GWB Immobilien AG Wertpapierprospekt - 118000 AG
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Die VEM Aktienbank <strong>AG</strong> behält sich vor, an Stelle der bis zu 1.660.000 neuen Aktien aus der am<br />
21. Juli 2006 von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen bis zu<br />
1.660.000 bereits bestehende Aktien der Gesellschaft zu liefern, die ihr von den abgebenden Aktionären<br />
im Wege eines Wertpapierdarlehens kostenlos zur Verfügung gestellt worden sind.<br />
Sie wird in diesem Fall die bis zu 1.660.000 neuen Aktien aus der am 21. Juli 2006 von der Hauptversammlung<br />
beschlossenen Kapitalerhöhung in dem Umfang, in dem Zeichnungsaufträge und Zahlungseingänge<br />
vorliegen, übernehmen und zeichnen und sie an Stelle der von abgebenden Aktionären zum<br />
Zwecke der Belieferung von Zeichnern im Rahmen eines Wertpapierdarlehens zur Verfügung gestellten<br />
bis zu 1.660.000 alten Aktien an die abgebenden Aktionäre zurückgewähren.<br />
Für den Fall, dass es aus unvorhergesehenen Gründen nicht zur Eintragung der Durchführung der<br />
von der Hauptversammlung am 21. Juli 2006 beschlossenen Kapitalerhöhung in dem Umfang, in dem<br />
Zeichnungsaufträge und Zahlungseingänge von Anlegern vorliegen, kommt, fließt der Verkaufserlös<br />
aus den bis zu 1.660.000 Aktien, die an Stelle der angebotenen bis zu 1.660.000 neuen Aktien platziert<br />
worden sind, nicht der Gesellschaft, sondern den abgebenden Aktionären zu. In diesem Fall erhöht<br />
sich auch das Grundkapital der Gesellschaft nicht in dem Umfang, wie Zeichnungsaufträge und Zahlungseingänge<br />
für die bis zu 1.660.000 neuen Aktien vorliegen, sondern verbleibt bei<br />
EUR 3.490.000,00.<br />
Veräußerungsverbote, Übertragbarkeit<br />
Die Aktien können nach den für auf den Inhaber lautende Aktien geltenden Vorschriften frei übertragen werden.<br />
Außer dem Abschnitt "Das Angebot - Marktschutzvereinbarungen der Gesellschaft / Veräußerungsbeschränkungen<br />
("Lock-up")" dargestellten Einschränkungen bestehen keine Veräußerungsverbote oder Einschränkungen<br />
im Hinblick auf die Übertragbarkeit der Aktien der Gesellschaft.<br />
ISIN / WKN / Börsenkürzel<br />
ISIN DE000A0JKHG0 (bzw. ISIN DE000A0JRVH4 für die dem Veräußerungsverbot<br />
bis zum 30. September 2008 unterliegenden Aktien der<br />
Altaktionäre bzw. ISIN DE000A0JRVJ0 für die dem Veräußerungsverbot<br />
bis zum 30. September 2009 unterliegenden<br />
Aktien der Altaktionäre)<br />
WKN A0JKHG (bzw. WKN A0JRVH für die dem Veräußerungsverbot bis<br />
zum 30. September 2008 unterliegenden Aktien der Altaktionäre<br />
bzw. WKN 000A0JRVJ für die dem Veräußerungsverbot<br />
bis zum 30. September 2009 unterliegenden Aktien der<br />
Altaktionäre)<br />
Börsenkürzel G7B<br />
Aktienübernahme<br />
Gegenstand der und Vereinbarung zur Aktienübernahme<br />
Die Gesellschaft und die VEM Aktienbank <strong>AG</strong> haben am 1./6. Juni 2006 eine Vereinbarung über das Angebot<br />
und den Verkauf der angebotenen Aktien im Rahmen des Angebots abgeschlossen.<br />
In der Vereinbarung hat sich die VEM Aktienbank <strong>AG</strong> verpflichtet, aus der von der Hauptversammlung der<br />
Gesellschaft am 21. Juli 2006 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen entstehende neue Aktien<br />
zum geringsten Ausgabebetrag in dem Umfang zu zeichnen, in dem die Durchführung der Kapitalerhöhung<br />
zum Handelsregister angemeldet wird. Die VEM Aktienbank <strong>AG</strong> wird den Unterschiedsbetrag zwischen dem<br />
Platzierungspreis der neuen Aktien und dem Ausgabebetrag (abzüglich vereinbarter Provisionen und Ausla-<br />
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