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GWB Immobilien AG Wertpapierprospekt - 118000 AG

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TEUR 16.242, davon Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 9.893 mit einer Laufzeit von weniger<br />

als einem Jahr. (Quelle: geprüfter IFRS-Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2005). Zum<br />

30. Juni 2006 bestanden Darlehensverbindlichkeiten der <strong>GWB</strong>-Gruppe gegenüber Kreditinstituten in Höhe<br />

von insgesamt TEUR 26.953, davon Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 23.759 mit einer Laufzeit<br />

von weniger als einem Jahr. (Quelle: geprüfter IFRS-Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2006).<br />

Zum Ende der jeweiligen Laufzeiten müssen diese Darlehen entweder zurückgezahlt, Laufzeiten der Darlehen<br />

verlängert oder andere Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden. Die Darlehen sind im Wesentlichen<br />

durch Grundschulden an den jeweiligen Objekten gesichert. Ebenso bedingt die Akquisition weiterer<br />

<strong>Immobilien</strong> für den Ausbau der Geschäftstätigkeit die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals. In beiden vorgenannten<br />

Fällen besteht das Risiko, dass <strong>GWB</strong> nicht jederzeit Fremdkapital in erforderlicher Höhe zu wirtschaftlich<br />

attraktiven Konditionen zur Verfügung steht. Wenn <strong>GWB</strong> Verlängerungen bestehender Verbindlichkeiten<br />

sowie Akquisitionsfinanzierungen nicht, nicht im gewünschten Umfang oder nur zu wirtschaftlich<br />

unattraktiven Konditionen abschließen kann, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit<br />

sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von <strong>GWB</strong> haben.<br />

Voraussetzung für die Finanzierung zukünftiger Projekte durch Fremdkapital wird ferner die ausreichende<br />

Ausstattung der Gesellschaft mit Eigenkapital sein, da Fremdkapitalgeber im Zusammenhang mit der Finanzierung<br />

von Projekten in fast allen Fällen jeweils auf einen Eigenanteil des Darlehensnehmers bestehen. Bislang<br />

konnte die <strong>GWB</strong> den Eigenanteil durch über Genussscheine oder Mezzanine-Finanzierungen eingeworbene<br />

Mittel bereitstellen. Unter Mezzanine-Finanzierungen versteht man Finanzierungsarten, die in ihren<br />

rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltungen eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital darstellen.<br />

Der Emissionserlös aus dem Angebot soll ebenfalls zu großen Teilen zur Bestreitung des jeweiligen Eigenanteils<br />

bei künftigen Projekten genutzt werden. Sollten <strong>GWB</strong> in der Zukunft jedoch nicht im erforderlichen<br />

Maße Eigenmittel zur Verfügung stehen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Umsatzerlöse<br />

sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von <strong>GWB</strong> haben.<br />

Sollte die Gesellschaft nicht in der Lage sein, jeweils ausreichende finanzielle Mittel zu erlangen, könnte sie<br />

gezwungen sein, ihr operatives Geschäft einzuschränken oder neu auszurichten. Dies würde die Geschäftstätigkeit<br />

sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich nachteilig beeinflussen.<br />

Risiken aus ungünstigen Wechselkursentwicklungen<br />

<strong>GWB</strong> nimmt in geringem Umfang auch Fremdkapital zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit in anderen<br />

Währungen als Euro bei Banken in Anspruch. Bei einer Ausweitung der Finanzierung der Geschäftstätigkeit<br />

in ausländischen Währungen würden Zahlungsverpflichtungen von <strong>GWB</strong> in ausländischen Währungen zunehmen.<br />

Kursschwankungen zwischen Drittwährungen und dem Euro können zu Wechselkursverlusten führen<br />

und damit eine wesentlich nachteilige Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />

haben.<br />

Abhängigkeit von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen<br />

Die Gesellschaft betätigt sich als Projektentwicklungsunternehmen. Sie ist daher vor Beginn der entsprechenden<br />

Baumaßnahmen darauf angewiesen, dass die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen,<br />

insbesondere Baugenehmigungen, durch die entsprechenden Behörden erteilt werden. Es besteht oft bis zur<br />

Erteilung der Baugenehmigung Unsicherheit darüber, ob ein Bauvorhaben von den Behörden genehmigt wird<br />

und mit welchen Auflagen Baugenehmigungen erteilt werden. Sollte eine Baugenehmigung nicht oder nur<br />

unter erheblichen Auflagen erteilt werden, könnte es im Vergleich mit der ursprünglichen Kalkulation zu<br />

deutlich geringeren Erlösen kommen. Sollten Genehmigungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie angestrebt<br />

erteilt werden, könnte dies die geplante Bebauung, die Nutzung und die Entwicklung ausschließen oder<br />

beeinträchtigen, den Wert des Grundstücks mindern und die Objektplanungen und damit zusammenhängend<br />

die Vermarktungsmöglichkeiten des Grundstückes nachteilig beeinflussen. Wird ein Projekt in Folge einer<br />

nicht oder nur unter erheblichen Auflagen erteilten Baugenehmigung unwirtschaftlich, kann das Projekt möglicherweise<br />

nicht realisiert werden, so dass bereits getätigte Aufwendungen verloren wären. Darüber hinaus<br />

können auch bei <strong>Immobilien</strong>beständen oder bereits begonnenen Projekten Änderungen von Bau- oder Modernisierungsauflagen<br />

zu nicht geplanten Mehrkosten führen. Insgesamt ist nicht auszuschließen, dass in<br />

Folge der beschriebenen baurechtlichen Risiken nachteilige Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage<br />

der Gesellschaft eintreten.<br />

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