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GWB Immobilien AG Wertpapierprospekt - 118000 AG

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Nicht planmäßige Abverkäufe<br />

<strong>GWB</strong> ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bestrebt, von ihr errichtete Einzelhandels- und Gewerbeobjekte<br />

innerhalb eines geplanten Zeitraums zu veräußern. Sollte es <strong>GWB</strong> nicht gelingen, innerhalb des jeweils geplanten<br />

Zeitraums das jeweilige Objekt ohne wesentliche Preisabschläge zu veräußern, ist nicht auszuschließen,<br />

dass die finanzierenden Banken nur noch gegen einen Risikoaufschlag eine Anschlussfinanzierung zur<br />

Verfügung stellen oder diese ganz verweigern. Durch Finanzierungskosten oder wesentliche Preisabschläge<br />

beim weiteren Abverkauf könnte die von <strong>GWB</strong> daraus zu erzielende Marge geschmälert oder sogar negativ<br />

werden. Sollte eine Anschlussfinanzierung nicht zur Verfügung stehen, besteht das Risiko, dass die finanzierenden<br />

Banken das Objekt zwangsversteigern lassen und nur ein Wert unter den Gestehungskosten erlöst<br />

werden kann. Diese Risiken bestehen insbesondere, wenn in Folge der örtlichen Gegebenheiten (Bebauungsplan,<br />

Nutzungsart des Einzelhandels- oder Gewerbeobjekts) die Gruppe der möglichen Erwerber beschränkt<br />

ist. Ferner könnten sich Vorbereitungs- oder Sanierungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum als ursprünglich<br />

geplant hinziehen und damit die Finanzierungskosten und das Risiko des Eintritts eines zwischenzeitlichen<br />

Wertverlusts erhöhen. Darüber hinaus stünden im Falle eines nicht planmäßigen Abverkaufs die<br />

von der Gesellschaft geplanten liquiden Mittel aus dem Verkaufserlös nicht zur Verfügung, so dass auch<br />

nachfolgende Projekte, für die diese Mittel eingeplant sind, sich verzögern könnten. Solche Entwicklungen<br />

könnten sich nachteilig auf die Umsatzerlöse und die Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.<br />

Ausbleibende Vermarktung nicht vorvermieteter oder vorverkaufter Flächen und Objekte<br />

Die Gesellschaft beginnt im Rahmen der Objektentwicklung von neuen Objekten mit der Realisierung von<br />

Baumaßnahmen erst, wenn eine für das jeweilige Projekt festgelegte Vorvermietungsquote erreicht ist oder<br />

Investoren für den Weiterverkauf gefunden sind. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die nicht vorvermieteten<br />

oder vorverkauften Flächen während der Entwicklungsphase bzw. nach deren Abschluss nicht<br />

oder nicht zu angemessenen Preisen und Konditionen vermietet bzw. verkauft werden können. Es ist zudem<br />

nicht auszuschließen, dass Mieter größerer Gewerbeflächen ihren vertraglichen Pflichten, insbesondere der<br />

Pflicht zur Mietzahlung, nicht nachkommen oder zahlungsunfähig werden. Sollte es der Gesellschaft nicht<br />

gelingen, von ihr entwickelte Gewerbeimmobilienprojekte innerhalb bestimmter Zeitpläne vollständig zu<br />

vermieten, zu verkaufen oder anderweitig zu vermarkten oder kommt es zu erheblichen Mietausfällen, kann<br />

dies nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage von <strong>GWB</strong> haben. Der Ausfall von Mietern<br />

größerer Flächen kann sich zusätzlich erheblich nachteilig auf die Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />

auswirken, da <strong>GWB</strong> Mietzahlungen regelmäßig zur Rückführung der zur Projektfinanzierung aufgenommenen<br />

Darlehen verwendet. Im Falle erheblicher Mietausfälle wäre <strong>GWB</strong> gezwungen, die Rückführung der zur<br />

Fremdfinanzierung aufgenommen Mittel aus anderen Eigen- oder Fremdmitteln zu bestreiten. Dies könnte<br />

sich erheblich nachteilig auf die Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.<br />

Überschreitung der für Projekte geplanten Kosten<br />

Bei der Erstellung entwickelter Objekte kann es zu Überschreitungen der ursprünglich geplanten Kosten<br />

kommen. Denkbare Ursachen sind äußere Einflüsse wie das Wetter oder Verzögerungen im Bauablauf, Streitigkeiten<br />

mit den Vertragspartnern über die fachgemäße Durchführung der Bauleistungen oder etwa die Insolvenz<br />

eines an der Bauausführung beteiligten Generalübernehmers oder Generalunternehmers. Zudem kann<br />

sich herausstellen, dass die ursprünglich veranschlagten Kosten wegen notwendiger Zusatzaufträge nicht<br />

eingehalten werden können oder Bauausschreibungen unpräzise erfolgten. Darüber hinaus können die ursprünglich<br />

geplanten Kosten auch aus anderen Gründen überschritten werden. Jede Form der vorgenannten<br />

Kostenüberschreitung kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umsatzerlöse und die Finanz- und<br />

Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />

Verspätete oder ausbleibende Fertigstellung von Objekten<br />

Im Rahmen der Projektentwicklung von Objekten kann es zu Überschreitungen des Zeitplans während der<br />

Ausführungsphase eines Objekts, beispielsweise durch die Insolvenz eines Generalunternehmers oder die<br />

Einschaltung anderer Dienstleister, kommen. Da die Gesellschaft von ihr projektierte gewerbliche <strong>Immobilien</strong><br />

in großem Umfang bereits vor Baubeginn vermietet, können sich finanzielle Ansprüche der Mieter ergeben,<br />

wenn diese die Objekte nicht zu dem im Mietvertrag zugesicherten Zeitpunkt beziehen können. Darüber<br />

hinaus können sich Mieter unter bestimmten Voraussetzungen in einem solchen Fall von den mit der Gesellschaft<br />

geschlossenen Verträgen lösen. Gegenüber den Käufern solcher Objekte kann dies zum Eintritt von<br />

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