Vollmacht zur Abholung des neuen Personalausweises - der VG ...

Vollmacht zur Abholung des neuen Personalausweises - der VG ... Vollmacht zur Abholung des neuen Personalausweises - der VG ...

10.02.2013 Aufrufe

Informationen zur Abholung Ihres neuen Personalausweises Sie können Ihren neuen Personalausweis ca. drei Tage nach Zustellung des PIN-Briefes innerhalb unserer Öffnungszeiten im Bürgerbüro abholen. Bringen Sie dazu bitte Ihren bisherigen Personalausweis bzw. vorläufigen Personalausweis mit! Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss zusätzlich ihren eigenen Ausweis/ Pass vorlegen. Vollmacht Hiermit bevollmächtige ich (Name, Vorname) , Frau/ Herr (Name, Vorname) , wohnhaft meinen neuen Personalausweis bei der VG Kirchehrenbach abzuholen. 1) Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefes (§ 13 PAuswG) Mir wurde der Brief mit der PIN, der PUK und dem Sperrkennwort zur Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis) vom Ausweishersteller übersandt. O JA O NEIN (Falls „Nein“ angekreuzt oder Kreuz fehlt wird der Ausweis nur mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben.) 2) Erklärung zur Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis, § 10 Abs. 1 PAuswG) O JA Ich möchte die Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis) nutzen. Mir ist bekannt, dass ich diese Funktion bei der zuständigen Personalausweisbehörde auch nachträglich jederzeit ausschalten lassen kann. O NEIN Ich möchte die Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis) nicht nutzen. Mir ist bekannt, dass ich diese Funktion bei der zuständigen Personalausweisbehörde auch nachträglich jederzeit (gebührenpflichtig) einschalten lassen kann. (Falls Kreuz fehlt wird der Ausweis nur mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben.) Datum: Unterschrift:

Informationen <strong>zur</strong> <strong>Abholung</strong> Ihres <strong>neuen</strong> <strong>Personalausweises</strong><br />

Sie können Ihren <strong>neuen</strong> Personalausweis ca. drei Tage nach Zustellung <strong>des</strong> PIN-Briefes innerhalb<br />

unserer Öffnungszeiten im Bürgerbüro abholen.<br />

Bringen Sie dazu bitte Ihren bisherigen Personalausweis bzw. vorläufigen Personalausweis mit!<br />

Zur <strong>Abholung</strong> Ihres <strong>Personalausweises</strong> können Sie auch eine an<strong>der</strong>e Person schriftlich<br />

bevollmächtigen. Diese Person muss zusätzlich ihren eigenen Ausweis/ Pass vorlegen.<br />

<strong>Vollmacht</strong><br />

Hiermit bevollmächtige ich (Name, Vorname) ,<br />

Frau/ Herr (Name, Vorname) ,<br />

wohnhaft<br />

meinen <strong>neuen</strong> Personalausweis bei <strong>der</strong> <strong>VG</strong> Kirchehrenbach abzuholen.<br />

1) Erklärung über den Erhalt <strong>des</strong> PIN-Briefes (§ 13 PAuswG)<br />

Mir wurde <strong>der</strong> Brief mit <strong>der</strong> PIN, <strong>der</strong> PUK und dem Sperrkennwort <strong>zur</strong> Online-Ausweisfunktion<br />

(elektronischer Identitätsnachweis) vom Ausweishersteller übersandt.<br />

O JA O NEIN (Falls „Nein“ angekreuzt o<strong>der</strong> Kreuz fehlt wird <strong>der</strong> Ausweis<br />

nur mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben.)<br />

2) Erklärung <strong>zur</strong> Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis, § 10 Abs. 1 PAuswG)<br />

O JA Ich möchte die Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis) nutzen.<br />

Mir ist bekannt, dass ich diese Funktion bei <strong>der</strong> zuständigen Personalausweisbehörde auch<br />

nachträglich je<strong>der</strong>zeit ausschalten lassen kann.<br />

O NEIN Ich möchte die Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis) nicht nutzen.<br />

Mir ist bekannt, dass ich diese Funktion bei <strong>der</strong> zuständigen Personalausweisbehörde auch<br />

nachträglich je<strong>der</strong>zeit (gebührenpflichtig) einschalten lassen kann.<br />

(Falls Kreuz fehlt wird <strong>der</strong> Ausweis nur mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben.)<br />

Datum: Unterschrift:


HINWEIS:<br />

Wie Sie sicher bereits gesehen haben, enthält <strong>der</strong> PIN-Brief <strong>zur</strong> Online-Ausweisfunktion aus<br />

Sicherheitsgründen noch nicht Ihre endgültige PIN, son<strong>der</strong>n nur eine 5-stellige „Transport-PIN“. Bitte<br />

än<strong>der</strong>n Sie diese unverzüglich in Ihre 6-stellige individuelle PIN. Das können Sie in <strong>der</strong> <strong>VG</strong> Kirchehrenbach<br />

o<strong>der</strong> an Ihrem eigenen Computer machen. Dazu benötigen Sie nur ein entsprechen<strong>des</strong> Kartenlesegerät und<br />

die Software „AusweisApp“.<br />

Verwenden Sie für Ihre persönliche PIN keine Daten, die auf Ihrem Personalausweis stehen – also<br />

beispielsweise Ihr Geburtsdatum, die Seriennummer o<strong>der</strong> die Zugangsnummer. Schützen Sie die PIN bitte<br />

sorgfältig: Wenn Sie diese aufschreiben, bewahren Sie sie sorgfältig, sicher und stets getrennt von Ihrem<br />

Personalausweis auf. Schreiben Sie die PIN niemals auf Ihren Personalausweis.<br />

Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Wenn die Online-<br />

Ausweisfunktion eingeschaltet ist, müssen Sie zudem <strong>der</strong>en Sperrung veranlassen. Entwe<strong>der</strong> persönlich<br />

hier bei uns o<strong>der</strong> telefonisch je<strong>der</strong>zeit über den Sperrnotruf unter <strong>der</strong> Nummer 0180-1-33 33 33. Wenn Sie<br />

den Sperrnotruf wählen, sollten Sie zusätzlich <strong>der</strong> zuständigen Personalausweisbehörde die Sperrung<br />

mitteilen. In jedem Fall müssen Sie dort den Verlust anzeigen.<br />

Wenn Sie die Unterschriftsfunktion nutzen, müssen Sie diese separat über Ihren Signaturanbieter sperren<br />

lassen. Weitere Informationen stehen in den Informationsmaterialien, die Sie erhalten haben.

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