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Ev. Markus-Kirchengemeinde Bielefeld - Evangelischer Kirchenkreis ...

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<strong>Ev</strong>. <strong>Markus</strong>-<strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Bielefeld</strong><br />

___________________________________________________________________________<br />

1. Präambel<br />

Vergaberegelung für das<br />

Gemeindehaus und Jugendhaus<br />

(Stand: März 2005)<br />

In unserem Gemeindehaus und Jugendhaus soll das evangelische Gemeindeleben gefördert<br />

werden.<br />

Auf Antrag können Räume des Gemeindehauses bzw. das Jugendhaus - auch für<br />

nichtgemeindliche Versammlungen und private Feiern - die mit dem Auftrag der<br />

<strong>Kirchengemeinde</strong> vereinbar sind, benutzt werden. Diese Veranstaltungen dürfen nicht mit<br />

Gemeindeveranstaltungen kollidieren.<br />

2. Die Bestimmung des Hauses<br />

2.1 Das Gemeindehaus und das Jugendhaus dienen der <strong>Ev</strong>. <strong>Markus</strong>-<strong>Kirchengemeinde</strong> für die<br />

Durchführung ihrer Gemeindearbeit.<br />

2.2 Die Häuser stehen nicht zur Verfügung für Veranstaltungen radikaler politischer Parteien,<br />

Gruppen oder Bewegungen.<br />

2.3 Bei mehreren Belegungswünschen haben grundsätzlich die <strong>Ev</strong>. <strong>Markus</strong>-<strong>Kirchengemeinde</strong><br />

bzw. ständige Mitarbeiter/innen den Vorrang.<br />

Die Räume des Gemeindehauses bzw. das Jugendhaus werden vergeben an:<br />

a) Personen (ab 18 Jahre) und Kreise/Gruppen unserer <strong>Markus</strong>gemeinde,<br />

an haupt-, neben- oder ehrenamtliche Mitarbeiter (einschl. Familienangehörige),<br />

die eine private Feier abhalten möchten (ausgenommen Konfirmationen)<br />

b) kirchliche Gruppen aus dem Bereich des <strong>Kirchenkreis</strong>es oder der Landeskirche<br />

c) nichtkirchliche Gruppen oder Personen, die positiv zur Kirche stehen und deren<br />

Veranstaltung dem Charakter des Hauses und den Zielen der ev. Kirche entsprechen<br />

d) gemeinnützige Gruppen (z. B. Schulen, Kindergärten etc.)<br />

...


- 2 –<br />

Sofern kirchliche Veranstaltungen nicht behindert und Dienst und Auftrag der Kirche nicht<br />

beeinträchtigt werden, können Räume des Gemeindehauses bzw. das Jugendhaus (Öffnungszeiten<br />

siehe Gemeindebrief!) für private Familienfeiern sowie für kulturelle Veranstaltungen<br />

und für Veranstaltungen gemeinnütziger Gruppen und Vereine vergeben werden.<br />

Jede Vergabe bedarf der Zustimmung des Presbyteriums bzw. des von ihm beauftragten<br />

Gemeindehaus-Belegungsausschusses (GhBa) (Erläuterung siehe Pkt. 4.2).<br />

3. Grundsätze für die Veranstaltungen im Gemeindehaus und<br />

im Jugendhaus<br />

3.1 Der Veranstalter hat schriftlich zu versichern, dass Form und Inhalt der Veranstaltung<br />

nicht gegen die Vergaberegelungen für das Gemeindehaus und Jugendhaus verstoßen. Er<br />

haftet darüber hinaus für alle Schäden, die bei einer Veranstaltung entstehen oder Schäden,<br />

die durch die Nichtbeachtung der Benutzungsordnung verursacht werden. Auch dies ist<br />

schriftlich zu bestätigen.<br />

3.2 Es darf kein dem <strong>Ev</strong>angelium schädliches Ärgernis in der Gemeinde und in der<br />

Öffentlichkeit gegeben werden.<br />

4. Verantwortlichkeit im Gemeindehaus<br />

4.1 Die Gesamtverantwortung und Entscheidungsbefugnis für das Gemeindehaus bzw. für das<br />

Jugendhaus liegt beim Presbyterium.<br />

4.2 Das Presbyterium beauftragt den GhBa mit der Vergabe der Räume in den Regelfällen<br />

gemäß der Vergaberegelung für das Gemeindehaus und Jugendhaus. Er besteht aus<br />

mindestens 3 Mitgliedern des Presbyteriums. Für die Vergabe ist ein einstimmiger Beschluss<br />

des GhBa erforderlich. Kommt dieser nicht zustande, ist das Presbyterium einzuschalten.<br />

...


- 3 -<br />

5. Gemeindehausbelegung/Jugendhausbelegung<br />

5.1 Besondere Veranstaltungen außerhalb der im Belegungsplan festgelegten Zeiten oder<br />

Räume müssen dem GhBa gemeldet werden. Hierüber wird ein Belegungsbuch geführt.<br />

Zusagen für Räume und Zeiten für besondere Veranstaltungen gibt der GhBa den Gruppen<br />

der <strong>Kirchengemeinde</strong> nach Maßgabe des Belegungsplanes. Bei allen Anfragen ist der GhBa<br />

einzuschalten.<br />

5.2 Alle Gruppen sind verpflichtet, ausfallende Veranstaltungen dem GhBa rechtzeitig zu<br />

melden (mindestens 2 Wochen vorher).<br />

5.3 Bei Veranstaltungen im Jugendhaus (Wochenende) ist auf Folgendes zu achten:<br />

- Bei Vermietung am Samstag Abend muss der Flur und die WC`s bis Sonntag,<br />

09.00 Uhr gereinigt sein. Die restlichen Räumlichkeiten müssen bis 11.00 Uhr<br />

gereinigt sein (s. Hausordnung, Punkt 4).<br />

6. Vergabe von Räumen an private und nichtkirchliche Gruppen<br />

6.1 Jede Vergabe muss vom GhBa genehmigt werden.<br />

6.1.1 Der Antrag ist beim GhBa zu stellen.<br />

6.2 Bei mehreren Belegungswünschen haben grundsätzlich die <strong>Ev</strong>. <strong>Markus</strong>-<strong>Kirchengemeinde</strong><br />

bzw. ständige Mitarbeiter/innen den Vorrang.<br />

6.3 Es werden Gebühren lt. Gebührentarif erhoben (s. Anlage 2)<br />

6.4 An private Gruppen kann nur vergeben werden, wenn eine verantwortliche Leitung<br />

benannt wird.<br />

6.5 Belegungswünsche können schriftlich frühestens ein halbes Jahr, spätestens 10 Tage vor<br />

der Veranstaltung und nach Hinterlegung einer Kaution (Haftungssumme) in Höhe von 250 €<br />

(für kleine Räume, kleiner Saal und Jugendhaus) bzw. einer Kaution (Haftungssumme) in<br />

Höhe von 400 € (für großen Saal) aufgenommen und zugesagt werden. Bei mehreren<br />

Anträgen entscheidet die Reihenfolge der Eingänge. Die Kaution wird bei Schlüsselrückgabe<br />

wieder ausgehändigt (falls keine Beanstandungen vorliegen z. B. mangelhafte Reinigung,<br />

Beschädigungen etc.).<br />

...


- 4 –<br />

6.6 Sollte der Veranstalter den bereits genehmigten und unterschriebenen Veranstaltungstermin<br />

14 Tage vorher absagen, ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 20 % des entsprechend<br />

anfallenden Tarifs zu bezahlen.<br />

6.7 Der Veranstalter hat auch die etwa notwendigen behördlichen Genehmigungen zu<br />

beschaffen, sowie die anlässlich der Veranstaltung anfallenden öffentlichen Angaben und<br />

GEMA-Gebühren pünktlich zu entrichten.<br />

6.8 Der Veranstalter verpflichtet sich hiermit schriftlich, Verantwortung und Haftung für die<br />

gesamte Veranstaltung zu übernehmen, die Vergaberegelung für das Gemeindehaus bzw.<br />

Jugendhaus sowie die Schlüsselordnung (Punkt 7), Anlage 1 (Hausordnung) und Anlage 2<br />

(Gebührentarif) dieser Gemeindehaus-/Jugendhausordnung zu beachten und erkennt die<br />

Vergabebedingungen hiermit an.<br />

7. Rücktritt vom Vertrag<br />

Die <strong>Ev</strong>. <strong>Markus</strong>-<strong>Kirchengemeinde</strong> kann aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten.<br />

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />

a) der Nachweis der erforderlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldungen oder<br />

etwaige Genehmigungen nicht erbracht werden;<br />

b) die verlangte Sicherheitsleistung nicht erbracht wird;<br />

c) durch die geplante Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und<br />

Ordnung oder Schädigung der <strong>Ev</strong>. <strong>Markus</strong>-<strong>Kirchengemeinde</strong> zu befürchten ist;<br />

c) infolge höherer Gewalt, bei öffentlichen Notständen oder sonstigen im öffentlichen<br />

Interesse liegenden Gründen (z. B. unaufschiebbare Bauarbeiten etc.), die Räume<br />

nicht zur Verfügung gestellt werden können.<br />

<strong>Bielefeld</strong>, den<br />

.......................................................................................................................................................<br />

(Name, Vorname, Telefon-Nr.)<br />

.......................................................................................................................................................<br />

(Straße, Hausnummer)<br />

..................................................................<br />

(Unterschrift) ...


7. Schlüsselordnung<br />

- 5–<br />

7.1 Die Schlüsselübergabe erfolgt frühestens 1 Tag vor Veranstaltungstermin.<br />

7.1.1 Die Kaution wird nach Rückgabe des Schlüssels am darauffolgenden Tag der<br />

Veranstaltung wieder zurückgezahlt, wenn keine Beanstandungen vorliegen. Sollte eine<br />

mangelhafte Reinigung festgestellt werden, müssen 15 €/Std. für Reinigungsarbeiten<br />

einbehalten werden. Bei Beschädigungen wird nach Instandsetzung durch eine Firma die<br />

Firmenrechnung mit der Kaution verrechnet.<br />

7.2 Der GhBa gibt den Schlüssel aus und führt hierüber ein Schlüsselbuch.<br />

Durch Unterschrift im Schlüsselbuch verpflichtet sich der Empfänger zu sorgfältigem<br />

Umgang mit dem Schlüssel und zur Beachtung der Gemeindehausregelung und der<br />

Schlüsselordnung. Mit dem Schlüssel wird eine Hausordnung (Anlage 1) und ein<br />

Gebührentarif (Anlage 2) ausgehändigt.<br />

7.3 Wegen der Verlustgefahr darf ein Schlüssel nicht allgemeinverständlich als<br />

Gemeindehausschlüssel gekennzeichnet sein.<br />

7.4 Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich mit Angabe der Umstände (soweit bekannt)<br />

dem GhBa mitzuteilen.<br />

7.5 Technische Geräte dürfen nur nach Absprache und Einführung durch ein GhBa-Mitglied<br />

benutzt werden. Die Musikanlage im Jugendhaus gehört der <strong>Ev</strong>. Jugendarbeit,<br />

Raumschaft 9/10 und kann gegen Gebühr benutzt werden (s. Gebührentarif, Anlage 2). Die<br />

Disco-Lichtanlage bzw. Theaterscheinwerfer können ebenfalls gegen eine Gebühr bei der<br />

<strong>Ev</strong>. Jugendarbeit entliehen werden.<br />

7.6 Hand- und Geschirrtücher sowie Tischdecken sind vom Benutzer zu stellen.<br />

7.7 Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass nach Ende der Veranstaltung die Fenster<br />

geschlossen sind, die Beleuchtung (auch in den Toiletten) ausgeschaltet ist und die benutzten<br />

Räume und der Eingang ordnungsgemäß abgeschlossen werden.<br />

7.8 Bei Gefahr sind die dafür vorgesehenen Notausgänge zu nutzen.<br />

...


(Anlage 1)<br />

Hausordnung<br />

1. Alle Besucher sollen das Haus und seine Einrichtung schonen, sauber halten und vor Beschädigung schützen.<br />

Aufgetretene Schäden sind dem Gemeindehaus-Belegungsausschuss (GhBa) unverzüglich zu melden. Für<br />

mutwillig verursachte Schäden haftet die Gruppe oder der Veranstalter.<br />

2. Mit Energie für Heizung und Beleuchtung ist so sparsam wie möglich umzugehen.<br />

3. Alle Gruppen halten sich an die ihnen zugeteilten Gruppenräume und Veranstaltungszeiten nach<br />

Belegungsplan und nehmen gegenseitig Rücksicht bei gleichzeitigen Veranstaltungen. Die einzelnen Räume<br />

dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden.<br />

4. Die benutzen Räume sind aufgeräumt und besenrein zu verlassen<br />

(in Ausnahmefällen durch Genehmigung des GhBa bis zum folgenden Tag - spätestens 11.00 Uhr-).<br />

Reinigungsgeräte befinden sich im Besenschrank in der Küche – im Jugendhaus in einem separaten Raum..<br />

Sollte die Reinigung nicht erfolgt sein, so werden Reinigungskosten in Rechnung gestellt.<br />

( Dem GhBa, der Jugendarbeit, der Küsterin oder einem anderen Gemeindeglied ist Gelegenheit zur Abnahme<br />

der Räume zu geben.)<br />

5. Entstandene Schäden sind bei der Schlüsselübergabe zu melden.<br />

Für diese Schäden haftet der Verantwortliche der Veranstaltung.<br />

6. Geschirr u. ä. ist nach Gebrauch zu säubern und wieder in die Schränke zu räumen.<br />

Tische sind feucht abzuwischen. Geschirrtücher sowie Tischdecken sind vom Veranstalter zu stellen.<br />

7. Im Gemeindehaus und im Jugendhaus ist das Rauchen grundsätzlich untersagt.<br />

8. Auf dem Grundstück und in den Räumlichkeiten ist das Jugendschutzgesetz gültig.<br />

8a. Das Einnehmen von Alkohol/Spirituosen/Alkopops etc. durch Jugendliche sind auf dem gesamten<br />

Grundstück der <strong>Ev</strong>. <strong>Markus</strong>-<strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Bielefeld</strong> grundsätzlich nicht gestattet.<br />

8b.Ego-Shooter und andere Gewalt verherrlichende Computerspiele für LAN-Partys sind nicht erlaubt.<br />

9. Auf Müllvermeidung und Mülltrennung ist zu achten. Der Gebrauch von Einweggeschirr, Einwegbesteck und<br />

Einwegflaschen ist zu unterlassen. Falls dieses trotzdem benutzt wird, ist der anfallende Müll mitzunehmen.<br />

10. Die Besucher und Nutzer des Gemeindehauses und des Jugendhauses betreten das Grundstück und die<br />

Gebäude der <strong>Ev</strong>. <strong>Markus</strong>-<strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Bielefeld</strong> auf eigene Gefahr.<br />

11. Die Ruhezeiten zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr müssen eingehalten<br />

werden. Es darf kein Lärm mehr nach außen dringen. In den Abendstunden sind die Fenster geschlossen zu<br />

halten. Musikwiedergabegeräte sind so einzustellen, dass Dritte nicht gestört werden. Die Veranstaltungen sollen<br />

bis 22.30 Uhr beendet sein (Ausnahmen sind mit dem GhBa abzusprechen).<br />

Es ist dringend darauf zu achten, dass die Nachbarschaft – besonders auch nach Ende der Veranstaltung – nicht<br />

gestört wird.<br />

12. Die Küche im Gemeindehaus darf nur in Absprache mit dem GhBa benutzt werden.<br />

13. Es ist alles zu unterlassen, was die Sicherheit (z. B. Brandgefahr) des Hauses und der Veranstaltung sowie<br />

Gesundheit und Hygiene gefährden bzw. beeinträchtigen könnte.<br />

14. Für die Garderobe wird nicht gehaftet.<br />

15. Sollten sich auf dem Parkett Wasserlachen gebildet haben, sind diese umgehend zu entfernen.<br />

16. Für die Einhaltung der Hausordnung ist der Gruppenleiter bzw. der Veranstalter verantwortlich. Den<br />

Anweisungen des GhBa ist Folge zu leisten.


(Anlage 2)<br />

Gebührentarif für private Nutzungen<br />

(Gemeindehaus)<br />

Gebühren ohne Küchenbenutzung (pro Tag)<br />

Kleine Räume (bis ca. 25 Personen): 45 €<br />

Kleiner Saal (2/5-Raum) (bis ca. 40 Personen): 70 €<br />

Kleiner Saal (3/5-Raum) (bis ca. 70 Personen): 90 €<br />

Großer Saal (bis ca. 150 Personen): 180 €<br />

Pauschale für die Mehrarbeit der Küsterin: 50 € für großen Saal (Vorarbeiten wie z. B.<br />

Tische stellen, dekorieren)<br />

Gebühren einschl. Küchenbenutzung (pro Tag)<br />

Kleine Räume (bis ca. 25 Personen): 60 €<br />

Kleiner Saal (2/5-Raum) (bis ca. 40 Personen): 95 €<br />

Kleiner Saal (3/5-Raum) (bis ca. 70 Personen): 125 €<br />

Großer Saal (bis ca. 150 Personen): 230 €<br />

Pauschale für die Mehrarbeit der Küsterin: 50 € für großen Saal (Vorarbeiten wie z. B.<br />

Tische stellen, dekorieren)<br />

Gebührentarif für private Nutzungen<br />

(Jugendhaus)<br />

Nachmittags von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr: 60 €<br />

Samstag und Sonntag (jeweils ganzer Tag): 120 €<br />

Technische Anlagen wie Musikanlage 20 €<br />

Disco – Lichtanlage (Steuergerät 10 €, 1 Traverse mit 4 Lampen (10 €)<br />

2 Traversen sind vorhanden.<br />

Theaterscheinwerfer (1 Traverse mit Spot und Fluter 15 €)<br />

2 Traversen sind vorhanden.


(Anlage 2)<br />

Gebührentarif für private Nutzungen<br />

(Gemeindehaus)<br />

Gebühren ohne Küchenbenutzung<br />

Kleine Räume (bis ca. 25 Personen):<br />

Die ersten 3 Stunden 35 €<br />

jede weitere Stunde 5 €<br />

Kleiner Saal (bis ca. 40 Personen):<br />

Die ersten 3 Stunden 55 €<br />

jede weitere Stunde 7,50 €<br />

Großer Saal (bis ca. 150 Personen):<br />

Die ersten 3 Stunden 140 €<br />

jede weitere Stunde 20 €<br />

Pauschale für die Mehrarbeit der Küsterin: 50 € für großen Saal (Vorarbeiten wie z. B.<br />

Tische stellen, dekorieren)<br />

Gebühren einschl. Küchenbenutzung<br />

Kleine Räume (bis ca. 25 Personen):<br />

Die ersten 3 Stunden 50 €<br />

jede weitere Stunde 20 €<br />

Kleiner Saal (bis ca. 40 Personen):<br />

Die ersten 3 Stunden 80 €<br />

Jede weitere Stunde 35 €<br />

Großer Saal (bis ca. 150 Personen):<br />

Die ersten 3 Stunden 190 €<br />

Jede weitere Stunde 70 €<br />

Pauschale für die Mehrarbeit der Küsterin: 50 € für großen Saal (Vorarbeiten wie z. B.<br />

Tische stellen, dekorieren)

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