Ev. Markus-Kirchengemeinde Bielefeld - Evangelischer Kirchenkreis ...
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<strong>Ev</strong>. <strong>Markus</strong>-<strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Bielefeld</strong><br />
___________________________________________________________________________<br />
1. Präambel<br />
Vergaberegelung für das<br />
Gemeindehaus und Jugendhaus<br />
(Stand: März 2005)<br />
In unserem Gemeindehaus und Jugendhaus soll das evangelische Gemeindeleben gefördert<br />
werden.<br />
Auf Antrag können Räume des Gemeindehauses bzw. das Jugendhaus - auch für<br />
nichtgemeindliche Versammlungen und private Feiern - die mit dem Auftrag der<br />
<strong>Kirchengemeinde</strong> vereinbar sind, benutzt werden. Diese Veranstaltungen dürfen nicht mit<br />
Gemeindeveranstaltungen kollidieren.<br />
2. Die Bestimmung des Hauses<br />
2.1 Das Gemeindehaus und das Jugendhaus dienen der <strong>Ev</strong>. <strong>Markus</strong>-<strong>Kirchengemeinde</strong> für die<br />
Durchführung ihrer Gemeindearbeit.<br />
2.2 Die Häuser stehen nicht zur Verfügung für Veranstaltungen radikaler politischer Parteien,<br />
Gruppen oder Bewegungen.<br />
2.3 Bei mehreren Belegungswünschen haben grundsätzlich die <strong>Ev</strong>. <strong>Markus</strong>-<strong>Kirchengemeinde</strong><br />
bzw. ständige Mitarbeiter/innen den Vorrang.<br />
Die Räume des Gemeindehauses bzw. das Jugendhaus werden vergeben an:<br />
a) Personen (ab 18 Jahre) und Kreise/Gruppen unserer <strong>Markus</strong>gemeinde,<br />
an haupt-, neben- oder ehrenamtliche Mitarbeiter (einschl. Familienangehörige),<br />
die eine private Feier abhalten möchten (ausgenommen Konfirmationen)<br />
b) kirchliche Gruppen aus dem Bereich des <strong>Kirchenkreis</strong>es oder der Landeskirche<br />
c) nichtkirchliche Gruppen oder Personen, die positiv zur Kirche stehen und deren<br />
Veranstaltung dem Charakter des Hauses und den Zielen der ev. Kirche entsprechen<br />
d) gemeinnützige Gruppen (z. B. Schulen, Kindergärten etc.)<br />
...
- 2 –<br />
Sofern kirchliche Veranstaltungen nicht behindert und Dienst und Auftrag der Kirche nicht<br />
beeinträchtigt werden, können Räume des Gemeindehauses bzw. das Jugendhaus (Öffnungszeiten<br />
siehe Gemeindebrief!) für private Familienfeiern sowie für kulturelle Veranstaltungen<br />
und für Veranstaltungen gemeinnütziger Gruppen und Vereine vergeben werden.<br />
Jede Vergabe bedarf der Zustimmung des Presbyteriums bzw. des von ihm beauftragten<br />
Gemeindehaus-Belegungsausschusses (GhBa) (Erläuterung siehe Pkt. 4.2).<br />
3. Grundsätze für die Veranstaltungen im Gemeindehaus und<br />
im Jugendhaus<br />
3.1 Der Veranstalter hat schriftlich zu versichern, dass Form und Inhalt der Veranstaltung<br />
nicht gegen die Vergaberegelungen für das Gemeindehaus und Jugendhaus verstoßen. Er<br />
haftet darüber hinaus für alle Schäden, die bei einer Veranstaltung entstehen oder Schäden,<br />
die durch die Nichtbeachtung der Benutzungsordnung verursacht werden. Auch dies ist<br />
schriftlich zu bestätigen.<br />
3.2 Es darf kein dem <strong>Ev</strong>angelium schädliches Ärgernis in der Gemeinde und in der<br />
Öffentlichkeit gegeben werden.<br />
4. Verantwortlichkeit im Gemeindehaus<br />
4.1 Die Gesamtverantwortung und Entscheidungsbefugnis für das Gemeindehaus bzw. für das<br />
Jugendhaus liegt beim Presbyterium.<br />
4.2 Das Presbyterium beauftragt den GhBa mit der Vergabe der Räume in den Regelfällen<br />
gemäß der Vergaberegelung für das Gemeindehaus und Jugendhaus. Er besteht aus<br />
mindestens 3 Mitgliedern des Presbyteriums. Für die Vergabe ist ein einstimmiger Beschluss<br />
des GhBa erforderlich. Kommt dieser nicht zustande, ist das Presbyterium einzuschalten.<br />
...
- 3 -<br />
5. Gemeindehausbelegung/Jugendhausbelegung<br />
5.1 Besondere Veranstaltungen außerhalb der im Belegungsplan festgelegten Zeiten oder<br />
Räume müssen dem GhBa gemeldet werden. Hierüber wird ein Belegungsbuch geführt.<br />
Zusagen für Räume und Zeiten für besondere Veranstaltungen gibt der GhBa den Gruppen<br />
der <strong>Kirchengemeinde</strong> nach Maßgabe des Belegungsplanes. Bei allen Anfragen ist der GhBa<br />
einzuschalten.<br />
5.2 Alle Gruppen sind verpflichtet, ausfallende Veranstaltungen dem GhBa rechtzeitig zu<br />
melden (mindestens 2 Wochen vorher).<br />
5.3 Bei Veranstaltungen im Jugendhaus (Wochenende) ist auf Folgendes zu achten:<br />
- Bei Vermietung am Samstag Abend muss der Flur und die WC`s bis Sonntag,<br />
09.00 Uhr gereinigt sein. Die restlichen Räumlichkeiten müssen bis 11.00 Uhr<br />
gereinigt sein (s. Hausordnung, Punkt 4).<br />
6. Vergabe von Räumen an private und nichtkirchliche Gruppen<br />
6.1 Jede Vergabe muss vom GhBa genehmigt werden.<br />
6.1.1 Der Antrag ist beim GhBa zu stellen.<br />
6.2 Bei mehreren Belegungswünschen haben grundsätzlich die <strong>Ev</strong>. <strong>Markus</strong>-<strong>Kirchengemeinde</strong><br />
bzw. ständige Mitarbeiter/innen den Vorrang.<br />
6.3 Es werden Gebühren lt. Gebührentarif erhoben (s. Anlage 2)<br />
6.4 An private Gruppen kann nur vergeben werden, wenn eine verantwortliche Leitung<br />
benannt wird.<br />
6.5 Belegungswünsche können schriftlich frühestens ein halbes Jahr, spätestens 10 Tage vor<br />
der Veranstaltung und nach Hinterlegung einer Kaution (Haftungssumme) in Höhe von 250 €<br />
(für kleine Räume, kleiner Saal und Jugendhaus) bzw. einer Kaution (Haftungssumme) in<br />
Höhe von 400 € (für großen Saal) aufgenommen und zugesagt werden. Bei mehreren<br />
Anträgen entscheidet die Reihenfolge der Eingänge. Die Kaution wird bei Schlüsselrückgabe<br />
wieder ausgehändigt (falls keine Beanstandungen vorliegen z. B. mangelhafte Reinigung,<br />
Beschädigungen etc.).<br />
...
- 4 –<br />
6.6 Sollte der Veranstalter den bereits genehmigten und unterschriebenen Veranstaltungstermin<br />
14 Tage vorher absagen, ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 20 % des entsprechend<br />
anfallenden Tarifs zu bezahlen.<br />
6.7 Der Veranstalter hat auch die etwa notwendigen behördlichen Genehmigungen zu<br />
beschaffen, sowie die anlässlich der Veranstaltung anfallenden öffentlichen Angaben und<br />
GEMA-Gebühren pünktlich zu entrichten.<br />
6.8 Der Veranstalter verpflichtet sich hiermit schriftlich, Verantwortung und Haftung für die<br />
gesamte Veranstaltung zu übernehmen, die Vergaberegelung für das Gemeindehaus bzw.<br />
Jugendhaus sowie die Schlüsselordnung (Punkt 7), Anlage 1 (Hausordnung) und Anlage 2<br />
(Gebührentarif) dieser Gemeindehaus-/Jugendhausordnung zu beachten und erkennt die<br />
Vergabebedingungen hiermit an.<br />
7. Rücktritt vom Vertrag<br />
Die <strong>Ev</strong>. <strong>Markus</strong>-<strong>Kirchengemeinde</strong> kann aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten.<br />
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />
a) der Nachweis der erforderlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldungen oder<br />
etwaige Genehmigungen nicht erbracht werden;<br />
b) die verlangte Sicherheitsleistung nicht erbracht wird;<br />
c) durch die geplante Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und<br />
Ordnung oder Schädigung der <strong>Ev</strong>. <strong>Markus</strong>-<strong>Kirchengemeinde</strong> zu befürchten ist;<br />
c) infolge höherer Gewalt, bei öffentlichen Notständen oder sonstigen im öffentlichen<br />
Interesse liegenden Gründen (z. B. unaufschiebbare Bauarbeiten etc.), die Räume<br />
nicht zur Verfügung gestellt werden können.<br />
<strong>Bielefeld</strong>, den<br />
.......................................................................................................................................................<br />
(Name, Vorname, Telefon-Nr.)<br />
.......................................................................................................................................................<br />
(Straße, Hausnummer)<br />
..................................................................<br />
(Unterschrift) ...
7. Schlüsselordnung<br />
- 5–<br />
7.1 Die Schlüsselübergabe erfolgt frühestens 1 Tag vor Veranstaltungstermin.<br />
7.1.1 Die Kaution wird nach Rückgabe des Schlüssels am darauffolgenden Tag der<br />
Veranstaltung wieder zurückgezahlt, wenn keine Beanstandungen vorliegen. Sollte eine<br />
mangelhafte Reinigung festgestellt werden, müssen 15 €/Std. für Reinigungsarbeiten<br />
einbehalten werden. Bei Beschädigungen wird nach Instandsetzung durch eine Firma die<br />
Firmenrechnung mit der Kaution verrechnet.<br />
7.2 Der GhBa gibt den Schlüssel aus und führt hierüber ein Schlüsselbuch.<br />
Durch Unterschrift im Schlüsselbuch verpflichtet sich der Empfänger zu sorgfältigem<br />
Umgang mit dem Schlüssel und zur Beachtung der Gemeindehausregelung und der<br />
Schlüsselordnung. Mit dem Schlüssel wird eine Hausordnung (Anlage 1) und ein<br />
Gebührentarif (Anlage 2) ausgehändigt.<br />
7.3 Wegen der Verlustgefahr darf ein Schlüssel nicht allgemeinverständlich als<br />
Gemeindehausschlüssel gekennzeichnet sein.<br />
7.4 Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich mit Angabe der Umstände (soweit bekannt)<br />
dem GhBa mitzuteilen.<br />
7.5 Technische Geräte dürfen nur nach Absprache und Einführung durch ein GhBa-Mitglied<br />
benutzt werden. Die Musikanlage im Jugendhaus gehört der <strong>Ev</strong>. Jugendarbeit,<br />
Raumschaft 9/10 und kann gegen Gebühr benutzt werden (s. Gebührentarif, Anlage 2). Die<br />
Disco-Lichtanlage bzw. Theaterscheinwerfer können ebenfalls gegen eine Gebühr bei der<br />
<strong>Ev</strong>. Jugendarbeit entliehen werden.<br />
7.6 Hand- und Geschirrtücher sowie Tischdecken sind vom Benutzer zu stellen.<br />
7.7 Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass nach Ende der Veranstaltung die Fenster<br />
geschlossen sind, die Beleuchtung (auch in den Toiletten) ausgeschaltet ist und die benutzten<br />
Räume und der Eingang ordnungsgemäß abgeschlossen werden.<br />
7.8 Bei Gefahr sind die dafür vorgesehenen Notausgänge zu nutzen.<br />
...
(Anlage 1)<br />
Hausordnung<br />
1. Alle Besucher sollen das Haus und seine Einrichtung schonen, sauber halten und vor Beschädigung schützen.<br />
Aufgetretene Schäden sind dem Gemeindehaus-Belegungsausschuss (GhBa) unverzüglich zu melden. Für<br />
mutwillig verursachte Schäden haftet die Gruppe oder der Veranstalter.<br />
2. Mit Energie für Heizung und Beleuchtung ist so sparsam wie möglich umzugehen.<br />
3. Alle Gruppen halten sich an die ihnen zugeteilten Gruppenräume und Veranstaltungszeiten nach<br />
Belegungsplan und nehmen gegenseitig Rücksicht bei gleichzeitigen Veranstaltungen. Die einzelnen Räume<br />
dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden.<br />
4. Die benutzen Räume sind aufgeräumt und besenrein zu verlassen<br />
(in Ausnahmefällen durch Genehmigung des GhBa bis zum folgenden Tag - spätestens 11.00 Uhr-).<br />
Reinigungsgeräte befinden sich im Besenschrank in der Küche – im Jugendhaus in einem separaten Raum..<br />
Sollte die Reinigung nicht erfolgt sein, so werden Reinigungskosten in Rechnung gestellt.<br />
( Dem GhBa, der Jugendarbeit, der Küsterin oder einem anderen Gemeindeglied ist Gelegenheit zur Abnahme<br />
der Räume zu geben.)<br />
5. Entstandene Schäden sind bei der Schlüsselübergabe zu melden.<br />
Für diese Schäden haftet der Verantwortliche der Veranstaltung.<br />
6. Geschirr u. ä. ist nach Gebrauch zu säubern und wieder in die Schränke zu räumen.<br />
Tische sind feucht abzuwischen. Geschirrtücher sowie Tischdecken sind vom Veranstalter zu stellen.<br />
7. Im Gemeindehaus und im Jugendhaus ist das Rauchen grundsätzlich untersagt.<br />
8. Auf dem Grundstück und in den Räumlichkeiten ist das Jugendschutzgesetz gültig.<br />
8a. Das Einnehmen von Alkohol/Spirituosen/Alkopops etc. durch Jugendliche sind auf dem gesamten<br />
Grundstück der <strong>Ev</strong>. <strong>Markus</strong>-<strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Bielefeld</strong> grundsätzlich nicht gestattet.<br />
8b.Ego-Shooter und andere Gewalt verherrlichende Computerspiele für LAN-Partys sind nicht erlaubt.<br />
9. Auf Müllvermeidung und Mülltrennung ist zu achten. Der Gebrauch von Einweggeschirr, Einwegbesteck und<br />
Einwegflaschen ist zu unterlassen. Falls dieses trotzdem benutzt wird, ist der anfallende Müll mitzunehmen.<br />
10. Die Besucher und Nutzer des Gemeindehauses und des Jugendhauses betreten das Grundstück und die<br />
Gebäude der <strong>Ev</strong>. <strong>Markus</strong>-<strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Bielefeld</strong> auf eigene Gefahr.<br />
11. Die Ruhezeiten zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr müssen eingehalten<br />
werden. Es darf kein Lärm mehr nach außen dringen. In den Abendstunden sind die Fenster geschlossen zu<br />
halten. Musikwiedergabegeräte sind so einzustellen, dass Dritte nicht gestört werden. Die Veranstaltungen sollen<br />
bis 22.30 Uhr beendet sein (Ausnahmen sind mit dem GhBa abzusprechen).<br />
Es ist dringend darauf zu achten, dass die Nachbarschaft – besonders auch nach Ende der Veranstaltung – nicht<br />
gestört wird.<br />
12. Die Küche im Gemeindehaus darf nur in Absprache mit dem GhBa benutzt werden.<br />
13. Es ist alles zu unterlassen, was die Sicherheit (z. B. Brandgefahr) des Hauses und der Veranstaltung sowie<br />
Gesundheit und Hygiene gefährden bzw. beeinträchtigen könnte.<br />
14. Für die Garderobe wird nicht gehaftet.<br />
15. Sollten sich auf dem Parkett Wasserlachen gebildet haben, sind diese umgehend zu entfernen.<br />
16. Für die Einhaltung der Hausordnung ist der Gruppenleiter bzw. der Veranstalter verantwortlich. Den<br />
Anweisungen des GhBa ist Folge zu leisten.
(Anlage 2)<br />
Gebührentarif für private Nutzungen<br />
(Gemeindehaus)<br />
Gebühren ohne Küchenbenutzung (pro Tag)<br />
Kleine Räume (bis ca. 25 Personen): 45 €<br />
Kleiner Saal (2/5-Raum) (bis ca. 40 Personen): 70 €<br />
Kleiner Saal (3/5-Raum) (bis ca. 70 Personen): 90 €<br />
Großer Saal (bis ca. 150 Personen): 180 €<br />
Pauschale für die Mehrarbeit der Küsterin: 50 € für großen Saal (Vorarbeiten wie z. B.<br />
Tische stellen, dekorieren)<br />
Gebühren einschl. Küchenbenutzung (pro Tag)<br />
Kleine Räume (bis ca. 25 Personen): 60 €<br />
Kleiner Saal (2/5-Raum) (bis ca. 40 Personen): 95 €<br />
Kleiner Saal (3/5-Raum) (bis ca. 70 Personen): 125 €<br />
Großer Saal (bis ca. 150 Personen): 230 €<br />
Pauschale für die Mehrarbeit der Küsterin: 50 € für großen Saal (Vorarbeiten wie z. B.<br />
Tische stellen, dekorieren)<br />
Gebührentarif für private Nutzungen<br />
(Jugendhaus)<br />
Nachmittags von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr: 60 €<br />
Samstag und Sonntag (jeweils ganzer Tag): 120 €<br />
Technische Anlagen wie Musikanlage 20 €<br />
Disco – Lichtanlage (Steuergerät 10 €, 1 Traverse mit 4 Lampen (10 €)<br />
2 Traversen sind vorhanden.<br />
Theaterscheinwerfer (1 Traverse mit Spot und Fluter 15 €)<br />
2 Traversen sind vorhanden.
(Anlage 2)<br />
Gebührentarif für private Nutzungen<br />
(Gemeindehaus)<br />
Gebühren ohne Küchenbenutzung<br />
Kleine Räume (bis ca. 25 Personen):<br />
Die ersten 3 Stunden 35 €<br />
jede weitere Stunde 5 €<br />
Kleiner Saal (bis ca. 40 Personen):<br />
Die ersten 3 Stunden 55 €<br />
jede weitere Stunde 7,50 €<br />
Großer Saal (bis ca. 150 Personen):<br />
Die ersten 3 Stunden 140 €<br />
jede weitere Stunde 20 €<br />
Pauschale für die Mehrarbeit der Küsterin: 50 € für großen Saal (Vorarbeiten wie z. B.<br />
Tische stellen, dekorieren)<br />
Gebühren einschl. Küchenbenutzung<br />
Kleine Räume (bis ca. 25 Personen):<br />
Die ersten 3 Stunden 50 €<br />
jede weitere Stunde 20 €<br />
Kleiner Saal (bis ca. 40 Personen):<br />
Die ersten 3 Stunden 80 €<br />
Jede weitere Stunde 35 €<br />
Großer Saal (bis ca. 150 Personen):<br />
Die ersten 3 Stunden 190 €<br />
Jede weitere Stunde 70 €<br />
Pauschale für die Mehrarbeit der Küsterin: 50 € für großen Saal (Vorarbeiten wie z. B.<br />
Tische stellen, dekorieren)