Öffentliche Bekanntmachung - Samtgemeinde Kirchdorf
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<strong>Öffentliche</strong> <strong>Bekanntmachung</strong><br />
Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB<br />
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Alte Dorfstraße“ der Gemeinde Bahrenborstel<br />
wird gem. § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Auf<br />
die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher verzichtet.<br />
Der Entwurf wurde zwischenzeitlich überarbeitet und wird daher erneut ausgelegt.<br />
Der Entwurf liegt mit der Begründung in der Zeit vom<br />
19.03.2012 bis einschließlich 19.04.2012<br />
während der Sprechzeiten in Zimmer 18 im Rathaus der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Kirchdorf</strong>,<br />
Rathausstraße 12, 27245 <strong>Kirchdorf</strong>, öffentlich aus.<br />
Die genaue Lage des Plangebietes ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt (unmaßstäblich)<br />
zu entnehmen.<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Alte Dorfstraße“<br />
- Gemeinde Bahrenborstel -
Während dieser Frist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke<br />
sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Weiter kann jedermann<br />
Anregungen und Stellungnahmen vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene<br />
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt<br />
bleiben. Weiter ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig<br />
ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber<br />
hätten geltend gemacht werden können.<br />
Sprechzeiten:<br />
Montag bis Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr<br />
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr<br />
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr<br />
<strong>Kirchdorf</strong>, den 06.03.2012<br />
Gemeinde Bahrenborstel<br />
Der Bürgermeister<br />
In Vertretung<br />
(Nuttelmann)