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Öffentliche Bekanntmachung - Samtgemeinde Kirchdorf

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<strong>Öffentliche</strong> <strong>Bekanntmachung</strong><br />

Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB<br />

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Alte Dorfstraße“ der Gemeinde Bahrenborstel<br />

wird gem. § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Auf<br />

die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher verzichtet.<br />

Der Entwurf wurde zwischenzeitlich überarbeitet und wird daher erneut ausgelegt.<br />

Der Entwurf liegt mit der Begründung in der Zeit vom<br />

19.03.2012 bis einschließlich 19.04.2012<br />

während der Sprechzeiten in Zimmer 18 im Rathaus der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Kirchdorf</strong>,<br />

Rathausstraße 12, 27245 <strong>Kirchdorf</strong>, öffentlich aus.<br />

Die genaue Lage des Plangebietes ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt (unmaßstäblich)<br />

zu entnehmen.<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Alte Dorfstraße“<br />

- Gemeinde Bahrenborstel -


Während dieser Frist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke<br />

sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Weiter kann jedermann<br />

Anregungen und Stellungnahmen vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene<br />

Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt<br />

bleiben. Weiter ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig<br />

ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />

im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber<br />

hätten geltend gemacht werden können.<br />

Sprechzeiten:<br />

Montag bis Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr<br />

Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr<br />

<strong>Kirchdorf</strong>, den 06.03.2012<br />

Gemeinde Bahrenborstel<br />

Der Bürgermeister<br />

In Vertretung<br />

(Nuttelmann)

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