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Chronik der Bayerischen Staatsforstverwaltung - Amt für Ernährung ...

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Aus <strong>der</strong> <strong>Chronik</strong> <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> <strong>Staatsforstverwaltung</strong><br />

– ein langer Weg <strong>der</strong><br />

Vereinigung von Landwirtschaft und Forstwirtschaft<br />

Die Geburtsstunde <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> <strong>Staatsforstverwaltung</strong> liegt im Jahr 1752.<br />

Seinerzeit übertrug Kur<strong>für</strong>st Max III. Joseph per Dekret vom 14. März die oberste<br />

Leitung des Forstwesens einer Forstkommission (Forst- und Holzkommission) in<br />

München. Dadurch wollte man <strong>der</strong> drohenden Gefahr eines Holzmangels begegnen.<br />

Es sollte ohne Beteiligung <strong>der</strong> Kommission in den landesherrlichen, gemeindlichen<br />

und Kirchenstiftungswaldungen „nichts mehr unternommen werden“. 1759 gingen<br />

ihre Aufgaben an die Forstdeputation <strong>der</strong> chur<strong>für</strong>stlichen Hofkammer über.<br />

Durch Verordnung vom 16. November 1790 wurde <strong>für</strong> das Forstwesen eine<br />

beson<strong>der</strong>e Oberbehörde, das Oberstforstmeisteramt geschaffen, das <strong>der</strong> Hofkammer<br />

unmittelbar unterstellt war. Das Jagdwesen war schon vorher einer selbständigen<br />

Stelle, dem Oberstjägermeisteramt übertragen worden. Für die beiden<br />

Geschäftszweige wurde zum Grundsatz erklärt, dass das Jagdwesen dem<br />

Forstwesen allzeit nachstehen müsse.<br />

Eine abermalige Neugestaltung <strong>der</strong> obersten Forstbehörde erfolgte im Jahr 1795 mit<br />

<strong>der</strong> Errichtung einer selbständigen Chur<strong>für</strong>stlichen Forstkammer. Diese wurde 1799<br />

abgelöst durch die Errichtung einer Generallandesdirektion in München und<br />

Landesdirektion zu Amberg.<br />

Mit Organisations-Edikt vom 07. Oktober 1803 wurde das ganze<br />

„Domainenforstwesen“, also <strong>für</strong> alle Provinzen, dem königlichen geheimen<br />

Ministerial-Finanz-Departement (Anmerkung: Staatsministerium <strong>der</strong> Finanzen)<br />

unterstellt. Innerhalb des „Finanzministeriums“ wurde hierzu das „geheime Central-<br />

Bureau in Forst- und Jagdsachen“ eingerichtet. Je nach den Verhältnissen des<br />

Umfangs und <strong>der</strong> Wichtigkeit <strong>der</strong> Provinz war bei den Provinzial-Landesdirektionen<br />

entwe<strong>der</strong> eine eigene (Forst-) Sektion einzurichten o<strong>der</strong> nur ein beson<strong>der</strong>er Referent<br />

zuzuteilen. Die Wäl<strong>der</strong> einer jeden Provinz wurden in lokaler Beziehung in<br />

Inspektionen, diese in Oberförstereien und schließlich in Forstreviere unterteilt.<br />

1818 löste man die bisherige Generalforstadministration auf. Gleichzeitig wurde die<br />

unmittelbare Direktion und Verwaltung des Forst- und Jagdwesens den Kammern <strong>der</strong><br />

Finanzen bei den Kreisregierungen, den heutigen Bezirksregierungen, übertragen.<br />

Die oberste Aufsicht und Leitung des Forst- und Jagdwesens verblieb jedoch beim<br />

Staatsministerium <strong>der</strong> Finanzen.<br />

In den Jahren 1821 – 1822 erfolgte eine Neuorganisation <strong>der</strong> Forstverwaltung mit<br />

110 Forstämtern (Anmerkung: einschließlich <strong>der</strong> Pfalz; Bayern hatte sich 1777 mit<br />

<strong>der</strong> Pfalz, mit Sulzbach und Neuburg zu „Kurpfalzbayern“ vereinigt).<br />

Nach <strong>der</strong> deutschen Revolution in den Jahren 1848 / 49 wurde das Forst- und<br />

Jagdregal aufgehoben und das Jagdrecht an Grund und Boden gebunden.


Im Jahr 1853 führte man schließlich das Revierförstersystem ein. 1878 wurde die<br />

Ausbildung <strong>der</strong> höheren Forstbeamten an die Universität München verlagert und im<br />

Jahr 1879 führte Reichskanzler Otto von Bismarck Schutzzölle auch <strong>für</strong> Holz ein.<br />

1885 wurden das Oberförstersystem eingeführt und innerhalb <strong>der</strong> Kammer <strong>der</strong><br />

Finanzen an den Kreisregierungen, die den heutigen Regierungsbezirken<br />

entsprechen, Forstabteilungen gebildet. Die Zahl <strong>der</strong> Forstämter stieg seinerzeit auf<br />

382 an.<br />

1932 legte man die Regierungen von Nie<strong>der</strong>bayern und <strong>der</strong> Oberpfalz zusammen;<br />

gleichzeitig wurden die Kammern <strong>der</strong> Forsten vereinigt. 1933 folgte die<br />

Zusammenlegung <strong>der</strong> Forstkammern von Mittel- und Oberfranken , die aber 1948<br />

wie<strong>der</strong> getrennt wurden.<br />

Die oberste Forstverwaltungsbehörde (Ministerialforstabteilung) gehörte bis 1935<br />

zum Staatsministerium <strong>der</strong> Finanzen. Mit Zustimmung des Reichsforstmeisters und<br />

des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern wurde mit Wirkung vom 01. April<br />

1935 die “Landesforstverwaltung“ gebildet und dem Ministerpräsidenten<br />

(Reichsstatthalter) unmittelbar unterstellt. Damit trat die bisherige<br />

Ministerialforstabteilung aus dem Bereich des Staatsministeriums <strong>der</strong> Finanzen zur<br />

Landesforstverwaltung über. Mit demselben Gesetz wurden die Kammern <strong>der</strong><br />

Forsten aus dem Verband <strong>der</strong> Regierungen losgelöst und führten nunmehr die<br />

Bezeichnung (Bayerische) „Regierungsforstämter“ (Anmerkung: Die<br />

Regierungsforstämter wurden nach dem Zweiten Weltkrieg bis 01. Juli 2005 als<br />

„Forstdirektionen“ bezeichnet.) Die nunmehr selbständigen Mittelstellen unterstanden<br />

unmittelbar <strong>der</strong> Landesforstverwaltung.<br />

Die bis zu diesem Zeitpunkt andauernde Anglie<strong>der</strong>ung an das Finanzministerium<br />

basierte darauf, dass <strong>der</strong> Staatswald einen Hauptvermögensbestandteil des Staates<br />

bildete.<br />

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass <strong>der</strong> Gründungsbeschluss im<br />

Rätekongress am 28. Februar 1919 wohl zur Errichtung eines Staatsministeriums <strong>für</strong><br />

Landwirtschaft und Forsten zum 01. April 1919 führte, dass die Einglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Forstverwaltung trotz Ankündigung einer Verordnung zur Überleitung des<br />

Forstwesens, die aber nie erlassen wurde, nicht zu Stande kam. Da es nicht gelang,<br />

die Einheit von Land- und Forstwirtschaft in <strong>der</strong> Verwaltung herzustellen, verblieb es<br />

bei <strong>der</strong> alten Zuständigkeit des Finanzministeriums, bei dem die<br />

Ministerialforstabteilung unter Leitung des Staatsrates weiterbestand.<br />

Einige Jahre später begannen auch <strong>für</strong> die Landesforstverwaltung die harten<br />

Kriegsjahre (Zweiter Weltkrieg, 1939 – 1945). In diesem Zusammenhang ist zu<br />

bemerken, dass mit Hilfe des Gesetzes zur Überleitung des Forst- und Jagdwesens<br />

auf das Reich vom 3. Juni 1934 ein Reichsforstamt geschaffen wurde.<br />

Reichsforstmeister wurde Hermann Göring; Chef <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong><br />

Landesforstverwaltung war zunächst <strong>der</strong> Bayerische Ministerpräsident und<br />

Wirtschaftsminister Ludwig Siebert, später <strong>der</strong> Gauleiter des Gaues Oberbayern,<br />

Paul Giesler. Die bisherige Ministerialforstabteilung wurde zum 01. April 1935 als<br />

eigenständige „Landesforstverwaltung“ aus dem Finanzministerium herausgelöst und<br />

war seither dem jeweiligen Ministerpräsidenten unmittelbar unterstellt.


Beim Einmarsch <strong>der</strong> amerikanischen Truppen 1945 wurde Ministerialrat Hoepffner<br />

durch die Militärregierung zum Landesforstmeister <strong>für</strong> Bayern ernannt und zum Leiter<br />

<strong>der</strong> selbständigen Landesforstverwaltung berufen, wobei ihm unter beträchtlicher<br />

Erweiterung des Aufgabenbereiches dieser Staatsverwaltung auch die Oberaufsicht<br />

über die Privatwaldwirtschaft sowie über das gesamte Jagd- und Fischereiwesen in<br />

Bayern übertragen wurde.<br />

Auch nach dem Krieg blieb die Landesforstverwaltung bis zum 18. Juni 1946 dem<br />

Ministerpräsidenten (Dr. Fritz Schäffer und Dr. Wilhelm Hoegner) unmittelbar<br />

unterstellt. Schließlich setzte sich die Auffassung durch, dass dies nicht beibehalten<br />

werden könne. Für die Einglie<strong>der</strong>ung in ein Ministerium kamen allerdings nur das<br />

Finanzministerium und das Ministerium <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong> und Landwirtschaft in Frage.<br />

Mit <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung in das Finanzministerium hätte sich zwar eine alte<br />

Tradition fortsetzen lassen; diese wäre aber nicht mehr zeitgemäß gewesen. Aus<br />

einem Referat im Finanzministerium zu Beginn des vorletzten Jahrhun<strong>der</strong>ts wurde<br />

nämlich allmählich eine selbständige <strong>Staatsforstverwaltung</strong>, die rein organisatorisch<br />

schon im Jahr 1909 eine Form gefunden hatte, die sich inzwischen bestens bewährt<br />

hatte: Eine ministerielle Spitze in <strong>der</strong> Ministerialforstabteilung, in <strong>der</strong> Mittelstelle<br />

selbständige Regierungsforstkammern, zuletzt Regierungsforstämter genannt, und in<br />

<strong>der</strong> untersten Instanz ebenfalls selbständige Forstämter.<br />

Die Aufgabe, die dem Wald in Bayern in den folgenden Jahrzehnten gestellt wurde,<br />

war klar und eindeutig: Die Aufbringung <strong>der</strong> ungeheuren Holzmengen, die <strong>für</strong> den<br />

Wie<strong>der</strong>aufbau des Landes, <strong>für</strong> Reparationen und <strong>für</strong> die Ausfuhr in an<strong>der</strong>e deutsche<br />

Gebiete (z.B. Versorgung des Ruhrgebietes mit Grubenholz) benötigt wurden, um<br />

von dort wie<strong>der</strong> <strong>für</strong> Bayern unentbehrliche Gegenleistungen (z. B. Kohle) zu erhalten.<br />

Zu den Zielsetzungen gehörten aber die gleichzeitige Wie<strong>der</strong>bestockung <strong>der</strong> bereits<br />

vorhandenen und noch entstehenden Großkahlflächen und die Pflege <strong>der</strong><br />

Jungbestände, um auch nachfolgenden Generationen keine devastierten Flächen zu<br />

hinterlassen.<br />

Die damaligen Besitzverhältnisse – 33 % Staatswald, 14 % Körperschaftswald und<br />

53 % Privatwald – sprachen schließlich <strong>für</strong> eine Einglie<strong>der</strong>ung in das<br />

Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong> und Landwirtschaft. Die Land- und Forstwirtschaft<br />

wurden im übrigen schon immer sehr häufig in einem Zug genannt.<br />

Durch Beschluss des <strong>Bayerischen</strong> Ministerpräsidenten Dr. Wilhelm Hoegner vom 10.<br />

Mai 1946 wurde dann die bayerische Forstwirtschaft dem bisherigen<br />

Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong> und Landwirtschaft eingeglie<strong>der</strong>t. Mit Schreiben<br />

vom 21. Juni 1946 teilte das Staatsministerium (Forstverwaltung) den<br />

nachgeordneten Dienststellen folgendes mit: Mit sofortiger Wirksamkeit führt die<br />

Zentralstelle <strong>der</strong> Landesforstverwaltung die Dienststellen-Bezeichnung „Bayerisches<br />

Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten, Abteilung C Forsten“.<br />

Der 10. Mai 1946 erlangte deshalb historische Bedeutung, weil er als die<br />

Geburtsstunde des Staatsministeriums <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft und Forsten in<br />

seiner Gesamtheit zu betrachten ist.<br />

Am 04. Juli 1946 wurde das Staatsministerium in 3 Abteilungen geglie<strong>der</strong>t: Abteilung<br />

A (<strong>Ernährung</strong>), Abteilung B (Landwirtschaft) und Abteilung C (Forsten). Bis Mitte des<br />

Jahres 1947 wurden in <strong>der</strong> Folge die Holzwirtschaftsstelle und die Sachgebiete des


nichtstaatlichen Jagd- und Fischereiwesens wie<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Unterstellung unter die<br />

Forstverwaltung gelöst.<br />

Mit Ministerialerlass vom 26. Februar 1949 erhob Staatsminister Dr. Alois Schlögl die<br />

Abteilung C – Forsten – mit sofortiger Wirkung wie<strong>der</strong> zur Ministerialforstabteilung.<br />

Die Ministerialforstabteilung, organisatorisch auch als Abteilung IV bezeichnet, wurde<br />

im Rahmen einer Organisationsän<strong>der</strong>ung (Ministerialerlass vom 09. Oktober 1958)<br />

schließlich die Abteilung V des Staatsministeriums.<br />

Im Jahr 1952 kam es zur Befreiung <strong>der</strong> Waldbesitzer von <strong>der</strong> Zwangswirtschaft und<br />

zur Freigabe <strong>der</strong> Holzpreise.<br />

1957 wurde die Salinenkonvention mit Österreich aus dem Jahr 1829 über die<br />

Nutzung <strong>der</strong> Saalforstämter durch die Bayerische <strong>Staatsforstverwaltung</strong> nach <strong>der</strong><br />

kriegsbedingten Aussetzung wie<strong>der</strong> in Kraft gesetzt.<br />

1963 belief sich die Zahl <strong>der</strong> Forstämter auf 290, 1975 nach <strong>der</strong> Forstamtsreform von<br />

1973 bis 1974 auf 162.<br />

1969 erfolgte erstmals eine staatliche finanzielle För<strong>der</strong>ung des Privat- und<br />

Körperschaftswaldes.<br />

1969 – 1970 wurde mit <strong>der</strong> Waldfunktionsplanung begonnen. Ebenfalls im Jahr 1970<br />

kam es zur Gründung des Nationalparks Bayerischer Wald unter <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong><br />

<strong>Bayerischen</strong> <strong>Staatsforstverwaltung</strong>.<br />

Im Jahr 1971 verfolgte Staatsminister Dr. Hans Eisenmann mit einem völlig neu<br />

gestalteten Geschäftsverteilungsplan u. a. auch den Zweck, nicht nur die bisherige<br />

Ministerialforstabteilung, son<strong>der</strong>n auch die <strong>Staatsforstverwaltung</strong> als solche enger in<br />

den Gesamtbereich seines Ressorts zu integrieren. Mit dem Inkrafttreten des neuen<br />

Geschäftsverteilungsplanes vom 01. Mai 1971 entfiel damit die bisherige<br />

Bezeichnung „Ministerialforstabteilung“. Als neue organisatorische Bezeichnung<br />

wurde „Bereich Forsten“ in Abgrenzung zum „Bereich <strong>Ernährung</strong> und Landwirtschaft“<br />

eingeführt.<br />

In dieser Zeit trat 1974 das Waldgesetz <strong>für</strong> Bayern in Kraft. Im selben Jahr beschloss<br />

man die Einrichtung des Alpen-Nationalparks Berchtesgaden.<br />

Im Jahr 1983 wurde die erste Waldzustandserhebung im Zuge <strong>der</strong> Diskussion um<br />

das „Waldsterben“ durchgeführt.<br />

1986 legte man im Rahmen des Jagdgesetzes fest, dass <strong>der</strong> Abschussplan in<br />

Abhängigkeit vom Zustand <strong>der</strong> Vegetation aufzustellen ist. Erstmals wurde ein<br />

Gutachten zur Verjüngung <strong>der</strong> Waldvegetation („Verbissgutachten“) erstellt.<br />

1992 kam es zur Verlegung <strong>der</strong> Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA)<br />

sowie <strong>der</strong> Forstwissenschaftlichen Fakultät von München nach Weihenstephan –<br />

Freising. Die FVA wurde 1993 in Bayerische Landesanstalt <strong>für</strong> Wald und<br />

Forstwirtschaft umbenannt.


Im Jahr 1995 wurde eine Reform <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> <strong>Staatsforstverwaltung</strong> mit einer<br />

Straffung <strong>der</strong> Organisationsstrukturen und mit einer unternehmerischen Ausrichtung<br />

und Führung nach privatwirtschaftlichen Prinzipien beschlossen.<br />

1998 erfolgte die Zusammenlegung <strong>der</strong> Waldbauernschule Scheyern und <strong>der</strong><br />

Waldarbeitsschule Kelheim am neuen Standort Goldberg / Kelheim.<br />

Im Jahr 2000 wurde die Zahl <strong>der</strong> Forstdirektionen von sechs auf vier reduziert (FoD<br />

Oberbayern – Schwaben, FoD Nie<strong>der</strong>bayern – Oberpfalz, FoD Oberfranken –<br />

Mittelfranken, FoD Unterfranken).<br />

Im Herbst 2003 entschloss sich die Bayerische Staatsregierung zur Durchführung<br />

des Projekts „Verwaltung 21“. In diesem Zusammenhang wurde am 09. und 23. März<br />

2004 im Ministerrat die Forstreform behandelt und die Auflösung <strong>der</strong> vier<br />

Forstdirektionen beschlossen.<br />

Am 16. und 17. November 2004 einigte man sich schließlich auf die Strukturreform in<br />

den Bereichen Landwirtschaft und Forsten auf Ämterebene. Die seinerzeit 47<br />

Landwirtschaftsämter mit 79 Sitzen und die 127 Forstämter sollten demnach zu 47<br />

Ämtern <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten mit 82 Standorten zusammengefasst werden.<br />

Zu diesem Zweck mussten die sog. Einheitsforstämter zerschlagen werden.<br />

Am 01. Juli 2005 wurde im Zuge <strong>der</strong> Verwaltungsreform <strong>der</strong> Staatsregierung unter<br />

Staatsminister Josef Miller <strong>der</strong> zweistufige Verwaltungsaufbau wie folgt realisiert:<br />

- Auflösung <strong>der</strong> vier Forstdirektionen<br />

- Gründung des Unternehmens „Bayerische Staatsforsten“ mit einer Zentrale in<br />

Regensburg und mit 41 Forstbetrieben, inkl. eines Saalforstbetriebes in<br />

Österreich.<br />

Aufgabe <strong>der</strong> Forstbetriebe ist es seitdem, den Staatsforst zu bewirtschaften und<br />

die Jagd auszuüben.<br />

- Zusammenführung <strong>der</strong> zu diesem Zeitpunkt bestehenden 47<br />

Landwirtschaftsämter und 127 Forstämter zu 47 Ämtern <strong>für</strong> Landwirtschaft und<br />

Forsten (ÄLF) mit den Bereichen Landwirtschaft und Forsten sowie einer<br />

gemeinsamen <strong>Amt</strong>sverwaltung.

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