Gerichtsstandsklauseln in allgemeinen ... - epartners Rechtsanwälte
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Alexander Schmid / Jean-Daniel Schmid, <strong>Gerichtsstandsklauseln</strong> <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> über das Internet abgeschlossenen Verträgen<br />
im B<strong>in</strong>nenkontext, <strong>in</strong>: Jusletter 6. Juni 2011<br />
speichern. Schliesslich sollten auch die vom Kunden übermittelten<br />
Daten sowohl <strong>in</strong> der Datenbank als auch – als Rohdaten<br />
– <strong>in</strong> den Logs dauerhaft gespeichert werden. Gleiches<br />
gilt schliesslich für allfällige Bestätigungs-E-Mails.<br />
Alexander Schmid, M.A. HSG (Rechtswissenschaft), Unterengstr<strong>in</strong>gen,<br />
Rechtsanwalt bei EPartners <strong>Rechtsanwälte</strong> <strong>in</strong><br />
Zürich (www.<strong>epartners</strong>.ch) und Jean-Daniel Schmid, M.A.<br />
HSG (Rechtswissenschaft), Fischbach-Göslikon.<br />
Die Arbeiten am vorliegenden Beitrag wurden im Wesentlichen<br />
Ende Dezember 2010 abgeschlossen. Literatur und<br />
Rechtsprechung wurden daher bis zu diesem Zeitpunkt<br />
berücksichtigt.<br />
Die Autoren danken Herrn Dr. Daniel Füllemann für das Zurverfügungstellen<br />
se<strong>in</strong>es Manuskripts zur Kommentierung<br />
von Art. 17 ZPO (vgl. Bemerkungen <strong>in</strong> Fn. 51).<br />
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