Die Kirche Jesu Christi
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bedarf es darum eines "geordneten Amtes" der öffentlichen Wortverkündigung und<br />
Sakramentsverwaltung. Wie dieses Amt wahrgenommen und ausgestaltet wird, ist<br />
vielfältig. In dieser Vielfalt sind historische Erfahrungen prägend und das jeweilige<br />
Verständnis des Auftrages leitend. <strong>Die</strong> unterschiedliche Ausgestaltung der Ämter<br />
und <strong>Die</strong>nste in unseren <strong>Kirche</strong>n können wir als Reichtum und Gabe Gottes<br />
annehmen. In diesem Sinne kann sowohl das (historische) Bischofsamt als auch das<br />
gegliederte Amt in einer synodal-presbyterialen Ordnung als <strong>Die</strong>nst an der Einheit<br />
gewürdigt werden. Das Kriterium für die Wahrnehmung und Ausgestaltung der Ämter<br />
und <strong>Die</strong>nste ist der grundlegende Auftrag der <strong>Kirche</strong>;<br />
− daß das Amt der öffentlichen Verkündigung durch die Ordination übertragen wird<br />
(das "ordinierte Amt" im Sprachgebrauch der Lima-Dokumente). Es beruht auf einem<br />
besonderen Auftrag <strong>Christi</strong>, ist aber stets auf das allgemeine Priestertum<br />
angewiesen (Neuendettelsau-Thesen 3, A; vgl. Konkordie und Ökumene, S. 72 - 77).<br />
Das Wort Gottes konstituiert dieses Amt, das im <strong>Die</strong>nst der Rechtfertigung des<br />
Sünders steht. Es hat <strong>Die</strong>nstfunktion für Wort und Glaube;<br />
− daß der Ausdruck "geordnetes Amt" die Gesamtheit kirchlicher <strong>Die</strong>nste im Sinne von<br />
These 3 der Tampere-Thesen bezeichnet. Das durch die Ordination übertragene Amt<br />
ist ein Teil dieses geordneten Amtes.<br />
2.5.2 "Zeugnis und <strong>Die</strong>nst" - in den Institutionen der Diakonie<br />
<strong>Die</strong> erfahrbare <strong>Kirche</strong> hat nicht nur zur Erfüllung der Gebote der ersten, sondern auch<br />
zur Erfüllung der Gebote der zweiten Tafel beizutragen. Dazu sind Institutionen der Diakonie<br />
im weitesten Sinn nötig. Auch für die Arbeit dieser Institutionen sind hauptamtliche<br />
Mitarbeiter erforderlich. Sie nehmen teil am geordneten <strong>Die</strong>nst der <strong>Kirche</strong>. <strong>Die</strong> Arbeit der<br />
Institutionen der Diakonie und ihrer hauptamtlichen Mitarbeiter ersetzen nicht den diakonischen<br />
Einsatz aller Glaubenden in ihrem Alltag, sondern sie sollen ihn anregen, ihm<br />
helfen und dienlich sein.<br />
2.5.3 "Zeugnis und <strong>Die</strong>nst" - die Einheit der Weitergabe des Evangeliums und der Diakonie<br />
Für die auftragsgemäße Ordnung der erfahrbaren <strong>Kirche</strong> sind die Institutionen des Gottesdienstes<br />
und der Weitergabe des Evangeliums auf der einen und der Diakonie auf<br />
der anderen Seite so zu ordnen, daß beide als Institutionen von Zeugnis und <strong>Die</strong>nst<br />
zur Geltung kommen. Wird irgendwo in diesen beiden Bereichen nur der <strong>Die</strong>nst betont,<br />
so droht ein Aktivismus, wird nur das gottesdienstliche Zeugnis betont, so drohen<br />
Spiritualismus und Quietismus.<br />
2.5.4 "Zeugnis und <strong>Die</strong>nst" - die notwendige Entsprechung zwischen der Praxis und<br />
dem Ursprung der <strong>Kirche</strong><br />
Kriterium sachgemäßer kirchlicher Praxis insgesamt ist es, daß durch sie der Ursprung<br />
der <strong>Kirche</strong> im Rechtfertigungshandeln Gottes bezeugt und erkennbar wird .<br />
Weil die <strong>Kirche</strong> als von Gottes Wort konstituierte Gemeinschaft der Heiligen eine ist,<br />
muß sich die kirchliche Praxis der Verkündigung und der Sakramentsfeier daraufhin befragen<br />
lassen, wie sie diese Einheit zum Ausdruck bringt. Dasselbe gilt auch für die diakonische<br />
Arbeit. - Für das Zeugnis der Abendmahlsfeier z. B. gilt, daß die<br />
eucharistische Gastbereitschaft für Christen aus getrennten Konfessionen geeignet ist,