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Zahl:<br />

Niederschrift<br />

(Teil A – öffentlicher Teil der Gemeinderatssitzung)<br />

GR 004-4a/2011<br />

über die Sitzung 4/2011 des<br />

Gemeinderates der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong><br />

am Montag, 29.08.2011 mit Beginn um 19:00 Uhr <strong>im</strong> Sitzungssaal der Gemeinde<br />

Die Einladung erfolgte am 19. 8. 2011 durch Einzelladung (lt. Anlage A).<br />

BGM Pirker Johannes Vorsitzender<br />

GR Biechl Ulrike GR-Mitglied<br />

VBGM Gatterer Johann GR-Mitglied<br />

VBGM Scheer Bernd GR-Mitglied<br />

GV DI Konrad Michael GR-Mitglied<br />

GR Klocker Claudia GR-Mitglied<br />

GR Goldberger Erna GR-Mitglied<br />

GR Obernosterer Anton GR-Mitglied<br />

GR Resei Franz GR-Mitglied<br />

GR Kohlmayr Johann GR-Mitglied<br />

GR Oberdorfer Reinhold GR-Mitglied<br />

GR Obernosterer Robert GR-Mitglied<br />

GR Kahn Hannes GR-Mitglied<br />

GR Tiefnig Gerwig GR-Mitglied<br />

GRER Huber Hannes Ersatzmitglied<br />

GRER Ing. Konrad Peter Ersatzmitglied<br />

A n w e s e n d :<br />

Egarter Liselotte Sachbearbeiter(in)<br />

FV Weneberger Hermann Finanzverwalter<br />

AL Duregger Josef Schriftführer<br />

A b w e s e n d :<br />

Vertr.Bgmst.bei TOP 2 und<br />

3, Vertr.GR Resei TOP 16<br />

GR Pirker Hannes GR-Mitglied ortsabwesend, entschuldigt<br />

Die Sitzung war öffentlich von TOP 1) bis 15) nicht öffentlich bei TOP 16).<br />

Die Sitzung war beschlussfähig.<br />

Bei der Sitzung waren keine Zuhörer anwesend.


öffentlich<br />

Tagesordnung<br />

1 Bestellung der Niederschriftsfertiger<br />

2 Tourismus und Infrastruktur <strong>Dellach</strong> GesmbH; Genehmigung des<br />

Jahresabschlusses 2010<br />

3 Beschluss über die Umsetzung des Konzeptes der SOT Süd-Ost Treuhand für<br />

eine nachhaltige Verbindlichkeitenreduktion der Tourismus und Infrastruktur<br />

<strong>Dellach</strong> GesmbH<br />

4 Gesellschaftereinlagen an die Tourismus und Infrastruktur <strong>Dellach</strong> GesmbH<br />

5 Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land Kärnten betreffend Herstellung und<br />

Kostentragung für Straßenbauarbeiten <strong>im</strong> Bereich der Steiner Straße L2 in<br />

Verbindung mit den Kanalbauarbeiten<br />

6 Auftragsvergabe aufgrund eines Nachtragsangebotes für Baumeisterarbeiten<br />

zur Wiederherstellung der Steiner Straße L2 <strong>im</strong> Zuge von Kanalbauarbeiten<br />

7 ao. Vorhaben "Sanierung Gehwege Ortsdurchfahrt B100"; Beschlussfassung<br />

über die Finanzierung<br />

8 Bericht über die Prüfung der Gemeindegebarung durch den Kontrollausschuss<br />

in der Sitzung am 21. 6. 2011<br />

9 Verkauf des Grundstückes 142/14, KG. <strong>Dellach</strong> und Zust<strong>im</strong>mung zur<br />

Verbücherung nach § 13 LiegTeilG<br />

10 Abschluss eines Kaufvertrages für den Verkauf der Bauparzellen 142/6 und<br />

142/12, KG. <strong>Dellach</strong><br />

11 Löschungsbewilligung zur Tilgung eines Pfandrechtes bei der Liegenschaft EZ<br />

382, KG. <strong>Dellach</strong><br />

12 Verordnung über die Erlassung des Teilbebauungsplanes "Europlast - Stufe 3"<br />

für Teilflächen der Grundstücke 191/2, 967, 968, 969 und 976, KG. Draßnitzdorf<br />

13 Gemeinderesolution zur Sicherung kommunaler Grundversorgung<br />

14 Bestellung eines Totenbeschauers und eines Stellvertreters für das Gebiet der<br />

Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong><br />

15 Beschluss über Beendigung eines Rechtsstreites durch Annahme eines<br />

Vergleiches<br />

Nicht öffentlich<br />

16 Vergabe einer Lehrstelle als Verwaltungsassistentin <strong>im</strong> Zentralamt der<br />

Gemeinde


Verlauf der Sitzung:<br />

Der Vorsitzende Bürgermeister Johannes Pirker begrüßt die zur Sitzung erschienenen<br />

Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gemeinderates sowie die zur Sitzung beigezogenen<br />

Gemeindebediensteten. Er eröffnet die Sitzung und stellt deren Beschlussfähigkeit fest,<br />

nachdem das Gremium vollzählig anwesend ist. Er hält weiters fest, dass Herr Ing. Peter<br />

Konrad als Ersatzmitglied für GR Hannes Pirker geladen wurde und Herr Hannes Huber<br />

als Ersatzmitglied für den Bürgermeister bei Behandlung der Tagesordnungspunkte 2) und<br />

3). Darüber hinaus verweist der Vorsitzende darauf, dass laut Ladung zur Sitzung 14<br />

Tagesordnungspunkte in öffentlicher Sitzung zu behandeln sind, während über TOP 15 in<br />

nicht-öffentlicher Sitzung zu beraten ist, da es sich um eine Personalangelegenheit<br />

handelt. Schließlich bemerkt der Bürgermeister noch, dass sich die Abhaltung einer<br />

Fragestunde gemäß § 46 K-AGO vor Eingehen in die Tagesordnung erübrigt, da<br />

entsprechende Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern nicht angemeldet wurden.<br />

1 Bestellung der Niederschriftsfertiger<br />

Die Gemeinderatsmitglieder Erna Goldberger und Anton Obernosterer werden auf<br />

Vorschlag des Bürgermeisters einst<strong>im</strong>mig zur Fertigung der Niederschrift über die heutige<br />

Gemeinderatssitzung best<strong>im</strong>mt.<br />

2 Tourismus und Infrastruktur <strong>Dellach</strong> GesmbH; Genehmigung des<br />

Jahresabschlusses 2010<br />

Bei TOP 2) erklärt sich Bgmst. Johannes Pirker als Geschäftsführer der Tourismus und<br />

Infrastruktur <strong>Dellach</strong> GesmbH für befangen. An seiner Stelle n<strong>im</strong>mt das Ersatzmitglied<br />

Huber Hannes an der Beratung und Abst<strong>im</strong>mung teil. Den Vorsitz übern<strong>im</strong>mt Vizebgmst.<br />

Johann Gatterer.<br />

Der Vorsitzende Vizebürgermeister Johann Gatterer ersucht zunächst um die<br />

Zust<strong>im</strong>mung des Gemeinderates, dass Bgmst. Pirker als Geschäftsführer der Tourismus<br />

und Infrastruktur GesmbH bei der Beratung über diesen Tagesordnungspunkt anwesend<br />

sein kann, um den Jahresabschluss zu erörtern, was vom Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig<br />

angenommen wird.<br />

GF Bgmst. Pirker erinnert, dass die Bilanz 2010 <strong>im</strong> Rahmen der<br />

Gemeindevorstandssitzung ausführlich besprochen wurde. Sie wurde weiters dem<br />

Kontrollausschuss in der Sitzung am 23. 8. 2011 vorgelegt und von diesem ohne Einwand<br />

zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister zeigt auf, dass das Bilanzergebnis durch<br />

einschneidende aber notwendige Sparmaßnahmen deutlich verbessert werden konnte und<br />

bedankt sich bei allen Gemeinderäten für das Mittragen von unvermeidbaren<br />

Entscheidungen.<br />

In einem detaillierten Bericht zum Jahresabschluss informiert Finanzverwalter Weneberger<br />

auf Ersuchen den Vorsitzenden über folgende Punkte:<br />

Statusbetrachtung<br />

Vermögenslage, Entwicklung der Vermögenslage<br />

Vermögensstruktur<br />

Kapitalstruktur


Finanzlage – Geldflussrechnung<br />

Ertragslage<br />

Cash Flow Ermittlung nach Kostenstellen<br />

Kennzahlen gemäß Unternehmensreorganisationsgesetz<br />

Jahresbilanz mit Finanzierungsseite und Vermögensstruktur<br />

Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Erläuterungen zur Bilanz bzw. zur GuV-Rechnung<br />

Die Bilanzsummen zum 31.12.2010 betragen € 4.660.008,81.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum 31.12.2010 einen Jahresfehlbetrag von €<br />

147.328,81 aus. Durch die Auflösung von nicht gebundenen Kapitalrücklagen in derselben<br />

Höhe ergibt sich ein Bilanzverlust von € 0,00.<br />

Der Finanzverwalter verweist darauf, dass eine Ausfertigung der Bilanz allen<br />

Gemeinderatsparteien als Beratungsunterlage ausgefolgt wurde.<br />

Nach Schluss der Debatte stellt der Vorsitzende Vizebgmst. Johann Gatterer namens des<br />

Gemeindevorstandes den Antrag auf folgenden Gemeinderatsbeschluss:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> beauftragt den Bürgermeister in der<br />

Generalversammlung der Tourismus- und Infrastruktur <strong>Dellach</strong> GesmbH bzw. <strong>im</strong><br />

Umlaufwege folgendes zu beschließen:<br />

1. Genehmigung des Jahresabschlusses 31.12.2010<br />

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wird genehmigt und gilt damit als festgestellt.<br />

2. Verwendung des Bilanzergebnisses 2010<br />

Der Bilanzverlust von EURO Null wird auf neue Rechnung vorgetragen.<br />

3. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010<br />

Der Geschäftsführung wird für das oben angeführte Geschäftsjahr die Entlastung<br />

erteilt.<br />

Der Antrag wird einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

Eine Kopie der Bilanz zum 31.12.2010 und der GuV-Rechnung liegen dieser Niederschrift<br />

als Anlage B) bei.<br />

3 Beschluss über die Umsetzung des Konzeptes der SOT Süd-Ost Treuhand für<br />

eine nachhaltige Verbindlichkeitenreduktion der Tourismus und Infrastruktur<br />

<strong>Dellach</strong> GesmbH<br />

Auch zu diesem Verhandlungsgegenstand erklärt sich Bgmst. Pirker für befangen,<br />

weshalb den Vorsitz wiederum Vizebgmst. Gatterer führt und das Ersatzmitglied Hannes<br />

Huber an der Sitzung teiln<strong>im</strong>mt. Ebenso beantragt Vizebgmst. Gatterer die Anwesenheit<br />

des Geschäftsführers zu Beratungen in der Sitzung, was vom Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig<br />

genehmigt wird. Auf Ersuchen des Vizebürgermeisters berichtet GF Pirker zum<br />

Sachverhalt.


Dieser erinnert daran, dass bereits als Ergebnis der Gebarungsprüfung durch die<br />

Gemeindeaufsicht <strong>im</strong> Jahre 2009 festgestellt wurde, dass einerseits die starke<br />

Überschuldung in der Tourismus GesmbH und andererseits die laufenden<br />

Betriebsabgänge <strong>im</strong> Bereich der Kommunalgesellschaft, verursacht durch den Betrieb des<br />

Heilkl<strong>im</strong>astollens, eine Belastung darstellen, die von der Finanzkraft der Gemeinde auf<br />

Dauer nicht getragen werden könne. In mehreren Gesprächen zwischen<br />

Gemeindevertretung und Aufsichtsbehörde wurde der Gemeinde daher nahegelegt,<br />

dringend die Verbindlichkeitenreduktion voranzutreiben bzw. weitere Betriebsabgänge zu<br />

vermeiden oder auf ein finanzierbares Ausmaß zu reduzieren. Als Konsequenz der<br />

finanziellen Situation war die Gemeindeabteilung bisher auch nicht bereit, die beantragten<br />

aufsichtsbehördlichen Genehmigungen zur Haftungsübernahme für Darlehen der GesmbH<br />

oder Leasingverträge zu gewähren, sondern macht eine Zust<strong>im</strong>mung von der Vorlage und<br />

Umsetzung eines entsprechenden Sanierungskonzeptes abhängig. Auf Vorschlag des<br />

Landes wurde die SOT Südost Treuhand GesmbH mit der Erstellung eines derartigen<br />

Konzeptes beauftragt, das <strong>im</strong> Rahmen einer weiteren Besprechung in der<br />

Gemeindeabteilung vorgestellt wurde und <strong>im</strong> Wesentlichen folgende Inhalte und<br />

Lösungsvorschläge beinhaltet:<br />

• Bildung von Kostenstellen für die verschiedenen Aufgabenbereiche der GesmbH;<br />

• wenn möglich, Ausgliederung des Heilkl<strong>im</strong>astollens in eine eigene Gesellschaft;<br />

• eventuell Führung des Heilkl<strong>im</strong>astollens als überregionales Projekt mit finanzieller<br />

Beteiligung des Landes oder weiterer Gemeinden des Oberen <strong>Drautal</strong>es;<br />

• wenn diese Finanzierungsmöglichkeit nicht realisiert werden kann, Reduktion oder<br />

Stilllegung des Heilkl<strong>im</strong>astollenbetriebs soweit, dass keine Abgänge aus diesem<br />

Segment den Gemeindehaushalt belasten;<br />

• langfristige Verbindlichkeitenreduktion, wobei lt. Berechnung des<br />

Sanierungskonzeptes SOT die GesmbH ohne weitere Belastungen durch den<br />

Heilkl<strong>im</strong>astollen wirtschaftlich in der Lage sein sollte, die Darlehenstilgung bis 2025<br />

eigenständig zu leisten<br />

Der Geschäftsführer berichtet, dass er über den weiteren Betrieb <strong>im</strong> Heilkl<strong>im</strong>astollen so<br />

bald wie möglich Gespräche gemeinsam mit dem Gemeindevorstand und der Kurärztin<br />

führen will. GF Pirker meint, es wäre vorteilhaft, wenn ein Teil des Betriebes durch<br />

freiwillige Leistungen von Vereinen, zB. bei der Abwicklung von Veranstaltungen, erbracht<br />

werden könnte.<br />

Der Vorsitzende Vizebgmst. Gatterer bringt den Beschlussantrag zur Kenntnis und<br />

eröffnet die Debatte zum Verhandlungsgegenstand, in der folgende Meinungen und<br />

Fragen eingebracht werden:<br />

GR Claudia Klocker informiert, dass der Kneippverein lt. Aussage von Obfrau Lerchster<br />

bereit wäre, bei Veranstaltungen zB. der Reihe „Gesunde Gemeinde“ be<strong>im</strong><br />

Heilkl<strong>im</strong>astollen mitzuwirken.<br />

Vizebgmst. Scheer ist der Meinung, dass die Gemeinde bei ihren Entscheidungen nicht<br />

nur an die eingesetzten Geldmittel zu denken hat, sondern auch die erteilten<br />

Betriebsbewilligungen für den Heilkl<strong>im</strong>astollen <strong>im</strong> Auge behalten muss. Es sollte daher<br />

jede Möglichkeit für eine kostendeckende Weiterführung des Heilkl<strong>im</strong>astollens gesucht<br />

werden.<br />

Ing. Peter Konrad wirft die Frage auf, ob es nicht sinnvoll wäre, die jährliche Betriebsdauer<br />

des Heilkl<strong>im</strong>astollens auf 2 bis 3 Monate zu reduzieren.


GR Gerwig Tiefnig verweist darauf, dass die Betriebsbewilligung für den Heilkl<strong>im</strong>astollen<br />

bis 2012 befristet ist und fragt, ob die für die Weiterverlängerung anfallenden Kosten<br />

bereits bekannt sind.<br />

GR. Anton Obernosterer könnte sich vorstellen, dass man die Betriebszeiten <strong>im</strong><br />

Heilkl<strong>im</strong>astollen so ansetzt, dass die Arbeitskräfte der GesmbH <strong>im</strong> Bad/Campingbereich<br />

und <strong>im</strong> Heilkl<strong>im</strong>astollen eingesetzbar sind.<br />

GV DI. Michael Konrad fragt, ob der Preis für die Stolleneinfahrten bzw. die Therapie nicht<br />

doch erhöht werden müsste, um einen besseren Kostendeckungsgrad zu erzielen.<br />

Nach Schluss der Diskussion bringt der Vorsitzende Vizebgmst. Gatterer folgenden<br />

Beschlussantrag des Gemeindevorstandes zur Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Gemeinderat n<strong>im</strong>mt die am 3. 5. 2011 von der SOT Süd-Ost Treuhand GesmbH,<br />

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, erstellte Mittel- bis<br />

Langfristkonzeption über die Machbarkeit einer nachhaltigen Verbindlichkeitenreduktion<br />

für die Tourismus und Infrastruktur <strong>Dellach</strong> GesmbH zur Kenntnis.<br />

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister als Geschäftsführer der Tourismus- und<br />

Infrastruktur <strong>Dellach</strong> GesmbH die <strong>im</strong> Abschnitt 5) des Sanierungskonzeptes unter dem<br />

Titel „Maßnahmen zur Sicherung des Fortbestandes der TIG“ vorgeschlagenen<br />

Konsolidierungsschritte für die Finanzgebarung der Tourismus und Infrastruktur <strong>Dellach</strong><br />

GesmbH. so rasch wie möglich – jedenfalls ab dem Wirtschaftsjahr 2012 – umzusetzen.<br />

Der Antrag wird einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

Nach der Beschlussfassung über TOP 3) übern<strong>im</strong>mt wieder Bürgermeister Johannes<br />

Pirker den Vorsitz der Gemeinderatssitzung, während das Ersatzmitglied Hannes Huber<br />

an den weiteren Beratung zu TOP 4) bis 15) nicht teiln<strong>im</strong>mt.<br />

4 Gesellschaftereinlagen an die Tourismus und Infrastruktur <strong>Dellach</strong> GesmbH<br />

Bürgermeister Johannes Pirker erklärt, dass der Gemeinde vom Land Fördermittel bzw.<br />

Bedarfszuweisungen gewährt werden, die in Form von Gesellschaftereinlagen in die<br />

Tourismus und Infrastruktur GesmbH eingebracht werden sollen. Der Bürgermeister<br />

berichtet weiter, dass es eine Zusage von LR Dr. Martinz gibt, die fünf aushaftenden<br />

Raten für das <strong>KB</strong>BF-Darlehen „Grundankauf Heilkl<strong>im</strong>astollen“ durch das Land zu<br />

übernehmen bzw. in Form von Bedarfszuweisungen an die Gemeinde zu refundieren.<br />

Es handelt sich lt. Bgmst. Pirker um folgende Transferzahlungen:<br />

BZ für Erstellung Sanierungskonzept TIG: € 6.000,-<br />

BZ Nahwärme – Anschlussförderung Volksschule: € 17.500,-<br />

BZ Tilgung <strong>KB</strong>BF-Darlehen Heilkl<strong>im</strong>astollen für 2011 € 25.000,-<br />

Der Vorsitzende stellt namens des Gemeindevorstandes den Antrag auf folgenden<br />

Gemeinderatsbeschluss:<br />

Vom Land Kärnten wurden der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> Bedarfzuweisungsmittel<br />

(außerhalb des BZ-Rahmens) für folgende Vorhaben zur Verfügung gestellt:<br />

Sanierungskonzept TIG: € 6.000,--<br />

Nahwärme – Anschlussförderung Volksschule: € 17.500,--<br />

Tilgung <strong>KB</strong>BF-Darlehen Heilkl<strong>im</strong>astollen 2011: € 25.000,--


Nachdem die Projekte von der Tourismus und Infrastruktur <strong>Dellach</strong> GesmbH umgesetzt<br />

wurden, wird der Beschluss gefasst, die gewährten Bedarfzuweisungsmittel für das<br />

Sanierungskonzept für die TIG, für die Nahwärmeanschlussförderung der Volksschule und<br />

für die Tilgung des <strong>KB</strong>BF-Darlehens Heilkl<strong>im</strong>astollen für 2011 in der Höhe von insgesamt<br />

€ 48.500,-- als Gesellschaftereinlage an die Tourismus und Infrastruktur <strong>Dellach</strong> GesmbH<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Der Antrag wird einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

5 Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land Kärnten betreffend Herstellung und<br />

Kostentragung für Straßenbauarbeiten <strong>im</strong> Bereich der Steiner Straße L2 in<br />

Verbindung mit den Kanalbauarbeiten<br />

Bürgermeister Johannes Pirker schildert, dass viele Gespräche und Verhandlungen mit<br />

dem Land Kärnten über die Möglichkeit der Sanierung eines Teilabschnittes der Steiner<br />

Landesstraße L2 <strong>im</strong> Zuge des Kanalbaues in der Ortschaft Rassnig geführt wurden.<br />

Anlässlich eines Gemeindebesuches des Straßenbaureferenten LH Dörfler erfolgte dann<br />

die Zusage für einen gemeinsamen Ausbau bis zur Fischzuchtanlage in Rassnig.<br />

Die erforderlichen Bauarbeiten wurden von der Gemeinde mit den Kanalbauarbeiten<br />

ausgeschrieben und sind auch von der Gemeinde zu vergeben. Die Verrechnung<br />

zwischen Land und Gemeinde erfolgt durch eine Amtsrechnung der Gemeinde. Über die<br />

Abwicklung der Baumaßnahmen ist eine Vereinbarung mit dem Land Kärnten zu<br />

schließen, deren Inhalt vom Bürgermeister erklärt wird. Der Bürgermeister dankt GV DI.<br />

Michael Konrad für die Herstellung der erforderlichen Kontakte und die fachliche<br />

Vorbereitung des Projektes.<br />

Bürgermeister Johannes Pirker stellt namens des Gemeindevorstandes den Antrag, die<br />

Vereinbarung zwischen dem Land Kärnten und der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> über die<br />

Ausführung und Kostentragung der Straßeninstandsetzung „L2 Steiner Landesstraße,<br />

Rassnig – Fischzucht, km 0,50 – 1,60“ (lt. Beilage C zur Niederschrift) zu beschließen.<br />

Der Antrag wird einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

6 Auftragsvergabe aufgrund eines Nachtragsangebotes für Baumeisterarbeiten<br />

zur Wiederherstellung der Steiner Straße L2 <strong>im</strong> Zuge von Kanalbauarbeiten<br />

Bgmst. Johannes Pirker erklärt, dass die Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> mit<br />

Sondernutzungsvertrag vom 28.04.2010 für die Abwasserbeseitigungsanlage BA 05 die<br />

Zust<strong>im</strong>mung zur Sonderbenützung von Landesstraßengrund <strong>im</strong> Bereich der L2 Steiner<br />

Straße erteilt wurde. Um Synergieeffekte zu nutzen, wird <strong>im</strong> Zuge der Errichtung der<br />

Abwasserbeseitigungsanlage die L 2 Steiner Straße <strong>im</strong> Abschnitt „Raßnig-Fischzucht<br />

Orter Säge mitsaniert. Die Gemeinde trägt die Kosten für die endgültige<br />

Wiederinstandsetzung über den Leitungsgräben. Die restlichen Kosten werden vom Land<br />

Kärnten getragen. Die Nachtragspositionen sind erforderlich, da zum Zeitpunkt der<br />

Erstellung der Ausschreibung des BA 05 nicht klar war, welcher Straßenaufbau <strong>im</strong> Falle<br />

einer vollständigen Straßensanierung herzustellen ist. Nachdem ein verbesserter<br />

Straßenaufbau (Frostkoffer 50 cm, Asphaltdecke 3-lagig) zur Ausführung gelangt, wurde<br />

von der Fa. Eibel Bau GesmbH ein Nachtragsangebot, welches vom Zivilingenieurbüro<br />

Steinbacher + Steinbacher geprüft wurde, eingeholt, wobei sich dadurch die Kosten für<br />

den förderfähigen Kanalanteil um € 17.600,-- erhöhen.<br />

Zusammenfassend ergibt sich mit den Nachtragspositionen folgende Kostensituation:


Anteil Land Kärnten 187.497,88 € netto<br />

Förderfähiger Anteil BA 05 52.080,72 € netto<br />

Gesamtkosten der Straßenerrichtung 239.578,60 € netto<br />

Der Bürgermeister lässt über den folgenden Beschlussantrag des Gemeindevorstandes<br />

abst<strong>im</strong>men:<br />

Der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> wurde mit Sondernutzungsvertrag vom 28.04.2010 für<br />

die Abwasserbeseitigungsanlage BA 05 die Zust<strong>im</strong>mung zur Sonderbenützung von<br />

Landesstraßengrund <strong>im</strong> Bereich der L 2 Steiner Straße erteilt.<br />

Um Synergieeffekte zu nutzen, wird <strong>im</strong> Zuge der Errichtung der<br />

Abwasserbeseitigungsanlage die L 2 Steiner Straße <strong>im</strong> Abschnitt „Raßnig – Fischzucht<br />

Orter Säge“ mitsaniert. Die Gemeinde trägt die Kosten für die endgültige<br />

Wiederinstandsetzung über den Leitungsgräben. Die restlichen Kosten werden vom Land<br />

Kärnten getragen.<br />

Der Antrag wird einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

7 ao. Vorhaben "Sanierung Gehwege Ortsdurchfahrt B100"; Beschlussfassung<br />

über die Finanzierung<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass <strong>im</strong> Zuge der Sanierung der B100 <strong>Drautal</strong> Straße,<br />

Ortsdurchfahrt <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> die in diesem Bereich bestehenden Gehweganlagen<br />

saniert bzw. wiederhergestellt werden. Die Kosten für die Wiederherstellung der<br />

Gehweganlagen werden gemäß § 24 Kärntner Straßengesetz in einem Verhältnis von je<br />

50 % zwischen der Gemeinde und dem Land Kärnten geteilt. Die Baukosten betragen €<br />

71.000,-- und werden zu € 40.000,-- über Bedarfszuweisungsmittel außerhalb des<br />

Rahmens und zu € 31.000,-- über einen Zuschuss aus dem ordentlichen Haushalt<br />

(Verkauf von 2 Baugrundstücken aus dem Areal der ehemaligen Tischlerei Machne)<br />

finanziert. Die Ausführung des Vorhabens erfolgt <strong>im</strong> Jahr 2011<br />

Nachdem keine Anfragen zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegen, stellt der Vorsitzende<br />

Bgmst. Johannes Pirker den Antrag, den Einzelinvestitions- und Finanzierungsplan für das<br />

außerordentliche Vorhaben „Sanierung Gehwege Ortsdurchfahrt B100“ (siehe Beilage D<br />

zur Niederschrift) mit einem Investitionsaufwand von € 71.000,-- zu beschließen.<br />

Der Antrag wird einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

8 Bericht über die Prüfung der Gemeindegebarung durch den Kontrollausschuss<br />

in der Sitzung am 21. 6. 2011<br />

Der Bericht über die Prüfung der Gemeindegebarung durch den Kontrollausschuss in der<br />

Sitzung am 21. 6. 2011 wird vom Ausschussobmann GR Johann Kohlmayr vorgetragen<br />

und nachdem keine Beanstandungen festgestellt wurden, vom Gemeinderat ohne<br />

Einwand zur Kenntnis genommen.<br />

9 Verkauf des Grundstückes 142/14, KG. <strong>Dellach</strong> und Zust<strong>im</strong>mung zur<br />

Verbücherung nach § 13 LiegTeilG<br />

Der Bürgermeister informiert, dass anlässlich des Verkaufes der letzten beiden<br />

Bauparzellen der sogenannten „Machnegründe“ vom östlich angrenzenden Anrainer<br />

Hermann Weneberger darauf hingewiesen wurde, dass die Zufahrt zu seiner Parzelle


145/1, KG. <strong>Dellach</strong>, verhältnismässig schmal ist, weshalb er beantragte, eine geringfügige<br />

Teilfläche zur Verbesserung der Zufahrt aus dem Grundstück 142/12 abzutrennen und an<br />

ihn zu verkaufen.<br />

Der Vorsitzende erläutert, dass mit Vermessungsurkunde des DI Rudolf Missoni vom<br />

05.07.2011, GZ 9053/11, das Grundstück Nr. 142/12, KG <strong>Dellach</strong>, EZ 352, welches sich<br />

<strong>im</strong> Eigentum der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> befindet, geteilt und das Trennstück „1“ <strong>im</strong><br />

Ausmaß von 22 Quadratmetern abgetrennt wird. Aus dem Trennstück „1“ wird das<br />

Grundstück Nr. 142/14, KG <strong>Dellach</strong>, <strong>im</strong> Ausmaß von 22 Quadratmetern neu gebildet,<br />

welches der EZ 17, Eigentümer Hermann Weneberger, 9772 <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> 49<br />

zugeschrieben werden sollte. Die Grundstücksteilung wurde vom Bürgermeister der<br />

Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> mit rechtskräftigem Bescheid vom 26.7.2011, Zl.<br />

610/Gde/07/2011, bewilligt. Der Verkaufspreis beträgt pro Quadratmeter € 31,65, woraus<br />

sich ein Gesamtverkaufsprei von € 696,30 ergibt.<br />

Namens des Gemeindevorstandes stellt der Bürgermeister den Antrag auf nachstehenden<br />

Gemeinderatsbeschluss:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> genehmigt den Verkauf des<br />

Grundstückes Nr. 142/14, KG <strong>Dellach</strong>, <strong>im</strong> Ausmaß von 22 Quadratmetern, an Herrn<br />

Hermann Weneberger, 9772 <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> 49, zu einem Verkaufspreis von € 31,65 je<br />

Quadratmeer, woraus sich ein Gesamtverkaufspreis von € 696,30 ergibt.<br />

Der Gemeinderat st<strong>im</strong>mt der Abschreibung des Trennstückes „1“ (neu gebildetes<br />

Grundstück 142/14) bei der EZ 352 und Zuschreibung an die EZ 17 zu.<br />

Der Gemeinderat st<strong>im</strong>mt der Durchführung der Vermessungsurkunde GZ 9053/11 und<br />

Verbücherung nach den Best<strong>im</strong>mungen des § 13 Liegenschaftsteilungsgesetz zu.<br />

Der Antrag wird einst<strong>im</strong>mig angenommen<br />

10 Abschluss eines Kaufvertrages für den Verkauf der Bauparzellen 142/6 und<br />

142/12, KG. <strong>Dellach</strong><br />

Bürgermeister Johannes Pirker bringt den Kaufantrag des Ehepaares Margot und Rudolf<br />

Schneider, Angerstraße 5 a, 82194 Gröbenzell, vom 14.6.2011, AZ: 1/N/2011-217KV2, für<br />

den Erwerb von Baugrundstücken der durch Parzellierung entstandenen Bauparzellen des<br />

ehemaligen Betriebsgeländes-Tischlerei Machne zur Kenntnis. Das Grundstück 142/6,<br />

73103 KG <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> Ausmaß von 500 m², welches Herr Rudolf Schneider erwirbt und<br />

das Grundstück 142/12, GB <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> Ausmaß von 458 m² , welches Frau Margot<br />

Schneider erwirbt, bilden die Kaufobjekte. Dazu liegt ein Kaufvertragsentwurf des<br />

Notariats Dr. Trampitsch vor, dessen wesentlicher Inhalt den Gemeinderatsparteien als<br />

Beratungsgrundlage zur Verfügung stand und vom Vorsitzenden nochmals erläutert wird.<br />

Der Kaufpreis beträgt € 31,65,-- pro Quadratmeter, womit sich für das Grundstück 142/6<br />

ein Wert von € 15.825,-- und für das Grundstück 142/12 ein Betrag von € 14.495,70 ergibt.<br />

Nach Schluss der Debatte zum Verhandlungsgegenstand, stellt der Vorsitzende namens<br />

des Gemeindevorstandes den Antrag, den Kaufvertrag, AZ:1/N/2011-217KV2, in der<br />

Fassung vom 2. 8. 2011 zwischen der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> und dem Ehepaar<br />

Margot und Rudolf Schneider, Angerstraße 5 a, 82194 Gröbenzell, über den Verkauf der<br />

Grundstücke 142/6, KG und 142/12, KG <strong>Dellach</strong> (lt. Beilage E) zu dieser Niederschrift zu<br />

beschließen.<br />

Der Antrag wird einst<strong>im</strong>mig angenommen


11 Löschungsbewilligung zur Tilgung eines Pfandrechtes bei der Liegenschaft EZ<br />

382, KG. <strong>Dellach</strong><br />

Der Vorsitzende erklärt, dass bei der Liegenschaft EZ 382 GB 73103 <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong>,<br />

für die Eigentümer Andreas und Claudia Hofer aufgrund des Kaufvertrages vom<br />

07.04.2010 ein Pfandrecht grundbücherlich eingetragen ist. Da die Kaufpreisforderung von<br />

€ 5.100,-- getilgt ist, bedarf es der Zust<strong>im</strong>mung zur Löschungsbewilligung durch den<br />

Gemeinderat der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong>.<br />

Nachdem Fragen zum Verhandlungsgegenstand nicht vorliegen, bringt der Bürgermeister<br />

den Beschlussantrag des Gemeindevorstandes zur Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Bei der Liegenschaft EZ 382 GB 73103 <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong>, Eigentümer je zur Hälfte:<br />

Andreas Hofer, geboren am 30.12.1968, und Claudia Hofer, geboren am 05.01.1975, ist<br />

unter C-L-Nr.<br />

5 a 2871/2010 Kaufvertrag 2010-04-07<br />

PFANDRECHT Kaufpreisforderung EUR 5.100,--<br />

8 % VZ für<br />

Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong><br />

grundbücherlich eingetragen.<br />

Die Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong>, <strong>Dellach</strong> 18, 9772 <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong>, erklärt, dass das<br />

vorgenannte Pfandrecht zur Gänze getilgt ist und erteilt hiermit ihre ausdrückliche<br />

Zust<strong>im</strong>mung zur Einverleibung der Löschung des oben angeführten Pfandrechtes s.A.bei<br />

der Liegenschaft EZ 382 GB 73103 <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong>.<br />

Der Antrag wird einst<strong>im</strong>mig angenommen<br />

12 Verordnung über die Erlassung des Teilbebauungsplanes "Europlast - Stufe 3"<br />

für Teilflächen der Grundstücke 191/2, 967, 968, 969 und 976, KG. Draßnitzdorf<br />

Der Bürgermeister informiert die Gemeinderatsmitglieder, dass die Europlast-<br />

Kunststoffbehälterindustrie GmbH einen weiteren Zubau südlich der bestehenden<br />

Produktionshalle auf dem neu zugekauften und gewidmeten Grundstück plant. Für den<br />

Bereich des Betriebsareals Europlast besteht bereits der Teilbebauungsplan Europlast<br />

Stufe 1 und 2. Da durch die beabsichtigte Erweiterung die Baulinien des bestehenden<br />

Teilbebauungsplanes überschritten werden, ist eine Anpassung bzw. Neufassung<br />

erforderlich. Der Grundeigentümer hat daher die entsprechenden Planungsarbeiten be<strong>im</strong><br />

Planungsbüro Lagler, Wurzer & Knappinger in Auftrag gegeben und den<br />

Verordnungsentwurf sowie die erforderlichen planlichen Darstellungen bei der Gemeinde<br />

<strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> eingereicht.<br />

Die zu erlassende Verordnung gilt für Teilflächen aus den Grundstücken 191/2, 967, 968,<br />

969 und 976, der Katastralgemeinde Draßnitzdorf <strong>im</strong> Gesamtausmaß von ca. 27.949 m²<br />

und ersetzt den Teilbebauungsplan lt. Verordnung des Gemeinderates vom 8. 7. 2004,<br />

Zahl 031/TBPL/E/2004.<br />

Mit Kundmachung vom 12. 7. 2011, Zl. 031/E/TBPl-3/2011, wurde der<br />

Verordnungsentwurf nach den Best<strong>im</strong>mungen des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes<br />

in der Zeit vom 14. Juli 2011 bis 11. August 2011 unter gleichzeitiger Verständigung der<br />

Bezirkshauptmannschaft, der Nachbargemeinde und der betroffenen Grundeigentümer zur<br />

öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.


Innerhalb der Kundmachungsfrist wurden weder Stellungnahmen noch Einwendungen<br />

zum Verordnungsentwurf eingebracht.<br />

Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Verordnung mit den planlichen Darstellungen<br />

den Gemeinderatsparteien als Beratungsgrundlage zur Verfügung stand und erläutert<br />

nochmals die Inhalte der Verordnung.<br />

Nachdem keine weiteren Fragen zum Verhandlungsgegenstand vorliegen, stellt der<br />

Bürgermeister namens des Gemeindevorstandes den Antrag, die Verordnung Zahl<br />

031/E/TBPl-3/2011 (bestehend aus Verordnungstext, Erläuterungen zum<br />

Teilbebauungsplan und planlichen Darstellungen) mit welcher der Teilbebauungsplan<br />

„Europlast – Stufe 3“ lt. Anlage F) zu dieser Niederschrift erlassen wird, zu beschließen.<br />

Der Antrag wird einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

13 Gemeinderesolution zur Sicherung kommunaler Grundversorgung<br />

Vorsitzender Bürgermeister Johannes Pirker bringt einen Antrag des Österreichischen<br />

Gewerkschaftsbundes zur Kenntnis, womit dieser die Unterstützung einer Resolution zur<br />

„Sicherung kommunaler Grundversorgung“ vorschlägt. Im Auftrag des Bürgermeisters gibt<br />

AL Duregger Josef Inhalt und Ziel der Resolution bekannt.<br />

Gefordert wird,<br />

• dass eine faire Mittelaufteilung durch einen aufgabenorientierten Finanzausgleich<br />

und eine klare Kompetenzaufteilung erfolgt,<br />

• zusätzliches Geld aus dem Bundesbudget eingesetzt wird, um öffentliche<br />

Dienstleistungen (Altenpflege, Gesundheitsdienste etc.) und kommunale<br />

Investitionen (öffentlicher Verkehr, Infrastruktur etc.) in die öffentliche<br />

Daseinsvorsorge sicherzustellen und auszubauen,<br />

• eine Modernisierung der gemeindeeigenen Abgaben (z.B. Aktualisierung der<br />

Bemessungsgrundlage der Grundsteuer) erfolgt,<br />

• Vermögen, Vermögenseinkommen bzw. Vermögenszuwächse wie Zinsen,<br />

Dividenden, Kursgewinne oder Fondserträge grundsätzlich nicht geringer besteuert<br />

werden als Arbeitseinkommen,<br />

• Finanztransaktionen EU-weit besteuert werden.<br />

Nachdem sich der Gemeindevorstand einst<strong>im</strong>mig für die Unterstützung der Resolution<br />

ausgesprochen hat, stellt der Bürgermeister namens des Gemeindevorstandes den<br />

Antrag, die<br />

nachstehende Resolution zu beschließen:<br />

Öffentliche Dienstleistungen sind ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen<br />

Wirtschafts- und Sozialsystems. BürgerInnen und Unternehmen erwarten zu Recht, dass<br />

eine umfangreiche Palette von zuverlässigen, stabilen und effizienten öffentlichen<br />

Dienstleistungen in hoher Qualität und zu erschwinglichen Preisen verfügbar ist.<br />

Öffentliche Dienste sorgen dafür, dass kollektive Bedürfnisse und Interessen – Aufgaben<br />

des Gemeinwohls – bedient werden können. Die österreichischen Städte, Gemeinden und<br />

Gemeindeverbände spielen bei der Erbringung dieser Dienstleistungen eine bedeutende<br />

Rolle.<br />

Darüber hinaus haben die österreichischen Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

bei der Bewältigung bzw. Abfederung der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

eine wichtige Rolle gespielt – unter anderem durch ihre Investitionstätigkeit vor Ort.


Demgegenüber steht eine <strong>im</strong>mer geringer werdende Finanzierung dieser Aufgaben<br />

seitens der öffentlichen Hand. Seit Jahren werden die finanziellen Möglichkeiten der<br />

Kommunen in Österreich zunehmend eingeengt. Die Kommunen sehen sich aufgrund der<br />

von ihnen zu erbringenden notwendigen Leistungen für die Bevölkerung mit steigenden<br />

finanziellen Belastungen konfrontiert, ohne hierfür einen entsprechenden Ausgleich <strong>im</strong><br />

Rahmen des Finanzausgleichs zu erhalten. Die Folgen der aktuellen Finanz- und<br />

Wirtschaftskrise belasten die öffentlichen Haushalte zusätzlich und verschärfen die<br />

ohnehin angespannte Situation für die Kommunen noch weiter.<br />

Schon bisher hat die kommunale Ebene versucht, durch Verwaltungs- und<br />

Personaleinsparungen ihrer prekären finanziellen Lage zu begegnen. Da weitere<br />

Effizienzsteigerungen über Einspar-ungen kaum mehr realisierbar sind, stehen<br />

Leistungseinsparungen für die Bevölkerung <strong>im</strong> Raum. Die Leistungen der Städte,<br />

Gemeinden und Gemeindeverbände sind akut bedroht, wenn nicht rasch strukturelle und<br />

finanzielle Maßnahmen ergriffen werden.<br />

Damit auch in Zukunft die Erbringung der öffentlichen Aufgaben durch die Kommunen<br />

gewährleistet ist, muss daher eine verteilungsgerechtere und breitere Finanzierung der<br />

Staatsausgaben durch den Ausbau vermögensbezogener Steuern erfolgen.<br />

Die Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> schließt sich der Forderung an, dass<br />

• eine faire Mittelaufteilung durch einen aufgabenorientierten Finanzausgleich und<br />

eine klare Kompetenzaufteilung zwischen den Gebietskörperschaften erfolgt.<br />

• zusätzliches Geld aus dem Bundesbudget eingesetzt wird, um öffentliche<br />

Dienstleistungen (Altenpflege, Gesundheitsdienste etc.) und kommunale<br />

Investitionen (öffentlicher Verkehr, Infrastruktur etc.) in die öffentliche<br />

Daseinsvorsorge sicherzustellen und auszubauen.<br />

• eine Modernisierung der gemeindeeigenen Abgaben (z.B. Aktualisierung der<br />

Bemessungsgrundlage der Grundsteuer) erfolgt.<br />

• Vermögen, Vermögenseinkommen bzw. Vermögenszuwächse wie Zinsen,<br />

Dividenden, Kursgewinne oder Fondserträge grundsätzlich nicht geringer besteuert<br />

werden als Arbeitseinkommen.<br />

• Finanztransaktionen EU-weit besteuert werden.<br />

Mit den daraus resultierenden Einnahmen bzw. frei werdenden Mitteln sollen zahlreiche<br />

gesellschaftlich wertvolle Arbeitsplätze in den Bereichen Bildung, Gesundheitsversorgung,<br />

Altenpflege, Kinderbetreuung, öffentlicher Verkehr, erneuerbare Energien, thermische<br />

Gebäudesanierung und Gemeindedienstleistungen finanziert werden. Die Kommunen sind<br />

dadurch finanziell in der Lage, ihren Beitrag zu leisten, um zahllose Menschen in<br />

Österreich aus der Armut und Armutsgefährdung zu holen, die Nachfrage zu stärken, die<br />

Situation am Arbeitsmarkt spürbar zu entspannen und damit das gesellschaftliche Kl<strong>im</strong>a –<br />

ohne große VerliererInnen – zu verbessern.<br />

Der Antrag wird einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

14 Bestellung eines Totenbeschauers und eines Stellvertreters für das Gebiet der<br />

Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong><br />

Bgmst. Pirker erklärt, dass dem Gemeinderat nach dem Kärntner Bestattungsgesetz die<br />

Bestellung eines Totenbeschauers und eines Stellvertreters für das Gemeindegebiet<br />

obliegt.


Er verweist darauf, dass Herr Dr. Niedermüller Balthasar mit Beschluss vom 3. 9. 1984 als<br />

Totenbeschauer bestellt war, aus dieser Funktion jedoch ausschied, da er mit 01.07.2011<br />

in den Ruhestand trat. Über die Nachfolge wurden mit der neuen praktischen Ärztin Frau<br />

Dr. Cornelia Scheikl-Jester bzw. mit Frau Dr. Barbara Wernisch Gespräche geführt, wobei<br />

Frau Dr. Wernisch aufgrund anderer beruflicher Verpflichtungen ersucht habe, von einer<br />

Bestellung als stellvertretende Totenbeschauerin abzusehen. Frau Dr. Scheikl-Jester ist<br />

bereit das Amt als Totenbeschauer für den Gemeindebereich <strong>Dellach</strong> zu übernehmen.<br />

Der Bürgermeister bringt nachstehenden Beschlussantrag des Gemeindevorstandes zur<br />

Abst<strong>im</strong>mungen:<br />

Der Gemeinderat bestellt gemäß § 6 Abs.4 des Kärntner Bestattungsgesetzes, K-BStG,<br />

LGBl. Nr. 61/1971, in der Fassung des Landesgesetzes 50/2008, folgende Ärztin als<br />

Totenbeschauer für den Bereich der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong>:<br />

Totenbeschauer:<br />

Frau Dr.med.univ.Cornelia Scheikl-Jester, prakt. Ärztin, <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong><br />

Der Gemeinderatsbeschluss vom 3.9.1984 wird aufgehoben.<br />

Der Antrag wird einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

15 Beschluss über Beendigung eines Rechtsstreites durch Annahme eines<br />

Vergleiches<br />

Der Bürgermeister Johannes Pirker bringt den Gemeinderatsmitgliedern den Rechtsstreit<br />

zwischen Herrn Lengfeldner Josef und der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> in Erinnerung.<br />

Herr Lengfeldner hat trotz mehrmaliger Aussprachen und Ortsaugenschein behauptet,<br />

dass die Grenzen des Grundstückes 597, KG. Stein, welches er durch einen<br />

Grundstückstausch mit der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> erworben hat, nicht st<strong>im</strong>men und<br />

hat in weiterer Folge am 12.02.2010 die Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> be<strong>im</strong> Landesgericht<br />

Klagenfurt durch seinen Rechtsvertreter Herrn Dr. Richard Huber wegen Aufhebung des<br />

Vertrages über die Abwicklung des Grundstückstausches beklagt. In den<br />

Verhandlungsgesprächen zwischen dem Rechtsvertreter des Klägers, Herrn Dr. Richard<br />

Huber, und dem Rechtsvertreter der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong>, Dr. Hannes<br />

Hammerschmidt, hat sich die klagende Partei gegen Zahlung eines Einigungsbetrages in<br />

Höhe von € 4.000,-- bereit erklärt einen Vergleich <strong>im</strong> Rechtsstreit anzunehmen und<br />

gegenüber der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> sowie der Agrargemeinschaft Ortschaft Stein<br />

keine wie <strong>im</strong>mer gearteten Forderungen in diesem Zusammenhang mehr geltend zu<br />

machen.<br />

Der Bürgermeister tritt dafür ein, diesen Vergleich anzunehmen, da es ihm trotz des<br />

geschilderten Rechtsstreites wichtig sei, ein gutes Einvernehmen mit den Nachbarn zu<br />

haben und er weist darauf hin, dass die Campingplatzerweiterung nur durch den<br />

Grundstückstausch mit Herrn Lengfeldner möglich wurde.<br />

In der anschließenden Debatte vertreten die Gemeinderatsmitglieder folgende<br />

Standpunkte:<br />

GR-Ersatzmitglied Ing. Peter Konrad schildert das Streitverfahren aus seiner Sicht als<br />

Betroffener. Er halte die Vergleichszahlung nicht für gerechtfertigt und werde daher nicht<br />

zust<strong>im</strong>men.<br />

GR Erna Goldberger fragt, ob der Rechtsstreit durch Zahlung des Vergleichsbetrages<br />

auch wirklich endgültig beendet sei.


GR. Anton Obernosterer weist darauf hin, dass er seinerzeit gegen das Tauschgeschäft<br />

gest<strong>im</strong>mt habe. Die Leistung der Vergleichszahlung widerstrebe ihm daher. Er betrachte<br />

sie jedoch auch als einzige Lösung zur Beendigung des Rechtsstreites ohne weitere<br />

Kosten und Risiken einzugehen.<br />

Vizebgmst. Gatterer verweist auf eigene Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten und ist der<br />

Ansicht, dass es manchmal vernünftiger ist, dem Streitgegner einen Schritt<br />

entgegenzukommen, weshalb er für die Zust<strong>im</strong>mung zur Vergleichszahlung plädiere.<br />

Nach ausführlicher Beratung beantragt der Bürgermeister namens des<br />

Gemeindevorstandes folgenden Gemeinderatsbeschluss:<br />

Mit Klageschrift vom 12.2.2010 wurde die Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> be<strong>im</strong><br />

Landesgericht Klagenfurt durch Herrn Josef Lengfeldner bzw. dessen Rechtsvertreter<br />

wegen Aufhebung eines Vertrages über die Abwicklung eines Grundstückstausches<br />

beklagt.<br />

Im betreffenden Rechtsstreit fand eine Streitverhandlung statt, jedoch ist bisher kein Urteil<br />

des zuständigen Gerichtes ergangen.<br />

In Verhandlungsgesprächen zwischen dem Rechtsvertreter des Klägers, Herrn Dr.<br />

Richard Huber, und dem Rechtsvertreter der Gemeinde, Dr. Hannes Hammerschmidt, hat<br />

sich die klagende Partei gegen Zahlung eines Einigungsbetrages in Höhe von € 4.000,--<br />

bereit erklärt ein Vergleich <strong>im</strong> Rechtsstreit anzunehmen und gegenüber der Gemeinde<br />

sowie der Agrargemeinschaft Ortschaft Stein keine wie <strong>im</strong>mer gearteten Forderungen in<br />

diesem Zusammenhang mehr geltend zu machen.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> st<strong>im</strong>mt gemäß § 34 Abs. 1 und 2 der<br />

Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung der Zahlung eines Einigungsbetrages in Höhe<br />

von € 4.000,-- an Herrn Josef Lengfeldner unter der Voraussetzung zu, dass <strong>im</strong><br />

gegenständlichen Rechtsstreit <strong>im</strong>merwährendes Ruhen eintritt und der Kläger alle<br />

Abgeltungsansprüche gegenüber der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> und der<br />

Agrargemeinschaft Ortschaft Stein wegen der von ihm behaupteten Grenz-<br />

Flächendifferenzen als bereinigt erklärt.<br />

Für den Antrag st<strong>im</strong>men die Gemeinderäte Pirker Johannes, Biechl Ulrike, Gatterer<br />

Johann, Scheer Bernd, DI. Konrad Michael, Klocker Claudia, Goldberger Erna,<br />

Obernosterer Anton, Resei Franz, Kohlmayr Johann, Oberdorfer Reinhold, Obernosterer<br />

Robert, Kahn Hannes und Tiefnig Gerwig. Das Gemeinderatsmitglied Ing. Konrad Peter<br />

st<strong>im</strong>mt gegen den Antrag. Der Vorsitzende stellt fest, dass der Beschlussantrag gemäß §<br />

39 K-AGO als mit St<strong>im</strong>menmehrheit angenommen gilt.<br />

Vor Behandlung des Tagesordnungspunktes 16) stellt der Vorsitzende<br />

Bürgermeister Johannes Pirker fest, dass Personalangelegenheiten nur in nicht<br />

öffentlichen Gemeinderatssitzungen behandelt werden dürfen. Er schließt daher für<br />

die Beratung und Beschlussfassung über den Verhandlungsgegenstand<br />

“Beschluss über Ruhestandsversetzung eines öffentlich-rechtlichen<br />

Gemeindebediensteten“ die Öffentlichkeit von der Sitzung aus. Die Niederschrift<br />

über diesen in nicht öffentlicher Sitzung behandelten Tagesordnungspunkt wird<br />

gesondert aufbewahrt.


Nach Erledigung des Tagesordnungspunktes 16) bedankt sich der Vorsitzende bei den<br />

Gemeinderatsmitgliedern für die rege Mitarbeit und schließt um 21.45 Uhr die<br />

Gemeinderatssitzung.<br />

Der Vorsitzende:<br />

Bgmst Johannes Pirker<br />

Der Niederschriftsfertiger:<br />

Gemeinderat Goldberger Erna<br />

Der Niederschriftsfertiger:<br />

Gemeinderat Obernosterer Anton<br />

Der Schriftführer:<br />

AL Josef Duregger

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