Landesrundschreiben Dezember 2011 (PDF - 3,47 MB) - KVHB
Landesrundschreiben Dezember 2011 (PDF - 3,47 MB) - KVHB
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landes rundschreiben<br />
der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen mit den offiziellen Bekanntgaben<br />
Im Blick<br />
Abrechnung<br />
Verordnungen<br />
Krankenkassen<br />
Termine<br />
Weitere Infos<br />
Service<br />
Inhalt<br />
Methadonprogramm: Runder Tisch greift durch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3<br />
Dreiecksbeziehung: Warum korrekte<br />
Diagnosen für Arzt und Krankenkasse so wichtig sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />
Kodierhilfe: Diabetes mellitus Typ 1 und 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9<br />
1300 Besucher beim Tag der ambulanten Medizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11<br />
Eine neue Bedarfsplanung kommt - frühestens aber 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . .12<br />
So funktioniert die frühe Nutzenbewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14<br />
Neuer Laborüberweisungsschein mit neuen Feldern und mehr Platz . . . . . . . .17<br />
Psychotherapie: Nachzahlung für das Jahr 2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17<br />
Abgabetermine für die Endabrechnung IV/<strong>2011</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18<br />
Zahlungstermine und Zahlungsmodus 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18<br />
Letzte Abgabetermine der Abrechnungen für 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19<br />
Cilostazol ist verzichtbares Medikament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19<br />
Verbandmittel: Softwarehersteller müssen Preise nicht nennen . . . . . . . . . . . . .19<br />
Falsche Daten in der ifap-Arzneimitteldatenbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20<br />
Teilstationäre Dialyse: Für Medikamente ist Krankenhaus zuständig . . . . . . . . .20<br />
Neue Ausgaben des Arzneiverordnungsreports sind da . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20<br />
BKK für Heilberufe schließt zum Jahresende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21<br />
BKK Gesundheit und DAK fusionieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21<br />
BKK Dr. Oetker heißt jetzt Heimat Krankenkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21<br />
Vernissage und Neujahrsempfang am 25. Januar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21<br />
<strong>KVHB</strong>: Hautnah: Tinnitus - Warnsignale von Körper und Seele . . . . . . . . . . . . .22<br />
Längere Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle Bremerhaven . . . . . . . . . . . . . . .22<br />
Branchenbuch-Inserate: Finger weg von unseriösen Anbietern . . . . . . . . . . . . .22<br />
Neue Todesbescheinigung gilt ab Januar 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22<br />
Online-Fortbildungsangebote finden: Arztbibliothek hilft dabei . . . . . . . . . . . .22<br />
Ein Angebot für Sie: Die Abrechnungsberatung der KV Bremen . . . . . . . . . . . . .23<br />
Ausgabe 8<br />
13. <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong>
Vorstandsinfo<br />
2<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
Keine Ideen für Weihnachtsgeschenke? Lassen Sie sich einen schönen Sammelordner für<br />
das <strong>Landesrundschreiben</strong> schenken. Sicher haben Sie schon bemerkt, dass die Loseblattsammlung<br />
nicht mehr lose ist, dafür aber umfangreicher. Neben den „nice-to-know“ Nachrichten<br />
enthält das Heft auch die offiziellen Mitteilungen an die Kundschaft. Darunter soll<br />
der Unterhaltungswert aber nicht leiden. Es würde uns ja freuen, wenn Sie das Heft später<br />
noch einmal zur Hand nähmen. Wenn es schlecht liefe, müssten Sie die Serie „Regressvermeidung“<br />
aus den Heften Juli, September und Oktober noch einmal studieren, vielleicht<br />
aber mögen Sie nur die Qualität meiner Glaskugel kontrollieren, wenn es um Bedarfsplanung<br />
geht (Seite 12). Vielleicht wollen Sie auch nur ganz sicher gehen, dass wir verrückt<br />
genug sind, das Thema Kodieren noch mal über mehrere Seiten auszubreiten. Lesen Sie<br />
erst, entscheiden Sie dann (Seite 4).<br />
Und wenn Sie dann verträumte vorweihnachtliche Stunden vor Ihrer Praxis-EDV sitzen, um<br />
im x-ten Durchlauf eine fehlerfreie Abrechnung zu erzeugen, sinnieren Sie mal nach, was im<br />
Heft noch fehlt. Wir warten dankbar auf Tipps und Anregungen. Was wir uns zu Weihnachten<br />
wünschen? Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.<br />
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ruhige, erholsame Feiertage.<br />
Dr. Jörg Hermann, Vorsitzender der KV Bremen<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong>
Methadonprogramm: Runder Tisch greift durch<br />
Psychsomatische<br />
Betreuung für alle!<br />
Der Runde Tisch Methadon hat ein Bündel von Maßnahmen auf<br />
den Weg gebracht. Für die Substitution gelten künftig strenge Regeln:<br />
Wer trinkt oder psychosoziale Hilfe verweigert, muss das Methadon-<br />
programm verlassen .<br />
Als im Frühjahr dieses Jahres<br />
Rückstände von Rauschgiften<br />
in Kinderhaaren gefunden<br />
wurden, war der Skandal<br />
perfekt. Über Wochen waren<br />
die „Drogenkinder“ und das<br />
Methadonprogramm das<br />
beherrschende Thema in Zeitungen<br />
und Rundfunk. Doch<br />
so rasant das Thema auf die<br />
Agenda kam, so schnell neigte<br />
sich das öffentliche Interesse<br />
wieder anderen Dingen zu.<br />
Was blieb, war ein heilsamer<br />
Schock und die Bereitschaft<br />
aller Beteiligten zu Gesprächen<br />
. Es gründete sich ein<br />
Runder Tisch Substitution, an<br />
den sich alle maßgeblichen<br />
Akteure aus Verwaltung,<br />
Drogen- und Jugendhilfe<br />
sowie aus der medizinischen<br />
Versorgung setzten. Im November<br />
präsentierte das<br />
Expertengremium Ergebnisse<br />
und Forderungen. Viele<br />
kleine Puzzlestücke sollen<br />
ineinandergreifen, um die<br />
Missbrauchspotenziale im<br />
Methadonprogramm zu reduzieren<br />
.<br />
Ein wesentlicher Beschluss<br />
betrifft die psychosoziale Betreuung<br />
. Demnach müssen<br />
ausnahmslos alle Substitu-<br />
So geht es weiter<br />
Aktiv gegen<br />
Privat-<br />
verordnungen<br />
tionspatienten vom behandelnden<br />
Arzt an die zuständige<br />
Drogenhilfeeinrichtung<br />
zur Ermittlung des Hilfebedarfs<br />
überwiesen werden.<br />
Bisher ist nur jeder zweite<br />
Substituierte bei der Drogenhilfe<br />
vorstellig. Die Qualitätssicherungskommission<br />
wird dies in ihrem Prüfkatalog<br />
aufnehmen und kontrollieren<br />
. Einen strengeren Standard<br />
soll es künftig auch bei<br />
den Beigebrauchskontrollen<br />
geben. Urin- und Atemalkoholkontrollen<br />
werden ergänzt<br />
um Haaranalysen und<br />
das so genannte GUS-Verfahren.<br />
Diese Methoden können<br />
bei allen Patienten zum<br />
Einsatz kommen, insbesondere<br />
aber bei Substituierten<br />
mit Kindern und Kindern von<br />
Substitutionspatienten. Die<br />
KV Bremen ist beauftragt, mit<br />
den Krankenkassen und den<br />
senatorischen Dienststellen<br />
„Gesundheit“ und „Soziales“<br />
Verträge auszuhandeln.<br />
Ein weiteres Puzzlestück ist<br />
der Alkohol-Beigebrauch.<br />
Ziel und Grundsatz bei der<br />
Substitutvergabe müsse ein<br />
Alkoholmesswert von 0,00<br />
Promille sein, heißt es in<br />
dem Beschluss. Dem behan-<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />
0,00 Promille!<br />
Die KV Bremen wird alle substituierenden Ärzte noch konkret<br />
über die anstehenden Änderungen informieren, sobald<br />
die Beschlüsse umgesetzt sind.<br />
delnden Arzt wird allerdings<br />
ein Ermessensspielraum eingeräumt.<br />
Auf dem Weg zu<br />
diesem Ziel, besonders zu<br />
Beginn der Therapie, liege es<br />
an ihm, einen höheren Wert<br />
(max. 0,5 Promille Blutalkohol)<br />
zu akzeptieren. Diese<br />
Regelungen werden zum 1.<br />
Januar 2012 in den Prüfkatalog<br />
der Qualitätssicherungskommission<br />
eingearbeitet.<br />
Der Runde Tisch nimmt allerdings<br />
nicht nur die behandelnden<br />
Ärzte in die Pflicht.<br />
Per Leitfaden und Ehrenkodex<br />
soll erreicht werden, dass<br />
im Verdachtsfall keine Opiate<br />
auf Privatrezept in Apotheken<br />
ausgegeben werden.<br />
Eine „interdisziplinäre BremerKooperationsvereinbarung<br />
zum Schutz der Kinder<br />
drogenabhängiger und substituierter<br />
Eltern“ will Kommunikation<br />
und Absprachen<br />
zwischen allen Akteuren,<br />
verbindliche Regeln und eindeutige<br />
Verantwortlichkeiten<br />
festlegen .<br />
Damit ist es allerdings noch<br />
immer nicht getan . Der Runde<br />
Tisch wird 2012 seine Arbeit<br />
fortsetzen. Mit weiteren<br />
Entscheidungen, zum Beispiel<br />
zur Take-Home-Vergabe,<br />
ist zu rechnen. (red)<br />
Muster-<br />
Schweigepflichtserklärung<br />
Weitere<br />
Entscheidungen des<br />
Runden Tisches<br />
3<br />
Im Blick<br />
Schärfere Beigebrauchskontrollen<br />
&<br />
Haaranalysen<br />
Kooperationsvereinbarung<br />
zum<br />
Kindeswohl
4<br />
Dreiecksbeziehung: Warum korrekte Diagnosen<br />
für Arzt und Krankenkasse so wichtig sind<br />
Richtiges Kodieren zahlt sich aus. Dieser Satz wird gerne und häufig bemüht,<br />
eine Erklärung dafür allerdings nur selten mitgeliefert. Hartnäckig<br />
hält sich das Gerücht, dass es nur Krankenkassen nützt. Wie sich saubere<br />
Diagnosekodes konkret in höhere Vergütung auswirken und alle Niedergelassenen<br />
in Bremen und Bremerhaven profitieren, lesen Sie hier.<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong>
Eines haben Praxen mehr als<br />
genug: Bürokratie. In keiner<br />
anderen Branche sind so<br />
viele Formvorlagen, Richtlinientexte<br />
und Bestimmungen<br />
zu beachten wie im<br />
ambulanten Bereich. Was<br />
Dokumentation und Nachweise<br />
angeht, gibt es nirgends<br />
ausufernde Regelungen.<br />
Was habe ich davon?,<br />
hat sich jeder Niedergelassene<br />
mit Sicherheit Dutzende<br />
Male gefragt. Und wenn<br />
man ehrlich ist, lautet häufig<br />
die Antwort: nicht viel.<br />
AKR sind vom Tisch -<br />
ICD-10 bleibt<br />
Kein Wunder also, dass die<br />
Ärzteschaft der Einführung<br />
der Ambulanten Kodierrichtlinien<br />
bestenfalls mit Skepsis,<br />
häufiger aber mit Ablehnung<br />
begegnete. Die Sorge<br />
vor einem neuen Bürokratiemonster<br />
war groß und die<br />
Freude größer, als kurz vor<br />
Toresschluss das Vorhaben<br />
eingestampft wurde. Was allerdings<br />
geblieben ist, ist die<br />
Pflicht zum Kodieren nach<br />
ICD-10. Und ganz gleich,<br />
ob die Kodierrichtlinien eingeführt<br />
worden wären oder<br />
nicht: Der Zusammenhang<br />
zwischen ärztlichem Honorar<br />
und ärztlicher Diagnosequalität<br />
besteht schon<br />
längst – spätestens seit Einführung<br />
des Gesundheitsfonds<br />
und des sogenannten<br />
Morbi-RSA im Jahre 2009.<br />
80 Krankheiten<br />
bestimmen Geldfluss<br />
Dieser Morbiditätsorientierte<br />
Risikostrukturausgleich<br />
steuert die Geldströme<br />
vom Beitragszahler zu den<br />
Krankenkassen nach einem<br />
komplexen System. Es gilt:<br />
Für Beitragszahler mit einer<br />
hohen Krankheitslast gibt<br />
es höhere Zuweisungen aus<br />
dem Gesundheitsfonds . Die<br />
Jagd der Kassen nach jungen<br />
und gesunden Versicherten<br />
gehört damit der<br />
Vergangenheit an . Das Geld<br />
soll wieder dort ankommen,<br />
wo es gebraucht wird. Interessant<br />
sind jetzt wieder<br />
Kranke - vorzugsweise Patienten,<br />
die an mindestens<br />
einer von insgesamt 80 definierten<br />
Krankheitsbildern<br />
leiden, hinter denen sich<br />
mehr als 3800 Diagnosekodes<br />
verbergen. Für diese<br />
gibt es Zusatzpauschalen.<br />
Die Zuschläge reichen von<br />
20 Euro für Nephritis bis zu<br />
5060 Euro monatlich für Hämopholie.<br />
Kurzum: Für die<br />
Krankenkassen sind korrekte<br />
Diagnosen extrem wichtig.<br />
Aber sind sie es auch für<br />
Ärzte und Psychotherapeuten?<br />
Ja, denn es sind die<br />
Kassen, mit denen über die<br />
ärztlichen Honorare verhandelt<br />
werden muss. Dies gilt<br />
umso mehr, wenn im Zuge<br />
des Versorgungsstrukturgesetzes<br />
die Honorarverhandlungshoheit<br />
wieder in<br />
die Regionen kommt. Das<br />
zugrundeliegende Kalkül ist<br />
denkbar einfach: Steigt die<br />
dokumentierte Morbidität,<br />
dann steigt auch der Geldfluss<br />
an die Kasse und damit<br />
steigt die Chance auf eine<br />
höhere Gesamtvergütung<br />
für die KV-Region.<br />
Kodierung entscheidet<br />
über Gesamtvergütung<br />
Bei der Qualität der aktuellen<br />
ICD-10-Verschlüsselung<br />
als Morbiditätsfaktor ist zu<br />
befürchten, dass die regionalen<br />
Kassen bei Honorarverhandlungen<br />
in Bremen<br />
vorgeben könnten, die Dokumentation<br />
sei wegen ihrer<br />
mangelnden Präzision kein<br />
aussagekräftiger Parameter.<br />
Die Argumentation ist so<br />
banal wie einleuchtend: „Wir<br />
Kassen bekommen weniger<br />
Geld aus dem Gesundheits-<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />
Die Morbi-RSA<br />
relevanten<br />
Erkrankungen<br />
Agranulozytose und andere<br />
Störungen des Immunsystems<br />
Akutes Lungenödem und<br />
respiratorische Insuffizienz<br />
Alkohol- oder Drogenabhängigkeit<br />
Alkohol- oder drogeninduzierte<br />
Psychose<br />
Andere angeborene Herzfehler<br />
Andere iatrogene Komplikationen<br />
Andere kostenintensive<br />
schwerwiegende endokrine<br />
und Stoffwechselerkrankungen<br />
Andere Neubildungen<br />
Andere schwerwiegende<br />
endokrine und Stoffwechselerkrankungen<br />
Angina pectoris / Z. n. altem<br />
Myokardinfarkt<br />
Aphasie<br />
Atherosklerose<br />
Atherosklerose mit Ulkus<br />
oder Gangrän<br />
Aufmerksamkeits-Defizit-<br />
Syndrom<br />
Chronisch entzündliche<br />
Darmerkrankungen<br />
Chronische Hepatitis<br />
Chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen<br />
(COPD),<br />
Asthma Bronchiale<br />
Delir und Enzephalopathie<br />
Demenzerkrankungen<br />
Depressionen<br />
Diabetes mit akuten Komplikationen<br />
Diabetes mit neurologischen<br />
oder peripheren zirkulatorischen<br />
Manifestationen<br />
Diabetes mit ophtalmologischen<br />
Manifestationen<br />
Diabetes mit renalen Manifestationen<br />
Diabetes ohne oder mit<br />
nicht näher bezeichneten<br />
Komplikationen<br />
Dialysestatus<br />
5
6<br />
Diplegie der oberen Extremitäten,<br />
Monoplegie und<br />
andere Lähmungen<br />
Enzündung / Nekrose von<br />
Knochen / Gelenken /<br />
Muskeln<br />
Epilepsie<br />
Erkrankungen / Verletzungen<br />
des Rückenmarks<br />
Erworbene Erkrankungen der<br />
Herzklappen und rheumatische<br />
Herzerkrankungen<br />
Femur- und Beckenfraktur,<br />
andere pathologische<br />
Frakturen<br />
Gefäß-<br />
erkrankungen<br />
Hämophilie<br />
Hautulkus (ohne Dekubitalulzera<br />
Hemiplegie / Hemiparese<br />
Herzinsuffizienz<br />
HIV/AIDS<br />
Hypertensive Herz- und<br />
Nierenerkrankung oder<br />
Enzephalopathie<br />
Hypertensive Herzerkrankung<br />
Hypertonie<br />
Infektionen durch opportunistische<br />
Erreger<br />
Karzinome der Lunge, des<br />
oberen Verdauungstraktes<br />
und andere schwerste<br />
Krebserkrankungen<br />
Karzinome mit Metastasen<br />
und akute Leukämien<br />
Koma, Hirnödem / hypoxische<br />
Hirnschäden<br />
Komplikationen des Organersatzes,<br />
anderer Organersatz<br />
Koronare Herzkrankheit / andere<br />
chronisch-ischämische<br />
Erkrankungen des Herzens<br />
Leberversagen, akute<br />
Lebererkrankung<br />
Leberzirrhose<br />
Lungenfibrose und andere<br />
chronische Lungenerkrankungen<br />
Lymphome, Karzinome an<br />
Kopf und Hals, Gehirntumore<br />
und andere ernste Krebserkrankungen<br />
fonds und deshalb gibt es<br />
auch für Euch Ärzte weniger.“<br />
Dieser Mechanismus könnte<br />
bereits 2013 greifen. Für<br />
das kommende Jahr ist die<br />
Gesamtvergütung bereits<br />
ausgehandelt – übrigens<br />
durch den Wegfall der Am-<br />
Die 6 wichtigsten Kodiertipps<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />
bulanten Kodierrichtlinien<br />
ohne Berücksichtigung der<br />
Morbidität. Vergleichsberechnungen<br />
zeigen, dass die<br />
Bremer und Bremerhavener<br />
Ärzte und Psychotherapeuten<br />
dadurch einige Millionen<br />
Euro verloren haben.<br />
1. Alle vorliegenden Krankheiten erfassen<br />
Alle Diagnosen, zu denen beraten und behandelt wurde,<br />
sollten dokumentiert werden.<br />
2. So spezifisch wie möglich dokumentieren<br />
Die Diagnose sollte die zugrunde liegende Erkrankung<br />
so genau wie möglich beschreiben. Auch Komplikationen<br />
sind zu berücksichtigen.<br />
3. Vollständige ICDs verwenden<br />
Es sollte immer auf die letzte nach ICD-10 vorgeschlagene<br />
Stelle verschlüsselt werden, um den Schweregrad<br />
korrekt zu dokumentieren.<br />
4. Zusatzinformationen angeben<br />
Ist die Diagnose gesichert, sollte das durch den Zusatz<br />
„G“ auch eindeutig dokumentiert werden.<br />
5. Chronische Diagnosen kontinuierlich angeben<br />
Für eine optimale Kodierqualität sollte die Behandlung<br />
aller chronischen Diagnosen auch regelmäßig dokumentiert<br />
werden.<br />
6. Dokumentation bei Bedarf anpassen<br />
Erkrankungen können sich im Verlauf ändern. Deshalb<br />
sollte die Verschlüsselung in solchen Fällen angepasst<br />
werden.
Aber auch jenseits der Gesamtvergütung<br />
hat die Kodierung<br />
Einfluss auf die Honorarsituation<br />
in Bremen .<br />
Wenn es zum Beispiel um<br />
die Frage geht, welche Präventionsleistungen<br />
zu welchem<br />
Punktwert bezahlt<br />
werden und welche anderen<br />
Leistungen aus der Gesamtvergütung<br />
heraus genommen<br />
werden, dann spielt es<br />
durchaus eine Rolle, wie gut<br />
die regionalen Kassen über<br />
den Morbi-RSA ausgestattet<br />
wurden und welchen finanziellen<br />
Spielraum sie haben.<br />
Dies gilt natürlich auch für<br />
gesonderte Vereinbarungen<br />
mit gesonderter Vergütung .<br />
Wettlauf der Regionen -<br />
Wer kodiert besser?<br />
Weil sich diese Dreiecksbeziehung<br />
zwischen der<br />
Gesamtvergütung und den<br />
Morbi-RSA - Ein Rechenbeispiel<br />
Einnahmen der Krankenkassen,<br />
die zu einem guten Teil<br />
durch die ärztlichen Diagnosen<br />
bestimmt wird, allmählich<br />
herumspricht, hat sich<br />
ein Wettlauf der Regionen<br />
entwickelt. Die KV Sachsen-<br />
Anhalt beispielsweise hat<br />
die Ambulanten Kodierrichtlinien<br />
kurzerhand freiwillig<br />
eingeführt . Andere KVen<br />
denken über ähnliche Maßnahmen<br />
nach, um sicherzustellen,<br />
dass sich ihr Anteil<br />
am Honorarkuchen nicht<br />
verkleinert. Um da nicht ins<br />
Hintertreffen zu geraten, ist<br />
es für Kassenärzte und Psychotherapeuten<br />
im Land<br />
Bremen wichtig, die Kodierung<br />
nach ICD-10 nicht<br />
zu vernachlässigen – auch<br />
wenn sich im Alltagsstress<br />
natürlich nicht immer alle<br />
Ungenauigkeiten vermeiden<br />
lassen können. (red)<br />
Für eine 54 Jahre alte Frau erhalten die Krankenkassen einen<br />
Jahressockelbetrag in Höhe von 1025 Euro. Wäre diese<br />
Frau an Diabetis Typ 2 erkrankt, würde sich der Zuweisungsbetrag<br />
aus dem Gesundheitsfonds nahezu auf 1819<br />
Euro verdoppeln. Allerdings nur dann, wenn die Diagnose<br />
korrekt und mindestens in zwei Quartalen dokumentiert<br />
wurde (E10.9). Ist dies nicht der Fall - wird die Diagnose<br />
etwa nicht als gesichert und endstellig erfasst - fließt der<br />
Zuschlag nicht. Sollte die Frau zusätzlich noch an einer<br />
Sonstigen Leberzirrhose leiden, erhielte die Krankenkasse<br />
bei korrekter Kodierung (K74.6) zusätzlich noch 1164 Euro,<br />
das heißt insgesamt 2983 Euro im Jahr.<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />
Major Depressive Disorder,<br />
bipolare Störungen,<br />
paranoide Störungen,<br />
Psychosen, Persönlichkeitsstörungen,<br />
Anorexia nervosa,<br />
Bulimie<br />
Mammakarzinom, Prostatakarzinom,<br />
kolorektales Karzinom<br />
und andere Krebserkrankungen<br />
und Tumore<br />
Morbus Parkinson und Chorea<br />
Huntington<br />
Mukoviszidose<br />
Multiple Sklerose<br />
Muskeldystrophie<br />
Myelodysplastisches Syndrom<br />
und andere schwerwiegende<br />
hämatologische<br />
Erkrankungen<br />
Näher bezeichnete<br />
Arrhythmien<br />
Nephritis<br />
Neubildung unklarer Dignität<br />
/nicht näher bezeichnete<br />
Neubildung der Verdauungsorgane,<br />
der Niere und<br />
der ableitenden Harnwege<br />
Neubildung unklarer Dignität<br />
/nicht näher bezeichnete<br />
Neubildung des respiratorischen<br />
Systems<br />
Neubildungen unklarer<br />
Dignität der Haut<br />
Neurogene Blase<br />
Nicht näher spezifizierte<br />
Spätfolgen zerebrovaskulärer<br />
Erkrankungen<br />
Nicht postmenopausale<br />
Osteoporose (z.B. durch<br />
Inaktivität, idiopathisch)<br />
Neubildung unklarer Dignität<br />
/nicht näher bezeichnete<br />
Neubildung der Verdauungsorgane,<br />
der Niere und<br />
der ableitenden Harnwege<br />
Neubildung unklarer Dignität<br />
/nicht näher bezeichnete<br />
Neubildung des respiratorischen<br />
Systems<br />
Neubildungen unklarer<br />
Dignität der Haut<br />
Neurogene Blase<br />
Nicht näher spezifizierte<br />
Spätfolgen zerebrovaskulärer<br />
Erkrankungen<br />
Nicht postmenopausale<br />
Osteoporose (z.B. durch<br />
Inaktivität, idiopathisch)<br />
7
8<br />
Nierenfunktionsstörung<br />
Nierenversagen<br />
Ösophagitis, Reflux und<br />
andere Erkrankungen<br />
der Speiseröhre (ohne Ulkus<br />
und Blutung)<br />
Osteoarthritis der Hüfte oder<br />
des Knies<br />
Pathologische Fraktur des<br />
Humerus, der Tibia oder<br />
Fibula<br />
Polyneuropathie<br />
Porphyrie, Histiozytose<br />
Postmenopausale Osteoporose<br />
Quadriplegie, andere<br />
ausgeprägte Lähmungen<br />
Querschnitts-<br />
lähmung<br />
Rheumatoide Arthritis und<br />
entzündliche Bindegewebserkrankungen<br />
Schädlicher Gebrauch von<br />
Alkohol / Drogen ohne<br />
Abhängigkeitssyndrom<br />
Schizophrenie<br />
Schwangerschaft<br />
Schwere angeborene<br />
Herzfehler<br />
Schwerwiegende bakterielle<br />
Infektionen der Unterhaut<br />
und des Fettgewebes<br />
Sehr schwerwiegende Stoffwechselstörungen(Hypopituitaritismus,<br />
alpha-1- Antitrypsinmangel)<br />
Sonstige Gerinnungsstörungen<br />
Sonstige Pneumonien,<br />
Empyem, Lungenabszess,<br />
Pleuritis<br />
Sonstige virale Hepatitis<br />
(ohne HAV), akut oder nicht<br />
näher bezeichneter Verlauf<br />
ohne Leberkoma<br />
Spinalkanalstenose<br />
Terminale<br />
Lebererkrankung<br />
Transplantation eines<br />
wichtigen Organs, Status des<br />
Empfängers<br />
Traumatische Amputation<br />
Typ I Diabetes mellitus<br />
Neue Serie im Landesrunschreiben: Kodierhilfe<br />
Mit dieser Ausgabe des <strong>Landesrundschreiben</strong> startet eine neue Serie. Die<br />
Kodierhilfe ist ein Angebot und kann Ihnen wichtige Ratschläge und nützliche<br />
Informationen im Umgang mit ICD-10-Kodes geben. Den Auftakt<br />
der Serie macht „Diabetes mellitus Typ 1 und 2“. Mindestens neun weitere<br />
Folgen finden Sie in den nächsten Ausgaben.<br />
Hausarzt-Thesaurus: Kodieren leicht gemacht<br />
Hilfe im Wirrwarr der für Hausärzte ungebräuchlichen<br />
ICD-10-Kodierung bietet der Hausarzt-Thesaurus, den<br />
das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung entwickelt<br />
hat. Er gibt einen Überblick über die wichtigsten<br />
Behandlungsanlässe und stellt ihnen die korrekten ICD-<br />
10-Kodes gegenüber. Das Schöne ist: Der Nutzer kann<br />
wählen, ob er den Thesaurus in der Kitteltaschen-Version<br />
oder als Schreibtischunterlage nutzen bzw. als Softwarelösung<br />
in sein Praxisverwaltungssystem implementieren will.<br />
Die Softwarehäuser klären auf, wie es funktioniert. Auf der<br />
Homepage der KV Bremen sind die Druckvorlagen für die<br />
Papierformate aufrufbar.<br />
www.kvhb.de/praxis-ganz-praktisch/thesaurus.php<br />
Jetzt neu: Thesaurus<br />
auch für Fachärzte<br />
Das Zentralinstitut für<br />
die kassenärztliche Versorgung<br />
hat mittlerweile<br />
auch einen Thesaurus für<br />
das Fachgebiet Orthopädie/Unfallchirurgie<br />
sowie<br />
für Urologen herausgegeben.<br />
Die Papiervorlagen<br />
(Kitteltaschen-Version,<br />
Schreibtischunterlage)<br />
sind auf der Homepage<br />
der KV Bremen abrufbar.<br />
Weitere Fachgruppen sollen<br />
folgen.<br />
www.kvhb.de/praxisganz-praktisch/<br />
thesaurus .php<br />
Schalter umlegen!? Sie haben die Wahl<br />
Mit dem Software-Update für I/2012 können Vertragsärzte<br />
zwei Hilfen zur Kodierung an- bzw. abstellen. Erstens:<br />
Ärzte, die die Ambulanten Kodierrichtlinien schon angewendet<br />
haben und eine Gliederung der Dauerdiagnosen<br />
vorgenommen haben, können den entsprechenden Schalter<br />
auf freiwilliger Basis aktiviert lassen. Zweitens: Eine Kodierhilfe<br />
(Regelwerke mit Hinweisen) kann ebenfalls über<br />
einen Schalter genutzt werden.<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong>
�<br />
�<br />
Kodierhilfe:<br />
Diabetes mellitus Typ 1 und 2<br />
Allgemeine Hinweise zur Diagnosedokumentation:<br />
` Erfassung aller Behandlungsdiagnosen in<br />
der Abrechnungssoftware<br />
` Alle Diagnosen sind mit der ICD-10-GM<br />
so spezifisch wie möglich zu kodieren<br />
` Sobald mehr als eine Komplikation vorliegt, z. B. neurologische und vaskuläre Komplikationen,<br />
ist die vierte Stelle .7 (mit multiplen Komplikationen).<br />
` Notwendig ist, alle Diagnosen mit den angegebenen Komplikationen untereinander<br />
anzuführen. Die Wagner-Stadien werden mit Hilfsdiagnosen aus dem Bereich Dekubitus<br />
abgebildet.<br />
` Sämtliche ICD-Kodes Diabetes sind Morbi-RSA-Wirksam, Typ 1 erhält höhere Zuweisungen<br />
als Typ 2.<br />
Sonderformen:<br />
O24.- Gestationsdiabetes<br />
R73.0 Pathologische Glukosetoleranz/Prädiabetes<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />
` Diagnosen, die gesichert sind, mit dem<br />
Zusatz „G“ verschlüsseln<br />
` Kodierung dem Verlauf/Schweregrad der<br />
Erkrankung anpassen<br />
Hinweise zur Handhabung der Kodierhilfe:<br />
Die Übersicht soll als Arbeitshilfe dienen und enthält nur einen Ausschnitt aus dem<br />
Diagnosespektrum des ICD-10-GM <strong>2011</strong>.<br />
E10.- Diabetes mellitus Typ 1<br />
E11.- Diabetes mellitus Typ 2<br />
E12.- Diabetes mellitus in Verbindung mit Mangel- oder Fehlernährung<br />
E13.- Diabetes mellitus, sonstiger näher bezeichneter (pankreopriver Diabetes)<br />
E14.- Diabetes mellitus, nicht näher bezeichnet<br />
1.-3<br />
Stelle<br />
E10<br />
E11<br />
E12<br />
E13<br />
oder<br />
E14<br />
4 . Stelle 5. Stelle<br />
.0 mit Koma 1 entgleist<br />
.1 mit Ketoazidose 1 entgleist<br />
.2 mit Nierenkomplikationen<br />
z.B. Diabetische Nephropathie (N08.3*)<br />
.3 mit Augenkomplikationen<br />
z. B. Diabetische Katarakt (H28.0*)<br />
Diabetische Retinopathie (H36.0*)<br />
.4 mit neurologischen Komplikationen<br />
z. B. Polyneuropathie (G63.2*)<br />
Amyothropie (G73.0*)<br />
.5 mit peripheren vaskulären Komplikationen<br />
z. B. Periphere Angiopathie (I79.2*)<br />
.6 mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen<br />
z. B. Diabetische Athropathie (M14.2*)<br />
Quelle: KV Schleswig-Holstein<br />
0 nicht entgleist<br />
1 entgleist<br />
0 nicht entgleist<br />
1 entgleist<br />
0 nicht entgleist<br />
1 entgleist<br />
0 nicht entgleist<br />
1 entgleist<br />
0 nicht entgleist<br />
1 entgleist<br />
.7 mit multiplen Komplikationen 2 nicht entgleist<br />
3 entgleist<br />
4 mit diabetischem Fuß, nicht entgleist<br />
5 mit diabetischem Fuß, entgleist<br />
.8 mit nicht näher bezeichneten Komplikationen 0 nicht entgleist<br />
1 entgleist<br />
.9 ohne Komplikationen 0 nicht entgleist<br />
1 entgleist<br />
9
10<br />
Weitere mögliche Komplikationen<br />
Bereich Fuß ICD-10-Kode<br />
Diabetische Läsion,Wagner 0 L89.08<br />
Diabetisches Ulcus, Wagner 1 L89.18<br />
Diabetisches Ulcus, Wagner 2 L89.28<br />
Diabetisches Ulcus, Wagner 3 L89.38<br />
Diabetische Fersenläsion, Wagner 0 L89.07<br />
Diabetisches Fersenulcus, Wagner 1 L89.17<br />
Diabetisches Fersenulcus, Wagner 2 L89.27<br />
Diabetisches Fersenulcus, Wagner 3 L89.37<br />
Fußdeformität M21.6<br />
Krallenzehen M20.4<br />
Hallux valgus M20.1<br />
Charcot´sche Osteoarthropatie M14.6<br />
Zustand n . Zehenamputation Z89.4<br />
Zustand n. US-Amputation Z89.5<br />
Zustand n. OS-Amputationen Z89.6<br />
Rollstuhlpflichtigkeit Z99 .3<br />
MRSA-Infektion U80.0<br />
Bereich Niere ICD-10-Kode<br />
Diabetische Nephropathie N08.3<br />
Diabetische Nephropathie,<br />
Niereninsuffizienz, Stadium 1<br />
Diabetische Nephropathie,<br />
Niereninsuffizienz, Stadium 2<br />
Diabetische Nephropathie,<br />
Niereninsuffizienz, Stadium 3<br />
Diabetische Nephropathie,<br />
terminale Niereninsuffizienz<br />
N18.1<br />
N18.2<br />
N18.3<br />
N18.5<br />
Dialysepflichtige Niereninsuffizienz Z49 .1<br />
Kardiovaskuläre Krankheiten ICD-10-Kode<br />
Carotisstenose I65.2<br />
Apoplex I63.5<br />
KHK, Ein-Gefäßerkrankung I25.11<br />
KHK, Zwei-Gefäßerkrankung I25.12<br />
KHK, Drei-Gefäßerkrankung I25.13<br />
Benigne essentielle Hypertonie I10.00<br />
Zustand n. koronarer Stent-Implantation Z95.5<br />
Linksherzinsuffizienz: ohne Beschwerden I12.90<br />
Rechtsherzinsuffizienz, sekundär I50.01<br />
AVK der Beine, mit Ulzeration I70.23<br />
Antikoagulantientherapie Z92.1<br />
Bereich Asthma/COPD ICD-10-Kode<br />
Nichtallergisches Asthma bronchiale J45.1<br />
COPD: FEV,
Leistungsschau der Bremer Praxen:<br />
1300 Gäste beim Tag der ambulanten Medizin<br />
Fast 100 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten demonstrierten<br />
am mittlerweile 3. Bremer Tag der ambulanten Medizin, wie stark der<br />
ambulante Sektor ist. 1300 Menschen kamen am 5. November in die<br />
Kassenärztliche Vereinigung .<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />
Auch 2012 wird es einen Tag der ambulanten<br />
Medizin geben. Der Termin<br />
steht bereits fest: Samstag, 3. November.<br />
Wer mitwirken möchte, kann sich<br />
unter dieser Rufnummer informieren:<br />
0421 / 3404-146.<br />
11
12<br />
Eine neue Bedarfsplanung kommt -<br />
frühestens aber 2013<br />
Mit Spannung erwarten viele, was das Versorgungsstrukturgesetz, das im<br />
<strong>Dezember</strong> verabschiedet wird, für die Arztzahlen bedeutet. Wird Bremen<br />
„aufgeteilt“? Wenn ja, wann? Und wer entscheidet darüber? Die Redaktion<br />
sprach darüber mit Dr. Jörg Hermann, Vorsitzender der KV Bremen<br />
und Mitglied im Unterausschuss Bedarfsplanung des G-BA.<br />
Gerüchte sagen, Bremen<br />
werde in kleinere Bezirke<br />
aufgeteilt, was ist dran?<br />
Fast sicher werden die Planungsbezirke<br />
nicht mehr<br />
für alle Fachgruppen gleich<br />
sein. Hausärzte haben einen<br />
kleineren Wirkungsradius als<br />
Fachärzte und werden daher<br />
eher kleinere Bezirke erleben.<br />
Fachärzte werden wohl<br />
auch nicht alle gleich geplant,<br />
es könnten drei Stufen<br />
werden. Meine beste Vorhersage<br />
ist: Bremerhaven bleibt<br />
wie es ist, Bremen Stadt wird<br />
geviertelt für Hausärzte, vielleicht<br />
auch für Gyn-Derma-<br />
Augen-Ortho, sicher nicht<br />
für Laborärzte und Radiologen.<br />
Spannender wird die<br />
„P-Frage“.<br />
Sie meinen die Psychotherapeuten?<br />
Ja, wenn man die Bezirke<br />
klein genug macht, wird es<br />
viele Regionen ohne Psychotherapeuten<br />
geben, dort<br />
wird dann Unterversorgung<br />
festgestellt. Je nach Rundungsmethode,Arrondierung<br />
und Grenzziehung<br />
kommen in Deutschland<br />
Null bis mehrere Tausend<br />
neue Psychotherapeuten ins<br />
System. Im Gegensatz zu<br />
den Hausärzten gibt es hier<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />
auch die Anwärter in entsprechender<br />
Zahl .<br />
Für welche Fachrichtung<br />
rechnen wir in Bremen mit<br />
mehr Arztsitzen?<br />
Ich rechne mit gar keinen<br />
zusätzlichen Sitzen. Die Planung<br />
wird wohl an der Landesgrenze<br />
halt machen . Das<br />
liegt an unserem föderalen<br />
System. Dennoch wird man<br />
die Versorgungsleistung des<br />
Oberzentrums irgendwie<br />
einrechnen müssen . Da ist<br />
die Planung noch nicht weit<br />
gediehen, weil es ein sehr<br />
spezielles Bremen-Hamburg-Problem<br />
ist. Das ganze
Planen geschieht ja mehr mit<br />
Blick auf Regionen wie die<br />
viel zitierte Uckermark oder<br />
eben auch das Ammerland.<br />
Unsere Abteilung Zulassung<br />
hat schon Anfragen von<br />
Ärzten, die vorsorglich ihren<br />
Praxissitz verlegen wollen.<br />
Müssen die sich bis Weihnachten<br />
entscheiden?<br />
Voraussichtlich ja, allerdings<br />
bis Weihnachten 2012! Der<br />
Gesetzgeber wird die eigentliche<br />
Aufgabe der Bedarfsplanung<br />
wieder an den<br />
untergesetzlichen Normengeber<br />
delegieren, das heißt<br />
an den zuständigen Unterausschuss<br />
Bedarfsplanung<br />
des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
(G-BA), dem ich<br />
als Vertreter angehöre.<br />
Wer entscheidet denn dort?<br />
Der G-BA ist mittlerweile<br />
eine Riesenbehörde mit einem<br />
beeindruckenden Bürobau<br />
gegenüber der KBV<br />
in Berlin . Dort sitzen sich die<br />
Vertreter der gemeinsamen<br />
Selbstverwaltung auf „Bänken“<br />
gegenüber. Hüben die<br />
KBV und die Krankenhausgesellschaft<br />
für die „Leistungserbringer“,<br />
drüben die<br />
Krankenkassen als Hüter der<br />
Geldsäckel. Am Kopfende<br />
thront der Vorsitzende, der<br />
Jurist Dr. Hess, im Zweifel das<br />
Zünglein an der Waage. Den<br />
Rest des Saales füllen die Patientenvertreter,<br />
die stets die<br />
Stimme erheben, aber kein<br />
Stimmrecht haben.<br />
Warum dauert es also bis<br />
2012?<br />
Bis der G-BA eine rechtsfähigeBedarfsplanungsrichtlinie<br />
verabschiedet, sind<br />
wir schon wieder auf Weihnachtsbaumsuche.<br />
Solange<br />
gelten die alten Bedingungen<br />
weiter.<br />
Das heißt: Zum 1. Januar<br />
2012 ändert sich nichts?<br />
Genau .<br />
Wer verfolgt bei der Ausgestaltung<br />
der Bedarfsplanung<br />
welches Interesse?<br />
Wenn man voraussetzt, dass<br />
es eine endliche Geldmenge<br />
für Gesundheit gibt, so ist<br />
leicht zu verstehen, dass die<br />
Ärzteseite eher nicht für viel<br />
mehr Ärzte plädieren wird.<br />
Ebenso wie die Krankenhausseite,<br />
die fürchtet, bei<br />
mehr Ärzten wird mehr Geld<br />
in die ambulante Versorgung<br />
fließen und damit nicht ins<br />
Krankenhaus. Anders sehen<br />
es die Patientenvertreter.<br />
Übertrieben gesagt wünscht<br />
sich jeder seinen eigenen<br />
Arzt. Für mehr Teilnehmer<br />
im System plädiert auch<br />
eine Gruppe innerhalb der<br />
Psychologischen Psychotherapeuten,<br />
welche durch das<br />
BSG-Urteil beschützt, trotz<br />
weiterer Zulassungen keinen<br />
Honorarverlust des einzelnen<br />
befürchten muss. Der<br />
neutrale Vorsitzende hat sich<br />
noch nicht klar geäußert.<br />
Wird es weiter unbeplante<br />
Gruppen geben?<br />
Wahrscheinlich nicht. Es<br />
wird wohl eine Obergruppe<br />
„Ärzte mit geringen Patientenkontakten“<br />
geben, in der<br />
sich die Nuklearmediziner,<br />
die Humangenetiker und die<br />
Laborärzte wiederfinden.<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />
Die Orthopäden wollen wissen,<br />
ob sie mit den Chirurgen<br />
„eingetopft“ werden?<br />
Das wüsste ich auch gerne.<br />
Und was ist mit den internistischen<br />
Disziplinen?<br />
Keine Vorhersage .<br />
Letzte Frage: Wer legt den<br />
Bedarf eigentlich fest? Ist er<br />
objektiv feststellbar?<br />
Nein. Wenn man dem „inverse<br />
care law“ folgen würde,<br />
bräuchten wir immer weniger<br />
Ärzte . Die Verteilung auf<br />
der Erde geht so: The Inverse<br />
care law is the principle<br />
that the availability of good<br />
medical or social care tends<br />
to vary inversely with the<br />
need of the population served<br />
. Um es anschaulicher zu<br />
benennen: In Ghana gibt es<br />
weniger Ärzte als es in Manhattan<br />
Ärzte aus Ghana gibt.<br />
Kurz gesagt: Bedarf ist immer<br />
subjektiv. Das bedeutet,<br />
dass wir in irgendeiner Weise<br />
Zahlen von irgendwann und<br />
irgendwo als Bedarf definieren<br />
werden. Das haben wir<br />
1990 genau so gemacht: Alle<br />
Niedergelassenen waren 100<br />
Prozent, ab 110 sprach man<br />
von Überversorgung. Einfach<br />
und sicher falsch . Dennoch<br />
macht es nachher etwas aus,<br />
ob ich von 1990, von 2000<br />
oder von 2010 ausgehe,<br />
auch wenn ich demographische<br />
Faktoren einbeziehe.<br />
13
14<br />
So funktioniert die frühe Nutzenbewertung<br />
Ein Ziel des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) ist es,<br />
das Preisdiktat der Pharmaindustrie zu brechen. Wichtigstes Instrument<br />
zu diesem Zweck ist die frühe Nutzenbewertung. Dieser Tage zeigt sich,<br />
ob der Plan aufgeht. Alles zur Nutzenbewertung können Sie hier<br />
nachlesen .<br />
Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen,<br />
die ab <strong>2011</strong> auf den<br />
deutschen Markt kommen,<br />
können zunächst zum geforderten<br />
Preis verordnet<br />
werden, sie werden jedoch<br />
innerhalb von drei Monaten<br />
einer Nutzenbewertung<br />
unterzogen . Diese führt<br />
nach weiteren neun Monaten<br />
zu einem Fest- oder<br />
Erstattungsbetrag für neue<br />
Arzneimittel und gibt dem<br />
Vertragsarzt mehr Verordnungssicherheit<br />
. Die frühe<br />
Nutzenbewertung regelt das<br />
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />
(AMNOG).<br />
Die Bewertung des Nutzens<br />
respektive des Nutzens im<br />
Verhältnis zu den Kosten von<br />
Arzneimitteln ist nicht neu .<br />
Bereits das Gesundheitsmodernisierungsgesetz<br />
2004<br />
und das Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />
2007 machten<br />
solche Bewertungen möglich.<br />
Bisher führt das Institut<br />
für Qualität und Wirtschaft-<br />
Frühe Nutzenbewertung<br />
Markteintritt<br />
Dossier<br />
IQWIG bewertet<br />
G-BA Beschluss über<br />
Zusatznutzen<br />
Ja Nein<br />
Preisverhandlung<br />
GKV-SpiBu/<br />
Hersteller<br />
Rabatt auf<br />
Abgabepreis<br />
Festbetrag<br />
Dossiers: Wofür und wann?<br />
Anwendungsbereich der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln<br />
und Zeitpunkt, wann der pharmazeutische Unternehmer das<br />
Dossier einzureichen hat.<br />
neue Wirkstoffe (zum 1. Januar<br />
<strong>2011</strong>)<br />
neue Anwendungsgebiete für<br />
zugelassene AM<br />
AM, die vor dem 1. Januar <strong>2011</strong><br />
in den Verkehr gebracht wurden<br />
Orphan Drugs mit Jahresumsatz<br />
> 50 Mio. Euro<br />
erneute Nutzenbewertung von<br />
AM<br />
AM mit befristetem Beschluss<br />
über Nutzenbewertung<br />
lichkeit im Gesundheitswesen<br />
(IQWiG) die Bewertungen<br />
durch, wozu es eines<br />
Auftrages des Gemeinsamen<br />
Bundesausschusses (G-BA)<br />
bedarf.<br />
Die Regelungen des<br />
AMNOG gehen weiter. Sie<br />
sehen vor, dass jeder neue<br />
Wirkstoff eine frühe Nut-<br />
0 Monate<br />
3 Monate<br />
6 Monate<br />
12 Monate<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />
zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens<br />
zum Zeitpunkt der Zulassung oder<br />
der Unterrichtung des Herstellers<br />
über Änderungsgenehmigung<br />
innerhalb von 3 Monaten nach Anforderung<br />
durch den G-BA<br />
innerhalb von 3 Monaten nach Anforderung<br />
durch den G-BA<br />
innerhalb von 3 Monaten, frühestens<br />
1 Jahr nach Beschluss<br />
am Tag des Fristablaufs<br />
zenbewertung durchlaufen<br />
muss und anschließend der<br />
Erstattungsbetrag festgelegt<br />
wird. Selbst Arzneimittel, die<br />
schon am Markt sind und<br />
beispielsweise eine Indikationserweiterung<br />
bekommen,<br />
können einer Nutzenbewertung<br />
unterzogen werden.<br />
Klarheit nach drei Monaten<br />
Mit der Markteinführung<br />
des Arzneimittels mit neuem<br />
Wirkstoff soll der pharmazeutische<br />
Unternehmer<br />
ein Dossier vorlegen . Dieses<br />
dient als Grundlage für die<br />
Nutzenbewertung.<br />
Innerhalb von drei Monaten<br />
veröffentlicht der G-BA die<br />
frühe Bewertung, nachdem<br />
das IQWiG das Dossier geprüft<br />
und bewertet hat. Das<br />
fünfteilige Dossier muss entsprechend<br />
der Verfahrensordnung<br />
des G-BA erstellt<br />
werden. Es soll besonders
den Zusatznutzen gegenüber<br />
einer zweckmäßigen<br />
Vergleichstherapie darstellen<br />
.<br />
Innerhalb von drei weiteren<br />
Monaten entscheidet der<br />
G-BA über den Zusatznutzen<br />
und veröffentlicht seinen Beschluss.<br />
Der Beschluss kann<br />
Verordnungseinschränkungen<br />
oder Auflagen für die<br />
Verordnung des neuen Arzneimittels<br />
enthalten .<br />
Erste Nutzenbewertung im<br />
Oktober<br />
Das erste Arzneimittel, das<br />
die Nutzenbewertung durchläuft,<br />
ist Brilique (Ticagrelor)<br />
zur Prävention atherothrombotischer<br />
Ereignisse bei Patienten<br />
nach Herzinfarkt.<br />
Das Arzneimittel ist zum 1 .<br />
Januar <strong>2011</strong> in Deutschland<br />
zugelassen worden; der Start<br />
der Nutzenbewertung wurde<br />
auf den 1. Juli <strong>2011</strong> festgesetzt<br />
. Derzeit liegen für elf<br />
Dossiers eingereicht<br />
Arzneimittel Dossiers zur<br />
Nutzenbewertung vor.<br />
Nach der Veröffentlichung<br />
der Nutzenbewertung kann<br />
der pharmazeutische Unter-<br />
nehmer Stellung nehmen .<br />
Nach insgesamt sechs Monaten<br />
fällt der G-BA einen<br />
Beschluss über die frühe<br />
Nutzenbewertung und legt<br />
das Ausmaß des Zusatznutzens<br />
fest. Der Nutzen wird<br />
in eine der sechs Kategorien<br />
eingeteilt. Für Brilique fällt<br />
der G-BA den Beschluss am<br />
15. <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong>.<br />
Im August hatte der G-BA<br />
bereits den ersten Beschluss<br />
für ein weiteres Statin, Pita-<br />
Die Tabelle nennt die Arzneimittel, für die bisher Dossiers zur Nutzenbewertung<br />
beim G-BA eingereicht wurden.<br />
Markteinführung<br />
Ticagrelor (Brilique) ® 01.01.<strong>2011</strong><br />
Olmesartan/Amlodipin/HCT (Sevikar HCT) ® 15.01.<strong>2011</strong><br />
Cabazitaxel (Jevtana) ® 15.04.<strong>2011</strong><br />
Fingolimod (Gilenya) ® 15.04.<strong>2011</strong><br />
Eribulin (Halaven) ® 15.04.<strong>2011</strong><br />
Kollagenase Clostridium histolyticum (Xiapex) ® 01.05.<strong>2011</strong><br />
Aliskiren/Amlodipin (Rasilamlo) ® 15.05.<strong>2011</strong><br />
Retigabin (Trobalt) ® 15.05.<strong>2011</strong><br />
Apixaban (Eliquis) ® 15.06.<strong>2011</strong><br />
Cannabis-sativa-Extrakt (Sativex) ® 01.07.<strong>2011</strong><br />
Belatacept (Nulojix) ® 15.07.<strong>2011</strong><br />
vastatin, gefasst. Der Hersteller<br />
hatte jedoch auf eine<br />
Nutzenbewertung verzichtet,<br />
sodass das Präparat Livazo<br />
einen Monat nach seiner<br />
Markteinführung in eine<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />
Regelmäßig kommen neue<br />
Arzneien auf den Markt. Ob<br />
sie effektiv eine medizinische<br />
Verbesserung bedeuten, soll die<br />
frühe Nutzenbewertung zeigen.<br />
Festbetragsgruppe aufgenommen<br />
wurde.<br />
Der adäquate Preis<br />
Das Ausmaß des Zusatznutzens<br />
eines Arzneimittels<br />
bestimmt seinen Erstattungspreis.<br />
Wenn kein Zusatznutzen<br />
gezeigt wurde<br />
oder dieser nicht quantifizierbar<br />
ist (Kategorie 4–6),<br />
ordnet der G-BA das Mittel<br />
in eine Festbetragsgruppe<br />
ein oder orientiert den Erstattungsbetrag<br />
an einer<br />
Vergleichstherapie .<br />
Bei Arzneimitteln mit Zusatznutzen<br />
verhandeln der<br />
pharmazeutische Unternehmer<br />
und der Spitzenverband<br />
der gesetzlichen<br />
Krankenkassen maximal ein<br />
halbes Jahr lang über einen<br />
Erstattungsbetrag. Das ist<br />
ein Rabatt auf den Abgabepreis<br />
. Kommt es in den sechs<br />
Monaten zu keiner Einigung,<br />
legt das Schiedsamt einen<br />
Erstattungspreis fest, der<br />
dann rückwirkend ab einem<br />
Jahr nach Markteinführung<br />
gilt. Wenn bei Brilique das<br />
Schiedsamt entscheiden<br />
müsste, würde der Preis also<br />
15
16<br />
rückwirkend zum 1. Januar<br />
2012 gelten.<br />
Die Preise respektive Rabatte<br />
gelten auch für die private<br />
Krankenversicherung.<br />
Sie werden in der Apothekensoftware<br />
hinterlegt und<br />
sind somit öffentlich. Somit<br />
können die neuen Preise<br />
auch als Referenzpreise im<br />
(europäischen) Ausland dienen.<br />
Die Unternehmer werden<br />
ihre Preiskalkulationen<br />
diesen neuen Bedingungen<br />
anpassen .<br />
Auswirkungen für den<br />
Verordner<br />
Die Nutzenbewertung des<br />
AMNOG schafft im Rahmen<br />
der frühen Nutzenbewertung<br />
mehr Klarheit . Drei Monate<br />
nach Marktzulassung<br />
wird die Nutzenbewertung<br />
veröffentlicht, ein halbes<br />
Jahr nach Marktzulassung<br />
der abschließende Beschluss<br />
des G-BA zur Nutzenbewertung<br />
mit möglichen Verordnungseinschränkungen.<br />
Der<br />
Beschluss wird Bestandteil<br />
Festbeträge<br />
AM ohne Zusatznutzen<br />
AM mit Festbetragsgruppe<br />
Festbetrag<br />
Kategorien des Zusatznutzens neuer Arzneimittel<br />
Verfahrensordnung des G-BA zur Bewertung des Nutzens von<br />
Arzneimitteln<br />
Kat. Zusatznutzen Definition<br />
1 ist erheblich nachhaltige und bisher nicht erreichte<br />
große Verbesserung des therapierelevanten<br />
Nutzens<br />
2 ist beträchtlich bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung<br />
des therapierelevanten Nutzens<br />
3 ist gering bisher nicht erreichte moderate und<br />
nicht nur geringfügige Verbesserung des<br />
therapierelevanten Nutzens<br />
4 ist nicht quantifizierbar Zusatznutzen liegt vor, ist aber nicht<br />
quantifizierbar, weil die wissenschaftliche<br />
Datengrundlage dies nicht zulässt<br />
5 fehlt<br />
6 geringer Nutzen ist geringer als Nutzen der<br />
zweckmäßigen Vergleichstherapie<br />
der Arzneimittel-Richtlinie<br />
sein . Unter den verhandelten<br />
oder festgesetzten Erstattungsbeträgen<br />
gelten die<br />
Verordnungen dann als wirtschaftlich<br />
.<br />
Am 15. <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong> entscheidet<br />
der Gemeinsame<br />
Bundesausschuss erstmals<br />
über den Zusatznutzen eines<br />
Festlegung eines Festbetrages oder Erstattungsbetrages nach § 103b SGB V<br />
auf Basis der frühen Nutzenbewertung<br />
AM ohne Zusatznutzen<br />
AM ohne Festbetragsgruppe<br />
Erstattung nicht höher als<br />
Vergleichstherapie<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />
§ 130b SGB V<br />
Arzneimittels, das nach dem<br />
1. Januar <strong>2011</strong> in Deutschland<br />
zugelassen wurde. Von<br />
dieser Entscheidung hängt<br />
ab, zu welchem Preis der<br />
Hersteller das Präparat in<br />
Deutschland an die gesetzlichen<br />
Kassen abgeben kann.<br />
Frank Naundorf,<br />
KV Nordrhein<br />
AM mit Zusatznutzen<br />
AM ohne Festbetragsgruppe<br />
Erstattungsbetrag plus<br />
Verordnungsanforderung
Neuer Laborüberweisungsschein mit neuen Feldern und mehr Platz<br />
` Ab dem 1. Januar 2012 gibt es ein neues Muster 10 „Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen<br />
als Auftragsleistung“.<br />
` Folgende Änderungen ergeben sich:<br />
– Die Abrechnungsfelder entfallen. Dafür wurde der Platz für Diagnose/<br />
Verdachtsdiagnose, Befund/Medikation und Auftrag erweitert.<br />
– Für das Feld „Auftrag“ stehen drei separate Zeilen zur Verfügung.<br />
– Neue Felder „Abnahmedatum“ und „Abnahmezeit“.<br />
– Neues Ankreuzfeld für die ehemals Sonstigen Hilfen (Empfängnisregelung,<br />
Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch) und für die Befundübermittlung.<br />
` Das neue Muster 10 liegt in der Dokumentenstelle der KV Bremen (Zentrale) zur Abholung<br />
bereit. Alte Vordrucke sind nicht mehr zu verwenden.<br />
Isabella Graczyk Telefon: 0421 / 3404-300 E-Mail: i.graczyk@kvhb.de<br />
Stefan Schelenz Telefon: 0421 / 3404-315 E-Mail: s.schelenz@kvhb.de<br />
Psychotherapie: Nachzahlung für das Jahr 2008<br />
` Ausschließlich psychotherapeutisch tätige Vertragsärzte und -therapeuten können<br />
sich auf eine Nachzahlung für das Jahr 2008 freuen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss<br />
hat am 31. August <strong>2011</strong> beschlossen, dass der Mindestpunktwert für antrags-<br />
und genehmigungspflichtige Leistungen bei ausschließlich psychotherapeutisch tätigen<br />
Vertragsärzten und -therapeuten im Jahr 2008 neu zu berechnen ist.<br />
` Der Mindestpunktwert ändert sich somit nachträglich im Quartal 1/2008 von 4,14<br />
Cent auf 4,22 Cent (+1,93 %) und in den Quartalen 2 bis 4/2008 von 4,37 Cent auf 4,45<br />
Cent (+1,83 %).<br />
` Insgesamt ergibt sich ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von ca. 438.000 Euro. Alle betroffenen<br />
Vertragsärzte und -therapeuten erhalten im ersten Quartal 2012 neue Bescheide<br />
für die Quartale 1 bis 4/2008. Auch die Nachzahlung erfolgt im ersten Quartal<br />
2012.<br />
Oltmann Willers Telefon: 0421 / 3404-150 E-Mail: o.willers@kvhb.de<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />
17<br />
Abrechnung
18<br />
Abgabetermine für die Endabrechnung IV/<strong>2011</strong><br />
` Abgabetermin in Bremen bis Freitag, den 06.01.2012<br />
Wir haben für Sie durchgehend zu den gängigen Geschäftszeiten (8.00 bis 16.00 Uhr,<br />
freitags bis 14.00 Uhr) und am Freitag, den 06.01.2012 von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.<br />
Abgabe in Bremen: Atrium des Erdgeschosses<br />
` Abgabetermin in Bremerhaven bis Freitag, den 06.01.2012<br />
Mittwoch, 28.12.<strong>2011</strong> 8.00 bis 16.00 Uhr<br />
Donnerstag, 29.12.<strong>2011</strong> 8.00 bis 16.00 Uhr<br />
Freitag, 30.12.<strong>2011</strong> 8.00 bis 14.00 Uhr<br />
Montag, 02.01.2012 8.00 bis 16.00 Uhr<br />
Dienstag, 03.01.2012 8.00 bis 16.00 Uhr<br />
Mittwoch, 04.01.2012 8.00 bis 17.00 Uhr<br />
Donnerstag, 05.01.2012 8.00 bis 16.00 Uhr<br />
Freitag, 06.01.2012 8.00 bis 15.00 Uhr<br />
Abgabe in Bremerhaven: <strong>KVHB</strong>-Büro im Erdgeschoss des St.-Joseph-Hospitals<br />
` Erklärungen zur Quartalsabrechnung sind diesem <strong>Landesrundschreiben</strong> beigelegt.<br />
` Die Erklärungen zur Online-Abrechnung können per Post oder Telefax (0421 / 3404-<br />
109) übermittelt werden.<br />
Isabella Graczyk Telefon: 0421 / 3404-300 E-Mail: i.graczyk@kvhb.de<br />
Stefan Schelenz Telefon: 0421 / 3404-315 E-Mail: s.schelenz@kvhb.de<br />
Zahlungstermine und Zahlungsmodus 2012<br />
Bezugsquartal Quartal Zahlungstermin=<br />
Belastungstermin Konto <strong>KVHB</strong><br />
1. ABSCHLAGSZAHLUNG 1 / 2012<br />
RESTZAHLUNG 3 / <strong>2011</strong><br />
2. ABSCHLAGSZAHLUNG 1 / 2012<br />
4. ABSCHLAGSZAHLUNG 4 / <strong>2011</strong><br />
3. ABSCHLAGSZAHLUNG 1 / 2012<br />
1. ABSCHLAGSZAHLUNG 2 / 2012<br />
RESTZAHLUNG 4 / <strong>2011</strong><br />
2. ABSCHLAGSZAHLUNG 2 / 2012<br />
4. ABSCHLAGSZAHLUNG 1 / 2012<br />
3. ABSCHLAGSZAHLUNG 2 / 2012<br />
1. ABSCHLAGSZAHLUNG 3 / 2012<br />
RESTZAHLUNG 1 / 2012<br />
2. ABSCHLAGSZAHLUNG 3 / 2012<br />
4. ABSCHLAGSZAHLUNG 2 / 2012<br />
3. ABSCHLAGSZAHLUNG 3 / 2012<br />
1. ABSCHLAGSZAHLUNG 4 / 2012<br />
RESTZAHLUNG 2 / 2012<br />
2. ABSCHLAGSZAHLUNG 4 / 2012<br />
4. ABSCHLAGSZAHLUNG 3 / 2012<br />
3. ABSCHLAGSZAHLUNG 4 / 2012<br />
1 / 2012 12.01.2012<br />
ca. 24.01.2012<br />
22.02.2012<br />
01.03.2012<br />
26.03.2012<br />
2 / 2012 12.04.2012<br />
ca. 23.04.2012<br />
23.05.2012<br />
04.06.2012<br />
25.06.2012<br />
3 / 2012 12.07.2012<br />
ca. 24.07.2012<br />
27.08.2012<br />
03.09.2012<br />
24.09.2012<br />
4 / 2012 11.10.2012<br />
ca. 23.10.2012<br />
26.11.2012<br />
03.12.2012<br />
20.12.2012<br />
Abschlagszahlung: gemäß Abrechnungsrichtlinien der <strong>KVHB</strong> § 7<br />
Restzahlung: Netto-Honorar des Quartals abzüglich Abschlagszahlungen und ggf. weiterer Abzüge<br />
` Falls keine festen Abschlagszahlungen geleistet werden, gilt der genannte Restzahlungstermin<br />
.<br />
Martina Prange Telefon: 0421 / 34 04-132 E-Mail: m.prange@kvhb.de<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong>
Letzte Abgabetermine der Abrechnungen für 2012<br />
Quartal Termin<br />
4 / <strong>2011</strong> 06.01.2012<br />
1 / 2012 05.04.2012<br />
2 / 2012 06.07.2012<br />
3 / 2012 05.10.2012<br />
Cilostazol ist verzichtbares Medikament<br />
` Der Wirkstoff Cilostazol (z. B. Pletal ®) steht auf der „me-too-Liste“ und sollte daher<br />
nicht verordnet werden. Prof. Dr. Bernd Mühlbauer, Direktor des Bremer Instituts für<br />
Pharmakologie, bewertete das Präparat anlässlich der Aufnahme in die „me-too-Liste“<br />
wie folgt: „Aufgrund fehlenden Nutzennachweises verzichtbares Medikament“.<br />
` Jetzt hat sich auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit Cilostazol befasst<br />
und einen Therapiehinweis zu dem Wirkstoff beschlossen. Hier die wesentlichen Kommentare<br />
zur klinischen Wirksamkeit:<br />
„Für keines der zur Behandlung der Claudicatio intermittens zugelassenen Medikamente<br />
ist nachgewiesen, dass sie langfristig zu einer verringerten Rate an Amputationen<br />
oder vaskulären Interventionen führen. Das deutlich erhöhte kardio- und cerebrovaskuläre<br />
Risiko dieser Patienten wird nicht reduziert. Cilostazol führt gegenüber<br />
Placebo zu einer signifikanten Verbesserung der Gehleistung. Der Unterschied zwischen<br />
Cilostazol und Placebo entspricht einer Zunahme der maximalen Gehstrecke<br />
um ca. 42 m (95% KI: 21 bis 64 m) auf dem Laufband; dies wird als moderater Behandlungseffekt<br />
beurteilt. Dabei ist das individuelle Ansprechen sehr variabel. Nur 11% der<br />
Patienten erfahren nach Abzug des Placeboeffektes eine Steigerung der Gehleistung<br />
um mehr als 50%.“<br />
Der Therapiehinweis des G-BA enthält darüber hinaus klare Empfehlungen für den<br />
differenzierten Einsatz von Arzneimitteln bei Claudicatio: „Nur bei ausgewählten Patienten<br />
kann ein medikamentöser Therapieversuch wirtschaftlich sein, wenn kumulativ<br />
folgende Voraussetzungen vorliegen:<br />
– Die Gehleistung ist nicht durch andere Faktoren limitiert, wie z.B. eine Gonarthrose<br />
oder Polyneuropathie.<br />
– Revaskularisierende Interventionen sind nicht angezeigt.<br />
– Ein Gehtraining ist erfolglos geblieben oder kann nicht durchgeführt werden.<br />
– Eine Nikotinkarenz wird beachtet.<br />
Aufgrund der Claudicatio bestehen im Alltag relevante Einschränkungen und selbst<br />
moderate Verlängerungen der Gehstrecke können ein Zugewinn an Lebensqualität<br />
bedeuten. Davon kann bei maximalen Gehstrecken unter 200 m meist ausgegangen<br />
werden.“<br />
` Sie finden den Therapiehinweis vom 21.07.<strong>2011</strong> (gültig seit 13.10.<strong>2011</strong>) in Anlage IV<br />
der Arzneimittel-Richtlinie auf der Homepage des G-BA:<br />
www.g-ba.de<br />
Michael Schnaars Telefon: 0421 / 3404-154 E-Mail: m.schnaars@kvhb.de<br />
Verbandmittel: Softwarehersteller müssen Preise nicht nennen<br />
` Softwarehersteller können nach derzeitiger Rechtslage nicht verpflichtet werden, Preise<br />
für Verbandstoffe in ihre Programme aufzunehmen. Das hat eine Prüfung der Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung (KBV) ergeben. Anlass war eine Fax-Aktion auch von<br />
Bremer Ärzten, die an die Kassenärztlichen Vereinigungen adressiert war.<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />
Verordnungen<br />
19
20<br />
` Die KBV will sich allerdings für die notwendigen Rechtsänderungen einsetzen. Angestrebt<br />
wird auch die Verpflichtung zur Aufnahme der Preise für Teststreifen und bilanzierte<br />
Diäten bei enteraler Ernährung in die Verordnungssoftware.<br />
` Es ist also noch Geduld gefragt, die KV Bremen wird aber an dem Thema dran bleiben.<br />
Michael Schnaars Telefon: 0421 / 3404-154 E-Mail: m.schnaars@kvhb.de<br />
Falsche Daten in der ifap-Arzneimitteldatenbank<br />
` Verordnungsinformationen aus der ifap-Datenbank zu den Wirkstoffen Olanzapin und<br />
Valsartan sind derzeit mit Vorsicht zu genießen! Nach Mitteilung der Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung (KBV) hat der Datenbank-Anbieter ifap (zur CompuGROUP gehörig)<br />
zum wiederholten Male die Preise für bestimmte Präparate der Generikafirmen<br />
ratiopharm, CT und ABZ-Pharma zu niedrig ausgewiesen sowie Präparate anderer<br />
Hersteller (z. B. 1A Pharma, Aliud und Mylan) nicht aufgenommen.<br />
` Zunächst betraf das den Wirkstoff Olanzapin zum Zeitpunkt des Patentablaufs. Ifap<br />
teilte darauf in seiner Stellungnahme mit, dass es sich hierbei um ein Versehen handeln<br />
würde und hat die Daten in einem Sonder-Update im November <strong>2011</strong> korrigiert.<br />
` Zwischenzeitlich ist ein neues Problem aufgetaucht: In der Datenbank werden die Daten<br />
für die Präparate mit dem Wirkstoff Valsartan falsch angezeigt. Präparate der Firmen<br />
ratiopharm, CT und ABZ-Pharma werden zu günstig dargestellt, während einige<br />
Alternativprodukte nicht aufgeführt sind. Auch bei Valsartan ist der Patentschutz vor<br />
Kurzem ausgelaufen .<br />
` Sollte kein zeitnahes Update vorgenommen werden oder mangels eines Sonder-Updates<br />
nicht vorgenommen werden können, muss davon ausgegangen werden, dass<br />
die Datenbank bis zum nächsten regelhaften Update, d. h. für ggf. ein Vierteljahr, korrekturbedürftige<br />
Einträge enthält. Die ifap-Datenbank ist in viele Praxisverwaltungssysteme<br />
integriert.<br />
Michael Schnaars Telefon: 0421 / 3404-154 E-Mail: m.schnaars@kvhb.de<br />
Teilstationäre Dialyse: Für Medikamente ist Krankenhaus zuständig<br />
` Die im Rahmen einer stationären oder auch teilstationären Dialyse-Behandlung erforderlichen<br />
Medikamente sind vom Krankenhaus zu erbringen. Eine Verordnung durch<br />
den niedergelassenen Vertragsarzt ist daher ausgeschlossen .<br />
` Dies gilt auch für Dialyse-Medikamente, die zwischen den teilstationären Behandlungsterminen<br />
erforderlich werden.<br />
Michael Schnaars Telefon: 0421 / 3404-154 E-Mail: m.schnaars@kvhb.de<br />
Neue Ausgaben des Arzneiverordnungsreports sind da<br />
` Der „Arzneiverordnungsreport in der Praxis (AVP)“ für die Monate September und<br />
November ist eingetroffen. Ein Exemplar liegt diesem <strong>Landesrundschreiben</strong> für alle<br />
niedergelassenen Hausärzte und fachärztlich tätigen Internisten bei.<br />
Michael Schnaars Telefon: 0421/3404-154 E-Mail: m.schnaars@kvhb.de<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong>
BKK für Heilberufe schließt zum Jahresende<br />
` Das Bundesversicherungsamt hat mitgeteilt, dass die BKK für Heilberufe zum 31. <strong>Dezember</strong><br />
<strong>2011</strong> geschlossen wird.<br />
Institutionskennzeichen (IK): 104628222<br />
Vertragskassennummer (VKNR): 24 401<br />
` Für den Fall, dass ehemalige Versicherte der BKK für Heilberufe im 1. Quartal 2012<br />
(noch) keine Krankenversicherungskarte (KVK) der neu gewählten Krankenkasse erhalten<br />
haben, können sie bei einem Arztbesuch vorübergehend noch ihre alte KVK oder<br />
einen anderen gültigen Behandlungsausweis vorlegen.<br />
` Ab dem 1. April 2012 wird das Einlesen der BKK für Heilberufe technisch verhindert.<br />
Eine Abrechnung zu Lasten der BKK für Heilberufe (auch im Ersatzverfahren) kann für<br />
ärztliche Behandlung dann nicht mehr erfolgen .<br />
Bernd Mahnken Telefon: 0421 / 3404-310 E-Mail: b.mahnken@kvhb.de<br />
BKK Gesundheit und DAK fusionieren<br />
` Die BKK Gesundheit und die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) werden zum<br />
1. Januar 2012 fusionieren. Die neue Krankenkasse, die den Namen „DAK Gesundheit“<br />
trägt, wird die Rechtsnachfolgerin der BKK Gesundheit und der DAK sein.<br />
` In der Verwendung der Institutionskennzeichen (IK) ist beabsichtigt, zunächst alle<br />
Kennzeichnungen der BKK Gesundheit sowie der DAK weiterzuverwenden, damit eine<br />
reibungslose Abrechnung gewährleistet bleibt. Für die DAK Gesundheit gilt die bisherige<br />
Vertragkassennummer (VKNR) der DAK.<br />
` Vorläufig werden keine neuen KVK ausgegeben. Die Versicherten der DAK und der<br />
BKK Gesundheit behalten ihre alten KVK.<br />
Bernd Mahnken Telefon: 0421 / 3404-310 E-Mail: b.mahnken@kvhb.de<br />
BKK Dr. Oetker heißt jetzt Heimat Krankenkasse<br />
` Die BKK Dr. Oetker ändert ihren Namen ab dem 1. Januar 2012 in „Heimat Krankenkasse“.<br />
Die Vertragskassennummer VKNR (19 418) und das Institutionskennzeichen IK<br />
(103724238) bleiben unverändert.<br />
` Alle Versicherten der Heimat Krankenkasse sollen zum 1. Januar 2012 eine neue KVK<br />
bzw. teilweise schon die elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten.<br />
Bernd Mahnken Telefon: 0421 / 3404-310 E-Mail: b.mahnken@kvhb.de<br />
Vernissage und Neujahrsempfang am 25. Januar<br />
` Das neue Jahr startet am 25. Januar mit zwei Ereignissen in der KV Bremen an einem<br />
Tag: Um 15.00 Uhr wird die Kunstausstellung mit dem Titel „abstrakt, gekratzt“ der<br />
Malerin Brigitte Tüttelmann mit einer Vernissage eröffnet.<br />
` Um 16.00 Uhr laden die fünf heilberuflichen Bremer Körperschaften Ärztekammer,<br />
Zahnärztekammer, Psychotherapeutenkammer, Kassenzahnärztliche Vereinigung und<br />
Kassenärztliche Vereinigung zum gemeinsamen Neujahrsempfang in die KV Bremen<br />
ein. Zu beiden Anlässen sind Sie herzlich eingeladen.<br />
Marion Saris Telefon: 0421/3404-146 E-Mail: m.saris@kvhb.de<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />
Termine Krankenkassen<br />
21
Weitere Infos<br />
22<br />
<strong>KVHB</strong>: Hautnah: Tinnitus - Warnsignale von Körper und Seele<br />
` Am Mittwoch, den 11. Januar 2012, 16.00 bis 17.30 Uhr, findet die nächste Patientenveranstaltung<br />
in der Reihe „<strong>KVHB</strong>: Hautnah“ in der KV Bremen statt. Das Thema: Tinnitus -<br />
Warnsignale von Körper und Seele. Alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten<br />
in Bremen erhalten einen Veranstaltungshinweis mit der Bitte um Aushang in der Praxis.<br />
` Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter:<br />
www.kvhb.de/termine/hautnah.php<br />
Marion Saris Telefon: 0421/3404-146 E-Mail: m.saris@kvhb.de<br />
Längere Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle Bremerhaven<br />
` Ab dem 4. Januar 2012 hat unsere Geschäftsstelle in Bremerhaven länger geöffnet.<br />
Frau Schreuder ist dann immer mittwochs von 10.00 bis 17.00 Uhr für Sie da.<br />
Martina Schreuder Telefon: 0<strong>47</strong>1 / 4 82 93 0 E-Mail: m.schreuder@kvhb.de<br />
Branchenbuch-Inserate: Finger weg von unseriösen Anbietern<br />
` In jüngster Zeit tauchen in Praxen vermehrt per Brief oder Telefax unseriöse Anfragen<br />
oder Angebote über Eintragungen in Branchenbüchern und Ärzteanzeigern auf. Sobald<br />
Sie auf die Anfragen reagieren, werden diese zu überhöhten Preisen kostenpflichtig.<br />
Daher unser Hinweis: Dubiose Angebote sofort vernichten!<br />
Birgit Seebeck Telefon: 0421 / 3404-105 E-Mail: b.seebeck@kvhb.de<br />
Wolfgang Harder Telefon: 0421 / 3404-178 E-Mail: w.harder@kvhb.de<br />
Neue Todesbescheinigung gilt ab Januar 2012<br />
` Ab dem 1. Januar 2012 gibt es eine neue Todesbescheinigung. Die alten Formulare<br />
können jedoch weiterhin genutzt und aufgebraucht werden. Die aktuellen Todesbescheinigungen<br />
sind vorrätig am Empfang der KV Bremen .<br />
Wolfgang Harder Telefon: 0421 / 3404-178 E-Mail: w.harder@kvhb.de<br />
Online-Fortbildungsangebote finden: Arztbibliothek hilft dabei<br />
` Fortbildungsangebote im Internet nehmen zu, dabei ist es nicht immer leicht, die Einheiten<br />
zu finden, die ins eigene Fachgebiet passen: Abhilfe schafft die Arztbibliothek,<br />
die seit kurzem auch von den Ärztekammern zertifizierte CME-Angebote sammelt.<br />
` Das CME-Angebot erreichen Sie über diesen Link:<br />
www.arztbibliothek.de/cme-angebote<br />
Impressum<br />
Herausgeberin:<br />
Kassenärztliche Vereinigung Bremen<br />
Schwachhauser Heerstr. 26/28, 28329 Bremen<br />
Tel.: 0421/3404-0<br />
v.i.S.d.P.:<br />
Dr. Jörg Hermann<br />
Redaktion:<br />
Christoph Fox<br />
Satz und Layout:<br />
Marion Saris<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />
Redaktionsanschrift:<br />
siehe Herausgeberin<br />
Tel.: 0421/3404-328<br />
E-Mail: c.fox@kvhb.de<br />
Druck: Druckerei Peter von Kölln, Scipiostr. 5A, Bremen<br />
Vertrieb: siehe Herausgeberin<br />
Fotonachweise: S. 3 Iznogood (fotolia), S. 4 Felix<br />
Pergande (fotolia), S. 6/8 Foto-Ruhrgebiet (fotolia), S.<br />
7 coppiright (fotolia), S. 12/13 Fox, S. 16 Andreas F.<br />
(fotolia), S. 17 KBV
Ein Angebot für Sie: Die Abrechnungsberatung der KV Bremen<br />
` Der Abrechnungsbescheid muss kein Buch mit sieben Siegeln bleiben. Die KV Bremen<br />
bietet allen Mitgliedern eine individuelle Beratung rund um EBM und RLV an. Das<br />
Angebot umfasst:<br />
– Beratung und Unterstützung bei der Quartalsabrechnung<br />
– Erläuterungen zu den Abrechnungsbedingungen der KV Bremen, u.a. Abrechnungs-<br />
und Honorarunterlagen<br />
– Vermittlung von Basiswissen zu Struktur und Aufbau des EBM, Informationen<br />
über relevante Änderungen<br />
– Beratung zu gesamtvertraglichen Regelungen, Sonderverträgen und Richtlinien<br />
– Informationen und Hintergründe zu den RLV-Fallwerten und Fallzahlen<br />
` Vereinbaren Sie einen Termin bei den unten angegebenen Ansprechpartnern. Damit<br />
wir Sie passgenau beraten können, sollten Sie bereits bei der Terminabsprache Ihr<br />
Anliegen bzw. konkrete Fragen formulieren. Dazu können Sie auch unten aufgeführtes<br />
Formular nutzen. Gerne stehen wir auch bei Treffen von Stammtischen, Fachgruppen<br />
und Ärztenetzen Rede und Antwort.<br />
Isabella Graczyk Telefon: 0421 / 3404-300 i.graczyk@kvhb.de<br />
Stefan Schelenz Telefon: 0421 / 3404-315 s.schelenz@kvhb.de<br />
Katharina Kuczkowicz Telefon: 0421 / 3404-190 k.kuczkowicz@kvhb.de<br />
Anmeldung zur Abrechnungsberatung der KV Bremen<br />
zurück per Fax an 0421 / 3404-109 (Frau Kuczkowicz)<br />
Wir rufen zurück, um Ihre Fragen zu beantworten bzw. um mit Ihnen einen konkreten<br />
Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.<br />
Name<br />
LANR<br />
Telefonnummer<br />
Sie möchten mehr erfahren zu ...<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />
Praxisstempel<br />
□ Abrechnungsbescheid □ RLV-Bescheid □ EBM<br />
□ Sonstigem (Richtgrößen, Plausibiltäts- oder Wirtschaftlichkeitsprüfung, ...)<br />
Bitte formulieren Sie hier Ihr Anliegen bzw. konkrete Fragen:<br />
23<br />
Service
Der Beratungsservice der KV Bremen<br />
Kompetent. Persönlich. Einfach.<br />
Abrechnungsberatung<br />
Team 1<br />
Isabella Graczyk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-300<br />
Jessica Drewes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-301<br />
Ärztliche Psychotherapeuten, Allgemeinärzte und Praktische<br />
Ärzte, Fachärztliche Kinderärzte, Fachärztlich tätige<br />
Internisten ohne Schwerpunkt, Fachärzte für Psychotherapeutische<br />
Medizin, Hausärztliche Internisten, Hausärztliche<br />
Kinderärzte, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,<br />
Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte,<br />
Neurologen, Psychiater, Nichtvertragsärzte im Notfalldienstbereich,<br />
Psychologische Psychotherapeuten<br />
RLV-Berechnung<br />
Petra Stelljes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-191<br />
RLV-Anträge und Widersprüche<br />
Katharina Lentfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-195<br />
Sandra Stoll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-152<br />
Job-Sharing-Berechnung<br />
Elke Klünder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-192<br />
Zulassung und Genehmigung Honorarkonto<br />
Arztregister<br />
Krassimira Marzog . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-333<br />
Neue Versorgungsformen (DMP, HzV, ...)<br />
Barbara Frank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-340<br />
Hanna Flieger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-339<br />
Zulassung und Bedarfsplanung<br />
Marion Bünning (Rechtsfragen) . . . . . . . . . . . .-341<br />
Manfred Schober (Ärzte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . -332<br />
Martina Plieth (Psychotherapeuten) . . . . . . . .-336<br />
Sabine Schierenbeck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-144<br />
Qualitätssicherung, QM, Qualitätszirkel<br />
Mirja Albert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-342<br />
Ulrike Leibe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-329<br />
Natalie Martin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-335<br />
Andrea Windhorst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-330<br />
Kai Herzmann (Substitution) . . . . . . . . . . . . . . .-334<br />
Abteilungsleitung<br />
Dr. Jens D. Kaufmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-330<br />
IT-Beratung<br />
Praxissysteme, Online-Anbindung<br />
Wilfried Pernak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-139<br />
Abteilungsleitung<br />
Gottfried Antpöhler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-120<br />
Prüfung<br />
Plausibilitätsprüfung<br />
(Abrechnung)<br />
Christoph Maaß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-115<br />
Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />
(Verordnung, Behandlung)<br />
Thomas Arndt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-176<br />
Verträge<br />
Abteilungsleitung<br />
Oltmann Willers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-150<br />
Haben Sie Fragen?<br />
Wir haben nicht alle, aber viele<br />
Antworten. Rufen Sie uns an!<br />
(0421) 3404 -<br />
Team 2<br />
Stefan Schelenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -315<br />
Stefan Bardenhagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-320<br />
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, Gastroenterologen,<br />
Gynäkologen, Hämatologen, Hautärzte,<br />
HNO-Ärzte, Kardiologen, Laborärzte, Lungenärzte,<br />
MKG-Chirurgen, Nephrologen, Neurochirurgen,<br />
Orthopäden, Pathologen, Radiologen, Nuklearmediziner,<br />
Strahlentherapeuten, Rheumatologen, Urologen,<br />
Ermächtigte Ärzte, Institute, Krankenhäuser<br />
Praxisbesonderheiten (RLV)<br />
Katharina Kuczkowicz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-190<br />
Abteilungsleitung<br />
Angelika Maiworm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-190<br />
Peter Czyron . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-193<br />
Abschläge, Bankverbindung, Kontoauszug<br />
Martina Prange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-132<br />
Verordnungen<br />
Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel<br />
Michael Schnaars . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-154<br />
Notfalldienste<br />
Bremen und Bremen-Nord<br />
Annika Lange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-107<br />
Kerstin Lünsmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-103<br />
Bremerhaven<br />
Martina Schreuder . . . . . . . . . . . . . . .(0<strong>47</strong>1) 482930<br />
Formulare und Vordrucke<br />
Formularausgabe, Zentrale<br />
Erika Meyer, Ilonka Schneider . . . . . . . . . . . . . . . -0<br />
Martina Schreuder (BHV) . . . . . . . . . .(0<strong>47</strong>1) 482930<br />
Aktenvernichtung<br />
Wolfgang Harder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-178<br />
Abteilungsleitung<br />
(Zentrale Dienste, Notfalldienste)<br />
Birgit Seebeck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-105<br />
Rechtsfragen<br />
Andrea Schulz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-113<br />
Christoph Maaß (u.a. Datenschutz) . . . . . . . . . . .-115<br />
Marion Bünning (Zulassung) . . . . . . . . . . . . . . . .-341<br />
Das Gesicht hinter der<br />
Telefonnummer 3404-165<br />
Norma Falk ist Ihre Ansprechpartnerin<br />
in Sachen Abrechnungsberatung<br />
von Nervenärzten<br />
und Psychotherapeuten.<br />
Kassenärztliche Vereinigung Bremen I Schwachhauser Heerstr. 26/28 I 28209 Bremen I www.kvhb.de