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Götter und Lararien aus Augusta Raurica

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wie der F<strong>und</strong> vom Lindberg (GF85), in der frühen<br />

Kaiserzeit entstanden ist, während später für italische<br />

wie für einheimische <strong>Götter</strong>gestalten dieselben klassizistischen<br />

Typen verwendet wurden, wie das etwa die<br />

Statuetten von Muri (GF80) belegen 727<br />

.<br />

Themen<br />

Die Grafik Abb. 142 zeigt, dass Merkur auch in den<br />

Inventaren öffentlicher Heiligtümer eine dominierende<br />

Stellung innehat. Innerhalb des übrigen griechischrömischen<br />

Pantheons lassen sich jedoch keine einzelnen<br />

bevorzugten Gottheiten feststellen; das Spektrum der<br />

vertretenen griechisch-römischen Gottheiten ist sogar<br />

auffallend weit, da einige Sakralhorte in Zusammenhang<br />

mit Heiligtümern orientalischer Gottheiten<br />

stehen (GF10 Mithras, GF47 Sabazios, GF105 dolichenische<br />

<strong>Götter</strong>). Eine wichtige Rolle in Sakralhorten<br />

spielen, wie schon betont, einheimische Gottheiten<br />

(GF26 Sucellus <strong>und</strong> Cernunnos, GF23 Rosmerta,<br />

GF80 Artio <strong>und</strong> Naria), nicht göttliche Wesen<br />

(GF38 Adoranten [?]) sowie einzelne, nicht als blosse<br />

Begleitfiguren verstandene Tiere (Hirsch, Eber, Pferd,<br />

dreihörniger Stier).<br />

Besonders deutlich treten die Charakteristika des in<br />

öffentlichen Heiligtümern belegten <strong>Götter</strong>spektrums<br />

vor dem Hintergr<strong>und</strong> der in H<strong>aus</strong>heiligtümern vertretenen<br />

Gottheiten zutage. Der Vergleich zwischen<br />

Larariumsinventaren <strong>aus</strong> Campanien einerseits <strong>und</strong><br />

<strong>aus</strong> Gallien <strong>und</strong> Germanien anderseits hat gezeigt,<br />

dass in den beiden Gebieten keine gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Unterschiede in der Auswahl der im H<strong>aus</strong>heiligtum<br />

verehrten Gottheiten bestehen (vgl. oben Abb. 139);<br />

wir können also <strong>aus</strong> dem thematischen Spektrum<br />

von <strong>Lararien</strong> der Nordwestprovinzen auf dasjenige<br />

von H<strong>aus</strong>heiligtümern im ganzen römischen Reich<br />

schliessen (Abb. 143a). R<strong>und</strong> drei Viertel der Statuetten<br />

stellen Gottheiten des griechisch-römischen<br />

Pantheons dar; dazu kommt ein beträchtlicher Anteil<br />

(15%) der mit dem römischen Staats- <strong>und</strong> Kaiserkult<br />

verb<strong>und</strong>enen Figuren von Laren <strong>und</strong> Genius. Nur<br />

wenige Statuetten betreffen eindeutig einheimische<br />

Themen. Ein ganz anderes Bild ergeben die in Sakralhorten<br />

<strong>und</strong> damit in öffentlichen Heiligtümern vertretenen<br />

Darstellungen (Abb. 143b) 728<br />

. Statuetten von<br />

Laren <strong>und</strong> Genius sind nur in sehr geringer Zahl<br />

belegt 729<br />

. Gottheiten des griechisch-römischen Pantheons<br />

sowie einheimische Gottheiten <strong>und</strong> andere einheimische<br />

Darstellungen sind zu etwa gleichen Teilen<br />

vertreten. Möglicherweise überwiegt das einheimische<br />

727 Im Fall von Southbroom (GF8) darf man das Beharrungsvermögen<br />

<strong>und</strong> die stilistische Eigenständigkeit eines Randgebiets<br />

wie Britannien nicht zu gering veranschlagen; die<br />

erhaltenen stereotypen Figuren könnten wahrscheinlich auch<br />

in der späteren Kaiserzeit entstanden sein.<br />

728 Auch hier wurde der Vergleich auf die gallischen <strong>und</strong> germanischen<br />

Provinzen sowie Rätien <strong>und</strong> Noricum beschränkt;<br />

vgl. oben Anm. 708.<br />

729 Das könnte bedeuten, dass der Kompitalkult, d. h. der mit den<br />

Laren <strong>und</strong> dem Genius Augusti verb<strong>und</strong>ene Teil des Staatskults,<br />

in den nordwestlichen Provinzen nicht in gleichem<br />

Masse Eingang gef<strong>und</strong>en hat wie der entsprechende private<br />

Kult. Allerdings ist hier kaum über Mutmassungen hin<strong>aus</strong>zukommen,<br />

da Quellen weitgehend fehlen (vgl. etwa Kunckel<br />

1974,28; Hänlein-Schäfer [wie Anm. 617] 81 f.).

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