350 Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren PSB Wie Tabelle 3.2-1 1088 zeigt, stieg die (bereinigte) absolute Zahl der Verfahren zwischen 1981, dem ersten Jahr mit veröffentlichten Daten der StA-Statistik, und 1998, dem letzten Berichtsjahr, von 1.739.920 auf 2.288.199 an, also um 32 %. Obwohl danach die erledigten Verfahren deutlich zugenommen haben, wurde diese Zunahme des Geschäftsanfalls von den Staatsanwaltschaften so gut wie nicht an die Strafgerichte weitergegeben in Form von Anklagen und Strafbefehlsanträgen, deren absolute Zahl 1981 bis 1998 (1981: 821.689; 1998: 831.828) praktisch unverändert blieb (vgl. Schaubild 3.2-1). Schaubild 3.2-1: Erledigung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren 1981-1998 Legende: Sonstige Einstellungen ohne Auflagen: Einst. gem. §§ 154b Abs. 1-3 StPO, 154c StPO, 153c StPO, 154d und e4 StPO, 154 Abs. 1 StPO. Einstellungen ohne Auflagen (§§ 153, 153b): Einstellung gem. §§ 153 Abs. 1, 153b Abs. 1 StPO/29Abs. 5 BtMG, § 45 Abs. 1 und 2 JGG, § 31a Abs. 1 BtMG. Einst. unter Auflagen: Einst. gem. § 153a StPO, § 45 Abs. 3 JGG, § 37 Abs. 1 BtMG bzw. § 38 Abs. 2 i. V. m. § 37 Abs. 1 BtMG. Einstellungen gem. § 170 II StPO: Einstellung wegen Tod, Schuldunfähigkeit des Beschuldigten oder Zurückweisung oder Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO. Strafbefehl: Anträge auf Erlass eines Strafbefehls. Anklage im weiteren Sinne: Anklagen, Antrag auf Eröffnung eines Sicherungsverfahrens, Antrag auf Durchführung eines objektiven Verfahrens, Antrag auf sofortige Hauptverhandlung [beziehungsweise auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren – § 417 StPO], Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren. Datenquelle: Staatsanwaltschaftsstatistik. Die Erledigungsstrukturen haben sich in dem statistisch überblickbaren Zeitraum merklich verändert. Dies wird besonders deutlich, wenn die Analyse auf die nach staatsanwaltschaftlicher Bewertung „anklagefähigen Ermittlungsverfahren“ beschränkt wird, das heißt auf die durch Anklage i. w. S., durch Strafbefehlsantrag oder durch Einstellung aus Opportunitätsgründen erledigten Verfahren (vgl. Tabelle 3.2-2). Dann zeigt sich nämlich – ein deutlicher Rückgang der Anklagerate von 43 % (1981) auf 25 % (1998), – ein leichter Rückgang der Strafbefehlsrate von 31 % (1981) auf 28 % (1998) 1089 , 1088 Für diese Längsschnittanalyse wurden – um systematische Verzerrungen infolge regional unterschiedlicher Erledigungsstrukturen zu vermeiden – nur diejenigen Länder berücksichtigt, für die seit 1981 statistische Daten vorliegen. Berlin, Hessen und Schleswig-Holstein, für die erst Mitte beziehungsweise Ende der achtziger Jahre Daten vorliegen, blieben deshalb ebenso unberücksichtigt wie die neuen Länder. Ferner wurden solche Verfahren ausgeklammert, in denen keine abschließende Entscheidung in der Sache erfolgte. Demgemäß wurden diejenigen Ermittlungsverfahren nicht berücksichtigt, in denen entweder die Entscheidung über den weiteren Fortgang und die Art der Erledigung des Verfahrens lediglich aufgeschoben (Verweisung auf den Weg der Privatklage, vorläufige Einstellung) beziehungsweise das Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft oder an die Verwaltungsbehörde als Ordnungswidrigkeit abgegeben wurde, oder in denen die Erledigungsart unklar und deshalb nicht zuordenbar war („anderweitige Erledigungen“). Die so gebildete Grundgesamtheit wird im Folgenden als „bereinigte Verfahren“ bezeichnet.
PSB Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren 351 – nahezu eine Verdoppelung der Opportunitätsrate von 26 % (1981) auf 47 % (1998), wobei diese Zunahme nicht auf den Einstellungen unter Auflagen/Weisungen beruht, sondern auf den Einstellungen ohne Auflagen/Weisungen. 1090 Tabelle 3.2-2: Maßzahlen zur Sanktionskompetenz der Staatsanwaltschaft, bezogen auf anklagefähige Ermittlungsverfahren 1) , alte Länder (ohne Berlin, Hessen, Schleswig-Holstein) 2) Jahr 1981 1983 1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1998 Anklagerate3) 43,2 40,3 36,0 34,2 31,5 29,1 25,7 24,7 24,5 25,2 Strafbefehlsrate4) 31,2 31,0 30,7 30,7 32,0 32,9 32,9 29,8 28,5 27,7 Opportunitätsrate insg. 5) 25,6 28,7 33,3 35,1 36,4 38,0 41,4 45,5 47,1 47,1 Rate E o Aufl. (§§153, 153b) 6) 9,6 11,3 14,7 15,7 16,3 17,5 20,6 23,5 24,6 24,4 Rate sonstige E o Aufl. insg. 7) 5,2 6,3 7,0 7,8 8,6 9,0 10,5 11,0 11,6 12,1 Rate Einst. unter Aufl. 8) 10,8 11,1 11,6 11,6 11,6 11,5 10,4 11,0 10,8 10,5 StA-Sanktionskompetenzrate9) 56,8 59,7 64,0 65,8 68,5 70,9 74,3 75,3 75,5 74,8 Relation: Entscheidungen in StA-Sanktionskompetenz bez. auf je 100 Anklagen 10) 131 148 178 193 217 244 289 305 309 296 1) Anklagefähige Ermittlungsverfahren sind Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige, die erledigt worden sind durch Anklage i. w. S. (vgl. Tabelle 3.2-1, Anm. 7), Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, Einstellung unter Auflagen, Einstellung ohne Auflagen. 2) 1998 vorläufige Ergebnisse. Für Hamburg, Niedersachsen und das Saarland wurden die Ergebnisse aus 1997 verwendet. 3) Anklagerate ist der Anteil der Anklagen i. w. S. (vgl. Tabelle 3.2-1 Anm. 7) pro 100 anklagefähige Ermittlungsverfahren. 4) Strafbefehlsrate ist der Anteil der Anträge auf Erlass eines Strafbefehles pro 100 anklagefähige Ermittlungsverfahren. 5) Opportunitätsrate ist die Summe der Einstellungen unter Auflagen und der Einstellungen ohne Auflagen pro 100 anklagefähige Ermittlungsverfahren. 6) Rate EoA (§§ 153, 153b) insg: Anteil der Einstellungen ohne Auflagen gemäß §§ 153 Abs. 1, 153b Abs. 1 StPO, §§ 29Abs. 5 BtMG i. V. m. § 153b StPO, § 45 Abs. 1 und 2 JGG, § 31a Abs. 1 BtMG pro 100 anklagefähige Ermittlungsverfahren. 7) Rate sonstige EoA insgesamt: Anteil der Einstellungen ohne Auflagen gemäß §§ 154b Abs. 1-3 StPO, 154c StPO, 153c StPO, 154d und e StPO, 154 Abs. 1 StPO pro 100 anklagefähige Ermittlungsverfahren. 8) Rate Einst. unter Aufl.: Anteil der Einstellungen unter Auflagen gem. § 153a StPO, § 45 Abs. 3 JGG, § 37 Abs. 1 BtMG beziehungsweise § 38 Abs. 2 i. V. m. § 37 Abs. 1 BtMG pro 100 anklagefähige Ermittlungsverfahren. 9) StA-Sanktionskompetenzrate ist der Anteil der Verfahrenserledigungen, in denen die StA von ihrer Sanktionskompetenz Gebrauch macht (Einstellungen unter/ohne Auflagen; Strafbefehlsanträge) pro 100 anklagefähige Ermittlungsverfahren. 10) Die Relation „StA-Sanktionskompetenz pro 100 Anklagen“ gibt an, wie viele Verfahrenserledigungen, in denen die Staatsanwaltschaft von ihrer Sanktionskompetenz Gebrauch macht (Einstellungen unter/ohne Auflagen; Strafbefehlsanträge), auf 100 Anklagen i. w. S. kommen. Datenquelle: Staatsanwaltschaftsstatistik. Andere Möglichkeiten der Verfahrensvereinfachung oder -beschleunigung hatten – in quantitativ-statistischer Betrachtung und soweit dies aufgrund der verfügbaren Daten überhaupt beurteilt werden kann – nie große Bedeutung und haben überdies zunehmend an Bedeutung verloren. Dies gilt sowohl für das vereinfachte Jugendverfahren 1091 als auch – und vor allem – für das beschleunigte Verfahren (§§ 417 ff. 1089 Da indes die Anklagerate deutlich stärker zurückgegangen ist, kam es zu einer relativen Bedeutungsverschiebung im Verhältnis Anklage-Strafbefehl zugunsten des Letzteren (vgl. hierzu unter 3.2.2.3.2). 1090 Die Einstellungen mit Auflagen/Weisungen (§ 153a StPO, § 45 Abs. 3 JGG, § 37 Abs. 1 BtMG beziehungsweise § 38 Abs. 2 i. V. m. § 37 Abs. 1 BtMG) blieben – bezogen auf anklagefähige Ermittlungsverfahren – weitgehend konstant. Wie Tabelle 3.2-2 zeigt, sind lediglich die Einstellungen ohne Auflagen angestiegen. 1091 Welche Bedeutung das vereinfachte Jugendverfahren hat, lässt sich anhand der statistischen Informationen der StA-Statistik nicht genau bestimmen. Das vereinfachte Jugendverfahren ist nach §§ 76, 109 JGG nur bei Jugendlichen zulässig, nicht bei Heranwachsenden. Die an sich erforderliche Bezugsgröße ist deshalb die Summe aus der Zahl der Anklagen gegen Jugendliche und der Anträge auf Entscheidung im vereinfachten Jugendverfahren. Die Zahl der Anklagen gegen Jugendliche wird jedoch nicht erhoben. Als Näherungsgröße kommt insoweit lediglich die Summe der Anklagen zum Jugendgericht (Anklagen vor dem Jugendschöffengericht, vor dem Jugendrichter, vor der Jugendkammer) in Betracht. Diese Zahl ist indes deutlich zu hoch, weil darin auch sämtliche Anklagen gegen Heranwachsende enthalten sind. Folglich wird der auf vereinfachte Jugendverfahren entfallende Anteil deutlich unterschätzt, und zwar um rund den Faktor 2. Unter diesem Vorbehalt steht die Angabe, dass der Anteil des vereinfachten Jugendverfahrens 1998 in den alten Ländern bei 10 % und in den neuen Ländern bei 6 % lag.
- Seite 1 und 2: PSB Strafverfahren und strafrechtli
- Seite 3 und 4: PSB Strafverfahren und strafrechtli
- Seite 5 und 6: PSB Staatsanwaltschaftliches Ermitt
- Seite 7: PSB Staatsanwaltschaftliches Ermitt
- Seite 11 und 12: PSB Staatsanwaltschaftliches Ermitt
- Seite 13 und 14: PSB Staatsanwaltschaftliches Ermitt
- Seite 15 und 16: PSB Staatsanwaltschaftliches Ermitt
- Seite 17 und 18: PSB Gerichtliches Verfahren 359 Str
- Seite 19 und 20: PSB Gerichtliches Verfahren 361 Str
- Seite 21 und 22: PSB Gerichtliches Verfahren 363 199
- Seite 23 und 24: PSB Gerichtliches Verfahren 365 kri
- Seite 25 und 26: PSB Gerichtliches Verfahren 367 der
- Seite 27 und 28: PSB Gerichtliches Verfahren 369 Sch
- Seite 29 und 30: PSB Gerichtliches Verfahren 371 (64
- Seite 31 und 32: PSB Gerichtliches Verfahren 373 abe
- Seite 33 und 34: PSB Gerichtliches Verfahren 375 Den
- Seite 35 und 36: PSB Gerichtliches Verfahren 377 Fre
- Seite 37 und 38: PSB Gerichtliches Verfahren 379 die
- Seite 39 und 40: PSB Gerichtliches Verfahren 381 - Z
- Seite 41 und 42: PSB Gerichtliches Verfahren 383 ent
- Seite 43 und 44: PSB Gerichtliches Verfahren 385 bef
- Seite 45 und 46: PSB Täter-Opfer-Ausgleich 387 3.4
- Seite 47 und 48: PSB Täter-Opfer-Ausgleich 389 In d
- Seite 49 und 50: PSB Täter-Opfer-Ausgleich 391 Bede
- Seite 51 und 52: PSB Täter-Opfer-Ausgleich 393 mit
- Seite 53 und 54: PSB Täter-Opfer-Ausgleich 395 Bei
- Seite 55 und 56: PSB Strafaussetzung, Bewährungshil
- Seite 57 und 58: PSB Strafaussetzung, Bewährungshil
- Seite 59 und 60:
PSB Strafaussetzung, Bewährungshil
- Seite 61 und 62:
PSB Strafaussetzung, Bewährungshil
- Seite 63 und 64:
PSB Strafaussetzung, Bewährungshil
- Seite 65 und 66:
PSB Strafaussetzung, Bewährungshil
- Seite 67 und 68:
PSB Strafvollzug und Maßregelvollz
- Seite 69 und 70:
PSB Strafvollzug und Maßregelvollz
- Seite 71 und 72:
PSB Strafvollzug und Maßregelvollz
- Seite 73 und 74:
PSB Strafvollzug und Maßregelvollz
- Seite 75 und 76:
PSB Strafvollzug und Maßregelvollz
- Seite 77 und 78:
PSB Strafvollzug und Maßregelvollz
- Seite 79 und 80:
PSB Strafvollzug und Maßregelvollz
- Seite 81 und 82:
PSB Strafvollzug und Maßregelvollz
- Seite 83 und 84:
PSB Strafvollzug und Maßregelvollz
- Seite 85 und 86:
PSB Strafvollzug und Maßregelvollz
- Seite 87 und 88:
PSB Strafvollzug und Maßregelvollz
- Seite 89 und 90:
PSB Strafvollzug und Maßregelvollz
- Seite 91 und 92:
PSB Entlassung aus dem Strafvollzug
- Seite 93 und 94:
PSB Entlassung aus dem Strafvollzug
- Seite 95 und 96:
PSB Entlassung aus dem Strafvollzug
- Seite 97 und 98:
PSB Entlassung aus dem Strafvollzug
- Seite 99 und 100:
PSB Entlassung aus dem Strafvollzug
- Seite 101 und 102:
PSB Rückfallstatistik 443 Zusammen
- Seite 103 und 104:
PSB Rückfallstatistik 445 heitsver
- Seite 105 und 106:
PSB Rückfallstatistik 447 - Für d
- Seite 107 und 108:
PSB Rückfallstatistik 449 hängung
- Seite 109 und 110:
PSB Rückfallstatistik 451 In der V
- Seite 111 und 112:
PSB Rückfallstatistik 453 Tabelle
- Seite 113 und 114:
PSB Rückfallstatistik 455 der form
- Seite 115 und 116:
PSB Kriminalprävention 457 4 Krimi
- Seite 117 und 118:
PSB Kriminalprävention 459 „Inne
- Seite 119 und 120:
PSB Kriminalprävention 461 Wirklic
- Seite 121 und 122:
PSB Kriminalprävention 463 rung zu
- Seite 123 und 124:
PSB Kriminalprävention 465 antwort
- Seite 125 und 126:
PSB Kriminalprävention 467 dergär
- Seite 127 und 128:
PSB Kriminalprävention 469 punkte
- Seite 129 und 130:
PSB Kriminalprävention 471 allem d
- Seite 131 und 132:
PSB Kriminalprävention 473 forschu
- Seite 133 und 134:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 135 und 136:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 137 und 138:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 139 und 140:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 141 und 142:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 143 und 144:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 145 und 146:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 147 und 148:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 149 und 150:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 151 und 152:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 153 und 154:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 155 und 156:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 157 und 158:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 159 und 160:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 161 und 162:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 163 und 164:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 165 und 166:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 167 und 168:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 169 und 170:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 171 und 172:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 173 und 174:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 175 und 176:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 177 und 178:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 179 und 180:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 181 und 182:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 183 und 184:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 185 und 186:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 187 und 188:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 189 und 190:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 191 und 192:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 193 und 194:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 195 und 196:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 197 und 198:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 199 und 200:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 201 und 202:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 203 und 204:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 205 und 206:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 207 und 208:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 209 und 210:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 211 und 212:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 213 und 214:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 215 und 216:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 217 und 218:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 219 und 220:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 221 und 222:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 223 und 224:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 225 und 226:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 227 und 228:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 229 und 230:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 231 und 232:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 233 und 234:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 235 und 236:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 237 und 238:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 239 und 240:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 241 und 242:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 243 und 244:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 245 und 246:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 247 und 248:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 249 und 250:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 251 und 252:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 253 und 254:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 255:
PSB Jugendliche als Opfer und Täte
- Seite 258 und 259:
600 Kriminal- und rechtspolitische
- Seite 260 und 261:
602 Kriminal- und rechtspolitische
- Seite 262 und 263:
604 Kriminal- und rechtspolitische
- Seite 264 und 265:
606 Kriminal- und rechtspolitische
- Seite 266 und 267:
608 Kriminal- und rechtspolitische
- Seite 268 und 269:
610 Kriminal- und rechtspolitische
- Seite 270 und 271:
612 Kriminal- und rechtspolitische
- Seite 272 und 273:
614 Kriminal- und rechtspolitische
- Seite 274 und 275:
616 Kriminal- und rechtspolitische
- Seite 276 und 277:
618 Kriminal- und rechtspolitische
- Seite 278 und 279:
620 Kriminal- und rechtspolitische
- Seite 280:
622 Kriminal- und rechtspolitische