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Erster Periodischer Sicherheitsbericht Teil 3 (PDF, 2 MB

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346 Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren PSB<br />

3.1.2 Verfügbare Strafrechtspflegestatistiken<br />

Grundlage für die folgende Darstellung sind vor allem die Daten der amtlichen Strafrechtspflegestatistiken,<br />

die über die Tätigkeit und die Arbeitsergebnisse von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten informieren<br />

(vgl. hierzu Kapitel 1). 1082 Als aktuellste Statistiken waren für diesen Bericht verfügbar:<br />

• Die Staatsanwaltschaftsstatistik (StA-Statistik) 1998 1083 ,<br />

• die Justizgeschäftsstatistik der Strafgerichte (StP/OWi-Statistik) 1999,<br />

• die Strafverfolgungsstatistik (StVStat) 1998,<br />

• die Bewährungshilfestatistik (BewH-Statistik) 1997 und<br />

• die Strafvollzugsstatistik (StVollz-Statistik) 1998 1084 beziehungsweise 1999 1085 .<br />

Da die Ergebnisse der StVStat nur für die alten Länder vorliegen, beziehen sich die im Folgenden dargestellten<br />

Ergebnisse, sofern nichts anderes mitgeteilt wird, auf die alten Länder (bis 1960 ohne Saarland<br />

und Berlin-West, ab 1961 einschließlich Berlin-West, ab 1995 einschließlich Berlin-Ost).<br />

3.2 Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren<br />

Kernpunkte<br />

♦ Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, den Tatverdacht tatsächlich und rechtlich zu bewerten und die<br />

Abschlussentscheidung im Ermittlungsverfahren zu treffen. Die Abschlussentscheidung kann im<br />

Wesentlichen bestehen in einer Einstellung wegen fehlender Verurteilungswahrscheinlichkeit, in einer<br />

Anklageerhebung beziehungsweise einem Strafbefehlsantrag oder in einer strafrechtlichen Reaktion<br />

unterhalb förmlicher Anklage und Verurteilung (Einstellung aus Opportunitätsgründen mit oder ohne<br />

Auflagen).<br />

♦ Gut die Hälfte aller Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige wird derzeit wegen fehlenden<br />

hinreichenden Tatverdachts oder aus Opportunitätsgründen eingestellt. Ein gutes Viertel wird an<br />

das Gericht durch Anklage/Strafbefehlsantrag weitergegeben. Der Rest wird auf sonstige Weise erledigt,<br />

zum Beispiel durch Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft oder durch Verweis auf den Weg<br />

der Privatklage.<br />

♦ Die Zahl der Anklagen beziehungsweise Strafbefehlsanträge und die Zahl der Einstellungen aus<br />

Opportunitätsgründen ist in etwa gleich groß. Das Opportunitätsprinzip ist danach nicht mehr die<br />

Ausnahme, die Anklage nicht mehr die Regel. Strafrechtliche Reaktionen unterhalb der Schwelle<br />

einer förmlichen Verurteilung überwiegen.<br />

♦ Die Zahl der durch die Staatsanwaltschaft erledigten Ermittlungsverfahren ist – analog dem Anstieg<br />

der polizeilich registrierten Kriminalität – gestiegen. Dieser Anstieg wurde jedoch nicht an das<br />

Gericht weitergegeben, sondern durch vermehrt erfolgende Einstellungen aus Opportunitätsgründen<br />

aufgefangen.<br />

♦ Innerhalb der durch Anklage oder Strafbefehlsantrag erledigten Verfahren kam es zu einer Bedeutungsverschiebung<br />

zugunsten des arbeitsökonomischeren Strafbefehlsverfahrens. Eine Verurteilung<br />

aufgrund einer mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Gericht ist inzwischen die Ausnahme.<br />

♦ Die durchschnittliche Verfahrensdauer blieb im Wesentlichen konstant. Unterschiede in der Dauer der<br />

staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren bestehen allerdings zwischen den alten und den neuen<br />

Ländern.<br />

1082 Zu Inhalten, Aussagemöglichkeiten und -grenzen vgl. HEINZ, W., 1987.<br />

1083 Die Ergebnisse sind vorläufig, weil für Hamburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Schleswig-Holstein noch keine<br />

Daten für 1998 vorliegen; insoweit wurden die Ergebnisse aus 1997 verwendet.<br />

1084 Reihe 4.2: 1998 – Anstalten, Bestand und Bewegung der Gefangenen.<br />

1085 Reihe 4.1: 1999 – demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen zum 31. 3. 1999.

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