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Erster Periodischer Sicherheitsbericht Teil 3 (PDF, 2 MB

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344 Strafverfahren und strafrechtliche Reaktionen PSB<br />

An das Gericht durch Anklage beziehungsweise durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls weitergegeben<br />

wird demnach nur jener <strong>Teil</strong> der Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft hinreichenden Tatverdacht bejaht,<br />

ihre Reaktionsmöglichkeiten indes für nicht ausreichend hält. Das Gericht seinerseits prüft nicht nur, ob<br />

die Strafbarkeitsvoraussetzungen vorliegen, sondern es prüft auch, ob eine Verurteilung erforderlich oder<br />

eine Reaktion unterhalb dieser Schwelle ausreichend und, im Falle der Verurteilung, welche Strafe angemessen<br />

ist.<br />

Bei dieser Betrachtung wird deutlich, dass sich in den Statistiken, die die Polizei, die Staatsanwaltschaft<br />

und das Gericht über ihre Tätigkeit führen, die Ergebnisse von Beurteilungsprozessen niederschlagen, die<br />

auf jeder dieser Ebenen stattfinden. Zum einen geht es um die Bewertung der Beweislage hinsichtlich des<br />

Verdachts, vom Anfangsverdacht über den hinreichenden Tatverdacht bis hin zur Überzeugung des<br />

Gerichts. Zum zweiten geht es um die Konkretisierung des Delikts, ob eine bestimmte Handlung zum Beispiel<br />

ein Tötungsdelikt oder „nur“ eine Körperverletzung darstellt. Zum dritten geht es um die Frage der<br />

angemessenen Reaktion, insbesondere darum, jene Fälle auszuscheiden, in denen eine Strafe nicht erforderlich<br />

ist beziehungsweise in denen eine Leistung des Beschuldigten die Strafe ersetzen kann.<br />

Angesichts dieses mehrstufigen Bewertungs- und des damit verbundenen Ausfilterungsprozesses ist es<br />

geboten, sämtliche Entscheidungsebenen und die sowohl auf der Ebene der Staatsanwaltschaft als auch<br />

jener des Gerichts erfolgenden strafrechtlichen Reaktionen zu betrachten. Erst in einer Zusammenschau<br />

der verfügbaren statistischen Informationen ist es möglich, diese Prozesse der Bewertung und Entscheidung,<br />

die Größenordnung der damit verbundenen Ausfilterung sowie die Handhabung der strafrechtlichen<br />

Reaktionspalette transparent zu machen und quantitativ darzustellen.<br />

Schaubild 3.1-1:<br />

Polizeilich registrierte Tatverdächtige, Abgeurteilte und Verurteilte 1963-1998<br />

Datenquelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Strafverfolgungsstatistik.<br />

Dass und wie sehr das Strafverfahren ein Prozess der „Ausfilterung“ ist, verdeutlicht die vergleichende<br />

Gegenüberstellung der absoluten Zahlen der wegen Verbrechen oder Vergehen – jeweils ohne Straftaten<br />

im Straßenverkehr – polizeilich registrierten Fälle, der ermittelten (strafmündigen) Tatverdächtigen, der<br />

deshalb Angeklagten 1079 und Verurteilten (Schaubild 3.1-1 1080 ).<br />

1079 Statistische Daten hinsichtlich der in einem bestimmten Berichtsjahr angeklagten Personen gibt es nicht. Von den Größenordnungen<br />

her dürften die in Schaubild 1 zugrunde gelegten Zahlen der Strafverfolgungsstatistik über „Abgeurteilte“ den<br />

Zahlen über Angeklagte relativ nahe kommen.

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