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Erster Periodischer Sicherheitsbericht Teil 3 (PDF, 2 MB

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356 Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren PSB<br />

Wie die Schaubilder 3.2-2 und 3.2-3 1105 im Längsschnittvergleich der alten Länder zeigen,<br />

– sind in allen Ländern die Einstellungen gemäß §§ 153, 153a, 153b StPO sowie gemäß § 45 JGG deutlich<br />

angestiegen,<br />

– haben sich in den einzelnen Ländern die staatsanwaltlichen Diversionsraten in allgemeinen Strafsachen<br />

immer stärker auseinander entwickelt, in Jugendsachen blieb zwischen 1981 und 1998 die<br />

Bandbreite der Diversionsraten im Wesentlichen unverändert groß,<br />

– bestehen zwischen den Ländern in der Höhe der Diversionsraten sowohl in Jugendstrafsachen als auch<br />

in allgemeinen Strafsachen ganz erhebliche Unterschiede. Während in Hamburg 1998 63 % der anklagefähigen<br />

Jugendsachen eingestellt worden sind, waren es in Berlin lediglich 36 %. In allgemeinen<br />

Strafsachen ist der Unterschied etwas geringer (Bayern 31 %, Schleswig-Holstein 51 %), jedoch ebenfalls<br />

erheblich.<br />

Schaubild 3.2-3:<br />

Diversionsraten (StA) im allg. Strafrecht 1981-1998; Anteile der staatsanwaltlichen Einstellungen<br />

gem. §§ 153 I, 153a I, 153b I StPO bezogen auf anklagefähige Verfahren<br />

Datenquelle: Staatsanwaltschaftsstatistik.<br />

Empirische Forschungen zur Einstellungspraxis in Jugendsachen haben gezeigt, dass diese extremen<br />

Unterschiede nicht etwa durch entsprechende Unterschiede in der Tat- und Täterstruktur zu erklären sind.<br />

Beim Vergleich relativ homogener Gruppen gehen die Unterschiede nämlich nicht zurück; sie vergrößern<br />

sich vielmehr. 1106 Wie Aktenanalysen gezeigt haben, bestehen diese Unterschiede nicht nur zwischen den<br />

Ländern, sondern zwischen den einzelnen Staatsanwaltschaften und selbst zwischen den Dezernenten der<br />

Staatsanwaltschaften. In einer 1987/88 bei 17 Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen durchgeführten<br />

repräsentativen Aktenuntersuchung wurde bei homogenen Fallgruppen (einmaliger Ladendiebstahl,<br />

keine Vorbelastung – auch keine Registrierung in der staatsanwaltschaftlichen Zentralkartei – des Jugendlichen,<br />

Geständnis, Diebstahlsgegenstand mit einem Wert bis zu 50 DM) eine Spannweite der Einstellungsrate<br />

gem. § 45 JGG auf der Ebene der örtlichen Staatsanwaltschaften von 39 % bis 99 % 1107 , auf der<br />

1105 Dass und wie sehr lokale Besonderheiten die Einstellungspraxis bestimmen, die nur zum <strong>Teil</strong> mit der Tat- oder der Täterstruktur<br />

etwas zu tun haben, zeigt sich in den Schaubildern 3.2-2 und 3.2-3 besonders deutlich am Beispiel von Berlin. Die<br />

Öffnung der Mauer führte zu einem dramatischen Anstieg der Geschäftsbelastung, der nur durch entsprechende Zunahme<br />

von Verfahrenseinstellungen bewältigt werden konnte.<br />

1106 Vgl. die Nachweise bei HEINZ, W. 1998a, S. 253 ff.<br />

1107 Vgl. LUDWIG-MAYERHOFER, W., 1990, S. 213.

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