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FGÜ - Institut für Verkehrswirtschaft, Straßenwesen und Städtebau

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Sicherheits- <strong>und</strong> Einsatzkriterien <strong>für</strong> Fußgängerüberwege im Lichte der R-<strong>FGÜ</strong> 2001<br />

Dr.-Ing. Carola Mennicken<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die Anlage von <strong>FGÜ</strong><br />

nach den R-<strong>FGÜ</strong> 2001 <strong>und</strong> nach der StVO<br />

• <strong>FGÜ</strong> dürfen nicht angelegt werden<br />

- auf Straßenabschnitten mit koordinierten LZA („Grüne Welle“),<br />

- über Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245 StVO),<br />

– über Straßen mit Straßenbahnen ohne eigenen Gleiskörper.<br />

§ 26 StVO Fußgängerüberwege<br />

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit<br />

Ausnahme von Schienenfahrzeugen den<br />

Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder<br />

Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen,<br />

das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. (...)

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