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FGÜ - Institut für Verkehrswirtschaft, Straßenwesen und Städtebau

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Sicherheits- <strong>und</strong> Einsatzkriterien <strong>für</strong> Fußgängerüberwege im Lichte der R-<strong>FGÜ</strong> 2001<br />

Dr.-Ing. Carola Mennicken<br />

<strong>FGÜ</strong> <strong>und</strong> Radverkehrsanlagen<br />

nach der StVO<br />

§26 Fußgängerüberwege der StVO<br />

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge (...) den Fußgängern<br />

(...), welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das<br />

Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. (...)<br />

(2) ...<br />

(3) ...<br />

(4) Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen<br />

Straßenteil, so gelten diese Vorschriften entsprechend.

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