FGÜ - Institut für Verkehrswirtschaft, Straßenwesen und Städtebau
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Sicherheits- <strong>und</strong> Einsatzkriterien <strong>für</strong> Fußgängerüberwege im Lichte der R-<strong>FGÜ</strong> 2001<br />
Dr.-Ing. Carola Mennicken<br />
<strong>FGÜ</strong> <strong>und</strong> Radverkehrsanlagen<br />
nach der StVO<br />
§26 Fußgängerüberwege der StVO<br />
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge (...) den Fußgängern<br />
(...), welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das<br />
Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. (...)<br />
(2) ...<br />
(3) ...<br />
(4) Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen<br />
Straßenteil, so gelten diese Vorschriften entsprechend.