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Vorarbeiten für die kommunale Doppik –Erfassung und Bewertung

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<strong>Vorarbeiten</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>kommunale</strong> <strong>Doppik</strong><br />

- Erfassung <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> des <strong>kommunale</strong>n Vermögens -<br />

Eine der drei Säulen des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) stellt neben der<br />

Ergebnis- <strong>und</strong> der Finanzrechnung, <strong>die</strong> Vermögensrechnung dar, in der <strong>die</strong> Kommunen ihr<br />

gesamtes Vermögen in Form einer Bilanz darstellen. Die vollständige Erfassung <strong>und</strong><br />

<strong>Bewertung</strong> des unbeweglichen <strong>und</strong> beweglichen Vermögens ist eine große<br />

Herausforderung <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweilige Verwaltung.<br />

Im Rahmen der Erstinventur sowie zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres muss <strong>die</strong><br />

Kommune eine Inventarisierung über ihre Vermögensgegenstände durchführen, <strong>die</strong> nach<br />

Art, Menge <strong>und</strong> Wert in einem Inventarverzeichnis gelistet werden. Dieses <strong>die</strong>nt als<br />

Gr<strong>und</strong>lage zur <strong>Bewertung</strong> in der Eröffnungsbilanz beziehungsweise den jährlichen<br />

Schlussbilanzen. Bei jeder Inventur müssen <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger Inventur<br />

(GoInv) beachtet werden:<br />

• Vollständigkeit der Bestandsaufnahme<br />

• Richtigkeit der Bestandsaufnahme<br />

• Einzelerfassung der Bestände<br />

• Dokumentation <strong>und</strong> Nachprüfbarkeit<br />

• der Bestandsaufnahme<br />

• Gr<strong>und</strong>satz der Wirtschaftlichkeit<br />

Die voll integrierten Softwarelösungen „dvv.Liegenschaftsmanagement“,<br />

„dvv.webGIS“, „Kai“ <strong>und</strong> „AnKom2“ unterstützen Sie sowohl bei der Erfassung<br />

als auch bei der <strong>Bewertung</strong> des <strong>kommunale</strong>n Vermögens in komfortabler Weise.<br />

Erstinventur<br />

Bei der erstmaligen Bestandsaufnahme werden alle selbständig nutz- <strong>und</strong> verwertbaren<br />

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wie Gr<strong>und</strong>stücke, Gebäude,<br />

Betriebsvorrichtungen, Außenanlagen <strong>und</strong> sonstige unbewegliche oder bewegliche<br />

Vermögensgegenstände erfasst. Besonders zu beachten sind <strong>die</strong> Eigentumsverhältnisse<br />

beispielsweise bei Leasingverträgen oder Bauten auf fremden Gr<strong>und</strong>stücken.<br />

Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter 60 EUR<br />

netto liegen, müssen nicht erfasst werden.<br />

Inventarisierung des beweglichen Vermögens mit „Kai“<br />

Das Konzept <strong>für</strong> Kai wurde im 2004 in Zusammenarbeit mit 18 Kommunen aus Nordrhein-<br />

Westfalen entwickelt. Heute wird Kai b<strong>und</strong>esweit bei mehr als 175 öffentlichen<br />

Verwaltungen eingesetzt (darunter mehrere Großstädte mit über 100.000 Einwohnern)<br />

<strong>und</strong> hat sich in vielen Inventarisierungsprojekten bestens bewährt. Aus der täglichen<br />

Erfahrung der K<strong>und</strong>en entstand ein überzeugendes Software-Produkt, das in besonderer<br />

Weise auf <strong>die</strong> organisatorischen Erfordernisse von Kommunen unterschiedlicher<br />

Größenordnungen abgestimmt ist. Vor allem wegen seiner praxisgerechten Funktionen,<br />

seiner leichten Be<strong>die</strong>nung <strong>und</strong> seiner Flexibilität wird Kai von den Kommunen geschätzt.<br />

Im täglichen Praxiseinsatz zeigt sich, dass eine gute Inventarisierungslösung nicht nur<br />

eine Arbeitserleichterung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verwaltung bringen kann, sondern auch Mehrwert schafft.<br />

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Vermögenserfassung<br />

Die Ersterfassung der beweglichen Vermögensgegenstände wird mit einer körperlichen<br />

Inventurform durchgeführt. Die Vermögensgegenstände (wie Maschinen <strong>und</strong> Fahrzeuge,<br />

Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsausstattung, Lagerbestände, Kunstwerke <strong>und</strong><br />

Museumsgegenstände) werden durch Zählen, Messen, Wiegen oder Schätzen<br />

aufgenommen. Für <strong>die</strong> Vermögenserfassung bieten sich folgende Erfassungsme<strong>die</strong>n an:<br />

• "Klassische" Erfassung per Beleg<br />

• Einsatz von Laptops, auf denen <strong>die</strong> Client-Komponente der Software im<br />

"abgekoppelten Modus" betrieben wird. Vor Beginn der Erfassung können <strong>die</strong><br />

Gr<strong>und</strong>daten vom Rechenzentrum geladen werden. Nach Abschluss der Erfassung<br />

werden <strong>die</strong> aufgenommenen Inventargüter wieder auf den Server im<br />

Rechenzentrum überspielt.<br />

• Einsatz von mobilen Erfassungsgeräten ("Handhelds") mit integriertem Barcode-<br />

Scanner, auf denen eine mobile Komponente der Software betrieben wird<br />

• Datenimport aus bereits aufgebauten Inventarlisten im Excel-Format.<br />

• Datenimport aus dem landeseinheitlichen Altverfahren FAB<br />

Die Inventarisierungssoftware "Kai" kann wesentlich dazu beitragen, den<br />

Aufwand <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ersterfassung in Grenzen zu halten <strong>und</strong> gleichzeitig den<br />

organisatorischen Rahmen <strong>für</strong> eine dauerhafte Inventarbestandsführung<br />

zu schaffen. Sie bietet einfache <strong>und</strong> klare Abläufe <strong>und</strong> berücksichtigt alle<br />

Aspekte der Inventarbestandsführung. (Übrigens: Mit "Kai" haben Sie eine<br />

günstige <strong>und</strong> ausgereifte Software im Einsatz).<br />

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Die daraus entstandene Datenbank korrespon<strong>die</strong>rt gleichzeitig direkt mit den<br />

Anlagenbuchhaltungssystemen verschiedenster Finanzsoftware (u.a. KIRP <strong>und</strong> SAP)<br />

sowie verschiedenen <strong>Bewertung</strong>stools (z.B. Ankom2), um eine doppelte Datenhaltung<br />

bzw. -eingabe zu vermeiden.<br />

Es empfiehlt sich, <strong>die</strong> erfassten beweglichen Vermögensgegenstände durch Barcode-<br />

Aufkleber zu kennzeichnen, damit <strong>die</strong>se später mittels Barcodescanner einfacher<br />

identifiziert werden können.<br />

Planungsschritte <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>kommunale</strong> Inventur<br />

Es empfiehlt sich, vor jeder Inventur einen Inventurrahmenplan aufzustellen. Dieser<br />

regelt den sachlichen, zeitlichen <strong>und</strong> personellen Ablauf der Inventurplanung <strong>und</strong><br />

Durchführung sowie <strong>die</strong> Aufbereitung der Inventurdaten. Ein Inventursachplan stellt<br />

sicher, dass alle Orte in <strong>die</strong> Inventur einbezogen <strong>und</strong> klar voneinander abgegrenzt werden<br />

können. Die gesamte Verwaltung wird in Aufnahme- beziehungsweise<br />

Verantwortungsbereiche eingeteilt. Die Einteilung kann nach Dezernaten, Ämter oder<br />

sonstigen Einteilungen vorgenommen werden. Doppelerfassungen sowie<br />

Erfassungslücken von Vermögensgegenständen sind damit ausgeschlossen. Bei der<br />

körperlichen Inventur steht <strong>die</strong> Planung nach örtlichen Gegebenheiten (Stadtteile,,<br />

Straßen, Gebäude, Stockwerke, Räume) im Vordergr<strong>und</strong>. Auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planung <strong>und</strong><br />

Durchführung der Buch- <strong>und</strong> Beleginventur (beispielsweise einer Inventur anhand von<br />

Dokumenten) kann eine Unterteilung nach sachlichen Gesichtspunkten sinnvoll sein.<br />

Für <strong>die</strong> Inventur wird ein Zeit- <strong>und</strong> Personalplan sowie Zähllisten zur Aufnahme der<br />

Vermögensgegenstände erstellt. Der Zeitplan regelt den zeitlichen Ablauf der<br />

Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung der Inventur sowie der Aufbereitung der Inventurdaten. Es<br />

werden genaue Zeiträume <strong>und</strong> Zeitpunkte zur Erledigung einzelner Arbeiten festgelegt.<br />

Der Personalplan regelt <strong>die</strong> personellen Zuständigkeiten im Rahmen der Inventur <strong>und</strong><br />

enthält <strong>die</strong> Namen aller an der Inventur beteiligten Personen mit den entsprechenden<br />

Funktionen (Inventurleitung, Aufnahmeleitung, Aufschreiber, Ansager oder<br />

Stichprobenkontrolleur). Die Zähllisten einer Erstinventur werden fortlaufend nummeriert.<br />

Neben der Inventarnummer, Bezeichnung <strong>und</strong> der Mengenangabe des<br />

Vermögensgegenstandes sind Angaben zur Lokation, zum Inventurdatum <strong>und</strong><br />

Unterschriften des Ansagers <strong>und</strong> des Aufschreibers erforderlich. <strong>Bewertung</strong>srelevante<br />

Beobachtungen bei der Inventaraufnahme können auf den Zähllisten festgehalten werden.<br />

Eine Zählliste ist ein Dokument <strong>und</strong> darf deshalb nicht mit Bleistift beschrieben werden.<br />

Falscheinträge müssen gestrichen werden, alle Eintragungen sind vor Ort durchzuführen.<br />

Nichtbenötigte Zeilen auf der Inventurzählliste werden durchgestrichen <strong>und</strong> sind dadurch<br />

entwertet. Zähllisten dürfen weder weggeworfen noch vernichtet werden.<br />

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<strong>Bewertung</strong> des Vermögens mit dem Softwarepaket "AnKom2"<br />

Die Software 'AnKom2' beantwortet <strong>die</strong> vier wesentlichen Fragen, <strong>die</strong> zur Bilanzierung<br />

Ihres Anlagevermögens im Rahmen der Kommunalen <strong>Doppik</strong> entstehen:<br />

1. Vollständige Erfassung aller <strong>kommunale</strong>n unbeweglichen <strong>und</strong> beweglichen<br />

Sachanlagen in einer Datenbank<br />

2. Automatisierte Übernahme aller im <strong>kommunale</strong>n Eigentum befindlichen<br />

Liegenschaften<br />

3. Programmunterstützte <strong>Bewertung</strong> des erfassten Anlagevermögens nach den<br />

verschiedenen zugelassenen <strong>Bewertung</strong>sverfahren<br />

4. Übergabe an Ihre Anlagenbuchhaltung (KIRP oder SAP) zur Erstellung der<br />

Eröffnungsbilanz.<br />

Gr<strong>und</strong>lagen hierzu sind <strong>die</strong><br />

• GemO: ... sieht <strong>die</strong> Erstellung einer Eröffnungsbilanz vor<br />

• GemHVO: Die Gemeinde hat ...... ihr Vermögen ..... genau zu verzeichnen <strong>und</strong><br />

dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände... anzugeben.<br />

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Zur automatisierten Übernahme der <strong>kommunale</strong>n Liegenschaften können Sie <strong>die</strong><br />

Daten des „Automatisierten Liegenschaftsbuches“ inklusive der Informationen über<br />

Nutzung <strong>und</strong> Teilflächen verwenden.<br />

Diese Daten können Sie mit einem Geo-Informationssystem auswerten <strong>und</strong><br />

bilanzieren. Um Fragen zu aktuellen Nutzungen der Flurstücke zu beantworten,<br />

können Sie Orthophotos (Luftbilder) hinterlegen <strong>und</strong> dem entsprechenden<br />

Wirtschaftsgut elektronisch anheften.<br />

Diese Funktionalitäten sind in AnKom2 zurzeit einzigartig!<br />

Es wird sichergestellt, dass alle Zu- <strong>und</strong> Abgänge bis zum Stichtag der <strong>kommunale</strong>n<br />

<strong>Doppik</strong> programmintern sicher verwaltet werden.<br />

Das 3-Stufen-Modell erlaubt im ersten Schritt <strong>die</strong> quantitative Erfassung aller<br />

relevanten Daten, im zweiten Schritt <strong>die</strong> dazugehörigen <strong>Bewertung</strong>en auszuführen. Der<br />

dritte Schritt, nämlich <strong>die</strong> Übernahme in <strong>die</strong> Anlagenbuchhaltung, braucht erst kurz vor<br />

Erstellung der Eröffnungsbilanz vorgenommen werden.<br />

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