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01/05 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein

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Informationsdienst 1/20<strong>05</strong><br />

Da zur Zeit auf Bundesebene immer noch Abstimmungen<br />

zur Interpretation der Festzuschüsse<br />

stattfinden, bitten wir um Verständnis, dass Auskünfte<br />

der KZV z. B. in Fortbildungsveranstaltungen,<br />

am Telefon oder per Fax sich auf den heutigen<br />

Stand beziehen und möglicherweise noch<br />

einmal modifiziert werden müssen. Wir werden<br />

Sie zeitnah auf dem Laufenden halten und bitten<br />

Sie sich ständig weiter zu informieren.<br />

4. Neue Zahnersatz-Richtlinien für das Festzuschuss-System<br />

ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong><br />

Diesem Informationsdienst ist eine synoptische<br />

Darstellung der neuen – ab dem <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> –<br />

geltenden Zahnersatz-Richtlinien beigefügt.<br />

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat gemäß<br />

§ 91 Absatz 6 SGB V die Änderung der Richtlinien<br />

für eine ausreichende, zweckmäßige und<br />

wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung<br />

mit Zahnersatz und Zahnkronen vom 04. Juni<br />

2003 in der ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> gültigen Fassung beschlossen.<br />

Die Änderung war erforderlich geworden, um die<br />

Richtlinien in Konformität zu den Festzuschüssen<br />

zu bringen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass die Richtlinien dem<br />

Bundesministerium für Gesundheit und soziale<br />

Sicherung vorgelegt worden sind und noch unter<br />

dem Vorbehalt der Beanstandung durch das<br />

Bundesministerium stehen.<br />

5. Ergänzungslieferung der KZBV zum Festzuschuss-Kompendium<br />

In den letzten Sitzungen der Spitzenverbände der<br />

Krankenkassen mit der Kassenzahnärztlichen<br />

Bundesvereinigung konnten etliche Zweifelsfragen<br />

zu den neuen Festzuschüssen ab<br />

<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> ausgeräumt werden. Die KZBV hat<br />

die Ergebnisse dieser Verständigungen in Ergänzungslieferungen<br />

zu dem Ihnen bereits vorliegenden<br />

Festzuschuss-Kompendium "Schwere<br />

Kost für leichteres Arbeiten" eingearbeitet. Die<br />

erste Ergänzungslieferung hatten wir Ihnen mit<br />

unserem Informationsdienst Nr. 10/2004 vom<br />

10.12.2004 zugesandt, die 2. Ergänzungslieferung<br />

ist hier beigefügt.<br />

Sowohl das Festzuschuss-Kompendium als auch<br />

die Ergänzungslieferungen werden von der KZBV<br />

ins Internet eingestellt und können in der aktuellen<br />

Fassung unter www.kzbv.de eingesehen<br />

werden und stehen zum download bereit.<br />

6. Errata zum Festzuschuss-Kompendium<br />

Kapitel 9<br />

In Kapitel 9 des Festzuschuss-Kompendiums der<br />

KZBV haben sich in den Beispielen einige Fehler<br />

eingeschlichen, deren Korrektur wir Ihnen nachfolgend<br />

zur Vorabkenntnis geben möchten.<br />

In der Online-Version, die auf der KZBV Homepage<br />

zum Download bereitsteht, werden die entsprechenden<br />

Korrekturen schnellstmöglich eingearbeitet.<br />

Es handelt sich um:<br />

Kap. 9, Seite 9-16<br />

Oberes Beispiel, Zahnschema Zeile R,<br />

Zahn 45, falsch: TV, richtig T<br />

Kap. 9, Seite 9-38<br />

Unteres Beispiel, Zahnschema Zeile R,<br />

Zahn 15, falsch: B, richtig BV<br />

Kap. 9, Seite 9-41<br />

Unteres Beispiel, Zahnschema Zeile B:<br />

Bei Zahn 17 ist Eintrag "f" zu streichen<br />

Kap. 9, Seite 9-45<br />

Oberes Beispiel, Zahnschema Zeile TP,<br />

Zahn 15, 23, 26, falsch TV, richtig TM<br />

7. Gemeinsame Interpretation der Bundesmantelvertragspartner<br />

KZBV und Spitzenverbände<br />

der Krankenkassen zur Anwendung<br />

der Festzuschuss-Richtlinien<br />

Die KZBV informierte uns, dass der Gemeinsame<br />

Bundesausschuss in einer Protokollnotiz beschlossen<br />

hat, die Auswirkungen der Festzuschuss–Richtlinien<br />

im Einzelfall zu beobachten.<br />

Es besteht daher unter den Bundesmantelvertragspartnern<br />

Konsens, zu diesem Zweck eine<br />

Arbeitsgruppe einzurichten.<br />

Unabhängig davon haben die Bundesmantelvertragspartner<br />

eine gemeinsame Interpretation zur<br />

Anwendung der Festzuschuss-Richtlinien zu den<br />

Begriffen des herausnehmbaren Zahnersatzes/Freiendsituation,<br />

der geschlossener Zahnreihe<br />

und der unterbrochenen Zahnreihe vorgenommen.<br />

Diese Gemeinsame Interpretation haben wir zu<br />

Ihrer Information diesem Informationsdienst beigefügt.<br />

Zu Punkt 1 a) der Gemeinsamen Interpretation<br />

möchten wir darauf hinweisen, dass der fehlende<br />

7er auch dann eine Freiendsituation auslöst,<br />

wenn der 8er zwar vorhanden, aber als möglicher<br />

Brückenanker nicht verwendbar ist.<br />

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