01/05 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein
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Informationsdienst 1/20<strong>05</strong><br />
Da zur Zeit auf Bundesebene immer noch Abstimmungen<br />
zur Interpretation der Festzuschüsse<br />
stattfinden, bitten wir um Verständnis, dass Auskünfte<br />
der KZV z. B. in Fortbildungsveranstaltungen,<br />
am Telefon oder per Fax sich auf den heutigen<br />
Stand beziehen und möglicherweise noch<br />
einmal modifiziert werden müssen. Wir werden<br />
Sie zeitnah auf dem Laufenden halten und bitten<br />
Sie sich ständig weiter zu informieren.<br />
4. Neue Zahnersatz-Richtlinien für das Festzuschuss-System<br />
ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong><br />
Diesem Informationsdienst ist eine synoptische<br />
Darstellung der neuen – ab dem <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> –<br />
geltenden Zahnersatz-Richtlinien beigefügt.<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat gemäß<br />
§ 91 Absatz 6 SGB V die Änderung der Richtlinien<br />
für eine ausreichende, zweckmäßige und<br />
wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung<br />
mit Zahnersatz und Zahnkronen vom 04. Juni<br />
2003 in der ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> gültigen Fassung beschlossen.<br />
Die Änderung war erforderlich geworden, um die<br />
Richtlinien in Konformität zu den Festzuschüssen<br />
zu bringen.<br />
Wir weisen darauf hin, dass die Richtlinien dem<br />
Bundesministerium für Gesundheit und soziale<br />
Sicherung vorgelegt worden sind und noch unter<br />
dem Vorbehalt der Beanstandung durch das<br />
Bundesministerium stehen.<br />
5. Ergänzungslieferung der KZBV zum Festzuschuss-Kompendium<br />
In den letzten Sitzungen der Spitzenverbände der<br />
Krankenkassen mit der Kassenzahnärztlichen<br />
Bundesvereinigung konnten etliche Zweifelsfragen<br />
zu den neuen Festzuschüssen ab<br />
<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> ausgeräumt werden. Die KZBV hat<br />
die Ergebnisse dieser Verständigungen in Ergänzungslieferungen<br />
zu dem Ihnen bereits vorliegenden<br />
Festzuschuss-Kompendium "Schwere<br />
Kost für leichteres Arbeiten" eingearbeitet. Die<br />
erste Ergänzungslieferung hatten wir Ihnen mit<br />
unserem Informationsdienst Nr. 10/2004 vom<br />
10.12.2004 zugesandt, die 2. Ergänzungslieferung<br />
ist hier beigefügt.<br />
Sowohl das Festzuschuss-Kompendium als auch<br />
die Ergänzungslieferungen werden von der KZBV<br />
ins Internet eingestellt und können in der aktuellen<br />
Fassung unter www.kzbv.de eingesehen<br />
werden und stehen zum download bereit.<br />
6. Errata zum Festzuschuss-Kompendium<br />
Kapitel 9<br />
In Kapitel 9 des Festzuschuss-Kompendiums der<br />
KZBV haben sich in den Beispielen einige Fehler<br />
eingeschlichen, deren Korrektur wir Ihnen nachfolgend<br />
zur Vorabkenntnis geben möchten.<br />
In der Online-Version, die auf der KZBV Homepage<br />
zum Download bereitsteht, werden die entsprechenden<br />
Korrekturen schnellstmöglich eingearbeitet.<br />
Es handelt sich um:<br />
Kap. 9, Seite 9-16<br />
Oberes Beispiel, Zahnschema Zeile R,<br />
Zahn 45, falsch: TV, richtig T<br />
Kap. 9, Seite 9-38<br />
Unteres Beispiel, Zahnschema Zeile R,<br />
Zahn 15, falsch: B, richtig BV<br />
Kap. 9, Seite 9-41<br />
Unteres Beispiel, Zahnschema Zeile B:<br />
Bei Zahn 17 ist Eintrag "f" zu streichen<br />
Kap. 9, Seite 9-45<br />
Oberes Beispiel, Zahnschema Zeile TP,<br />
Zahn 15, 23, 26, falsch TV, richtig TM<br />
7. Gemeinsame Interpretation der Bundesmantelvertragspartner<br />
KZBV und Spitzenverbände<br />
der Krankenkassen zur Anwendung<br />
der Festzuschuss-Richtlinien<br />
Die KZBV informierte uns, dass der Gemeinsame<br />
Bundesausschuss in einer Protokollnotiz beschlossen<br />
hat, die Auswirkungen der Festzuschuss–Richtlinien<br />
im Einzelfall zu beobachten.<br />
Es besteht daher unter den Bundesmantelvertragspartnern<br />
Konsens, zu diesem Zweck eine<br />
Arbeitsgruppe einzurichten.<br />
Unabhängig davon haben die Bundesmantelvertragspartner<br />
eine gemeinsame Interpretation zur<br />
Anwendung der Festzuschuss-Richtlinien zu den<br />
Begriffen des herausnehmbaren Zahnersatzes/Freiendsituation,<br />
der geschlossener Zahnreihe<br />
und der unterbrochenen Zahnreihe vorgenommen.<br />
Diese Gemeinsame Interpretation haben wir zu<br />
Ihrer Information diesem Informationsdienst beigefügt.<br />
Zu Punkt 1 a) der Gemeinsamen Interpretation<br />
möchten wir darauf hinweisen, dass der fehlende<br />
7er auch dann eine Freiendsituation auslöst,<br />
wenn der 8er zwar vorhanden, aber als möglicher<br />
Brückenanker nicht verwendbar ist.<br />
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