01/05 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein
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Gemeinsame Interpretation der Bundesmantelvertragspartner<br />
KZBV und Spitzenverbände der Krankenkassen<br />
zur Anwendung der Festzuschuss-Richtlinien<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in einer Protokollnotiz beschlossen, die<br />
Auswirkungen der Festzuschuss-Richtlinien im Einzelfall zu beobachten. Es besteht<br />
daher unter den Bundesmantelvertragspartnern Konsens, zu diesem Zweck eine<br />
Arbeitsgruppe einzurichten.<br />
Unabhängig davon nehmen die Bundesmantelvertragspartner eine gemeinsame<br />
Interpretation zur Anwendung der Festzuschuss-Richtlinien zu folgenden Begriffen vor:<br />
1. herausnehmbarer Zahnersatz / Freiendsituation<br />
a) Ein fehlender Zahn 7 löst eine Freiendsituation aus. Dies gilt nicht, wenn<br />
Zahn 8 vorhanden ist und dieser als möglicher Brückenanker verwendbar ist.<br />
b) Die Versorgung zusätzlicher Lücken löst einen Festzuschuss nach 3.1 und<br />
ggf. 1.1 aus<br />
c) In einer gutachterlichen Stellungnahme kann festgestellt werden, ob der<br />
Ersatz eines fehlenden Zahn 7 medizinisch notwendig ist. Ist dieser nicht<br />
medizinisch notwendig, ist dennoch ein Festzuschuss nach 3.1 und<br />
gegebenenfalls 1.1 möglich.<br />
2. geschlossene Zahnreihe<br />
Für die Beurteilung der Befundsituation ist die topographische Lage der Zähne<br />
entscheidend.<br />
3. unterbrochene Zahnreihe<br />
Diese liegt vor, wenn mindestens die Zähne 4 und 5 fehlen.<br />
entw-kzbv-beispielfaelle-c.doc 16.12.2004