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01/05 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein

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Gemeinsame Interpretation der Bundesmantelvertragspartner<br />

KZBV und Spitzenverbände der Krankenkassen<br />

zur Anwendung der Festzuschuss-Richtlinien<br />

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in einer Protokollnotiz beschlossen, die<br />

Auswirkungen der Festzuschuss-Richtlinien im Einzelfall zu beobachten. Es besteht<br />

daher unter den Bundesmantelvertragspartnern Konsens, zu diesem Zweck eine<br />

Arbeitsgruppe einzurichten.<br />

Unabhängig davon nehmen die Bundesmantelvertragspartner eine gemeinsame<br />

Interpretation zur Anwendung der Festzuschuss-Richtlinien zu folgenden Begriffen vor:<br />

1. herausnehmbarer Zahnersatz / Freiendsituation<br />

a) Ein fehlender Zahn 7 löst eine Freiendsituation aus. Dies gilt nicht, wenn<br />

Zahn 8 vorhanden ist und dieser als möglicher Brückenanker verwendbar ist.<br />

b) Die Versorgung zusätzlicher Lücken löst einen Festzuschuss nach 3.1 und<br />

ggf. 1.1 aus<br />

c) In einer gutachterlichen Stellungnahme kann festgestellt werden, ob der<br />

Ersatz eines fehlenden Zahn 7 medizinisch notwendig ist. Ist dieser nicht<br />

medizinisch notwendig, ist dennoch ein Festzuschuss nach 3.1 und<br />

gegebenenfalls 1.1 möglich.<br />

2. geschlossene Zahnreihe<br />

Für die Beurteilung der Befundsituation ist die topographische Lage der Zähne<br />

entscheidend.<br />

3. unterbrochene Zahnreihe<br />

Diese liegt vor, wenn mindestens die Zähne 4 und 5 fehlen.<br />

entw-kzbv-beispielfaelle-c.doc 16.12.2004

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