01/05 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein
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Geschäftsführung G-BA<br />
Stand: 08.12.2004<br />
DieRichtlinien stehen noch unter dem Vorbehalt der Beanstandung durch das<br />
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung.<br />
Beschluss<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss gem. § 91 Abs. 6 SGB V beschließt<br />
die Änderung der Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche<br />
vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen vom 04. Juni 2003 in der ab<br />
<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> gültigen Fassung<br />
wie folgt:<br />
beschluss-ze-rili-Vorbehalt.doc Seite 1