01/05 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein
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Informationsdienst 1/20<strong>05</strong><br />
Sehr verehrte Frau Kollegin,<br />
sehr geehrter Herr Kollege!<br />
I. NEUE ORGANISATION DER KASSENZAHN-<br />
ÄRZTLICHEN VEREINIGUNG NORDRHEIN<br />
AB <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong><br />
Das GKV-Modernisierungsgesetz, das ab<br />
<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2004 in Kraft getreten war, hat für die Zeit<br />
ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> eine Neuorganisation der Kassenzahnärztlichen<br />
<strong>Vereinigung</strong>en vorgeschrieben. Im<br />
Laufe des Jahres 2004 konnten die Vertragszahnärzte<br />
entweder die Weichen für die neu zu<br />
bildende Berufsvertretung ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> selbst<br />
stellen oder sich durch Staatskommissare oder<br />
Ersatzvornahmen eine nicht selbst gewählte Vertretung<br />
aufoktroyieren lassen. Bekanntlich haben<br />
Letzteres einige wenige KZVen im Bundesgebiet<br />
aus einer falsch verstandenen Verweigerungshaltung<br />
heraus präferiert.<br />
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen<br />
<strong>Vereinigung</strong> <strong>Nordrhein</strong> wollte das Heft<br />
selbst in der Hand behalten und auch künftig die<br />
Führungsspitze der Kassenzahnärztlichen <strong>Vereinigung</strong><br />
<strong>Nordrhein</strong> bestimmen. Die nach den Vorgaben<br />
des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes<br />
ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> auf nunmehr nur noch 50 Mitglieder<br />
beschränkte Vertreterversammlung der KZV<br />
<strong>Nordrhein</strong> legte dabei Wert darauf, dass auch der<br />
ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> neu zu bildende hauptamtliche,<br />
dreiköpfige Vorstand aus berufspolitisch erfahrenen<br />
Zahnärzten besteht.<br />
Am 04.12.2004 berief die Vertreterversammlung<br />
der Kassenzahnärztlichen <strong>Vereinigung</strong> <strong>Nordrhein</strong><br />
diesen hauptamtlichen Vorstand. Mit jeweils großer<br />
Mehrheit wurden die beiden Unterzeichner<br />
(ZA Ralf Wagner, Langerwehe und Dr. Wolfgang<br />
Eßer, Mönchengladbach) sowie Dr. Hansgünter<br />
Bußmann, Düsseldorf, gewählt. Alle drei sind seit<br />
vielen Jahren berufspolitisch tätig. Herr Wagner<br />
gehört dem Vorstand der KZV <strong>Nordrhein</strong> seit<br />
1993 an, seit 1997 ist er dessen Vorsitzender.<br />
Herr Dr. Eßer wurde 1993 in den Vorstand gewählt<br />
und ist hier seit 20<strong>01</strong> stellvertretender Vorsitzender.<br />
Herr Dr. Bußmann gehört dem Vorstand<br />
der KZV <strong>Nordrhein</strong> seit 23 Jahren an, davon<br />
viele Jahre als stellvertretender Vorsitzender.<br />
Zum Vorsitzenden der Vertreterversammlung<br />
wurde Herr Dr. Ludwig Schorr, Bergheim, gewählt,<br />
zum stellv. Vorsitzenden Herr Dr. Axel<br />
Heinen, Aachen.<br />
Die drei hauptamtlichen Vorstandsmitglieder der<br />
Kassenzahnärztlichen <strong>Vereinigung</strong> <strong>Nordrhein</strong><br />
werden auch der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen<br />
Bundesvereinigung angehören.<br />
Darüber hinaus werden zwei weitere Vertreter<br />
der KZV <strong>Nordrhein</strong> der Vertreterversammlung<br />
der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung<br />
angehören. Die Vertreterversammlung der KZV<br />
<strong>Nordrhein</strong> wählte Herrn ZA Lothar Marquardt,<br />
Krefeld sowie Herrn Dr. Andreas Schumann,<br />
Essen, als weitere Mitglieder der Vertreterversammlung<br />
der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.<br />
Die Vertreterversammlung hat mit<br />
dieser Wahl ihr Vertrauen gegenüber der bisherigen<br />
Führung der KZV <strong>Nordrhein</strong> bekundet. Die<br />
Gewählten bedanken sich auch an dieser Stelle<br />
für das in sie in schwieriger Zeit gesetzte Vertrauen<br />
und werden ihre Arbeit mit gleichem Engagement<br />
wie bisher zum Wohle der nordrheinischen<br />
Vertragszahnärzte fortsetzen.<br />
Zeit für eine Besinnung blieb dem neuen Vorstand<br />
kaum. Wie dieser Informationsdienst zeigt,<br />
waren in den letzten Tagen und Wochen sowohl<br />
mit den Primär- als auch mit den Ersatzkassen<br />
Honorarverhandlungen zu führen. Budgetfreiheit<br />
für Zahnersatz ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> wurde dabei definitiv<br />
vereinbart. Weitere wesentliche Vertragsinhalte<br />
stehen unmittelbar vor der Unterzeichnung;<br />
hierüber werden wir im nächsten Informationsdienst<br />
berichten. Der Honorarverteilungsmaßstab<br />
war neu zu fassen und die Umsetzung der<br />
Festzuschüsse ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> fordern sowohl<br />
vom Vorstand als auch von der Verwaltung ein<br />
Maximum an Einsatz.<br />
II. AKTUELLE HINWEISE<br />
1. Honorarverteilungsmaßstab für die Zeit ab<br />
<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong><br />
In den Honorarverhandlungen mit den Kassen für<br />
das Jahr 20<strong>05</strong> wurde vereinbart, dass die Abrechnungen<br />
für Zahnersatz künftig nicht mehr<br />
einer Budgetierung auf Landesebene unterliegen.<br />
Die Vorgaben zur Beitragssatzstabilität (vgl. § 71<br />
SGB V) sind künftig auf Bundesebene bei der<br />
Vereinbarung der Veränderungsrate des länderübergreifenden<br />
ZE-Punktwertes zu berücksichtigen.<br />
Dies bedeutet, dass die Punktwerte<br />
nicht stärker steigen dürfen, als die vom Bundesministerium<br />
für Gesundheit festgesetzte Veränderungsrate<br />
der beitragspflichtigen Einnahmen<br />
der Krankenkassen. Die mit diesem Punktwert<br />
vergüteten Abrechnungen für Zahnersatz werden<br />
auf Landesebene ohne Budgetierung, das heißt<br />
also in voller Höhe, ausgezahlt. Der satzungsmäßige<br />
Verwaltungskostenbeitrag der KZV <strong>Nordrhein</strong><br />
wird natürlich erhoben.<br />
Der Honorarverteilungsmaßstab für die Zeit ab<br />
<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> trägt dem Rechnung. Ein Sonderdruck<br />
des Rheinischen Zahnärzteblattes mit dem<br />
Text des ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> geltenden Honorarverteilungsmaßstabes<br />
ist zu Ihrer Information hier beigefügt.<br />
Abrechnungen für Zahnersatz unterliegen<br />
keiner Kürzung nach dem HVM mehr.<br />
Dementsprechend werden keine Kontingente<br />
mehr für "übrige Leistungsarten" gebildet. Der<br />
hier abgedruckte Text des<br />
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