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01/05 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein

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Informationsdienst 1/20<strong>05</strong><br />

Sehr verehrte Frau Kollegin,<br />

sehr geehrter Herr Kollege!<br />

I. NEUE ORGANISATION DER KASSENZAHN-<br />

ÄRZTLICHEN VEREINIGUNG NORDRHEIN<br />

AB <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong><br />

Das GKV-Modernisierungsgesetz, das ab<br />

<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2004 in Kraft getreten war, hat für die Zeit<br />

ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> eine Neuorganisation der Kassenzahnärztlichen<br />

<strong>Vereinigung</strong>en vorgeschrieben. Im<br />

Laufe des Jahres 2004 konnten die Vertragszahnärzte<br />

entweder die Weichen für die neu zu<br />

bildende Berufsvertretung ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> selbst<br />

stellen oder sich durch Staatskommissare oder<br />

Ersatzvornahmen eine nicht selbst gewählte Vertretung<br />

aufoktroyieren lassen. Bekanntlich haben<br />

Letzteres einige wenige KZVen im Bundesgebiet<br />

aus einer falsch verstandenen Verweigerungshaltung<br />

heraus präferiert.<br />

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen<br />

<strong>Vereinigung</strong> <strong>Nordrhein</strong> wollte das Heft<br />

selbst in der Hand behalten und auch künftig die<br />

Führungsspitze der Kassenzahnärztlichen <strong>Vereinigung</strong><br />

<strong>Nordrhein</strong> bestimmen. Die nach den Vorgaben<br />

des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes<br />

ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> auf nunmehr nur noch 50 Mitglieder<br />

beschränkte Vertreterversammlung der KZV<br />

<strong>Nordrhein</strong> legte dabei Wert darauf, dass auch der<br />

ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> neu zu bildende hauptamtliche,<br />

dreiköpfige Vorstand aus berufspolitisch erfahrenen<br />

Zahnärzten besteht.<br />

Am 04.12.2004 berief die Vertreterversammlung<br />

der Kassenzahnärztlichen <strong>Vereinigung</strong> <strong>Nordrhein</strong><br />

diesen hauptamtlichen Vorstand. Mit jeweils großer<br />

Mehrheit wurden die beiden Unterzeichner<br />

(ZA Ralf Wagner, Langerwehe und Dr. Wolfgang<br />

Eßer, Mönchengladbach) sowie Dr. Hansgünter<br />

Bußmann, Düsseldorf, gewählt. Alle drei sind seit<br />

vielen Jahren berufspolitisch tätig. Herr Wagner<br />

gehört dem Vorstand der KZV <strong>Nordrhein</strong> seit<br />

1993 an, seit 1997 ist er dessen Vorsitzender.<br />

Herr Dr. Eßer wurde 1993 in den Vorstand gewählt<br />

und ist hier seit 20<strong>01</strong> stellvertretender Vorsitzender.<br />

Herr Dr. Bußmann gehört dem Vorstand<br />

der KZV <strong>Nordrhein</strong> seit 23 Jahren an, davon<br />

viele Jahre als stellvertretender Vorsitzender.<br />

Zum Vorsitzenden der Vertreterversammlung<br />

wurde Herr Dr. Ludwig Schorr, Bergheim, gewählt,<br />

zum stellv. Vorsitzenden Herr Dr. Axel<br />

Heinen, Aachen.<br />

Die drei hauptamtlichen Vorstandsmitglieder der<br />

Kassenzahnärztlichen <strong>Vereinigung</strong> <strong>Nordrhein</strong><br />

werden auch der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen<br />

Bundesvereinigung angehören.<br />

Darüber hinaus werden zwei weitere Vertreter<br />

der KZV <strong>Nordrhein</strong> der Vertreterversammlung<br />

der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung<br />

angehören. Die Vertreterversammlung der KZV<br />

<strong>Nordrhein</strong> wählte Herrn ZA Lothar Marquardt,<br />

Krefeld sowie Herrn Dr. Andreas Schumann,<br />

Essen, als weitere Mitglieder der Vertreterversammlung<br />

der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.<br />

Die Vertreterversammlung hat mit<br />

dieser Wahl ihr Vertrauen gegenüber der bisherigen<br />

Führung der KZV <strong>Nordrhein</strong> bekundet. Die<br />

Gewählten bedanken sich auch an dieser Stelle<br />

für das in sie in schwieriger Zeit gesetzte Vertrauen<br />

und werden ihre Arbeit mit gleichem Engagement<br />

wie bisher zum Wohle der nordrheinischen<br />

Vertragszahnärzte fortsetzen.<br />

Zeit für eine Besinnung blieb dem neuen Vorstand<br />

kaum. Wie dieser Informationsdienst zeigt,<br />

waren in den letzten Tagen und Wochen sowohl<br />

mit den Primär- als auch mit den Ersatzkassen<br />

Honorarverhandlungen zu führen. Budgetfreiheit<br />

für Zahnersatz ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> wurde dabei definitiv<br />

vereinbart. Weitere wesentliche Vertragsinhalte<br />

stehen unmittelbar vor der Unterzeichnung;<br />

hierüber werden wir im nächsten Informationsdienst<br />

berichten. Der Honorarverteilungsmaßstab<br />

war neu zu fassen und die Umsetzung der<br />

Festzuschüsse ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> fordern sowohl<br />

vom Vorstand als auch von der Verwaltung ein<br />

Maximum an Einsatz.<br />

II. AKTUELLE HINWEISE<br />

1. Honorarverteilungsmaßstab für die Zeit ab<br />

<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong><br />

In den Honorarverhandlungen mit den Kassen für<br />

das Jahr 20<strong>05</strong> wurde vereinbart, dass die Abrechnungen<br />

für Zahnersatz künftig nicht mehr<br />

einer Budgetierung auf Landesebene unterliegen.<br />

Die Vorgaben zur Beitragssatzstabilität (vgl. § 71<br />

SGB V) sind künftig auf Bundesebene bei der<br />

Vereinbarung der Veränderungsrate des länderübergreifenden<br />

ZE-Punktwertes zu berücksichtigen.<br />

Dies bedeutet, dass die Punktwerte<br />

nicht stärker steigen dürfen, als die vom Bundesministerium<br />

für Gesundheit festgesetzte Veränderungsrate<br />

der beitragspflichtigen Einnahmen<br />

der Krankenkassen. Die mit diesem Punktwert<br />

vergüteten Abrechnungen für Zahnersatz werden<br />

auf Landesebene ohne Budgetierung, das heißt<br />

also in voller Höhe, ausgezahlt. Der satzungsmäßige<br />

Verwaltungskostenbeitrag der KZV <strong>Nordrhein</strong><br />

wird natürlich erhoben.<br />

Der Honorarverteilungsmaßstab für die Zeit ab<br />

<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> trägt dem Rechnung. Ein Sonderdruck<br />

des Rheinischen Zahnärzteblattes mit dem<br />

Text des ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.20<strong>05</strong> geltenden Honorarverteilungsmaßstabes<br />

ist zu Ihrer Information hier beigefügt.<br />

Abrechnungen für Zahnersatz unterliegen<br />

keiner Kürzung nach dem HVM mehr.<br />

Dementsprechend werden keine Kontingente<br />

mehr für "übrige Leistungsarten" gebildet. Der<br />

hier abgedruckte Text des<br />

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