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02/03 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein

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Anlage zum Informationsdienst Nr. 2/20<strong>03</strong><br />

• Erstellen Sie mindestens eine Sicherungsdiskette Ihrer Abrechnung und bewahren Sie sie in<br />

Ihrer Praxis auf für den Fall, daß die Abrechnungsdiskette für die KZV defekt war bzw. auf dem<br />

Transportweg beschädigt wurde.<br />

• Beachten und bearbeiten Sie bitte die Fehlermeldungen des Bema-Prüfmoduls.<br />

• Drucken Sie nach Erstellung der Abrechnungsdiskette eine Fallzahlzusammenstellung aus<br />

und übertragen Sie die Gesamtfallzahl sowie die Anzahl der Sonstigen Kostenträger auf das<br />

Formblatt A.<br />

• Überprüfen Sie, ob für alle von Ihnen abgerechneten Sonstigen Kostenträger auch Berechtigungsnachweise<br />

vorhanden sind. Fehlen diese, kann keine Abrechnung erfolgen.<br />

• Reichen Sie bitte die Abrechnungsdiskette, ausreichend vor Transportschäden geschützt, zusammen<br />

mit den ausgefüllten und unterschriebenen Formblättern A + B und den Berechtigungsnachweisen<br />

der Sonstigen Kostenträger bei der KZV <strong>Nordrhein</strong> ein. Sollten Sie Laborkosten<br />

im Rahmen der konservierend-chirurgischen Abrechnung abrechnen, legen Sie die Laborbelege<br />

bitte ebenfalls bei.<br />

2.1.2 Papier-Abrechner<br />

• Die Gebührenpositionen müssen alphanumerisch (z. B. 13a, Ä925a), die Füllungslagen numerisch<br />

(1 für mesial, 2 für okklusal usw.) auf dem Erfassungsschein eingetragen werden.<br />

• Wenn Sie Ihre Abrechnung manuell erstellen, benutzen Sie bitte einen schwarzschreibenden<br />

Microfaserstift, schreiben grundsätzlich in Blockschrift und Großbuchstaben und füllen alle<br />

Felder linksbündig aus.<br />

• Wenn Sie Ihre Abrechnung ausdrucken, kontrollieren Sie bitte, ob alle Erfassungsscheine gut<br />

leserlich bedruckt sind und die richtige Justierung vorgenommen wurde. Alle Zeichen, die sich<br />

außerhalb der weißen Felder befinden, können nicht berücksichtigt werden.<br />

• Beachten Sie bitte, daß bei der Abrechnung von Sonstigen Kostenträgern immer ein Berechtigungsausweis<br />

und ein von Ihnen ausgefüllter Erfassungsschein vorhanden sein muß.<br />

• Eine alphabetische Sortierung der Erfassungsscheine sowie eine Trennung nach Versichertenstatus<br />

1, 3 und 5 ist nicht erforderlich.<br />

• Bitte klammern, heften oder kleben Sie keine Scheine zusammen, sondern legen sie lose hintereinander.<br />

• Reichen Sie bitte die ordnungsgemäß ausgefüllten Erfassungsscheine und Berechtigungsnachweise<br />

der Sonstigen Kostenträger zusammen mit den ausgefüllten und unterschriebenen<br />

Formblättern A + B bei der KZV <strong>Nordrhein</strong> ein. Sollten Sie Laborkosten im Rahmen der konservierend-chirurgischen<br />

Abrechnung abrechnen, legen Sie die Laborbelege bitte ebenfalls<br />

bei.<br />

Weitere detailliertere Informationen zur konservierend-chirurgischen Abrechnung entnehmen Sie<br />

bitte dem blauen „Praxishandbuch zur Abrechnung konservierend-chirurgischer Leistungen“, welches<br />

Ihnen mit unserem Informationsdienst 2/97 zugeschickt worden ist.<br />

2.2 Kieferorthopädische Abrechnung:<br />

Nachdem das GKV-SolG die Direktabrechnung zwischen Zahnarzt und Versicherten ab dem<br />

01.01.1999 wieder beseitigt hat, muß der Zahnarzt alle auf die Krankenkassen entfallenen Anteile<br />

der kieferorthopädischen Behandlungskosten (80 bzw. 90%) quartalsweise über die KZV abrechnen.<br />

Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihrer Abrechnung folgendes:<br />

• Berücksichtigen Sie die aktuellen Punktwerte.<br />

• Verwenden Sie die gültigen Preislisten für Fremd- und Eigenlabor.<br />

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