02/03 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein
02/03 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein
02/03 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Anlage zum Informationsdienst Nr. 2/20<strong>03</strong><br />
• Erstellen Sie mindestens eine Sicherungsdiskette Ihrer Abrechnung und bewahren Sie sie in<br />
Ihrer Praxis auf für den Fall, daß die Abrechnungsdiskette für die KZV defekt war bzw. auf dem<br />
Transportweg beschädigt wurde.<br />
• Beachten und bearbeiten Sie bitte die Fehlermeldungen des Bema-Prüfmoduls.<br />
• Drucken Sie nach Erstellung der Abrechnungsdiskette eine Fallzahlzusammenstellung aus<br />
und übertragen Sie die Gesamtfallzahl sowie die Anzahl der Sonstigen Kostenträger auf das<br />
Formblatt A.<br />
• Überprüfen Sie, ob für alle von Ihnen abgerechneten Sonstigen Kostenträger auch Berechtigungsnachweise<br />
vorhanden sind. Fehlen diese, kann keine Abrechnung erfolgen.<br />
• Reichen Sie bitte die Abrechnungsdiskette, ausreichend vor Transportschäden geschützt, zusammen<br />
mit den ausgefüllten und unterschriebenen Formblättern A + B und den Berechtigungsnachweisen<br />
der Sonstigen Kostenträger bei der KZV <strong>Nordrhein</strong> ein. Sollten Sie Laborkosten<br />
im Rahmen der konservierend-chirurgischen Abrechnung abrechnen, legen Sie die Laborbelege<br />
bitte ebenfalls bei.<br />
2.1.2 Papier-Abrechner<br />
• Die Gebührenpositionen müssen alphanumerisch (z. B. 13a, Ä925a), die Füllungslagen numerisch<br />
(1 für mesial, 2 für okklusal usw.) auf dem Erfassungsschein eingetragen werden.<br />
• Wenn Sie Ihre Abrechnung manuell erstellen, benutzen Sie bitte einen schwarzschreibenden<br />
Microfaserstift, schreiben grundsätzlich in Blockschrift und Großbuchstaben und füllen alle<br />
Felder linksbündig aus.<br />
• Wenn Sie Ihre Abrechnung ausdrucken, kontrollieren Sie bitte, ob alle Erfassungsscheine gut<br />
leserlich bedruckt sind und die richtige Justierung vorgenommen wurde. Alle Zeichen, die sich<br />
außerhalb der weißen Felder befinden, können nicht berücksichtigt werden.<br />
• Beachten Sie bitte, daß bei der Abrechnung von Sonstigen Kostenträgern immer ein Berechtigungsausweis<br />
und ein von Ihnen ausgefüllter Erfassungsschein vorhanden sein muß.<br />
• Eine alphabetische Sortierung der Erfassungsscheine sowie eine Trennung nach Versichertenstatus<br />
1, 3 und 5 ist nicht erforderlich.<br />
• Bitte klammern, heften oder kleben Sie keine Scheine zusammen, sondern legen sie lose hintereinander.<br />
• Reichen Sie bitte die ordnungsgemäß ausgefüllten Erfassungsscheine und Berechtigungsnachweise<br />
der Sonstigen Kostenträger zusammen mit den ausgefüllten und unterschriebenen<br />
Formblättern A + B bei der KZV <strong>Nordrhein</strong> ein. Sollten Sie Laborkosten im Rahmen der konservierend-chirurgischen<br />
Abrechnung abrechnen, legen Sie die Laborbelege bitte ebenfalls<br />
bei.<br />
Weitere detailliertere Informationen zur konservierend-chirurgischen Abrechnung entnehmen Sie<br />
bitte dem blauen „Praxishandbuch zur Abrechnung konservierend-chirurgischer Leistungen“, welches<br />
Ihnen mit unserem Informationsdienst 2/97 zugeschickt worden ist.<br />
2.2 Kieferorthopädische Abrechnung:<br />
Nachdem das GKV-SolG die Direktabrechnung zwischen Zahnarzt und Versicherten ab dem<br />
01.01.1999 wieder beseitigt hat, muß der Zahnarzt alle auf die Krankenkassen entfallenen Anteile<br />
der kieferorthopädischen Behandlungskosten (80 bzw. 90%) quartalsweise über die KZV abrechnen.<br />
Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihrer Abrechnung folgendes:<br />
• Berücksichtigen Sie die aktuellen Punktwerte.<br />
• Verwenden Sie die gültigen Preislisten für Fremd- und Eigenlabor.<br />
8