02/03 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein

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08.02.2013 Aufrufe

Informationsdienst 2/2003 4 - Auf Seite 6, § 15 ist der Abs. 5 doppelt. Der letzte Absatz ist “(6)”. - Auf Seite 29, § 79a Abs. 3 ist Abs. “(2)”. - Auf Seite 37, § 87 ist der Abs. 4 doppelt. Der letzte Absatz ist “(5)”. - Auf Seite 52, § 103 ist der Abs. 6 doppelt. Der letzte Absatz ist “(7)”. - Auf Seite 61, § 137e Abs. 5 ist doppelt. Der letzte Absatz ist “(6)”. Wir bitten Sie, diese Texte handschriftlich zu ändern. 5. Allgemeine Bestimmungen zum Leistungsverzeichnis (BEL II) für praxiseigene Laboratorien; Ergänzungslieferung für den Ratgeber Band II Um die Allgemeinen Bestimmungen zum Leistungsverzeichnis (BEL II) für praxiseigene Laboratorien dem aktuellen Stand anzupassen, bitten wir Sie, in Ihrem Ratgeber Band II, Klappe IV-5 (Anlage 1 – Teil A: Allgemeine Bestimmungen), die Seiten 7 und 8 (1 Blatt) gegen das als Anlage beigefügte Blatt auszutauschen. 6. Wichtige Korrekturen zur Broschüre "Röntgenverordnung 2002" Vom Verlag wurden wir darüber informiert, dass in der Röntgenverordnung leider einige Druckfehler enthalten sind. Wir möchten Sie bitten, das als Anlage beigefügte Etikett auf die Umschlag- Innenseite Ihrer Röntgenverordnung zu kleben, die in Ihrem Ratgeber Band I unter der Klappe II-4 abgeheftet ist. 7. Bündnis Gesundheit Nordrhein-Westfalen 2000; Aktionstag am 12.03.2003 Für Mittwoch, den 12.03.2003 ist ein Aktionstag des "Bündnis Gesundheit Nordrhein- Westfalen" auf dem Burgplatz in Düsseldorf geplant. Eine Anfahrtsskizze ist beigefügt. Die Ergebnisse der Landtagswahlen in Niedersachsen und Hessen haben auch auf die gesundheitspolitische Lage ganz unmittelbare Auswirkungen gehabt. Mit einer konkreten Gesetzesvorlage für die nächste Gesundheitsreform ist nun nicht vor Mai zu rechnen. Auch ist davon auszugehen, dass Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ihre in der vergangenen Woche vorgelegten "Eckpunkte" einer Reform nicht in Reinform wird durchsetzen können. Vielmehr wird das Ministerium – aufgrund der veränderten Machtverhältnisse im Bundesrat – Forderungen der Opposition berücksichtigen und die Vor- schläge der Rürup-Kommission zur Finanzreform in ihre Vorlagen einarbeiten müssen. Diese Entwicklung eröffnet den Organisatoren und Verbänden im Gesundheitswesen neue Chancen, ihre Positionen in die nun wieder offene Diskussion über die Zukunft unseres Gesundheitswesens einzubringen. Unter der Koordination der Ärztekammer Nordrhein bleibt es deshalb in Nordrhein-Westfalen bei einem Aktionstag des Bündnisses mit dem Auftritt vor der Landespressekonferenz sowie der öffentlichen Veranstaltung auf dem Burgplatz in Düsseldorf am 12.03.2003. Der Text des Plakates, das den Aktionstag bekannt machen soll, ist zu Ihrer Vorab-Information beigefügt. II. ABRECHNUNGS-+VERTRAGSHINWEISE 1. Rückabwicklung bei mangelbehaftetem Zahnersatz Wurde in einem Behandlungsfall gutachterlicherseits festgestellt, dass eine prothetische Versorgung mangelbehaftet ist und soll oder kann das Nachbesserungsrecht durch den behandelnden Zahnarzt nicht wahrgenommen werden, wenden sich in Einzelfällen einige Krankenkassen telefonisch an den Zahnarzt, mit der Bitte die Rückzahlung des abgerechneten Kassenanteils direkt an die Krankenkasse zu richten. Eine mögliche Prüfung dieser Mängelansprüche durch die KZV Nordrhein kann in einem solchen Fall allerdings nicht erfolgen. Wir möchten deshalb anregen, dass der Zahnarzt bei Bedenken die KZV Nordrhein einschaltet, so dass diese den einzelnen Fall überprüfen kann. 2. Wiederholte Parodontosebehandlung innerhalb eines kurzen Zeitraumes Wegen verschiedentlicher Missverständnisse in der richtliniengemäßen Planung, Durchführung und Abrechnung von PAR-Plänen raten wir aus gegebenem Anlass im Zusammenhang mit der Anamneseerhebung auch zu eruieren, ob in der jüngeren Vergangenheit bereits ein PAR-Antrag gestellt worden ist, respektive bereits eine PAR- Behandlung alio loco durchgeführt worden ist. Wenn dies der Fall sein sollte, möchten wir empfehlen, dass die Mitarbeit des Patienten einer besonders kritischen Prüfung unterzogen wird. Unter Umständen ist auch eine kurze Kontaktaufnahme mit dem vorbehandelnden Kollegen sinnvoll.

Informationsdienst 2/2003 5 3. Abrechnung von Besuchs-, Verweil- und /oder Wegegebühren zusätzlich zur Durchführung von ambulanten Operationen außerhalb der Zahnarztpraxis Nach Aussprache vertritt der Vorstand der KZV Nordrhein übereinstimmend die Auffassung, dass beim Operieren in anderen Praxen oder ambulanten Zentren der Zahnarzt keine Mehrkosten wie Wegegeld, Besuchsgebühr, Verweilgebühr o.ä. abrechnen kann. Abrechnungstechnisch seien diese Fälle so abzuwickeln, als sei die operative Behandlung unter Zuziehung eines Anästhesisten in der Praxis des behandelnden Zahnarztes erfolgt. 4. Neue Versichertennummer für die Krankenhilfeberechtigten in Düsseldorf nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Im Zuge der Neustrukturierung des Krankenhilfewesens wird für die nach den o. g. Bestimmungen Krankenhilfeberechtigten in Düsseldorf ab dem 01.01.2003 eine personenbezogene neunstellige „Versichertennummer“ eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt erhält jede Person mit Anspruch auf Krankenhilfe, unabhängig vom Familienstand oder von der Stellung im Haushalt (d. h. auch minderjährige Kinder), eine eigene Versichertennummer. Diese Versichertennummer ist unverändert, d. h. auch bei Wechsel der Zuständigkeit innerhalb des Sozialamtes Düsseldorf bleibt die Versichertennummer gleich und setzt sich wie folgt zusammen: 1. Stelle 2. bis 8. Stelle 9. Stelle 1 – offene Hilfe Fallnummer Prüfziffer Sozialamt 2 – stationäre Hilfe/ " " Kriegsopferfürsorge 3 – Jugendhilfe " " Die individuelle Versichertennummer ist ab dem 01. Quartal 2003 dem jeweiligen Krankenschein zu entnehmen und auf alle Verordnungen, Rezepte, Überweisungen sowie Heil- und Kostenpläne zu übertragen. Der von Sozial- und Jugendamt genutzte Krankenschein wurde entsprechend überarbeitet und enthält nun ein neues Feld für den Eintrag der Versichertennummer. III. EINREICHUNGS- + ZAHLUNGSTERMINE 1. Abrechnung IV/2002 Die Restzahlung für das IV. Quartal 2002 geht Ihnen voraussichtlich am 23.04.2003 zu. Zu diesem Termin erhalten Sie auch die restlichen Abrechnungsunterlagen für die Quartalsabrechnung IV/2002 2. Abrechnung I/2003 Hinweise für die Erstellung der Quartalsabrechnung I/2003 und die Einreichungstermine im II. Quartal 2003 finden Sie als Anlage zu diesem Informationsdienst. 3. Zahlungstermine im II. Quartal 2003 Die Abschlagszahlungen für KCH und KFO sowie die Zahlungen PAR, KG/KB und ZE sind in II/2003 zu folgenden Terminen vorgesehen: 23. April 2003 für Monat März 2003 26. Mai 2003 für Monat April 2003 23. Juni 2003 für Monat Mai 2003 IV. ALLGEMEINE HINWEISE 1. Modellversuch der Techniker Krankenkasse "Solidarverträglicher Selbstbehalt"; TK-Programm 240 Die Techniker Krankenkasse führt einen Modellversuch zu einem "solidarverträglichen Selbstbehalt" unter dem Namen TK-Programm 240 durch. Teilnehmen können freiwillig versicherte volljährige Mitglieder der Techniker Krankenkasse, die sich der Techniker Krankenkasse gegenüber schriftlich erklären. Der Selbstbehalt beträgt 300,-- € je Kalenderjahr. Für die Teilnahme erhält das Mitglied einen Bonus von 240,-- € im Kalenderjahr. Der Selbstbehalt je Arztbesuch beträgt ungeachtet der Fachrichtung 20,-- €, für jeden Zahnarztbesuch 40,-- €. Näheres bitten wir der hier beigefügten Informationsbroschüre der Techniker Krankenkasse zum "TK-Programm 240" zu entnehmen.

Informationsdienst 2/20<strong>03</strong> 4<br />

- Auf Seite 6, § 15 ist der Abs. 5 doppelt.<br />

Der letzte Absatz ist “(6)”.<br />

- Auf Seite 29, § 79a Abs. 3 ist Abs. “(2)”.<br />

- Auf Seite 37, § 87 ist der Abs. 4 doppelt.<br />

Der letzte Absatz ist “(5)”.<br />

- Auf Seite 52, § 1<strong>03</strong> ist der Abs. 6 doppelt.<br />

Der letzte Absatz ist “(7)”.<br />

- Auf Seite 61, § 137e Abs. 5 ist doppelt.<br />

Der letzte Absatz ist “(6)”.<br />

Wir bitten Sie, diese Texte handschriftlich zu<br />

ändern.<br />

5. Allgemeine Bestimmungen zum Leistungsverzeichnis<br />

(BEL II) für praxiseigene<br />

Laboratorien; Ergänzungslieferung für<br />

den Ratgeber Band II<br />

Um die Allgemeinen Bestimmungen zum Leistungsverzeichnis<br />

(BEL II) für praxiseigene Laboratorien<br />

dem aktuellen Stand anzupassen, bitten<br />

wir Sie, in Ihrem Ratgeber Band II, Klappe IV-5<br />

(Anlage 1 – Teil A: Allgemeine Bestimmungen),<br />

die Seiten 7 und 8 (1 Blatt) gegen das als Anlage<br />

beigefügte Blatt auszutauschen.<br />

6. Wichtige Korrekturen zur Broschüre<br />

"Röntgenverordnung 20<strong>02</strong>"<br />

Vom Verlag wurden wir darüber informiert, dass<br />

in der Röntgenverordnung leider einige Druckfehler<br />

enthalten sind. Wir möchten Sie bitten, das als<br />

Anlage beigefügte Etikett auf die Umschlag-<br />

Innenseite Ihrer Röntgenverordnung zu kleben,<br />

die in Ihrem Ratgeber Band I unter der Klappe<br />

II-4 abgeheftet ist.<br />

7. Bündnis Gesundheit <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen<br />

2000; Aktionstag am 12.<strong>03</strong>.20<strong>03</strong><br />

Für Mittwoch, den 12.<strong>03</strong>.20<strong>03</strong> ist ein Aktionstag<br />

des "Bündnis Gesundheit <strong>Nordrhein</strong>-<br />

Westfalen" auf dem Burgplatz in Düsseldorf<br />

geplant. Eine Anfahrtsskizze ist beigefügt.<br />

Die Ergebnisse der Landtagswahlen in Niedersachsen<br />

und Hessen haben auch auf die gesundheitspolitische<br />

Lage ganz unmittelbare Auswirkungen<br />

gehabt. Mit einer konkreten Gesetzesvorlage<br />

für die nächste Gesundheitsreform ist<br />

nun nicht vor Mai zu rechnen. Auch ist davon<br />

auszugehen, dass Bundesgesundheitsministerin<br />

Ulla Schmidt ihre in der vergangenen Woche<br />

vorgelegten "Eckpunkte" einer Reform nicht in<br />

Reinform wird durchsetzen können. Vielmehr<br />

wird das Ministerium – aufgrund der veränderten<br />

Machtverhältnisse im Bundesrat – Forderungen<br />

der Opposition berücksichtigen und die Vor-<br />

schläge der Rürup-Kommission zur Finanzreform<br />

in ihre Vorlagen einarbeiten müssen.<br />

Diese Entwicklung eröffnet den Organisatoren<br />

und Verbänden im Gesundheitswesen neue<br />

Chancen, ihre Positionen in die nun wieder offene<br />

Diskussion über die Zukunft unseres Gesundheitswesens<br />

einzubringen.<br />

Unter der Koordination der Ärztekammer <strong>Nordrhein</strong><br />

bleibt es deshalb in <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen<br />

bei einem Aktionstag des Bündnisses mit dem<br />

Auftritt vor der Landespressekonferenz sowie der<br />

öffentlichen Veranstaltung auf dem Burgplatz in<br />

Düsseldorf am 12.<strong>03</strong>.20<strong>03</strong>.<br />

Der Text des Plakates, das den Aktionstag bekannt<br />

machen soll, ist zu Ihrer Vorab-Information<br />

beigefügt.<br />

II. ABRECHNUNGS-+VERTRAGSHINWEISE<br />

1. Rückabwicklung bei mangelbehaftetem<br />

Zahnersatz<br />

Wurde in einem Behandlungsfall gutachterlicherseits<br />

festgestellt, dass eine prothetische Versorgung<br />

mangelbehaftet ist und soll oder kann das<br />

Nachbesserungsrecht durch den behandelnden<br />

Zahnarzt nicht wahrgenommen werden, wenden<br />

sich in Einzelfällen einige Krankenkassen telefonisch<br />

an den Zahnarzt, mit der Bitte die Rückzahlung<br />

des abgerechneten Kassenanteils direkt an<br />

die Krankenkasse zu richten. Eine mögliche Prüfung<br />

dieser Mängelansprüche durch die KZV<br />

<strong>Nordrhein</strong> kann in einem solchen Fall allerdings<br />

nicht erfolgen.<br />

Wir möchten deshalb anregen, dass der Zahnarzt<br />

bei Bedenken die KZV <strong>Nordrhein</strong> einschaltet,<br />

so dass diese den einzelnen Fall überprüfen<br />

kann.<br />

2. Wiederholte Parodontosebehandlung innerhalb<br />

eines kurzen Zeitraumes<br />

Wegen verschiedentlicher Missverständnisse in<br />

der richtliniengemäßen Planung, Durchführung<br />

und Abrechnung von PAR-Plänen raten wir aus<br />

gegebenem Anlass im Zusammenhang mit der<br />

Anamneseerhebung auch zu eruieren, ob in der<br />

jüngeren Vergangenheit bereits ein PAR-Antrag<br />

gestellt worden ist, respektive bereits eine PAR-<br />

Behandlung alio loco durchgeführt worden ist.<br />

Wenn dies der Fall sein sollte, möchten wir empfehlen,<br />

dass die Mitarbeit des Patienten einer<br />

besonders kritischen Prüfung unterzogen wird.<br />

Unter Umständen ist auch eine kurze Kontaktaufnahme<br />

mit dem vorbehandelnden Kollegen<br />

sinnvoll.

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