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02/03 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein

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Anlage zum Informationsdienst Nr. 2/20<strong>03</strong><br />

Anlage zu Punkt zum I.2 Informationsdienst Formblätter für die Nr. 2/20<strong>03</strong> Quartalsabrechnung (KFO)<br />

Kieferorthopädische Abrechnung:<br />

• Berücksichtigen Sie die aktuellen Punktwerte und die gültigen Preise für das<br />

Fremdlabor und Eigenlabor.<br />

• Heften Sie Laborbelege und KFO-Rechnungen bitte pro Patient zusammen.<br />

• Sortieren Sie die KFO - Rechnungen zunächst nach Krankenkassen, innerhalb<br />

der Kasse nach Versichertenstatus (1,3 und 5) und je Versichertenstatus alphabetisch.<br />

Rechnungen mit Risikostrukturnummern bitten wir grundsätzlich je Versicherten-status<br />

vorab zu sortieren. Anschließend nummerieren Sie die Rechnungen<br />

je Versichertenart und stellen je Kasse eine Banderole ( Rechnungen dabei bitte<br />

nicht falten, d. h. im DIN A 4 - Format belassen) aus.<br />

• Bei der Abrechnung der Sonstigen Kostenträger: Bundeswehr, Bundesgrenzschutz,<br />

Polizei, Auslandsabkommen und Kriegsopferversorgung müssen Berechtigungs-scheine<br />

mit eingereicht werden.<br />

• Reichen Sie die KFO – Abrechnung zusammen mit den rosafarbenen Formblättern<br />

A bzw. A - G ein.<br />

Praxen, die uns zu ihrer KFO - Abrechnung zusätzlich keine Diskettenabrechnung<br />

einreichen können, benötigen weiterhin die Formblätter A - G.<br />

Praxen, die uns zusätzlich zu ihrer KFO – Abrechnung eine Diskettenabrechnung<br />

zur Verfügung stellen, können statt der Formblätter B - G das vom BEMA - Modul<br />

erzeugte EDV-Zusammenstellungsformular einreichen.<br />

Das Formblatt A der KZV <strong>Nordrhein</strong> muss grundsätzlich ausgestellt werden<br />

und mit der Zahnarztunterschrift versehen sein.<br />

Beispiele für die Ermittlung einer Wohnortkasse:<br />

Kasse : BKK Bayer > Patient wohnt außerhalb des Bereichs der KZV <strong>Nordrhein</strong> Kassennummer<br />

bisher 113462592400.<br />

Nach dem Kassenwohnortprinzip lautet die neue Kassennummer 111462592413 (wenn<br />

der Patient z. B. in München wohnt), d. h. aus der bisherigen nordrheinischen Primärkasse<br />

ist eine Fremdkasse (wird dem Formblatt B zugeordnet) geworden.<br />

Kasse: BKK mhplus >Patient wohnt innerhalb des Bereichs der KZV <strong>Nordrhein</strong> Kassennummer<br />

bisher 1018<strong>03</strong>561200 ( wenn der Patient z. B. in Düsseldorf wohnt ). Nach<br />

dem Kassenwohnortprinzip lautet die neue Kassennummer 1138<strong>03</strong>561201, d. h. aus der<br />

bisherigen Fremdkasse ist eine nordrheinische Primärkasse (wird dem Formblatt E zugeordnet)<br />

geworden.<br />

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