02/03 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein
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Anlage zum Informationsdienst Nr. 2/20<strong>03</strong><br />
Anlage zu Punkt zum I.2 Informationsdienst Formblätter für die Nr. 2/20<strong>03</strong> Quartalsabrechnung (KFO)<br />
Kieferorthopädische Abrechnung:<br />
• Berücksichtigen Sie die aktuellen Punktwerte und die gültigen Preise für das<br />
Fremdlabor und Eigenlabor.<br />
• Heften Sie Laborbelege und KFO-Rechnungen bitte pro Patient zusammen.<br />
• Sortieren Sie die KFO - Rechnungen zunächst nach Krankenkassen, innerhalb<br />
der Kasse nach Versichertenstatus (1,3 und 5) und je Versichertenstatus alphabetisch.<br />
Rechnungen mit Risikostrukturnummern bitten wir grundsätzlich je Versicherten-status<br />
vorab zu sortieren. Anschließend nummerieren Sie die Rechnungen<br />
je Versichertenart und stellen je Kasse eine Banderole ( Rechnungen dabei bitte<br />
nicht falten, d. h. im DIN A 4 - Format belassen) aus.<br />
• Bei der Abrechnung der Sonstigen Kostenträger: Bundeswehr, Bundesgrenzschutz,<br />
Polizei, Auslandsabkommen und Kriegsopferversorgung müssen Berechtigungs-scheine<br />
mit eingereicht werden.<br />
• Reichen Sie die KFO – Abrechnung zusammen mit den rosafarbenen Formblättern<br />
A bzw. A - G ein.<br />
Praxen, die uns zu ihrer KFO - Abrechnung zusätzlich keine Diskettenabrechnung<br />
einreichen können, benötigen weiterhin die Formblätter A - G.<br />
Praxen, die uns zusätzlich zu ihrer KFO – Abrechnung eine Diskettenabrechnung<br />
zur Verfügung stellen, können statt der Formblätter B - G das vom BEMA - Modul<br />
erzeugte EDV-Zusammenstellungsformular einreichen.<br />
Das Formblatt A der KZV <strong>Nordrhein</strong> muss grundsätzlich ausgestellt werden<br />
und mit der Zahnarztunterschrift versehen sein.<br />
Beispiele für die Ermittlung einer Wohnortkasse:<br />
Kasse : BKK Bayer > Patient wohnt außerhalb des Bereichs der KZV <strong>Nordrhein</strong> Kassennummer<br />
bisher 113462592400.<br />
Nach dem Kassenwohnortprinzip lautet die neue Kassennummer 111462592413 (wenn<br />
der Patient z. B. in München wohnt), d. h. aus der bisherigen nordrheinischen Primärkasse<br />
ist eine Fremdkasse (wird dem Formblatt B zugeordnet) geworden.<br />
Kasse: BKK mhplus >Patient wohnt innerhalb des Bereichs der KZV <strong>Nordrhein</strong> Kassennummer<br />
bisher 1018<strong>03</strong>561200 ( wenn der Patient z. B. in Düsseldorf wohnt ). Nach<br />
dem Kassenwohnortprinzip lautet die neue Kassennummer 1138<strong>03</strong>561201, d. h. aus der<br />
bisherigen Fremdkasse ist eine nordrheinische Primärkasse (wird dem Formblatt E zugeordnet)<br />
geworden.<br />
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