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6.8 Gesellschaftsvertrag der Wasserversorgung Beckum GmbH

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Ortsrecht Anhang <strong>6.8</strong><br />

Über jede Sitzung des Verwaltungsrates ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden<br />

und vom Schriftführer zu unterschreiben und <strong>der</strong> Geschäftsführung auszuhändigen ist. Eine<br />

Abschrift des Protokolls ist den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung unverzüglich zur<br />

Kenntnisnahme zuzustellen.<br />

§ 10<br />

Der Bestimmung <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung - über die im <strong>GmbH</strong>-Gesetz zwingend<br />

festgelegten Zuständigkeiten hinaus - unterliegen:<br />

1. Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie die Entlastung <strong>der</strong>selben;<br />

2. Erteilung und Wi<strong>der</strong>ruf von Prokura und Handlungsvollmacht;<br />

3. Geltendmachung von Ersatzansprüchen, welche <strong>der</strong> Gesellschaft aus <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />

gegen Geschäftsführer, Verwaltungsrat o<strong>der</strong> Gesellschafter zustehen;<br />

4. Veräußerung des Unternehmens im Ganzen o<strong>der</strong> von wesentlichen Teilen;<br />

5. Beteiligung an Unternehmen, die dem Geschäftszwecke för<strong>der</strong>lich erscheinen, Erwerb o<strong>der</strong><br />

Pachtung solcher Unternehmen und Eingehung von Interessengemeinschaften;<br />

6. Festsetzung <strong>der</strong> Allgemeinen <strong>Wasserversorgung</strong>sbedingungen und <strong>der</strong><br />

Allgemeinen Tarifpreise für die Abgabe von Wasser;<br />

7. Feststellung des Jahresabschlusses und des Jahresberichtes;<br />

8. Feststellung des Wirtschaftsplanes;<br />

9. Aufnahme von Darlehen über 500.000,00 DM;<br />

10. Maßnahmen, zu denen sich die Gesellschafterversammlung ihre Zustimmung<br />

ausdrücklich vorbehalten hat.<br />

§ 11<br />

Der Bestimmung des Verwaltungsrates unterliegen folgende Geschäfte:<br />

1. Prüfung des Jahresabschlusses und des Jahresberichtes;<br />

2. Prüfung und Überwachung des Wirtschaftsplanes und Genehmigung von<br />

Mehrausgaben bei Überschreitung von Ausgabeansätzen;<br />

3. Erwerb und Veräußerung von Grundeigentum;<br />

4. Abschluß von Pacht- und Mietverträgen für eine längere Zeit als 3 Jahre;<br />

5. Abschluß, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Kündigung von Verträgen mit Gemeinden,<br />

Gemeindeverbänden und <strong>Wasserversorgung</strong>sunternehmen;<br />

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