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Bedarfs- und Entwicklungsplan Fortschreibung ... - Stadt Bruchköbel

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<strong>Bedarfs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Entwicklungsplan</strong> Kindertagesstätten <strong>Bruchköbel</strong>, <strong>Fortschreibung</strong> 2011-2016<br />

2.3 Hessisches Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz (HKJGB)<br />

Mit dem erweiterten hessischen Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz vom 18.12.2006<br />

(geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011) wurden bestehende als auch neue<br />

rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen im 2. Teil „Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertagespflege“<br />

zusammengefasst. Das Änderungsgesetz, das wegen des Auslaufens des HKJGB Ende<br />

2011 notwendig war, enthält nur kleine Modifikationen.<br />

Gemäß § 30 Abs.1 Satz 1 <strong>und</strong> 2 sind die kreisangehörigen Städte <strong>und</strong> Gemeinden<br />

gesetzlich verpflichtet, den Bedarf an Plätzen für Kinder in Tageseinrichtungen <strong>und</strong><br />

Kindertagespflege in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe zu<br />

ermitteln.<br />

§ 32 HKJGB legt die Freistellung von Elternbeiträgen im letzten Kita-Jahr für eine<br />

Betreuungszeit von mindestens 5 St<strong>und</strong>en fest.<br />

Die Kostenausgleichsregelung, ausgeführt in § 28 HKJGB, bietet Eltern Wahlfreiheit über<br />

Art <strong>und</strong> Ort der Kinderbetreuung.<br />

Ein Schwerpunkt des Änderungsgesetzes ist die Stärkung der Elternrechte bei der Wahl<br />

der Kindertageseinrichtung. So berücksichtigt das Änderungsgesetz ein Urteil des<br />

Hessischen Verwaltungsgerichts vom März 2011, mit dem die bereits bestehende<br />

Landesregelung zum Kostenausgleich beim gemeindeübergreifenden Besuch einer<br />

Kindertageseinrichtung bestätigt <strong>und</strong> konkretisiert wurde. Damit wird das Recht der Eltern<br />

auf die Wunsch- <strong>und</strong> Wahlfreiheit der Betreuung ihres Kindes weiter gestärkt. Demnach<br />

regelt das HKJGB auch künftig, dass Kinder eine Tageseinrichtung mit Standort<br />

außerhalb der eigenen Wohngemeinde besuchen können – in einem solchen Fall muss<br />

die Wohngemeinde der Kita-Standortgemeinde die für die Betreuung des Kindes<br />

entstehenden anteiligen Betriebskosten erstatten. Das Änderungsgesetz konkretisiert nun<br />

die Höhe des Kostenausgleichs. Die Gr<strong>und</strong>lage hierfür sind die gesamten Aufwendungen<br />

der Standortgemeinde zu den Betriebskosten einer Einrichtung, pro genehmigtem Platz.<br />

Die Kommunen haben jedoch auch weiterhin die Möglichkeit, abweichend von der oben<br />

beschriebenen gesetzlichen Kostenausgleichshöhe, individuelle Vereinbarungen zu<br />

treffen <strong>und</strong> so passgerechte Lösungen vor Ort zu entwickeln. Eine Empfehlung für<br />

verschiedene Vertragsgestaltungen wurde seitens des hessischen Sozialministeriums<br />

<strong>und</strong> des hessischen Städte- <strong>und</strong> Gemeindeb<strong>und</strong>es erstellt.<br />

2.4 Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung<br />

Zum Zweck des Ausbaus der Kinderbetreuungsangebote für unter 3-jährige wurde die<br />

Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung<br />

2008 – 2013 zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern geschlossen. Hessen setzt die<br />

Verwaltungsvereinbarung mit der „Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen<br />

des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ um.<br />

Im Rahmen dieses Förderprogramms werden Zuwendungen in Form von Zuschüssen für<br />

Investitionen in Kindertageseinrichtungen <strong>und</strong> für die Kindertagespflege gewährt, mit<br />

denen zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden.<br />

Der 2010 erstmals vorliegende <strong>Bedarfs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Entwicklungsplan</strong> eröffnete der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Bruchköbel</strong> die Möglichkeit, finanzielle Mittel aus der Landesförderung zu beantragen.<br />

In 2011 wurden im Rahmen des Investitionsprogramms Anträge für drei<br />

Erweiterungsbauten <strong>und</strong> Ausstattungspauschalen geltend gemacht.<br />

Der geplante Ausbau wurde beim Kreisjugendhilfeausschuss des Main-Kinzig-Kreises<br />

beantragt. Der Kreisjugendhilfeausschuss führt bei der Ausbauplanung <strong>und</strong><br />

Inaussichtstellung von Mitteln des Landes Hessen ein Priorisierungsverfahren der<br />

Vorhaben durch. Im November 2011 wurden die Bewilligungsbescheide in Höhe von<br />

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