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Bedarfs- und Entwicklungsplan Fortschreibung ... - Stadt Bruchköbel

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<strong>Bedarfs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Entwicklungsplan</strong> Kindertagesstätten <strong>Bruchköbel</strong>, <strong>Fortschreibung</strong> 2011-2016<br />

Die Einrichtungen stehen mit diesem Modell häufig vor der widersprüchlichen Situation,<br />

sich zum einen auf die Bedarfe der Eltern einzustellen, zum anderen deren Wunsch nach<br />

hoher pädagogischer Qualität <strong>und</strong> entsprechendem Betreuungsschlüssel, sowie ihren<br />

eigenen Ansprüchen an ihre pädagogische Arbeit, gerecht zu werden.<br />

Schließtage tragen zur Qualität der Einrichtung bei, wenn sie für Planung <strong>und</strong><br />

Teamfortbildungen genutzt werden. Um den pädagogischen Fachkräften ausreichend Zeit<br />

zur Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit zu ermöglichen, stehen ab dem Kitajahr<br />

2011/2012 jeder städtischen Einrichtung zwei Schließtage zur organisatorischen <strong>und</strong><br />

pädagogischen Planung der Arbeit zur Verfügung. Ein Schließtag dient in der Regel der<br />

Teamfortbildung durch externe Referenten.<br />

4.6 Servicest<strong>und</strong>en<br />

Unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf bieten alle<br />

Einrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bruchköbel</strong> sogenannte Servicest<strong>und</strong>en an.<br />

Bei punktuellem Betreuungsbedarf können Eltern die täglichen Betreuungszeiten für Ihre<br />

Kinder erweitern. Servicest<strong>und</strong>en können bei freien Kapazitäten bis 16:30 Uhr stündlich<br />

hinzu gebucht werden. Pro angefangene Servicest<strong>und</strong>e werden 2,50 Euro als zusätzliche<br />

Kosten für die Eltern verbucht. Das erfolgreiche Modell „Service St<strong>und</strong>en“ bietet Eltern<br />

eine hohe Flexibilität bei der Betreuung ihrer Kinder.<br />

Im Jahr 2011 wurden in den 8 städtischen Einrichtungen ca. 2.400 Servicest<strong>und</strong>en in<br />

Anspruch genommen.<br />

4.7 Gebührensatzung<br />

Die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der <strong>Stadt</strong> <strong>Bruchköbel</strong> <strong>und</strong> die<br />

Gebührensatzung bilden die rechtliche Gr<strong>und</strong>lage der <strong>Stadt</strong> <strong>Bruchköbel</strong> zur Definition von<br />

Trägerverantwortung, Aufsichtspflicht, Öffnungs- <strong>und</strong> Schließzeiten, An- <strong>und</strong><br />

Abmeldeverfahren, Elternbeiträge, sowie der pädagogischen Leitlinien <strong>und</strong> Konzepte.<br />

Alle Träger haben ihre Elternbeiträge entsprechend angepasst.<br />

Eine Beitragsminderung bei Geschwisterkindern wird aktuell in Höhe von 50 %<br />

berücksichtigt. Die aktuelle Gebührensatzung wird derzeit, insbesondere im Hinblick auf<br />

die pflege- <strong>und</strong> personalintensive U3 Betreuung, überarbeitet.<br />

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