08.02.2013 Aufrufe

Bedarfs- und Entwicklungsplan Fortschreibung ... - Stadt Bruchköbel

Bedarfs- und Entwicklungsplan Fortschreibung ... - Stadt Bruchköbel

Bedarfs- und Entwicklungsplan Fortschreibung ... - Stadt Bruchköbel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bedarfs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Entwicklungsplan</strong> Kindertagesstätten <strong>Bruchköbel</strong>, <strong>Fortschreibung</strong> 2011-2016<br />

4. Strukturelle Rahmenbedingungen<br />

4.1 Gemeinsame Erziehung von Kindern mit <strong>und</strong> ohne Behinderung<br />

Bei der Aufnahme von Kindern mit Behinderung in eine Kita sind die Vorgaben der<br />

Rahmenvereinbarung Integrationsplatz zu berücksichtigen. Die Rahmenvereinbarung<br />

sieht vor, dass alle Kinder, im Besonderen auch Kinder mit Behinderung oder erhöhtem<br />

Betreuungsbedarf wohnortnah in der gleichen Bildungseinrichtung betreut werden.<br />

Im Jahr 2011 verfügen 16 Fachkräfte in städtischen Einrichtungen über eine<br />

Qualifizierung zur Integration von Kindern mit erhöhtem Betreuungsbedarf, die das Ziel<br />

hat, die gemeinsame Erziehung <strong>und</strong> Bildung von Kindern mit <strong>und</strong> ohne Behinderung<br />

systematisch <strong>und</strong> kontinuierlich zu verbessern. Jährlich werden weitere Fachkräfte<br />

qualifiziert.<br />

4.2 Gruppengrößen<br />

Die hessische Verordnung über Mindestvoraussetzungen (Mindestvoraussetzung = MVO)<br />

erfolgte zum 01.09.2009 auf einer neuen gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage.<br />

Die MVO sah vor allem eine Personalanhebung <strong>und</strong> teilweise eine Verringerung der<br />

Gruppengrößen vor. Insbesondere die Mindestanforderungen an die strukturellen<br />

Rahmenbedingungen in Krippengruppen <strong>und</strong> altersübergreifenden Gruppen mit Kindern<br />

unter drei Jahren wurden verbessert. Um den erhöhten Anforderungen im Bereich der<br />

frühkindlichen Bildung gerecht zu werden, beinhaltet die Neufassung der<br />

Mindestverordnung neben den Vorgaben für Personalbesetzung <strong>und</strong> Gruppenstärke auch<br />

eine Erweiterung der Fachkraftdefinition, indem weitere qualifizierte Berufsabschlüsse in<br />

den Fachkraftkatalog aufgenommen wurden. Zu den Fachkräften zählen nun unter<br />

anderem auch studierte Gr<strong>und</strong>schul- <strong>und</strong> Förderschullehrkräfte sowie Personen mit<br />

Bachelor- oder Masterabschluss im sozialpädagogischen <strong>und</strong> -pflegerischen Bereich.<br />

Für Träger, die die neuen Standards bis zum 1. September 2009 nicht vorhalten können,<br />

gilt eine Übergangsfrist längstens bis 31. Dezember 2012.<br />

Ab dem 1. Januar 2013 sind die Standards der neuen Mindestverordnung einzuhalten.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bruchköbel</strong> hat die erforderliche Umsetzung in allen Einrichtungen angepasst.<br />

(vgl. Hessisches Sozialministerium)<br />

4.3 Öffnungszeiten <strong>und</strong> Platzangebote<br />

Die Betrachtung der Öffnungszeiten zeigt mit Beginn des Kitajahres 2011/2012<br />

erfreulicherweise eine durchgängige Öffnungszeit von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr für alle<br />

Einrichtungen <strong>und</strong> Altersgruppen inklusiv Mittagsversorgung.<br />

Im Jahr 2011 wurden die verschiedenen Betreuungsmodelle der Kindertagesstätten<br />

weitestgehend einheitlich gestaltet. Mit der Überarbeitung der Satzung über die<br />

Benutzung der Kindertagesstätten der <strong>Stadt</strong> <strong>Bruchköbel</strong> werden den Eltern verschiedene<br />

Platzangebote unterbreitet.<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!