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Gemeindezeitung Juli 2011 - Marktgemeinde Sankt Paul im Lavanttal

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24<br />

Merkblatt für die Hundehaltung<br />

Aus gegebenem Anlass werden die Hundehalter in<br />

der <strong>Marktgemeinde</strong> St. <strong>Paul</strong> wieder einmal ausdrücklich<br />

auf die wesentlichen Best<strong>im</strong>mungen<br />

der Hundehaltung aufgrund des Kärntner Landessicherheitspolizeigesetzes<br />

(K-LSPG, LGBl. Nr.<br />

16/2005 idgF.) hingewiesen:<br />

➢ Leinen/Maulkorbzwang (§ 8 K-LSPG)<br />

An öffentlichen Orten, an denen mit einer größeren<br />

Anzahl von Menschen, Tieren und Verkehrsmitteln<br />

zu rechnen ist, sowie in Stiegenhäusern<br />

und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern besteht<br />

Maulkorb- oder Leinenzwang. Im Übrigen sind<br />

außerhalb eingefriedeter Grundflächen Maulkorb<br />

oder Leine mitzuführen. Gemäß § 8 K-LSPG besteht<br />

für bissige Hunde an öffentlichen Orten <strong>im</strong>mer<br />

Maulkorb- und Leinenzwang.<br />

➢ Tierhaltung – Maßnahmen der Gemeinde (§ 6 K-<br />

LSPG und § 8 K-LSPG)<br />

Gemäß § 6 Abs. 2 K-LSPG sind Tiere so zu halten,<br />

das<br />

➢ Menschen und Tiere weder gefährdet noch<br />

verletzt werden,<br />

➢ Menschen nicht in unzumutbarer Weise belästigt<br />

werden,<br />

➢ eine Übertragung gefährlicher Krankheiten<br />

auf Mensch und Tiere verhindert wird.<br />

Wird diesem Gebot von den Tierhaltern nicht<br />

entsprochen, hat die Gemeinde gemäß § 6 Abs.<br />

5 in Verbindung mit § 8 Abs. 6 K-LSPG die zur<br />

Abwehr oder Beseitigung von Gefahren oder unzumutbaren<br />

Belästigung erforderlichen Aufträge<br />

mittels Bescheid zu erteilen. So kann etwa die<br />

Anordnung erteilt werden, dass der Hund grundsätzlich<br />

an der Leine geführt werden muss und/<br />

oder einen Maulkorb tragen muss. Weiters kann<br />

angeordnet werden, dass best<strong>im</strong>mte Personen<br />

Kostenloser Vermessungssprechtag<br />

<strong>im</strong> Rathaus der <strong>Marktgemeinde</strong> St. <strong>Paul</strong><br />

am Mittwoch, dem 27. <strong>Juli</strong> <strong>2011</strong><br />

von 09.00 bis 11.00 Uhr<br />

• Grundteilung<br />

• Grenzfeststellung<br />

• Flächenermittlung nach den EU-Richtlinien<br />

• Vereinfachte Verfahren der Verbücherung von geringfügigen<br />

Flächen bis € 2.000,00<br />

Vermessungsbüro DI Ernst Koller<br />

Alois–Huth-Straße 5, 9400 Wolfsberg, Tel.: 04352 2101<br />

den Hund nicht führen können oder der Hund an<br />

best<strong>im</strong>mten Orten nicht mitgeführt werden darf.<br />

Letztendlich kann die Gemeinde auch die Abnahme<br />

des Hundes veranlassen.<br />

➢ Hinweistafeln<br />

Besonders hinzuweisen ist auch auf die schon<br />

bisher bestehende Pflicht der Hundehalter, bei<br />

jedem Eingang einer eingefriedeten Grundfläche<br />

durch ein allgemein verständliches Symbol auf<br />

die Haltung eines Hundes aufmerksam zu machen<br />

(§ 11 K-LSPG).<br />

➢ Fundtiere<br />

Die Bezirksverwaltungsbehörde hat gem. § 33<br />

TSchG 2004 dafür zu sorgen, dass entlaufene,<br />

ausgesetzte und von der Behörde beschlagnahmte<br />

Tiere an Personen oder Einrichtungen übergeben<br />

werden, die eine Versorgung <strong>im</strong> Sinne des Tierschutzgesetzes<br />

anbieten, soweit eine Übergabe an<br />

den Besitzer nicht in Betracht kommt.<br />

➢ Strafbest<strong>im</strong>mungen<br />

Ein Zuwiderhandeln der Hundehalter gegen die<br />

hier dargestellten Best<strong>im</strong>mungen ist durch die<br />

Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Verwaltungsstrafe<br />

von bis zu € 2.500,-- bzw. <strong>im</strong> Wiederholungsfall<br />

von bis zu € 5.000,-- zu bestrafen.<br />

Weiters werden die Hundebesitzer ausdrücklich daran<br />

erinnert, dass alle Hunde ab einem Alter von<br />

mehr als 3 Monaten <strong>im</strong> Gemeindeamt St. <strong>Paul</strong> (Kassenabteilung)<br />

anzumelden sind.<br />

Unabhängig davon besteht seit 01. Jänner 2010<br />

auch die Verpflichtung für alle Hundebesitzer, ihrem<br />

Hund einen Mikrochip <strong>im</strong>plantieren zu lassen, durch<br />

den das Tier eindeutig zugeordnet werden kann.

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