Bau- und Zonenordnung - Bülach
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3 Der Übergang des Daches von Dachaufbauten in die Hauptdachfläche darf bis höchstens 1.50 m<br />
unter die Firstlinie reichen.<br />
4 Dacheinschnitte sind nur zulässig, sofern sie das Ortsbild nicht beeinträchtigen, vom öffentlichen<br />
Strassenraum nicht einsehbar sind <strong>und</strong> gesamthaft nicht mehr als 5% der Dachaufrissfläche betragen.<br />
5 Vereinzelte Dachflächenfenster sind bis zu einer Grösse von höchstens 0.30 m 2 Glasfläche zur Belich-<br />
tung von Nebenräumen zulässig, sofern sie gesamthaft nicht mehr als 3% der Dachaufrissfläche betra-<br />
gen.<br />
2.2.11 Umgebungsgestaltung<br />
Die Umwandlung von Gärten in Autoabstellplätze ist, ausser in besonderen Fällen, verboten.<br />
2.2.12 Aussenantennen<br />
In der Kernzone KA sind Aussenantennen verboten. Vorbehalten bleibt Art. 53 des B<strong>und</strong>esgesetzes über<br />
Radio <strong>und</strong> Fernsehen (RTVG).<br />
2.3 Spezielle Bestimmungen für die Kernzone KB<br />
2.3.1 Gr<strong>und</strong>masse für Neubauten<br />
Anrechenbares Untergeschoss max. 1<br />
Anrechenbare Dachgeschosse max. 2<br />
Gebäudehöhe max. m 10.50<br />
Gr<strong>und</strong>abstand min. m 3.50<br />
2.3.2 Offene <strong>und</strong> geschlossene Überbauung<br />
1 Es ist offene Überbauung vorgeschrieben.<br />
2 Die <strong>Bau</strong>behörde kann die geschlossene Überbauung verlangen, wo es die Einordnung ins Ortsbild <strong>und</strong><br />
städtebauliche Gründe erfordern.<br />
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