Bau- und Zonenordnung - Bülach
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4.1.2 Nutzweise<br />
1 In den Wohnzonen W 1.6, W 1.9, W 2.2 <strong>und</strong> W 3.0 sind Wohnungen <strong>und</strong> nicht störende Gewerbe-<br />
<strong>und</strong> Dienstleistungsbetriebe zulässig.<br />
2 Die gewerblich genutzte Geschossfläche darf in diesen Wohnzonen maximal ein Viertel der gesamten<br />
Geschossfläche betragen.<br />
4.1.3 Ausbau des Untergeschosses<br />
Das mehrheitlich im gewachsenen Terrain liegende Untergeschoss darf bis zu einem Viertel des darü-<br />
berliegenden Vollgeschosses in für den dauernden Aufenthalt von Menschen dienende oder hiefür<br />
verwendbare Räume ausgebaut werden.<br />
4.1.4 Geschlossene Überbauung<br />
Die geschlossene Überbauung ist bis zur maximalen Gesamtlänge zulässig.<br />
4.1.5 Dachgestaltung<br />
1 Dachform <strong>und</strong> Dachneigung haben den örtlichen Verhältnissen zu entsprechen.<br />
2 Die Breite von Dachaufbauten <strong>und</strong> -einschnitten darf, vorbehältlich von Ziffer 4.2.2 Absatz 3, ge-<br />
samthaft höchstens ein Drittel der Fassadenlänge erreichen.<br />
4.2 Spezielle Bestimmungen für die Wohnzone W 1.3<br />
4.2.1 Nutzweise<br />
Es sind nur Wohnungen <strong>und</strong> Arbeitsräume im Sinne von § 52 Absatz 1 PBG zulässig.<br />
4.2.2 Dachgestaltung<br />
1 Es sind Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung von 30° bis 40° <strong>und</strong> Flach-dächer zulässig.<br />
2 Bei Satteldächern hat der Dachvorsprung allseitig mindestens 30 cm zu betragen.<br />
3 Die Breite von Dachaufbauten <strong>und</strong> -einschnitten darf gesamthaft höchstens ein Drittel der betref-<br />
fenden Fassadenlänge erreichen.<br />
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