Hohenzollerische Heimat - Hohenzollerischer Geschichtsverein
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Jahrgang 1954 H O H E N Z O I , L E R I S C H E H E I M A T 27<br />
Der Volmisgrundim Tal beim Zaunhölzle links der<br />
Krauchenwieser Straße ist ein Flurname, der mit Wahrscheinlichkeit<br />
auf den Personennamen Volmer zurückgeht.<br />
Weingarten. Man weiß, daß im Mittelalter an der<br />
Donau zwischen ihrem oberen Lauf und Ulm Weinbau betrieben<br />
wurde. Das benachbarte Levertsweiler hatte einen<br />
schon im Mittelalter erwähnten „Weinberg". Auf dem Gelände<br />
unseres Weingartens sind früher Reben und Kürbis<br />
angebaut worden.<br />
Die Wolfäcker am Hau erinnern an die Zeiten, in<br />
denen in unseren Wäldern der Wolf heimisch war.<br />
W e i t h a r t. Hart ist der Wald, in den man das Vieh und<br />
die Rosse zur Weide trieb. Uralt ist der Name Wit und Weit<br />
gleich Holz oder Wald. Dem Volke war wohl die Bedeutung<br />
des Wortes Weit schon nicht mehr bekannt, als es bei der<br />
Zusammenfügung der beiden Worte zu Weithart einen „Waldwald"<br />
gemacht hat. Vielleicht hat dabei aber die Tatsache<br />
mitgewirkt, daß der Weithart kein Waldstück im landläufigen<br />
Sinne ist, sondern wegen seiner ungewöhnlich großen Ausdehnung<br />
— von Mengen bis über Mottschieß hinaus vor<br />
Pfullendorf — die Doppelbezeichnung Wald-Wald mit Recht<br />
verdient.<br />
Beim Zaunhölzle, das zwar auf Krauchenwieser<br />
Gemarkung liegt, aber, weil es an unserer Gemarkung angrenzt<br />
und in alten Aufzeichnungen über Hausen häufig genannt<br />
wird, im Rahmen dieser Darstellung eine Anführung<br />
verdient, mag man zunächst an einen mit einem Zaun umgebenen<br />
Wald denken; doch will diese Erklärung nicht recht<br />
befriedigen, wenn man auf die alte Schreibweise Saunhöhle<br />
zurückgeht. Das Schwäbische Wörterbuch setzt<br />
Saunholz gleich Saumholz. Das Saunhölzle, hier ein schmaler,<br />
langgestreckter, zungenförmiger Wald, wäre also der Wald<br />
mit einem langen Saum oder der fast in seinem ganzen Umfang<br />
gesäumte Wald.<br />
Die Flurnamen Bäumlesweg, beim Bild, am Lausheimerweg,<br />
Birkwiesen, Fuchsbühl, Grabenäcker, Hinter den Gru-<br />
ben, Hagelschlagäcker, Halden, Hanfßärten, Hohlgasse, Krautland,<br />
Mittelfeld (unweit des Habsthaler Weges), im Moos,<br />
Moosgraben, Mühlhalden, Mühlwiesen, Riedwiesen, Sägwiesen,<br />
an der Staig, ob dem Steinbruch, im Thal (hier die Fortsetzung<br />
des Dorftales über das Oberdorf hinaus), Waldwiesen,<br />
am Habsthalerweg, am Lausheimerweg, am Levertsweilerweg,<br />
bedürfen keiner Erklärung. Ihre Deutung ergibt sich<br />
von selbst aus dem Sinn der Namen.<br />
Abgegangene Flurnamen: Aichgasse, Aichgreithle,<br />
Aispen (Gemeinde-Aispen), am langen Au (= weg, im Menger<br />
Esch), Auchtert, (hier wurde das Weidevieh zur Nachtzeit<br />
oder beim Morgengrauen zusammengetrieben), Auergeten,<br />
Braunäcker, Breugelwiesen (Breuchelwiesen), Breunenweg,<br />
Bauäcker, Friedhag, in dem Gabler, in dem kurzen Glend, im<br />
vorderen und hinteren Grund, Hirtenwiese (die Wiese, die dem<br />
Dorfhirten als Naturallohn zur freien Nutzung überlassen<br />
wurde), Kirchenäcker, Kreuzburgäcker, (rechts der Rulfinger-<br />
Straße, bei den Band-Aeckern), Kreuzgäßle, Kreuzwegäcker<br />
(im Menger-Esch), Kreuzwiesen, Kreuzader, Krumenäcker (am<br />
Band), am Laagwasser oder Langenwasser (bei der ehemaligen<br />
Säge), Lättenäcker (Läthenäcker), im Mayenkräutle,<br />
Meyenesch, Metzgerwiese, Kleinmösle, Raithle (Reithle),<br />
Reinenäcker, Rettlen, Rosenwiesle, Roßengräntz, Scheible(n)<br />
Aecker und bei dem Scheible (nahe der Triebgasse), Scheuttele-Aecker,<br />
Schreteleäcker, Schrotteläcker, in der Seerz,<br />
Seerzbach, Senenbächle, Stoffeläcker (am Habsthaler Weg),<br />
die Stelle (Sammel- und Lagerplatz für das Weidevieh),<br />
Stählgätter (Stahlgätter), Steinreße (Steinröße), Underwasser<br />
(Unterwasser im Taubried), Weyhengärten (Weihengärten<br />
links der Straße nach Ettisweiler, hinter den Häusern Mauch-<br />
Frick, Wagner, Kernler und Seßler), Zwerchgöhrenhag<br />
(Ueberzwerchgöhrenhag).<br />
* *<br />
Anmerkung: Der Verfasser ist dankbar für Hinweise<br />
auf Zweifel behebende Deutungen der Flurnamen. Wer immer<br />
sich um die Erklärung von Flurnamen bemüht, wird<br />
sich bewußt sein, daß das schwierige Gebiet der Flurnamenforschung<br />
leicht Irrtümern unterworfen ist.<br />
Ein Fuchs mit einem staatspolitischen Schwanz<br />
„Am 12. Oktober kam von Hechingen der Befehl, daß der<br />
Vogt, das Gericht und der Ausschuß am 14. des Monats morgens<br />
um 8 Uhr in der Kanzlei zu erscheinen habe. Sie hätten<br />
den Fronbrief „worauff sie sich gesteiffet, in original" mitzubringen.<br />
Da wurde ihnen der Fronbrief abgenommen und<br />
auf den 21. Oktober die ganze Gemeinde d. h. alle über 14<br />
Jahre alten Leute aufs neue nach Hechingen beordert. Dort<br />
fanden sie ein großes Aufgebot von Soldaten mit „gewehrter<br />
Hand in Bereitschafft, auch den Scharfrichter sambt seinem<br />
Knecht und sollten ihre alten Fronbrief als ungültig erklären<br />
und einen neuen anerkennen und das alles „freiwillig und ohngezwungen."<br />
„Die junge Pursch" ließ man am selben Vormittag<br />
nach Hause gehen, die Verheirateten wurden bis auf den<br />
andern Abend im Rathaus eingesperrt. Da sie sich zu der<br />
verlangten Erklärung nicht bereit fanden, wurden die Gerichtspersonen<br />
unter Bedeckung von 14 Soldaten auf Hohenzollern<br />
gefänglich abgeführt und an „drey absonderliche"<br />
Orte verlegt. Den Schreiber des Gerichts, Jakob Sinz, der<br />
Sprecher der Gemeinde war, habe der Leutnant Sartori JS<br />
folgendermaßen apostrophiert: Gehe hervor, du Schneider!<br />
Bist du der geschlachtet Gesell aus den Reihen hervorzutreten!<br />
Und der Landrichter fügte hinzu: Dein Kopf schmeckt<br />
dir nach dem Galgen; wir wollen dir den andern Fuß auch<br />
noch krumm machen. Dann wurde auch er in den Turm gelegt.<br />
Die im Hechinger Rathaus Inhaftierten wurden inzwischen<br />
bearbeitet, auf das Ansinnen des Fürsten einzugehen.<br />
Damit hatte man keinen Erfolg. Nun wurden sie befragt, ob<br />
sie die Schlichtung der ganzen Angelegenheit den auf dem<br />
Zoller gefangenen Gerichtsmännern anheimgeben wollten.<br />
Ein Teil stimmte zu und blieb zunächst in der freieren Rathaushaft.<br />
Der andere Teil, 34 an der Zahl, verweigerte dieser<br />
Vollmacht die Zustimmung und wurden in die Türme eingelegt<br />
und durch ..Musquetirer" bewacht. Ihnen wurde am folgenden<br />
Tag eröffnet, daß, wenn sie bei ihrer Meinung beharrten,<br />
sie auch auf die Festung kämen und daß „allemahl<br />
ihrer zehn miteinander spielen und einer davon hangen<br />
müßte. Dann verbrachte man diese 34 auf den Zoller und<br />
hielt zusammen mit den Gerichtsmännern im Schloßhof unter<br />
den Gewehren der Garnison eine gemeinsame Beratung<br />
ab. Das Ergebnis war, daß „man gleichwohlen zu Entgehung<br />
größerer besorglicher Gewalt und zu ihrer allerseitigen Be-<br />
von J. R i e g g e r, Pfarrer<br />
(Fortsetzung und Schluß)<br />
freyung dermahlen der Herrschaft in ihrem beschwerlichen<br />
Ansinnen willfahren und nach der Handt zusehen sollte, wie<br />
man etwa der Sach abhelfen mögte." Nach dieser Entschließung<br />
brachte man sie vom Zoller wieder nach Hechingen,<br />
sperrte sie noch eine Nacht ein, ließ am nächsten Tag auch<br />
die Jungen wieder von Owingen kommen zu einer neuen<br />
Huldigung und nun mußten sie unter diesem Druck einen<br />
neuen Fronbrief unterschreiben, der nicht mehr auf freier<br />
Vereinbarung beruhte, sondern vom Landesherrn diktiert<br />
wurde. Sämtliche Unkosten für Verpflegung der Gefangenen,<br />
des Militärs, des Landrichters, Scharfrichters und aller andern<br />
Beamten gingen zu Lasten der Unterlegenen. Am<br />
schlimmsten erging es dem Weib, das den Wirt durch ihren<br />
Zuruf stutzig und von der Arbeit abspenstig gemacht hatte.<br />
Sie wurde geholt, „über Nacht in den tiefsten Thurm gelegt,<br />
folgenden Tags auff den Pranger gestellt, mit Ruthen empfindlich<br />
hinausgestrichen und anbey des Landts auff ewig<br />
verwiesen".<br />
In dem neuen Fronbrief tut der Fürst „jedermänniglich<br />
kundt, demnach wider unsere hohe Persohn unsere Leibaigenen<br />
Underthanen des Fleckhens Owingen sich boßhaffter<br />
Weiße höchststräflich vergrifen. daß sie sich understanden,<br />
auff der Jagt unß nur mit zway Underthanen nicht an<br />
Händen zu gehen, sondern recht widersetziglich solches abzuschlagen<br />
.... undt unß gantz wohl erinerlichen, daß Sie<br />
Oebinger zu der in anno 1619 entstandenen General Rebellion<br />
eben auch dieße Freiheits Sach verlaidet hat... Wegen<br />
dieses verübten Aufstandes und Widersetzlichkeit werden sie<br />
auf ewige Zeiten ihrer Freiheiten beraubt, der alte Fronbrief<br />
wird kassiert, sie selbst gleich den andern Untertanen zu<br />
allem Fronen und Jagen verpflichtet und obendrein mußten<br />
sie die 313 Gulden nach dem alten Fronbrief bezahlen. Die<br />
Lasten des früheren Fronbriefs blieben also bestehen und<br />
hinzu kamen jährlich 8 Tage Frondienst mit Leib, Roßen und<br />
Wägen, 50 Klafter Fronholz zu hauen und nach Hechingen<br />
zu führen, sowie die willkürlichen Jagdfronen. Als besonderes<br />
Entgegenkommen wird ihnen gnädigst zugestanden, daß<br />
sie beim Aussterben des Fürstenhauses zu keinen Frondiensten<br />
mehr sollten verpflichtet sein.<br />
Daß die Owinger es bei dieser Wendung der Dinge nicht<br />
bewenden ließen, kann man sich denken. Sie wandten sich an