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Hohenzollerische Heimat - Hohenzollerischer Geschichtsverein

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Jahrgang 1954 H O H E N Z O I , L E R I S C H E H E I M A T 27<br />

Der Volmisgrundim Tal beim Zaunhölzle links der<br />

Krauchenwieser Straße ist ein Flurname, der mit Wahrscheinlichkeit<br />

auf den Personennamen Volmer zurückgeht.<br />

Weingarten. Man weiß, daß im Mittelalter an der<br />

Donau zwischen ihrem oberen Lauf und Ulm Weinbau betrieben<br />

wurde. Das benachbarte Levertsweiler hatte einen<br />

schon im Mittelalter erwähnten „Weinberg". Auf dem Gelände<br />

unseres Weingartens sind früher Reben und Kürbis<br />

angebaut worden.<br />

Die Wolfäcker am Hau erinnern an die Zeiten, in<br />

denen in unseren Wäldern der Wolf heimisch war.<br />

W e i t h a r t. Hart ist der Wald, in den man das Vieh und<br />

die Rosse zur Weide trieb. Uralt ist der Name Wit und Weit<br />

gleich Holz oder Wald. Dem Volke war wohl die Bedeutung<br />

des Wortes Weit schon nicht mehr bekannt, als es bei der<br />

Zusammenfügung der beiden Worte zu Weithart einen „Waldwald"<br />

gemacht hat. Vielleicht hat dabei aber die Tatsache<br />

mitgewirkt, daß der Weithart kein Waldstück im landläufigen<br />

Sinne ist, sondern wegen seiner ungewöhnlich großen Ausdehnung<br />

— von Mengen bis über Mottschieß hinaus vor<br />

Pfullendorf — die Doppelbezeichnung Wald-Wald mit Recht<br />

verdient.<br />

Beim Zaunhölzle, das zwar auf Krauchenwieser<br />

Gemarkung liegt, aber, weil es an unserer Gemarkung angrenzt<br />

und in alten Aufzeichnungen über Hausen häufig genannt<br />

wird, im Rahmen dieser Darstellung eine Anführung<br />

verdient, mag man zunächst an einen mit einem Zaun umgebenen<br />

Wald denken; doch will diese Erklärung nicht recht<br />

befriedigen, wenn man auf die alte Schreibweise Saunhöhle<br />

zurückgeht. Das Schwäbische Wörterbuch setzt<br />

Saunholz gleich Saumholz. Das Saunhölzle, hier ein schmaler,<br />

langgestreckter, zungenförmiger Wald, wäre also der Wald<br />

mit einem langen Saum oder der fast in seinem ganzen Umfang<br />

gesäumte Wald.<br />

Die Flurnamen Bäumlesweg, beim Bild, am Lausheimerweg,<br />

Birkwiesen, Fuchsbühl, Grabenäcker, Hinter den Gru-<br />

ben, Hagelschlagäcker, Halden, Hanfßärten, Hohlgasse, Krautland,<br />

Mittelfeld (unweit des Habsthaler Weges), im Moos,<br />

Moosgraben, Mühlhalden, Mühlwiesen, Riedwiesen, Sägwiesen,<br />

an der Staig, ob dem Steinbruch, im Thal (hier die Fortsetzung<br />

des Dorftales über das Oberdorf hinaus), Waldwiesen,<br />

am Habsthalerweg, am Lausheimerweg, am Levertsweilerweg,<br />

bedürfen keiner Erklärung. Ihre Deutung ergibt sich<br />

von selbst aus dem Sinn der Namen.<br />

Abgegangene Flurnamen: Aichgasse, Aichgreithle,<br />

Aispen (Gemeinde-Aispen), am langen Au (= weg, im Menger<br />

Esch), Auchtert, (hier wurde das Weidevieh zur Nachtzeit<br />

oder beim Morgengrauen zusammengetrieben), Auergeten,<br />

Braunäcker, Breugelwiesen (Breuchelwiesen), Breunenweg,<br />

Bauäcker, Friedhag, in dem Gabler, in dem kurzen Glend, im<br />

vorderen und hinteren Grund, Hirtenwiese (die Wiese, die dem<br />

Dorfhirten als Naturallohn zur freien Nutzung überlassen<br />

wurde), Kirchenäcker, Kreuzburgäcker, (rechts der Rulfinger-<br />

Straße, bei den Band-Aeckern), Kreuzgäßle, Kreuzwegäcker<br />

(im Menger-Esch), Kreuzwiesen, Kreuzader, Krumenäcker (am<br />

Band), am Laagwasser oder Langenwasser (bei der ehemaligen<br />

Säge), Lättenäcker (Läthenäcker), im Mayenkräutle,<br />

Meyenesch, Metzgerwiese, Kleinmösle, Raithle (Reithle),<br />

Reinenäcker, Rettlen, Rosenwiesle, Roßengräntz, Scheible(n)<br />

Aecker und bei dem Scheible (nahe der Triebgasse), Scheuttele-Aecker,<br />

Schreteleäcker, Schrotteläcker, in der Seerz,<br />

Seerzbach, Senenbächle, Stoffeläcker (am Habsthaler Weg),<br />

die Stelle (Sammel- und Lagerplatz für das Weidevieh),<br />

Stählgätter (Stahlgätter), Steinreße (Steinröße), Underwasser<br />

(Unterwasser im Taubried), Weyhengärten (Weihengärten<br />

links der Straße nach Ettisweiler, hinter den Häusern Mauch-<br />

Frick, Wagner, Kernler und Seßler), Zwerchgöhrenhag<br />

(Ueberzwerchgöhrenhag).<br />

* *<br />

Anmerkung: Der Verfasser ist dankbar für Hinweise<br />

auf Zweifel behebende Deutungen der Flurnamen. Wer immer<br />

sich um die Erklärung von Flurnamen bemüht, wird<br />

sich bewußt sein, daß das schwierige Gebiet der Flurnamenforschung<br />

leicht Irrtümern unterworfen ist.<br />

Ein Fuchs mit einem staatspolitischen Schwanz<br />

„Am 12. Oktober kam von Hechingen der Befehl, daß der<br />

Vogt, das Gericht und der Ausschuß am 14. des Monats morgens<br />

um 8 Uhr in der Kanzlei zu erscheinen habe. Sie hätten<br />

den Fronbrief „worauff sie sich gesteiffet, in original" mitzubringen.<br />

Da wurde ihnen der Fronbrief abgenommen und<br />

auf den 21. Oktober die ganze Gemeinde d. h. alle über 14<br />

Jahre alten Leute aufs neue nach Hechingen beordert. Dort<br />

fanden sie ein großes Aufgebot von Soldaten mit „gewehrter<br />

Hand in Bereitschafft, auch den Scharfrichter sambt seinem<br />

Knecht und sollten ihre alten Fronbrief als ungültig erklären<br />

und einen neuen anerkennen und das alles „freiwillig und ohngezwungen."<br />

„Die junge Pursch" ließ man am selben Vormittag<br />

nach Hause gehen, die Verheirateten wurden bis auf den<br />

andern Abend im Rathaus eingesperrt. Da sie sich zu der<br />

verlangten Erklärung nicht bereit fanden, wurden die Gerichtspersonen<br />

unter Bedeckung von 14 Soldaten auf Hohenzollern<br />

gefänglich abgeführt und an „drey absonderliche"<br />

Orte verlegt. Den Schreiber des Gerichts, Jakob Sinz, der<br />

Sprecher der Gemeinde war, habe der Leutnant Sartori JS<br />

folgendermaßen apostrophiert: Gehe hervor, du Schneider!<br />

Bist du der geschlachtet Gesell aus den Reihen hervorzutreten!<br />

Und der Landrichter fügte hinzu: Dein Kopf schmeckt<br />

dir nach dem Galgen; wir wollen dir den andern Fuß auch<br />

noch krumm machen. Dann wurde auch er in den Turm gelegt.<br />

Die im Hechinger Rathaus Inhaftierten wurden inzwischen<br />

bearbeitet, auf das Ansinnen des Fürsten einzugehen.<br />

Damit hatte man keinen Erfolg. Nun wurden sie befragt, ob<br />

sie die Schlichtung der ganzen Angelegenheit den auf dem<br />

Zoller gefangenen Gerichtsmännern anheimgeben wollten.<br />

Ein Teil stimmte zu und blieb zunächst in der freieren Rathaushaft.<br />

Der andere Teil, 34 an der Zahl, verweigerte dieser<br />

Vollmacht die Zustimmung und wurden in die Türme eingelegt<br />

und durch ..Musquetirer" bewacht. Ihnen wurde am folgenden<br />

Tag eröffnet, daß, wenn sie bei ihrer Meinung beharrten,<br />

sie auch auf die Festung kämen und daß „allemahl<br />

ihrer zehn miteinander spielen und einer davon hangen<br />

müßte. Dann verbrachte man diese 34 auf den Zoller und<br />

hielt zusammen mit den Gerichtsmännern im Schloßhof unter<br />

den Gewehren der Garnison eine gemeinsame Beratung<br />

ab. Das Ergebnis war, daß „man gleichwohlen zu Entgehung<br />

größerer besorglicher Gewalt und zu ihrer allerseitigen Be-<br />

von J. R i e g g e r, Pfarrer<br />

(Fortsetzung und Schluß)<br />

freyung dermahlen der Herrschaft in ihrem beschwerlichen<br />

Ansinnen willfahren und nach der Handt zusehen sollte, wie<br />

man etwa der Sach abhelfen mögte." Nach dieser Entschließung<br />

brachte man sie vom Zoller wieder nach Hechingen,<br />

sperrte sie noch eine Nacht ein, ließ am nächsten Tag auch<br />

die Jungen wieder von Owingen kommen zu einer neuen<br />

Huldigung und nun mußten sie unter diesem Druck einen<br />

neuen Fronbrief unterschreiben, der nicht mehr auf freier<br />

Vereinbarung beruhte, sondern vom Landesherrn diktiert<br />

wurde. Sämtliche Unkosten für Verpflegung der Gefangenen,<br />

des Militärs, des Landrichters, Scharfrichters und aller andern<br />

Beamten gingen zu Lasten der Unterlegenen. Am<br />

schlimmsten erging es dem Weib, das den Wirt durch ihren<br />

Zuruf stutzig und von der Arbeit abspenstig gemacht hatte.<br />

Sie wurde geholt, „über Nacht in den tiefsten Thurm gelegt,<br />

folgenden Tags auff den Pranger gestellt, mit Ruthen empfindlich<br />

hinausgestrichen und anbey des Landts auff ewig<br />

verwiesen".<br />

In dem neuen Fronbrief tut der Fürst „jedermänniglich<br />

kundt, demnach wider unsere hohe Persohn unsere Leibaigenen<br />

Underthanen des Fleckhens Owingen sich boßhaffter<br />

Weiße höchststräflich vergrifen. daß sie sich understanden,<br />

auff der Jagt unß nur mit zway Underthanen nicht an<br />

Händen zu gehen, sondern recht widersetziglich solches abzuschlagen<br />

.... undt unß gantz wohl erinerlichen, daß Sie<br />

Oebinger zu der in anno 1619 entstandenen General Rebellion<br />

eben auch dieße Freiheits Sach verlaidet hat... Wegen<br />

dieses verübten Aufstandes und Widersetzlichkeit werden sie<br />

auf ewige Zeiten ihrer Freiheiten beraubt, der alte Fronbrief<br />

wird kassiert, sie selbst gleich den andern Untertanen zu<br />

allem Fronen und Jagen verpflichtet und obendrein mußten<br />

sie die 313 Gulden nach dem alten Fronbrief bezahlen. Die<br />

Lasten des früheren Fronbriefs blieben also bestehen und<br />

hinzu kamen jährlich 8 Tage Frondienst mit Leib, Roßen und<br />

Wägen, 50 Klafter Fronholz zu hauen und nach Hechingen<br />

zu führen, sowie die willkürlichen Jagdfronen. Als besonderes<br />

Entgegenkommen wird ihnen gnädigst zugestanden, daß<br />

sie beim Aussterben des Fürstenhauses zu keinen Frondiensten<br />

mehr sollten verpflichtet sein.<br />

Daß die Owinger es bei dieser Wendung der Dinge nicht<br />

bewenden ließen, kann man sich denken. Sie wandten sich an

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