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Hohenzollerische Heimat - Hohenzollerischer Geschichtsverein

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Jahrgang 1954 H O H E N Z O I , L E R I S C H E H E I M A T 13<br />

Feldkreuze und Bildstöcke in und um Jungingen<br />

Im Pfarrarchiv Jungingen fand sich eine Zusammenstellung<br />

der Feldkreuze und Bildstöcke vom Jahre 1790, die der<br />

damalige von Hechingen gebürtige Pfarrer Johann Konrad<br />

Lukas Vitalowitz aufgezeichnet hat. Da zu den einzelnen<br />

Kreuzen und Bildstöcken spätere Nachträge gemacht wurden,<br />

können Ort und Stelle wohl unschwer vom heutigen Ortschronisten<br />

bestimmt und darüber gelegentlich berichtet werden.<br />

Der Wortlaut des Aufschriebs ist folgender:<br />

Beschreibung über die Bilden-Stöcklein und Creüz, so in<br />

Jungingen in dem Dorf und in dem Feld stehen und auf<br />

Kosten der Gemeind zu unterhalten schuldig, als (im Jahre<br />

1790):<br />

1. Ein Kreüz bei der Set. Anna Kapell (1790) (1796: Ist abgegangen!)<br />

(heute steht am Chor der Annakapelle ein Steinbildstock,<br />

etwa 1,90 m hoch, hinter der vergitterten Nische<br />

eine kleine Herzjesustatue und darunter die Inschrift:<br />

Denkmal des Joseph Schuler von hier, gestorben zu Bohlsbach<br />

(wohl bei Offenburg?) im Jahr 1804.)<br />

2. Ein Kreüz im Heüweeg bei der Schies Maur (1796: Jetzo<br />

in der Reite vom Jahre 1810).<br />

3. Ein Kreüz unter der Lehr am Mesmer Aeckerle (1796:<br />

1810 wieder ganz neu errichtet). Es ist dies wohl das an<br />

der Abzweigung der alten Landstraße von der heutigen<br />

etwas unterhalb des Ortseingangs von Schlatt her noch<br />

stehende Feldkreuz.<br />

4. Ein Bildenstock bei der Pfarr Scheür (1796: abgegangen).<br />

5. Ein Bildenstock an Conrad Haissen Haus (1796: abgegangen).<br />

6. Ein Bildenstock bei Michel Riesters Haus.<br />

7. Ein Bildenstock auf Aigenspott.<br />

8. Ein Bildenstock hinter dem Birgle oder Bronnen Aeckerlein.<br />

von F. St.<br />

Zum Jahre 1842 sind folgende Kreuze und Bildstöcke verzeichnet:<br />

1. Ein Kreüz in der Raithe an Nikiaus Bumillers Wies; neu<br />

errichtet im Jahre 1868.<br />

2. Ein Kreüz unter der Lehr an Johann Speidels Acker; neu<br />

errichtet am 10. Mai 1857. Es wird dies wohl das unter<br />

obiger Nr. 3 aufgeführte Kreuz sein.<br />

3. Ein Kreüz beim Weilerhof an der Gaß. Wohl das sog.<br />

Rote Kreuz, das vor Jahren am Weilerschrofen stand und<br />

sich heute im Pfarrgarten befindet. Da es an seinem alten<br />

Platz umgestürzt war, ließ es Möns. Kramer in jener<br />

stürmischen Zeit im Pfarrgarten wieder errichten.<br />

4. Ein Bildenstcck bei Jung Kristian Bumillers Haus; neu<br />

von Stein errichtet 1863.<br />

5. Ein Bildenstock bei Nikiaus und Sebastian Riesters Haus;<br />

neu von Stein errichtet 1863.<br />

6. Ein Bildenstock auf Eigenspott auf der Mesmerwies, abgegangen.<br />

7. Ein Bildenstock hinter dem Bürgle in Brunnen, abgegangen.<br />

Dabei steht der Name Bosch, wohl Vogt, der wohl damit<br />

die Unterhaltspflicht der Gemeinde anerkannte.<br />

Ob das Kreuz vom Jahre 1935, das dem Fabrikgebäude<br />

Bosch und Speidel gegenüber steht, dort einen Vorgänger<br />

hatte, entzieht sich unserer Kenntnis. Weitere Kreuze stehen<br />

u. W. an der Straße nach Killer, dabei der Flurname „Weilerkreuz",<br />

beim Wasserreservoir und ein Bildstock an der<br />

Bahnlinie nach Killer, zwischen dieser und der alten Landstraße,<br />

heute Feldweg. Doch darüber möge uns der Chronist<br />

berichten und damit einen dankenswerten Beitrag liefern,<br />

damit auch spätere Generationen um den frommen Sinn ihrer<br />

Ahnen wissen.<br />

Ein Fuchs mit einem staatspolitischen Schwanz<br />

In dem „Land und Leute verderblichen Streit sämtlicher<br />

Untertanen der Grafschaft Hohenzollern-Hechingen wider<br />

ihren allergnädigsten Landesherrn" um die freie Birsch und<br />

die andern zahlreichen Dienste und Lasten stand im untern<br />

Teil der Herrschaft neben Rangendingen, Grosselfingen und<br />

Bisingen die Gemeinde Owingen mit in vorderster Front.<br />

Der Konflikt hatte schon Ende des 16. Jahrhunderts hier<br />

begonnen, als i. J. 1584 die Einwohner sich auf althergebrachte<br />

Freiheiten berufend, die Verhaftung ihres Mitbürgers<br />

Georg Fritz verhinderten und, einem herrschaftlichen<br />

Strafkommando ausweichend, „austraten" d. h. über die<br />

naheliegende Grenze gingen. Von dieser Zeit an schwelte die<br />

heimliche Glut der Zwietracht unter leichter Decke weiter,<br />

flammte bei der erstbesten Gelegenheit zu offener Revolte<br />

auf, erlosch scheinbar wieder, um dann einige Jahrzehnte<br />

später mit den andern Gemeinden zusammen in den ein<br />

Jahrhundert dauernden Prozeß auszumünden, der bald vor<br />

dem Reichskammergericht in Wetzlar, bald vor dem Reichshofrat<br />

in Wien sich endlos hinzog und ungeheure Summen<br />

verschlang. Bis zum Jahr 1729 sollen sich die Prozeßkosten<br />

bereits auf mehrere 100 000 Gulden belaufen haben. Erst in<br />

den Jahren 1795/98 fand der fette Prozeß in einem mageren<br />

Stadt- und Landesvergleich ein unrühmliches Ende. Ei starb<br />

wohl an Auszehrung, aber nicht der Richter. Vielleicht wußten<br />

die Enkel schon nicht mehr so genau, um was eigentlich<br />

ihre Urgroßväter gestritten hatten.<br />

Dazwischen hinein spielten noch verschiedene kleinere<br />

„Spenn und Irrungen" zwischen dem „allverehrten und<br />

höchlichst geliebten Landesvater" und „seinen allzeit getrewen<br />

Landtskindern". Diese hatten aber vielfach nur persönlichen<br />

oder lokalen Charakter, zum Teil schlugen allerdings<br />

auch sie ihre Wellen bis nach Wetzlar. Von einem<br />

dieser Zwischenakte sei hier die Rede. Sein siegreicher Ausgang<br />

war für die Owinger bedeutsam genug, daß sie den<br />

Tag zu einem richtigen Feiertag, dem sogenannten Fuchsfeiertag<br />

machten, der sich in der Ueberlieferung fast bis in<br />

die Gegenwart herein erhalten hat.<br />

Wie für die meisten andern Differenzen zwischen Herrschaft<br />

und Untertanen war auch in unserm Falle die drükkende<br />

Last der Frondienste verschiedener Art als Ausfluß<br />

der Leibeigenschaft der Ausgangspunkt des Streites. Es<br />

mag richtig sein, daß es im 15. Jahrhundert in der Grafschaft<br />

Hoiienzollern-Hechingen nur noch wenige Einwohner<br />

gab, die keinem Herrn „mit dem Leibe verwandt" waren.<br />

von J. R i e g g e r, Pfarrer<br />

Daß es aber schon um diese Zeit nur noch „Herren und<br />

Knechte" gegeben habe, diese Behauptung dürfte ebenso<br />

überspitzt sein wie die andere, daß diese „Ungenossen"<br />

ihre Freiheit leichten Herzens oder gar auf eigenen Wunsch<br />

preisgegeben hätten. Wissen wir doch wie vielfältig und<br />

nachhaltig die Lock- und Druckmittel waren, mit denen<br />

eine landesväterliche Fürsorge alle Bedenken gegen einen<br />

solchen Schritt überwinden half. Sicher ist, daß keine dieser<br />

Zwangsmaßnahmen verschmäht wurde, sicher ist auch,<br />

daß dabei nicht in erster Linie das Allgemeinwohl oder der<br />

Schutz des Einzelnen die Hauptrolle spielte, sicher ist endlich,<br />

daß bei den in die Leibeigenschaft Gepreßten die Erinnerung<br />

an die einstige Freiheit noch Generationen hindurch<br />

lebendig blieb. Daß die Leibeigenschaft meist von zwei<br />

Uebeln das kleinere war, befreit sie nicht von dem Brandmal<br />

einer menschenunwürdigen Einrichtung. Entbehrte doch<br />

sogar die Sklaverei nicht gewisser Vorteile.<br />

So hatten auch viele Owinger im 16. Jahrhundert noch<br />

nicht ganz vergessen, daß ihre Ahnen sich einst größerer<br />

Freiheiten erfreuten. Biiligerweise konnte man es ihnen<br />

kaum verdenken, daß sie wenigstens noch einen letzten<br />

kümmerlichen Rest solcher Freiheiten retten wollten. Bald<br />

beriefen sie sich dafür auf „uralten Brauch und Herkommen",<br />

bald auf zweifelhafte Schriftstücke, die man höheren<br />

Orts als „Hosensackbriefe" verspottete. Vielleicht mag ihnen,<br />

die erst spät i. J. 1539 an Zollern verkauft wurden, das<br />

Joch der Leibeigenschaft noch fühlbarer gewesen sein als<br />

jenen, die es schon länger trugen. Tatsache ist jedenfalls,<br />

daß es gerade in dieser Gemeinde immer wieder zu Mißhelligkeiten<br />

kam wegen der drückenden Lasten des Fronens,<br />

Hagen und Jagens.<br />

Um diesen Streitigkeiten ein Ende zu machen, erklärten<br />

sich Graf Eitel Friedrich i. J. 1596 auf ihr „flehentliches<br />

Pitten" bereit, in einem feierlichen Vertrag einer Art ADlösung<br />

zuzustimmen. "Bo kam der „Aubinger Frohno-ief"<br />

zustande, der am 20. Mai 1596 zwischen den beiden Parteien<br />

in aller Form geschlossen und vor dem kaiserlichen Hofgericht<br />

in Rottweil" an den Stab angegeben und konfirmiert<br />

wurde, damit fürohin alle Unrichtigkeit, Irrungen<br />

undt Müßverständ verhütet undt vermitten pleiben auch<br />

beyderseits Erben undt Nachkommen dieser Sach vorgewißt<br />

seyen." Der Vertrag sollte von jedem nachfolgenden<br />

Standesherrn bestätigt werden und hatte folgenden Inhalt:

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