Hohenzollerische Heimat - Hohenzollerischer Geschichtsverein
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Jahrgang 1954 H O H E N Z O I , L E R I S C H E H E I M A T 13<br />
Feldkreuze und Bildstöcke in und um Jungingen<br />
Im Pfarrarchiv Jungingen fand sich eine Zusammenstellung<br />
der Feldkreuze und Bildstöcke vom Jahre 1790, die der<br />
damalige von Hechingen gebürtige Pfarrer Johann Konrad<br />
Lukas Vitalowitz aufgezeichnet hat. Da zu den einzelnen<br />
Kreuzen und Bildstöcken spätere Nachträge gemacht wurden,<br />
können Ort und Stelle wohl unschwer vom heutigen Ortschronisten<br />
bestimmt und darüber gelegentlich berichtet werden.<br />
Der Wortlaut des Aufschriebs ist folgender:<br />
Beschreibung über die Bilden-Stöcklein und Creüz, so in<br />
Jungingen in dem Dorf und in dem Feld stehen und auf<br />
Kosten der Gemeind zu unterhalten schuldig, als (im Jahre<br />
1790):<br />
1. Ein Kreüz bei der Set. Anna Kapell (1790) (1796: Ist abgegangen!)<br />
(heute steht am Chor der Annakapelle ein Steinbildstock,<br />
etwa 1,90 m hoch, hinter der vergitterten Nische<br />
eine kleine Herzjesustatue und darunter die Inschrift:<br />
Denkmal des Joseph Schuler von hier, gestorben zu Bohlsbach<br />
(wohl bei Offenburg?) im Jahr 1804.)<br />
2. Ein Kreüz im Heüweeg bei der Schies Maur (1796: Jetzo<br />
in der Reite vom Jahre 1810).<br />
3. Ein Kreüz unter der Lehr am Mesmer Aeckerle (1796:<br />
1810 wieder ganz neu errichtet). Es ist dies wohl das an<br />
der Abzweigung der alten Landstraße von der heutigen<br />
etwas unterhalb des Ortseingangs von Schlatt her noch<br />
stehende Feldkreuz.<br />
4. Ein Bildenstock bei der Pfarr Scheür (1796: abgegangen).<br />
5. Ein Bildenstock an Conrad Haissen Haus (1796: abgegangen).<br />
6. Ein Bildenstock bei Michel Riesters Haus.<br />
7. Ein Bildenstock auf Aigenspott.<br />
8. Ein Bildenstock hinter dem Birgle oder Bronnen Aeckerlein.<br />
von F. St.<br />
Zum Jahre 1842 sind folgende Kreuze und Bildstöcke verzeichnet:<br />
1. Ein Kreüz in der Raithe an Nikiaus Bumillers Wies; neu<br />
errichtet im Jahre 1868.<br />
2. Ein Kreüz unter der Lehr an Johann Speidels Acker; neu<br />
errichtet am 10. Mai 1857. Es wird dies wohl das unter<br />
obiger Nr. 3 aufgeführte Kreuz sein.<br />
3. Ein Kreüz beim Weilerhof an der Gaß. Wohl das sog.<br />
Rote Kreuz, das vor Jahren am Weilerschrofen stand und<br />
sich heute im Pfarrgarten befindet. Da es an seinem alten<br />
Platz umgestürzt war, ließ es Möns. Kramer in jener<br />
stürmischen Zeit im Pfarrgarten wieder errichten.<br />
4. Ein Bildenstcck bei Jung Kristian Bumillers Haus; neu<br />
von Stein errichtet 1863.<br />
5. Ein Bildenstock bei Nikiaus und Sebastian Riesters Haus;<br />
neu von Stein errichtet 1863.<br />
6. Ein Bildenstock auf Eigenspott auf der Mesmerwies, abgegangen.<br />
7. Ein Bildenstock hinter dem Bürgle in Brunnen, abgegangen.<br />
Dabei steht der Name Bosch, wohl Vogt, der wohl damit<br />
die Unterhaltspflicht der Gemeinde anerkannte.<br />
Ob das Kreuz vom Jahre 1935, das dem Fabrikgebäude<br />
Bosch und Speidel gegenüber steht, dort einen Vorgänger<br />
hatte, entzieht sich unserer Kenntnis. Weitere Kreuze stehen<br />
u. W. an der Straße nach Killer, dabei der Flurname „Weilerkreuz",<br />
beim Wasserreservoir und ein Bildstock an der<br />
Bahnlinie nach Killer, zwischen dieser und der alten Landstraße,<br />
heute Feldweg. Doch darüber möge uns der Chronist<br />
berichten und damit einen dankenswerten Beitrag liefern,<br />
damit auch spätere Generationen um den frommen Sinn ihrer<br />
Ahnen wissen.<br />
Ein Fuchs mit einem staatspolitischen Schwanz<br />
In dem „Land und Leute verderblichen Streit sämtlicher<br />
Untertanen der Grafschaft Hohenzollern-Hechingen wider<br />
ihren allergnädigsten Landesherrn" um die freie Birsch und<br />
die andern zahlreichen Dienste und Lasten stand im untern<br />
Teil der Herrschaft neben Rangendingen, Grosselfingen und<br />
Bisingen die Gemeinde Owingen mit in vorderster Front.<br />
Der Konflikt hatte schon Ende des 16. Jahrhunderts hier<br />
begonnen, als i. J. 1584 die Einwohner sich auf althergebrachte<br />
Freiheiten berufend, die Verhaftung ihres Mitbürgers<br />
Georg Fritz verhinderten und, einem herrschaftlichen<br />
Strafkommando ausweichend, „austraten" d. h. über die<br />
naheliegende Grenze gingen. Von dieser Zeit an schwelte die<br />
heimliche Glut der Zwietracht unter leichter Decke weiter,<br />
flammte bei der erstbesten Gelegenheit zu offener Revolte<br />
auf, erlosch scheinbar wieder, um dann einige Jahrzehnte<br />
später mit den andern Gemeinden zusammen in den ein<br />
Jahrhundert dauernden Prozeß auszumünden, der bald vor<br />
dem Reichskammergericht in Wetzlar, bald vor dem Reichshofrat<br />
in Wien sich endlos hinzog und ungeheure Summen<br />
verschlang. Bis zum Jahr 1729 sollen sich die Prozeßkosten<br />
bereits auf mehrere 100 000 Gulden belaufen haben. Erst in<br />
den Jahren 1795/98 fand der fette Prozeß in einem mageren<br />
Stadt- und Landesvergleich ein unrühmliches Ende. Ei starb<br />
wohl an Auszehrung, aber nicht der Richter. Vielleicht wußten<br />
die Enkel schon nicht mehr so genau, um was eigentlich<br />
ihre Urgroßväter gestritten hatten.<br />
Dazwischen hinein spielten noch verschiedene kleinere<br />
„Spenn und Irrungen" zwischen dem „allverehrten und<br />
höchlichst geliebten Landesvater" und „seinen allzeit getrewen<br />
Landtskindern". Diese hatten aber vielfach nur persönlichen<br />
oder lokalen Charakter, zum Teil schlugen allerdings<br />
auch sie ihre Wellen bis nach Wetzlar. Von einem<br />
dieser Zwischenakte sei hier die Rede. Sein siegreicher Ausgang<br />
war für die Owinger bedeutsam genug, daß sie den<br />
Tag zu einem richtigen Feiertag, dem sogenannten Fuchsfeiertag<br />
machten, der sich in der Ueberlieferung fast bis in<br />
die Gegenwart herein erhalten hat.<br />
Wie für die meisten andern Differenzen zwischen Herrschaft<br />
und Untertanen war auch in unserm Falle die drükkende<br />
Last der Frondienste verschiedener Art als Ausfluß<br />
der Leibeigenschaft der Ausgangspunkt des Streites. Es<br />
mag richtig sein, daß es im 15. Jahrhundert in der Grafschaft<br />
Hoiienzollern-Hechingen nur noch wenige Einwohner<br />
gab, die keinem Herrn „mit dem Leibe verwandt" waren.<br />
von J. R i e g g e r, Pfarrer<br />
Daß es aber schon um diese Zeit nur noch „Herren und<br />
Knechte" gegeben habe, diese Behauptung dürfte ebenso<br />
überspitzt sein wie die andere, daß diese „Ungenossen"<br />
ihre Freiheit leichten Herzens oder gar auf eigenen Wunsch<br />
preisgegeben hätten. Wissen wir doch wie vielfältig und<br />
nachhaltig die Lock- und Druckmittel waren, mit denen<br />
eine landesväterliche Fürsorge alle Bedenken gegen einen<br />
solchen Schritt überwinden half. Sicher ist, daß keine dieser<br />
Zwangsmaßnahmen verschmäht wurde, sicher ist auch,<br />
daß dabei nicht in erster Linie das Allgemeinwohl oder der<br />
Schutz des Einzelnen die Hauptrolle spielte, sicher ist endlich,<br />
daß bei den in die Leibeigenschaft Gepreßten die Erinnerung<br />
an die einstige Freiheit noch Generationen hindurch<br />
lebendig blieb. Daß die Leibeigenschaft meist von zwei<br />
Uebeln das kleinere war, befreit sie nicht von dem Brandmal<br />
einer menschenunwürdigen Einrichtung. Entbehrte doch<br />
sogar die Sklaverei nicht gewisser Vorteile.<br />
So hatten auch viele Owinger im 16. Jahrhundert noch<br />
nicht ganz vergessen, daß ihre Ahnen sich einst größerer<br />
Freiheiten erfreuten. Biiligerweise konnte man es ihnen<br />
kaum verdenken, daß sie wenigstens noch einen letzten<br />
kümmerlichen Rest solcher Freiheiten retten wollten. Bald<br />
beriefen sie sich dafür auf „uralten Brauch und Herkommen",<br />
bald auf zweifelhafte Schriftstücke, die man höheren<br />
Orts als „Hosensackbriefe" verspottete. Vielleicht mag ihnen,<br />
die erst spät i. J. 1539 an Zollern verkauft wurden, das<br />
Joch der Leibeigenschaft noch fühlbarer gewesen sein als<br />
jenen, die es schon länger trugen. Tatsache ist jedenfalls,<br />
daß es gerade in dieser Gemeinde immer wieder zu Mißhelligkeiten<br />
kam wegen der drückenden Lasten des Fronens,<br />
Hagen und Jagens.<br />
Um diesen Streitigkeiten ein Ende zu machen, erklärten<br />
sich Graf Eitel Friedrich i. J. 1596 auf ihr „flehentliches<br />
Pitten" bereit, in einem feierlichen Vertrag einer Art ADlösung<br />
zuzustimmen. "Bo kam der „Aubinger Frohno-ief"<br />
zustande, der am 20. Mai 1596 zwischen den beiden Parteien<br />
in aller Form geschlossen und vor dem kaiserlichen Hofgericht<br />
in Rottweil" an den Stab angegeben und konfirmiert<br />
wurde, damit fürohin alle Unrichtigkeit, Irrungen<br />
undt Müßverständ verhütet undt vermitten pleiben auch<br />
beyderseits Erben undt Nachkommen dieser Sach vorgewißt<br />
seyen." Der Vertrag sollte von jedem nachfolgenden<br />
Standesherrn bestätigt werden und hatte folgenden Inhalt: