07.02.2013 Aufrufe

Ausgabe 01 / 2013 - Treuen

Ausgabe 01 / 2013 - Treuen

Ausgabe 01 / 2013 - Treuen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

SEITE 4 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />

1. AUSGABE<br />

zuständige Behörde:<br />

Aktenzeichen:<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Markt 7<br />

08233 <strong>Treuen</strong><br />

305-656.<strong>01</strong><br />

Ort, Tag:<br />

Telefon:<br />

Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen<br />

Verfügung Bekanntmachung<br />

<strong>Treuen</strong>, den 07.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />

037468/6380<br />

Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen<br />

1. Straßenbeschreibung<br />

Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/Hinweis auf Neubau)<br />

<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2<br />

Beschreibung des Anfangspunktes (z. B. km)<br />

B 173 Fahrbahnrand Fl.-St. 141 Gem.<br />

Pfaffengrün NK 54 39 048 St. 1,473<br />

Gemeinde<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

2. Verfügung<br />

Beschreibung des Endpunktes (z. B. km)<br />

Wendekreis Fl.-St. 410 Gem. Pfaffengrün<br />

Landkreis<br />

Vogtlandkreis<br />

2.1 Die unter 1. bezeichnete neugebaute Straße bestehende Platz<br />

wird/wurde<br />

gewidmet aufgestuft abgestuft<br />

zur Bundesstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg<br />

Staatsstraße beschränkt-öffentlichen Platz<br />

Kreisstraße Eigentümerweg<br />

Gemeindeverbindungsstraße<br />

Ortsstraße<br />

eingezogen teilweise eingezogen<br />

2.2. Widmungsbeschränkungen<br />

Keine<br />

3. Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast)<br />

Bezeichnung<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

4. Wirksamwerden<br />

Datum<br />

Wirksamwerden der Verfügung: 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 .<br />

Tag der Verkehrsübergabe: ________________________________<br />

Tag der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck: ________________________________<br />

Tag der Sperrung: ________________________________<br />

5. Sonstiges<br />

5.1 Gründe für Widmung Widmungsbeschränkung<br />

Umstufung Einziehung Teileinziehung<br />

Mit der Herstellung der Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt2“ im Industrie- und<br />

Gewerbegebiet „Goldene Höhe“ TGIV wurde der Erschließungsplan erfüllt. Mit der neu<br />

gebauten Straße ist es erforderlich, entsprechend § 6 Sächsischen Straßengesetzt (SächsStrG)<br />

diese Straße als Ortsstraße (§3 SächsStrG) „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ zu widmen.<br />

5.2 Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden<br />

bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer-Nummer)<br />

der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong>, im Rathaus Zimmer 24<br />

6. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei folgender Behörde<br />

Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, Bauamt einzulegen.<br />

________________________________<br />

A. Jedzig<br />

Bürgermeisterin<br />

-Siegel-<br />

zuständige Behörde:<br />

Aktenzeichen:<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Markt 7<br />

08233 <strong>Treuen</strong><br />

305-656.<strong>01</strong><br />

Ort, Tag:<br />

Telefon:<br />

Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen<br />

Verfügung Bekanntmachung<br />

<strong>Treuen</strong>, den 07.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />

037468/6380<br />

Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen<br />

1. Straßenbeschreibung<br />

Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/Hinweis auf Neubau)<br />

Feuerwehrweg 1 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1<br />

Beschreibung des Anfangspunktes (z. B. km)<br />

Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“<br />

Abschnitt 155a Fl.-St. 495/1 Gem.Pfaffengrün<br />

Gemeinde<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

2. Verfügung<br />

2.1 Die unter 1. bezeichnete<br />

wird/wurde<br />

Beschreibung des Endpunktes (z. B. km)<br />

Löschwasserbecken 4 südliches Ende<br />

Fl.-St. 494/ u. 493/1 Gem. Pfaffengrün<br />

Landkreis<br />

Vogtlandkreis<br />

neugebaute Straße bestehende Platz<br />

gewidmet aufgestuft abgestuft<br />

zur Bundesstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg<br />

Staatsstraße beschränkt-öffentlichen Weg<br />

Kreisstraße Eigentümerweg<br />

Gemeindeverbindungsstraße<br />

Ortsstraße<br />

eingezogen teilweise eingezogen<br />

2.2. Widmungsbeschränkungen<br />

Keine<br />

3. Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast)<br />

Bezeichnung<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

4. Wirksamwerden<br />

Datum<br />

Wirksamwerden der Verfügung: 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 .<br />

Tag der Verkehrsübergabe: ________________________________<br />

Tag der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck: ________________________________<br />

Tag der Sperrung: ________________________________<br />

5. Sonstiges<br />

5.1 Gründe für Widmung Widmungsbeschränkung<br />

Umstufung Einziehung Teileinziehung<br />

Mit der Herstellung des Versorgungsweges „Feuerwehrzufahrt 1 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt1“ im<br />

Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe“ TGIV wurde der Erschließungsplan erfüllt.<br />

Mit dem neu gebauten Versorgungsweg ist es erforderlich, entsprechend § 6 Sächsischen<br />

Straßengesetzt (SächsStrG) diesen Versorgungsweg als „beschränkt öffentlichen Weg“ (§3<br />

SächsStrG) „Feuerwehrzufahrt 1 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ zu widmen.<br />

5.2 Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden<br />

bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer-Nummer)<br />

der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong>, im Rathaus Zimmer 24<br />

6. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei folgender Behörde<br />

Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, Bauamt einzulegen.<br />

________________________________<br />

A. Jedzig<br />

Bürgermeisterin<br />

-Siegel-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!