Ausgabe 01 / 2013 - Treuen
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1. AUSGABE<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, die Deckung der<br />
außerplanmäßigen <strong>Ausgabe</strong>n SEW-Anteile Altmannsgrüner Straße,<br />
<strong>Treuen</strong> (HH-Stelle: 2.7050.9830.00-130) in Höhe von 12.060,22 €<br />
mit den außerplanmäßigen Einnahmen aus Fördermittel Maßnahme<br />
„Durchlass Fronberg“ (HH-Stelle: 2.6300.3610.00-180).<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 49 / 09 / 12<br />
Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />
hier: Beschluss zur Widmung der Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt<br />
1“ im Ind.- u. Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />
Sachlage:<br />
Die Straße im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG<br />
IV“ wurde im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes hergestellt.<br />
Mit Fertigstellung der neu errichteten Zufahrtsstraße ist es erforderlich,<br />
entsprechend § 6 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)<br />
diese Straße als Ortsstraße (§ 3 SächsStrG) zu widmen. Sie soll die<br />
Bezeichnung „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ erhalten. Die Länge der<br />
Straße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ beträgt 0,190 km und ist eine<br />
Teilfläche der Flurstücke Nr. 496/1 und 495/1 der Gemarkung Pfaffengrün.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, die Zufahrtsstraße zum<br />
Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“ zur Ortsstraße<br />
„<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ mit Wirkung vom 20.12.2<strong>01</strong>2 zu<br />
widmen. Die Widmungsverfügung wird öffentlich bekannt gemacht.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 19<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 1<br />
Beschluss 50 / 09 / 12<br />
Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />
hier: Beschluss zur Widmung der Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt<br />
2“ im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />
Sachlage:<br />
Die Straße im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG<br />
IV“ wurde im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes hergestellt.<br />
Mit Fertigstellung der neu errichteten Zufahrtsstraße ist es erforderlich,<br />
entsprechend § 6 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)<br />
diese Straße als Ortsstraße (§ 3 SächsStrG) zu widmen. Sie soll die<br />
Bezeichnung „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ erhalten. Die Länge der<br />
Straße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ beträgt 0,195 km und ist eine<br />
Teilfläche des Flurstückes Nr. 410 der Gemarkung Pfaffengrün.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, die Zufahrtsstraße zum<br />
Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“ zur Orts-<br />
DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 13<br />
straße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ mit Wirkung vom 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 zu<br />
widmen. Die Widmungsverfügung wird öffentlich bekannt gemacht.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 51 / 09 / 12<br />
Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />
hier: Beschluss zur Widmung des Feuerwehrweges 1 <strong>Treuen</strong>er<br />
Höhe Zufahrt 1 im Ind.- u. Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />
Sachlage:<br />
Der Feuerwehrweg 1 im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene<br />
Höhe – TG IV“ wurde im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes<br />
hergestellt. Somit ist eine Widmung entsprechend § 6<br />
Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) erforderlich. Nach § 3<br />
SächsStrG wird der Feuerwehrweg 1 zur Löschwasserentnahmestelle<br />
in die Straßenklasse „beschränkt-öffentlicher Weg“ eingeteilt.<br />
Der Feuerwehrweg 1 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1 wird an der Ortsstraße<br />
„<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ bis zur Löschwasserentnahmestelle<br />
als Feuerwehrzufahrt genutzt.<br />
Der „Feuerwehrweg 1 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ hat eine Länge<br />
von 0,230 km und ist eine Teilfläche der Flurstücke Nr. 495/1, 494/1<br />
und 496/1 der Gemarkung Pfaffengrün.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, den „Feuerwehrweg 1<br />
<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene<br />
Höhe – TG IV“ als beschränkt-öffentlichen Weg mit Wirkung<br />
vom 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 zu widmen. Die Widmungsverfügung wird öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 52 / 09 / 12<br />
Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />
hier: Beschluss zur Widmung des Feuerwehrweges 2 <strong>Treuen</strong>er<br />
Höhe Zufahrt 2 im Ind.- u. Gewerbegebiet „Goldene Höhe –<br />
TG IV“<br />
Sachlage:<br />
Der Feuerwehrweg 2 im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene<br />
Höhe – TG IV“ wurde im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes<br />
hergestellt. Somit ist eine Widmung entsprechend § 6<br />
Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) erforderlich. Nach § 3<br />
SächsStrG wird der Feuerwehrweg 2 zur Löschwasserentnahmestelle<br />
in die Straßenklasse „beschränkt-öffentlicher Weg“ eingeteilt.<br />
Der Feuerwehrweg 2 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2 wird an der Ortsstraße<br />
„<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ bis zur Löschwasserentnahmestelle<br />
als Feuerwehrzufahrt genutzt.<br />
Der „Feuerwehrweg 2 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ hat eine Länge<br />
von 0,380 km und ist eine Teilfläche von den Flurstücken Nr. 410<br />
und 549/8 der Gemarkung Pfaffengrün.