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Ausgabe 01 / 2013 - Treuen

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1. AUSGABE<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, die Deckung der<br />

außerplanmäßigen <strong>Ausgabe</strong>n SEW-Anteile Altmannsgrüner Straße,<br />

<strong>Treuen</strong> (HH-Stelle: 2.7050.9830.00-130) in Höhe von 12.060,22 €<br />

mit den außerplanmäßigen Einnahmen aus Fördermittel Maßnahme<br />

„Durchlass Fronberg“ (HH-Stelle: 2.6300.3610.00-180).<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 49 / 09 / 12<br />

Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />

hier: Beschluss zur Widmung der Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt<br />

1“ im Ind.- u. Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />

Sachlage:<br />

Die Straße im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG<br />

IV“ wurde im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes hergestellt.<br />

Mit Fertigstellung der neu errichteten Zufahrtsstraße ist es erforderlich,<br />

entsprechend § 6 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)<br />

diese Straße als Ortsstraße (§ 3 SächsStrG) zu widmen. Sie soll die<br />

Bezeichnung „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ erhalten. Die Länge der<br />

Straße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ beträgt 0,190 km und ist eine<br />

Teilfläche der Flurstücke Nr. 496/1 und 495/1 der Gemarkung Pfaffengrün.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, die Zufahrtsstraße zum<br />

Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“ zur Ortsstraße<br />

„<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ mit Wirkung vom 20.12.2<strong>01</strong>2 zu<br />

widmen. Die Widmungsverfügung wird öffentlich bekannt gemacht.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 19<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 1<br />

Beschluss 50 / 09 / 12<br />

Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />

hier: Beschluss zur Widmung der Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt<br />

2“ im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />

Sachlage:<br />

Die Straße im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG<br />

IV“ wurde im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes hergestellt.<br />

Mit Fertigstellung der neu errichteten Zufahrtsstraße ist es erforderlich,<br />

entsprechend § 6 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)<br />

diese Straße als Ortsstraße (§ 3 SächsStrG) zu widmen. Sie soll die<br />

Bezeichnung „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ erhalten. Die Länge der<br />

Straße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ beträgt 0,195 km und ist eine<br />

Teilfläche des Flurstückes Nr. 410 der Gemarkung Pfaffengrün.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, die Zufahrtsstraße zum<br />

Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“ zur Orts-<br />

DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 13<br />

straße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ mit Wirkung vom 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 zu<br />

widmen. Die Widmungsverfügung wird öffentlich bekannt gemacht.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 51 / 09 / 12<br />

Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />

hier: Beschluss zur Widmung des Feuerwehrweges 1 <strong>Treuen</strong>er<br />

Höhe Zufahrt 1 im Ind.- u. Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />

Sachlage:<br />

Der Feuerwehrweg 1 im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene<br />

Höhe – TG IV“ wurde im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes<br />

hergestellt. Somit ist eine Widmung entsprechend § 6<br />

Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) erforderlich. Nach § 3<br />

SächsStrG wird der Feuerwehrweg 1 zur Löschwasserentnahmestelle<br />

in die Straßenklasse „beschränkt-öffentlicher Weg“ eingeteilt.<br />

Der Feuerwehrweg 1 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1 wird an der Ortsstraße<br />

„<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ bis zur Löschwasserentnahmestelle<br />

als Feuerwehrzufahrt genutzt.<br />

Der „Feuerwehrweg 1 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ hat eine Länge<br />

von 0,230 km und ist eine Teilfläche der Flurstücke Nr. 495/1, 494/1<br />

und 496/1 der Gemarkung Pfaffengrün.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, den „Feuerwehrweg 1<br />

<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene<br />

Höhe – TG IV“ als beschränkt-öffentlichen Weg mit Wirkung<br />

vom 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 zu widmen. Die Widmungsverfügung wird öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 52 / 09 / 12<br />

Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />

hier: Beschluss zur Widmung des Feuerwehrweges 2 <strong>Treuen</strong>er<br />

Höhe Zufahrt 2 im Ind.- u. Gewerbegebiet „Goldene Höhe –<br />

TG IV“<br />

Sachlage:<br />

Der Feuerwehrweg 2 im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene<br />

Höhe – TG IV“ wurde im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes<br />

hergestellt. Somit ist eine Widmung entsprechend § 6<br />

Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) erforderlich. Nach § 3<br />

SächsStrG wird der Feuerwehrweg 2 zur Löschwasserentnahmestelle<br />

in die Straßenklasse „beschränkt-öffentlicher Weg“ eingeteilt.<br />

Der Feuerwehrweg 2 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2 wird an der Ortsstraße<br />

„<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ bis zur Löschwasserentnahmestelle<br />

als Feuerwehrzufahrt genutzt.<br />

Der „Feuerwehrweg 2 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ hat eine Länge<br />

von 0,380 km und ist eine Teilfläche von den Flurstücken Nr. 410<br />

und 549/8 der Gemarkung Pfaffengrün.

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