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Ausgabe 01 / 2013 - Treuen

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SEITE 12 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />

1. AUSGABE<br />

Beschluss 44 / 09 / 12<br />

Grundsteuerveranlagung<br />

hier: Beschluss zur Umlage der Grundsteuer, Anpassung des Nutzungsentgeltes/der<br />

Garagenmiete<br />

Sachlage:<br />

Mit Verweis auf die Regelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes<br />

hat das Finanzamt Plauen begonnen, die Praxis der Grundsteuerveranlagung<br />

von Garagen auf fremden Grund und Boden zu<br />

ändern.<br />

Bisher wurden Garagenbesitzer, deren Garage auf fremden Grund<br />

und Boden stehen, einzeln zur Grundsteuer für das Garagengebäude<br />

herangezogen. Parallel dazu erfolgte gegenüber dem<br />

Grundstückseigentümer die Grundsteuerfestsetzung für das<br />

Grundstück (unbebaut).<br />

Mit Beginn dieses Jahres hat das Finanzamt Plauen begonnen, die<br />

Grundsteuermessbescheide für die Einzelgaragen mit Wirkung<br />

zum <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 aufzuheben. In Folge dessen ist die Stadt <strong>Treuen</strong><br />

verpflichtet, die bisherige Grundsteuerveranlagung für die betroffenen<br />

Garagenbesitzer zum 31.12.2<strong>01</strong>2 zu beenden.<br />

Parallel dazu wird der Grundstückseigentümer, in den meisten Fällen<br />

ist dies die Stadt <strong>Treuen</strong>, zur Grundsteuer für das gesamte Garagengrundstück,<br />

nunmehr als bebaut bewertet, veranlagt.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt eine Anpassung der Nutzungsentgelte für<br />

Garagengrundstücke auf einheitlich 50,00 € pro Jahr und eine Erhöhung<br />

des Mietpreises für städtische Garagen um 1,00 € pro<br />

Monat ab dem Jahr 2<strong>01</strong>3.<br />

Gleichzeitig wird auf eine Umlage der auf die jeweiligen Objekte<br />

anfallende Grundsteuer verzichtet.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 2<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Bemerkung:<br />

Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung waren 2 Stadträte<br />

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.<br />

Beschluss 45 / 09 / 12<br />

Haushaltsvollzug 2<strong>01</strong>2<br />

hier: Inanspruchnahme der Kreditermächtigung 2<strong>01</strong>1 und 2<strong>01</strong>2<br />

Sachlage:<br />

Der Stadtrat beschließt im Zuge der Inanspruchnahme der Kreditermächtigung<br />

2<strong>01</strong>1 die Aufnahme eines Kommunaldarlehens in<br />

Höhe von 300.000,00 € und einer Laufzeit von 20 Jahren bei der<br />

Sächsischen Aufbaubank.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt im Zuge der Inanspruchnahme der Kreditermächtigung<br />

2<strong>01</strong>1 die Aufnahme eines Kommunaldarlehens in<br />

Höhe von 300.000,00 € und einer Laufzeit von 20 Jahren bei der<br />

Sächsischen Aufbaubank.<br />

Dieses Kommunaldarlehen soll als Ratendarlehen mit einer 20-jährigen<br />

Zinsfestbindung aufgenommen werden. Dabei gelten folgende<br />

Kreditkonditionen:<br />

• Ratendarlehen über 300.000,00 €<br />

• Valutierung: 27.12.2<strong>01</strong>2<br />

• Laufzeit: 20 Jahre<br />

• Zinssatz: 2,1471% p.a.<br />

• Zins- und Tilgungsraten vierteljährlich rückwirkend, erstmals am<br />

<strong>01</strong>.04.2<strong>01</strong>3<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

werden. Ja-Stimmen: Dabei gelten folgende Kreditkonditionen:<br />

Ratendarlehen über 300.000,00<br />

Nein-Stimmen: Valutierung: 27.12.2<strong>01</strong>2<br />

Stimmenthaltungen: Laufzeit: 20 Jahre<br />

14<br />

3<br />

3<br />

Dieses Kommunaldarlehen soll als Ratendarlehen mit einer 20-jährigen Zinsfestbindung aufgenommen<br />

Zinssatz: 2,1471% p.a.<br />

Zins- und Tilgungsraten vierteljährlich rückwirkend, erstmals am <strong>01</strong>.04.2<strong>01</strong>3<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Beschluss 46 / 09 / 12<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 14<br />

Nein-Stimmen: 3<br />

Stimmenthaltungen: 3<br />

Beschluss – Forstlicher Wirtschaftsplan für das Jahr 2<strong>01</strong>3<br />

Sachlage:<br />

Beschluss Der jährliche 46 / 09 / 12 Wirtschaftsplan für den Körperschaftswald wurde<br />

Beschluss durch den - Forstlicher Staatsbetrieb Wirtschaftsplan Sachsenforst, für das Jahr Forstbezirk 2<strong>01</strong>3 Plauen, aufgestellt.<br />

Sachlage:<br />

Der jährliche Wirtschaftsplan für den Körperschaftswald wurde durch den Staatsbetrieb Sachsenforst,<br />

Forstbezirk Plauen, aufgestellt.<br />

Für das Jahr 2<strong>01</strong>3 sind folgende Maßnahmen im VMHH vorgese-<br />

Für hen: das Jahr 2<strong>01</strong>3 sind folgende Maßnahmen im VMHH vorgesehen:<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt den Waldwirtschaftsplan 2<strong>01</strong>3 für den Körperschaftswald der Stadt<br />

<strong>Treuen</strong>. Der Stadtrat beschließt den Waldwirtschaftsplan 2<strong>01</strong>3 für den Körperschaftswald<br />

der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />

davon Abstimmungsergebnis:<br />

anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als 0 Vors.): 23<br />

Stimmenthaltungen: davon anwesend: 0<br />

20<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 48 / 09 / 12<br />

Beschluss zur Deckung außerplanmäßiger <strong>Ausgabe</strong>n SEW-Bescheide<br />

für RNA-TW (Baufeldfreimachung) und KNE-MW <strong>Treuen</strong>,<br />

Altmannsgrüner Straße<br />

Sachlage:<br />

Gemäß § 8 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser<br />

Vogtland (ZWAV) zahlen die Verbandsmitglieder eine Investitionskostenumlage<br />

für die pauschalen Investitionsanteile der<br />

Straßenentwässerung.<br />

Mit Ankündigung Februar 2<strong>01</strong>2 teilte der ZWAV der Stadt <strong>Treuen</strong><br />

mit, dass für die Ende 2<strong>01</strong>1 durchgeführte Maßnahme „Altmannsgrüner<br />

Straße“ im Haushaltsjahr 2<strong>01</strong>2 SEW-Anteile anfallen.<br />

Beschluss:<br />

Menge Kosten Erlöse<br />

€ €<br />

Holzeinschlag 60 fm LAS Lang-/Stammholzabschnitte (a 55 €/fm) 3.000,00 8.250,00<br />

(Festmeter fm) 50 fm LAS Lang-/Stammholzabschnitte (a 40 €/fm) 1.000,00 2.000,00<br />

25 fm BR Brennholz (a 10 €/fm) 325,00 250,00<br />

15 fm IS Industrieschnittholz (a 11,44 €/fm) 300,00 171,60<br />

Waldpflege 0,60 ha Pflege 130,00 0<br />

Aufforstung 0,30 ha Aufforstung 750 Stück Fichte 675,00 0<br />

Kosten forstwirtschaftlicher<br />

Revierdienst 38,60 ha<br />

18,00 €/ha im Jahr Flächenbeitrag 694,80 0<br />

Gesamt 6.124,80 10.671,60<br />

Reinerlös/Gewinn 4.546,80<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23

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