Haus- und Hof- flächenprogramm - Kassel
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Ihr Beitrag für ein attraktives Wesertor<br />
Der <strong>Kassel</strong>er Stadtteil Wesertor besitzt viele attraktive Gebäudefassaden<br />
<strong>und</strong> vielfältige Potentiale im direkten Gebäudeumfeld.<br />
Investitionen in Fassaden, Dach-, Garten- <strong>und</strong> <strong>Hof</strong>bereiche<br />
lassen nicht nur Werte erhalten. Sie erhöhen zusätzlich die<br />
Attraktivität des Wesertors als Wohn- <strong>und</strong> Einkaufsstandort.<br />
Investitionen werden gefördert<br />
Die Stadt <strong>Kassel</strong> vergibt innerhalb des Städtebauförderungsgebietes<br />
„Soziale Stadt <strong>Kassel</strong>-Wesertor“ mit fi nanzieller<br />
Unterstützung der Europäischen Union Zuschüsse für private<br />
Investitionen, die der Begrünung <strong>und</strong> Gestaltung von privaten<br />
<strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hof</strong>fl ächen dienen.<br />
Wie wird die Förderung beantragt?<br />
Der Aufwand wird so niedrig wie möglich gehalten. Die Mitarbeiter<br />
des Stadtteilmanagements, insbesondere der eigens<br />
beauftragte Quartiersarchitekt, beraten Sie gerne kostenlos in<br />
allen Fragen des Förderprogramms, sind bei der Antragstellung<br />
behilfl ich <strong>und</strong> informieren darüber hinaus auch hinsichtlich<br />
energetischer Maßnahmen <strong>und</strong> weiterer Förderprogramme. Die<br />
Antragsunterlagen liegen im Büro des Stadtteilmanagements<br />
bereit <strong>und</strong> werden auf Wunsch zugesandt. Dem Antrag sind<br />
weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis,<br />
Fotos, Zeichnungen, Aufmaß etc. beizufügen. Der<br />
Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Der<br />
Antrag kann vom Eigentümer gestellt werden oder von Mietern<br />
mit Zustimmung des Vermieters.<br />
Kontakt:<br />
Stadtteilbüro Wesertor<br />
Weserstraße 38-40, 34125 <strong>Kassel</strong><br />
Tel.: 0561 / 8 07 53 37<br />
E-mail: stadtteilbuero@kassel-wesertor.de<br />
Internet: www.kassel-wesertor.de<br />
Ansprechpartnerinnen:<br />
Simone Lau, Stadtteilmanagerin<br />
Sandra Lüning, Stadtteilmanagerin<br />
Sprechzeiten:<br />
Di. <strong>und</strong> Do. 10.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />
Außerhalb dieser Zeiten ist das Stadtteilbüro telefonisch<br />
erreichbar. Gesprächstermine nach Vereinbarung.<br />
Ansprechpartnerin bei der Stadt <strong>Kassel</strong>:<br />
Stadtplanung, Bauaufsicht <strong>und</strong> Denkmalschutz<br />
Projektkoordinatorin Soziale Stadt Wesertor<br />
Eva-Maria Rupp; Tel.: 0561 / 787-61 55<br />
E-Mail: eva-maria.rupp@stadt-kassel.de<br />
Finanzierung<br />
Europäische Union<br />
Stadt <strong>Kassel</strong><br />
Impressum<br />
Herausgeber: Stadt <strong>Kassel</strong>, Text: Stadtteilmanagement Wesertor; Fotos: Klaus Wagner,<br />
Gestaltung: Machbar GmbH, Stadt <strong>Kassel</strong>, Aufl age: 500 Stück Mai 2011<br />
Der Förderbereich <strong>Kassel</strong> - Wesertor<br />
EFRE-Programm „Urbane Entwicklung<br />
durch Stadterneuerung“ im Rahmen von<br />
„Soziale Stadt <strong>Kassel</strong> - Wesertor“<br />
<strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hof</strong>fl<br />
ächenprogramm<br />
Förderung der Gestaltung von privaten Höfen, Gärten,<br />
Dächern <strong>und</strong> Fassaden.
Instandsetzung <strong>und</strong> Gestaltung von<br />
Fassaden<br />
Eine ansprechende <strong>Haus</strong>fassade wertet die Wohnadresse auf<br />
<strong>und</strong> erhöht die Zufriedenheit der Mieter. Zudem wird ein Beitrag<br />
zur Wertsteigerung des Gebäudes <strong>und</strong> zur Attraktivierung<br />
des gesamten Quartiers geleistet.<br />
Was kann gefördert werden?<br />
Die Zuschüsse können zur Sanierung <strong>und</strong> Gestaltung der<br />
Gebäudefassaden innerhalb des Stadterneuerungsgebietes<br />
eingesetzt werden (z.B. Reinigungs-, Instandsetzungs-,<br />
Wiederherstellungs-, <strong>und</strong> Gestaltungsarbeiten, Beleuchtung).<br />
Auch für den Anstrich von Balkongeländern oder Fensterrahmen<br />
werden Zuschüsse gewährt. Eine höhere Förderung gibt<br />
es für eine künstlerische Gestaltung.<br />
Was kann nicht gefördert werden?<br />
Nicht gefördert werden architektonische oder statische Veränderungen<br />
(z.B. die Veränderung von Fenster- oder Türöffnungen<br />
sowie der Anbau von Balkonen). Auch Wärmedämmungen<br />
oder Fassadenverkleidungen werden nicht fi nanziell unterstützt.<br />
Begrünung <strong>und</strong> Gestaltung von Höfen,<br />
Gärten <strong>und</strong> Dächern<br />
Höfe <strong>und</strong> Außenfl ächen am Wohngebäude, die auch für Mieter<br />
nutzbar sind, steigern den Wohnwert <strong>und</strong> verbessern die<br />
Vermietbarkeit der Wohnungen. Zusätzlich haben sie positive<br />
Auswirkungen auf das Stadtklima.<br />
Was kann gefördert werden?<br />
Die Zuschüsse können für die Gestaltung der <strong>Hof</strong>-, Dach <strong>und</strong><br />
Gartenfl ächen inkl. Planungsleistungen bewilligt werden (z.B.<br />
Entsiegelung von Innenhöfen, Anlage von Spiel- <strong>und</strong> Aufenthaltsbereichen,<br />
Gestaltung von Mauern <strong>und</strong> Müllstandorten,<br />
Fahrradständer, Aufwertung von Eingangsbereichen <strong>und</strong><br />
Vorgärten, Begrünung von Dächern <strong>und</strong> Außenwänden - außer<br />
an der Hauptfassade). Ziel der Maßnahme muss sein, eine attraktive<br />
Freifl äche zu gestalten, die das Wohnumfeld aufwertet<br />
<strong>und</strong> allen Mietern zugänglich ist.<br />
Was kann nicht gefördert werden?<br />
Die Anlage von Stellplätzen sowie Maßnahmen, die zu einer<br />
zusätzlichen Versiegelung führen (z. B. Parkplätze oder Garagen),<br />
werden nicht gefördert.<br />
Fördervoraussetzungen<br />
Für die Antragstellung sind weitere Förderbedingungen der<br />
Förderrichtlinie entscheidend.<br />
Das Objekt liegt innerhalb des Stadterneuerungsge-<br />
bietes.<br />
Die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein.<br />
Die Maßnahme wurde mit dem Quartiersarchitekten<br />
im Stadtteilbüro abgestimmt.<br />
Das Gebäude ist mind. 10 Jahre alt <strong>und</strong> umfasst<br />
mind. 3 Wohneinheiten (darunter 2 Mietwohnungen)<br />
<strong>und</strong> mind. 2 Vollgeschosse.<br />
Die Kosten müssen über 1.000 € liegen.<br />
Die Maßnahme ist mietneutral durchzuführen.<br />
Wie hoch ist die Förderung?<br />
Es werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten<br />
erstattet:<br />
max. 30 € /qm bei gestalteter/begrünter Fläche<br />
max. 45 € /qm bei künstlerischer Gestaltung von<br />
Brandwänden, Giebeln<br />
max. 60 € /qm bei der <strong>Hof</strong>gestaltung <strong>und</strong> bei Dach-<br />
begrünungen<br />
Die Förderung über dieses Programm ist mit anderen Förderprogrammen<br />
kombinierbar. Dies betrifft Maßnahmen, deren<br />
Bezuschussung hier ausgeschlossen ist (z.B. Wärmedämmung).<br />
Fachgerechte Eigenleistungen zur <strong>Hof</strong>gestaltung können mit<br />
bis zu 10 € je Arbeitsst<strong>und</strong>e verrechnet werden.