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Haus- und Hof- flächenprogramm - Kassel

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Ihr Beitrag für ein attraktives Wesertor<br />

Der <strong>Kassel</strong>er Stadtteil Wesertor besitzt viele attraktive Gebäudefassaden<br />

<strong>und</strong> vielfältige Potentiale im direkten Gebäudeumfeld.<br />

Investitionen in Fassaden, Dach-, Garten- <strong>und</strong> <strong>Hof</strong>bereiche<br />

lassen nicht nur Werte erhalten. Sie erhöhen zusätzlich die<br />

Attraktivität des Wesertors als Wohn- <strong>und</strong> Einkaufsstandort.<br />

Investitionen werden gefördert<br />

Die Stadt <strong>Kassel</strong> vergibt innerhalb des Städtebauförderungsgebietes<br />

„Soziale Stadt <strong>Kassel</strong>-Wesertor“ mit fi nanzieller<br />

Unterstützung der Europäischen Union Zuschüsse für private<br />

Investitionen, die der Begrünung <strong>und</strong> Gestaltung von privaten<br />

<strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hof</strong>fl ächen dienen.<br />

Wie wird die Förderung beantragt?<br />

Der Aufwand wird so niedrig wie möglich gehalten. Die Mitarbeiter<br />

des Stadtteilmanagements, insbesondere der eigens<br />

beauftragte Quartiersarchitekt, beraten Sie gerne kostenlos in<br />

allen Fragen des Förderprogramms, sind bei der Antragstellung<br />

behilfl ich <strong>und</strong> informieren darüber hinaus auch hinsichtlich<br />

energetischer Maßnahmen <strong>und</strong> weiterer Förderprogramme. Die<br />

Antragsunterlagen liegen im Büro des Stadtteilmanagements<br />

bereit <strong>und</strong> werden auf Wunsch zugesandt. Dem Antrag sind<br />

weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis,<br />

Fotos, Zeichnungen, Aufmaß etc. beizufügen. Der<br />

Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Der<br />

Antrag kann vom Eigentümer gestellt werden oder von Mietern<br />

mit Zustimmung des Vermieters.<br />

Kontakt:<br />

Stadtteilbüro Wesertor<br />

Weserstraße 38-40, 34125 <strong>Kassel</strong><br />

Tel.: 0561 / 8 07 53 37<br />

E-mail: stadtteilbuero@kassel-wesertor.de<br />

Internet: www.kassel-wesertor.de<br />

Ansprechpartnerinnen:<br />

Simone Lau, Stadtteilmanagerin<br />

Sandra Lüning, Stadtteilmanagerin<br />

Sprechzeiten:<br />

Di. <strong>und</strong> Do. 10.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

Außerhalb dieser Zeiten ist das Stadtteilbüro telefonisch<br />

erreichbar. Gesprächstermine nach Vereinbarung.<br />

Ansprechpartnerin bei der Stadt <strong>Kassel</strong>:<br />

Stadtplanung, Bauaufsicht <strong>und</strong> Denkmalschutz<br />

Projektkoordinatorin Soziale Stadt Wesertor<br />

Eva-Maria Rupp; Tel.: 0561 / 787-61 55<br />

E-Mail: eva-maria.rupp@stadt-kassel.de<br />

Finanzierung<br />

Europäische Union<br />

Stadt <strong>Kassel</strong><br />

Impressum<br />

Herausgeber: Stadt <strong>Kassel</strong>, Text: Stadtteilmanagement Wesertor; Fotos: Klaus Wagner,<br />

Gestaltung: Machbar GmbH, Stadt <strong>Kassel</strong>, Aufl age: 500 Stück Mai 2011<br />

Der Förderbereich <strong>Kassel</strong> - Wesertor<br />

EFRE-Programm „Urbane Entwicklung<br />

durch Stadterneuerung“ im Rahmen von<br />

„Soziale Stadt <strong>Kassel</strong> - Wesertor“<br />

<strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hof</strong>fl<br />

ächenprogramm<br />

Förderung der Gestaltung von privaten Höfen, Gärten,<br />

Dächern <strong>und</strong> Fassaden.


Instandsetzung <strong>und</strong> Gestaltung von<br />

Fassaden<br />

Eine ansprechende <strong>Haus</strong>fassade wertet die Wohnadresse auf<br />

<strong>und</strong> erhöht die Zufriedenheit der Mieter. Zudem wird ein Beitrag<br />

zur Wertsteigerung des Gebäudes <strong>und</strong> zur Attraktivierung<br />

des gesamten Quartiers geleistet.<br />

Was kann gefördert werden?<br />

Die Zuschüsse können zur Sanierung <strong>und</strong> Gestaltung der<br />

Gebäudefassaden innerhalb des Stadterneuerungsgebietes<br />

eingesetzt werden (z.B. Reinigungs-, Instandsetzungs-,<br />

Wiederherstellungs-, <strong>und</strong> Gestaltungsarbeiten, Beleuchtung).<br />

Auch für den Anstrich von Balkongeländern oder Fensterrahmen<br />

werden Zuschüsse gewährt. Eine höhere Förderung gibt<br />

es für eine künstlerische Gestaltung.<br />

Was kann nicht gefördert werden?<br />

Nicht gefördert werden architektonische oder statische Veränderungen<br />

(z.B. die Veränderung von Fenster- oder Türöffnungen<br />

sowie der Anbau von Balkonen). Auch Wärmedämmungen<br />

oder Fassadenverkleidungen werden nicht fi nanziell unterstützt.<br />

Begrünung <strong>und</strong> Gestaltung von Höfen,<br />

Gärten <strong>und</strong> Dächern<br />

Höfe <strong>und</strong> Außenfl ächen am Wohngebäude, die auch für Mieter<br />

nutzbar sind, steigern den Wohnwert <strong>und</strong> verbessern die<br />

Vermietbarkeit der Wohnungen. Zusätzlich haben sie positive<br />

Auswirkungen auf das Stadtklima.<br />

Was kann gefördert werden?<br />

Die Zuschüsse können für die Gestaltung der <strong>Hof</strong>-, Dach <strong>und</strong><br />

Gartenfl ächen inkl. Planungsleistungen bewilligt werden (z.B.<br />

Entsiegelung von Innenhöfen, Anlage von Spiel- <strong>und</strong> Aufenthaltsbereichen,<br />

Gestaltung von Mauern <strong>und</strong> Müllstandorten,<br />

Fahrradständer, Aufwertung von Eingangsbereichen <strong>und</strong><br />

Vorgärten, Begrünung von Dächern <strong>und</strong> Außenwänden - außer<br />

an der Hauptfassade). Ziel der Maßnahme muss sein, eine attraktive<br />

Freifl äche zu gestalten, die das Wohnumfeld aufwertet<br />

<strong>und</strong> allen Mietern zugänglich ist.<br />

Was kann nicht gefördert werden?<br />

Die Anlage von Stellplätzen sowie Maßnahmen, die zu einer<br />

zusätzlichen Versiegelung führen (z. B. Parkplätze oder Garagen),<br />

werden nicht gefördert.<br />

Fördervoraussetzungen<br />

Für die Antragstellung sind weitere Förderbedingungen der<br />

Förderrichtlinie entscheidend.<br />

Das Objekt liegt innerhalb des Stadterneuerungsge-<br />

bietes.<br />

Die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein.<br />

Die Maßnahme wurde mit dem Quartiersarchitekten<br />

im Stadtteilbüro abgestimmt.<br />

Das Gebäude ist mind. 10 Jahre alt <strong>und</strong> umfasst<br />

mind. 3 Wohneinheiten (darunter 2 Mietwohnungen)<br />

<strong>und</strong> mind. 2 Vollgeschosse.<br />

Die Kosten müssen über 1.000 € liegen.<br />

Die Maßnahme ist mietneutral durchzuführen.<br />

Wie hoch ist die Förderung?<br />

Es werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten<br />

erstattet:<br />

max. 30 € /qm bei gestalteter/begrünter Fläche<br />

max. 45 € /qm bei künstlerischer Gestaltung von<br />

Brandwänden, Giebeln<br />

max. 60 € /qm bei der <strong>Hof</strong>gestaltung <strong>und</strong> bei Dach-<br />

begrünungen<br />

Die Förderung über dieses Programm ist mit anderen Förderprogrammen<br />

kombinierbar. Dies betrifft Maßnahmen, deren<br />

Bezuschussung hier ausgeschlossen ist (z.B. Wärmedämmung).<br />

Fachgerechte Eigenleistungen zur <strong>Hof</strong>gestaltung können mit<br />

bis zu 10 € je Arbeitsst<strong>und</strong>e verrechnet werden.

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