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Inhaltsverzeichnis - Sachsen-Anhalt

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<strong>Inhaltsverzeichnis</strong><br />

I<br />

1. Behördengeschichtliche Entwicklung des Amtes „Oberpräsident, Allgemeine<br />

Abteilung“......................................................................................................................II<br />

1.1. Überblick über Stellung, Aufgaben, Funktionen und Arbeitsweise...........................II<br />

1.2. Stellung, Aufgaben und Funktionen von 1816 bis zum letzten Viertel des 19.<br />

Jahrhunderts ............................................................................................................... IV<br />

1.2.1. Stellung .............................................................................................................................. IV<br />

1.2.2. Aufgaben und Funktionen................................................................................................... V<br />

1.2.2.1. Oberaufsicht über Behörden und Beamte................................................................... V<br />

1.2.2.2. Eigener Wirkungskreis.............................................................................................. VIII<br />

1.2.2.3. Stellvertretung der obersten Staatsbehörden im Konfliktfall ...................................... XI<br />

1.2.2.4. Ziviler Repräsentant des Staatsoberhauptes und Konsultant der Ministerien ........... XI<br />

1.3. Veränderungen bis zum Ersten Weltkrieg ................................................................ XII<br />

1.3.1. Stellung und innenpolitische Aufgaben............................................................................. XII<br />

1.3.2. Wirtschafts- und sozialpolitische Aufgaben .....................................................................XIV<br />

1.4. Veränderungen im Ersten Weltkrieg ........................................................................XVI<br />

1.5. Veränderungen in der Weimarer Republik...............................................................XVI<br />

1.5.1. Stellung am Anfang der zwanziger Jahre ........................................................................XVI<br />

1.5.2. Innenpolitische Aufgaben................................................................................................XVII<br />

1.5.3. Wirtschafts- und sozialpolitische Aufgaben ...................................................................XVIII<br />

1.5.4. Stellung zum Ende der Weimarer Republik......................................................................XX<br />

1.6. Veränderungen im Nationalsozialismus ...................................................................XX<br />

1.6.1. Stellung .............................................................................................................................XX<br />

1.6.2. Neustrukturierung des Oberpräsidiums..........................................................................XXII<br />

1.6.3. Aufgaben der „Allgemeinen Abteilung“ ..........................................................................XXIII<br />

1.6.4. Auflösung der Provinz <strong>Sachsen</strong> und Bildung der Behörden Oberpräsident Magdeburg<br />

und Oberpräsident Halle-Merseburg ............................................................................. XXV<br />

1.7. Abwicklung der Oberpräsidenten Magdeburg und Halle-Merseburg ..................XXVI<br />

2. Bestandsgeschichte...............................................................................................XXVII<br />

3. Übersicht über weitere Bestände im Landeshauptarchiv <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>,<br />

gesetzliche Grundlagen, Handbücher, Literatur und Archivgut des Bestandes Rep.<br />

C 20 I Oberpräsident Magdeburg, Allgemeine Abteilung zur allgemeinen und<br />

inneren Verwaltung ...............................................................................................XXXIII<br />

4. Hinweise für den Benutzer................................................................................... XXXIX


II<br />

1. Behördengeschichtliche Entwicklung des Amtes „Oberpräsident, Allgemeine<br />

Abteilung“<br />

1.1. Überblick über Stellung, Aufgaben, Funktionen und Arbeitsweise<br />

Der Oberpräsident der Provinz <strong>Sachsen</strong> war als preußische Mittelbehörde von 1816 bis 1945<br />

zuständig für die allgemeine und innere Verwaltung der im Jahre 1815 gebildeten Provinz<br />

<strong>Sachsen</strong> 1 . Die preußischen Oberpräsidenten galten während der gesamten Zeit, in der die<br />

Behörde existierte, als Kommissare der Staatsregierung und ihrer Ministerien in den Provin-<br />

zen. In dieser Eigenschaft waren sie vornehmlich verpflichtet, als „Moderator“ zwischen den<br />

Behörden die Vorstellungen und Interessen der Zentralregierung in ihren Territorien adäquat<br />

umzusetzen.<br />

Die vom Oberpräsidenten der Provinz <strong>Sachsen</strong>, ab 1933 von seiner Allgemeinen Abteilung<br />

wahrzunehmenden Sachaufgaben umfassten insbesondere die allgemeine Landesverwal-<br />

tung (wie Behördenorganisation und Beamteneinsatz, Hoheits-, Verfassungs-, auswärtige<br />

und Finanzangelegenheiten) und Zuständigkeiten aus den Bereichen der Polizei sowie der<br />

Stände, der Selbstverwaltungs- und Kommunalaufsicht, von Militär und Justiz, der Kirchen,<br />

Schulen und der Kultur, des Gesundheits-, Wohlfahrts- und Fürsorgewesens (mit Stiftungen<br />

und Vereinen), des Handwerks, Handels, Gewerbes und der Industrie samt Bergbau, Ver-<br />

kehrs- und Bauwesen, der Banken und anderer Kreditinstitute, desgleichen der Land-, Forst-<br />

und Wasserwirtschaft, der Landeskultur und des Siedlungswesens. Allerdings sollte der<br />

Oberpräsident diese Zuständigkeiten vornehmlich in beaufsichtigender, koordinierender und<br />

konsultativer Funktion innehaben, denn die Regierungspräsidenten mit ihren Regierungen in<br />

Magdeburg, Merseburg und Erfurt blieben die eigentlichen Träger der allgemeinen Landes-<br />

verwaltung der Provinz und die Mittelinstanz zwischen den Kreisbehörden und den Ministe-<br />

rien 2 . Der Oberpräsident realisierte sein Aufgabenspektrum entweder in der Funktion eines<br />

Aufsichts- oder eines Vollzugsorgans:<br />

- Er hatte die Oberaufsicht sowohl über die Verwaltungstätigkeit der staatlichen Behörden<br />

als auch über die Dienstführung und die persönlichen Verhältnisse der Beamten der ge-<br />

samten öffentlichen Verwaltung sowie die Staatsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen<br />

Körperschaften seiner Provinz vorzunehmen.<br />

1 Da mit der zeitlichen Überschneidung von Archivbeständen immer zu rechnen ist, siehe auch die<br />

Bestandsgruppen: Rep. U Urkunden, Rep. A Akten, Rep. B Königreich Westphalen und Kaiserlich-<br />

französische Verwaltung von Erfurt (1807-1814), Rep. C Preußisches Zivil- und Militärgouvernement<br />

für die Provinzen zwischen Elbe und Weser (1813-1816), Rep. K Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> (1945-1952).<br />

2 Die Ministerien behielten sich selbst in Detailfragen (zumindest bis zum Ersten Weltkrieg) jegliche<br />

Entscheidung vor, vgl. deshalb auch die Bestände im Geheimen Staatsarchiv, Preußischer Kulturbe-<br />

sitz, Berlin.


III<br />

- Innerhalb eines ihm verordneten spezifischen Wirkungskreises führte er eigene Verwal-<br />

tungsaufgaben durch.<br />

- Er war berechtigt, die Stellvertretung der obersten Staatsbehörden in besonderem Auftrag<br />

und bei außerordentlicher Veranlassung auszuüben.<br />

- Als Konsultant der Ministerien und ziviler Repräsentant des Staatsoberhauptes über-<br />

nahm er verschiedenste aktuelle, mitunter allein auf seine Person zugeschnittene Oblie-<br />

genheiten.<br />

Der Oberpräsident wurde bis zum Ende der Monarchie vom König eingesetzt und war die-<br />

sem, dem Staatskanzler (nach 1822 dem Präsidenten des Staatsministeriums bzw. dem Mi-<br />

nisterpräsidenten) und allen Ministerien innerhalb ihres Wirkungskreises verantwortlich. Die<br />

bis 1918 amtierenden fünfzehn sächsischen Oberpräsidenten entstammten vornehmlich dem<br />

Adel, ca. ein Drittel waren bürgerlicher Herkunft. Disziplinarisch unterstanden die Oberpräsi-<br />

denten der preußischen Provinzen dem Innen- und dem Finanzminister. Ministerielle Anlei-<br />

tung bekamen sie sowohl schriftlich als auch in Verbindung mit mündlichen Berichterstattun-<br />

gen oder bei Zusammenkünften der Oberpräsidenten in Berlin. Eigene Unterbehörden zur<br />

regionalen allgemeinen und inneren Verwaltung erhielten die Oberpräsidenten nicht; lediglich<br />

die Unterbehörden 3 der den Oberpräsidien angegliederten Provinzialbehörden zählten zu<br />

ihrem Geschäftsbereich. Die territoriale Zuständigkeit des Magdeburger Oberpräsidenten<br />

reichte in einzelnen Sachbefugnissen über die Provinz <strong>Sachsen</strong> hinaus; insbesondere nach<br />

dem Ersten Weltkrieg verstärkten sich Tendenzen zur gemeinsamen Lösung von Verwal-<br />

tungsaufgaben im mitteldeutschen Raum, vor allem in Zusammenschlüssen mit <strong>Anhalt</strong> und<br />

Thüringen.<br />

Bis Ende 1818 war der Oberpräsident zugleich Regierungspräsident von Magdeburg, da-<br />

nach empfing auf Antrag des Oberpräsidenten (Geheimer Staatsrat Friedrich Wilhelm A. W.<br />

von Bülow) „wegen der besonderen sachlichen und territorialen Verhältnisse der Provinz<br />

<strong>Sachsen</strong>“ 4 der bisherige Vizepräsident der Regierung (Graf Friedrich Christoph D. von der<br />

Schulenburg-Angern) diese Funktion, nunmehr als „Chefpräsident“ der Regierung Magde-<br />

burg. Jedoch bereits ab 1821 musste der Oberpräsident das Amt des Regierungspräsiden-<br />

ten abermals bekleiden, nun etwas entlastet durch den Regierungsvizepräsidenten; erst<br />

1881 wurde die Personalunion wieder gelöst und für die Regierung Magdeburg ein eigener<br />

Präsident bestimmt.<br />

3 Davon als Archivbestände im Landeshauptarchiv: Rep. C 23 Staatliche Schulen und Lehranstalten,<br />

Rep. C 24 Wasser- und Kanalbauämter, Rep. C 25 Spezialkommissionen/Kulturämter.<br />

4 Rep. C 20 I, Oberpräsident Magdeburg, Allgemeine Abteilung (im Folgenden: Rep. C 20 I),<br />

Ia Nr. 65, Erlass vom 2. Dez. 1818.


IV<br />

Die Oberpräsidialbehörde arbeitete bürokratisch, so sollte ein persönliches Element gegen-<br />

über den bis 1881 bzw. 1932 nach kollegialem Organisationsprinzip wirkenden Regierungen<br />

geschaffen werden. Allerdings wurde dem Oberpräsidenten bis 1881 außer einem Oberprä-<br />

sidialrat, einem Oberpräsidialsekretär und einem Oberpräsidialregistrator (für die Aktenfüh-<br />

rung) kein eigenes Personal zugestanden: Verwaltungsbehörde für die Oberpräsidialge-<br />

schäfte und die Stellvertretung des Oberpräsidenten im Abwesenheitsfall war vielmehr die<br />

Regierung Magdeburg; die Regierungen Merseburg und Erfurt hatten Verwaltungsaufgaben<br />

des Oberpräsidenten „vor Ort“ zu bearbeiten. In der Regierung Magdeburg standen dem<br />

Oberpräsidenten zwei Kanzlisten (auch zuständig für die Steindruckerei) und ein Kanzleidie-<br />

ner (zugleich Aufwartung des Oberpräsidenten) ständig zur Verfügung, ab 1825 kamen zwei<br />

Regierungsassessoren hinzu. Mit der Trennung von der Regierung Magdeburg (1881) wurde<br />

dem Oberpräsidenten auch ein eigenes Büro zugebilligt (mit vier Regierungsräten und Re-<br />

gierungsassessoren als Referenten und bis zu sechs Bürobeamten) und der Oberpräsidialrat<br />

im Range eines Oberregierungsrates als sein Vertreter eingesetzt, ab 1922 mit der Amtsbe-<br />

zeichnung Vizepräsident. Der Sitz der Behörde war Magdeburg, Fürstenwallstr. 19, nach<br />

1842 Fürstenwallstr. 20. Während des Ersten Weltkrieges und hauptsächlich im Nationalso-<br />

zialismus erfolgte eine erhebliche Zunahme des Fachpersonals der Allgemeinen Abteilung<br />

auf bis zu elf Referenten (1940) mit 23 Bürobeamten (1942). Vom Personalabbau während<br />

des Zweiten Weltkrieges war die Allgemeine Abteilung wegen der hier zu bearbeitenden<br />

„kriegswichtigen Angelegenheiten“ nur geringfügig belastet.<br />

1.2. Stellung, Aufgaben und Funktionen von 1816 bis zum letzten Viertel des 19.<br />

Jahrhunderts<br />

1.2.1. Stellung<br />

Anfänglich sollten die preußischen Oberpräsidenten eine lediglich repräsentative, hoheitliche<br />

und beratende Stellung inne haben; in der Provinz <strong>Sachsen</strong> mit dem Ziel, das heterogene<br />

Territorium (ehemals v.a. altpreußische, sächsische, kurmainzische und reichsunmittelbare<br />

Gebietsteile) mit Sachverstand und Initiative zu einem Ganzen zu verflechten, der Bevölke-<br />

rung eine regionale Identität zu vermitteln und die neue Provinz im Zuge administrativer Ver-<br />

einheitlichung in den preußischen Gesamtstaat einzubinden. Allerdings waren bei der Be-<br />

gründung des Amtes den Oberpräsidenten nur wenige in eigener Regie auszuführende Ver-<br />

antwortlichkeiten zugestanden worden (Bereisung der Provinz zu informativen Zwecken,<br />

Fertigung räsonierender Jahresberichte für das Staatsministerium 5 , Übersendung der Jah-<br />

resberichte der Provinzialbehörden an die Ministerien), nicht zuletzt, um die sich alsbald an-<br />

bahnenden regionalen Eigenständigkeiten der Oberpräsidenten einzudämmen. Mit Zunahme<br />

5 Zu finden im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin.


V<br />

der ihnen übertragenen Aufgaben und insbesondere nach der 1848er Revolution gerieten<br />

die Oberpräsidenten in stärkere Abhängigkeit von den Ministerien, sie wurden zu Vollzugs-<br />

organen einer straff zentralisierten Verwaltung und begannen darüber hinaus, den Charakter<br />

von politischen Beamten anzunehmen, deren politische und insbesondere kirchliche Gesin-<br />

nung über ihre Verwendungsfähigkeit entschied 6 .<br />

1.2.2. Aufgaben und Funktionen<br />

1.2.2.1. Oberaufsicht über Behörden und Beamte<br />

Das umfassendste Betätigungsfeld der Oberpräsidenten bestand in ihrer Oberaufsicht über<br />

die Provinzialbehörden zwecks Beförderung einer einheitlichen, gesetzestreuen und qualifi-<br />

zierten Staatsverwaltung. Dabei war es ihnen allerdings nicht gestattet, an einzelnen Verwal-<br />

tungshandlungen teilzunehmen, ihre Kontrolle musste sich auf die Kenntnisnahme des<br />

Schriftverkehrs (wiederholt angestrebt des „wichtigeren“) zwischen den Ministerien und den<br />

Provinzialbehörden beschränken. (Von einzelnen Reskripten, Erlassen, „Durchgangs“-<br />

Berichten oder Personalnachweisungen ließ der Magdeburger Oberpräsident Kopien für sei-<br />

ne Akten fertigen). So konnten sich die Oberpräsidenten nur indirekt über die Ministerien<br />

gegenüber den Provinzialbehörden durchsetzen, auch beklagten sowohl die Provinzialbe-<br />

hörden als auch die Ministerien die Schwerfälligkeit der Verwaltung, häufig verursacht durch<br />

Verzögerungen in der Weitergabe der Schriftstücke.<br />

Bedeutendste Provinzialbehörden in der Provinz <strong>Sachsen</strong> waren die drei Regierungen in<br />

Magdeburg 7 , Merseburg 8 und Erfurt 9 , über diese vermochte der Oberpräsident auch deren<br />

nachgeordnete Behörden zu beaufsichtigen (Landratsämter 10 , Polizeipräsidien 11 , Fachbe-<br />

hörden 12 ). So hatten die Regierungspräsidenten und Landräte sogar ihre bis 1918 zu erstat-<br />

tenden Immediat-Berichte dem Oberpräsidenten zur Verfügung zu stellen (dem ungeachtet<br />

6 Signifikant die Ersetzung des liberalen sächsischen Oberpräsidenten Gustav Carl von Bonin durch<br />

den konservativen Hartmann Erasmus von Witzleben im Jahre 1850 sowie wiederum die Versetzung<br />

des letzteren in den einstweiligen Ruhestand, nachdem er 1872 gegen die neue Kreisordnung ge-<br />

stimmt hatte.<br />

7 Rep. C 28 Regierung Magdeburg, Bestand im Landeshauptarchiv, Abteilung Magdeburg.<br />

8 Rep. C 48 Regierung Merseburg, Bestand im Landeshauptarchiv, Abteilung Merseburg.<br />

9 Der Bestand einschließlich der Bestände der zugehörigen Unterbehörden befindet sich derzeit im<br />

Thüringischen Staatsarchiv Gotha.<br />

10 Rep. C 30 und Rep. C 50 Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen in den Regierungsbezir-<br />

ken Magdeburg und Merseburg.<br />

11 Rep. C 29 und Rep. C 49 Polizeipräsidien Magdeburg und Halle (Saale).<br />

12 Rep. C 31 bis Rep. C 47 bzw. Rep. C 51 bis Rep. C 69.


VI<br />

besaßen die Regierungspräsidenten seit 1815 ebenfalls das direkte Vortragsrecht bei den<br />

Ministern); großen Wert legte der Oberpräsident zudem auf die Vorlage der Jahresberichte<br />

der Regierungsabteilungen an die Ministerial-Ressorts, wie z.B. der jährlichen Verwaltungs-<br />

berichte über das Schulwesen. Da einerseits die Regierungen nicht verpflichtet waren, den<br />

Anweisungen des Oberpräsidenten Folge zu leisten, und andererseits sich die Zuständigkei-<br />

ten vielfach überschnitten (der Oberpräsident hatte selbst in Militär-, Verfassungs- und stän-<br />

dischen Sachen Verantwortlichkeiten der Regierungen zu berücksichtigen), blieben Kompe-<br />

tenzkonflikte zwischen den beiden Mittelbehörden nicht aus 13 .<br />

Außer den Regierungen kontrollierte der Oberpräsident folgende Provinzialbehörden ein-<br />

schließlich ihrer Unterbehörden:<br />

- die 1820 zur Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse in Magdeburg<br />

(später Sitz in Stendal, dann in Merseburg) eingerichtete Generalkommission 14 , zuständig<br />

für die Ablösung der auf Grund und Boden haftenden Abgaben und Dienste sowie für<br />

Gemeinheitsaufhebungen und Separationen in der Provinz <strong>Sachsen</strong>, in den Schwarzbur-<br />

gischen Fürstentümern und in den Herzogtümern <strong>Anhalt</strong> und <strong>Sachsen</strong>-Meiningen (ab En-<br />

de des 19. Jh. auch für Landbeschaffungen zu Siedlungen und Durchführung von Sied-<br />

lungsverfahren eingesetzt);<br />

- die Stolberg-Wernigerödischen Oberbehörden (Regierung, Kammer, Medizinalkollegium<br />

und richterliche Beamte) zwecks Überwachung der Gesetzmäßigkeit der gräflichen Ver-<br />

waltung (sämtliche Ministerien hatten den Oberpräsidenten als ihr „gemeinsames Or-<br />

gan“ 15 zu nutzen);<br />

- die Gräflichen Konsistorien in Wernigerode, Stolberg und Roßla unter Hinzuziehung des<br />

Provinzialkonsistoriums, nach 1845 jedoch nur hinsichtlich der Schulsachen sowie in den<br />

Grafschaften Stolberg und Roßla auch in Bezug auf die milden Stiftungen und Erzie-<br />

hungsanstalten;<br />

- das 1822 zur Archivierung des amtlichen Schriftgutes der Provinzialbehörden und ihrer<br />

Vorgänger im Territorium der Provinz <strong>Sachsen</strong> in Magdeburg gegründete Königlich Preu-<br />

ßische Staatsarchiv 16 ;<br />

- die 1825 in Magdeburg für die Provinz <strong>Sachsen</strong> zur Verwaltung der Zölle und indirekten<br />

Steuern eingerichtete Provinzialsteuerdirektion 17 ;<br />

13 Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 1-10.<br />

14 Rep. C 20 V Oberpräsident Magdeburg, Generalkommission/Landeskulturamt Merseburg.<br />

15 C 20 I, Ib Nr. 4066 Bd. 1a.<br />

16 Rep. C 22 Staatsarchiv Magdeburg.<br />

17 Rep. C 75 Provinzialsteuerdirektion/Oberzolldirektion.


VII<br />

- die zur Finanzierung der Ablösungen und Siedlungen 1850 in Magdeburg eröffnete Ren-<br />

tenbank für die Provinzen <strong>Sachsen</strong> und Hannover 18 ;<br />

- die Domstifte Merseburg und Naumburg und das Kollegiatstift Zeitz (evangelische Stifte,<br />

sämtlich verwaltet vom Regierungspräsidenten Merseburg), die dem Kultusministerium<br />

und nicht der evangelischen Landeskirche unterstanden (und im ständischen Provinzial-<br />

landtag den Ersten Stand einnahmen).<br />

Gegenüber öffentlich-rechtlichen Körperschaften führte der Oberpräsident die Staatsaufsicht<br />

aus; wirtschaftlich bedeutsam waren hierbei der Landschaftliche Kreditverband der Provinz<br />

<strong>Sachsen</strong> zu Halle (Saale) 19 und die Feuersozietäten des Provinziallandtages 20 ; für die Han-<br />

dels- und Handwerkskammern waren hingegen die Regierungen zuständig.<br />

Bei den Sonderverwaltungen, die nicht zur allgemeinen und inneren Verwaltung gerechnet<br />

wurden, hatten die preußischen Oberpräsidenten keine Aufsichtsbefugnisse, sie konnten<br />

ausschließlich in besonderem Auftrag des zuständigen Ministers und bei besonderer Veran-<br />

lassung wirksam werden (s.u. 1.2.2.3., Bl. XI). In der Provinz <strong>Sachsen</strong> betraf das v.a. die<br />

Militär-Intendantur des IV. Armeekorps in Magdeburg (mit Proviantämtern, einem Reserve-<br />

Magazin-Depot, Garnisons- und Lazarett-Verwaltungen sowie einem Train-Depot), Justizbe-<br />

hörden und Gerichte (z.B. Staatsanwaltschaft und Appellations-Gericht zu Magdeburg), die<br />

Bergbehörden (v.a. Oberbergamt für <strong>Sachsen</strong> und Thüringen in Halle) sowie Behörden im<br />

Eisenbahnwesen (Eisenbahn-Commissariat des Königlich Preußischen Staats für die Thü-<br />

ringische Eisenbahn) und im Post- und Telegraphenwesen (Oberpostdirektionen in Magde-<br />

burg, Merseburg, Halle und Erfurt, Telegraphendirektion zu Halle). Allerdings sollten die<br />

Oberpräsidenten zu ihrer Information regelmäßig Berichte aus diesen Verwaltungsbereichen<br />

erhalten, wie z.B. die halbjährlichen Generalberichte des Königlichen Eisenbahn-<br />

Kommissariats. Bis zur Herausbildung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im letzten Viertel des<br />

19. Jh. diente der Oberpräsident für diese Behörden indessen als Beschwerdeinstanz; so<br />

vor allem in Post-, Bergwerks-, Hütten-, Salz-, Lotterie-, Münz- und Gestütsangelegenheiten<br />

und gegen Militärintendanturen.<br />

18 Rep. C 21 Direktion der Tilgungskasse Heiligenstadt/Rentenbank für die Provinzen <strong>Sachsen</strong> und<br />

Hannover.<br />

19 Rep. C 104 Landschaft der Provinz <strong>Sachsen</strong>, Halle (Saale).<br />

20 Rep. C 95 III bis Rep. C 95 VI Provinzialfeuersozietäten und Rep. C 95 VII Feuerversicherungsver-<br />

band Mitteldeutschland.


1.2.2.2. Eigener Wirkungskreis<br />

VIII<br />

Parallel zu den erstgenannten Aufsichtsfunktionen oblagen dem Oberpräsidenten eigenstän-<br />

dige Verwaltungsaufgaben. Zwar war er hierbei einerseits auf die Kontrolle der mit der Aus-<br />

führung der betreffenden Verwaltungsaufgaben betrauten Regierungen („im Auftrage des<br />

Oberpräsidenten“) eingeengt, andererseits wurden so die Regierungen in diesen Aufgaben-<br />

bereichen zu unterstellten Organen des Oberpräsidenten.<br />

Als erheblichste eigene Verwaltungsaufgabe ist die unmittelbare obere Leitung der Provinzi-<br />

albehörden für Kirchen-, Schul- und Medizinalsachen zu sehen, wobei zu beachten ist, dass<br />

daneben die praktische Verwaltung und Ausführung der sonstigen Angelegenheiten dieser<br />

Bereiche wiederum in den Händen der Regierungen lag (auch durfte der Wirkliche Geheime<br />

Staatsminister Oberpräsident Wilhelm Anton von Klewitz die obere Leitung des Kultus nur<br />

kurzzeitig [1825-1838] einem eigens hierzu eingeführten Oberpräsidialrat übertragen, nach<br />

von Klewitz‘ Ausscheiden übernahm sie de facto wieder der Vizepräsident der Magdeburger<br />

Regierung):<br />

- Der Oberpräsident war Präsident 21 des Konsistoriums der Provinz <strong>Sachsen</strong> zu Magde-<br />

burg (realiter verwaltet durch den Vizepräsidenten der Regierung Magdeburg), das als<br />

landesherrliche Behörde zur rein geistlichen und wissenschaftlichen Leitung über die<br />

evangelischen Kirchenbehörden (Superintendenten) und ihre Geistlichen im Jahre 1815<br />

bestellt worden war und auch Angelegenheiten anderer Konfessionen (außerhalb der<br />

evangelischen Landeskirche) einschließlich der römisch-katholischen Kirche bearbeitete.<br />

Indessen errichtete man 1845 wieder eine eigenständige evangelische Kirchenbehörde in<br />

Berlin (Landeskirchenamt) und das Provinzial-Konsistorium wurde nunmehr diesem und<br />

einem vom König ernannten Konsistorialpräsidenten 22 unterstellt. Der Oberpräsident blieb<br />

Aufsichtsbehörde und behielt das volle Informationsrecht, auch nach der Bildung des<br />

Evangelischen Oberkirchenrates (1850). Ebenso verblieben ihm die jura circa sacra der<br />

evangelischen Kirche, d.h. die Wahrnehmung der staatlichen Kirchenhoheit (Aufnahme-,<br />

Schutz-, Schirm- sowie Oberaufsichtsrecht, Erfordernis der Zustimmung zu kirchlichen<br />

Rechtsnormen).<br />

- Der Oberpräsident war Präsident des Provinzialschulkollegiums 23 (faktische Leitung bis<br />

1881 durch den Vizepräsidenten, bis 1896 den Präsidenten der Regierung Magdeburg),<br />

zuständig für die Organisation und Leitung des höheren Schulwesens (Gymnasien, höhe-<br />

re Bürgerschulen, Realschulen) und der Provinzial-Blinden- und Taubstummen-Anstalten<br />

sowie der Ausbildungsinstitute für Volksschullehrer einschließlich der Wissenschaftlichen<br />

21 Diese Funktion entsprach in etwa der eines katholischen Bischofs.<br />

22 Rep. C 80 Konsistorium.<br />

23 Rep. C 20 III Oberpräsident Magdeburg, Provinzialschulkollegium.


IX<br />

Prüfungskommission in Halle. Das Provinzialschulkollegium war als Arbeitsgebiet inner-<br />

halb des Konsistoriums gebildet und dort 1826 als Sonderabteilung abgetrennt worden,<br />

verblieb aber nach 1845 unter der Leitung des Oberpräsidenten.<br />

- Der Oberpräsident war Präsident des Medizinalkollegiums 24 (wiederum bis 1881 geleitet<br />

vom Vizepräsidenten der Regierung Magdeburg), das ebenfalls 1816 berufen worden<br />

war. Es trug die Verantwortung für die technische und wissenschaftliche Begutachtung al-<br />

ler gerichtlichen und polizeilichen Gegenstände in der Medizin.<br />

Bei einigen wenigen Landesangelegenheiten, Anlagen und Anstalten, die in ihrer Wirksam-<br />

keit die ganze Provinz betrafen oder zumindest über einen Regierungsbezirk hinausgingen,<br />

erhielt das Oberpräsidium die Befugnis der unmittelbaren Verwaltung (also ohne Einbezie-<br />

hung der Regierungen). Dazu gehörten:<br />

- die 1865 zur Verwaltung der Strombauten im preußischen Teil der Elbe eingerichtete<br />

Elbstrombauverwaltung 25 ; der Oberpräsident wird als Chef der Elbstrombauverwaltung<br />

bezeichnet, die Behörde aber von einem Strombaudirektor geleitet;<br />

- die Staatliche Weinbauverwaltung in Naumburg (Rebenveredelungsanstalt) 26 ;<br />

- die Polizeischule <strong>Sachsen</strong> in Burg bei Magdeburg;<br />

- der Evangelische kirchliche Hilfsverein, Zweigverein Magdeburg.<br />

Neben der Leitung der vorgenannten Provinzialbehörden umfasste der eigene Wirkungskreis<br />

des Oberpräsidenten folgende Aufgaben:<br />

- Aufsicht über die ständische Verfassung und die ständischen Institute, Stiftungen und<br />

Fonds; das hieß vor allem die persönliche Übernahme des Vorsitzes im 1825 in Merse-<br />

burg konstituierten Sächsischen Provinziallandtag 27 sowie in dem 1826 erstmals tagenden<br />

Kommunallandtag der Altmark 28 in Stendal (die Altmark gehörte zum ständischen Ver-<br />

band der Mark Brandenburg); hingegen erfolgte die Beaufsichtigung der Verwaltungen<br />

des ständischen Landarmen- und Korrigendenwesens (Arbeits- und Besserungsanstalten,<br />

Unterbringung verwahrloster Kinder) in Merseburg und Stendal oder des Ständischen Jo-<br />

hanniterkrankenhauses der Altmark und des Altmärkischen Museums in Stendal, zahlrei-<br />

cher adliger Stiftungen sowie der kommunalständischen Angelegenheiten über die örtlich<br />

zuständigen Regierungen.<br />

24 Rep.C 20 VI Oberpräsident Magdeburg, Medizinalkollegium/Gerichtsärztlicher Ausschuss.<br />

25 Rep. C 20 IV Oberpräsident Magdeburg, Elbstrombauverwaltung.<br />

26 Rep. C 20 VII Oberpräsident Magdeburg, Weinbauverwaltung Naumburg.<br />

27 Rep. C 90 Sächsischer Provinziallandtag, Merseburg.<br />

28 Rep. C 91 Kommunallandtag der Altmark, Stendal.


X<br />

- Städtische und ländliche Kommunalangelegenheiten; allerdings begrenzte sich die Ein-<br />

flussnahme des Oberpräsidenten bis 1881 auf die Abstellung von Beschwerden nach Re-<br />

gierungsentscheidungen in Kommunalangelegenheiten und bezüglich des 1850 den Re-<br />

gierungspräsidenten als staatliche Aufgabe übertragenen Polizeiverordnungsrechtes. Er<br />

konnte derlei Beschwerden jedoch nicht selbständig und materiell entscheiden, er hatte<br />

allein die Zusammenhänge zu prüfen und die Abstellung von Mängeln zu veranlassen,<br />

endgültige Entscheidungsinstanzen blieben die Ministerien.<br />

- Militärangelegenheiten, in erster Linie Verhandlungen mit dem Kommandierenden Gene-<br />

ral des IV. Armeekorps, vor allem zu größeren Manövern und Truppenverlegungen, zu<br />

Anschaffungsvorhaben und Mobilmachungen.<br />

- Beobachtung der Zivilversorgung der Invaliden (Provinzialverein zur Unterstützung im<br />

Felde verwundeter und erkrankter Krieger).<br />

- Aufsicht über die Zensur, insbesondere Anleitung und Kontrolle der Kreis- und Ortszenso-<br />

ren („Bezirks- und Lokalzensoren“); die Pressezensur wurde nach 1850 durch Kenntnis-<br />

nahme der Durchgangsberichte der Regierungen über „Pressangelegenheiten“ ersetzt.<br />

- Aufsicht über polizeiliche Sicherheitsmaßregeln, die mehrere Regierungsbezirke betrafen,<br />

z.B. Landesvisitationen, Maßnahmen gegen Seuchen (wie die Cholera 1831), gegen Rin-<br />

derpest und andere Tierseuchen und Aufsicht über große Sanitätsanstalten.<br />

- Wahrnehmung der landesherrlichen Kirchenhoheit gegenüber der katholischen Kirche (jus<br />

circa sacra catholicorum); diese gehörte in der Provinz <strong>Sachsen</strong> zum Bistum Paderborn,<br />

zu ihr zählten das Geistliche Gericht zu Erfurt, das Bischöfliche Kommissariat zu Heiligen-<br />

stadt, die Dechanten im Eichsfeld und das Bischöfliche Kommissariat zu Magdeburg.<br />

Hierzu hatte der Oberpräsident bis 1845 die Beratungsfunktion des Konsistoriums zu be-<br />

rücksichtigen, danach erweiterten sich seine Befugnisse durch die Verleihung des lan-<br />

desherrlichen Ernennungsrechtes zu den katholisch-geistlichen Stellen (das bis dahin die<br />

Regierungen ausübten, diesen verblieben die Angelegenheiten der weltlichen Kirchenbe-<br />

dienten).<br />

- Entwurf von Plänen zu größeren Infrastrukturanlagen sowie deren Dokumentation<br />

(„Kunst“-Straßen und Strombauten, Deichsachen, Meliorationen, Eisenbahnsachen).<br />

- Verhandlungen mit Gewerbe- und Kommunikationsanstalten (Post- und Telegraphenäm-<br />

ter), Anstellungsgenehmigungen für Ökonomie-Direktoren großer Institute.<br />

- Konzessionserteilungen für Schauspieler-Gesellschaften und zu theatralischen Vorstel-<br />

lungen.<br />

- Letzte Entscheidungen bei Genehmigungen von Kram- und Viehmärkten, Apotheken,<br />

gemeinnützigen Anstalten (u.a. milde Stiftungen, Vereine), Sparkassen, gemeinsamen<br />

Witwen-, Sterbe- und Aussteuerkassen, Synagogenstatuten, öffentlichen Kollekten (außer<br />

Kirchenkollekten) und Ausspielungen.


XI<br />

Darüber hinaus beanspruchte der Oberpräsident in seiner Eigenschaft als Kommissar der<br />

Ministerien für Angelegenheiten, die die Gesamtheit der Provinz betrafen oder sich über ei-<br />

nen Regierungsbezirk hinaus erstreckten, nach 1850 das Polizeiverordnungsrecht (das ihm<br />

allerdings erstmals 1875 gesetzlich verliehen wurde).<br />

1.2.2.3. Stellvertretung der obersten Staatsbehörden im Konfliktfall<br />

Als dritter gewichtiger, aber relativ selten angefallener Aufgabenkomplex ist die direkte Stell-<br />

vertretung der obersten Staatsbehörden in besonderem Auftrag und bei außerordentlicher<br />

Veranlassung zu erwähnen. Diese beiden Kriterien waren gegeben<br />

- bei Konflikten zwischen den vom Oberpräsidenten beaufsichtigten Behörden,<br />

- bei besonderen Ereignissen und bei Gefahr im Verzug (nicht gehandhabt im Jahre 1848),<br />

- im Kriege (im Einvernehmen mit dem Kommandierenden General hätte der Oberpräsident<br />

die Zivilverwaltung der Provinz zu übernehmen gehabt, sobald diese besetzt wird; auch<br />

wäre er befugt gewesen, einstweilige Anordnungen gegenüber Privatpersonen zu ertei-<br />

len).<br />

Unter diesen Voraussetzungen konnte der jeweils zuständige Minister Entscheidungsbefug-<br />

nisse an die Oberpräsidenten delegieren, die somit Anordnungen gegenüber allen Behörden<br />

in der Provinz zu treffen berechtigt wurden.<br />

1.2.2.4. Ziviler Repräsentant des Staatsoberhauptes und Konsultant der Ministerien<br />

Die zuletzt zu umreißenden, aber recht zeitaufwendigen Pflichten des Oberpräsidenten re-<br />

sultierten aus dessen subtiler Funktion als Konsultant der Ministerien sowie als Hoheitsträger<br />

oder ziviler Repräsentant des Staatsoberhauptes. Ihm wurden als bestem Kenner seiner<br />

Provinz und ihrer Persönlichkeiten vornehmlich anvertraut:<br />

- die Regulierung der infolge der napoleonischen Besetzung (Königreich Westphalen) und<br />

der Befreiungskriege im Territorium der Provinz entstandenen Staatsschulden mittels ei-<br />

ner Schuldenliquidations-Kommission;<br />

- die Anpassung der Standes-, Verfassungs- und Rechtsverhältnisse sowie der Formen der<br />

Verwaltung der Grafschaften Stolberg-Wernigerode, Stolberg-Stolberg und Stolber-Roßla<br />

an die des preußischen Staates;<br />

- die Erstellung von Gutachten über umfassende oder geheime Gegenstände;<br />

- die Abhaltung von bzw. Teilnahme an politischen oder geistig-kulturellen Repräsentati-<br />

onsveranstaltungen.


XII<br />

1.3. Veränderungen bis zum Ersten Weltkrieg<br />

1.3.1. Stellung und innenpolitische Aufgaben<br />

Infolge der Verwaltungsreformen der siebziger und achtziger Jahre des 19. Jahrhunderts<br />

entwickelten sich die Oberpräsidenten nach der Trennung ihres Amtes von dem des Regie-<br />

rungspräsidenten zur selbständigen Instanz zwischen den Ministerien und den Regierungs-<br />

präsidenten. Zum Nachteil der fortbestehenden Funktion als Kommissare der Staatsregie-<br />

rung dominierten nun provinzielle Partikularinteressen ihr Verwaltungshandeln.<br />

Die Reformen bezweckten die Verlagerung staatlicher Befugnisse in untere Behörden und<br />

Kommunalverwaltungen („Selbstverwaltungen“) unter Einbeziehung von ehrenamtlich tätigen<br />

Nicht-Verwaltungsbeamten („Laien“) sowie die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit.<br />

Neben die staatliche Verwaltung der Provinz wurde die Kommunalverwaltung in Form des<br />

Provinzialverbandes 29 gestellt, der, hervorgegangen aus der provinzialständischen Verwal-<br />

tung (v.a. von Anstalten des Armenwesens) nun in stetig wachsendem Umfang auch staatli-<br />

che Verwaltungsaufgaben zu versehen hatte 30 . Der Oberpräsident führte die Staatsaufsicht<br />

(als Königlicher Kommissarius) über den Provinzialverband und den neuen, nun nicht mehr<br />

ständischen, sondern kommunalen Provinziallandtag 31 und dessen Kommissionen, zugleich<br />

blieb er Aufsichtsbeamter für den weiterhin bestehenden, aber 1876 dem sächsischen Pro-<br />

vinzialverband eingegliederten Kommunalständischen Verband der Altmark in Stendal 32 . Der<br />

Sitz des Provinzialverbandes befand sich in Merseburg, seine Verwaltungsorgane waren der<br />

Provinzialausschuss (Beschlussorgan) und der Landesdirektor (ausführende Stelle). Als<br />

staatlicher Aufsichtsbeamter hatte der Oberpräsident unter anderem das Recht zur Zwang-<br />

setatisierung und die Pflicht, über die Einhaltung der Gesetzlichkeit und einen ordnungsge-<br />

mäßen Geschäftsbetrieb des Provinzialverbandes zu wachen. Diesen Ansprüchen genügte<br />

der Magdeburger Oberpräsident vornehmlich durch seine Teilnahme an den Sitzungen des<br />

29 Rep. C 92 Provinzialverband, Merseburg.<br />

30 Der Provinzialverband verwaltete im Jahre 1880: die Provinzialfeuersozietäten (Rep. C 95 III bis<br />

Rep. C 95 VI) und den Feuerversicherungsverband Mitteldeutschland (Rep. C 95 VII), das Landar-<br />

men- und Korrigendenwesen, die Hilfskasse für die Provinz <strong>Sachsen</strong> (bis 1875 staatliche Dar-<br />

lehnskasse), die Hebammenlehr- und Entbindungsanstalten, die Provinzialirrenanstalten, die Blin-<br />

den-, Taubstummen- und Waisenanstalten (so: Rep. C 94 Blindeninstitut Halle), die Arbeits- und<br />

Landarmenhäuser, die niederen landwirtschaftlichen Schulen, den Provinzialwegebau (Rep. C 97),<br />

die Historische Kommission für die Provinz <strong>Sachsen</strong> und für <strong>Anhalt</strong> (Rep. C 96 I) und das Provinzi-<br />

almuseum in Halle sowie ab 1882 den Konservator der Denkmale der Provinz <strong>Sachsen</strong> (Rep. C 96<br />

IV).<br />

31 Rep. C 90 Sächsischer Provinziallandtag, Merseburg.<br />

32 Rep. C 91 Kommunallandtag der Altmark, Stendal.


XIII<br />

Provinzialausschusses, auch ging nun hier ebenso wie bei den Regierungen der Schriftver-<br />

kehr des Landesdirektors mit den Ministerien durch die Hand des Oberpräsidenten, desglei-<br />

chen bekam er bei wesentlichen Geschäftssachen Abschriften der Schreiben des Landesdi-<br />

rektors an die Kreis- und Lokalbehörden. Bei gewichtigen Angelegenheiten, z.B. im Chaus-<br />

see- und Wegebau, vermittelte der Oberpräsident zwischen den Staatsbehörden (Regierun-<br />

gen) und der Selbstverwaltungsbehörde (Landesdirektor) 33 . Zugleich wurde der Oberpräsi-<br />

dent jedoch abhängig von den politischen Strömungen in seiner Provinz, da nun der Provin-<br />

zialausschuss die Zustimmung zu seiner Ernennung (durch den König) zu erteilen hatte.<br />

Als Verwaltungsgerichtsinstanz gegenüber den Bezirks- und Kreisausschüssen und als Ver-<br />

bindungsglied zwischen staatlicher und kommunaler Verwaltung wählte der Provinzialaus-<br />

schuss aus Persönlichkeiten der Provinz (Bürgermeister, Rittergutsbesitzer, Gewerbetrei-<br />

bende) einen Provinzialrat 34 (Beschlussbehörde), in dem der Oberpräsident den Vorsitz ein-<br />

nahm. Der Provinzialrat hatte als staatliche Aufsichtsbehörde einerseits auf die Kommunal-<br />

sachen des Provinzialverbandes einzuwirken und andererseits über wichtigere, die ganze<br />

Provinz betreffende staatliche Angelegenheiten Entscheidung zu treffen – insbesondere<br />

auch über die vom Oberpräsidenten zu erlassenden Polizeiverordnungen.<br />

Im Zuge der allgemeinen Dezentralisation staatlicher Aufgaben und infolge der Notwendig-<br />

keit, ein staatliches Gegengewicht zur provinziellen Selbstverwaltung zu schaffen sowie nach<br />

der 1881 erfolgten Trennung der Personalunion zwischen dem Regierungspräsidenten Mag-<br />

deburg und dem Oberpräsidenten vergrößerten sich sowohl die Aufsichtsbefugnisse des<br />

Oberpräsidenten als auch die Anzahl der in eigener Verwaltung zu erledigenden Aufgaben 35 .<br />

Innenpolitisch erscheinen neben dem oben Genannten vor allem folgende Neuerungen be-<br />

deutsam:<br />

- Die Oberpräsidenten konstituierten sich zur selbständigen, in der Regel endgültigen Be-<br />

schwerdeinstanz in Kommunalsachen und bei Verfügungen der Polizeibehörden (Regie-<br />

rungspräsidenten, Polizeipräsidenten) und damit erstmals als Instanz zwischen den Re-<br />

gierungen und den Ministerien.<br />

- Ihnen wurde das Recht zuteil, für mehrere Kreise (sofern diese verschiedenen Regie-<br />

rungsbezirken angehörten), für mehr als einen Regierungsbezirk und für die ganze<br />

33 Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 4, Blatt 132 ff u. Bd. 7.<br />

34 Rep. C 20 II Oberpräsident Magdeburg, Provinzialrat.<br />

35 Es überwogen Personalsachen (Amtsvorsteher, Standesbeamte), „... zeitraubend sind statistische<br />

und sonstige Vorarbeiten für die Gesetzgebung, die Begutachtung der Gesetzentwürfe, die Ausar-<br />

beitung von Polizeiordnungen und von Vorlagen für den Provinzial-Landtag und Provinzial-<br />

Ausschuss.“ Rep. C 20 I, Ib Nr. 822 Bd. 1, Bericht des Oberpräsidenten vom 26.Apr. 1877.


XIV<br />

Provinz Polizeiverordnungen zu erlassen – allerdings konnten diese erst über die Provin-<br />

zialratsbeschlüsse ihre Wirksamkeit erlangen.<br />

- Sie ernannten und beaufsichtigten die Amtsvorsteher 36 (ehrenamtlich tätige Laien), die als<br />

unterste Polizeiorgane und Verbindungsglieder zur örtlichen Selbstverwaltung eingesetzt<br />

wurden.<br />

- Sie bestellten die Standesbeamten in den Stadtgemeinden und beaufsichtigten deren<br />

Amtsführung.<br />

- Sie betrieben die Staatsaufsicht über die Verwaltung von Kreis- und städtischen Gemein-<br />

deangelegenheiten, so war ihnen die Genehmigung zur Errichtung von Kreissparkassen<br />

und von Pfandleihanstalten kommunaler Verbände vorbehalten.<br />

- Die Oberpräsidenten behielten auch nach der 1877 geschehenen Übertragung aller Rech-<br />

te der Kirchenverwaltung vom Minister für geistliche Angelegenheiten und von den Regie-<br />

rungen auf den Oberkirchenrat und die Konsistorien (z.B. kirchliche Vermögensverwal-<br />

tung, Aufsicht über das Kirchenbuchwesen) die jura circa sacra für beide Kirchen (v.a. die<br />

Kontrolle der Vereinbarkeit kirchlicher Rechtsnormen mit den staatlichen Gesetzen, auch<br />

bedurften die Beschlüsse der Provinzialsynoden über Bewilligung und Verteilung neuer<br />

Ausgaben für provinzielle Zwecke der Bestätigung der Oberpräsidenten). Dem Magde-<br />

burger Oberpräsidenten unterstanden weiterhin die evangelischen Stifter im Regierungs-<br />

bezirk Merseburg.<br />

Eine Entlastung erfuhren die Geschäfte des Magdeburger Oberpräsidenten nach der Aufhe-<br />

bung der gräflichen Sonderverwaltungen in Wernigerode, Stolberg und Roßla zugunsten der<br />

kommunalen Behörden (1876).<br />

1.3.2. Wirtschafts- und sozialpolitische Aufgaben<br />

Der Oberpräsident wurde verstärkt zur Förderung wirtschaftlicher Maßnahmen – hauptsäch-<br />

lich in der Infrastrukturentwicklung – hinzugezogen. Wesentlich waren in diesem Zusam-<br />

menhang:<br />

- die Aufsicht über die ab 1875 errichteten Reichsbankanstalten 37 und die Landwirtschafts-<br />

kammer 38 ;<br />

- die Fabrikeninspektion der Provinz <strong>Sachsen</strong> (Fabrikeninspektor);<br />

- die Überwachung der Reblausbekämpfung;<br />

- die Landes-Meliorations-Angelegenheiten;<br />

36 Rep. C 31 und Rep. C 51 Amtsvorsteher in den Regierungsbezirken Magdeburg und Merseburg.<br />

37 Rep. I 92 Deutsche Reichsbank, Filialen A – Z.<br />

38 Rep. C 101 Landwirtschaftskammer für die Provinz <strong>Sachsen</strong>, Halle (Saale).


XV<br />

- der Vorsitz im Elbe-Wasserstraßenbeirat, eingerichtet aus Vertretern von Handel, Indust-<br />

rie, Schifffahrt, Land- und Forstwirtschaft und öffentlichen Verbänden (repräsentiert z.B.<br />

durch den Magdeburger Oberbürgermeister Beims) zwecks Mitwirkung v.a. bei Kanalpro-<br />

jekten;<br />

- die Fischereiangelegenheiten (Oberfischmeister),<br />

- die Funktion als Staatskommissar der Landschaft, die nebst Landschaftlicher Bank der<br />

Provinz <strong>Sachsen</strong> zu Halle (Saale) 39 zur Kreditierung landwirtschaftlicher Betriebe 1887<br />

aus dem Landschaftlichen Kreditverband der Provinz <strong>Sachsen</strong> entstanden war;<br />

- der Vorsitz im Wasserbeirat für die Provinz <strong>Sachsen</strong> (ca. 1914-1933), Mitglieder waren<br />

die Vertreter von Stadt- und Landkreisen und der Landwirtschafts-, Handels- und Hand-<br />

werkskammern;<br />

- weitere wasserwirtschaftliche Befugnisse, z.B. die Führung des Verzeichnisses der Was-<br />

serläufe zweiter Ordnung;<br />

- die ab 1912 dem Oberpräsidenten direkt unterstellte Eichungsinspektion für die Provinz<br />

<strong>Sachsen</strong>, zugleich zuständig für das Herzogtum <strong>Anhalt</strong> und das Fürstentum Schwarzburg-<br />

Sondershausen.<br />

Nach der Verselbständigung des Oberpräsidialbüros und im Rahmen der staatlichen Sozial-<br />

politik übernahm der Oberpräsident weitere Zuständigkeiten:<br />

- das bis 1881 vom Vizepräsidenten der Regierung Magdeburg ausgeübte Direktorat über<br />

das Medizinalkollegium ging auf den Oberpräsidialrat über (der Oberpräsident blieb Prä-<br />

sident der Behörde); zu Beginn des 20. Jh. erhielt das Medizinalkollegium zu seinen bis-<br />

herigen Begutachtungsaufgaben medizinalpolizeiliche Befugnisse, über die bis dahin al-<br />

lein die Regierungen verfügt hatten;<br />

- das Provinzialschulkollegium verwaltete der nunmehrige Regierungspräsident Magdeburg<br />

noch bis 1886, erst 1897 trat ein Provinzialschulrat an seine Stelle, später besaß die Be-<br />

hörde einen eigenen Direktor (auch hier blieb der Oberpräsident Präsident des Kollegi-<br />

ums);<br />

- weitere Aufsichtsbefugnisse im Sozialfürsorgebereich (Unfall-, Alters- und Invaliditätsver-<br />

sicherungen, Krankenkassen) einschließlich der im Ressort des Provinzialverbandes ste-<br />

henden Heil-, Pflege- und Irrenanstalten sowie über die Lebensversicherungsanstalt<br />

<strong>Sachsen</strong>-Thüringen-<strong>Anhalt</strong> in Merseburg;<br />

- Aufsicht über das Ärztliche Ehrengericht der Provinz (1899-1926) und die Impf-Anstalt in<br />

Halle (Saale);<br />

39 Rep. C 104 Landschaft der Provinz <strong>Sachsen</strong>, Halle (Saale).


XVI<br />

− Berufung zum Territorialdelegierten (Leiter) der Freiwilligen Krankenpflege für die Provinz<br />

<strong>Sachsen</strong> und somit Dienst für den Kaiserlichen Kommissar und Militärinspekteur der<br />

Freiwilligen Krankenpflege 40 .<br />

1.4. Veränderungen im Ersten Weltkrieg<br />

Im Ersten Weltkrieg reduzierten die Staatsbehörden alle Arbeiten, die nicht den Zwecken der<br />

Kriegführung oder der Volksversorgung dienten 41 . Neben den zivilen Militär- und Mobilma-<br />

chungssachen bearbeitete der Oberpräsident jetzt vor allem die Angelegenheiten des Hilfs-<br />

dienstgesetzes, der Kriegswohlfahrtspflege und –beschädigtenfürsorge, der Kriegsanleihen<br />

und nicht zuletzt der Kriegerehrungen. Zudem fielen dem Oberpräsidium umfangreiche Zu-<br />

ständigkeiten in der Zwangswirtschaft zu, so vor allem die Kontrolle der Provinzialstellen zur<br />

Beaufsichtigung der Lebensmittelversorgung (u.a. Preisprüfungsstelle, Provinzial-Fleisch-, -<br />

Fett – und – Futtermittelstelle, Provinzial-Kartoffelstelle). Seiner Staatsaufsicht wurde der<br />

1915 gegründete Sparkassen- und Giroverband für die Provinz <strong>Sachsen</strong>, Thüringen und<br />

<strong>Anhalt</strong> in Magdeburg zugeordnet 42 .<br />

1.5. Veränderungen in der Weimarer Republik<br />

1.5.1. Stellung am Anfang der zwanziger Jahre<br />

Nach Kriegsende beeinflussten Novemberrevolution, Zusammenbruch der Monarchie und<br />

Rätebewegung die Stellung der Oberpräsidenten vor allem insofern, als sie nun auf Vor-<br />

schlag des Innenministers vom Staatsministerium (weiterhin im Einvernehmen mit dem Pro-<br />

vinzialausschuß) ernannt wurden, als Mitglied des Preußischen Staatsrates (jeder Provinzial-<br />

landtag berief drei Staatsräte) in zentrale Entscheidungsfindungen einbezogen werden konn-<br />

ten und die Provinzialräte ihrer Behörde direkt beigeordnet wurden.<br />

In der Provinz <strong>Sachsen</strong> wurde das Amt jetzt geprägt durch einen politischen Beamten ohne<br />

verwaltungsjuristische Vorbildung und ohne Verwaltungserfahrungen: Otto Hörsing, Ober-<br />

präsident von 1920 bis 1927 und Mitglied des Preußischen Staatsrates von 1925<br />

bis 1932, war Metallarbeiter, Funktionär der SPD, Parlamentarier und Leiter des Reichsban-<br />

ners Schwarz-Rot-Gold. Die latenten Kompetenzprobleme zwischen Oberpräsident und Re-<br />

gierungspräsidenten zeigten sich nun besonders eklatant in den Auseinandersetzungen Hör-<br />

40 Rep. C 20 I, Ib Nr. 659 Bd. 1, Erlaß vom 18. Dez. 1913.<br />

41 Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 9, Erlaß vom 6. Aug. 1917.<br />

42 Rep. C 95 II Mitteldeutscher Sparkassen- und Giroverband e.V., Magdeburg.


XVII<br />

sings mit dem Merseburger Regierungspräsidenten Walter Grützner 43 , führten aber zu keiner<br />

Veränderung der Stellung der beiden Mittelbehörden.<br />

1.5.2. Innenpolitische Aufgaben<br />

Der im 19. Jh. ausgebildete Wirkungskreis des Oberpräsidenten blieb im wesentlichen erhal-<br />

ten, dehnte sich aber (wie auch die kommunale Verwaltungsarbeit) beträchtlich aus. Vor al-<br />

lem intensivierten sich seine politischen und polizeilichen Befugnisse erheblich. Herausra-<br />

gende Aufgabe wurde die Beobachtung und Bekämpfung von Links- und Rechtsextremis-<br />

mus, erkennbar am Verbot von Zeitschriften und Druckschriften und kulminierend in den<br />

Märzkämpfen in der Provinz <strong>Sachsen</strong> im Jahre 1921 unter Einsatz der Schutzpolizei. Die<br />

Verstärkung der politischen und Polizeibefugnisse verursachte die Einrichtung eines Politi-<br />

schen Referates, die Nutzung einer Pressestelle (außerhalb des Oberpräsidiums) und infol-<br />

ge der gewaltigen Sicherheitsprobleme die direkte, monatliche oder besonders veranlasste<br />

Berichterstattung der Polizeibehörden (vom Oberbürgermeister bis zum Regierungspräsiden-<br />

ten) an den Oberpräsidenten sowie die Zuordnung neuer einschlägiger Einrichtungen und<br />

Angelegenheiten zu seiner Behörde:<br />

− Oberkreisrat zur Organisation der Einwohnerwehren (1919-1921),<br />

− Meldestelle des Staatskommissariats für die Überwachung der öffentlichen Ordnung 44<br />

(1919-1924),<br />

− Kommandostab der Sicherheitspolizei 45 der Sicherheitswehr Mitteldeutschlands; 1919 im<br />

Oberpräsidium gebildet (unterstellte Sicherheitspolizeigruppen bei den Regierungspräsi-<br />

denten Merseburg und Erfurt sowie eine Sicherheitspolizeiabteilung beim Polizeipräsi-<br />

denten Magdeburg); ab Okt. 1920 durch die drei Regierungspräsidenten wieder abgewi-<br />

ckelt (die Entente erlaubte weder zentrale Stäbe noch militarisierte Polizei);<br />

- Verwaltungsabteilung der Schutzpolizei Mitteldeutschlands („Abteilung Schutzpolizei beim<br />

Oberpräsidenten“, 1920-1921) zur Organisation der Schutzpolizei als entmilitarisierte und<br />

dezentralisierte Ordnungs- und Sicherheitspolizei für den Straßendienst und als kasernier-<br />

te polizeiliche Kampftruppe zur Bekämpfung von Unruhen. Nach Abwicklung der Verwal-<br />

tungsabteilung durch den Regierungspräsidenten Magdeburg behielt der Oberpräsident<br />

die Oberaufsicht über die nun in die staatlichen Polizeiverwaltungen (Regierungspräsiden-<br />

ten – seit 1817 Landespolizeibehörden -, Polizeipräsidenten,<br />

Landräte, Oberbürgermeister, Amtsvorsteher) integrierten Schutzpolizeieinheiten (ein-<br />

43 Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 10.<br />

44 Rep. C 20 XIII Oberpräsident Magdeburg, Meldestelle.<br />

45 Rep. C 20 XIX Oberpräsident Magdeburg, Kommandostab der Sicherheitspolizei, s. auch<br />

Rep. C 20 I, Ib Nr. 4122 Bd. 1.


XVIII<br />

schließlich der Personalangelegenheiten), blieb auch für die Polizeischule der Provinz<br />

<strong>Sachsen</strong> in Burg (bis 1932) und für Beschwerden zuständig, vor allem aber konnte er in<br />

Stellvertretung der obersten Staatsbehörden bei außerordentlichen Ereignissen und bei<br />

Gefahr im Verzug über die Schutzpolizeiformationen eigenständig verfügen (erstmalige<br />

Nutzung dieser bereits seit 1825 bestehenden Regelung im Mitteldeutschen Aufstand im<br />

März und April 1921 durch Oberpräsident Hörsing).<br />

- Luftpolizeilicher Überwachungsdienst der Schutzpolizei (mit Flugwachen als Organe der<br />

jeweils zuständigen Ortspolizeibehörde), ab 1922; ab 1932 als Arbeitsgebiet Gas- und<br />

Luftschutzangelegenheiten fortgeführt.<br />

Weitere Schwerpunkte seiner innenpolitischen Tätigkeit bildeten die Angelegenheiten des<br />

Versailler Vertrages (u.a. Vernichtung von militärischen Akten und Listen 46 ) und der Interalli-<br />

ierten Kommission, die Reichsreformangelegenheiten 47 (Komitee <strong>Sachsen</strong>-Thüringen) sowie<br />

Hilfsmaßnahmen für die Kommunen (ab 1923 Unterverteilungsausschuß für die KfZ-Steuer-<br />

Überweisungen, ab 1930 Gemeinschaftlicher Ausschuß der kommunalen Spitzenverbände<br />

zur Behebung der kurzfristigen Verschuldung der Gemeinden) und die Auflösung der Guts-<br />

bezirke (ab 1928). Mit der Trennung von Kirche und Staat entfiel die Mitwirkung des Ober-<br />

präsidenten bei der Anstellung von Geistlichen und Kirchenbeamten (für die evangelische<br />

Kirche nach 1924, für die katholische Kirche nach 1929), gleichzeitig erhöhte sich der Um-<br />

fang seiner Schulaufsichtsbefugnisse nach der Lösung des Kirchenamtes vom Schulamt<br />

(1920 und 1925). Der Fortfall des landesherrlichen Kirchenregimentes und die Einrichtung<br />

der Synode als Organ kirchlicher Selbstverwaltung verminderten die Hoheitsrechte des<br />

Oberpräsidenten auf Aufsichtsrechte im Bereich der kirchlichen Vermögensverwaltung. Die<br />

Domstifter Merseburg und Naumburg und das Kollegiatstift Zeitz wurden 1930 in selbständi-<br />

ge Stiftungen des öffentlichen Rechts umgewandelt, die unmittelbare Aufsicht versah weiter-<br />

hin die Regierung Merseburg. Der Kommunalaufsichtsbereich des Magdeburger Oberpräsi-<br />

denten verkleinerte sich durch die Selbstauflösung des Kommunalständischen Verbandes<br />

der Altmark im Jahre 1927, dessen Kompetenzen 1929 der Provinzialverband der Provinz<br />

<strong>Sachsen</strong> übernahm.<br />

1.5.3. Wirtschafts- und sozialpolitische Aufgaben<br />

Im wirtschaftlichen Bereich war die Versorgungszwangswirtschaft bis 1924 fortgesetzt wor-<br />

den, danach blieb einzig die Preisprüfungsstelle bestehen, sie wurde dem Oberpräsidenten<br />

angegliedert. Die 1905 in Oberzolldirektion umbenannte Provinzialsteuerdirektion wandelte<br />

46 Verfügung vom 17. Sept. 1924, MBliV. 917.<br />

47 s. hierzu auch: Rep. C 92 Provinzialverband, Merseburg.


XIX<br />

sich infolge der Verreichlichung der Steuerverwaltung in das Landesfinanzamt 48 Magdeburg<br />

um und unterstand nun dem Preußischen Finanzministerium direkt. Die Generalkommission<br />

zur Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse stand weiterhin unter der Aufsicht<br />

des Oberpräsidenten, einschließlich der ihr nun angeschlossenen Spruchkammer für Sied-<br />

lung und Auseinandersetzung; sie trug lediglich der Veränderung ihres Aufgabenprofils<br />

Rechnung (v.a. jetzt: Umlegungen, Flurbereinigungen und Siedlungswesen) und nannte sich<br />

ab 1919 Landeskulturamt. Auch nachdem die Wasserstraßen in das Eigentum des Reiches<br />

übergegangen waren (1921), verblieb die Elbstrombauverwaltung unter dem Oberpräsiden-<br />

ten der Provinz <strong>Sachsen</strong> und der Elbe-Wasserstraßen-beirat setzte seine Wirksamkeit als<br />

ein vom Reich 1925 gebildeter Bezirkswasserstraßenbeirat fort. Die 1850 für die Provinz<br />

<strong>Sachsen</strong> und für <strong>Anhalt</strong> etablierte Rentenbank wurde hingegen aufgelöst, ihre Aufgaben be-<br />

kam 1928 eine für ganz Preußen eingerichtete Landesbank. Künftig hatte der Magdeburger<br />

Oberpräsident über weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften die Staatsaufsicht zu prakti-<br />

zieren, so über die Handelskammern 49 in Magdeburg, Halle, Halberstadt, Erfurt, Mühlhausen<br />

und Nordhausen, über die bereits 1913 entstandene Siedlungsgesellschaft <strong>Sachsen</strong>land 50 ,<br />

die 1919 gegründete provinzielle Wohnungsfürsorgegesellschaft „Mitteldeutsche Heimstät-<br />

ten“ 51 und den Landlieferungsverband für die Provinz <strong>Sachsen</strong> 52 (1920) sowie über die Mit-<br />

teldeutsche Landesbank, Girozentrale für die Provinz <strong>Sachsen</strong>, Thüringen und <strong>Anhalt</strong> in<br />

Magdeburg 53 (1922) und schließlich die Stadtschaft in Halle 54 (1926; der Städtetag und ande-<br />

re kommunale Spitzenverbände unterlagen nicht der Staatsaufsicht). Darüber hinaus waren<br />

von ihm Notstandsmaßnahmen (z.B. Hochwasserhilfen 1926 und 1927) und Agrarhilfen (u.a.<br />

Bau von Landarbeiterwohnungen) zu organisieren, er wurde Vorsitzender des provinzial-<br />

sächsischen Weinbauausschusses (1924) und schließlich wurde seiner Behörde die Eich-<br />

verwaltung nach Aufhebung der Eichungsdirektion im Jahre 1932 eingegliedert.<br />

Im sozialpolitischen Bereich besorgte der Oberpräsident Demobilmachungsangelegenheiten<br />

(v.a. die Zivilversorgung ehemaliger Wehrmachtsangehöriger), erweiterte Sozialfürsorgeauf-<br />

gaben (Krüppel- und Erwerbslosenfürsorge, weiterhin die Aufsicht über den Landesfürsorge-<br />

verband des Provinzialverbandes) und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Mitgliedschaft im<br />

48 Rep. G 1 Landesfinanzamt Magdeburg/Oberfinanzpräsident Mitteldeutschland.<br />

49 Rep. C 110 Korporation der Magdeburger Kaufmannschaft/Industrie- und Handelskammer<br />

Magdeburg und Industrie- und Handelskammer Halberstadt.<br />

50 Rep. C 105 Siedlungsgesellschaft <strong>Sachsen</strong>land GmbH, Halle (Saale).<br />

51 Rep. I 88 Mitteldeutsche Heimstätten GmbH/Volkseigenes Wohnungsunternehmen, Halle (Saale).<br />

52 vgl. Rep. C 104 Landschaft der Provinz <strong>Sachsen</strong>, Halle (Saale).<br />

53 Rep. I 93 Mitteldeutsche Landesbank, Magdeburg.<br />

54 Rep. C 106 Stadtschaft der Provinz <strong>Sachsen</strong>, Halle.


XX<br />

Verwaltungsausschuss des Landesarbeitsamtes Mitteldeutschland in Erfurt). Seine Aufsicht<br />

über die berufsständischen Provinzialverbände erfasste nun auch die Apothekerkammer (ab<br />

1923), die Ärztekammer (ab 1926) und die Tierärztekammer (ab 1928). Andererseits wurde<br />

ihm 1921 das in „Gerichtsärztlicher Ausschuß“ umbenannte, und auf die gerichtliche Medizin<br />

beschränkte Medizinalkollegium entzogen und nur noch als Sonderbehörde seinem Auf-<br />

sichtskreis belassen. Im Rahmen der Einbeziehung ehrenamtlicher Kräfte in kulturelle oder<br />

kommunale Angelegenheiten wurde dem Magdeburger Oberpräsidenten bzw. seinen Refe-<br />

renten der Vorsitz in zahlreichen Vereinen und Fachausschüssen übertragen (Provinzialver-<br />

ein vom Roten Kreuz für <strong>Sachsen</strong>, Provinzialausschuß der Deutschen Nothilfe, Provinzialar-<br />

beitsgemeinschaft für das Rettungs- und Krankenbeförderungswesen, Verband zur Förde-<br />

rung der Museumsinteressen, Komitee für Naturdenkmalpflege, Landesbühnenausschuß,<br />

Landeskomitee <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> für Schulzahnpflege).<br />

1.5.4. Stellung zum Ende der Weimarer Republik<br />

Nach der Eingliederung der staatlichen Macht Preußens in das „Reichskommissariat in<br />

Preußen“ (von Papen) waren Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten zu nachgeordne-<br />

ten Behörden des Reichsministeriums geworden und die Stellung der Oberpräsidenten sollte<br />

nun wieder reduziert werden auf die ständige Vertretung der Staatsregierung zur Beobach-<br />

tung der „politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Vorgänge in der Provinz“ 55<br />

und auf die Beförderung ihrer Gesetzlichkeit. Zwar wurden die Oberpräsidenten zugleich<br />

direkt weisungsbefugt gegenüber allen preußischen Behörden ihrer Provinz, jedoch waren<br />

sie gehalten, dieses Recht nur in außerordentlichen Fällen und unter Benachrichtigung des<br />

zuständigen Ministers sowie hinsichtlich der Regierungen nur gegenüber dem Regierungs-<br />

präsidenten wahrzunehmen. Die direkte Unterstellung der Regierungen unter die Ministerien<br />

wurde beibehalten, auch sollte das Schwergewicht der staatlichen Verwaltung der Provinz<br />

nach wie vor bei den Regierungen verbleiben. Deshalb wurde der Oberpräsident „zu seiner<br />

Entlastung“ 56 als Beschwerdeinstanz zwischen den Regierungen und den Ministerien fast<br />

gänzlich ausgeschaltet (mit Ausnahme von Angelegenheiten der Ausländerpolizei, der Wan-<br />

dergewerbescheinerteilung, der unfreiwilligen Versetzung von Lehrern).<br />

1.6. Veränderungen im Nationalsozialismus<br />

1.6.1. Stellung<br />

Während der nationalsozialistischen Herrschaft entwickelten sich die Oberpräsidenten ent-<br />

gegen den Intentionen hinsichtlich einer reinen „Beobachtungsbehörde“ gleich in den ersten<br />

55 Vereinfachungs-Verordnung vom 3. Sept. 1932, GS S. 283 ff.<br />

56 Vereinfachungs-Verordnung vom 3. Sept. 1932, GS S. 283 ff.


XXI<br />

Jahren zu den primären Verbindungsgliedern zwischen den politischen Vorstellungen der<br />

Reichs- und preußischen Zentralbehörden und den Aufgaben der allgemeinen und inneren<br />

Verwaltung der Bezirks- und Provinzialbehörden. Ihre Ernennung nahm nun der preußische<br />

Ministerpräsident vor (ab 1934 ohne die Mitwirkung des 1933 aufgelösten Provinzialaus-<br />

schusses); keiner der Oberpräsidenten der Weimarer Republik blieb in seinem Amt. Im Zu-<br />

sammenhang mit der Aufhebung der Hoheitsrechte der Länder avancierten die Oberpräsi-<br />

denten im Jahre 1934 zu Ständigen Vertretern der Reichsregierung in ihren Provinzen (in<br />

etwa analog den Reichsstatthaltern, als preußischer Reichsstatthalter fungierte Ministerprä-<br />

sident Hermann Göring), ausgestattet mit Informations- und Aufsichtsrechten (aber keinen<br />

Weisungsbefugnissen!) gegenüber den Reichsbehörden in ihren Provinzen einschließlich<br />

der diesen zugehörigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, allerdings hatten sie nun auch<br />

den Weisungen der Reichsbehörden nachzukommen. Desgleichen wurden die Regierungs-<br />

präsidenten berechtigt, den Obersten Reichsbehörden direkt zu berichten 57 .<br />

Im Sept. 1933 wurde SA-Obergruppenführer Curt von Ulrich sächsischer Oberpräsident (und<br />

löste den erst im Febr. 1933 ernannten ehemaligen Berliner Polizeipräsidenten Dr. Kurt Mel-<br />

cher ab) 58 . Abweichend von den meisten preußischen Provinzen bestand in der Provinz<br />

<strong>Sachsen</strong> jedoch keine Personalunion von Oberpräsident und NSDAP-Gauleiter (für die Pro-<br />

vinz <strong>Sachsen</strong> waren zuständig: Rudolf Jordan für den Gau Magdeburg-<strong>Anhalt</strong> 59 , Sitz in Des-<br />

sau, Joachim Eggeling für den Gau Halle-Merseburg und Fritz Sauckel in Thüringen, zustän-<br />

dig für den Regierungsbezirk Erfurt). Die direkte Einflussnahme der NSDAP wirkte sich ins-<br />

besondere in Personalangelegenheiten 60 aus, in allgemeinen Angelegenheiten hatte der<br />

57 Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 10, Erlaß vom 4. Juni 1940.<br />

58 Porträtfotos von Dr. Melcher, von Ulrich und Jordan s. Handbuch über den Preußischen Staat für<br />

das Jahr 1934, Einheftung zwischen Seite 54 und 55: Abbildungen der Preußischen Staatsminister<br />

und Preußischen Staatsräte.<br />

Curt Albert Paul von Ulrich war von 1930 bis 1945 Mitglied des Staatsrates.<br />

59 Kein Bestand im Landeshauptarchiv <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> überliefert.<br />

60 Aus einer Erhebung aus dem Jahre 1940 ist ersichtlich, dass kein vor 1933 eingestellter Beamter<br />

des höheren Dienstes mehr in der Allgemeinen Abteilung arbeitete (Rep. C 20 I, Ib Nr. 336 Bd. 2,<br />

Bericht vom 30.6.1940). Bereits Mitte 1933 wurden sämtliche Mitarbeiter laut RdErl. des MdI vom<br />

22.6.1933 zur „Bekämpfung des sogen. Miesmachertums“ diszipliniert, nach dem „Unzufriedenheit<br />

über die von der nationalen Regierung getroffenen Maßnahmen“ als „Fortsetzung marxistischer<br />

Hetze“ angesehen wurde und die betreffende Person zu denunzieren war. Zehn Jahre später ver-<br />

schärften sich die Strafen, nun wurde die „nachteilige Beeinflussung der Volksstimmung durch Be-<br />

hördenangehörige“ als Landesverrat, Zersetzung der Wehrkraft oder Vergehen gegen das Gesetz<br />

gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei gewertet. (Erlaß des Reichsministers des Innern<br />

vom 19. Mai 1943, in Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 11).


XXII<br />

Oberpräsident „vor wichtigen Maßnahmen“ die Stellungnahmen der Gauleiter einzuholen 61 .<br />

Offensichtlich konnte der Oberpräsident so die von NSDAP-Stellen veranlassten Einschrän-<br />

kungen sachlicher Verwaltungsarbeit abmindern. Erst ab 1942 sollte in Wirtschaftsfragen<br />

eine spezifizierte Zusammenarbeit mit dem Gauwirtschaftsberater der Gauleitung der<br />

NSDAP Magdeburg-<strong>Anhalt</strong> (Dr. Jander) einsetzen 62 .<br />

Hinsichtlich der aus der allgemeinen und inneren Verwaltung 1934 herausgelösten und dem<br />

Reichsführer SS unterstellten Politischen Polizei (Gestapo) bemühte sich der Oberpräsident,<br />

auch die Lageberichte, Ereignismeldungen etc. der Staatspolizeistellen Magdeburg, Halle<br />

und Erfurt an das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin (gebildet im Frühjahr 1933) – wie von<br />

diesem vorgesehen – in das Verfahren der „Durchgangsberichte“ einzuordnen, eine nen-<br />

nenswerte Überlieferung der dazu vom Oberpräsidenten ebenfalls geforderten Abschriften<br />

konnte im Bestand jedoch nicht festgestellt werden 63 .<br />

Bereits im ersten Jahr der Hitlerdiktatur waren der Provinziallandtag und der Provinzial-<br />

ausschuß aufgehoben worden, den Provinzialverband leitete nun der Oberpräsident; der<br />

Landeshauptmann durfte in seinem bisherigen Bereich nur die Stellvertreterfunktion durch-<br />

führen (in Heilanstalten des Provinzialverbandes wurden später Euthanasieverbrechen ver-<br />

übt).<br />

Die Beschwerde- und Beschlussfunktionen des Provinzialrates übernahmen der Oberpräsi-<br />

dent bzw. die Regierungspräsidenten, der Provinzialrat fungierte von nun an als beratendes<br />

Gremium des Oberpräsidenten und der Regierungspräsidenten vornehmlich in Sachen<br />

kommunaler Verwaltung (seine 16 Mitglieder führten die Amtsbezeichnung „Preußischer<br />

Provinzialrat“). Der Oberpräsident wurde (weiterhin) zum Präsidenten des Provinzialrates<br />

bestimmt und zugleich zum Vorsitzenden der „Spruchkammer für Siedlung und Auseinan-<br />

dersetzung“, eine juristische Einrichtung, die dem Provinzialrat 1933 von der beim Landes-<br />

kulturamt aufgelösten Spruchkammer zugeordnet wurde.<br />

1.6.2. Neustrukturierung des Oberpräsidiums<br />

Bis dahin dem Oberpräsidenten nur angeschlossene Sonderverwaltungen wurden 1933 im<br />

Rahmen der schon 1931/1932 begonnenen Sparmaßnahmen dem Oberpräsidenten als Ab-<br />

61 Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 10, Runderlaß vom 29. Mai 1933.<br />

62 Rep. C 20 I, Ib Nr. 336 Bd. 2.<br />

63 Rep. C 20 I, Ib Nr. 817 Fehlmeldungen der Staatspolizeistelle Erfurt aus dem Jahre 1933; ebda. Nr.<br />

643, Bl. 186, Erlaß vom 4. Nov. 1933; ebda. Nr. 659 Bd. 3; Weisung des Oberpräsidenten vom 27.<br />

Febr. 1934.


XXIII<br />

teilungen eingegliedert: Sein bisheriger Aufgabenbereich bezeichnete sich nun als „Allge-<br />

meine Abteilung“, das Landeskulturamt in Merseburg verringerte sich zur Landeskulturabtei-<br />

lung 64 , nunmehr mit Sitz in Magdeburg (und neben den höheren Forstbehörden später auch<br />

zuständig für die „Entjudung“ des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens 65 ), das Provinzi-<br />

alschulkollegium zur Abteilung für höheres Schulwesen 66 und die Elbstrombauverwaltung zur<br />

Sonderabteilung, im Jahre 1939 umbenannt in Wasserstraßendirektion Magdeburg 67 .<br />

1.6.3. Aufgaben der „Allgemeinen Abteilung“<br />

Im Zuge der Ausdehnung der öffentlichen Verwaltung traten neue Sachaufgaben bzw. Struk-<br />

tureinheiten zum Geschäftsbereich der nunmehrigen „Allgemeinen Abteilung“ hinzu (häufig<br />

nicht eindeutig abgegrenzt zu den Befugnissen anderer Behörden), so insbesondere:<br />

- die Aufsicht über das Tierärztliche Standesgericht (1933);<br />

- die Statistische Abteilung (1935);<br />

- der Arbeitsdienst, beginnend im Bereich des Landwirtschaftsministeriums (1935);<br />

- die Funkleitung für die Provinz <strong>Sachsen</strong> und die Länder <strong>Anhalt</strong> und Braunschweig (1935);<br />

- der zivile Gas- und Luftschutz (1935), 1936 dem Inspekteur der Ordnungspolizei zuge-<br />

ordnet;<br />

− die Vierjahresplanangelegenheiten (1936) zur Organisation der staatlichen Wirtschafts-<br />

lenkung und der Aufrüstung , ab 1942 auch des Fremdarbeitereinsatzes;<br />

- der Inspekteur der Ordnungspolizei 68 (1936), der die Dienstaufsicht über die nun verreich-<br />

lichte und der SS statt den staatlichen Stellen unterstellte Ordnungspolizei erhielt<br />

(Schutzpolizei: seit 1933 ohne die kasernierte Polizeibereitschaft, ab 1935 stattdessen mit<br />

Feldjägerkorps und ab 1938 mit Feuerschutzpolizei, ab 1942 mit Luftschutzpolizei sowie<br />

Gendarmerie und Gemeindepolizei) und vor allem über Polizeiverordnungen wirksam<br />

wurde (Ortsschutz, Luftschutz, Feuerwehr, Technische Nothilfe); 1939 umgewandelt in ei-<br />

ne Außenstelle der zuständigen Wehrkreisinspekteure;<br />

- die Landesplanungsbehörde und Aufsichtsbehörde der Landesplanungsgemeinschaft für<br />

die Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg und das Land <strong>Anhalt</strong> 69 (1936);<br />

- vermehrte wasserwirtschaftliche Zuständigkeiten (bereits 1933: Angelegenheiten von Tal-<br />

sperren, Wassergenossenschaften und Deichverbänden, Ausbau von Wasserläufen) und<br />

64 Rep. C 20 V Oberpräsident Magdeburg, Generalkommission/Landeskulturamt Merseburg.<br />

65 Rep. C 20 I Oberpräsident Magdeburg, Allgemeine Abteilung, Ib Nr. 2537 Bl. 130.<br />

66 Rep. C 20 III Oberpräsident Magdeburg, Provinzialschulkollegium.<br />

67 Rep. C 20 IV Oberpräsident Magdeburg, Elbstrombauverwaltung.<br />

68 Rep. C 20 VIII Oberpräsident Magdeburg, Inspekteur der Ordnungspolizei.<br />

69 Rep. C 20 IX Oberpräsident Magdeburg, Landesplanungsgemeinschaft Provinz <strong>Sachsen</strong> –<br />

Land <strong>Anhalt</strong>.


XXIV<br />

die Wasserwirtschaftliche Planungsstelle 70 zur Generalplanung für das obere Elbegebiet<br />

bis zur Saale und für die Saale (1936);<br />

- die Naturschutzangelegenheiten (1936, nach Gründung der Reichsstelle, die im gleichen<br />

Jahr in das Reichsforstamt integriert wurde);<br />

- das Arbeitsgebiet „Politischer Sachbearbeiter“ (1936);<br />

- die Preisbildungsstelle für Industrie und Landwirtschaft zur Anleitung der Preisüberwa-<br />

chungsstellen bei den Regierungen und in <strong>Anhalt</strong> (1937), aufgelöst im Febr. 1945, ihre<br />

Aufgaben übernahmen die vier Preisüberwachungsstellen 71.<br />

Mit Kriegsbeginn hatten sich die Behörden auf Sicherheits- und Versorgungsaufgaben zu<br />

konzentrieren, neben dem Luftschutz wurde die Preisüberwachung zur wichtigsten Aufgabe<br />

der inneren Verwaltung 72 . Die Zuordnung neuer Arbeitsbereiche zur „Allgemeinen Abteilung“<br />

setzte sich fort, so insbesondere:<br />

- Geschäftsführung für den Reichsverteidigungskommissar im Reichsverteidigungsbezirk<br />

Magdeburg-<strong>Anhalt</strong> 73 , insbesondere zur Bearbeitung der Geheimangelegenheiten 74 auf<br />

dem Gebiet der Abwehr und der Reichsverteidigung (1939),<br />

- Generalwirtschaftsreferat zur Koordinierung aller die kriegswirtschaftlichen Angelegenhei-<br />

ten behandelnden Referate und Ämter (Vierjahresplan-Angelegenheiten, Preisbildungs-<br />

stelle, Allgemeine Wirtschaftspolitik, Handels- und gewerbliche Angelegenheiten, Elektrizi-<br />

täts- und Gasfernversorgung, Provinzialernährungs- und Landeswirtschaftsamt; 1939),<br />

- Provinzialernährungsamt in Halle, hier einstrukturiert in den Reichsnährstand, zuständig<br />

für Bezugsscheinwesen, Lebensmittelkarten, Familienunterhalt (1939),<br />

- Transportbeauftragter für die Wirtschaft (ca. 1940),<br />

- Landeswirtschaftsamt 75 für den Wirtschaftsbezirk „Mittelelbe“ (1941), anleitungsbefugt<br />

gegenüber den Regierungsbezirken Magdeburg und Merseburg und dem Land <strong>Anhalt</strong>,<br />

- Wasserschutzpolizeikommando Elbe, Sitz Magdeburg, Fürstenwallstr. 3b (1941), als<br />

Sonderdienstzweig der Schutzpolizei zuständig für die Elbe von Leitmeritz in Nordböhmen<br />

bis Hamburg, die schiffbare Saale und den Mittellandkanal von Peine (Provinz Hannover)<br />

bis Burg bei Magdeburg sowie den Stichkanal für die „Reichswerke Hermann Göring“ bei<br />

70 Rep. C 20 IV, Oberpräsident Magdeburg, Elbstrombauverwaltung.<br />

71 Rep. C 20 I, Ib Nr. 336 Bd. 2.<br />

72 Rep. C 20 I, Ib Nr. 336 Bd. 2.<br />

73 Rep. C 20 XV Oberpräsident Magdeburg, Reichsverteidigungskommissar im Reichsverteidigungs-<br />

bezirk Magdeburg-<strong>Anhalt</strong>.<br />

74 Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 11, 18. Juli 1942.<br />

75 Rep. C 20 XX Oberpräsident Magdeburg, Landeswirtschaftsamt Magdeburg (nur Überlieferungs-<br />

rest).


XXV<br />

Watenstedt (Provinz Hannover), ab 1942 dem HSSPF im Wehrkreis XI in Hannover – In-<br />

spekteur der Ordnungspolizei – untergeordnet, dem Oberpräsidenten verblieb das Infor-<br />

mationsrecht 76 ,<br />

- Leitender Medizinalbeamter (1942), verantwortlich für die allgemeine Medizinalverwaltung<br />

und die ärztliche Versorgung der Zivilbevölkerung (u.a. Notdienstverpflichtungen von Ärz-<br />

ten und Zahnärzten); zu seiner Amtsführung bediente er sich des Büropersonals der Re-<br />

gierung Magdeburg.<br />

Die Behördenarbeit musste ab Januar 1942 ausschließlich auf solche Arbeiten beschränkt<br />

werden, „deren Erledigung für die siegreiche Beendigung des Krieges ... als unbedingt not-<br />

wendig angesehen werden müsse ...“ 77 zugleich füllten Organisationsaufgaben die Tagesar-<br />

beit aus, wie die Verlagerung einzelner Strukturteile oder ganzer Behörden, die Sicherstel-<br />

lung des Personalbedarfs außerhalb der Allgemeinen Abteilung oder die Unterbringung und<br />

Versorgung von Flüchtlingen, Obdachlosen und Evakuierten und der Schutz von Kulturgut.<br />

Gegenüber der Bevölkerung waren Behördenentscheidungen nach „politischen, völkischen<br />

und sonstigen“ Gesichtspunkten zu begründen anstatt nach „juristischen“ Vorgaben; insge-<br />

samt sollte die Verwaltung „das gläubige Vertrauen zur Führung des Reichs“ stärken 78 .<br />

1.6.4. Auflösung der Provinz <strong>Sachsen</strong> und Bildung der Behörden Oberpräsident<br />

Magdeburg und Oberpräsident Halle-Merseburg<br />

Der Oberpräsident der Provinz <strong>Sachsen</strong> Curt von Ulrich legte sein Amt im Febr. 1944 aus<br />

Krankheitsgründen nieder und trat mit dem 1. Juni des gleichen Jahres in den Ruhestand.<br />

Zum 1. Juli 1944 wurden die Provinz <strong>Sachsen</strong> und das Oberpräsidium aufgelöst, um die<br />

„Verwaltungsbezirke im Raum der Provinz <strong>Sachsen</strong> an die Reichsverteidigungsbezirke“ 79<br />

(und die Gaue der NSDAP) anzupassen. Die Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg<br />

wandelten sich um in die Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg, die Regierungen wur-<br />

den zu geschäftsführenden Behörden der nunmehrigen Oberpräsidien, die Regierungspräsi-<br />

denten zu allgemeinen Vertretern der neuen Oberpräsidenten. So blieb zwar der Name<br />

„Oberpräsident“, faktisch war das Amt jedoch aufgehoben. Für den Regierungsbezirk Erfurt<br />

wurde der Reichsstatthalter in Thüringen, Gauleiter Fritz Sauckel, mit der Wahrnehmung der<br />

Befugnisse des Oberpräsidenten betraut (geschäftsführende Behörde wurde der Regie-<br />

rungspräsident in Erfurt), die Geschäfte des Oberpräsidenten der Provinz Magdeburg führte<br />

der Reichsstatthalter in Braunschweig und <strong>Anhalt</strong>, Gauleiter Rudolf Jordan in Dessau, dieser<br />

76 Rep. C 20 I, Ib Nr. 4334, Erlaß vom 19. März 1943.<br />

77 Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 11, Erlaß vom 2. Jan. 1942.<br />

78 Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 11, Erlaß vom 28. Okt. 1943.<br />

79 Führererlaß vom 1. Apr. 1944 über die Auflösung der Provinz <strong>Sachsen</strong>, RGBl. I S. 110.


XXVI<br />

gab die Einrichtung einer „Adjutantur in Person des Oberbannführers Schäffer“ bekannt 80 ,<br />

der das Amt des Oberpräsidenten Magdeburg zu organisieren hatte. Gauleiter Jordan war<br />

verantwortlich für die Sachaufgaben des bisherigen Oberpräsidenten, soweit sie nicht die<br />

ehemaligen Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt betrafen, sowie für die Wasserbehör-<br />

den der ehemaligen Provinz <strong>Sachsen</strong> und die Eichdirektion. Für die Provinz Halle-Merseburg<br />

wurde der SS-Obergruppenführer und Landesbauernführer der Provinz <strong>Sachsen</strong> Gauleiter<br />

Joachim Eggeling mit der Geschäftsführung beauftragt. Seine Zuständigkeit umfasste die<br />

Sachaufgaben des bisherigen Oberpräsidenten innerhalb des ehemaligen Regierungsbezir-<br />

kes Merseburg sowie die Leitung des Provinzialverbandes, dessen Institutionen ungeteilt<br />

blieben.<br />

1.7. Abwicklung der Oberpräsidenten Magdeburg und Halle-Merseburg<br />

Nach der Zerschlagung des Hitlerregimes wurden im Juli 1945 die beiden Provinzen und das<br />

Land <strong>Anhalt</strong> zur Provinz <strong>Sachsen</strong> vereinigt, als oberste Verwaltungsbehörde entstand das<br />

„Präsidium der Provinz <strong>Sachsen</strong>“ in Halle (Saale), dem der Provinzialverband in Merseburg<br />

und drei Bezirkspräsidenten (in Magdeburg, Merseburg und Dessau) unterstellt wurden, der<br />

Regierungsbezirk Erfurt verblieb bei Thüringen. Unter Aufsicht des Ministerpräsidenten der<br />

Provinz <strong>Sachsen</strong> wickelten die Oberpräsidien in Magdeburg und Merseburg ihre Behörden<br />

bis Juni 1946 ab; der Provinzialverband war bereits mit Wirkung vom 18. Sept. 1945 in die<br />

Verwaltung der Provinz <strong>Sachsen</strong> rechtlich und finanziell überführt worden.<br />

80 Rep. C 20 I Oberpräsident Magdeburg, Ib Nr. 822 Bd. 7, Mitteilung vom 1. Aug. 1944.


2. Bestandsgeschichte<br />

XXVII<br />

Das aus der allgemeinen und inneren Verwaltung der Provinz <strong>Sachsen</strong> durch den Oberprä-<br />

sidenten erwachsene Schriftgut verwaltete seit der Einrichtung des Amtes bis zu dessen<br />

Abwicklung eine Oberpräsidial-Registratur, mit Beginn des 20. Jahrhunderts als Haupt-<br />

Aktenverwaltung bezeichnet. Hingegen gelangte das Schriftgut aus der Geschäftstätigkeit<br />

des Oberpräsidenten als Präsident der Regierung Magdeburg in die Präsidialregistratur der<br />

Regierung und das aus seiner Präsidentschaft über Konsistorium, Provinzialschulkollegium<br />

und Medizinalkollegium in die Registraturen dieser Kollegien. Ähnlich verfuhr man auch bei<br />

den später dem Geschäftsbereich des Oberpräsidenten zugeordneten Behörden (wie Gene-<br />

ralkommission, Elbstrombauverwaltung, Provinzialrat, Meldestelle, Kommandostab der Si-<br />

cherheitspolizei, Landeskulturamt, Abteilung für höheres Schulwesen, Inspekteur der Ord-<br />

nungspolizei, Landesplanungsgemeinschaft, Reichsverteidigungskommissar, Landeswirt-<br />

schaftsamt), deren Archivgut infolge dessen ab 1968 im Landeshauptarchiv zu gesonderten<br />

Teilbeständen (Rep. C 20 II bis Rep. C 20 XX) neben dem Teilbestand Allgemeine Abteilung<br />

(Rep. C 20 I) formiert wurde.<br />

Die Oberpräsidial-Registratur war stets hauptamtlich besetzt, und sie blieb auch als „Haupt-<br />

Aktenverwaltung“ bestehen, nachdem – beginnend 1914 81 - bei einzelnen Referenten Sach-<br />

bearbeiterregistraturen eingerichtet worden waren und die Büroreform in den zwanziger Jah-<br />

ren eine registraturlose Führung der Akten vorsah. Der Registrator 82 fügte die Einzelschrift-<br />

stücke und Vorgänge nach vorgegebenem Plan unter Angabe der Registratursignatur zu<br />

Akten zusammen, führte zu deren Nachweis und als Findhilfsmittel das analog zu den Re-<br />

gistratursignaturen gegliederte Aktenverzeichnis, legte die Akten den Sachbearbeitern auf<br />

Anforderung vor und bereitete schließlich Kassationen oder Abgaben an das Provinzialarchiv<br />

(jetzt: Landeshauptarchiv) vor.<br />

Im Aktenverzeichnis der Registratur waren die Sachgruppen generell untergliedert in Allge-<br />

meine Akten („Generalia“), die „die für die Geschäftsführung dauernd wertvollen Erlasse,<br />

Verfügungen, Vermerke usw.“ enthielten, und in Sonderakten („Spezialia“), die Einzelfallak-<br />

ten entsprachen 83 . Anscheinend konnte diese Differenzierung nicht immer eingehalten wer-<br />

den; mitunter beinhalten auch die Generalakten Einzelfälle, v.a. in den Beiakten („adhiben-<br />

da“), oder in die Spezialakten sind allgemeine Weisungen eingeordnet worden.<br />

81 Rep. C 20 I, Ib Nr. 822 Bd. 2.<br />

82 Von 1919 bis ca. 1948 kontinuierlich Herr Kohnke (Regierungssekretär, ab 1942 Regierungsober-<br />

sekretär und 1948 Regierungsoberinspektor a.D.), Rep. C 20 I, Ib Nr. 794 Bd. 2.<br />

83 Rep. C 20 I, Ib Nr. 822 Bd. 4.


XXVIII<br />

Eine gesonderte Plankammer 84 des Oberpräsidenten existierte nicht; vielmehr sind kleinere<br />

Zeichnungen den Akten einverleibt und die Karten 85 in der Registratur lediglich getrennt von<br />

den Akten aufbewahrt worden. Eine derartige Kartensammlung archivierte das Landes-<br />

hauptarchiv jedoch nicht; vermutlich entstammen indessen einzelne Kartenwerke und Karten<br />

der Allgemeinen Kartensammlung des Archivs (Rep. S 1) oder der Generalkommission (Rep.<br />

C 20 V) dieser ehemaligen Sammlung des Oberpräsidenten. Desgleichen bestand (nach<br />

Registraturvermerken) zumindest im 19. Jahrhundert eine Belegsammlung der zur Zensur<br />

eingereichten Schriften, insbesondere enthielt diese lokale Zeitungen und Zeitschriften. Ver-<br />

mutlich ist diese Sammlung in regelmäßigen Abständen zur Entlastung der Registratur ver-<br />

nichtet worden 86 . Etliche Zeitungen, Flugschriften u.ä.m. sind allerdings ebenfalls in die Ak-<br />

ten eingeheftet worden 87 . Die Personalaktenführung über die Oberpräsidenten, Regierungs-<br />

präsidenten und die Regierungsvizepräsidenten übernahm ab 1862 das Ministerium des<br />

Innern 88 (an das auch die bisher angelegten Akten abgegeben wurden), während die Perso-<br />

nalakten sämtlicher Beamter beim Oberpräsidium und bei der Elbstrombauverwaltung von<br />

der Regierung Magdeburg bearbeitet und erst mit der Aufhebung der Personalunion zwi-<br />

schen Oberpräsidium und Regierung an die Oberpräsidialregistratur übergeben wurden<br />

(1882).<br />

Aus der Registratur verkaufte man neben dem Zeitungsschriftgut auch Amtsdrucksachen 89<br />

und „alte“ Akten 90 zur Makulatur. So wurden z.B. 1906 die Niederschriften von Kreistagsver-<br />

84 Rep. C 20 I, Ib Nr. 659 Bd. 1.<br />

85 Bereits 1818 war die „neue Generalkarte vom Preußischen Staate“ vom Oberpräsidenten bestellt,<br />

1846 die Plattschen Spezialkarten der drei Regierungsbezirke und die Reimannsche Karte von<br />

Deutschland durch Einzeichnungen von der Generalkommission bearbeitet worden; 1847 über-<br />

sandte der Chef des Generalstabes der Armee einzelne Sektionen einer „älteren“ Landesauf-<br />

nahme; 1848 erhielt das Oberpräsidium eine Karte der Hauptstraßen im Deutschen Zollverein;<br />

Rep. C 20 I, Ia Nr. 2312.<br />

86 Nach einem Vermerk in Rep. C 20 I, Ib Nr. 794 Bd. 1 wurden 1852 ca. 150 verschiedenartige<br />

Zeitungen als Makulatur (17 Zentner) verkauft. Sie umfaßten den Zeitraum 1822 bis 1851 mit<br />

Schwerpunkt 1837 bis 1849.<br />

87 Vgl. Inventar der Druckschriften, Zeitungen und Zeitungsausschnitte zur Geschichte der deutschen<br />

Arbeiterbewegung in Rep. C 20 I Oberpräsident Magdeburg, Allgemeine Abteilung, Kartei, erar-<br />

beitet im Staatsarchiv Magdeburg im Jahre 1975.<br />

88 Offensichtlich sind in der Haupt-Aktenverwaltung des Oberpräsidenten etliche Parallel-Akten<br />

angelegt worden.<br />

89 Die im Buchhandel nicht erschienenen amtlichen Drucksachen (z.B. Verwaltungsberichte, Ver-<br />

handlungen der Provinziallandtage, Kommissionsberichte und –protokolle, Berichte über Informa-<br />

tionsreisen, „gelehrte Publikationen“, z.B. von den Preußischen Archiven) waren gemäß einer<br />

Weisung aus dem Jahre 1882 an die Königliche Bibliothek in Berlin abzugeben; Rep. C 20 I, Ib


XXIX<br />

handlungen aus den drei Regierungsbezirken (56 Hefte, Überlieferungszeitraum 1878-1901),<br />

1907 Akten der Medizinisch-chirurgischen Lehr-Anstalt zu Magdeburg (27 Positionen, bis<br />

1838), 1906 und 1915 die Niederschriften der Verhandlungen des Provinzial-<br />

ausschusses (28 Bände, 1876-1911) und 1925 Akten des Provinzialvereins vom Roten<br />

Kreuz für <strong>Sachsen</strong> (368 kg) als „entbehrliches“ Schriftgut eingestampft 91 . Durch Kriegsein-<br />

wirkungen entstanden offenbar keine nennenswerten Verluste; nach dem Ersten Weltkrieg<br />

verfügten jedoch die Alliierten die Vernichtung aller für eine Mobilmachung nutzbaren Unter-<br />

lagen und nach dem Zweiten Weltkrieg verursachte die kurzfristige Bereitstellung von Räu-<br />

men für Belange der sowjetischen Besatzungsmacht vermutlich erhebliche Lücken in der<br />

jüngsten Überlieferung 92 .<br />

Erfolgten zwischen den Behörden Aufgabenverlagerungen, wechselten die bisher geführten<br />

und noch kurrenten Akten ebenfalls die Dienststelle und wurden in der neuen Behörde als<br />

„Vorakten“ fortgeführt. Aktenaustausche gab es in erster Linie mit den Regierungen 93 und<br />

den Provinzialbehörden, wie z.B. mit dem Konsistorium oder der Landeskulturabteilung, aber<br />

auch mit den Ministerien 94 in Berlin. Besonders umfangreich waren sie zum Ende des Natio-<br />

nalsozialismus nach der Aufgliederung der Provinz <strong>Sachsen</strong>: Während die Registratur des<br />

Provinzialverbandes in Merseburg verblieb, wurden im Herbst 1944 die den Regierungsbe-<br />

zirk Merseburg betreffenden Akten der nun die Geschäfte des<br />

Oberpräsidenten in der Provinz Halle-Merseburg wahrnehmenden Regierung Merseburg<br />

anvertraut 95 ; Abgaben der den Regierungsbezirk Erfurt betreffenden Akten der Allgemeinen<br />

Nr. 638 Bd. 4 Bl. 337.<br />

90 Rep. C 20 I, Ib Nr. 659 Bd. 1, Bl. 141.<br />

91 Nach Rep. C 20 I, Ib Nr, 794 Bd. 1 und Bd. 2 hatten einzelne Kassationen folgenden Umfang:<br />

1883: 825 kg, 1898: 1000 kg, 1907: 1154 kg, 1915: 1153 kg, 1933: 1100 kg (die Angaben sind<br />

nur beispielhaft, sie geben nicht den Gesamtumfang wieder!).<br />

92 Rep. C 20 I, Ib Nr. 794 Bd. 2.<br />

93 So wurden z.B. 1933 80 Aktentitel der Schutzpolizei (v.a. zur Polizeischule Burg) aus dem Über-<br />

lieferungszeitraum 1920 bis 1932 der Regierung Magdeburg und der Landespolizeiinspektion<br />

überlassen; Rep. C 20 I, Ib Nr. 794 Bd. 2.<br />

94 So bekam z.B. das preußische Ministerium für Wissenschaft 1931 aus der Registratur des Ober-<br />

präsidenten und aus der der Regierung Merseburg 23 Aktentitel über die Domstifter in Merseburg<br />

und Naumburg und das Kollegiatstift in Zeitz (Überlieferungszeitraum 1816 bis 1928), diese ge-<br />

langten allerdings 1960 in das Landeshauptarchiv. Auch Aktenabforderungen durch das Preußische<br />

Staatsarchiv in Berlin wurde entsprochen, so 1925, 1929 und 1933 die Abgabe der „Akten betr.<br />

den mobilen Zustand seit 1914 – insbesondere der Kriegsernährungswirtschaft“; Rep. C 20 I, Ib<br />

Nr. 794 Bd. 2.<br />

95 Rep. C 20 I, Ib Nr. 794 Bd. 2.


XXX<br />

Abteilung nach Thüringen konnten allerdings nicht festgestellt werden; die Verwaltung der<br />

Geschäfte des Oberpräsidenten Magdeburg durch die Regierung Magdeburg führte eben-<br />

falls nicht zu Aktenverlagerungen aus der Hauptaktenverwaltung des Oberpräsidenten.<br />

Ende des 19. Jahrhunderts erhielt das heutige Landeshauptarchiv erstmals das aus der Re-<br />

gistratur des Oberpräsidenten ausgewählte Archivgut „der neuen Provinz bis 1847“ 96 sowie<br />

aus dem Preußischen Finanzministerium die Akten über die Liquidation der westphälischen<br />

Staatsschulden 97 . Weitere Übernahmen 98 folgten 1915, 1919, 1929, 1933, 1948 und zuletzt<br />

1960. Das 1944 der Regierung Merseburg ausgehändigte Schriftgut ist nach 1945 von der<br />

Landesregierung <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> dem Landeshauptarchiv zugeführt worden.<br />

Die Übernahmen sind im Landeshauptarchiv zu zwei Ablieferungsgemeinschaften zusam-<br />

mengefaßt worden: Für die ältere, im Archiv vorerst als „Rep. C 20 Ia“ bezeichnete Über-<br />

nahme, liegt die maschinenschriftliche Kopie des Registratur-Aktenverzeichnisses aus dem<br />

Jahre 1916 mit Nachträgen aus den Abgaben von 1929 und 1933 vor 99 und für die jüngere,<br />

1933 und in der Hauptmasse 1948 in das Archiv gelangte Abgabe „Rep. C 20 Ib“ verfertigte<br />

der Registrator des Oberpräsidenten Magdeburg (Regierungsoberinspektor a.D. Kohnke)<br />

eine handschriftliche Kopie seines Aktenverzeichnisses 100 , in die auch die Aktentitel einiger<br />

Struktureinheiten des Oberpräsidiums außerhalb der Allgemeinen Abteilung (z.B. des Pro-<br />

vinzialrates) sowie von Sachbearbeiter- und Sonderregistraturen der Allgemeinen Abteilung<br />

(Kriegswirtschaft, Preisbildung, Geheimsachen, Privata u.s.w.) nachgetragen wurden. Aller-<br />

dings konnte bislang der Verbleib solcher Registraturen wie die des Oberfischmeisters, der<br />

Eichverwaltung oder des Provinzialernährungsamtes 101 nicht ermittelt werden.<br />

Die beiden Aktenverzeichnisse zu Rep. C 20 Ia 102 und Rep. C 20 Ib 103 dienten nach paralle-<br />

ler Durchnummerierung (Rep. C 20 Ia von Nr. 1 bis Nr. 3198 und Rep. C 20 Ib von Nr. 1 bis<br />

5036) neben einer um 1968 die ältere (Ia) und die jüngere (Ib) Ablieferung zusam-<br />

96 Hellmut Kretzschmar und Walter Friedensburg, Geschichte des Staatsarchivs Magdeburg, o.O.<br />

(Magdeburg), o.J. (ca. 1922), masch.-schr. Manuskript im Landeshauptarchiv <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>.<br />

97 Rep. C 20 I, Ib Nr. 5253 bis 5257 (Aktenverzeichnisse).<br />

98 Rep. C 20 I, Ib Nr. 794 Bd. 1 und 2 sowie Gesamtübersicht über die Bestände des Staatsarchivs<br />

Magdeburg, Band III, 2, Halle (Saale) 1972, S. 46 f.<br />

99 Rep. C 20 I, Ib Nr. 5251.<br />

100 Rep. C 20 I, Ib Nr. 5252.<br />

101 Aktenverwalter war hier Regierungssekretär Lübke, Rep. C 20 I, Ib Nr. 822 Bd. 7, 2. Okt. 1942.<br />

102 Gegliedert in 17 Hauptgruppen.<br />

103 Gegliedert in 29 Hauptgruppen.


XXXI<br />

menführenden „Zettelkartei“ der Aktentitel 104 als archivische Findhilfsmittel. Die Findhilfsmittel<br />

der bis zu dieser Zeit als gesonderte Teilbestände 105 aufgestellten Akten der Allgemeinen<br />

Abteilung sowie die nach 1948 übernommenen Titel sind in die „Zettel-<br />

kartei“ eingearbeitet worden.<br />

Zusätzliche Findhilfsmittel bieten das Spezialinventar des Landeshauptarchivs <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong>, Magdeburg und des Landesarchivs Oranienbaum zur Geschichte der deutschen Ar-<br />

beiterbewegung, Teil 1, 1963 = Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deut-<br />

schen Arbeiterbewegung 4, S. 3-59 und das Inventar der Druckschriften, Zeitungen und Zei-<br />

tungsausschnitte, Kartei von 1975 im Landeshauptarchiv.<br />

Im Landeshauptarchiv nahm man Kassationen 106 am Schriftgut der Allgemeinen Abteilung<br />

nur in geringem Umfang vor. Sie betrafen vor allem Serienschriftgut (Bandreihen) von Baga-<br />

tell-Sachen, aber auch in Abstimmung zu anderen Beständen des Zuständigkeitsbereiches<br />

Kommunalangelegenheiten und lokale Betreffen.<br />

Das hier (ab 2005) vorliegende Findbuch entstand im Rahmen einer Strukturanpassungs-<br />

maßnahme (die mühseligen Schreibarbeiten hatte Frau Heike Gerloff durchgeführt) auf der<br />

Grundlage der „Zettelkartei“ und der vier Behördenfindbücher zur westphälischen Schulden-<br />

liquidation aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts nach Neugliederung des Teilbestandes<br />

und Überarbeitung der Verzeichnungsangaben (v.a. Rückführung der auf der „Zettelkartei“<br />

auffallend modernisierten Aktentitel auf die Formulierungen in den Aktenverzeichnissen der<br />

104 Gliederung s. Gesamtübersicht Band III, 2, S. 45-56.<br />

105 Rep. C 20 II Dombauregistratur (ab 1989 Rep. C 20 I, Ia 3210 bis 3262; die Signatur Rep. C 20 II<br />

trägt der Teilbestand Provinzialrat) und Rep. C 20 IIA, IIB, IIC, IID und IIE Abwicklung der franzö-<br />

sischen und westphälischen Schuldenverwaltung (ab 2002 Rep. C 20 I, Ia Nr. 3270 bis 5238;<br />

die Signaturen C 20 IIA bis E wurden nicht wieder vergeben) sowie Rep. C 21 Kommission zur<br />

Regulierung der westphälischen Zivil-Administrations-Schulden (ab 2002 Rep. C 20 I, Ia Nr. 5218<br />

bis 5233; Rep. C 21 war für die Direktion der Tilgungskasse Heiligenstadt/Rentenbank Magdeburg<br />

weiterverwandt worden).<br />

106 Nach einem Verzeichnis vom 8. Juni 1933 (Rep. C 20 I, Ib Nr. 794 Bd. 2) kassierte das Staatsar-<br />

chiv von 600 übernommenen Aktentiteln (Laufzeit 1804 bis 1928) ca. 30 Titel, z.B. Reisekosten-<br />

Liquidationen, Auszeichnungen durch Titel und Würden, Kommunalabgaben-, -behörden und<br />

-haushalte, Gesuche von Kriegervereinen zur Führung von Fahnen. Nach einem Vermerk vom<br />

27. Juli 1948 (ebd.) entschied sich das Archiv gegen eine Übernahme von ca. 100 Aktentiteln<br />

(1818 bis 1940), die v.a. zu Stadtsparkassen (Orte A-Z) angelegt worden waren. Die letzten<br />

Kassationen fanden 1976 und 1979 statt, auch hier beschränkten sie sich auf Bagatellsachen.


XXXII<br />

Registratur). Die Erschließungsangaben des Findbuches sowie weiterführende Hinweise<br />

werden sich zudem ab 2006 am PC über scope recherchieren lassen.<br />

Der Bestand umfaßte im Jahre 2002 417 lfm, das sind ca. 13300 Akteneinheiten. Eine Neu-<br />

nummerierung der Akten konnte nicht vorgenommen werden; es ist also weiterhin zusätzlich<br />

zur Teil-Bestandssignatur (Rep. C 20 I) vor der laufenden Nummer auch die Signatur für die<br />

ältere (Ia) oder die jüngere (Ib) Abgabe anzugeben.


XXXIII<br />

3. Übersicht über weitere Bestände im Landeshauptarchiv <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, ge-<br />

setzliche Grundlagen, Handbücher, Literatur und Archivgut des Bestandes<br />

Rep. C 20 I Oberpräsident Magdeburg, Allgemeine Abteilung zur allgemeinen<br />

und inneren Verwaltung<br />

Weitere Bestände:<br />

Rep. C 90 Sächsischer Provinziallandtag, Merseburg<br />

Rep. C 92 Provinzialverband der Provinz <strong>Sachsen</strong>, Merseburg<br />

Rep. C 20 II Oberpräsident Magdeburg, Provinzialrat<br />

Rep. C 28 Regierung Magdeburg<br />

Rep. C 48 Regierung Merseburg<br />

Gesetzliche Grundlagen:<br />

(GS: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, ab 1907 Preußische<br />

Gesetzsammlung; die einzelnen Titel werden zumeist verkürzt wiedergegeben)<br />

Verordnung über die Provinzialbehörden vom 30. April 1815,<br />

GS, S. 85<br />

Instruktion für die Oberpräsidenten vom 23. Oktober 1817,<br />

GS, S. 230<br />

Dienstinstruktion für die Provinzial-Konsistorien vom 23. Oktober 1817,<br />

GS, S. 237<br />

Dienstanweisung für die Medizinalkollegien vom 23. Oktober 1817,<br />

GS, S. 245<br />

Instruktion für die Regierungen vom 23. Oktober 1817,<br />

GS, S. 248<br />

Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände in der Provinz <strong>Sachsen</strong> v. 27. März 1824,<br />

GS, S. 70<br />

Verordnung wegen der Kommunallandtage der Kur- und Neumark (auch Kommunallandtag<br />

der Altmark) vom 17. August 1825,<br />

GS, S. 200


XXXIV<br />

Instruktion für die Oberpräsidenten vom 31. Dezember 1825,<br />

GS 1826, S. 1<br />

Verordnung über die Ressortverhältnisse der Provinzialbehörden für das evangelische Kir-<br />

chenwesen vom 27. Juni 1845,<br />

GS, S. 440<br />

Verordnung betr. die Ressortverhältnisse der Provinzialbehörden in katholisch-kirchlichen<br />

Angelegenheiten vom 27. Juni 1845,<br />

GS, S. 443<br />

Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850,<br />

GS, S. 17<br />

Gemeindeordnung und Polizeiverwaltungs-Gesetz vom 11. März 1850,<br />

GS, S. 265<br />

Disziplinargesetz für die nichtrichterlichen Beamten vom 21. Juli 1852,<br />

GS, S. 465<br />

Städteordnung vom 30. Mai 1853,<br />

GS, S. 261<br />

Kreisordnung für die fünf östlichen Provinzen vom 13. Dezember 1872,<br />

GS, S. 661<br />

Provinzialordnung vom 29. Juni 1875,<br />

GS, S. 335<br />

Verordnung über die Verwaltung der Angelegenheiten der evangelischen Landeskirche vom<br />

5. Sept. 1877,<br />

GS, S. 215<br />

Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883,<br />

GS, S. 195


Zuständigkeitsgesetz vom 1. August 1883,<br />

GS, S. 237<br />

XXXV<br />

Östliche Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891,<br />

GS, S. 233<br />

Verfassung des Freistaates Preußen vom 30. November 1920,<br />

GS, S. 543<br />

(Not-)Verordnung des Reichspräsidenten betr. die zur Wiederherstellung der öffentlichen<br />

Sicherheit und Ordnung (in der Provinz <strong>Sachsen</strong>) nötigen Maßnahmen v. 24. März 1921,<br />

RGBl., S. 253<br />

Verordnung über die Ausführung des Republikschutzgesetzes vom 19. Oktober 1922,<br />

GS, S. 312<br />

Gesetz über die Aufhebung des kommunalständischen Verbandes der Altmark vom<br />

12. Juli 1929,<br />

GS, S. 85<br />

Vereinfachungs-Verordnung vom 3. September 1932.<br />

GS, S. 283<br />

Oberpräsidentengesetz vom 15. Dezember 1933,<br />

GS, S. 477<br />

Anpassungsgesetz vom 15. Dezember 1933,<br />

GS, S. 479<br />

Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934,<br />

Reichsgesetzblatt Teil I, S. 75<br />

Zweite Notverordnung über den Neuaufbau des Reiches vom 27. November 1934,<br />

Reichsgesetzblatt Teil I, S. 1190<br />

Führererlaß über die Auflösung der Provinz <strong>Sachsen</strong> vom 1. April 1944,<br />

Reichsgesetzblatt Teil I, S. 110


XXXVI<br />

Verordnung des Präsidiums der Provinz <strong>Sachsen</strong> über die neue Verwaltung der Provinz vom<br />

23. Juli 1945,<br />

Verordnungsblatt der Provinz <strong>Sachsen</strong>, Nr. 1, S. 22<br />

Verordnung über die Eingliederung des Provinzialverbandes in die Verwaltung der neugebil-<br />

deten Provinz <strong>Sachsen</strong> vom 18. September 1945,<br />

Verordnungsblatt für die Provinz <strong>Sachsen</strong>, Nr. 2, S. 10<br />

Handbücher:<br />

Handbücher für den Preußischen Hof und Staat (ab 1919: ~ für den Preußischen Staat), Ber-<br />

lin 1818 bis 1939.<br />

Hue de Grais / Hue de Grais-Peters, Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche,<br />

Berlin 1893, 1927 und 1930.<br />

von Bitter (Herausgeber und Bearbeiter), Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung,<br />

Band 1 und 2, Leipzig, 1906.<br />

Literatur:<br />

Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, herausgege-<br />

ben von Walter Hubatsch. Band 6: Provinz <strong>Sachsen</strong>, bearbeitet von Thomas Klein, Marburg<br />

(Lahn), 1975.<br />

Deutsche Verwaltungsgeschichte, herausgegeben von Kurt G.A. Jeserich, Hans Pohl,<br />

Georg-Christoph von Unruh, Band 2 bis Band 4, Stuttgart 1983, 1984 und 1985.<br />

Fritz Hartung, Studien zur Geschichte der preußischen Verwaltung. Teil 2: Der Oberpräsi-<br />

dent, Berlin 1943 (= Abhandlungen der Preußischen Akademie der Wissenschaften, Jg.<br />

1943, Phil.-hist. Kl. Nr. 4).<br />

Wilhelm Rathje, Das Amt des preußischen Oberpräsidenten in seiner geschichtlichen Ent-<br />

wicklung, seiner rechtlichen Stellung und politischen Bedeutung. Inauguraldissertation an der<br />

Universität zu Göttingen, Quakenbrück i.H. 1935.<br />

Helmut Rausch, Die Entwicklung der Rechtsstellung des Oberpräsidenten in Preußen,<br />

Juristische Dissertation, Dresden 1936.


XXXVII<br />

Horst Kube, Die geschichtliche Entwicklung der Stellung des preußischen Oberpräsidenten,<br />

Würzburg-Aumühle 1939.<br />

Manfred Spuler, Aufbau eines Oberpräsidiums nach der Registratur (am Beispiel des<br />

Oberpräsidiums der Provinz <strong>Sachsen</strong>) = Abschlußarbeit an der Fachschule für Archivwesen,<br />

Potsdam 1959 (masch.-schr.).<br />

Gesamtübersicht über die Bestände des Staatsarchivs Magdeburg (Landeshauptarchiv<br />

Magdeburg), Band III, 2: Behörden und Institutionen in der Provinz <strong>Sachsen</strong> 1815/1816 bis<br />

1944/1945, Halle (Saale) 1972.<br />

Die preußischen Oberpräsidenten 1815-1945, Büdinger Forschungen zur Sozialgeschichte<br />

1981, herausgegeben von Klaus Schwabe, Boppard am Rhein 1985.<br />

Manfred Wolf, Oberpräsidium der Provinz Westfalen, Findbücher, Staatsarchiv Münster,<br />

Münster 1991 ff.<br />

Christoph Gieschen, Findbuch zum Bestand Hannover 122a: Der Oberpräsident der Provinz<br />

Hannover (1824-)1830-1955,Hannover 1997.<br />

Akten:<br />

Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 1-11:<br />

Dienst-Anweisungen für die Königlichen Oberpräsidien, Regierungen, Consistorien und Me-<br />

dizinal- und Schul-Collegien, 1815-1945.<br />

Rep. C 20 I, Ia Nr. 65:<br />

Organisation des Oberpräsidiums sowie dessen Dienst- und Ressortverhältnisse gemäß der<br />

Dienstinstruktion vom 23.10.1817 für die Oberpräsidien, Konsistorien, Medizinal-Kollegien<br />

und Regierungen, 1817-1819.<br />

Rep. C 20 I, Ib Nr. 336 Bd. 1 und 2:<br />

Organisation des Büros des Oberpräsidiums der Provinz <strong>Sachsen</strong>, 1817-1945.<br />

Rep. C 20 I, Ib Nr. 4062 Bd. 1 - 3:<br />

Verhältnisse der Grafschaft Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla sowie der Ämter Heringen<br />

und Kelbra zum Preußischen Staat, 1818-1930.


Rep. C 20 I, Ib Nr. 4066 Bd. 1a – 3:<br />

XXXVIII<br />

Rezeß über den Rechtszustand und das Verhältnis der Grafschaft Stolberg-Wernigerode<br />

zum Preußischen Staat, 1822-1929.<br />

Rep. C 20 I, Ib Nr. 659 Bd. 1 – 3:<br />

Geschäftsordnung bei den Königlichen Regierungen und dem Oberpräsidium,<br />

1826-1945.<br />

Rep. C 20 I, Ib Nr. 794 Bd. 1 und 2:<br />

Geschäftsführung und Verkauf ausgeschiedener Akten in der Aktenverwaltung des Oberprä-<br />

sidiums, 1832-1948.<br />

Rep. C 20 I, Ib Nr. 665:<br />

Dienst- und Ressort-Verhältnisse des Königlichen Oberpräsidiums der Provinz <strong>Sachsen</strong> in<br />

katholisch-kirchlichen Angelegenheiten, 1845-1861.<br />

Rep. C 20 I, Ib Nr. 257 Bd. 1 und 2:<br />

Veränderungen in der Organisation der Verwaltungsbehörden der Provinzen, 1849-1944.<br />

Rep. C 20 I, Ib Nr.. 822 Bd. 1 – 7:<br />

Geschäftsverwaltung bei dem Oberpräsidium, 1850-1937.<br />

Rep. C 20 I, Ib Nr. 4122 Bd. 1:<br />

Aufbau der Polizei. Allgemeines, 1919-1922.<br />

Rep. C 20 I, Ib Nr. 4123 Bd. 1:<br />

Aufbau der Polizei. Allgemeines, 1920.<br />

Rep. C 20 I, Ib Nr. 5247 bis Nr. 5252:<br />

Repertorien/Verzeichnisse der Akten des Oberpäsidiums der Provinz <strong>Sachsen</strong>,<br />

1850-1948.


4. Hinweise für den Benutzer<br />

XXXIX<br />

Nach Kenntnisnahme der Behörden- und Bestandsgeschichte sollte der Benutzer anhand<br />

der Gliederungsübersicht (s. unten B.) die für seine Suchanfrage relevanten und die begriff-<br />

lich zunächst liegenden Gruppen ermitteln sowie auch in Querschnittsbereichen wie 4. All-<br />

gemeine Angelegenheiten ...; 6. Finanzangelegenheiten oder 13. Polizeiangelegenheiten<br />

recherchieren, da in einer Behörde der gleiche Gegenstand unter verschiedenen Aspekten<br />

von mehreren Geschäftsbereichen bearbeitet sein könnte. Auf die enge Verknüpfung mit den<br />

archivalischen Überlieferungen anderer Behörden (Regierungen, Ministerien) wurde bereits<br />

in der Behördengeschichte hingewiesen. Die Hauptgruppenbezeichnungen sind sehr allge-<br />

mein gewählt worden (-angelegenheiten, -sachen, -wesen), um keine lexikalische Vollstän-<br />

digkeit von Sachzusammenhängen zu suggerieren. Kern der Gruppentitel ist zwar jeweils die<br />

in der Registratur gebrauchte Bezeichnung, ihr waren jedoch in der über hundertjährigen<br />

historischen Entwicklung weitere Sachinhalte zugeordnet worden, die nur durch kasuistische<br />

Aufzählung aller in der Gruppe enthaltenen Oberbegriffe sinnvoll verdeutlicht werden konn-<br />

ten. Zugleich wird bei vielen Gruppentiteln auf sachverwandte Gruppen verwiesen; bei Ak-<br />

tentiteln, die mehr als einer Sachgruppe angehören können, helfen dagegen Mehrfachver-<br />

zeichnungen, historisch ehemals vereinte Sachverhalte in später getrennten Gruppen wie-<br />

derzufinden (v.a. in den Bereichen Kirchen und Schulen). Innerhalb einer Sachgruppe emp-<br />

fiehlt sich eine hierarchische Suchstrategie, weil jeweils am Anfang eines Gliederungspunk-<br />

tes unter „Allgemeine und gemeinsame Angelegenheiten“ solche Betreffe eingeordnet wor-<br />

den sind, die in der Aktenverwaltung des Oberpräsidenten als „Generalia“ bezeichnet wor-<br />

den waren sowie Betreffe, die sich keiner der ihnen folgenden Untergruppen eindeutig zu-<br />

ordnen ließen (v.a. territorial oder sachlich übergreifende Vorgänge).<br />

Die Aktentitel reihen sich innerhalb ihrer Gruppe zumeist nach Entstehungsjahr der Akte an-<br />

einander. Liegt ein Titel jedoch in mehr als einem Band vor oder sind zu ihm Beiakten („ad-<br />

hibenda“ mit gesonderten, den Aktentitel spezifizierenden Untertiteln) formiert worden, folgen<br />

diese immer dem Aktentitel und durchbrechen so die chronologische Ordnung (so dass be-<br />

reits beim ersten Aktentitel einer Gruppe Folgebände bis zum Schluß der Überlieferung -<br />

also von 1816 bis 1945 - erwartet werden können). Die Formulierung des Aktentitels wider-<br />

spiegelt den zeitgenössischen Sprachgebrauch, allerdings mußte bei den älteren Titeln auf<br />

das einschränkende „Acta betreff“ und den ersten Artikel verzichtet<br />

werden (z.B. aus „Acta betreff die Verhältnisse der Juden ...“ wurde „Verhältnisse der Juden<br />

...“).<br />

Auf den Verbleib fehlender Akten wird nur bei größeren Aktengruppen sowie bei einzelnen<br />

Bänden eines Titels verwiesen (vielfach waren jedoch Akten in der Registratur als


XL<br />

„Bd. I“ gebildet worden, ohne dass weitere Bände folgten!).<br />

Die Datierung entspricht der sogenannten Laufzeit einer Akte (vom Eingangsjahr auf dem<br />

ersten bis zum Jahr des letzten Bearbeitungsvermerkes auf dem jüngsten Schriftstück), Mo-<br />

nats- oder Tagesdaten werden nur unter bestimmten Voraussetzungen angegeben. Beste-<br />

hen größere zeitliche Lücken, sind diese bei den im Zuge einzelner Projekte archivarisch<br />

bearbeiteten Akten erkennbar gemacht worden (leider noch nicht für die gesamte Überliefe-<br />

rung). In Klammern gesetzte Daten verweisen auf Schriftstücke aus der Provenienz von Vor-<br />

gänger- bzw. Nachfolger-Behörden oder auf Abschriften älterer Dokumente, die der Akte<br />

beigeheftet worden waren. Nicht erkennbare Datierung wird mit „o.J.“ (ohne Jahresangabe)<br />

gekennzeichnet, vom Archivar erschlossene v.a. mit „ca.“ oder „um“.<br />

Die in der Aktenverwaltung gebrauchten Signaturen* (Verschlüsselung des Aktentitels, der<br />

Zugehörigkeit zu General- oder Spezialakten sowie der Sachgruppe) sind pro Titel angege-<br />

ben worden, einschließlich der vom Registrator zwischen ihnen angebrachten Verweise<br />

(„cfr.“ oder „vgl.“), allerdings sind etliche Akten, auf die verwiesen wird, nicht in das Landes-<br />

hauptarchiv gelangt.<br />

Sach- oder Namensregister (Orts-, Personen-, Institutionen-Namen) sind bislang zum Akten-<br />

inhalt nicht veröffentlicht worden, sämtliche Erschließungsangaben (Gruppen- und Aktentitel,<br />

zeitlicher Umfang, Enthält-Vermerke, Registratursignaturen, Bemerkungen, Verweise) lassen<br />

sich jedoch über scope recherchieren.<br />

Magdeburg 2005<br />

Christel Grunert, Archivoberrätin<br />

* Vgl. die Abschriften der in der Registratur genutzten Aktenverzeichnisse; Rep. C 20 I, Ib Nr.<br />

5251 und Nr. 5252.

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