Inhaltsverzeichnis - Sachsen-Anhalt
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<strong>Inhaltsverzeichnis</strong><br />
I<br />
1. Behördengeschichtliche Entwicklung des Amtes „Oberpräsident, Allgemeine<br />
Abteilung“......................................................................................................................II<br />
1.1. Überblick über Stellung, Aufgaben, Funktionen und Arbeitsweise...........................II<br />
1.2. Stellung, Aufgaben und Funktionen von 1816 bis zum letzten Viertel des 19.<br />
Jahrhunderts ............................................................................................................... IV<br />
1.2.1. Stellung .............................................................................................................................. IV<br />
1.2.2. Aufgaben und Funktionen................................................................................................... V<br />
1.2.2.1. Oberaufsicht über Behörden und Beamte................................................................... V<br />
1.2.2.2. Eigener Wirkungskreis.............................................................................................. VIII<br />
1.2.2.3. Stellvertretung der obersten Staatsbehörden im Konfliktfall ...................................... XI<br />
1.2.2.4. Ziviler Repräsentant des Staatsoberhauptes und Konsultant der Ministerien ........... XI<br />
1.3. Veränderungen bis zum Ersten Weltkrieg ................................................................ XII<br />
1.3.1. Stellung und innenpolitische Aufgaben............................................................................. XII<br />
1.3.2. Wirtschafts- und sozialpolitische Aufgaben .....................................................................XIV<br />
1.4. Veränderungen im Ersten Weltkrieg ........................................................................XVI<br />
1.5. Veränderungen in der Weimarer Republik...............................................................XVI<br />
1.5.1. Stellung am Anfang der zwanziger Jahre ........................................................................XVI<br />
1.5.2. Innenpolitische Aufgaben................................................................................................XVII<br />
1.5.3. Wirtschafts- und sozialpolitische Aufgaben ...................................................................XVIII<br />
1.5.4. Stellung zum Ende der Weimarer Republik......................................................................XX<br />
1.6. Veränderungen im Nationalsozialismus ...................................................................XX<br />
1.6.1. Stellung .............................................................................................................................XX<br />
1.6.2. Neustrukturierung des Oberpräsidiums..........................................................................XXII<br />
1.6.3. Aufgaben der „Allgemeinen Abteilung“ ..........................................................................XXIII<br />
1.6.4. Auflösung der Provinz <strong>Sachsen</strong> und Bildung der Behörden Oberpräsident Magdeburg<br />
und Oberpräsident Halle-Merseburg ............................................................................. XXV<br />
1.7. Abwicklung der Oberpräsidenten Magdeburg und Halle-Merseburg ..................XXVI<br />
2. Bestandsgeschichte...............................................................................................XXVII<br />
3. Übersicht über weitere Bestände im Landeshauptarchiv <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>,<br />
gesetzliche Grundlagen, Handbücher, Literatur und Archivgut des Bestandes Rep.<br />
C 20 I Oberpräsident Magdeburg, Allgemeine Abteilung zur allgemeinen und<br />
inneren Verwaltung ...............................................................................................XXXIII<br />
4. Hinweise für den Benutzer................................................................................... XXXIX
II<br />
1. Behördengeschichtliche Entwicklung des Amtes „Oberpräsident, Allgemeine<br />
Abteilung“<br />
1.1. Überblick über Stellung, Aufgaben, Funktionen und Arbeitsweise<br />
Der Oberpräsident der Provinz <strong>Sachsen</strong> war als preußische Mittelbehörde von 1816 bis 1945<br />
zuständig für die allgemeine und innere Verwaltung der im Jahre 1815 gebildeten Provinz<br />
<strong>Sachsen</strong> 1 . Die preußischen Oberpräsidenten galten während der gesamten Zeit, in der die<br />
Behörde existierte, als Kommissare der Staatsregierung und ihrer Ministerien in den Provin-<br />
zen. In dieser Eigenschaft waren sie vornehmlich verpflichtet, als „Moderator“ zwischen den<br />
Behörden die Vorstellungen und Interessen der Zentralregierung in ihren Territorien adäquat<br />
umzusetzen.<br />
Die vom Oberpräsidenten der Provinz <strong>Sachsen</strong>, ab 1933 von seiner Allgemeinen Abteilung<br />
wahrzunehmenden Sachaufgaben umfassten insbesondere die allgemeine Landesverwal-<br />
tung (wie Behördenorganisation und Beamteneinsatz, Hoheits-, Verfassungs-, auswärtige<br />
und Finanzangelegenheiten) und Zuständigkeiten aus den Bereichen der Polizei sowie der<br />
Stände, der Selbstverwaltungs- und Kommunalaufsicht, von Militär und Justiz, der Kirchen,<br />
Schulen und der Kultur, des Gesundheits-, Wohlfahrts- und Fürsorgewesens (mit Stiftungen<br />
und Vereinen), des Handwerks, Handels, Gewerbes und der Industrie samt Bergbau, Ver-<br />
kehrs- und Bauwesen, der Banken und anderer Kreditinstitute, desgleichen der Land-, Forst-<br />
und Wasserwirtschaft, der Landeskultur und des Siedlungswesens. Allerdings sollte der<br />
Oberpräsident diese Zuständigkeiten vornehmlich in beaufsichtigender, koordinierender und<br />
konsultativer Funktion innehaben, denn die Regierungspräsidenten mit ihren Regierungen in<br />
Magdeburg, Merseburg und Erfurt blieben die eigentlichen Träger der allgemeinen Landes-<br />
verwaltung der Provinz und die Mittelinstanz zwischen den Kreisbehörden und den Ministe-<br />
rien 2 . Der Oberpräsident realisierte sein Aufgabenspektrum entweder in der Funktion eines<br />
Aufsichts- oder eines Vollzugsorgans:<br />
- Er hatte die Oberaufsicht sowohl über die Verwaltungstätigkeit der staatlichen Behörden<br />
als auch über die Dienstführung und die persönlichen Verhältnisse der Beamten der ge-<br />
samten öffentlichen Verwaltung sowie die Staatsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen<br />
Körperschaften seiner Provinz vorzunehmen.<br />
1 Da mit der zeitlichen Überschneidung von Archivbeständen immer zu rechnen ist, siehe auch die<br />
Bestandsgruppen: Rep. U Urkunden, Rep. A Akten, Rep. B Königreich Westphalen und Kaiserlich-<br />
französische Verwaltung von Erfurt (1807-1814), Rep. C Preußisches Zivil- und Militärgouvernement<br />
für die Provinzen zwischen Elbe und Weser (1813-1816), Rep. K Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> (1945-1952).<br />
2 Die Ministerien behielten sich selbst in Detailfragen (zumindest bis zum Ersten Weltkrieg) jegliche<br />
Entscheidung vor, vgl. deshalb auch die Bestände im Geheimen Staatsarchiv, Preußischer Kulturbe-<br />
sitz, Berlin.
III<br />
- Innerhalb eines ihm verordneten spezifischen Wirkungskreises führte er eigene Verwal-<br />
tungsaufgaben durch.<br />
- Er war berechtigt, die Stellvertretung der obersten Staatsbehörden in besonderem Auftrag<br />
und bei außerordentlicher Veranlassung auszuüben.<br />
- Als Konsultant der Ministerien und ziviler Repräsentant des Staatsoberhauptes über-<br />
nahm er verschiedenste aktuelle, mitunter allein auf seine Person zugeschnittene Oblie-<br />
genheiten.<br />
Der Oberpräsident wurde bis zum Ende der Monarchie vom König eingesetzt und war die-<br />
sem, dem Staatskanzler (nach 1822 dem Präsidenten des Staatsministeriums bzw. dem Mi-<br />
nisterpräsidenten) und allen Ministerien innerhalb ihres Wirkungskreises verantwortlich. Die<br />
bis 1918 amtierenden fünfzehn sächsischen Oberpräsidenten entstammten vornehmlich dem<br />
Adel, ca. ein Drittel waren bürgerlicher Herkunft. Disziplinarisch unterstanden die Oberpräsi-<br />
denten der preußischen Provinzen dem Innen- und dem Finanzminister. Ministerielle Anlei-<br />
tung bekamen sie sowohl schriftlich als auch in Verbindung mit mündlichen Berichterstattun-<br />
gen oder bei Zusammenkünften der Oberpräsidenten in Berlin. Eigene Unterbehörden zur<br />
regionalen allgemeinen und inneren Verwaltung erhielten die Oberpräsidenten nicht; lediglich<br />
die Unterbehörden 3 der den Oberpräsidien angegliederten Provinzialbehörden zählten zu<br />
ihrem Geschäftsbereich. Die territoriale Zuständigkeit des Magdeburger Oberpräsidenten<br />
reichte in einzelnen Sachbefugnissen über die Provinz <strong>Sachsen</strong> hinaus; insbesondere nach<br />
dem Ersten Weltkrieg verstärkten sich Tendenzen zur gemeinsamen Lösung von Verwal-<br />
tungsaufgaben im mitteldeutschen Raum, vor allem in Zusammenschlüssen mit <strong>Anhalt</strong> und<br />
Thüringen.<br />
Bis Ende 1818 war der Oberpräsident zugleich Regierungspräsident von Magdeburg, da-<br />
nach empfing auf Antrag des Oberpräsidenten (Geheimer Staatsrat Friedrich Wilhelm A. W.<br />
von Bülow) „wegen der besonderen sachlichen und territorialen Verhältnisse der Provinz<br />
<strong>Sachsen</strong>“ 4 der bisherige Vizepräsident der Regierung (Graf Friedrich Christoph D. von der<br />
Schulenburg-Angern) diese Funktion, nunmehr als „Chefpräsident“ der Regierung Magde-<br />
burg. Jedoch bereits ab 1821 musste der Oberpräsident das Amt des Regierungspräsiden-<br />
ten abermals bekleiden, nun etwas entlastet durch den Regierungsvizepräsidenten; erst<br />
1881 wurde die Personalunion wieder gelöst und für die Regierung Magdeburg ein eigener<br />
Präsident bestimmt.<br />
3 Davon als Archivbestände im Landeshauptarchiv: Rep. C 23 Staatliche Schulen und Lehranstalten,<br />
Rep. C 24 Wasser- und Kanalbauämter, Rep. C 25 Spezialkommissionen/Kulturämter.<br />
4 Rep. C 20 I, Oberpräsident Magdeburg, Allgemeine Abteilung (im Folgenden: Rep. C 20 I),<br />
Ia Nr. 65, Erlass vom 2. Dez. 1818.
IV<br />
Die Oberpräsidialbehörde arbeitete bürokratisch, so sollte ein persönliches Element gegen-<br />
über den bis 1881 bzw. 1932 nach kollegialem Organisationsprinzip wirkenden Regierungen<br />
geschaffen werden. Allerdings wurde dem Oberpräsidenten bis 1881 außer einem Oberprä-<br />
sidialrat, einem Oberpräsidialsekretär und einem Oberpräsidialregistrator (für die Aktenfüh-<br />
rung) kein eigenes Personal zugestanden: Verwaltungsbehörde für die Oberpräsidialge-<br />
schäfte und die Stellvertretung des Oberpräsidenten im Abwesenheitsfall war vielmehr die<br />
Regierung Magdeburg; die Regierungen Merseburg und Erfurt hatten Verwaltungsaufgaben<br />
des Oberpräsidenten „vor Ort“ zu bearbeiten. In der Regierung Magdeburg standen dem<br />
Oberpräsidenten zwei Kanzlisten (auch zuständig für die Steindruckerei) und ein Kanzleidie-<br />
ner (zugleich Aufwartung des Oberpräsidenten) ständig zur Verfügung, ab 1825 kamen zwei<br />
Regierungsassessoren hinzu. Mit der Trennung von der Regierung Magdeburg (1881) wurde<br />
dem Oberpräsidenten auch ein eigenes Büro zugebilligt (mit vier Regierungsräten und Re-<br />
gierungsassessoren als Referenten und bis zu sechs Bürobeamten) und der Oberpräsidialrat<br />
im Range eines Oberregierungsrates als sein Vertreter eingesetzt, ab 1922 mit der Amtsbe-<br />
zeichnung Vizepräsident. Der Sitz der Behörde war Magdeburg, Fürstenwallstr. 19, nach<br />
1842 Fürstenwallstr. 20. Während des Ersten Weltkrieges und hauptsächlich im Nationalso-<br />
zialismus erfolgte eine erhebliche Zunahme des Fachpersonals der Allgemeinen Abteilung<br />
auf bis zu elf Referenten (1940) mit 23 Bürobeamten (1942). Vom Personalabbau während<br />
des Zweiten Weltkrieges war die Allgemeine Abteilung wegen der hier zu bearbeitenden<br />
„kriegswichtigen Angelegenheiten“ nur geringfügig belastet.<br />
1.2. Stellung, Aufgaben und Funktionen von 1816 bis zum letzten Viertel des 19.<br />
Jahrhunderts<br />
1.2.1. Stellung<br />
Anfänglich sollten die preußischen Oberpräsidenten eine lediglich repräsentative, hoheitliche<br />
und beratende Stellung inne haben; in der Provinz <strong>Sachsen</strong> mit dem Ziel, das heterogene<br />
Territorium (ehemals v.a. altpreußische, sächsische, kurmainzische und reichsunmittelbare<br />
Gebietsteile) mit Sachverstand und Initiative zu einem Ganzen zu verflechten, der Bevölke-<br />
rung eine regionale Identität zu vermitteln und die neue Provinz im Zuge administrativer Ver-<br />
einheitlichung in den preußischen Gesamtstaat einzubinden. Allerdings waren bei der Be-<br />
gründung des Amtes den Oberpräsidenten nur wenige in eigener Regie auszuführende Ver-<br />
antwortlichkeiten zugestanden worden (Bereisung der Provinz zu informativen Zwecken,<br />
Fertigung räsonierender Jahresberichte für das Staatsministerium 5 , Übersendung der Jah-<br />
resberichte der Provinzialbehörden an die Ministerien), nicht zuletzt, um die sich alsbald an-<br />
bahnenden regionalen Eigenständigkeiten der Oberpräsidenten einzudämmen. Mit Zunahme<br />
5 Zu finden im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin.
V<br />
der ihnen übertragenen Aufgaben und insbesondere nach der 1848er Revolution gerieten<br />
die Oberpräsidenten in stärkere Abhängigkeit von den Ministerien, sie wurden zu Vollzugs-<br />
organen einer straff zentralisierten Verwaltung und begannen darüber hinaus, den Charakter<br />
von politischen Beamten anzunehmen, deren politische und insbesondere kirchliche Gesin-<br />
nung über ihre Verwendungsfähigkeit entschied 6 .<br />
1.2.2. Aufgaben und Funktionen<br />
1.2.2.1. Oberaufsicht über Behörden und Beamte<br />
Das umfassendste Betätigungsfeld der Oberpräsidenten bestand in ihrer Oberaufsicht über<br />
die Provinzialbehörden zwecks Beförderung einer einheitlichen, gesetzestreuen und qualifi-<br />
zierten Staatsverwaltung. Dabei war es ihnen allerdings nicht gestattet, an einzelnen Verwal-<br />
tungshandlungen teilzunehmen, ihre Kontrolle musste sich auf die Kenntnisnahme des<br />
Schriftverkehrs (wiederholt angestrebt des „wichtigeren“) zwischen den Ministerien und den<br />
Provinzialbehörden beschränken. (Von einzelnen Reskripten, Erlassen, „Durchgangs“-<br />
Berichten oder Personalnachweisungen ließ der Magdeburger Oberpräsident Kopien für sei-<br />
ne Akten fertigen). So konnten sich die Oberpräsidenten nur indirekt über die Ministerien<br />
gegenüber den Provinzialbehörden durchsetzen, auch beklagten sowohl die Provinzialbe-<br />
hörden als auch die Ministerien die Schwerfälligkeit der Verwaltung, häufig verursacht durch<br />
Verzögerungen in der Weitergabe der Schriftstücke.<br />
Bedeutendste Provinzialbehörden in der Provinz <strong>Sachsen</strong> waren die drei Regierungen in<br />
Magdeburg 7 , Merseburg 8 und Erfurt 9 , über diese vermochte der Oberpräsident auch deren<br />
nachgeordnete Behörden zu beaufsichtigen (Landratsämter 10 , Polizeipräsidien 11 , Fachbe-<br />
hörden 12 ). So hatten die Regierungspräsidenten und Landräte sogar ihre bis 1918 zu erstat-<br />
tenden Immediat-Berichte dem Oberpräsidenten zur Verfügung zu stellen (dem ungeachtet<br />
6 Signifikant die Ersetzung des liberalen sächsischen Oberpräsidenten Gustav Carl von Bonin durch<br />
den konservativen Hartmann Erasmus von Witzleben im Jahre 1850 sowie wiederum die Versetzung<br />
des letzteren in den einstweiligen Ruhestand, nachdem er 1872 gegen die neue Kreisordnung ge-<br />
stimmt hatte.<br />
7 Rep. C 28 Regierung Magdeburg, Bestand im Landeshauptarchiv, Abteilung Magdeburg.<br />
8 Rep. C 48 Regierung Merseburg, Bestand im Landeshauptarchiv, Abteilung Merseburg.<br />
9 Der Bestand einschließlich der Bestände der zugehörigen Unterbehörden befindet sich derzeit im<br />
Thüringischen Staatsarchiv Gotha.<br />
10 Rep. C 30 und Rep. C 50 Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen in den Regierungsbezir-<br />
ken Magdeburg und Merseburg.<br />
11 Rep. C 29 und Rep. C 49 Polizeipräsidien Magdeburg und Halle (Saale).<br />
12 Rep. C 31 bis Rep. C 47 bzw. Rep. C 51 bis Rep. C 69.
VI<br />
besaßen die Regierungspräsidenten seit 1815 ebenfalls das direkte Vortragsrecht bei den<br />
Ministern); großen Wert legte der Oberpräsident zudem auf die Vorlage der Jahresberichte<br />
der Regierungsabteilungen an die Ministerial-Ressorts, wie z.B. der jährlichen Verwaltungs-<br />
berichte über das Schulwesen. Da einerseits die Regierungen nicht verpflichtet waren, den<br />
Anweisungen des Oberpräsidenten Folge zu leisten, und andererseits sich die Zuständigkei-<br />
ten vielfach überschnitten (der Oberpräsident hatte selbst in Militär-, Verfassungs- und stän-<br />
dischen Sachen Verantwortlichkeiten der Regierungen zu berücksichtigen), blieben Kompe-<br />
tenzkonflikte zwischen den beiden Mittelbehörden nicht aus 13 .<br />
Außer den Regierungen kontrollierte der Oberpräsident folgende Provinzialbehörden ein-<br />
schließlich ihrer Unterbehörden:<br />
- die 1820 zur Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse in Magdeburg<br />
(später Sitz in Stendal, dann in Merseburg) eingerichtete Generalkommission 14 , zuständig<br />
für die Ablösung der auf Grund und Boden haftenden Abgaben und Dienste sowie für<br />
Gemeinheitsaufhebungen und Separationen in der Provinz <strong>Sachsen</strong>, in den Schwarzbur-<br />
gischen Fürstentümern und in den Herzogtümern <strong>Anhalt</strong> und <strong>Sachsen</strong>-Meiningen (ab En-<br />
de des 19. Jh. auch für Landbeschaffungen zu Siedlungen und Durchführung von Sied-<br />
lungsverfahren eingesetzt);<br />
- die Stolberg-Wernigerödischen Oberbehörden (Regierung, Kammer, Medizinalkollegium<br />
und richterliche Beamte) zwecks Überwachung der Gesetzmäßigkeit der gräflichen Ver-<br />
waltung (sämtliche Ministerien hatten den Oberpräsidenten als ihr „gemeinsames Or-<br />
gan“ 15 zu nutzen);<br />
- die Gräflichen Konsistorien in Wernigerode, Stolberg und Roßla unter Hinzuziehung des<br />
Provinzialkonsistoriums, nach 1845 jedoch nur hinsichtlich der Schulsachen sowie in den<br />
Grafschaften Stolberg und Roßla auch in Bezug auf die milden Stiftungen und Erzie-<br />
hungsanstalten;<br />
- das 1822 zur Archivierung des amtlichen Schriftgutes der Provinzialbehörden und ihrer<br />
Vorgänger im Territorium der Provinz <strong>Sachsen</strong> in Magdeburg gegründete Königlich Preu-<br />
ßische Staatsarchiv 16 ;<br />
- die 1825 in Magdeburg für die Provinz <strong>Sachsen</strong> zur Verwaltung der Zölle und indirekten<br />
Steuern eingerichtete Provinzialsteuerdirektion 17 ;<br />
13 Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 1-10.<br />
14 Rep. C 20 V Oberpräsident Magdeburg, Generalkommission/Landeskulturamt Merseburg.<br />
15 C 20 I, Ib Nr. 4066 Bd. 1a.<br />
16 Rep. C 22 Staatsarchiv Magdeburg.<br />
17 Rep. C 75 Provinzialsteuerdirektion/Oberzolldirektion.
VII<br />
- die zur Finanzierung der Ablösungen und Siedlungen 1850 in Magdeburg eröffnete Ren-<br />
tenbank für die Provinzen <strong>Sachsen</strong> und Hannover 18 ;<br />
- die Domstifte Merseburg und Naumburg und das Kollegiatstift Zeitz (evangelische Stifte,<br />
sämtlich verwaltet vom Regierungspräsidenten Merseburg), die dem Kultusministerium<br />
und nicht der evangelischen Landeskirche unterstanden (und im ständischen Provinzial-<br />
landtag den Ersten Stand einnahmen).<br />
Gegenüber öffentlich-rechtlichen Körperschaften führte der Oberpräsident die Staatsaufsicht<br />
aus; wirtschaftlich bedeutsam waren hierbei der Landschaftliche Kreditverband der Provinz<br />
<strong>Sachsen</strong> zu Halle (Saale) 19 und die Feuersozietäten des Provinziallandtages 20 ; für die Han-<br />
dels- und Handwerkskammern waren hingegen die Regierungen zuständig.<br />
Bei den Sonderverwaltungen, die nicht zur allgemeinen und inneren Verwaltung gerechnet<br />
wurden, hatten die preußischen Oberpräsidenten keine Aufsichtsbefugnisse, sie konnten<br />
ausschließlich in besonderem Auftrag des zuständigen Ministers und bei besonderer Veran-<br />
lassung wirksam werden (s.u. 1.2.2.3., Bl. XI). In der Provinz <strong>Sachsen</strong> betraf das v.a. die<br />
Militär-Intendantur des IV. Armeekorps in Magdeburg (mit Proviantämtern, einem Reserve-<br />
Magazin-Depot, Garnisons- und Lazarett-Verwaltungen sowie einem Train-Depot), Justizbe-<br />
hörden und Gerichte (z.B. Staatsanwaltschaft und Appellations-Gericht zu Magdeburg), die<br />
Bergbehörden (v.a. Oberbergamt für <strong>Sachsen</strong> und Thüringen in Halle) sowie Behörden im<br />
Eisenbahnwesen (Eisenbahn-Commissariat des Königlich Preußischen Staats für die Thü-<br />
ringische Eisenbahn) und im Post- und Telegraphenwesen (Oberpostdirektionen in Magde-<br />
burg, Merseburg, Halle und Erfurt, Telegraphendirektion zu Halle). Allerdings sollten die<br />
Oberpräsidenten zu ihrer Information regelmäßig Berichte aus diesen Verwaltungsbereichen<br />
erhalten, wie z.B. die halbjährlichen Generalberichte des Königlichen Eisenbahn-<br />
Kommissariats. Bis zur Herausbildung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im letzten Viertel des<br />
19. Jh. diente der Oberpräsident für diese Behörden indessen als Beschwerdeinstanz; so<br />
vor allem in Post-, Bergwerks-, Hütten-, Salz-, Lotterie-, Münz- und Gestütsangelegenheiten<br />
und gegen Militärintendanturen.<br />
18 Rep. C 21 Direktion der Tilgungskasse Heiligenstadt/Rentenbank für die Provinzen <strong>Sachsen</strong> und<br />
Hannover.<br />
19 Rep. C 104 Landschaft der Provinz <strong>Sachsen</strong>, Halle (Saale).<br />
20 Rep. C 95 III bis Rep. C 95 VI Provinzialfeuersozietäten und Rep. C 95 VII Feuerversicherungsver-<br />
band Mitteldeutschland.
1.2.2.2. Eigener Wirkungskreis<br />
VIII<br />
Parallel zu den erstgenannten Aufsichtsfunktionen oblagen dem Oberpräsidenten eigenstän-<br />
dige Verwaltungsaufgaben. Zwar war er hierbei einerseits auf die Kontrolle der mit der Aus-<br />
führung der betreffenden Verwaltungsaufgaben betrauten Regierungen („im Auftrage des<br />
Oberpräsidenten“) eingeengt, andererseits wurden so die Regierungen in diesen Aufgaben-<br />
bereichen zu unterstellten Organen des Oberpräsidenten.<br />
Als erheblichste eigene Verwaltungsaufgabe ist die unmittelbare obere Leitung der Provinzi-<br />
albehörden für Kirchen-, Schul- und Medizinalsachen zu sehen, wobei zu beachten ist, dass<br />
daneben die praktische Verwaltung und Ausführung der sonstigen Angelegenheiten dieser<br />
Bereiche wiederum in den Händen der Regierungen lag (auch durfte der Wirkliche Geheime<br />
Staatsminister Oberpräsident Wilhelm Anton von Klewitz die obere Leitung des Kultus nur<br />
kurzzeitig [1825-1838] einem eigens hierzu eingeführten Oberpräsidialrat übertragen, nach<br />
von Klewitz‘ Ausscheiden übernahm sie de facto wieder der Vizepräsident der Magdeburger<br />
Regierung):<br />
- Der Oberpräsident war Präsident 21 des Konsistoriums der Provinz <strong>Sachsen</strong> zu Magde-<br />
burg (realiter verwaltet durch den Vizepräsidenten der Regierung Magdeburg), das als<br />
landesherrliche Behörde zur rein geistlichen und wissenschaftlichen Leitung über die<br />
evangelischen Kirchenbehörden (Superintendenten) und ihre Geistlichen im Jahre 1815<br />
bestellt worden war und auch Angelegenheiten anderer Konfessionen (außerhalb der<br />
evangelischen Landeskirche) einschließlich der römisch-katholischen Kirche bearbeitete.<br />
Indessen errichtete man 1845 wieder eine eigenständige evangelische Kirchenbehörde in<br />
Berlin (Landeskirchenamt) und das Provinzial-Konsistorium wurde nunmehr diesem und<br />
einem vom König ernannten Konsistorialpräsidenten 22 unterstellt. Der Oberpräsident blieb<br />
Aufsichtsbehörde und behielt das volle Informationsrecht, auch nach der Bildung des<br />
Evangelischen Oberkirchenrates (1850). Ebenso verblieben ihm die jura circa sacra der<br />
evangelischen Kirche, d.h. die Wahrnehmung der staatlichen Kirchenhoheit (Aufnahme-,<br />
Schutz-, Schirm- sowie Oberaufsichtsrecht, Erfordernis der Zustimmung zu kirchlichen<br />
Rechtsnormen).<br />
- Der Oberpräsident war Präsident des Provinzialschulkollegiums 23 (faktische Leitung bis<br />
1881 durch den Vizepräsidenten, bis 1896 den Präsidenten der Regierung Magdeburg),<br />
zuständig für die Organisation und Leitung des höheren Schulwesens (Gymnasien, höhe-<br />
re Bürgerschulen, Realschulen) und der Provinzial-Blinden- und Taubstummen-Anstalten<br />
sowie der Ausbildungsinstitute für Volksschullehrer einschließlich der Wissenschaftlichen<br />
21 Diese Funktion entsprach in etwa der eines katholischen Bischofs.<br />
22 Rep. C 80 Konsistorium.<br />
23 Rep. C 20 III Oberpräsident Magdeburg, Provinzialschulkollegium.
IX<br />
Prüfungskommission in Halle. Das Provinzialschulkollegium war als Arbeitsgebiet inner-<br />
halb des Konsistoriums gebildet und dort 1826 als Sonderabteilung abgetrennt worden,<br />
verblieb aber nach 1845 unter der Leitung des Oberpräsidenten.<br />
- Der Oberpräsident war Präsident des Medizinalkollegiums 24 (wiederum bis 1881 geleitet<br />
vom Vizepräsidenten der Regierung Magdeburg), das ebenfalls 1816 berufen worden<br />
war. Es trug die Verantwortung für die technische und wissenschaftliche Begutachtung al-<br />
ler gerichtlichen und polizeilichen Gegenstände in der Medizin.<br />
Bei einigen wenigen Landesangelegenheiten, Anlagen und Anstalten, die in ihrer Wirksam-<br />
keit die ganze Provinz betrafen oder zumindest über einen Regierungsbezirk hinausgingen,<br />
erhielt das Oberpräsidium die Befugnis der unmittelbaren Verwaltung (also ohne Einbezie-<br />
hung der Regierungen). Dazu gehörten:<br />
- die 1865 zur Verwaltung der Strombauten im preußischen Teil der Elbe eingerichtete<br />
Elbstrombauverwaltung 25 ; der Oberpräsident wird als Chef der Elbstrombauverwaltung<br />
bezeichnet, die Behörde aber von einem Strombaudirektor geleitet;<br />
- die Staatliche Weinbauverwaltung in Naumburg (Rebenveredelungsanstalt) 26 ;<br />
- die Polizeischule <strong>Sachsen</strong> in Burg bei Magdeburg;<br />
- der Evangelische kirchliche Hilfsverein, Zweigverein Magdeburg.<br />
Neben der Leitung der vorgenannten Provinzialbehörden umfasste der eigene Wirkungskreis<br />
des Oberpräsidenten folgende Aufgaben:<br />
- Aufsicht über die ständische Verfassung und die ständischen Institute, Stiftungen und<br />
Fonds; das hieß vor allem die persönliche Übernahme des Vorsitzes im 1825 in Merse-<br />
burg konstituierten Sächsischen Provinziallandtag 27 sowie in dem 1826 erstmals tagenden<br />
Kommunallandtag der Altmark 28 in Stendal (die Altmark gehörte zum ständischen Ver-<br />
band der Mark Brandenburg); hingegen erfolgte die Beaufsichtigung der Verwaltungen<br />
des ständischen Landarmen- und Korrigendenwesens (Arbeits- und Besserungsanstalten,<br />
Unterbringung verwahrloster Kinder) in Merseburg und Stendal oder des Ständischen Jo-<br />
hanniterkrankenhauses der Altmark und des Altmärkischen Museums in Stendal, zahlrei-<br />
cher adliger Stiftungen sowie der kommunalständischen Angelegenheiten über die örtlich<br />
zuständigen Regierungen.<br />
24 Rep.C 20 VI Oberpräsident Magdeburg, Medizinalkollegium/Gerichtsärztlicher Ausschuss.<br />
25 Rep. C 20 IV Oberpräsident Magdeburg, Elbstrombauverwaltung.<br />
26 Rep. C 20 VII Oberpräsident Magdeburg, Weinbauverwaltung Naumburg.<br />
27 Rep. C 90 Sächsischer Provinziallandtag, Merseburg.<br />
28 Rep. C 91 Kommunallandtag der Altmark, Stendal.
X<br />
- Städtische und ländliche Kommunalangelegenheiten; allerdings begrenzte sich die Ein-<br />
flussnahme des Oberpräsidenten bis 1881 auf die Abstellung von Beschwerden nach Re-<br />
gierungsentscheidungen in Kommunalangelegenheiten und bezüglich des 1850 den Re-<br />
gierungspräsidenten als staatliche Aufgabe übertragenen Polizeiverordnungsrechtes. Er<br />
konnte derlei Beschwerden jedoch nicht selbständig und materiell entscheiden, er hatte<br />
allein die Zusammenhänge zu prüfen und die Abstellung von Mängeln zu veranlassen,<br />
endgültige Entscheidungsinstanzen blieben die Ministerien.<br />
- Militärangelegenheiten, in erster Linie Verhandlungen mit dem Kommandierenden Gene-<br />
ral des IV. Armeekorps, vor allem zu größeren Manövern und Truppenverlegungen, zu<br />
Anschaffungsvorhaben und Mobilmachungen.<br />
- Beobachtung der Zivilversorgung der Invaliden (Provinzialverein zur Unterstützung im<br />
Felde verwundeter und erkrankter Krieger).<br />
- Aufsicht über die Zensur, insbesondere Anleitung und Kontrolle der Kreis- und Ortszenso-<br />
ren („Bezirks- und Lokalzensoren“); die Pressezensur wurde nach 1850 durch Kenntnis-<br />
nahme der Durchgangsberichte der Regierungen über „Pressangelegenheiten“ ersetzt.<br />
- Aufsicht über polizeiliche Sicherheitsmaßregeln, die mehrere Regierungsbezirke betrafen,<br />
z.B. Landesvisitationen, Maßnahmen gegen Seuchen (wie die Cholera 1831), gegen Rin-<br />
derpest und andere Tierseuchen und Aufsicht über große Sanitätsanstalten.<br />
- Wahrnehmung der landesherrlichen Kirchenhoheit gegenüber der katholischen Kirche (jus<br />
circa sacra catholicorum); diese gehörte in der Provinz <strong>Sachsen</strong> zum Bistum Paderborn,<br />
zu ihr zählten das Geistliche Gericht zu Erfurt, das Bischöfliche Kommissariat zu Heiligen-<br />
stadt, die Dechanten im Eichsfeld und das Bischöfliche Kommissariat zu Magdeburg.<br />
Hierzu hatte der Oberpräsident bis 1845 die Beratungsfunktion des Konsistoriums zu be-<br />
rücksichtigen, danach erweiterten sich seine Befugnisse durch die Verleihung des lan-<br />
desherrlichen Ernennungsrechtes zu den katholisch-geistlichen Stellen (das bis dahin die<br />
Regierungen ausübten, diesen verblieben die Angelegenheiten der weltlichen Kirchenbe-<br />
dienten).<br />
- Entwurf von Plänen zu größeren Infrastrukturanlagen sowie deren Dokumentation<br />
(„Kunst“-Straßen und Strombauten, Deichsachen, Meliorationen, Eisenbahnsachen).<br />
- Verhandlungen mit Gewerbe- und Kommunikationsanstalten (Post- und Telegraphenäm-<br />
ter), Anstellungsgenehmigungen für Ökonomie-Direktoren großer Institute.<br />
- Konzessionserteilungen für Schauspieler-Gesellschaften und zu theatralischen Vorstel-<br />
lungen.<br />
- Letzte Entscheidungen bei Genehmigungen von Kram- und Viehmärkten, Apotheken,<br />
gemeinnützigen Anstalten (u.a. milde Stiftungen, Vereine), Sparkassen, gemeinsamen<br />
Witwen-, Sterbe- und Aussteuerkassen, Synagogenstatuten, öffentlichen Kollekten (außer<br />
Kirchenkollekten) und Ausspielungen.
XI<br />
Darüber hinaus beanspruchte der Oberpräsident in seiner Eigenschaft als Kommissar der<br />
Ministerien für Angelegenheiten, die die Gesamtheit der Provinz betrafen oder sich über ei-<br />
nen Regierungsbezirk hinaus erstreckten, nach 1850 das Polizeiverordnungsrecht (das ihm<br />
allerdings erstmals 1875 gesetzlich verliehen wurde).<br />
1.2.2.3. Stellvertretung der obersten Staatsbehörden im Konfliktfall<br />
Als dritter gewichtiger, aber relativ selten angefallener Aufgabenkomplex ist die direkte Stell-<br />
vertretung der obersten Staatsbehörden in besonderem Auftrag und bei außerordentlicher<br />
Veranlassung zu erwähnen. Diese beiden Kriterien waren gegeben<br />
- bei Konflikten zwischen den vom Oberpräsidenten beaufsichtigten Behörden,<br />
- bei besonderen Ereignissen und bei Gefahr im Verzug (nicht gehandhabt im Jahre 1848),<br />
- im Kriege (im Einvernehmen mit dem Kommandierenden General hätte der Oberpräsident<br />
die Zivilverwaltung der Provinz zu übernehmen gehabt, sobald diese besetzt wird; auch<br />
wäre er befugt gewesen, einstweilige Anordnungen gegenüber Privatpersonen zu ertei-<br />
len).<br />
Unter diesen Voraussetzungen konnte der jeweils zuständige Minister Entscheidungsbefug-<br />
nisse an die Oberpräsidenten delegieren, die somit Anordnungen gegenüber allen Behörden<br />
in der Provinz zu treffen berechtigt wurden.<br />
1.2.2.4. Ziviler Repräsentant des Staatsoberhauptes und Konsultant der Ministerien<br />
Die zuletzt zu umreißenden, aber recht zeitaufwendigen Pflichten des Oberpräsidenten re-<br />
sultierten aus dessen subtiler Funktion als Konsultant der Ministerien sowie als Hoheitsträger<br />
oder ziviler Repräsentant des Staatsoberhauptes. Ihm wurden als bestem Kenner seiner<br />
Provinz und ihrer Persönlichkeiten vornehmlich anvertraut:<br />
- die Regulierung der infolge der napoleonischen Besetzung (Königreich Westphalen) und<br />
der Befreiungskriege im Territorium der Provinz entstandenen Staatsschulden mittels ei-<br />
ner Schuldenliquidations-Kommission;<br />
- die Anpassung der Standes-, Verfassungs- und Rechtsverhältnisse sowie der Formen der<br />
Verwaltung der Grafschaften Stolberg-Wernigerode, Stolberg-Stolberg und Stolber-Roßla<br />
an die des preußischen Staates;<br />
- die Erstellung von Gutachten über umfassende oder geheime Gegenstände;<br />
- die Abhaltung von bzw. Teilnahme an politischen oder geistig-kulturellen Repräsentati-<br />
onsveranstaltungen.
XII<br />
1.3. Veränderungen bis zum Ersten Weltkrieg<br />
1.3.1. Stellung und innenpolitische Aufgaben<br />
Infolge der Verwaltungsreformen der siebziger und achtziger Jahre des 19. Jahrhunderts<br />
entwickelten sich die Oberpräsidenten nach der Trennung ihres Amtes von dem des Regie-<br />
rungspräsidenten zur selbständigen Instanz zwischen den Ministerien und den Regierungs-<br />
präsidenten. Zum Nachteil der fortbestehenden Funktion als Kommissare der Staatsregie-<br />
rung dominierten nun provinzielle Partikularinteressen ihr Verwaltungshandeln.<br />
Die Reformen bezweckten die Verlagerung staatlicher Befugnisse in untere Behörden und<br />
Kommunalverwaltungen („Selbstverwaltungen“) unter Einbeziehung von ehrenamtlich tätigen<br />
Nicht-Verwaltungsbeamten („Laien“) sowie die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit.<br />
Neben die staatliche Verwaltung der Provinz wurde die Kommunalverwaltung in Form des<br />
Provinzialverbandes 29 gestellt, der, hervorgegangen aus der provinzialständischen Verwal-<br />
tung (v.a. von Anstalten des Armenwesens) nun in stetig wachsendem Umfang auch staatli-<br />
che Verwaltungsaufgaben zu versehen hatte 30 . Der Oberpräsident führte die Staatsaufsicht<br />
(als Königlicher Kommissarius) über den Provinzialverband und den neuen, nun nicht mehr<br />
ständischen, sondern kommunalen Provinziallandtag 31 und dessen Kommissionen, zugleich<br />
blieb er Aufsichtsbeamter für den weiterhin bestehenden, aber 1876 dem sächsischen Pro-<br />
vinzialverband eingegliederten Kommunalständischen Verband der Altmark in Stendal 32 . Der<br />
Sitz des Provinzialverbandes befand sich in Merseburg, seine Verwaltungsorgane waren der<br />
Provinzialausschuss (Beschlussorgan) und der Landesdirektor (ausführende Stelle). Als<br />
staatlicher Aufsichtsbeamter hatte der Oberpräsident unter anderem das Recht zur Zwang-<br />
setatisierung und die Pflicht, über die Einhaltung der Gesetzlichkeit und einen ordnungsge-<br />
mäßen Geschäftsbetrieb des Provinzialverbandes zu wachen. Diesen Ansprüchen genügte<br />
der Magdeburger Oberpräsident vornehmlich durch seine Teilnahme an den Sitzungen des<br />
29 Rep. C 92 Provinzialverband, Merseburg.<br />
30 Der Provinzialverband verwaltete im Jahre 1880: die Provinzialfeuersozietäten (Rep. C 95 III bis<br />
Rep. C 95 VI) und den Feuerversicherungsverband Mitteldeutschland (Rep. C 95 VII), das Landar-<br />
men- und Korrigendenwesen, die Hilfskasse für die Provinz <strong>Sachsen</strong> (bis 1875 staatliche Dar-<br />
lehnskasse), die Hebammenlehr- und Entbindungsanstalten, die Provinzialirrenanstalten, die Blin-<br />
den-, Taubstummen- und Waisenanstalten (so: Rep. C 94 Blindeninstitut Halle), die Arbeits- und<br />
Landarmenhäuser, die niederen landwirtschaftlichen Schulen, den Provinzialwegebau (Rep. C 97),<br />
die Historische Kommission für die Provinz <strong>Sachsen</strong> und für <strong>Anhalt</strong> (Rep. C 96 I) und das Provinzi-<br />
almuseum in Halle sowie ab 1882 den Konservator der Denkmale der Provinz <strong>Sachsen</strong> (Rep. C 96<br />
IV).<br />
31 Rep. C 90 Sächsischer Provinziallandtag, Merseburg.<br />
32 Rep. C 91 Kommunallandtag der Altmark, Stendal.
XIII<br />
Provinzialausschusses, auch ging nun hier ebenso wie bei den Regierungen der Schriftver-<br />
kehr des Landesdirektors mit den Ministerien durch die Hand des Oberpräsidenten, desglei-<br />
chen bekam er bei wesentlichen Geschäftssachen Abschriften der Schreiben des Landesdi-<br />
rektors an die Kreis- und Lokalbehörden. Bei gewichtigen Angelegenheiten, z.B. im Chaus-<br />
see- und Wegebau, vermittelte der Oberpräsident zwischen den Staatsbehörden (Regierun-<br />
gen) und der Selbstverwaltungsbehörde (Landesdirektor) 33 . Zugleich wurde der Oberpräsi-<br />
dent jedoch abhängig von den politischen Strömungen in seiner Provinz, da nun der Provin-<br />
zialausschuss die Zustimmung zu seiner Ernennung (durch den König) zu erteilen hatte.<br />
Als Verwaltungsgerichtsinstanz gegenüber den Bezirks- und Kreisausschüssen und als Ver-<br />
bindungsglied zwischen staatlicher und kommunaler Verwaltung wählte der Provinzialaus-<br />
schuss aus Persönlichkeiten der Provinz (Bürgermeister, Rittergutsbesitzer, Gewerbetrei-<br />
bende) einen Provinzialrat 34 (Beschlussbehörde), in dem der Oberpräsident den Vorsitz ein-<br />
nahm. Der Provinzialrat hatte als staatliche Aufsichtsbehörde einerseits auf die Kommunal-<br />
sachen des Provinzialverbandes einzuwirken und andererseits über wichtigere, die ganze<br />
Provinz betreffende staatliche Angelegenheiten Entscheidung zu treffen – insbesondere<br />
auch über die vom Oberpräsidenten zu erlassenden Polizeiverordnungen.<br />
Im Zuge der allgemeinen Dezentralisation staatlicher Aufgaben und infolge der Notwendig-<br />
keit, ein staatliches Gegengewicht zur provinziellen Selbstverwaltung zu schaffen sowie nach<br />
der 1881 erfolgten Trennung der Personalunion zwischen dem Regierungspräsidenten Mag-<br />
deburg und dem Oberpräsidenten vergrößerten sich sowohl die Aufsichtsbefugnisse des<br />
Oberpräsidenten als auch die Anzahl der in eigener Verwaltung zu erledigenden Aufgaben 35 .<br />
Innenpolitisch erscheinen neben dem oben Genannten vor allem folgende Neuerungen be-<br />
deutsam:<br />
- Die Oberpräsidenten konstituierten sich zur selbständigen, in der Regel endgültigen Be-<br />
schwerdeinstanz in Kommunalsachen und bei Verfügungen der Polizeibehörden (Regie-<br />
rungspräsidenten, Polizeipräsidenten) und damit erstmals als Instanz zwischen den Re-<br />
gierungen und den Ministerien.<br />
- Ihnen wurde das Recht zuteil, für mehrere Kreise (sofern diese verschiedenen Regie-<br />
rungsbezirken angehörten), für mehr als einen Regierungsbezirk und für die ganze<br />
33 Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 4, Blatt 132 ff u. Bd. 7.<br />
34 Rep. C 20 II Oberpräsident Magdeburg, Provinzialrat.<br />
35 Es überwogen Personalsachen (Amtsvorsteher, Standesbeamte), „... zeitraubend sind statistische<br />
und sonstige Vorarbeiten für die Gesetzgebung, die Begutachtung der Gesetzentwürfe, die Ausar-<br />
beitung von Polizeiordnungen und von Vorlagen für den Provinzial-Landtag und Provinzial-<br />
Ausschuss.“ Rep. C 20 I, Ib Nr. 822 Bd. 1, Bericht des Oberpräsidenten vom 26.Apr. 1877.
XIV<br />
Provinz Polizeiverordnungen zu erlassen – allerdings konnten diese erst über die Provin-<br />
zialratsbeschlüsse ihre Wirksamkeit erlangen.<br />
- Sie ernannten und beaufsichtigten die Amtsvorsteher 36 (ehrenamtlich tätige Laien), die als<br />
unterste Polizeiorgane und Verbindungsglieder zur örtlichen Selbstverwaltung eingesetzt<br />
wurden.<br />
- Sie bestellten die Standesbeamten in den Stadtgemeinden und beaufsichtigten deren<br />
Amtsführung.<br />
- Sie betrieben die Staatsaufsicht über die Verwaltung von Kreis- und städtischen Gemein-<br />
deangelegenheiten, so war ihnen die Genehmigung zur Errichtung von Kreissparkassen<br />
und von Pfandleihanstalten kommunaler Verbände vorbehalten.<br />
- Die Oberpräsidenten behielten auch nach der 1877 geschehenen Übertragung aller Rech-<br />
te der Kirchenverwaltung vom Minister für geistliche Angelegenheiten und von den Regie-<br />
rungen auf den Oberkirchenrat und die Konsistorien (z.B. kirchliche Vermögensverwal-<br />
tung, Aufsicht über das Kirchenbuchwesen) die jura circa sacra für beide Kirchen (v.a. die<br />
Kontrolle der Vereinbarkeit kirchlicher Rechtsnormen mit den staatlichen Gesetzen, auch<br />
bedurften die Beschlüsse der Provinzialsynoden über Bewilligung und Verteilung neuer<br />
Ausgaben für provinzielle Zwecke der Bestätigung der Oberpräsidenten). Dem Magde-<br />
burger Oberpräsidenten unterstanden weiterhin die evangelischen Stifter im Regierungs-<br />
bezirk Merseburg.<br />
Eine Entlastung erfuhren die Geschäfte des Magdeburger Oberpräsidenten nach der Aufhe-<br />
bung der gräflichen Sonderverwaltungen in Wernigerode, Stolberg und Roßla zugunsten der<br />
kommunalen Behörden (1876).<br />
1.3.2. Wirtschafts- und sozialpolitische Aufgaben<br />
Der Oberpräsident wurde verstärkt zur Förderung wirtschaftlicher Maßnahmen – hauptsäch-<br />
lich in der Infrastrukturentwicklung – hinzugezogen. Wesentlich waren in diesem Zusam-<br />
menhang:<br />
- die Aufsicht über die ab 1875 errichteten Reichsbankanstalten 37 und die Landwirtschafts-<br />
kammer 38 ;<br />
- die Fabrikeninspektion der Provinz <strong>Sachsen</strong> (Fabrikeninspektor);<br />
- die Überwachung der Reblausbekämpfung;<br />
- die Landes-Meliorations-Angelegenheiten;<br />
36 Rep. C 31 und Rep. C 51 Amtsvorsteher in den Regierungsbezirken Magdeburg und Merseburg.<br />
37 Rep. I 92 Deutsche Reichsbank, Filialen A – Z.<br />
38 Rep. C 101 Landwirtschaftskammer für die Provinz <strong>Sachsen</strong>, Halle (Saale).
XV<br />
- der Vorsitz im Elbe-Wasserstraßenbeirat, eingerichtet aus Vertretern von Handel, Indust-<br />
rie, Schifffahrt, Land- und Forstwirtschaft und öffentlichen Verbänden (repräsentiert z.B.<br />
durch den Magdeburger Oberbürgermeister Beims) zwecks Mitwirkung v.a. bei Kanalpro-<br />
jekten;<br />
- die Fischereiangelegenheiten (Oberfischmeister),<br />
- die Funktion als Staatskommissar der Landschaft, die nebst Landschaftlicher Bank der<br />
Provinz <strong>Sachsen</strong> zu Halle (Saale) 39 zur Kreditierung landwirtschaftlicher Betriebe 1887<br />
aus dem Landschaftlichen Kreditverband der Provinz <strong>Sachsen</strong> entstanden war;<br />
- der Vorsitz im Wasserbeirat für die Provinz <strong>Sachsen</strong> (ca. 1914-1933), Mitglieder waren<br />
die Vertreter von Stadt- und Landkreisen und der Landwirtschafts-, Handels- und Hand-<br />
werkskammern;<br />
- weitere wasserwirtschaftliche Befugnisse, z.B. die Führung des Verzeichnisses der Was-<br />
serläufe zweiter Ordnung;<br />
- die ab 1912 dem Oberpräsidenten direkt unterstellte Eichungsinspektion für die Provinz<br />
<strong>Sachsen</strong>, zugleich zuständig für das Herzogtum <strong>Anhalt</strong> und das Fürstentum Schwarzburg-<br />
Sondershausen.<br />
Nach der Verselbständigung des Oberpräsidialbüros und im Rahmen der staatlichen Sozial-<br />
politik übernahm der Oberpräsident weitere Zuständigkeiten:<br />
- das bis 1881 vom Vizepräsidenten der Regierung Magdeburg ausgeübte Direktorat über<br />
das Medizinalkollegium ging auf den Oberpräsidialrat über (der Oberpräsident blieb Prä-<br />
sident der Behörde); zu Beginn des 20. Jh. erhielt das Medizinalkollegium zu seinen bis-<br />
herigen Begutachtungsaufgaben medizinalpolizeiliche Befugnisse, über die bis dahin al-<br />
lein die Regierungen verfügt hatten;<br />
- das Provinzialschulkollegium verwaltete der nunmehrige Regierungspräsident Magdeburg<br />
noch bis 1886, erst 1897 trat ein Provinzialschulrat an seine Stelle, später besaß die Be-<br />
hörde einen eigenen Direktor (auch hier blieb der Oberpräsident Präsident des Kollegi-<br />
ums);<br />
- weitere Aufsichtsbefugnisse im Sozialfürsorgebereich (Unfall-, Alters- und Invaliditätsver-<br />
sicherungen, Krankenkassen) einschließlich der im Ressort des Provinzialverbandes ste-<br />
henden Heil-, Pflege- und Irrenanstalten sowie über die Lebensversicherungsanstalt<br />
<strong>Sachsen</strong>-Thüringen-<strong>Anhalt</strong> in Merseburg;<br />
- Aufsicht über das Ärztliche Ehrengericht der Provinz (1899-1926) und die Impf-Anstalt in<br />
Halle (Saale);<br />
39 Rep. C 104 Landschaft der Provinz <strong>Sachsen</strong>, Halle (Saale).
XVI<br />
− Berufung zum Territorialdelegierten (Leiter) der Freiwilligen Krankenpflege für die Provinz<br />
<strong>Sachsen</strong> und somit Dienst für den Kaiserlichen Kommissar und Militärinspekteur der<br />
Freiwilligen Krankenpflege 40 .<br />
1.4. Veränderungen im Ersten Weltkrieg<br />
Im Ersten Weltkrieg reduzierten die Staatsbehörden alle Arbeiten, die nicht den Zwecken der<br />
Kriegführung oder der Volksversorgung dienten 41 . Neben den zivilen Militär- und Mobilma-<br />
chungssachen bearbeitete der Oberpräsident jetzt vor allem die Angelegenheiten des Hilfs-<br />
dienstgesetzes, der Kriegswohlfahrtspflege und –beschädigtenfürsorge, der Kriegsanleihen<br />
und nicht zuletzt der Kriegerehrungen. Zudem fielen dem Oberpräsidium umfangreiche Zu-<br />
ständigkeiten in der Zwangswirtschaft zu, so vor allem die Kontrolle der Provinzialstellen zur<br />
Beaufsichtigung der Lebensmittelversorgung (u.a. Preisprüfungsstelle, Provinzial-Fleisch-, -<br />
Fett – und – Futtermittelstelle, Provinzial-Kartoffelstelle). Seiner Staatsaufsicht wurde der<br />
1915 gegründete Sparkassen- und Giroverband für die Provinz <strong>Sachsen</strong>, Thüringen und<br />
<strong>Anhalt</strong> in Magdeburg zugeordnet 42 .<br />
1.5. Veränderungen in der Weimarer Republik<br />
1.5.1. Stellung am Anfang der zwanziger Jahre<br />
Nach Kriegsende beeinflussten Novemberrevolution, Zusammenbruch der Monarchie und<br />
Rätebewegung die Stellung der Oberpräsidenten vor allem insofern, als sie nun auf Vor-<br />
schlag des Innenministers vom Staatsministerium (weiterhin im Einvernehmen mit dem Pro-<br />
vinzialausschuß) ernannt wurden, als Mitglied des Preußischen Staatsrates (jeder Provinzial-<br />
landtag berief drei Staatsräte) in zentrale Entscheidungsfindungen einbezogen werden konn-<br />
ten und die Provinzialräte ihrer Behörde direkt beigeordnet wurden.<br />
In der Provinz <strong>Sachsen</strong> wurde das Amt jetzt geprägt durch einen politischen Beamten ohne<br />
verwaltungsjuristische Vorbildung und ohne Verwaltungserfahrungen: Otto Hörsing, Ober-<br />
präsident von 1920 bis 1927 und Mitglied des Preußischen Staatsrates von 1925<br />
bis 1932, war Metallarbeiter, Funktionär der SPD, Parlamentarier und Leiter des Reichsban-<br />
ners Schwarz-Rot-Gold. Die latenten Kompetenzprobleme zwischen Oberpräsident und Re-<br />
gierungspräsidenten zeigten sich nun besonders eklatant in den Auseinandersetzungen Hör-<br />
40 Rep. C 20 I, Ib Nr. 659 Bd. 1, Erlaß vom 18. Dez. 1913.<br />
41 Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 9, Erlaß vom 6. Aug. 1917.<br />
42 Rep. C 95 II Mitteldeutscher Sparkassen- und Giroverband e.V., Magdeburg.
XVII<br />
sings mit dem Merseburger Regierungspräsidenten Walter Grützner 43 , führten aber zu keiner<br />
Veränderung der Stellung der beiden Mittelbehörden.<br />
1.5.2. Innenpolitische Aufgaben<br />
Der im 19. Jh. ausgebildete Wirkungskreis des Oberpräsidenten blieb im wesentlichen erhal-<br />
ten, dehnte sich aber (wie auch die kommunale Verwaltungsarbeit) beträchtlich aus. Vor al-<br />
lem intensivierten sich seine politischen und polizeilichen Befugnisse erheblich. Herausra-<br />
gende Aufgabe wurde die Beobachtung und Bekämpfung von Links- und Rechtsextremis-<br />
mus, erkennbar am Verbot von Zeitschriften und Druckschriften und kulminierend in den<br />
Märzkämpfen in der Provinz <strong>Sachsen</strong> im Jahre 1921 unter Einsatz der Schutzpolizei. Die<br />
Verstärkung der politischen und Polizeibefugnisse verursachte die Einrichtung eines Politi-<br />
schen Referates, die Nutzung einer Pressestelle (außerhalb des Oberpräsidiums) und infol-<br />
ge der gewaltigen Sicherheitsprobleme die direkte, monatliche oder besonders veranlasste<br />
Berichterstattung der Polizeibehörden (vom Oberbürgermeister bis zum Regierungspräsiden-<br />
ten) an den Oberpräsidenten sowie die Zuordnung neuer einschlägiger Einrichtungen und<br />
Angelegenheiten zu seiner Behörde:<br />
− Oberkreisrat zur Organisation der Einwohnerwehren (1919-1921),<br />
− Meldestelle des Staatskommissariats für die Überwachung der öffentlichen Ordnung 44<br />
(1919-1924),<br />
− Kommandostab der Sicherheitspolizei 45 der Sicherheitswehr Mitteldeutschlands; 1919 im<br />
Oberpräsidium gebildet (unterstellte Sicherheitspolizeigruppen bei den Regierungspräsi-<br />
denten Merseburg und Erfurt sowie eine Sicherheitspolizeiabteilung beim Polizeipräsi-<br />
denten Magdeburg); ab Okt. 1920 durch die drei Regierungspräsidenten wieder abgewi-<br />
ckelt (die Entente erlaubte weder zentrale Stäbe noch militarisierte Polizei);<br />
- Verwaltungsabteilung der Schutzpolizei Mitteldeutschlands („Abteilung Schutzpolizei beim<br />
Oberpräsidenten“, 1920-1921) zur Organisation der Schutzpolizei als entmilitarisierte und<br />
dezentralisierte Ordnungs- und Sicherheitspolizei für den Straßendienst und als kasernier-<br />
te polizeiliche Kampftruppe zur Bekämpfung von Unruhen. Nach Abwicklung der Verwal-<br />
tungsabteilung durch den Regierungspräsidenten Magdeburg behielt der Oberpräsident<br />
die Oberaufsicht über die nun in die staatlichen Polizeiverwaltungen (Regierungspräsiden-<br />
ten – seit 1817 Landespolizeibehörden -, Polizeipräsidenten,<br />
Landräte, Oberbürgermeister, Amtsvorsteher) integrierten Schutzpolizeieinheiten (ein-<br />
43 Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 10.<br />
44 Rep. C 20 XIII Oberpräsident Magdeburg, Meldestelle.<br />
45 Rep. C 20 XIX Oberpräsident Magdeburg, Kommandostab der Sicherheitspolizei, s. auch<br />
Rep. C 20 I, Ib Nr. 4122 Bd. 1.
XVIII<br />
schließlich der Personalangelegenheiten), blieb auch für die Polizeischule der Provinz<br />
<strong>Sachsen</strong> in Burg (bis 1932) und für Beschwerden zuständig, vor allem aber konnte er in<br />
Stellvertretung der obersten Staatsbehörden bei außerordentlichen Ereignissen und bei<br />
Gefahr im Verzug über die Schutzpolizeiformationen eigenständig verfügen (erstmalige<br />
Nutzung dieser bereits seit 1825 bestehenden Regelung im Mitteldeutschen Aufstand im<br />
März und April 1921 durch Oberpräsident Hörsing).<br />
- Luftpolizeilicher Überwachungsdienst der Schutzpolizei (mit Flugwachen als Organe der<br />
jeweils zuständigen Ortspolizeibehörde), ab 1922; ab 1932 als Arbeitsgebiet Gas- und<br />
Luftschutzangelegenheiten fortgeführt.<br />
Weitere Schwerpunkte seiner innenpolitischen Tätigkeit bildeten die Angelegenheiten des<br />
Versailler Vertrages (u.a. Vernichtung von militärischen Akten und Listen 46 ) und der Interalli-<br />
ierten Kommission, die Reichsreformangelegenheiten 47 (Komitee <strong>Sachsen</strong>-Thüringen) sowie<br />
Hilfsmaßnahmen für die Kommunen (ab 1923 Unterverteilungsausschuß für die KfZ-Steuer-<br />
Überweisungen, ab 1930 Gemeinschaftlicher Ausschuß der kommunalen Spitzenverbände<br />
zur Behebung der kurzfristigen Verschuldung der Gemeinden) und die Auflösung der Guts-<br />
bezirke (ab 1928). Mit der Trennung von Kirche und Staat entfiel die Mitwirkung des Ober-<br />
präsidenten bei der Anstellung von Geistlichen und Kirchenbeamten (für die evangelische<br />
Kirche nach 1924, für die katholische Kirche nach 1929), gleichzeitig erhöhte sich der Um-<br />
fang seiner Schulaufsichtsbefugnisse nach der Lösung des Kirchenamtes vom Schulamt<br />
(1920 und 1925). Der Fortfall des landesherrlichen Kirchenregimentes und die Einrichtung<br />
der Synode als Organ kirchlicher Selbstverwaltung verminderten die Hoheitsrechte des<br />
Oberpräsidenten auf Aufsichtsrechte im Bereich der kirchlichen Vermögensverwaltung. Die<br />
Domstifter Merseburg und Naumburg und das Kollegiatstift Zeitz wurden 1930 in selbständi-<br />
ge Stiftungen des öffentlichen Rechts umgewandelt, die unmittelbare Aufsicht versah weiter-<br />
hin die Regierung Merseburg. Der Kommunalaufsichtsbereich des Magdeburger Oberpräsi-<br />
denten verkleinerte sich durch die Selbstauflösung des Kommunalständischen Verbandes<br />
der Altmark im Jahre 1927, dessen Kompetenzen 1929 der Provinzialverband der Provinz<br />
<strong>Sachsen</strong> übernahm.<br />
1.5.3. Wirtschafts- und sozialpolitische Aufgaben<br />
Im wirtschaftlichen Bereich war die Versorgungszwangswirtschaft bis 1924 fortgesetzt wor-<br />
den, danach blieb einzig die Preisprüfungsstelle bestehen, sie wurde dem Oberpräsidenten<br />
angegliedert. Die 1905 in Oberzolldirektion umbenannte Provinzialsteuerdirektion wandelte<br />
46 Verfügung vom 17. Sept. 1924, MBliV. 917.<br />
47 s. hierzu auch: Rep. C 92 Provinzialverband, Merseburg.
XIX<br />
sich infolge der Verreichlichung der Steuerverwaltung in das Landesfinanzamt 48 Magdeburg<br />
um und unterstand nun dem Preußischen Finanzministerium direkt. Die Generalkommission<br />
zur Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse stand weiterhin unter der Aufsicht<br />
des Oberpräsidenten, einschließlich der ihr nun angeschlossenen Spruchkammer für Sied-<br />
lung und Auseinandersetzung; sie trug lediglich der Veränderung ihres Aufgabenprofils<br />
Rechnung (v.a. jetzt: Umlegungen, Flurbereinigungen und Siedlungswesen) und nannte sich<br />
ab 1919 Landeskulturamt. Auch nachdem die Wasserstraßen in das Eigentum des Reiches<br />
übergegangen waren (1921), verblieb die Elbstrombauverwaltung unter dem Oberpräsiden-<br />
ten der Provinz <strong>Sachsen</strong> und der Elbe-Wasserstraßen-beirat setzte seine Wirksamkeit als<br />
ein vom Reich 1925 gebildeter Bezirkswasserstraßenbeirat fort. Die 1850 für die Provinz<br />
<strong>Sachsen</strong> und für <strong>Anhalt</strong> etablierte Rentenbank wurde hingegen aufgelöst, ihre Aufgaben be-<br />
kam 1928 eine für ganz Preußen eingerichtete Landesbank. Künftig hatte der Magdeburger<br />
Oberpräsident über weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften die Staatsaufsicht zu prakti-<br />
zieren, so über die Handelskammern 49 in Magdeburg, Halle, Halberstadt, Erfurt, Mühlhausen<br />
und Nordhausen, über die bereits 1913 entstandene Siedlungsgesellschaft <strong>Sachsen</strong>land 50 ,<br />
die 1919 gegründete provinzielle Wohnungsfürsorgegesellschaft „Mitteldeutsche Heimstät-<br />
ten“ 51 und den Landlieferungsverband für die Provinz <strong>Sachsen</strong> 52 (1920) sowie über die Mit-<br />
teldeutsche Landesbank, Girozentrale für die Provinz <strong>Sachsen</strong>, Thüringen und <strong>Anhalt</strong> in<br />
Magdeburg 53 (1922) und schließlich die Stadtschaft in Halle 54 (1926; der Städtetag und ande-<br />
re kommunale Spitzenverbände unterlagen nicht der Staatsaufsicht). Darüber hinaus waren<br />
von ihm Notstandsmaßnahmen (z.B. Hochwasserhilfen 1926 und 1927) und Agrarhilfen (u.a.<br />
Bau von Landarbeiterwohnungen) zu organisieren, er wurde Vorsitzender des provinzial-<br />
sächsischen Weinbauausschusses (1924) und schließlich wurde seiner Behörde die Eich-<br />
verwaltung nach Aufhebung der Eichungsdirektion im Jahre 1932 eingegliedert.<br />
Im sozialpolitischen Bereich besorgte der Oberpräsident Demobilmachungsangelegenheiten<br />
(v.a. die Zivilversorgung ehemaliger Wehrmachtsangehöriger), erweiterte Sozialfürsorgeauf-<br />
gaben (Krüppel- und Erwerbslosenfürsorge, weiterhin die Aufsicht über den Landesfürsorge-<br />
verband des Provinzialverbandes) und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Mitgliedschaft im<br />
48 Rep. G 1 Landesfinanzamt Magdeburg/Oberfinanzpräsident Mitteldeutschland.<br />
49 Rep. C 110 Korporation der Magdeburger Kaufmannschaft/Industrie- und Handelskammer<br />
Magdeburg und Industrie- und Handelskammer Halberstadt.<br />
50 Rep. C 105 Siedlungsgesellschaft <strong>Sachsen</strong>land GmbH, Halle (Saale).<br />
51 Rep. I 88 Mitteldeutsche Heimstätten GmbH/Volkseigenes Wohnungsunternehmen, Halle (Saale).<br />
52 vgl. Rep. C 104 Landschaft der Provinz <strong>Sachsen</strong>, Halle (Saale).<br />
53 Rep. I 93 Mitteldeutsche Landesbank, Magdeburg.<br />
54 Rep. C 106 Stadtschaft der Provinz <strong>Sachsen</strong>, Halle.
XX<br />
Verwaltungsausschuss des Landesarbeitsamtes Mitteldeutschland in Erfurt). Seine Aufsicht<br />
über die berufsständischen Provinzialverbände erfasste nun auch die Apothekerkammer (ab<br />
1923), die Ärztekammer (ab 1926) und die Tierärztekammer (ab 1928). Andererseits wurde<br />
ihm 1921 das in „Gerichtsärztlicher Ausschuß“ umbenannte, und auf die gerichtliche Medizin<br />
beschränkte Medizinalkollegium entzogen und nur noch als Sonderbehörde seinem Auf-<br />
sichtskreis belassen. Im Rahmen der Einbeziehung ehrenamtlicher Kräfte in kulturelle oder<br />
kommunale Angelegenheiten wurde dem Magdeburger Oberpräsidenten bzw. seinen Refe-<br />
renten der Vorsitz in zahlreichen Vereinen und Fachausschüssen übertragen (Provinzialver-<br />
ein vom Roten Kreuz für <strong>Sachsen</strong>, Provinzialausschuß der Deutschen Nothilfe, Provinzialar-<br />
beitsgemeinschaft für das Rettungs- und Krankenbeförderungswesen, Verband zur Förde-<br />
rung der Museumsinteressen, Komitee für Naturdenkmalpflege, Landesbühnenausschuß,<br />
Landeskomitee <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> für Schulzahnpflege).<br />
1.5.4. Stellung zum Ende der Weimarer Republik<br />
Nach der Eingliederung der staatlichen Macht Preußens in das „Reichskommissariat in<br />
Preußen“ (von Papen) waren Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten zu nachgeordne-<br />
ten Behörden des Reichsministeriums geworden und die Stellung der Oberpräsidenten sollte<br />
nun wieder reduziert werden auf die ständige Vertretung der Staatsregierung zur Beobach-<br />
tung der „politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Vorgänge in der Provinz“ 55<br />
und auf die Beförderung ihrer Gesetzlichkeit. Zwar wurden die Oberpräsidenten zugleich<br />
direkt weisungsbefugt gegenüber allen preußischen Behörden ihrer Provinz, jedoch waren<br />
sie gehalten, dieses Recht nur in außerordentlichen Fällen und unter Benachrichtigung des<br />
zuständigen Ministers sowie hinsichtlich der Regierungen nur gegenüber dem Regierungs-<br />
präsidenten wahrzunehmen. Die direkte Unterstellung der Regierungen unter die Ministerien<br />
wurde beibehalten, auch sollte das Schwergewicht der staatlichen Verwaltung der Provinz<br />
nach wie vor bei den Regierungen verbleiben. Deshalb wurde der Oberpräsident „zu seiner<br />
Entlastung“ 56 als Beschwerdeinstanz zwischen den Regierungen und den Ministerien fast<br />
gänzlich ausgeschaltet (mit Ausnahme von Angelegenheiten der Ausländerpolizei, der Wan-<br />
dergewerbescheinerteilung, der unfreiwilligen Versetzung von Lehrern).<br />
1.6. Veränderungen im Nationalsozialismus<br />
1.6.1. Stellung<br />
Während der nationalsozialistischen Herrschaft entwickelten sich die Oberpräsidenten ent-<br />
gegen den Intentionen hinsichtlich einer reinen „Beobachtungsbehörde“ gleich in den ersten<br />
55 Vereinfachungs-Verordnung vom 3. Sept. 1932, GS S. 283 ff.<br />
56 Vereinfachungs-Verordnung vom 3. Sept. 1932, GS S. 283 ff.
XXI<br />
Jahren zu den primären Verbindungsgliedern zwischen den politischen Vorstellungen der<br />
Reichs- und preußischen Zentralbehörden und den Aufgaben der allgemeinen und inneren<br />
Verwaltung der Bezirks- und Provinzialbehörden. Ihre Ernennung nahm nun der preußische<br />
Ministerpräsident vor (ab 1934 ohne die Mitwirkung des 1933 aufgelösten Provinzialaus-<br />
schusses); keiner der Oberpräsidenten der Weimarer Republik blieb in seinem Amt. Im Zu-<br />
sammenhang mit der Aufhebung der Hoheitsrechte der Länder avancierten die Oberpräsi-<br />
denten im Jahre 1934 zu Ständigen Vertretern der Reichsregierung in ihren Provinzen (in<br />
etwa analog den Reichsstatthaltern, als preußischer Reichsstatthalter fungierte Ministerprä-<br />
sident Hermann Göring), ausgestattet mit Informations- und Aufsichtsrechten (aber keinen<br />
Weisungsbefugnissen!) gegenüber den Reichsbehörden in ihren Provinzen einschließlich<br />
der diesen zugehörigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, allerdings hatten sie nun auch<br />
den Weisungen der Reichsbehörden nachzukommen. Desgleichen wurden die Regierungs-<br />
präsidenten berechtigt, den Obersten Reichsbehörden direkt zu berichten 57 .<br />
Im Sept. 1933 wurde SA-Obergruppenführer Curt von Ulrich sächsischer Oberpräsident (und<br />
löste den erst im Febr. 1933 ernannten ehemaligen Berliner Polizeipräsidenten Dr. Kurt Mel-<br />
cher ab) 58 . Abweichend von den meisten preußischen Provinzen bestand in der Provinz<br />
<strong>Sachsen</strong> jedoch keine Personalunion von Oberpräsident und NSDAP-Gauleiter (für die Pro-<br />
vinz <strong>Sachsen</strong> waren zuständig: Rudolf Jordan für den Gau Magdeburg-<strong>Anhalt</strong> 59 , Sitz in Des-<br />
sau, Joachim Eggeling für den Gau Halle-Merseburg und Fritz Sauckel in Thüringen, zustän-<br />
dig für den Regierungsbezirk Erfurt). Die direkte Einflussnahme der NSDAP wirkte sich ins-<br />
besondere in Personalangelegenheiten 60 aus, in allgemeinen Angelegenheiten hatte der<br />
57 Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 10, Erlaß vom 4. Juni 1940.<br />
58 Porträtfotos von Dr. Melcher, von Ulrich und Jordan s. Handbuch über den Preußischen Staat für<br />
das Jahr 1934, Einheftung zwischen Seite 54 und 55: Abbildungen der Preußischen Staatsminister<br />
und Preußischen Staatsräte.<br />
Curt Albert Paul von Ulrich war von 1930 bis 1945 Mitglied des Staatsrates.<br />
59 Kein Bestand im Landeshauptarchiv <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> überliefert.<br />
60 Aus einer Erhebung aus dem Jahre 1940 ist ersichtlich, dass kein vor 1933 eingestellter Beamter<br />
des höheren Dienstes mehr in der Allgemeinen Abteilung arbeitete (Rep. C 20 I, Ib Nr. 336 Bd. 2,<br />
Bericht vom 30.6.1940). Bereits Mitte 1933 wurden sämtliche Mitarbeiter laut RdErl. des MdI vom<br />
22.6.1933 zur „Bekämpfung des sogen. Miesmachertums“ diszipliniert, nach dem „Unzufriedenheit<br />
über die von der nationalen Regierung getroffenen Maßnahmen“ als „Fortsetzung marxistischer<br />
Hetze“ angesehen wurde und die betreffende Person zu denunzieren war. Zehn Jahre später ver-<br />
schärften sich die Strafen, nun wurde die „nachteilige Beeinflussung der Volksstimmung durch Be-<br />
hördenangehörige“ als Landesverrat, Zersetzung der Wehrkraft oder Vergehen gegen das Gesetz<br />
gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei gewertet. (Erlaß des Reichsministers des Innern<br />
vom 19. Mai 1943, in Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 11).
XXII<br />
Oberpräsident „vor wichtigen Maßnahmen“ die Stellungnahmen der Gauleiter einzuholen 61 .<br />
Offensichtlich konnte der Oberpräsident so die von NSDAP-Stellen veranlassten Einschrän-<br />
kungen sachlicher Verwaltungsarbeit abmindern. Erst ab 1942 sollte in Wirtschaftsfragen<br />
eine spezifizierte Zusammenarbeit mit dem Gauwirtschaftsberater der Gauleitung der<br />
NSDAP Magdeburg-<strong>Anhalt</strong> (Dr. Jander) einsetzen 62 .<br />
Hinsichtlich der aus der allgemeinen und inneren Verwaltung 1934 herausgelösten und dem<br />
Reichsführer SS unterstellten Politischen Polizei (Gestapo) bemühte sich der Oberpräsident,<br />
auch die Lageberichte, Ereignismeldungen etc. der Staatspolizeistellen Magdeburg, Halle<br />
und Erfurt an das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin (gebildet im Frühjahr 1933) – wie von<br />
diesem vorgesehen – in das Verfahren der „Durchgangsberichte“ einzuordnen, eine nen-<br />
nenswerte Überlieferung der dazu vom Oberpräsidenten ebenfalls geforderten Abschriften<br />
konnte im Bestand jedoch nicht festgestellt werden 63 .<br />
Bereits im ersten Jahr der Hitlerdiktatur waren der Provinziallandtag und der Provinzial-<br />
ausschuß aufgehoben worden, den Provinzialverband leitete nun der Oberpräsident; der<br />
Landeshauptmann durfte in seinem bisherigen Bereich nur die Stellvertreterfunktion durch-<br />
führen (in Heilanstalten des Provinzialverbandes wurden später Euthanasieverbrechen ver-<br />
übt).<br />
Die Beschwerde- und Beschlussfunktionen des Provinzialrates übernahmen der Oberpräsi-<br />
dent bzw. die Regierungspräsidenten, der Provinzialrat fungierte von nun an als beratendes<br />
Gremium des Oberpräsidenten und der Regierungspräsidenten vornehmlich in Sachen<br />
kommunaler Verwaltung (seine 16 Mitglieder führten die Amtsbezeichnung „Preußischer<br />
Provinzialrat“). Der Oberpräsident wurde (weiterhin) zum Präsidenten des Provinzialrates<br />
bestimmt und zugleich zum Vorsitzenden der „Spruchkammer für Siedlung und Auseinan-<br />
dersetzung“, eine juristische Einrichtung, die dem Provinzialrat 1933 von der beim Landes-<br />
kulturamt aufgelösten Spruchkammer zugeordnet wurde.<br />
1.6.2. Neustrukturierung des Oberpräsidiums<br />
Bis dahin dem Oberpräsidenten nur angeschlossene Sonderverwaltungen wurden 1933 im<br />
Rahmen der schon 1931/1932 begonnenen Sparmaßnahmen dem Oberpräsidenten als Ab-<br />
61 Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 10, Runderlaß vom 29. Mai 1933.<br />
62 Rep. C 20 I, Ib Nr. 336 Bd. 2.<br />
63 Rep. C 20 I, Ib Nr. 817 Fehlmeldungen der Staatspolizeistelle Erfurt aus dem Jahre 1933; ebda. Nr.<br />
643, Bl. 186, Erlaß vom 4. Nov. 1933; ebda. Nr. 659 Bd. 3; Weisung des Oberpräsidenten vom 27.<br />
Febr. 1934.
XXIII<br />
teilungen eingegliedert: Sein bisheriger Aufgabenbereich bezeichnete sich nun als „Allge-<br />
meine Abteilung“, das Landeskulturamt in Merseburg verringerte sich zur Landeskulturabtei-<br />
lung 64 , nunmehr mit Sitz in Magdeburg (und neben den höheren Forstbehörden später auch<br />
zuständig für die „Entjudung“ des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens 65 ), das Provinzi-<br />
alschulkollegium zur Abteilung für höheres Schulwesen 66 und die Elbstrombauverwaltung zur<br />
Sonderabteilung, im Jahre 1939 umbenannt in Wasserstraßendirektion Magdeburg 67 .<br />
1.6.3. Aufgaben der „Allgemeinen Abteilung“<br />
Im Zuge der Ausdehnung der öffentlichen Verwaltung traten neue Sachaufgaben bzw. Struk-<br />
tureinheiten zum Geschäftsbereich der nunmehrigen „Allgemeinen Abteilung“ hinzu (häufig<br />
nicht eindeutig abgegrenzt zu den Befugnissen anderer Behörden), so insbesondere:<br />
- die Aufsicht über das Tierärztliche Standesgericht (1933);<br />
- die Statistische Abteilung (1935);<br />
- der Arbeitsdienst, beginnend im Bereich des Landwirtschaftsministeriums (1935);<br />
- die Funkleitung für die Provinz <strong>Sachsen</strong> und die Länder <strong>Anhalt</strong> und Braunschweig (1935);<br />
- der zivile Gas- und Luftschutz (1935), 1936 dem Inspekteur der Ordnungspolizei zuge-<br />
ordnet;<br />
− die Vierjahresplanangelegenheiten (1936) zur Organisation der staatlichen Wirtschafts-<br />
lenkung und der Aufrüstung , ab 1942 auch des Fremdarbeitereinsatzes;<br />
- der Inspekteur der Ordnungspolizei 68 (1936), der die Dienstaufsicht über die nun verreich-<br />
lichte und der SS statt den staatlichen Stellen unterstellte Ordnungspolizei erhielt<br />
(Schutzpolizei: seit 1933 ohne die kasernierte Polizeibereitschaft, ab 1935 stattdessen mit<br />
Feldjägerkorps und ab 1938 mit Feuerschutzpolizei, ab 1942 mit Luftschutzpolizei sowie<br />
Gendarmerie und Gemeindepolizei) und vor allem über Polizeiverordnungen wirksam<br />
wurde (Ortsschutz, Luftschutz, Feuerwehr, Technische Nothilfe); 1939 umgewandelt in ei-<br />
ne Außenstelle der zuständigen Wehrkreisinspekteure;<br />
- die Landesplanungsbehörde und Aufsichtsbehörde der Landesplanungsgemeinschaft für<br />
die Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg und das Land <strong>Anhalt</strong> 69 (1936);<br />
- vermehrte wasserwirtschaftliche Zuständigkeiten (bereits 1933: Angelegenheiten von Tal-<br />
sperren, Wassergenossenschaften und Deichverbänden, Ausbau von Wasserläufen) und<br />
64 Rep. C 20 V Oberpräsident Magdeburg, Generalkommission/Landeskulturamt Merseburg.<br />
65 Rep. C 20 I Oberpräsident Magdeburg, Allgemeine Abteilung, Ib Nr. 2537 Bl. 130.<br />
66 Rep. C 20 III Oberpräsident Magdeburg, Provinzialschulkollegium.<br />
67 Rep. C 20 IV Oberpräsident Magdeburg, Elbstrombauverwaltung.<br />
68 Rep. C 20 VIII Oberpräsident Magdeburg, Inspekteur der Ordnungspolizei.<br />
69 Rep. C 20 IX Oberpräsident Magdeburg, Landesplanungsgemeinschaft Provinz <strong>Sachsen</strong> –<br />
Land <strong>Anhalt</strong>.
XXIV<br />
die Wasserwirtschaftliche Planungsstelle 70 zur Generalplanung für das obere Elbegebiet<br />
bis zur Saale und für die Saale (1936);<br />
- die Naturschutzangelegenheiten (1936, nach Gründung der Reichsstelle, die im gleichen<br />
Jahr in das Reichsforstamt integriert wurde);<br />
- das Arbeitsgebiet „Politischer Sachbearbeiter“ (1936);<br />
- die Preisbildungsstelle für Industrie und Landwirtschaft zur Anleitung der Preisüberwa-<br />
chungsstellen bei den Regierungen und in <strong>Anhalt</strong> (1937), aufgelöst im Febr. 1945, ihre<br />
Aufgaben übernahmen die vier Preisüberwachungsstellen 71.<br />
Mit Kriegsbeginn hatten sich die Behörden auf Sicherheits- und Versorgungsaufgaben zu<br />
konzentrieren, neben dem Luftschutz wurde die Preisüberwachung zur wichtigsten Aufgabe<br />
der inneren Verwaltung 72 . Die Zuordnung neuer Arbeitsbereiche zur „Allgemeinen Abteilung“<br />
setzte sich fort, so insbesondere:<br />
- Geschäftsführung für den Reichsverteidigungskommissar im Reichsverteidigungsbezirk<br />
Magdeburg-<strong>Anhalt</strong> 73 , insbesondere zur Bearbeitung der Geheimangelegenheiten 74 auf<br />
dem Gebiet der Abwehr und der Reichsverteidigung (1939),<br />
- Generalwirtschaftsreferat zur Koordinierung aller die kriegswirtschaftlichen Angelegenhei-<br />
ten behandelnden Referate und Ämter (Vierjahresplan-Angelegenheiten, Preisbildungs-<br />
stelle, Allgemeine Wirtschaftspolitik, Handels- und gewerbliche Angelegenheiten, Elektrizi-<br />
täts- und Gasfernversorgung, Provinzialernährungs- und Landeswirtschaftsamt; 1939),<br />
- Provinzialernährungsamt in Halle, hier einstrukturiert in den Reichsnährstand, zuständig<br />
für Bezugsscheinwesen, Lebensmittelkarten, Familienunterhalt (1939),<br />
- Transportbeauftragter für die Wirtschaft (ca. 1940),<br />
- Landeswirtschaftsamt 75 für den Wirtschaftsbezirk „Mittelelbe“ (1941), anleitungsbefugt<br />
gegenüber den Regierungsbezirken Magdeburg und Merseburg und dem Land <strong>Anhalt</strong>,<br />
- Wasserschutzpolizeikommando Elbe, Sitz Magdeburg, Fürstenwallstr. 3b (1941), als<br />
Sonderdienstzweig der Schutzpolizei zuständig für die Elbe von Leitmeritz in Nordböhmen<br />
bis Hamburg, die schiffbare Saale und den Mittellandkanal von Peine (Provinz Hannover)<br />
bis Burg bei Magdeburg sowie den Stichkanal für die „Reichswerke Hermann Göring“ bei<br />
70 Rep. C 20 IV, Oberpräsident Magdeburg, Elbstrombauverwaltung.<br />
71 Rep. C 20 I, Ib Nr. 336 Bd. 2.<br />
72 Rep. C 20 I, Ib Nr. 336 Bd. 2.<br />
73 Rep. C 20 XV Oberpräsident Magdeburg, Reichsverteidigungskommissar im Reichsverteidigungs-<br />
bezirk Magdeburg-<strong>Anhalt</strong>.<br />
74 Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 11, 18. Juli 1942.<br />
75 Rep. C 20 XX Oberpräsident Magdeburg, Landeswirtschaftsamt Magdeburg (nur Überlieferungs-<br />
rest).
XXV<br />
Watenstedt (Provinz Hannover), ab 1942 dem HSSPF im Wehrkreis XI in Hannover – In-<br />
spekteur der Ordnungspolizei – untergeordnet, dem Oberpräsidenten verblieb das Infor-<br />
mationsrecht 76 ,<br />
- Leitender Medizinalbeamter (1942), verantwortlich für die allgemeine Medizinalverwaltung<br />
und die ärztliche Versorgung der Zivilbevölkerung (u.a. Notdienstverpflichtungen von Ärz-<br />
ten und Zahnärzten); zu seiner Amtsführung bediente er sich des Büropersonals der Re-<br />
gierung Magdeburg.<br />
Die Behördenarbeit musste ab Januar 1942 ausschließlich auf solche Arbeiten beschränkt<br />
werden, „deren Erledigung für die siegreiche Beendigung des Krieges ... als unbedingt not-<br />
wendig angesehen werden müsse ...“ 77 zugleich füllten Organisationsaufgaben die Tagesar-<br />
beit aus, wie die Verlagerung einzelner Strukturteile oder ganzer Behörden, die Sicherstel-<br />
lung des Personalbedarfs außerhalb der Allgemeinen Abteilung oder die Unterbringung und<br />
Versorgung von Flüchtlingen, Obdachlosen und Evakuierten und der Schutz von Kulturgut.<br />
Gegenüber der Bevölkerung waren Behördenentscheidungen nach „politischen, völkischen<br />
und sonstigen“ Gesichtspunkten zu begründen anstatt nach „juristischen“ Vorgaben; insge-<br />
samt sollte die Verwaltung „das gläubige Vertrauen zur Führung des Reichs“ stärken 78 .<br />
1.6.4. Auflösung der Provinz <strong>Sachsen</strong> und Bildung der Behörden Oberpräsident<br />
Magdeburg und Oberpräsident Halle-Merseburg<br />
Der Oberpräsident der Provinz <strong>Sachsen</strong> Curt von Ulrich legte sein Amt im Febr. 1944 aus<br />
Krankheitsgründen nieder und trat mit dem 1. Juni des gleichen Jahres in den Ruhestand.<br />
Zum 1. Juli 1944 wurden die Provinz <strong>Sachsen</strong> und das Oberpräsidium aufgelöst, um die<br />
„Verwaltungsbezirke im Raum der Provinz <strong>Sachsen</strong> an die Reichsverteidigungsbezirke“ 79<br />
(und die Gaue der NSDAP) anzupassen. Die Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg<br />
wandelten sich um in die Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg, die Regierungen wur-<br />
den zu geschäftsführenden Behörden der nunmehrigen Oberpräsidien, die Regierungspräsi-<br />
denten zu allgemeinen Vertretern der neuen Oberpräsidenten. So blieb zwar der Name<br />
„Oberpräsident“, faktisch war das Amt jedoch aufgehoben. Für den Regierungsbezirk Erfurt<br />
wurde der Reichsstatthalter in Thüringen, Gauleiter Fritz Sauckel, mit der Wahrnehmung der<br />
Befugnisse des Oberpräsidenten betraut (geschäftsführende Behörde wurde der Regie-<br />
rungspräsident in Erfurt), die Geschäfte des Oberpräsidenten der Provinz Magdeburg führte<br />
der Reichsstatthalter in Braunschweig und <strong>Anhalt</strong>, Gauleiter Rudolf Jordan in Dessau, dieser<br />
76 Rep. C 20 I, Ib Nr. 4334, Erlaß vom 19. März 1943.<br />
77 Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 11, Erlaß vom 2. Jan. 1942.<br />
78 Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 11, Erlaß vom 28. Okt. 1943.<br />
79 Führererlaß vom 1. Apr. 1944 über die Auflösung der Provinz <strong>Sachsen</strong>, RGBl. I S. 110.
XXVI<br />
gab die Einrichtung einer „Adjutantur in Person des Oberbannführers Schäffer“ bekannt 80 ,<br />
der das Amt des Oberpräsidenten Magdeburg zu organisieren hatte. Gauleiter Jordan war<br />
verantwortlich für die Sachaufgaben des bisherigen Oberpräsidenten, soweit sie nicht die<br />
ehemaligen Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt betrafen, sowie für die Wasserbehör-<br />
den der ehemaligen Provinz <strong>Sachsen</strong> und die Eichdirektion. Für die Provinz Halle-Merseburg<br />
wurde der SS-Obergruppenführer und Landesbauernführer der Provinz <strong>Sachsen</strong> Gauleiter<br />
Joachim Eggeling mit der Geschäftsführung beauftragt. Seine Zuständigkeit umfasste die<br />
Sachaufgaben des bisherigen Oberpräsidenten innerhalb des ehemaligen Regierungsbezir-<br />
kes Merseburg sowie die Leitung des Provinzialverbandes, dessen Institutionen ungeteilt<br />
blieben.<br />
1.7. Abwicklung der Oberpräsidenten Magdeburg und Halle-Merseburg<br />
Nach der Zerschlagung des Hitlerregimes wurden im Juli 1945 die beiden Provinzen und das<br />
Land <strong>Anhalt</strong> zur Provinz <strong>Sachsen</strong> vereinigt, als oberste Verwaltungsbehörde entstand das<br />
„Präsidium der Provinz <strong>Sachsen</strong>“ in Halle (Saale), dem der Provinzialverband in Merseburg<br />
und drei Bezirkspräsidenten (in Magdeburg, Merseburg und Dessau) unterstellt wurden, der<br />
Regierungsbezirk Erfurt verblieb bei Thüringen. Unter Aufsicht des Ministerpräsidenten der<br />
Provinz <strong>Sachsen</strong> wickelten die Oberpräsidien in Magdeburg und Merseburg ihre Behörden<br />
bis Juni 1946 ab; der Provinzialverband war bereits mit Wirkung vom 18. Sept. 1945 in die<br />
Verwaltung der Provinz <strong>Sachsen</strong> rechtlich und finanziell überführt worden.<br />
80 Rep. C 20 I Oberpräsident Magdeburg, Ib Nr. 822 Bd. 7, Mitteilung vom 1. Aug. 1944.
2. Bestandsgeschichte<br />
XXVII<br />
Das aus der allgemeinen und inneren Verwaltung der Provinz <strong>Sachsen</strong> durch den Oberprä-<br />
sidenten erwachsene Schriftgut verwaltete seit der Einrichtung des Amtes bis zu dessen<br />
Abwicklung eine Oberpräsidial-Registratur, mit Beginn des 20. Jahrhunderts als Haupt-<br />
Aktenverwaltung bezeichnet. Hingegen gelangte das Schriftgut aus der Geschäftstätigkeit<br />
des Oberpräsidenten als Präsident der Regierung Magdeburg in die Präsidialregistratur der<br />
Regierung und das aus seiner Präsidentschaft über Konsistorium, Provinzialschulkollegium<br />
und Medizinalkollegium in die Registraturen dieser Kollegien. Ähnlich verfuhr man auch bei<br />
den später dem Geschäftsbereich des Oberpräsidenten zugeordneten Behörden (wie Gene-<br />
ralkommission, Elbstrombauverwaltung, Provinzialrat, Meldestelle, Kommandostab der Si-<br />
cherheitspolizei, Landeskulturamt, Abteilung für höheres Schulwesen, Inspekteur der Ord-<br />
nungspolizei, Landesplanungsgemeinschaft, Reichsverteidigungskommissar, Landeswirt-<br />
schaftsamt), deren Archivgut infolge dessen ab 1968 im Landeshauptarchiv zu gesonderten<br />
Teilbeständen (Rep. C 20 II bis Rep. C 20 XX) neben dem Teilbestand Allgemeine Abteilung<br />
(Rep. C 20 I) formiert wurde.<br />
Die Oberpräsidial-Registratur war stets hauptamtlich besetzt, und sie blieb auch als „Haupt-<br />
Aktenverwaltung“ bestehen, nachdem – beginnend 1914 81 - bei einzelnen Referenten Sach-<br />
bearbeiterregistraturen eingerichtet worden waren und die Büroreform in den zwanziger Jah-<br />
ren eine registraturlose Führung der Akten vorsah. Der Registrator 82 fügte die Einzelschrift-<br />
stücke und Vorgänge nach vorgegebenem Plan unter Angabe der Registratursignatur zu<br />
Akten zusammen, führte zu deren Nachweis und als Findhilfsmittel das analog zu den Re-<br />
gistratursignaturen gegliederte Aktenverzeichnis, legte die Akten den Sachbearbeitern auf<br />
Anforderung vor und bereitete schließlich Kassationen oder Abgaben an das Provinzialarchiv<br />
(jetzt: Landeshauptarchiv) vor.<br />
Im Aktenverzeichnis der Registratur waren die Sachgruppen generell untergliedert in Allge-<br />
meine Akten („Generalia“), die „die für die Geschäftsführung dauernd wertvollen Erlasse,<br />
Verfügungen, Vermerke usw.“ enthielten, und in Sonderakten („Spezialia“), die Einzelfallak-<br />
ten entsprachen 83 . Anscheinend konnte diese Differenzierung nicht immer eingehalten wer-<br />
den; mitunter beinhalten auch die Generalakten Einzelfälle, v.a. in den Beiakten („adhiben-<br />
da“), oder in die Spezialakten sind allgemeine Weisungen eingeordnet worden.<br />
81 Rep. C 20 I, Ib Nr. 822 Bd. 2.<br />
82 Von 1919 bis ca. 1948 kontinuierlich Herr Kohnke (Regierungssekretär, ab 1942 Regierungsober-<br />
sekretär und 1948 Regierungsoberinspektor a.D.), Rep. C 20 I, Ib Nr. 794 Bd. 2.<br />
83 Rep. C 20 I, Ib Nr. 822 Bd. 4.
XXVIII<br />
Eine gesonderte Plankammer 84 des Oberpräsidenten existierte nicht; vielmehr sind kleinere<br />
Zeichnungen den Akten einverleibt und die Karten 85 in der Registratur lediglich getrennt von<br />
den Akten aufbewahrt worden. Eine derartige Kartensammlung archivierte das Landes-<br />
hauptarchiv jedoch nicht; vermutlich entstammen indessen einzelne Kartenwerke und Karten<br />
der Allgemeinen Kartensammlung des Archivs (Rep. S 1) oder der Generalkommission (Rep.<br />
C 20 V) dieser ehemaligen Sammlung des Oberpräsidenten. Desgleichen bestand (nach<br />
Registraturvermerken) zumindest im 19. Jahrhundert eine Belegsammlung der zur Zensur<br />
eingereichten Schriften, insbesondere enthielt diese lokale Zeitungen und Zeitschriften. Ver-<br />
mutlich ist diese Sammlung in regelmäßigen Abständen zur Entlastung der Registratur ver-<br />
nichtet worden 86 . Etliche Zeitungen, Flugschriften u.ä.m. sind allerdings ebenfalls in die Ak-<br />
ten eingeheftet worden 87 . Die Personalaktenführung über die Oberpräsidenten, Regierungs-<br />
präsidenten und die Regierungsvizepräsidenten übernahm ab 1862 das Ministerium des<br />
Innern 88 (an das auch die bisher angelegten Akten abgegeben wurden), während die Perso-<br />
nalakten sämtlicher Beamter beim Oberpräsidium und bei der Elbstrombauverwaltung von<br />
der Regierung Magdeburg bearbeitet und erst mit der Aufhebung der Personalunion zwi-<br />
schen Oberpräsidium und Regierung an die Oberpräsidialregistratur übergeben wurden<br />
(1882).<br />
Aus der Registratur verkaufte man neben dem Zeitungsschriftgut auch Amtsdrucksachen 89<br />
und „alte“ Akten 90 zur Makulatur. So wurden z.B. 1906 die Niederschriften von Kreistagsver-<br />
84 Rep. C 20 I, Ib Nr. 659 Bd. 1.<br />
85 Bereits 1818 war die „neue Generalkarte vom Preußischen Staate“ vom Oberpräsidenten bestellt,<br />
1846 die Plattschen Spezialkarten der drei Regierungsbezirke und die Reimannsche Karte von<br />
Deutschland durch Einzeichnungen von der Generalkommission bearbeitet worden; 1847 über-<br />
sandte der Chef des Generalstabes der Armee einzelne Sektionen einer „älteren“ Landesauf-<br />
nahme; 1848 erhielt das Oberpräsidium eine Karte der Hauptstraßen im Deutschen Zollverein;<br />
Rep. C 20 I, Ia Nr. 2312.<br />
86 Nach einem Vermerk in Rep. C 20 I, Ib Nr. 794 Bd. 1 wurden 1852 ca. 150 verschiedenartige<br />
Zeitungen als Makulatur (17 Zentner) verkauft. Sie umfaßten den Zeitraum 1822 bis 1851 mit<br />
Schwerpunkt 1837 bis 1849.<br />
87 Vgl. Inventar der Druckschriften, Zeitungen und Zeitungsausschnitte zur Geschichte der deutschen<br />
Arbeiterbewegung in Rep. C 20 I Oberpräsident Magdeburg, Allgemeine Abteilung, Kartei, erar-<br />
beitet im Staatsarchiv Magdeburg im Jahre 1975.<br />
88 Offensichtlich sind in der Haupt-Aktenverwaltung des Oberpräsidenten etliche Parallel-Akten<br />
angelegt worden.<br />
89 Die im Buchhandel nicht erschienenen amtlichen Drucksachen (z.B. Verwaltungsberichte, Ver-<br />
handlungen der Provinziallandtage, Kommissionsberichte und –protokolle, Berichte über Informa-<br />
tionsreisen, „gelehrte Publikationen“, z.B. von den Preußischen Archiven) waren gemäß einer<br />
Weisung aus dem Jahre 1882 an die Königliche Bibliothek in Berlin abzugeben; Rep. C 20 I, Ib
XXIX<br />
handlungen aus den drei Regierungsbezirken (56 Hefte, Überlieferungszeitraum 1878-1901),<br />
1907 Akten der Medizinisch-chirurgischen Lehr-Anstalt zu Magdeburg (27 Positionen, bis<br />
1838), 1906 und 1915 die Niederschriften der Verhandlungen des Provinzial-<br />
ausschusses (28 Bände, 1876-1911) und 1925 Akten des Provinzialvereins vom Roten<br />
Kreuz für <strong>Sachsen</strong> (368 kg) als „entbehrliches“ Schriftgut eingestampft 91 . Durch Kriegsein-<br />
wirkungen entstanden offenbar keine nennenswerten Verluste; nach dem Ersten Weltkrieg<br />
verfügten jedoch die Alliierten die Vernichtung aller für eine Mobilmachung nutzbaren Unter-<br />
lagen und nach dem Zweiten Weltkrieg verursachte die kurzfristige Bereitstellung von Räu-<br />
men für Belange der sowjetischen Besatzungsmacht vermutlich erhebliche Lücken in der<br />
jüngsten Überlieferung 92 .<br />
Erfolgten zwischen den Behörden Aufgabenverlagerungen, wechselten die bisher geführten<br />
und noch kurrenten Akten ebenfalls die Dienststelle und wurden in der neuen Behörde als<br />
„Vorakten“ fortgeführt. Aktenaustausche gab es in erster Linie mit den Regierungen 93 und<br />
den Provinzialbehörden, wie z.B. mit dem Konsistorium oder der Landeskulturabteilung, aber<br />
auch mit den Ministerien 94 in Berlin. Besonders umfangreich waren sie zum Ende des Natio-<br />
nalsozialismus nach der Aufgliederung der Provinz <strong>Sachsen</strong>: Während die Registratur des<br />
Provinzialverbandes in Merseburg verblieb, wurden im Herbst 1944 die den Regierungsbe-<br />
zirk Merseburg betreffenden Akten der nun die Geschäfte des<br />
Oberpräsidenten in der Provinz Halle-Merseburg wahrnehmenden Regierung Merseburg<br />
anvertraut 95 ; Abgaben der den Regierungsbezirk Erfurt betreffenden Akten der Allgemeinen<br />
Nr. 638 Bd. 4 Bl. 337.<br />
90 Rep. C 20 I, Ib Nr. 659 Bd. 1, Bl. 141.<br />
91 Nach Rep. C 20 I, Ib Nr, 794 Bd. 1 und Bd. 2 hatten einzelne Kassationen folgenden Umfang:<br />
1883: 825 kg, 1898: 1000 kg, 1907: 1154 kg, 1915: 1153 kg, 1933: 1100 kg (die Angaben sind<br />
nur beispielhaft, sie geben nicht den Gesamtumfang wieder!).<br />
92 Rep. C 20 I, Ib Nr. 794 Bd. 2.<br />
93 So wurden z.B. 1933 80 Aktentitel der Schutzpolizei (v.a. zur Polizeischule Burg) aus dem Über-<br />
lieferungszeitraum 1920 bis 1932 der Regierung Magdeburg und der Landespolizeiinspektion<br />
überlassen; Rep. C 20 I, Ib Nr. 794 Bd. 2.<br />
94 So bekam z.B. das preußische Ministerium für Wissenschaft 1931 aus der Registratur des Ober-<br />
präsidenten und aus der der Regierung Merseburg 23 Aktentitel über die Domstifter in Merseburg<br />
und Naumburg und das Kollegiatstift in Zeitz (Überlieferungszeitraum 1816 bis 1928), diese ge-<br />
langten allerdings 1960 in das Landeshauptarchiv. Auch Aktenabforderungen durch das Preußische<br />
Staatsarchiv in Berlin wurde entsprochen, so 1925, 1929 und 1933 die Abgabe der „Akten betr.<br />
den mobilen Zustand seit 1914 – insbesondere der Kriegsernährungswirtschaft“; Rep. C 20 I, Ib<br />
Nr. 794 Bd. 2.<br />
95 Rep. C 20 I, Ib Nr. 794 Bd. 2.
XXX<br />
Abteilung nach Thüringen konnten allerdings nicht festgestellt werden; die Verwaltung der<br />
Geschäfte des Oberpräsidenten Magdeburg durch die Regierung Magdeburg führte eben-<br />
falls nicht zu Aktenverlagerungen aus der Hauptaktenverwaltung des Oberpräsidenten.<br />
Ende des 19. Jahrhunderts erhielt das heutige Landeshauptarchiv erstmals das aus der Re-<br />
gistratur des Oberpräsidenten ausgewählte Archivgut „der neuen Provinz bis 1847“ 96 sowie<br />
aus dem Preußischen Finanzministerium die Akten über die Liquidation der westphälischen<br />
Staatsschulden 97 . Weitere Übernahmen 98 folgten 1915, 1919, 1929, 1933, 1948 und zuletzt<br />
1960. Das 1944 der Regierung Merseburg ausgehändigte Schriftgut ist nach 1945 von der<br />
Landesregierung <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> dem Landeshauptarchiv zugeführt worden.<br />
Die Übernahmen sind im Landeshauptarchiv zu zwei Ablieferungsgemeinschaften zusam-<br />
mengefaßt worden: Für die ältere, im Archiv vorerst als „Rep. C 20 Ia“ bezeichnete Über-<br />
nahme, liegt die maschinenschriftliche Kopie des Registratur-Aktenverzeichnisses aus dem<br />
Jahre 1916 mit Nachträgen aus den Abgaben von 1929 und 1933 vor 99 und für die jüngere,<br />
1933 und in der Hauptmasse 1948 in das Archiv gelangte Abgabe „Rep. C 20 Ib“ verfertigte<br />
der Registrator des Oberpräsidenten Magdeburg (Regierungsoberinspektor a.D. Kohnke)<br />
eine handschriftliche Kopie seines Aktenverzeichnisses 100 , in die auch die Aktentitel einiger<br />
Struktureinheiten des Oberpräsidiums außerhalb der Allgemeinen Abteilung (z.B. des Pro-<br />
vinzialrates) sowie von Sachbearbeiter- und Sonderregistraturen der Allgemeinen Abteilung<br />
(Kriegswirtschaft, Preisbildung, Geheimsachen, Privata u.s.w.) nachgetragen wurden. Aller-<br />
dings konnte bislang der Verbleib solcher Registraturen wie die des Oberfischmeisters, der<br />
Eichverwaltung oder des Provinzialernährungsamtes 101 nicht ermittelt werden.<br />
Die beiden Aktenverzeichnisse zu Rep. C 20 Ia 102 und Rep. C 20 Ib 103 dienten nach paralle-<br />
ler Durchnummerierung (Rep. C 20 Ia von Nr. 1 bis Nr. 3198 und Rep. C 20 Ib von Nr. 1 bis<br />
5036) neben einer um 1968 die ältere (Ia) und die jüngere (Ib) Ablieferung zusam-<br />
96 Hellmut Kretzschmar und Walter Friedensburg, Geschichte des Staatsarchivs Magdeburg, o.O.<br />
(Magdeburg), o.J. (ca. 1922), masch.-schr. Manuskript im Landeshauptarchiv <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>.<br />
97 Rep. C 20 I, Ib Nr. 5253 bis 5257 (Aktenverzeichnisse).<br />
98 Rep. C 20 I, Ib Nr. 794 Bd. 1 und 2 sowie Gesamtübersicht über die Bestände des Staatsarchivs<br />
Magdeburg, Band III, 2, Halle (Saale) 1972, S. 46 f.<br />
99 Rep. C 20 I, Ib Nr. 5251.<br />
100 Rep. C 20 I, Ib Nr. 5252.<br />
101 Aktenverwalter war hier Regierungssekretär Lübke, Rep. C 20 I, Ib Nr. 822 Bd. 7, 2. Okt. 1942.<br />
102 Gegliedert in 17 Hauptgruppen.<br />
103 Gegliedert in 29 Hauptgruppen.
XXXI<br />
menführenden „Zettelkartei“ der Aktentitel 104 als archivische Findhilfsmittel. Die Findhilfsmittel<br />
der bis zu dieser Zeit als gesonderte Teilbestände 105 aufgestellten Akten der Allgemeinen<br />
Abteilung sowie die nach 1948 übernommenen Titel sind in die „Zettel-<br />
kartei“ eingearbeitet worden.<br />
Zusätzliche Findhilfsmittel bieten das Spezialinventar des Landeshauptarchivs <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong>, Magdeburg und des Landesarchivs Oranienbaum zur Geschichte der deutschen Ar-<br />
beiterbewegung, Teil 1, 1963 = Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deut-<br />
schen Arbeiterbewegung 4, S. 3-59 und das Inventar der Druckschriften, Zeitungen und Zei-<br />
tungsausschnitte, Kartei von 1975 im Landeshauptarchiv.<br />
Im Landeshauptarchiv nahm man Kassationen 106 am Schriftgut der Allgemeinen Abteilung<br />
nur in geringem Umfang vor. Sie betrafen vor allem Serienschriftgut (Bandreihen) von Baga-<br />
tell-Sachen, aber auch in Abstimmung zu anderen Beständen des Zuständigkeitsbereiches<br />
Kommunalangelegenheiten und lokale Betreffen.<br />
Das hier (ab 2005) vorliegende Findbuch entstand im Rahmen einer Strukturanpassungs-<br />
maßnahme (die mühseligen Schreibarbeiten hatte Frau Heike Gerloff durchgeführt) auf der<br />
Grundlage der „Zettelkartei“ und der vier Behördenfindbücher zur westphälischen Schulden-<br />
liquidation aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts nach Neugliederung des Teilbestandes<br />
und Überarbeitung der Verzeichnungsangaben (v.a. Rückführung der auf der „Zettelkartei“<br />
auffallend modernisierten Aktentitel auf die Formulierungen in den Aktenverzeichnissen der<br />
104 Gliederung s. Gesamtübersicht Band III, 2, S. 45-56.<br />
105 Rep. C 20 II Dombauregistratur (ab 1989 Rep. C 20 I, Ia 3210 bis 3262; die Signatur Rep. C 20 II<br />
trägt der Teilbestand Provinzialrat) und Rep. C 20 IIA, IIB, IIC, IID und IIE Abwicklung der franzö-<br />
sischen und westphälischen Schuldenverwaltung (ab 2002 Rep. C 20 I, Ia Nr. 3270 bis 5238;<br />
die Signaturen C 20 IIA bis E wurden nicht wieder vergeben) sowie Rep. C 21 Kommission zur<br />
Regulierung der westphälischen Zivil-Administrations-Schulden (ab 2002 Rep. C 20 I, Ia Nr. 5218<br />
bis 5233; Rep. C 21 war für die Direktion der Tilgungskasse Heiligenstadt/Rentenbank Magdeburg<br />
weiterverwandt worden).<br />
106 Nach einem Verzeichnis vom 8. Juni 1933 (Rep. C 20 I, Ib Nr. 794 Bd. 2) kassierte das Staatsar-<br />
chiv von 600 übernommenen Aktentiteln (Laufzeit 1804 bis 1928) ca. 30 Titel, z.B. Reisekosten-<br />
Liquidationen, Auszeichnungen durch Titel und Würden, Kommunalabgaben-, -behörden und<br />
-haushalte, Gesuche von Kriegervereinen zur Führung von Fahnen. Nach einem Vermerk vom<br />
27. Juli 1948 (ebd.) entschied sich das Archiv gegen eine Übernahme von ca. 100 Aktentiteln<br />
(1818 bis 1940), die v.a. zu Stadtsparkassen (Orte A-Z) angelegt worden waren. Die letzten<br />
Kassationen fanden 1976 und 1979 statt, auch hier beschränkten sie sich auf Bagatellsachen.
XXXII<br />
Registratur). Die Erschließungsangaben des Findbuches sowie weiterführende Hinweise<br />
werden sich zudem ab 2006 am PC über scope recherchieren lassen.<br />
Der Bestand umfaßte im Jahre 2002 417 lfm, das sind ca. 13300 Akteneinheiten. Eine Neu-<br />
nummerierung der Akten konnte nicht vorgenommen werden; es ist also weiterhin zusätzlich<br />
zur Teil-Bestandssignatur (Rep. C 20 I) vor der laufenden Nummer auch die Signatur für die<br />
ältere (Ia) oder die jüngere (Ib) Abgabe anzugeben.
XXXIII<br />
3. Übersicht über weitere Bestände im Landeshauptarchiv <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, ge-<br />
setzliche Grundlagen, Handbücher, Literatur und Archivgut des Bestandes<br />
Rep. C 20 I Oberpräsident Magdeburg, Allgemeine Abteilung zur allgemeinen<br />
und inneren Verwaltung<br />
Weitere Bestände:<br />
Rep. C 90 Sächsischer Provinziallandtag, Merseburg<br />
Rep. C 92 Provinzialverband der Provinz <strong>Sachsen</strong>, Merseburg<br />
Rep. C 20 II Oberpräsident Magdeburg, Provinzialrat<br />
Rep. C 28 Regierung Magdeburg<br />
Rep. C 48 Regierung Merseburg<br />
Gesetzliche Grundlagen:<br />
(GS: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, ab 1907 Preußische<br />
Gesetzsammlung; die einzelnen Titel werden zumeist verkürzt wiedergegeben)<br />
Verordnung über die Provinzialbehörden vom 30. April 1815,<br />
GS, S. 85<br />
Instruktion für die Oberpräsidenten vom 23. Oktober 1817,<br />
GS, S. 230<br />
Dienstinstruktion für die Provinzial-Konsistorien vom 23. Oktober 1817,<br />
GS, S. 237<br />
Dienstanweisung für die Medizinalkollegien vom 23. Oktober 1817,<br />
GS, S. 245<br />
Instruktion für die Regierungen vom 23. Oktober 1817,<br />
GS, S. 248<br />
Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände in der Provinz <strong>Sachsen</strong> v. 27. März 1824,<br />
GS, S. 70<br />
Verordnung wegen der Kommunallandtage der Kur- und Neumark (auch Kommunallandtag<br />
der Altmark) vom 17. August 1825,<br />
GS, S. 200
XXXIV<br />
Instruktion für die Oberpräsidenten vom 31. Dezember 1825,<br />
GS 1826, S. 1<br />
Verordnung über die Ressortverhältnisse der Provinzialbehörden für das evangelische Kir-<br />
chenwesen vom 27. Juni 1845,<br />
GS, S. 440<br />
Verordnung betr. die Ressortverhältnisse der Provinzialbehörden in katholisch-kirchlichen<br />
Angelegenheiten vom 27. Juni 1845,<br />
GS, S. 443<br />
Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850,<br />
GS, S. 17<br />
Gemeindeordnung und Polizeiverwaltungs-Gesetz vom 11. März 1850,<br />
GS, S. 265<br />
Disziplinargesetz für die nichtrichterlichen Beamten vom 21. Juli 1852,<br />
GS, S. 465<br />
Städteordnung vom 30. Mai 1853,<br />
GS, S. 261<br />
Kreisordnung für die fünf östlichen Provinzen vom 13. Dezember 1872,<br />
GS, S. 661<br />
Provinzialordnung vom 29. Juni 1875,<br />
GS, S. 335<br />
Verordnung über die Verwaltung der Angelegenheiten der evangelischen Landeskirche vom<br />
5. Sept. 1877,<br />
GS, S. 215<br />
Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883,<br />
GS, S. 195
Zuständigkeitsgesetz vom 1. August 1883,<br />
GS, S. 237<br />
XXXV<br />
Östliche Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891,<br />
GS, S. 233<br />
Verfassung des Freistaates Preußen vom 30. November 1920,<br />
GS, S. 543<br />
(Not-)Verordnung des Reichspräsidenten betr. die zur Wiederherstellung der öffentlichen<br />
Sicherheit und Ordnung (in der Provinz <strong>Sachsen</strong>) nötigen Maßnahmen v. 24. März 1921,<br />
RGBl., S. 253<br />
Verordnung über die Ausführung des Republikschutzgesetzes vom 19. Oktober 1922,<br />
GS, S. 312<br />
Gesetz über die Aufhebung des kommunalständischen Verbandes der Altmark vom<br />
12. Juli 1929,<br />
GS, S. 85<br />
Vereinfachungs-Verordnung vom 3. September 1932.<br />
GS, S. 283<br />
Oberpräsidentengesetz vom 15. Dezember 1933,<br />
GS, S. 477<br />
Anpassungsgesetz vom 15. Dezember 1933,<br />
GS, S. 479<br />
Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934,<br />
Reichsgesetzblatt Teil I, S. 75<br />
Zweite Notverordnung über den Neuaufbau des Reiches vom 27. November 1934,<br />
Reichsgesetzblatt Teil I, S. 1190<br />
Führererlaß über die Auflösung der Provinz <strong>Sachsen</strong> vom 1. April 1944,<br />
Reichsgesetzblatt Teil I, S. 110
XXXVI<br />
Verordnung des Präsidiums der Provinz <strong>Sachsen</strong> über die neue Verwaltung der Provinz vom<br />
23. Juli 1945,<br />
Verordnungsblatt der Provinz <strong>Sachsen</strong>, Nr. 1, S. 22<br />
Verordnung über die Eingliederung des Provinzialverbandes in die Verwaltung der neugebil-<br />
deten Provinz <strong>Sachsen</strong> vom 18. September 1945,<br />
Verordnungsblatt für die Provinz <strong>Sachsen</strong>, Nr. 2, S. 10<br />
Handbücher:<br />
Handbücher für den Preußischen Hof und Staat (ab 1919: ~ für den Preußischen Staat), Ber-<br />
lin 1818 bis 1939.<br />
Hue de Grais / Hue de Grais-Peters, Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche,<br />
Berlin 1893, 1927 und 1930.<br />
von Bitter (Herausgeber und Bearbeiter), Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung,<br />
Band 1 und 2, Leipzig, 1906.<br />
Literatur:<br />
Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, herausgege-<br />
ben von Walter Hubatsch. Band 6: Provinz <strong>Sachsen</strong>, bearbeitet von Thomas Klein, Marburg<br />
(Lahn), 1975.<br />
Deutsche Verwaltungsgeschichte, herausgegeben von Kurt G.A. Jeserich, Hans Pohl,<br />
Georg-Christoph von Unruh, Band 2 bis Band 4, Stuttgart 1983, 1984 und 1985.<br />
Fritz Hartung, Studien zur Geschichte der preußischen Verwaltung. Teil 2: Der Oberpräsi-<br />
dent, Berlin 1943 (= Abhandlungen der Preußischen Akademie der Wissenschaften, Jg.<br />
1943, Phil.-hist. Kl. Nr. 4).<br />
Wilhelm Rathje, Das Amt des preußischen Oberpräsidenten in seiner geschichtlichen Ent-<br />
wicklung, seiner rechtlichen Stellung und politischen Bedeutung. Inauguraldissertation an der<br />
Universität zu Göttingen, Quakenbrück i.H. 1935.<br />
Helmut Rausch, Die Entwicklung der Rechtsstellung des Oberpräsidenten in Preußen,<br />
Juristische Dissertation, Dresden 1936.
XXXVII<br />
Horst Kube, Die geschichtliche Entwicklung der Stellung des preußischen Oberpräsidenten,<br />
Würzburg-Aumühle 1939.<br />
Manfred Spuler, Aufbau eines Oberpräsidiums nach der Registratur (am Beispiel des<br />
Oberpräsidiums der Provinz <strong>Sachsen</strong>) = Abschlußarbeit an der Fachschule für Archivwesen,<br />
Potsdam 1959 (masch.-schr.).<br />
Gesamtübersicht über die Bestände des Staatsarchivs Magdeburg (Landeshauptarchiv<br />
Magdeburg), Band III, 2: Behörden und Institutionen in der Provinz <strong>Sachsen</strong> 1815/1816 bis<br />
1944/1945, Halle (Saale) 1972.<br />
Die preußischen Oberpräsidenten 1815-1945, Büdinger Forschungen zur Sozialgeschichte<br />
1981, herausgegeben von Klaus Schwabe, Boppard am Rhein 1985.<br />
Manfred Wolf, Oberpräsidium der Provinz Westfalen, Findbücher, Staatsarchiv Münster,<br />
Münster 1991 ff.<br />
Christoph Gieschen, Findbuch zum Bestand Hannover 122a: Der Oberpräsident der Provinz<br />
Hannover (1824-)1830-1955,Hannover 1997.<br />
Akten:<br />
Rep. C 20 I, Ib Nr. 638 Bd. 1-11:<br />
Dienst-Anweisungen für die Königlichen Oberpräsidien, Regierungen, Consistorien und Me-<br />
dizinal- und Schul-Collegien, 1815-1945.<br />
Rep. C 20 I, Ia Nr. 65:<br />
Organisation des Oberpräsidiums sowie dessen Dienst- und Ressortverhältnisse gemäß der<br />
Dienstinstruktion vom 23.10.1817 für die Oberpräsidien, Konsistorien, Medizinal-Kollegien<br />
und Regierungen, 1817-1819.<br />
Rep. C 20 I, Ib Nr. 336 Bd. 1 und 2:<br />
Organisation des Büros des Oberpräsidiums der Provinz <strong>Sachsen</strong>, 1817-1945.<br />
Rep. C 20 I, Ib Nr. 4062 Bd. 1 - 3:<br />
Verhältnisse der Grafschaft Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla sowie der Ämter Heringen<br />
und Kelbra zum Preußischen Staat, 1818-1930.
Rep. C 20 I, Ib Nr. 4066 Bd. 1a – 3:<br />
XXXVIII<br />
Rezeß über den Rechtszustand und das Verhältnis der Grafschaft Stolberg-Wernigerode<br />
zum Preußischen Staat, 1822-1929.<br />
Rep. C 20 I, Ib Nr. 659 Bd. 1 – 3:<br />
Geschäftsordnung bei den Königlichen Regierungen und dem Oberpräsidium,<br />
1826-1945.<br />
Rep. C 20 I, Ib Nr. 794 Bd. 1 und 2:<br />
Geschäftsführung und Verkauf ausgeschiedener Akten in der Aktenverwaltung des Oberprä-<br />
sidiums, 1832-1948.<br />
Rep. C 20 I, Ib Nr. 665:<br />
Dienst- und Ressort-Verhältnisse des Königlichen Oberpräsidiums der Provinz <strong>Sachsen</strong> in<br />
katholisch-kirchlichen Angelegenheiten, 1845-1861.<br />
Rep. C 20 I, Ib Nr. 257 Bd. 1 und 2:<br />
Veränderungen in der Organisation der Verwaltungsbehörden der Provinzen, 1849-1944.<br />
Rep. C 20 I, Ib Nr.. 822 Bd. 1 – 7:<br />
Geschäftsverwaltung bei dem Oberpräsidium, 1850-1937.<br />
Rep. C 20 I, Ib Nr. 4122 Bd. 1:<br />
Aufbau der Polizei. Allgemeines, 1919-1922.<br />
Rep. C 20 I, Ib Nr. 4123 Bd. 1:<br />
Aufbau der Polizei. Allgemeines, 1920.<br />
Rep. C 20 I, Ib Nr. 5247 bis Nr. 5252:<br />
Repertorien/Verzeichnisse der Akten des Oberpäsidiums der Provinz <strong>Sachsen</strong>,<br />
1850-1948.
4. Hinweise für den Benutzer<br />
XXXIX<br />
Nach Kenntnisnahme der Behörden- und Bestandsgeschichte sollte der Benutzer anhand<br />
der Gliederungsübersicht (s. unten B.) die für seine Suchanfrage relevanten und die begriff-<br />
lich zunächst liegenden Gruppen ermitteln sowie auch in Querschnittsbereichen wie 4. All-<br />
gemeine Angelegenheiten ...; 6. Finanzangelegenheiten oder 13. Polizeiangelegenheiten<br />
recherchieren, da in einer Behörde der gleiche Gegenstand unter verschiedenen Aspekten<br />
von mehreren Geschäftsbereichen bearbeitet sein könnte. Auf die enge Verknüpfung mit den<br />
archivalischen Überlieferungen anderer Behörden (Regierungen, Ministerien) wurde bereits<br />
in der Behördengeschichte hingewiesen. Die Hauptgruppenbezeichnungen sind sehr allge-<br />
mein gewählt worden (-angelegenheiten, -sachen, -wesen), um keine lexikalische Vollstän-<br />
digkeit von Sachzusammenhängen zu suggerieren. Kern der Gruppentitel ist zwar jeweils die<br />
in der Registratur gebrauchte Bezeichnung, ihr waren jedoch in der über hundertjährigen<br />
historischen Entwicklung weitere Sachinhalte zugeordnet worden, die nur durch kasuistische<br />
Aufzählung aller in der Gruppe enthaltenen Oberbegriffe sinnvoll verdeutlicht werden konn-<br />
ten. Zugleich wird bei vielen Gruppentiteln auf sachverwandte Gruppen verwiesen; bei Ak-<br />
tentiteln, die mehr als einer Sachgruppe angehören können, helfen dagegen Mehrfachver-<br />
zeichnungen, historisch ehemals vereinte Sachverhalte in später getrennten Gruppen wie-<br />
derzufinden (v.a. in den Bereichen Kirchen und Schulen). Innerhalb einer Sachgruppe emp-<br />
fiehlt sich eine hierarchische Suchstrategie, weil jeweils am Anfang eines Gliederungspunk-<br />
tes unter „Allgemeine und gemeinsame Angelegenheiten“ solche Betreffe eingeordnet wor-<br />
den sind, die in der Aktenverwaltung des Oberpräsidenten als „Generalia“ bezeichnet wor-<br />
den waren sowie Betreffe, die sich keiner der ihnen folgenden Untergruppen eindeutig zu-<br />
ordnen ließen (v.a. territorial oder sachlich übergreifende Vorgänge).<br />
Die Aktentitel reihen sich innerhalb ihrer Gruppe zumeist nach Entstehungsjahr der Akte an-<br />
einander. Liegt ein Titel jedoch in mehr als einem Band vor oder sind zu ihm Beiakten („ad-<br />
hibenda“ mit gesonderten, den Aktentitel spezifizierenden Untertiteln) formiert worden, folgen<br />
diese immer dem Aktentitel und durchbrechen so die chronologische Ordnung (so dass be-<br />
reits beim ersten Aktentitel einer Gruppe Folgebände bis zum Schluß der Überlieferung -<br />
also von 1816 bis 1945 - erwartet werden können). Die Formulierung des Aktentitels wider-<br />
spiegelt den zeitgenössischen Sprachgebrauch, allerdings mußte bei den älteren Titeln auf<br />
das einschränkende „Acta betreff“ und den ersten Artikel verzichtet<br />
werden (z.B. aus „Acta betreff die Verhältnisse der Juden ...“ wurde „Verhältnisse der Juden<br />
...“).<br />
Auf den Verbleib fehlender Akten wird nur bei größeren Aktengruppen sowie bei einzelnen<br />
Bänden eines Titels verwiesen (vielfach waren jedoch Akten in der Registratur als
XL<br />
„Bd. I“ gebildet worden, ohne dass weitere Bände folgten!).<br />
Die Datierung entspricht der sogenannten Laufzeit einer Akte (vom Eingangsjahr auf dem<br />
ersten bis zum Jahr des letzten Bearbeitungsvermerkes auf dem jüngsten Schriftstück), Mo-<br />
nats- oder Tagesdaten werden nur unter bestimmten Voraussetzungen angegeben. Beste-<br />
hen größere zeitliche Lücken, sind diese bei den im Zuge einzelner Projekte archivarisch<br />
bearbeiteten Akten erkennbar gemacht worden (leider noch nicht für die gesamte Überliefe-<br />
rung). In Klammern gesetzte Daten verweisen auf Schriftstücke aus der Provenienz von Vor-<br />
gänger- bzw. Nachfolger-Behörden oder auf Abschriften älterer Dokumente, die der Akte<br />
beigeheftet worden waren. Nicht erkennbare Datierung wird mit „o.J.“ (ohne Jahresangabe)<br />
gekennzeichnet, vom Archivar erschlossene v.a. mit „ca.“ oder „um“.<br />
Die in der Aktenverwaltung gebrauchten Signaturen* (Verschlüsselung des Aktentitels, der<br />
Zugehörigkeit zu General- oder Spezialakten sowie der Sachgruppe) sind pro Titel angege-<br />
ben worden, einschließlich der vom Registrator zwischen ihnen angebrachten Verweise<br />
(„cfr.“ oder „vgl.“), allerdings sind etliche Akten, auf die verwiesen wird, nicht in das Landes-<br />
hauptarchiv gelangt.<br />
Sach- oder Namensregister (Orts-, Personen-, Institutionen-Namen) sind bislang zum Akten-<br />
inhalt nicht veröffentlicht worden, sämtliche Erschließungsangaben (Gruppen- und Aktentitel,<br />
zeitlicher Umfang, Enthält-Vermerke, Registratursignaturen, Bemerkungen, Verweise) lassen<br />
sich jedoch über scope recherchieren.<br />
Magdeburg 2005<br />
Christel Grunert, Archivoberrätin<br />
* Vgl. die Abschriften der in der Registratur genutzten Aktenverzeichnisse; Rep. C 20 I, Ib Nr.<br />
5251 und Nr. 5252.