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Gemeinde Karlsdorf-Neuthard - in Karlsdorf-Neuthard

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<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> <strong>Karlsdorf</strong>-<strong>Neuthard</strong><br />

Landkreis Karlsruhe<br />

Satzung<br />

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im<br />

Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - vom 24.1.1980:<br />

Aufgrund des § 4 der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ordnung für Baden-Württemberg <strong>in</strong> der Fassung vom 24.7.00<br />

(GBl.S.582 ber. S 698) und der §§ 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-<br />

Württemberg vom 28.05.1996 (GBl.S. 481) hat der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> <strong>Karlsdorf</strong>-<br />

<strong>Neuthard</strong> am 18. Dezember 2001 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von<br />

Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - vom 24.01.1980 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der § 4 (Verwaltungsgebühren) erhält folgende Neufassung:<br />

Die Gebühr für die Zustimmung zur Aufstellung und Veränderung e<strong>in</strong>es<br />

Grabmals beträgt 13,00 €<br />

§ 2<br />

Der § 5 (Benutzungsgebühren) erhält folgende Neufassung:<br />

Es werden erhoben:<br />

1. für die Bestattung<br />

(jeweils Öffnen und Schließen e<strong>in</strong>es Grabes)<br />

1.1 von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 370,00 €<br />

1.2 von Personen unter 10 Jahren 230,00 €<br />

1.3 von Tot- und Fehlgeburten 92,00 €<br />

1.4 e<strong>in</strong> Zuschlag zu 1.1 bis 1.3 für Bestattungen an Samstagen, Sonn- u.<br />

Feiertagen je 30 v.H.<br />

1.5 für die zusätzliche Tieferlegung vor der Bestattung nach 1.1 u. 1.2 e<strong>in</strong><br />

Zuschlag von<br />

98,00 €<br />

2. für die Beisetzung von Aschen<br />

2.1 regelmäßig<br />

Zuschlag zu 2.1 für Beisetzungen an Samstagen, Sonn- u. Feiertagen<br />

230,00 €<br />

2.2 je 30 v.H.<br />

3. für die Überlassung e<strong>in</strong>es Reihengrabes<br />

3.1 für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 370,00 €<br />

3.2 für Personen unter 10 Jahren 80,00 €<br />

3.3 Urnenbeisetzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e bereits bestehende Reihengrabfläche 40,00 €<br />

3.4 zusätzliche Beisetzung von Personen unter 10 Jahren oder Totgeburt <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>e bereits bestehende Reihengrabfläche 63,00 €<br />

4. für die Überlassung e<strong>in</strong>es Urnenreihengrabes 80,00 €


- 2 -<br />

5. für die Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten, erstmalige<br />

Verleihung von Nutzungsrechten<br />

5.1 für e<strong>in</strong> Wahlgrab je E<strong>in</strong>zel-Grabfläche e<strong>in</strong>fachtief 580,00 €<br />

5.1.1 je E<strong>in</strong>zel-Grabfläche Tieferlegung 840,00 €<br />

5.2 für e<strong>in</strong> Wahlgrab je Doppel-Grabfläche e<strong>in</strong>fachtief 1.160,00 €<br />

5.2.1 je Doppel-Grabfläche Tieferlegung 1.420,00 €<br />

5.3 für e<strong>in</strong> Wahlgrab je Dreifach-Grabfläche e<strong>in</strong>fachtief - €<br />

5.3.1 je Dreifach-Grabfläche Tieferlegung - €<br />

5.4 für e<strong>in</strong> Urnen-Wahlgrab 185,00 €<br />

5.5 bei e<strong>in</strong>er zusätzliche Beisetzung von Urnen <strong>in</strong> e<strong>in</strong> bestehendes Urnen-<br />

Wahlgrab oder Wahlgrab nach 5.1 bis 5.4 92,00 €<br />

5.5.1 bei e<strong>in</strong>er zusätzliche Beisetzung von Personen unter 10 Jahren oder<br />

Totgeburten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e bereits bestehende Wahlgrabfläche<br />

92,00 €<br />

5.6 für den erneuten Erwerb des Nutzungsrechtes<br />

5.6.1 für die Dauer e<strong>in</strong>er Nutzungsperiode wie 5.1 - 5.4<br />

5.6.2 für e<strong>in</strong>e davon abweichende Nutzungsdauer pro Jahr der Verlängerung der<br />

Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer für e<strong>in</strong> Wahlgrab<br />

E<strong>in</strong>zel-Grabfläche e<strong>in</strong>fachtief 23,20 €<br />

E<strong>in</strong>zel-Grabfläche Tieferlegung 33,60 €<br />

Doppel-Grabfläche e<strong>in</strong>fachtief 46,40 €<br />

Doppel-Grabfläche Tieferlegung 56,80 €<br />

Dreifach-Grabfläche e<strong>in</strong>fachtief 68,80 €<br />

Dreifach-Grabfläche Tieferlegung 80,20 €<br />

Urnenwahl-Grab 7,40 €<br />

Angefangene Jahre werden voll gerechnet !<br />

6. e<strong>in</strong> Zuschlag für nicht <strong>in</strong> der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> polizeilich gemeldete<br />

Personen zu Nr. 1, 2, 5, und 7 50 v.H.<br />

6.1 Zuschlag für die Überlassung nach 3.1 370,00 €<br />

6.2 Zuschlag für die Überlassung nach 3.2 80,00 €<br />

6.3 Zuschlag für die Überlassung nach Nr. 4 80,00 €<br />

7. für sonstige Leistungen<br />

7.1 für die Benutzung des Sektionsraumes, je Leiche 185,00 €<br />

7.2 für die Mithilfe bei der Sektion, je Hilfskraft und Stunde 40,00 €<br />

7.3 für das Ausgraben oder Tieferlegung von Leichen, Gebe<strong>in</strong>en oder Urnen, je<br />

beteiligte Person und Stunde 40,00 €<br />

7.4 für das Umbetten von Leichen und Gebe<strong>in</strong>en als Erschwernis- pauschale,<br />

neben den jeweils anfallenden Gebühren nach Ziff.1 für das Öffnen und<br />

Schließen e<strong>in</strong>es bzw. zweier oder mehrerer Gräber, je<br />

720,00 €<br />

7.5 für das Umbetten von Urnen als Erschwernispauschale, neben den jeweils<br />

anfallenden Gebühren nach Ziff. 2 für das Öffnen und Schließen e<strong>in</strong>es bzw.<br />

zweier oder mehrerer Gräber, je 400,00 €<br />

7.6 Zuschlag zu 7.2 und 7.3 <strong>in</strong> besonders erschwerten Fällen von je 50 v.H.<br />

7.7 Benützung der Friedhofskapelle 135,00 €<br />

7.8 Benützung e<strong>in</strong>er Zelle je angefangene 24 Stunden 45,00 €<br />

7.9 für die Abstellung von Leichenträgern durch die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>, je Person<br />

32,00 €


- 3 -<br />

§ 3<br />

Diese Satzungsänderung tritt am 01. Januar 2002 <strong>in</strong> Kraft.<br />

<strong>Karlsdorf</strong>-<strong>Neuthard</strong>, den<br />

Der Bürgermeister<br />

Egon Klefenz

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