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Allgemeines Gleichstellungsgesetz - Kreishandwerkerschaft Rhein ...

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www.handwerk-rww.de<br />

BRENNPUNKT<br />

Magazin der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-Westerwald<br />

<strong>Allgemeines</strong><br />

<strong>Gleichstellungsgesetz</strong><br />

KHS <strong>Rhein</strong>-Westerwald 56410 Montabaur<br />

PVST Deutsche Post AG Entgelt bezahlt, G61657<br />

4. Jhg. 3. Ausgabe<br />

15. September 2006 3 3,-<br />

Arbeitsrecht<br />

Mehrwertsteuer-<br />

erhöhung<br />

Mängel-<br />

prüfungskosten<br />

Mustertexte


Seite <strong>Rhein</strong>-Westerwald Brennpunkt Handwerk 3/ 006<br />

Inhalt 03/ 006<br />

� <strong>Allgemeines</strong><br />

Gleichbehandlungsgesetz 4<br />

� Rundfunkgebühren<br />

Internet-PC‘s 6<br />

� Steuern und Finanzen 7<br />

� Arbeitsrecht 8<br />

� Vergabe- und<br />

Baurechtsforum 15<br />

� Günstiger Strom<br />

gesichert 16<br />

� Umsatzsteuer-Erhöhung 17<br />

� Vorstands- und Ober-<br />

meisterversammlung 18<br />

� Passionsspiele<br />

St. Margarethen 19<br />

� Seminare 21<br />

� Fragen und Antworten<br />

rund um die Ausbildung 23<br />

� Mängelprüfungskosten 25<br />

� Mustertexte 26<br />

� Mehrwertsteuer-<br />

erhöhung als Chance 28<br />

� Ehrungen 2007 31<br />

� Geldwerte Vorteile der<br />

Innungsmitgliedschaft 36<br />

� Gewährleistung 38<br />

Brennpunkt Handwerk im Internet:<br />

www.handwerk-rww.de<br />

Erscheinungstermine 006/07<br />

BRENNPUNKT<br />

Erscheinungstermine: Anzeigenschluss:<br />

5./6. Dezember 06 15. November 06<br />

5./6. März 07 15. Februar 07<br />

6./7. Juni 07 15. Mai 07<br />

5./6. September 07 15. August 07<br />

Sommerfest „Sanitär- Heizung- und<br />

Klimatechniker-Innung <strong>Rhein</strong>-Westerwald“<br />

Auch in diesem Jahr führte die SHK-Innung <strong>Rhein</strong>-Westerwald wieder ein Sommerfest<br />

durch. Luftgewehr- und Bogenschießen standen diesmal auf dem Programm.<br />

Begonnen wurde der Nachmittag mit einer reichhaltigen Kaffeetafel. So<br />

gut gestärkt ging es zunächst ans trainieren der Disziplinen beim Übungsschießen.<br />

Jeder Teilnehmer konnte dabei zwischen den Disziplinen wählen oder auch an beiden<br />

teilnehmen. Nach dem Training wurde es ernst. Die Wettbewerbe standen an,<br />

es wurde hart aber fair gekämpft. Nach dem letzten Schuß wartete als Belohnung<br />

ein schmackhaftes Grillbuffet auf alle Teilnehmer. Beschlossen wurde das Sommerfest<br />

durch die Siegerehrung der erfolgreichen Schützen.<br />

Die Ergebnisse:<br />

Luftgewehr Damen: 1. Simone Schillhorst, 2. Doris Lichtenthäler, 3. Dunja Kopp<br />

Luftgewehr Herren: 1. Thomas Schneider, 2. Daniel Jansen, 3. Erhard Löhr<br />

Bogen Damen: 1. Birgit Muscheid-Henn, 2. Dunja Kopp, 3. Doris Lichtenthäler<br />

Bogen Herren: 1. Jürgen Lütsch, 2. Antonius Schnee, 3. Ernst Muscheid<br />

Gesellen-/Abschlussprüfungen Winter 006/ 007<br />

Für alle, die im Zeitraum 01. Oktober 2006 bis 31. März 2007 die Prüfung ablegen<br />

wollen, ist der 1. Oktober Stichtag für die Anmeldung zur Winterprüfung.<br />

Bis zu diesem Termin sind alle Anmeldungen einzureichen.<br />

a) Bei Prüfungsausschüssen unserer Innungen bei der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

RWW, Geschäftsstelle Neuwied, und<br />

b) bei anderen Prüfungsausschüssen bei der Handwerkskammer Koblenz.<br />

Fragen zum Thema Gesellen- oder Zwischenprüfungen beantwortet Ihnen<br />

Fred Kutscher in der Geschäftsstelle Neuwied, Durchwahl 02631/946413.<br />

Meistervorbereitungskurs für Handwerker<br />

Teilzeitkurs Teile III + IV - Jetzt noch einsteigen!<br />

Am 12. September 2006 startet der Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung in Teilzeitform.<br />

Während der ersten Wochen ist ein Einstieg in den laufenden Kurs noch<br />

möglich. Verlieren Sie kein Jahr, starten Sie jetzt!<br />

Unterrichtet werden die „allgemeinen“ Teile der Meisterausbildung, Teil III -<br />

Wirtschaft/Recht und Teil IV - Arbeits- und Berufspädagogik. Veranstaltungsort ist<br />

die Duale Oberschule in Hachenburg. Der Kurs findet jeweils dienstags und donnerstags<br />

von 18:00 bis 22:00 Uhr statt. Die Schulung dauert 9 Monate und endet<br />

mit einer Abschlussprüfung vor der HWK Koblenz. Die Kosten für den kompletten<br />

Kurs belaufen sich auf 1682 EUR (inkl. MwSt.). Eine Förderung im Rahmen des<br />

Meister-BaföG ist bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich.<br />

Voraussetzungen: Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer in dem Handwerk,<br />

in dem er die Prüfung ablegen will, eine Gesellenprüfung bestanden hat oder in<br />

einem verwandten Handwerk, bzw. einem entsprechenden Beruf eine mehrjährige<br />

Tätigkeit nachweist.<br />

Anmeldung und weitere Informationen<br />

in den Geschäftsstellen der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

in Betzdorf, Neuwied und Montabaur oder unter<br />

Telefon: 0 27 41/9 34 10


Reduzieren Sie<br />

Ihr Haftungsrisiko<br />

als Arbeitgeber!<br />

Schützen Sie Ihren Betrieb vor<br />

Schadensersatz- und<br />

Entschädigungsansprüchen!<br />

Damit Sie schnellstens Ihre Pflicht<br />

als Arbeitgeber erfüllen können,<br />

bestellen Sie noch heute<br />

Ihr Exemplar des aktuellen Aushangs.<br />

Bestellschein<br />

Ja, ich/wir bestelle/n zu Ihren Bedingungen:<br />

Anzahl Titel<br />

Absender:<br />

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Telefon:<br />

Aushangpflichtige Gesetze<br />

Preis zzgl. MwSt. und Versand. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.<br />

Stand 09/2006. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Betzdorf.<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

JETZT NEU!<br />

Amtlich vorgeschriebener Aushang für<br />

Handwerks- und Gewerbebetriebe erscheint<br />

in Kürze mit dem neuen<br />

„Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“<br />

Ihren alten<br />

Aushang können<br />

Sie nicht<br />

weiter verwenden!<br />

Der Aushang enthält u.a.:<br />

• Arbeitszeitgesetz<br />

• Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

• Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen<br />

nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

• Mutterschutzgesetz<br />

• Bundeserziehungsgeldgesetz<br />

• Gesetz über den Ladenschluss<br />

• Beschäftigtenschutzgesetz<br />

Im Anhang:<br />

• Arbeitszeit und Ruhepausen der Jugendlichen<br />

• Verzeichnis der Jugendlichen<br />

• Bestätigung über die erfolgte Unterweisung<br />

Preis: 6,90 EUR zzgl. MwSt. und Versand.<br />

Die Lieferung erfolgt<br />

Anfang Oktober 2006<br />

<strong>Rhein</strong>-Westerwald e.G.<br />

Waren- und Dienstleistungs-<br />

genossenschaft des Handwerks<br />

Bismarckstraße 7, 57518 Betzdorf<br />

Bestellen Sie bequem<br />

per Fax 02741/9341-29<br />

oder Telefon 02741/9341-0<br />

Stand September 2006


<strong>Allgemeines</strong> Gleichbehandlungsgesetz:<br />

Neue Fallstricke im Arbeitsrecht!<br />

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz<br />

- AGG (früher: Antidiskriminierungsgesetz)<br />

bringt für Arbeitgeber<br />

neue Aufgaben und Herausforderungen.<br />

Das AGG verbietet im Bereich Arbeit<br />

und Beruf sowie im privaten Wirtschaftsverkehr<br />

Benachteiligungen wegen<br />

der Rasse, der ethnischen Herkunft,<br />

des Geschlechts, der Religion,<br />

einer Behinderung, des Alters oder der<br />

sexuellen Identität. Im Arbeitsrecht erstreckt<br />

sich der Diskriminierungsschutz<br />

darüber hinaus auf das Merkmal Weltanschauung.<br />

Bei Verstoß drohen erhebliche Sanktionen.<br />

Neben Unterlassung kann der<br />

Betroffene Schadensersatz und sogar<br />

Schmerzensgeld verlangen. Es betrifft<br />

alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer<br />

beschäftigten oder die Arbeitnehmer<br />

einstellen wollen. Der zivilrechtliche<br />

Teil betrifft darüber hinaus alle Unternehmer,<br />

die Verträge abschließen. Das<br />

reicht vom Kauf-, Werk-, Dienstvertrag<br />

über Kredit- und Versicherungsverträge<br />

bis hin zur Vermietung.<br />

Der Bundespräsident hatte es noch mal<br />

spannend gemacht, doch das Warten<br />

auf das Inkrafttreten des Allgemeinen<br />

Gleichbehandlungsgesetzes dürfte bald<br />

ein Ende haben. Bundespräsident Horst<br />

Köhler hat das Gesetz zur Umsetzung<br />

europäischer Richtlinien inzwischen unterzeichnet.<br />

Nun muss das neue „Allgemeine<br />

Gleichbehandlungsgesetz“ noch<br />

im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden,<br />

um endgültig in Kraft zu treten. Das<br />

soll in den nächsten Tagen geschehen.<br />

Es bleibt dabei: Unternehmer, bzw. die<br />

Personalverantwortlichen müssen sich<br />

mit dem Thema befassen, um Klagen<br />

und Schadensersatzforderungen zu<br />

vermeiden. Ein Hauptanwendungsbereich<br />

des AGG ist das Arbeitsrecht.<br />

Hierzu gibt dieser Artikel wichtige Hinweise.<br />

Wesentlicher Inhalt<br />

Das AGG dient der Verhinderung oder<br />

Beseitigung von Benachteiligungen<br />

aus Gründen der Rasse (z.B. schwarze<br />

Hautfarbe) oder wegen der ethnischen<br />

Herkunft (Staatsangehörigkeit), des<br />

Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung,<br />

einer Behinderung, des<br />

Alters oder der sexuellen Identität.<br />

Der Begriff der Weltanschauung ist<br />

dabei als ein umfassendes Konzept<br />

oder als Bild der Beziehung zwischen<br />

Mensch und Universum zu verstehen;<br />

die allgemeine politische Gesinnung<br />

fällt allerdings nicht darunter!<br />

Wichtig: Unzulässig sind sowohl unmittelbare<br />

als auch mittelbare Benachteiligungen!<br />

Bei einer unmittelbaren<br />

Benachteiligung wird eine Person wegen<br />

einer der acht Diskriminierungsmerkmale<br />

weniger günstig behandelt,<br />

als eine andere Person in einer vergleichbaren<br />

Situation behandelt wird<br />

oder behandelt würde. (Beispiel: Der<br />

Arbeitgeber gewährt allen männlichen<br />

Arbeitnehmern extra Weihnachtsgeld<br />

unmittelbare Benachteiligung der<br />

Arbeitnehmerinnen wegen des Geschlechts)<br />

Bei einer mittelbaren Benachteiligung<br />

führt eine dem Anschein nach neutrale<br />

Vorschrift oder Verhaltensweise<br />

des Arbeitgebers zu einer Benachteiligung<br />

von Personen aus einem der<br />

acht genannten Gründe. Beispiel: Der<br />

Arbeitgeber erlässt ein Kopftuchverbot<br />

– mittelbare Benachteiligung wegen<br />

Geschlecht oder Religion: es gibt statistisch<br />

gesehen mehr Frauen, die Kopftücher<br />

tragen bzw. es aus religiösen<br />

Gründen tragen sollen.<br />

Geschützter Personenkreis<br />

Das AGG schützt folgende Personen:<br />

- Stellenbewerber/-innen<br />

- Auszubildende<br />

- Arbeitnehmer/-innen


Brennpunkt Handwerk 3/ 006 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Seite 5<br />

- Leiharbeitnehmer/-innen<br />

- Arbeitnehmerähnliche Selbstständige<br />

- Heimarbeiter/-innen<br />

- Ausgeschiedene Beschäftigte<br />

Beim Zugang zur Erwerbstätigkeit, z.B.<br />

bei der Auftragsvergabe, auch Selbstständige,<br />

z.B. Subunternehmer, freie<br />

Mitarbeiter/-innen.<br />

Ausnahmsweise kann eine Ungleichbehandlung<br />

wegen eines der acht Diskriminierungsgründe<br />

bei entscheidenden<br />

berufsspezifischen Anforderungen<br />

gerechtfertigt sein. Beispiele: wegen<br />

extrem körperlicher Beanspruchung<br />

ist ein Schwerbehinderter für die vorgesehene<br />

Tätigkeit ungeeignet; für den<br />

Einsatz in der Verkaufsberatung können<br />

gute Sprachkenntnisse gefordert<br />

werden. Hier ist jedoch grundsätzlich<br />

ein strenger Maßstab anzulegen.<br />

Maßnahmen und Pflichten<br />

des Arbeitqebers<br />

1) Stellenausschreibung: Stellen müssen<br />

künftig nicht nur geschlechtsneutral,<br />

sondern auch hinsichtlich der<br />

übrigen Diskriminierungsgründe unverfänglich<br />

formuliert sein. Qualitätsanforderungen<br />

an die Tätigkeit dürfen<br />

jedoch weiterhin genannt werden. (z.B.<br />

Meisterausbildung, abgeschlossene<br />

Prüfung als ...)<br />

Unzulässiges Beispiel: „Zur Verstärkung<br />

unseres Teams suchen wir einen<br />

jungen körperlich uneingeschränkt belastbaren<br />

Maurer.”<br />

Fehlerhaft, da die Benachteiligung eines<br />

Bewerbers, der diese Kriterien teilweise<br />

nicht erfüllt, wegen Alters, Behinderung<br />

oder Geschlechts vorliegen kann.<br />

Richtig: „Zur Verstärkung unseres<br />

Teams suchen wir einen qualifizierten<br />

Maurer (männlich/weiblich)“<br />

Die gleiche Vorsicht ist geboten bei<br />

der Gestaltung einer Stellenanzeige für<br />

Arbeitsplätze, die bisher gerne mit jüngeren<br />

Frauen besetzt worden sind (z.B.<br />

Bürokauffrau, Sekretärin).<br />

Nicht nur bei der Besetzung von Büroarbeitsplätzen<br />

ist ferner zu prüfen, ob die<br />

Stelle für Schwerbehinderte geeignet ist.<br />

Falls ja, ist der Arbeitsplatz der Agentur<br />

für Arbeit zu melden. Unterbleibt die<br />

Meldung, ist dies ein Indiz für eine Benachteiligung<br />

wegen Behinderung.<br />

Bewerberauswahl: Im Vorstellungsgespräch<br />

dürfen keine Fragen gestellt<br />

werden, die gegen einen der acht Diskriminierungsgründe<br />

verstoßen. Die Auswahlkriterien<br />

sollten bereits zu Beginn<br />

des Bewerbungsverfahrens festgelegt<br />

sein. Das Vorstellungsgespräch sollte<br />

der Arbeitgeber zusammen mit einer<br />

vertrauenswürdigen Person führen. Es<br />

empfiehlt sich, sachliche Notizen über<br />

das Gespräch anzufertigen, um ggf.<br />

beweisen zu können, dass der oder die<br />

Bewerber/-in nicht diskriminiert wurde.<br />

Die Absageschreiben sollten neutral<br />

und ohne Angabe von Gründen formuliert<br />

sein. Achtung: Telefonische Auskünfte<br />

(auch von Mitarbeiter/-innen)<br />

über die Ablehnungsgründe sind unbedingt<br />

zu vermeiden.<br />

Es empfiehlt sich, die Stellenanzeige,<br />

das Bewerbungsanschreiben, die Protokollnotizen<br />

über das Gespräch und<br />

das Absageschreiben mindestens 2<br />

Monate seit der Absage aufzubewahren.<br />

Sofern der oder die Bewerber/-in<br />

Ansprüche wegen Benachteiligung im<br />

Sinne des AGG geltend macht, sind<br />

diese Unterlagen bis zum Verfahrensabschluss<br />

vorzuhalten.<br />

Organisations- und<br />

Handlungspflichten<br />

1) Information und Schulung der Mitarbeiter/-innen<br />

über die wesentlichen<br />

Inhalte des AGG<br />

Der Gesetzgeber stellt sich ein im Wesentlichen<br />

benachteiligungsfreies Umfeld<br />

vor. Um dies zu erreichen, soll der<br />

Arbeitgeber die Beschäftigten im Rahmen<br />

einer Schulung beispielsweise auf<br />

Folgendes hinweisen:<br />

Keine E-Mails, Witze, Äußerungen<br />

mit diskriminierendem, insbesondere<br />

sexuell belästigendem Inhalt, keine<br />

Abbildungen mit spärlich bekleideten<br />

Personen, keine herabsetzende Darstellung<br />

religiöser Sachverhalte auf<br />

Bildern, in Schriften oder durch Bemerkungen,<br />

Arbeitsplatz- und anlassadäquate<br />

Kleidung.<br />

Vorteil einer Schulung: Sie gilt als<br />

Erfüllung der Pflicht des Arbeitgebers,<br />

dass er gegenüber den Beschäftigten<br />

die erforderlichen, auch vorbeugenden<br />

Maßnahmen zum Schutz vor<br />

Benachteiligungen getroffen hat.<br />

2) Schutz des Arbeitnehmers vor Belästigungen<br />

Dritter (z.B. Kunden des Arbeitgebers)<br />

Maßnahmen des Arbeitgebers: Im Einzelfall<br />

Kontaktaufnahme zum Dritten,<br />

im Extremfall Hausverbot, Abbruch der<br />

Geschäftsbeziehungen.<br />

3) Vorgehen gegen Beschäftigte, die<br />

Arbeitskollegen oder Kunden belästigen<br />

Maßnahmen des Arbeitgebers: Abmahnung,<br />

Umsetzung, Versetzung, evtl. sogar<br />

Kündigung.<br />

Inhalt von Arbeitsverträgen: Auch<br />

bei der inhaltlichen Ausgestaltung von<br />

Arbeitsverträgen ist darauf zu achten,<br />

dass nicht gegen einen der acht Diskriminierungsgründe<br />

verstoßen wird (z. B.<br />

bei Vergünstigungen wie Firmenwagen,<br />

Sonderurlaub, aber auch bei Prämienzahlung,<br />

Fortbildungsangeboten und<br />

dergleichen). Dies gilt auch für bereits<br />

bestehende Arbeitsverhältnisse.<br />

Benennung einer Beschwerdestelle:<br />

Die Beschwerdestelle kann z.B. die Personalabteilung<br />

sein. Es muss keine neue<br />

Stelle geschaffen werden. Es empfiehlt<br />

sich auch nicht, den Betriebsrat als Beschwerdestelle<br />

zu benennen.<br />

Bekanntgabe des AGG und des § 61 b<br />

Arbeitsgerichtgesetz im Betrieb: Das<br />

AGG und § 61 b des Arbeitsgerichtsgesetzes<br />

sowie die zuständige Beschwerdestelle<br />

müssen im Betrieb bekannt<br />

gemacht werden, entweder durch Aushang<br />

oder Auslegung an geeigneter<br />

Stelle (z.B. am Schwarzen Brett). Alternativ<br />

ist auch die Übersendung an jeden<br />

Mitarbeiter per E-Mail möglich. Die<br />

Gesetzestexte stehen Ihnen im Internet<br />

oder über Ihre Geschäftsstelle der<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> zur Verfügung.<br />

Dokumentation: Es empfiehlt sich, die<br />

Erfüllung der vorgenannten Pflichten<br />

(Nachweis der Mitarbeiterschulung,<br />

evtl. Kontaktaufnahme zum belästigenden<br />

Dritten, Vorgehen gegen belästigende<br />

Beschäftigte, Benennung der<br />

Beschwerdestelle) zu dokumentieren<br />

und die Unterlagen aufzubewahren.<br />

Folgen bei Verstößen<br />

Beweislastverteilung: Der oder die Beschäftigte<br />

muss Indizien beweisen, die<br />

eine Benachteiligung vermuten lassen<br />

(z. B. eine diskriminierende Stellenausschreibung,<br />

entsprechende Bemerkungen<br />

im Vorstellungsgespräch). Der<br />

Arbeitgeber trägt sodann die volle Beweislast<br />

dafür, dass keine Benachteiligung<br />

nach dem AGG vorliegt!<br />

Gelingt dem Arbeitgeber dieser Beweis<br />

nicht, hat dies folgende Konsequenzen:<br />

Schadenersatzanspruch: Bei einem<br />

Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot<br />

muss der Arbeitgeber den hierdurch<br />

entstandenen Schaden ersetzen,<br />

weiter Seite 6


Seite 6 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Brennpunkt Handwerk 3/ 006<br />

es sei denn, er weist nach, dass ihn an<br />

der Pflichtverletzung kein Verschulden<br />

trifft. Letzteres ist unseres Erachtens<br />

z.B. der Fall, wenn der Arbeitgeber<br />

eine Schulung der Mitarbeiter/-innen<br />

zur Vermeidung von Benachteiligungen<br />

nachweislich durchgeführt und ggf. erforderliche<br />

Maßnahmen ergriffen hat.<br />

Der Schadensersatzanspruch ist der<br />

Höhe nach nicht begrenzt.<br />

Wichtig: Ein Anspruch eines abgelehnten<br />

Bewerbers auf Einstellung besteht<br />

nicht!<br />

Entschädigungsanspruch: Für Schäden,<br />

die keine Vermögensschäden<br />

sind, kann der oder die Benachteiligte<br />

eine angemessene Entschädigung verlangen.<br />

Dieser Anspruch besteht neben<br />

einem evtl. Schadensersatzanspruch,<br />

ist mit Schmerzensgeld vergleichbar<br />

und der Höhe nach ebenfalls nicht<br />

begrenzt. Eine Begrenzung auf 3 Monatsgehälter<br />

be steht allerdings dann,<br />

wenn der oder die Bewerber/-in selbst<br />

Impressum<br />

„Brennpunkt Handwerk“ - Magazin der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

erscheint mind. 4 x jährlich.<br />

Satz, Druck, Vertrieb: Wittich Verlage KG,<br />

<strong>Rhein</strong>straße 41; 56203 Höhr-Grenzhausen<br />

Telefon 02624/911-0, Fax: 02624/911-195;<br />

Verantwortlich für den überregionalen Teil:<br />

<strong>Rhein</strong>-Westerwald e.G.;<br />

Andreas Brobeck, Geschäftsführer<br />

Verantwortlich für den regionalen Teil:<br />

KHS Ahrweiler: KHM Peter Gieraths;<br />

Ausgabe A: Auflage: 650 Exemplare<br />

KHS Limburg – Weilburg: GF Stefan Lassmann,<br />

Ausgabe B: Auflage: 1.150 Exemplare<br />

KHS <strong>Rhein</strong>-Westerwald: HGF Erwin Haubrich,<br />

Ausgabe C: Auflage 2.450 Exemplare<br />

KHS Mainz-Bingen; RA Tobias Schuhmacher<br />

Ausgabe D: Auflage 1.300 Exemplare<br />

KHS Birkenfeld: GF Stephan Emrich<br />

Ausgabe E: Auflage 500 Exemplare<br />

KHS Alzey-Worms: GF Rainer Borchert<br />

Ausgabe F: Auflage 650 Exemplare<br />

Den Mitgliedsbetrieben der Innungen wird das Magazin<br />

kostenfrei zur Verfügung gestellt; die Kosten sind<br />

im Innungsbeitrag enthalten. Im Einzelbezug 3,— e<br />

/Stück zzgl. Versandkosten.<br />

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und<br />

Zeichnungen übernimmt der Herausgeber sowie die<br />

beteiligten <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>en keine Haftung.<br />

Unverlangt eingesandte Manuskripte ohne Rückporto<br />

können nicht zurückgesandt werden. Mit der Annahme<br />

eines Manuskriptes gehen sämtliche Verlagsrechte<br />

und alle Rechte zur ausschließlichen Veröffentlichung<br />

und Verbreitung auf den Herausgeber über. Für die mit<br />

Namen oder Signatur gezeichneten Beiträge übernehmen<br />

Herausgeber und Redaktion keine Haftung. Der<br />

Herausgeber sowie die beteiligten <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>en<br />

sind für Inhalte, Formulierungen und verfolgte<br />

Ziele von bezahlten Anzeigen Dritter nicht verantwortlich.<br />

Für die Richtigkeit der Anzeigen wird keine Gewähr<br />

übernommen. Schadenersatzansprüche sind<br />

ausgeschlossen. Für Anzeigenveröffentlichungen und<br />

Fremdbeilagen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

und die z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Der<br />

Herausgeber behält sich das Recht vor, ohne Angabe<br />

von Gründen, bestellte Anzeigen oder Textbeiträge<br />

nicht zu veröffentlichen. Nachdruck und Übersetzung,<br />

auch auszugsweise, sowie Vervielfältigungen jeglicher<br />

Art und Technik bedürfen der vorherigen schriftlichen<br />

Genehmigung des Herausgebers. Bei Nichtbelieferung<br />

ohne Verschulden des Herausgebers oder infolge<br />

höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens<br />

etc., bestehen keine Ansprüche gegen Herausgeber<br />

und beteiligte <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>en.<br />

Herausgeber, Anzeigenverwaltung und Redaktionsanschrift:<br />

<strong>Rhein</strong>-Westerwald e.G., Bismarckstr. 7, 57518<br />

Betzdorf;<br />

Telefon 02741/9341-0 Fax: 02741/934129<br />

bei benachteiligungsfreier Auswahl die<br />

Stelle nicht bekommen hätte.<br />

Frist zur Geltendmachung der Ansprüche:<br />

Der oder die Benachteiligte<br />

muss den Schadensersatz- und/oder<br />

Entschädigungsanspruch jedoch innerhalb<br />

einer Frist von 2 Monaten schriftlich<br />

geltend machen. Innerhalb von 3 Monaten<br />

nach der schriftlichen Geltendmachung<br />

muss der oder die Benachteiligte<br />

Klage auf Entschädigung erheben. Versäumt<br />

er oder sie diese Frist, entfällt der<br />

Anspruch.<br />

Leistungsverweigerungsrecht: Im<br />

Falle einer Belästigung oder sexuellen<br />

Belästigung hat der oder die Beschäftigte<br />

das Recht zur Arbeitsverweigerung<br />

unter Entgeltfortzahlung, sofern<br />

der Arbeitgeber keine oder ungeeignete<br />

Maßnahmen zur Unterbindung der<br />

Belästigung ergriffen hat. Dieses Recht<br />

besteht unseres Erachtens aber nur als<br />

letztes Mittel. Zunächst muss der oder<br />

die Betroffene vom Beschwerderecht<br />

Gebrauch machen, damit der Arbeitgeber<br />

Gegenmaßnahmen ergreifen kann.<br />

Verfassungsbeschwerde<br />

gegen Rundfunkgebühren für „Internet“-Computer<br />

Zum 31.12.2006 endet die Übergangsregelung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag<br />

2004, wonach internetfähige Personalcomputer sowie internetfähige Mobiltelefone<br />

und PDA‘s von der Rundfunkgebühren-Pflicht ausgenommen sind. Mit Wirkung vom<br />

1. Januar 2007 sind daher für die genannten Geräte monatliche Rundfunkgebühren<br />

in Höhe von 17,03 EUR zu zahlen, wenn diese Geräte beruflich genutzt werden und<br />

der Betrieb bzw. der Unternehmer nicht bereits Rundfunkgebühren bezahlt. Gegen<br />

diese von vielen Unternehmen als „Abzocke” empfundene Regelung formiert sich<br />

Widerstand. So fordern die Spitzenverbände der Wirtschaft und des Handwerks<br />

eine Verlängerung der Gebührenbefreiung für mindestens zwei Jahre. Den Rechtsweg<br />

gegen die ab 1. Januar 2007 drohende Rundfunkgebührenpflicht für Internet-<br />

PC‘s hat die „Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler” (VRGZ) eingeschlagen<br />

und eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Konkret werden die Anträge von drei<br />

Vereinsmitgliedern unterstützt, die sich dagegen wenden, künftig für ihre im Büro<br />

genutzten Computer zusätzlich pro Jahr Gebühren in Höhe von 204,36 EUR an die<br />

GEZ bezahlen zu müssen. Hauptargument der Kläger ist, dass die Benutzung von<br />

Computern mit Internetzugang im modernen Geschäftsleben unvermeidlich ist und<br />

es damit anders als bei Radio- und Fernsehgeräten nicht mehr möglich ist, die Gebührenpflicht<br />

dadurch zu vermeiden, dass auf die Anschaffung der entsprechenden<br />

Geräte verzichtet wird. Aktuelle Informationen über die Kampagne des VRGZ gegen<br />

die Ausweitung der Rundfunkgebührenpflicht auf Computer mit Online-Zugang und<br />

entsprechende Mobiltelefone finden Sie unter www.vrgz.org im Internet.<br />

Vorsicht Falle: PKW-Führerscheine<br />

PKW-Führerschein ist nicht gleich PKW-Führerschein – es kommt maßgeblich<br />

darauf an, in welchem Jahr die Fahrerlaubnis erteilt wurde. Im Bezug auf das<br />

Fahren eines Firmentransporters oder Gespannes über 2,8t heißt dies: Inhaber mit<br />

einem Führerschein der „alten” Klasse 3 (BRD)/4 (DDR) dürfen Zugmaschinen bis<br />

7,5 t und auf Antrag 3-achsige Fahrzeugkombinationen bis 18,5 t zulässigem Gesamtgewicht<br />

fahren. Ganz anders Inhaber der neueren Führerscheine der Klassen<br />

B und BE. Hier darf der Fahrer mit dem Führerschein B maximal eine Fahrzeugkombinationen<br />

(Zugmaschine + 1-achsiger Anhänger) bis 3,5 t lenken. Der BE-Inhaber<br />

jedoch, darf eine Fahrzeugkombination führen, deren Anhängerlast bis zu dem<br />

1,5-fachen des zulässigen Gesamtgewichtes des ziehenden Fahrzeuges reichen<br />

kann. Somit dürfte beispielsweise ein Geselle mit dem Führerschein der Klasse BE<br />

einen Transporter von 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht+ 1,5 t-Anhänger lenken, sein<br />

Kollege mit dem Führerschein der Klasse B dürfte dies nicht. Gesetzesänderungen<br />

zur sog. Handwerkerregelung sind für die kommenden Jahre geplant.<br />

Verbesserung der KfW-Förderbedingungen<br />

zur energetischen Gebäudesanierung<br />

Die KfW-Förderbedingungen zur energetischen Gebäudesanierung in den bestehenden<br />

Förderprogrammen „CO2-Gebäudesanierung”, „Wohnen Modernisieren”<br />

und ökologisch Bauen“ wurden von der Bundesregierung zum 1. 02. 2006<br />

um folgende wesentliche Punkte verbessert: Die Zinssätze sind noch stärker als<br />

bislang gegenüber dem Marktzins abgesenkt worden. Es wurde ein einheitlicher<br />

Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro eingeführt. Die förderfähige Gebäudekulisse<br />

wurde auf Wohngebäude, die bis zum 31.12.1983 fertig gestellt wurden, erweitert.<br />

Zu den Wohngebäuden gehören zukünftig auch Wohn- Alten- und Pflegeheime.<br />

Abwicklungsvereinfachung: Die Verpflichtung zur Erstellung eines Verwendungsnachweis-Formulars<br />

entfällt.


Brennpunkt Handwerk 3/ 006 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Seite 7<br />

Benzinrechnungen über 100 Euro<br />

Die immer höheren Benzinpreise können<br />

dazu führen, dass die Tankrechnung<br />

die 100-Euro-Grenze überschreitet.<br />

Für den Vorsteuerabzug in diesem<br />

Falle reichen ein Kassenbon oder eine<br />

gängige Quittung nicht aus. Auf dem<br />

Rechnungsbeleg sind die Steuernummer<br />

bzw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />

des Leistenden, die<br />

Rechnungsnummer und der Name und<br />

die Anschrift des Leistungsempfängers<br />

erforderlich – was in der Praxis oftmals<br />

Schwierigkeiten bereiten wird.<br />

Soll ihre Benzinrechnung weiterhin als<br />

sog. Kleinstbetragsrechnung gelten,<br />

so bleibt als Alternative, den Hahn bei<br />

einem Betrag unter 100 Euro zuzudrehen.<br />

Schwerwiegende Form- und<br />

Fristmängel bei Ladung zu<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Weist die Ladung zu einer Gesellschafterversammlung<br />

derart schwerwiegende<br />

Form- und Fristmängel auf, dass<br />

einem Gesellschafter die Teilnahme<br />

faktisch unmöglich gemacht wird, steht<br />

dies einer Nichtladung des Gesellschafters<br />

gleich und führt zur Nichtigkeit und<br />

nicht bloß zur Anfechtbarkeit der auf der<br />

Gesellschafterversammlung gefassten<br />

Beschlüsse. Solch einen krassen Fall<br />

von Ladungsmängeln nahm der Bundesgerichtshof<br />

an, wenn die Ladung<br />

zu der Gesellschafterversammlung per<br />

E-Mail in den Abendstunden des Vortages<br />

auf den frühen Vormittag des nächsten<br />

Tages erfolgt. (BGH, 13.02.2006, II<br />

ZR 200/04)<br />

Eine Gesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts ist nicht grundbuchfähig<br />

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />

(GbR) kann nicht unter ihrem Namen<br />

als Berechtigte einer Grundschuld im<br />

Grundbuch eingetragen werden. Die<br />

zwar mittlerweile allgemeine anerkannte<br />

volle Rechtsfähigkeit der GbR hat<br />

nicht zur Folge, dass sie auch grundbuchfähig<br />

ist. (OLG Celle 13.3.2006, 4<br />

W 47/06)<br />

Ist Ihr Grundbuch sauber?<br />

Ein nicht seltener Fall aus der Praxis:<br />

Darlehen, die zur Finanzierung des<br />

Eigenheims dienten, sind schon seit<br />

vielen Jahren getilgt, die zur Absicherung<br />

eingetragenen Grundschulden<br />

oder Hypotheken aber immer noch im<br />

Grundbuch verzeichnet. Ein Erbfall tritt<br />

ein. Oder das Grundstück soll verkauft<br />

werden. Jetzt plötzlich werden Grundschuld<br />

und Hypothek wieder aktuell,<br />

weil sie die weitere Abwicklung stören.<br />

Nach all den Jahren sind aber eventu-<br />

Steuern und Finanzen<br />

elle Löschungsbewilligungen der Banken<br />

oder Darlehensverträge nicht mehr<br />

oder allenfalls nur noch nach langwieriger<br />

Suche auffindbar. Die Folge: Es<br />

drohen Schwierigkeiten und damit oft<br />

auch finanzielle Nachteile. Aus diesen<br />

Gründen empfiehlt es sich, rechtzeitig<br />

eine Bereinigung des Grundbuchs zu<br />

veranlassen und nicht mehr aktuelle<br />

Grundpfandrechte löschen zu lassen.<br />

Die bei vielen Amtsgerichten gegenwärtig<br />

laufende Umstellung auf ein elektronisches<br />

Grundbuch ist ein zusätzlicher<br />

Anlass dafür!<br />

Grenzen für Abwälzung<br />

von Nebenkosten<br />

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs<br />

ist die uneingeschränkte formularmäßige<br />

Auferlegung der Instandhaltung<br />

und Instandsetzung gemeinschaftlich<br />

genutzter Flächen und Anlagen auf den<br />

Mieter unwirksam. Mit einer derartigen<br />

Vereinbarung werden dem Mieter auch<br />

Kosten übertragen, die nicht durch seinen<br />

Mietgebrauch veranlasst sind und<br />

die nicht in seinen Risikobereich fallen.<br />

Ihm werden dadurch, dass er die gemeinschaftlich<br />

genutzten Flächen und<br />

Anlagen in dem bei Mietbeginn bestehenden,<br />

in der Regel gebrauchten Zustand<br />

vorfindet , die Reparatur- bzw.<br />

Erneuerungskosten für die Behebung<br />

anfänglicher Mängel bzw. bereits vorhandener<br />

Abnutzungen durch Reparatur<br />

oder Erneuerung aufgebürdet, deren<br />

Höhe für ihn nicht überschaubar ist.<br />

(BGH, 06.04.2005 XII ZR 158/01 84)<br />

Prozesskostenhilfe auch<br />

für Gewerbetreibende<br />

Einer Prozesspartei, die nach ihren persönlichen<br />

und wirtschaftlichen Verhältnissen<br />

die Kosten der Prozessführung<br />

nicht, nur zum Teil oder nur in Raten<br />

aufbringen kann, kann auf Antrag Prozesskostenhilfe<br />

bewilligt werden. Diese<br />

Möglichkeit besteht auch für Gewerbetreibende.<br />

(OLG Jena, 02.01.2006 5 W<br />

642/05)<br />

Unwirksame Ausübung einer<br />

Verlängerungsoption per Telefax<br />

Ein für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossener<br />

Gewerbemietvertrag<br />

enthielt eine Verlängerungsoption zugunsten<br />

des Mieters, die bis zu einem<br />

bestimmten Stichtag ausgeübt werden<br />

konnte. Der Mieter übersandte<br />

dem Vermieter innerhalb dieser Frist<br />

ein Fax, in dem er die Ausübung der<br />

Option erklärte. Da der Mietvertrag für<br />

längere Zeit als ein Jahr geschlossen<br />

worden war, bedurfte er gemäß § 550<br />

BGB der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis<br />

gilt grundsätzlich auch<br />

für alle Änderungen, Ergänzungen oder<br />

sonstige Nebenabreden. Die Übermittlung<br />

eines Telefaxes erfüllt nicht die<br />

gesetzliche Schriftform. Die Erklärung<br />

des Mieters war somit unwirksam. Der<br />

Vermieter musste sich nicht auf die Verlängerung<br />

des Mietvertrages einlassen.<br />

(OLG Köln, 29.11.2005 22 U 105/05)<br />

Rechnungen auf Thermopapier<br />

Alle Rechnungen die sie erhalten, müssen<br />

über den gesamten Zeitraum von<br />

zehn Jahren gut lesbar sein. In diesem<br />

Zusammenhang ist darauf hinzuweisen,<br />

dass die Schrift von Belegen und Rechnungen<br />

auf Thermopapier (z. B. Tankquittungen)<br />

häufig bereits nach kurzer<br />

Zeit verblasst und nicht mehr lesbar ist.<br />

Es wird deshalb dringend empfohlen,<br />

diese Rechnungen zeitnah auf normales<br />

Papier zu kopieren und die Kopie<br />

zur Originalrechnung zu heften.<br />

Wohnungseigentümer können<br />

Steuerermäßigung für<br />

haushaltsnahe Dienstleistungen<br />

beanspruchen<br />

Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung<br />

ist die Steuerermäßigung<br />

für haushaltsnahe Dienstleistungen<br />

auch dann zu gewähren, wenn die Auftragsvergabe<br />

durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

oder deren Verwalter<br />

erfolgt. Sowohl der Wortlaut als<br />

auch der Zweck von § 35a Abs.2 EStG<br />

rechtfertigen es nicht, Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

von der Steuerermäßigung<br />

generell auszuschließen.<br />

(FG BW 17.5.2006, 13 K 262/04)<br />

Verzugszinssätze, Stand 1.7.06<br />

Zinsberechnung nach § 16 Nr. 5 VOB/B<br />

Fassung 2000:<br />

• alle Verbrauchergruppen 5% über<br />

Spitzenrefinanzierungsfacilität<br />

ab Datum SRF Satz Verzugszinsen<br />

06.06.03 3% 8,0%<br />

Zinsberechnung nach §16 Nr. 5 VOB/B<br />

Fassung 2002, bzw. §§ 247, 288 BGB für:<br />

• (Privat-) Verbraucher 5% über Basiszins<br />

• Unternehmen 8% über Basiszins<br />

ab Datum Basiszinsatz Verzugszinsen<br />

01.07.06 1,95% 6,95% Verbr.<br />

9,95% Untern.<br />

Der Basiszinssatz kann sich am 1.1.<br />

und 1.7. eines Jahres ändern!<br />

Nehmen Sie Bankkredite in Anspruch, kann<br />

gegen Vorlage einer Bankbestätigung auch<br />

ein höherer Verzugszins berechnet werden.<br />

Link auf den Zinsrechner:<br />

www.basiszinssatz.info


Seite 8 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Brennpunkt Handwerk 3/ 006<br />

Lohnfortzahlung:<br />

Nachweis einer neuen Erkrankung<br />

Grundsätzlich genügt es, dass ein Arbeitnehmer<br />

am Anfang einer Erkrankung<br />

eine „Erstbescheinigung” des behandelnden<br />

Arztes vorlegt. Dies reicht<br />

jedoch dann nicht aus, wenn der Mitarbeiter<br />

bereits sechs Wochen arbeitsunfähig<br />

krank war. Ein neuer Anspruch<br />

auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall<br />

für weitere sechs Wochen entsteht nur,<br />

falls nachweislich eine neue Erkrankung<br />

vorliegt. Für diesen Nachweis genügt<br />

es nicht, dass der Arbeitnehmer eine<br />

neue „Erstbescheinigung” des behandelnden<br />

Arztes vorlegt, weil sich hieraus<br />

die Art der Erkrankung nicht ergibt. Der<br />

Arbeitnehmer hat daher auf Verlangen<br />

des Arbeitgebers seinen Arzt von der<br />

Schweigepflicht zu entbinden und damit<br />

die Feststellung zu ermöglichen, ob eine<br />

neue und nicht nur eine Fortsetzung der<br />

vorangegangenen Erkrankung vorliegt.<br />

(LAG Hamm, 18.01.2006 18 Sa 1418/05)<br />

Wer haftet für Falschgeld?<br />

Wenn bei der „Bar-Kassierung” der Mitarbeiter<br />

einen falschen Fünfzig-Euro-<br />

Schein annimmt, kann ihm dies nicht<br />

angelastet werden. Nur wenn ihm eine<br />

„grobe Fahrlässigkeit” (z. B. sehr plumpe<br />

Fälschung) nachgewiesen werden<br />

kann, kann er haftbar gemacht werden.<br />

Missbrauch folgt Kündigung<br />

Benutzt ein Arbeitnehmer das ihm für<br />

die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />

von dem Arbeitgeber zur Verfügung<br />

gestellte Kfz immer wieder für<br />

private Fahrten und ist ihm deswegen<br />

bereits einmal eine Abmahnung ausgesprochen<br />

worden, so kann ihm gekündigt<br />

werden. „Der private Gebrauch<br />

firmeneigener Gegenstände ist – nach<br />

entsprechender Abmahnung – stets ein<br />

Kündigungsgrund.” (AG FFM, 22 Ca<br />

9208/04)<br />

Verspätete<br />

Kündigungsschutzklage unzulässig<br />

Ein gekündigter Arbeitnehmer hatte es<br />

nach erfolgter Kündigung versäumt,<br />

innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage<br />

zu erheben. Als Begründung<br />

gab er an, der Arbeitgeber<br />

habe ihn bei Ausspruch der Kündigung<br />

nicht auf diese Frist hingewiesen. Das<br />

LAG machte deutlich, dass es nicht<br />

Sache der Arbeitgeber sei, einen Mitarbeiter<br />

auf Klagefristen hinzuweisen.<br />

Vielmehr müsse sich jeder Arbeitnehmer<br />

selbst darum kümmern, ob und wie er<br />

dagegen vorgehen könne und wies die<br />

Klage ab. (LAG RLP, 10 Ta 245/05)<br />

Arbeitsrecht<br />

Ärztliches Attest nicht ohne<br />

weiteres anzweifeln<br />

Der Arbeitgeber bezweifelte die Arbeitsunfähigkeit<br />

seines Arbeitnehmers und<br />

kündigte diesem fristlos. Das Gericht gab<br />

daraufhin einer Kündigungsklage des<br />

Arbeitnehmers statt. Arbeitgeber dürfen<br />

nämlich ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen<br />

nicht ohne weiteres<br />

anzweifeln. (LAG RLP, 4 Sa 728/04)<br />

Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall<br />

während Nebentätigkeit<br />

Ein Arbeitgeber ist auch dann zur Lohnfortzahlung<br />

im Krankheitsfall verpflichtet,<br />

wenn ein Arbeitnehmer bei einer Nebentätigkeit<br />

ohne sein Verschulden verletzt<br />

wird. Dies gilt selbst dann, wenn der<br />

Mitarbeiter die Nebentätigkeit gegenüber<br />

dem Arbeitnehmer wahrheitswidrig<br />

nicht angegeben hat. (LAG Hamm,<br />

08.02.2006 18 Sa 1083/05)<br />

Kündigung wegen Diebstahls einer<br />

geringwertigen Sache<br />

Obwohl in einem Kaufhaus durch einen<br />

Anschlag ausdrücklich darauf hingewiesen<br />

wurde, dass der Verzehr unbezahlter<br />

Ware durch Mitarbeiter zur fristlosen<br />

Kündigung führt, ließ sich eine Verkäuferin<br />

dazu hinreißen, in der Pause ein<br />

von einer Kollegin „kostenlos organisiertes”<br />

Wurstbrötchen zu verzehren.<br />

Die daraufhin ausgesprochene Kündigung<br />

hatte vor dem Landesarbeitsgericht<br />

Düsseldorf jedoch keinen Bestand.<br />

Entgegen der in diesen Fällen recht arbeitgeberfreundlichen<br />

Rechtsprechung<br />

des Bundesarbeitsgerichts meinten die<br />

Richter hier, dass im Fall eines äußerst<br />

geringwertigen Diebstahls durch eine 20<br />

Jahre lang unbeanstandet beschäftigte<br />

Arbeitnehmerin eine vorherige Abmahnung<br />

angezeigt gewesen wäre. (LAG<br />

DD, 11.05.2005 23 (11) Sa 115/05)<br />

Unzulässige Rückzahlungsklausel<br />

hinsichtlich Ausbildungskosten<br />

Seit In-Kraft-Treten des Schuldrechtsreformgesetzes<br />

Anfang 2001 findet eine<br />

Inhaltskontrolle vorformulierter Vertragsbedingungen<br />

nach den §§ 305 ff. BGB<br />

auch im Bereich des Arbeitsrechts statt.<br />

Haben die Parteien in einem vom Arbeitgeber<br />

vorformulierten Arbeitsvertrag<br />

vereinbart, dass ein Arbeitnehmer bei<br />

Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

vor Ablauf einer bestimmten Frist vom<br />

Arbeitgeber übernommene Ausbildungskosten<br />

zurückzahlen muss, ohne<br />

dass es auf den Grund der Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses ankommt, ist<br />

diese Rückzahlungsklausel unwirksam.<br />

Sie benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen<br />

den Geboten von Treu und Glau-<br />

ben unangemessen und ist damit nach §<br />

307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Eine<br />

Auslegung der Klausel dahingehend,<br />

dass sie nur für den Fall gilt, dass das<br />

Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer<br />

selbst oder wegen eines von ihm zu<br />

vertretenden Grundes durch den Arbeitgeber<br />

beendet wird, lässt das Bundesarbeitsgericht<br />

nicht zu. (BAG, 11.04.2006<br />

9 AZR 610/05)<br />

Vorsicht bei Arbeitsverträgen<br />

mit Zweckbefristungen<br />

Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf<br />

zu seiner Wirksamkeit nach dem<br />

Gesetz der Schriftform. Bei befristeten<br />

Arbeitsverhältnissen, die nicht zu einem<br />

bestimmten Datum, sondern mit Erreichen<br />

eines bestimmten Zwecks enden<br />

sollen, muss die schriftliche Befristungsabrede<br />

eine genaue Bezeichnung<br />

des Vertragszwecks enthalten. Ein allgemeiner<br />

Hinweis, dass der Arbeitsvertrag<br />

„bis zur Erreichung seines Zwecks”<br />

besteht, genügt diesen Anforderungen<br />

nicht, da dies dem Arbeitnehmer keine<br />

genaue Bestimmung des Vertragsendes<br />

erlaubt. Die Unwirksamkeit einer Befristungsabrede<br />

führt dazu, dass zwischen<br />

den Parteien ein unbefristetes Arbeitsverhältnis<br />

besteht. (BAG, 21.12.2005 7<br />

AZR 541/04)<br />

Kündigungsgrund Arbeitsmoral<br />

Schlechte Arbeitsmoral kann einem<br />

Arbeitnehmer den Job kosten. Das Arbeitsgericht<br />

Frankfurt/Main hatte die<br />

betriebsbedingte Kündigung eines Lageristen<br />

bestätigt, der sich geweigert<br />

hatte, auch Aushilfsdienste zu übernehmen.<br />

Das Gericht stellte hierzu fest: Der<br />

Arbeitgeber darf im Kleinbetrieb neben<br />

sozialen Gesichtspunkten auch die<br />

schlechte Arbeitsmoral des Mitarbeiters<br />

bei der Kündigungsauswahl berücksichtigen.<br />

(AZ: 9 Ca 2183/04, AG FFM,<br />

12.9.2004)<br />

Haftungsausschluss: Die in diesem Magazin<br />

abgedruckten Artikel, Formulare und<br />

Empfehlungen wurden mit größtmöglicher<br />

Sorgfalt und nach bestem Wissen recherchiert<br />

und erstellt. Sie erheben aber keinen<br />

Anspruch auf Vollständigkeit. Fehler sind nie<br />

auszuschließen. Auch wird die Verfallzeit von<br />

Gesetzen und Verordnungen immer kürzer.<br />

Es wird deshalb keine Gewähr für Aktualität,<br />

Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der<br />

in diesem Magazin bereitgestellten Informationen<br />

übernommen. Für Schäden materieller<br />

oder immaterieller Art, die durch die Nutzung<br />

oder Nichtnutzung der dargebotenen<br />

Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter<br />

und unvollständiger Informationen<br />

unmittelbar oder mittelbar verursacht werden,<br />

haften der Herausgeber und die beteiligten<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong>en nicht, sofern<br />

ihnen nicht nachweislich vorsätzliches oder<br />

grob fahrlässiges Verschulden zur Last gelegt<br />

werden kann.


Brennpunkt Handwerk 3/ 006 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Seite 9<br />

Der verwöhnte Kunde – und wie Unternehmen<br />

ihn wieder für sich gewinnen<br />

Stagnierende Binnennachfrage, Kaufzurückhaltung<br />

und die hohe Preissensibilität<br />

der Kunden bereiten den<br />

deutschen Unternehmen schon seit<br />

längerem Sorgen. Die Ursachen werden<br />

vor allem in der konjunkturellen Situation<br />

und in der Mentalität des deutschen<br />

Verbrauchers gesucht. Aber woher<br />

kommt diese „Geiz ist geil“-Mentalität<br />

der Verbraucher in Deutschland? Sind<br />

die Deutschen geizig? Oder haben die<br />

Unternehmen die Kunden selbst zu<br />

„Schnäppchenjägern“ erzogen?<br />

Das Mainzer Marktforschungsunternehmen<br />

forum! beantwortet diese und<br />

andere Fragen zusammen mit der Deutschen<br />

Gesellschaft für Qualität e.V.,<br />

Frankfurt, im Rahmen der Studieninitiative<br />

Excellence Barometer (ExBa). Seit<br />

2001 ermittelt das ExBa empirisch gesicherte<br />

Erkenntnisse über die Erfolgsfaktoren<br />

unternehmerischen Handelns.<br />

Dazu werden jährlich in verschiedenen<br />

Teilstudien Top-Entscheider, Konsumenten,<br />

Arbeitnehmer und die Bevölkerung<br />

befragt. 1<br />

Ergebnis der Konsumenten-Studie in<br />

2005: Die Geizwelle ist teilweise ein<br />

hausgemachtes Problem. Statt die<br />

Emotionen der Verbraucher anzusprechen,<br />

haben viele Unternehmen jahrelang<br />

versucht, den Kunden vor allem<br />

rational zu gewinnen: über den Preis.<br />

Doch nur einer kann Preisführer sein.<br />

Wer diese Positionierung nicht erreicht,<br />

muss sich heute fragen, wie sein Unternehmen<br />

wieder aus dieser Preisspirale<br />

herauskommt.<br />

Ist die konjunkturelle Lage<br />

an allem Schuld?<br />

Kaufzurückhaltung und Preisfixierung<br />

der deutschen Verbraucher sind Fakt -<br />

doch was ist die Ursache? Nur die konjunkturelle<br />

Situation als Ursache zu sehen,<br />

greift zu kurz. Das ExBa zeigt, dass<br />

die wirtschaftliche Lage der Verbraucher<br />

so bedrückend nicht ist – im Gegenteil.<br />

Zwar schätzt die Bevölkerung im Jahr<br />

2005 die gesamtwirtschaftliche Lage<br />

in Deutschland als eher schlecht ein,<br />

die eigene wirtschaftliche Lage wurde<br />

jedoch zunehmend als gut bezeichnet.<br />

In Zahlen ausgedrückt heißt das: Über<br />

zwei Drittel der befragten Bevölkerung<br />

sind der Meinung, dass es der Wirtschaft<br />

unseres Landes schlecht geht,<br />

aber nur 13 Prozent geben an, es gehe<br />

ihnen persönlich schlecht.<br />

Die Verbraucher bilden sich also ein<br />

Urteil über die konjunkturelle Situation<br />

1 Der folgende Beitrag ist ein Auszug aus dem Berichtsband<br />

des Excellence Barometers 2005 „Excellence - Erfolg im Trend“<br />

ihres Landes unabhängig von ihrer persönlichen<br />

Situation. Das ist kein neues<br />

Phänomen. Sicherlich spielt dabei die<br />

negative Medienberichterstattung über<br />

die wirtschaftliche Lage Deutschlands<br />

eine große Rolle, genauso wie die Kommunikation<br />

mancher Unternehmen, deren<br />

einzige Botschaften rigide Sparprogramme,<br />

Mitarbeiterentlassungen und<br />

Lohnkürzungen sind.<br />

Die Zahlen der Studie belegen indes<br />

beeindruckend, dass sich die eigene<br />

wirtschaftliche Lage seit 2003 stark<br />

verbessert hat: Weit über ein Drittel der<br />

befragten Bevölkerung gibt in 2005 an,<br />

es gehe ihnen gut. 2003 waren dies nur<br />

15 Prozent.<br />

Was ist also dann der Grund für die<br />

„Geiz ist geil“-Mentalität der Verbraucher?<br />

Ist ihnen Qualität nicht mehr<br />

wichtig?<br />

Qualität zählt – mehr denn je!<br />

Im Gegenteil: Qualität hat für die deutschen<br />

Verbraucher immer noch einen<br />

überragenden Stellenwert – und zwar<br />

unabhängig von Merkmalen wie Geschlecht,<br />

Alter und Einkommen. Dieses<br />

Bild ergibt sich eindeutig aus den Entscheidungskriterien<br />

für die Wahl eines<br />

bestimmten Herstellers, Anbieters oder<br />

Dienstleisters und aus dem Kaufverhalten<br />

der Verbraucher.<br />

Im Durchschnitt aller abgefragten<br />

Produkt- und Dienstleistungssparten<br />

(darunter Arztpraxen, Lebensmittelgeschäfte,<br />

Elektrofachgeschäfte und<br />

Heimwerkermärkte) ist Qualität das<br />

wichtigste Entscheidungskriterium<br />

bei der Wahl eines Anbieters. Erst am<br />

zweitwichtigsten ist den Verbrauchern<br />

der Preis, gefolgt von der räumlichen<br />

Nähe bzw. Vertrautheit des Anbieters,<br />

dem Service und der Bekanntheit und<br />

Reputation.<br />

Auch das Kaufverhalten der Verbraucher<br />

bestätigt diese Tendenz. Der Aussage<br />

„Gute Qualität lasse ich mir gern<br />

etwas kosten“ stimmen über 80 Prozent<br />

der Verbraucher vollständig bzw.<br />

eher zu . Dieser Wert steigt seit 2003<br />

kontinuierlich an und er ist konstant<br />

über alle untersuchten Merkmale. Die<br />

Verbraucher orientieren sich beim Kauf<br />

außerdem zunehmend an Gütesiegeln<br />

und Zertifizierungen – auch ein Zeichen<br />

für eine steigende Wertschätzung von<br />

Qualität.<br />

Qualität ist Trumpf?<br />

Qualität ist Trumpf. Aber Qualität darf<br />

nichts kosten. Zu dieser Einstellung<br />

haben nicht zuletzt die Unternehmen<br />

selbst mit ihrer Preisstrategie beigetragen.<br />

Als einzige Antwort auf die Kaufzurückhaltung<br />

der Verbraucher drehen sie<br />

immer wieder an der Preisschraube. So<br />

haben die Verbraucher „gelernt“, dass<br />

gute Qualität nicht viel kosten muss<br />

und dass sie selbst bei großen Marken<br />

immer wieder mit Rabattaktionen und<br />

Preissenkungen rechnen können. Dadurch<br />

ist das Gefühl für ein angemessenes<br />

Verhältnis von Qualität und Preis<br />

nach und nach abhanden gekommen<br />

- die Kunden reagieren zu Recht mit<br />

„Billig-will ich“.<br />

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Die<br />

Verbraucher können gleiche Produkte<br />

in ihrer Qualität nicht unterscheiden:<br />

Fast zwei Drittel der Verbraucher sind


Seite 10 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Brennpunkt Handwerk 3/ 006<br />

vollständig bzw. eher der Meinung,<br />

dass Qualitätsunterschiede bei gleichen<br />

Produkten verschiedener Hersteller<br />

nicht erkennbar seien. Wenn<br />

also das wichtigste Kriterium bei einer<br />

Kaufentscheidung die Qualität ist, diese<br />

aber von den Verbrauchern nicht<br />

zu unterscheiden ist, was zählt dann?<br />

Alternative Differenzierungsmöglichkeiten<br />

wie Service oder Image werden<br />

von den meisten Anbietern kaum oder<br />

nur unzureichend genutzt bzw. nicht<br />

konsequent genug kommuniziert. Dem<br />

Verbraucher fehlt so beim Kauf oder<br />

Wahl einer Dienstleistung eine andere<br />

Orientierung als der Preis, daraus folgt:<br />

Müssen sich Verbraucher zwischen<br />

zwei Produkten ohne erkennbare Qualitätsunterschiede<br />

entscheiden, dann<br />

orientieren sie sich am Preis.<br />

Was bedeutet das für<br />

die Unternehmen?<br />

Welche Konsequenzen können Unternehmen<br />

– auch und insbesondere die Handwerksbetriebe<br />

- aus diesen Erkenntnissen<br />

ziehen? Wie sollten bzw. können sie<br />

ihre Strategien ändern, um Kunden (auch<br />

langfristig) zu gewinnen? Wie können sie<br />

die ständig nach unten drehende Preisspirale<br />

anhalten und damit auch die negative<br />

Entwicklung der Margen?<br />

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass<br />

es erfolgreiche Positionierungen jenseits<br />

der Preisstrategie gibt. Welche<br />

Positionierung die richtige ist, müssen<br />

indes die Unternehmen für ihre Kunden<br />

und Produkte selbst beantworten. Dabei<br />

sollten sie genau hinhören, wie ihre<br />

Kunden denken und fühlen, welches<br />

Kaufverhalten sie aufweisen und welche<br />

Mechanismen bei der Wahl eines<br />

speziellen Unternehmens bzw. eines<br />

ausgewählten Anbieters greifen.<br />

Natürlich variiert das Kaufverhalten<br />

je nach Alter, Einkommen oder Geschlecht.<br />

Die Schnäppchenjäger finden<br />

sich besonders häufig in der Gruppe<br />

der jungen Verbraucher. Diese orientieren<br />

sich stärker am Preis und sind<br />

dabei ganz gezielt auf der Suche nach<br />

besonders preisgünstigen Angeboten.<br />

Ältere und besser Verdienende wünschen<br />

sich hingegen mehr Service<br />

und sind bereit, dafür auch mehr Geld<br />

zu zahlen. Besonders diese Verbrauchergruppe<br />

könnten Unternehmen mit<br />

ausgebauten Serviceleistungen gewinnen<br />

– Leistungen, die wiederum von<br />

den Jungen noch nicht so geschätzt<br />

werden. Bei dieser Verbrauchergruppe<br />

könnte das Mehr an Service zugunsten<br />

eines besseren Preis-Leistungs-Angebotes<br />

eingeschränkt werden.<br />

Viel stärker muss auch wieder die Pflege<br />

der Marke in den Mittelpunkt rücken.<br />

Die ExBA-Studie belegt eindrucksvoll<br />

die wichtige Rolle des Markenimages<br />

als Erfolgsfaktor bei der Kundengewinnung.<br />

Auch der kleine Handwerksbetrieb<br />

kann seine Marke pflegen: Sei<br />

es durch die Renovierung des Ladens,<br />

der Auffrischung des Firmenschildes,<br />

der Schulung seiner Mitarbeiter als<br />

Aushängeschild des Unternehmens in<br />

Freundlichkeit und Service oder dem<br />

Kundenevent am Ende jeden Jahres.<br />

Fazit:<br />

Die Zahlen aus dem Excellence Barometer<br />

stimmen positiv: Die Verbraucher<br />

in Deutschland sind nicht<br />

geizig. Im Gegenteil: Die Deutschen<br />

legen viel Wert auf Qualität und Service<br />

und sind auch bereit, dafür mehr<br />

Geld auszugeben – und dieser Trend<br />

wird sich weiter entwickeln. Es sind<br />

die Unternehmen, die aufgefordert<br />

sind, sich stärker in die Köpfe der<br />

immer anspruchsvolleren Verbraucher<br />

hineinzudenken und alternative<br />

Positionierungen zur Preisstrategie<br />

zu entwickeln. Die Billig-Preisstrategie<br />

wird dabei nicht per se verurteilt,<br />

sie ist sogar für manche Zielgruppen<br />

genau die richtige. Aber nur wenige<br />

Unternehmen können damit erfolgreich<br />

sein.<br />

Wer sich differenzieren und klar positionieren<br />

will, braucht ein durchdachtes<br />

Zielgruppenmanagement mit der konsequenten<br />

Ausrichtung auf den Kunden<br />

und seine Wünsche. Wie man<br />

das Markenimage pflegt, wie man die<br />

Verbraucher emotional anspricht und<br />

ihnen einen Marken-Mehrwert bietet,<br />

dazu bedarf es sorgfältiger Grundlagenarbeit.<br />

Die Unternehmen sollten in<br />

jedem Fall wieder mehr dafür sorgen,<br />

dass die Verbraucher „Lust“ haben, zu<br />

konsumieren, statt immer nur auf die<br />

Umsatzkurve zu setzen.<br />

Autor Roman Becker, geb. 1968, ist Geschäftsführer<br />

der forum! Marktforschung GmbH, Mainz.<br />

Als wissenschaftlicher Leiter und Initiator ist er<br />

für die Konzeption, Durchführung und Kommunikation<br />

der ExBa-Studie verantwortlich.<br />

Was ist eigentlich<br />

„Elterliche Aufsichtspflicht“?<br />

Nach dem BGB können Kinder unter<br />

7 Jahren für den von ihnen verursachten<br />

Schaden nicht verantwortlich<br />

gemacht werden, ältere Kinder<br />

nur unter bestimmten Voraussetzungen.<br />

Wer muss dann aber für einen entstandenen<br />

Schaden aufkommen?<br />

Die Eltern haften Kraft Gesetzes als<br />

Inhaber des Personensorgerechts<br />

gegenüber dem minderjährigen<br />

Kind, falls dieses einen Dritten widerrechtlich<br />

schädigt. Es sei denn,<br />

sie können beweisen, dass sie ihre<br />

Aufsichtspflicht erfüllt haben oder<br />

der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung<br />

entstanden wäre.<br />

Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt<br />

sich dabei nach Alter, Eigenart<br />

und Charakter des Kindes, sowie<br />

nach der Vorhersehbarkeit des Verhaltens.<br />

Eine wichtige Rolle spielt<br />

auch, was man von verständigen Eltern<br />

in einer solchen Situation hätte<br />

erwarten können, um Schädigungen<br />

Dritter zu verhindern.<br />

Die Eltern haben die Pflicht, sich<br />

darum zu kümmern, womit sich<br />

Kinder in ihrer Freizeit beschäftigen,<br />

insbesondere wenn die Kinder<br />

zu üblen Streichen neigen. Ein sehr<br />

strenger Maßstab, je nach Alter, gilt<br />

für die Belehrungspflichten über die<br />

Gefährlichkeit des Feuers und die<br />

Überwachungspflichten hinsichtlich<br />

des Umgangs mit und der Verwahrung<br />

von Feuerzeugen und Streichhölzern.<br />

Videoüberwachung<br />

am Arbeitsplatz<br />

Nach einem Urteil des LAG Köln ist<br />

bei Diebstahlverdacht die heimliche<br />

Videoüberwachung von Mitarbeitern<br />

unter bestimmten Voraussetzungen<br />

erlaubt. Ein Verdächtiger darf aber<br />

nicht permanent überwacht werden<br />

und es darf keine andere Möglichkeit<br />

bestehen, Straftaten oder schwere<br />

Verfehlungen aufzuklären.<br />

Geklagt hatte ein Mitarbeiter einer<br />

Fluglinie, dem der Diebstahl aus Koffern<br />

von Fluggästen nachgewiesen<br />

worden und fristlos gekündigt worden<br />

war. Nach Ansicht der Richter sei<br />

durch die 20-minütige Überwachung<br />

an einem Tag jedoch nur geringfügig<br />

in sein Persönlichkeitsrecht eingegriffen<br />

worden. Zugleich sprach der<br />

Rückgang der Diebstahlsquote um<br />

60-92% durch die Überwachung in<br />

den Augen der Richter für die verdeckte<br />

Überwachung (9Ta361/05).


Brennpunkt Handwerk / 006 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Seite 11<br />

Wenn in deutschen Büros plötzlich die Computer still stehen<br />

und nichts mehr läuft, dann liegt das meist an defekten<br />

Stromleitungen und fehlerhaften Elektroinstallationen. Computerviren<br />

sind nur in sieben Prozent der Fälle am Blackout<br />

schuld. In 60 Prozent der Fälle heißt die Ursache: Mängel in<br />

der Infrastruktur und überalterte Installationen. Aus diesem<br />

Grund dreht sich bei den diesjährigen Sicherheits- und Energiespartagen<br />

der Deutschen Elektrohandwerke vom 2. bis<br />

27. Oktober 2006 alles um das gewerbliche Büro.<br />

Jedem Betrieb droht ein Desaster, wenn die vorhandenen<br />

Elektroleitungen aus Kosten- oder Zeitgründen nicht rechtzeitig<br />

ersetzt oder erweitert wurden und dies trotz einer deutlich<br />

erhöhten Zahl angeschlossener Geräte. Die Folge solcher<br />

Nachlässigkeit: Die überlasteten Leitungen erwärmen<br />

sich stark und es kommt zu einem Hitzestau, der dann in<br />

einem Schwelbrand gipfeln kann.<br />

Bis die betroffenen Arbeitsplätze wieder intakt sind, vergehen<br />

oft Tage. Es entstehen Kosten, die den Unternehmer unnötig<br />

belasten - ganz zu schweigen vom möglichen Verlust<br />

wertvoller Daten. Mehr als 40 Prozent der Unternehmen, die<br />

einen schwerwiegenden Datenverlust erleiden, müssen unmittelbar<br />

nach dem Schadensfall schließen. Weitere 29 Prozent<br />

erholen sich nicht mehr davon, so dass sie innerhalb der<br />

nächsten beiden Jahre aufgeben müssen.<br />

Sicherheit am Arbeitsplatz<br />

Die Sicherheit am Arbeitsplatz spielt also bei den bundesweiten<br />

Aktionen und Beratungsangeboten der Elektro-Innungsfachbetriebe<br />

während der Sicherheits- und Energiespartage<br />

die zentrale Rolle. Dabei rückt die Aufklärungskampagne der<br />

Deutschen Elektrohandwerke, die alljährlich die Verbraucher<br />

rund um die Themen Strom und Energie informiert, den<br />

E-CHECK in den Mittelpunkt. Beim E-CHECK werden alle<br />

Elektroinstallationen und elektrischen Geräte wie Computer,<br />

Drucker, Kopierer, Aktenvernichter und Bildschirme geprüft.<br />

Aber auch Kontroll- und Sicherheitssysteme, Arbeitsplatzbeleuchtung,<br />

Schutzeinrichtungen gegen Blitzschlag und Überspannung<br />

nimmt der E-CHECK unter die Lupe. Auch Überspannungen<br />

zum Beispiel bei Gewittern wirken sich fatal auf<br />

die Hardware wie etwa E-Mail-Server aus.<br />

Ein Ausfall kann hier zum Verlust der zuletzt gesicherten Daten<br />

führen. Veraltete Sicherungsverteiler, überlastete Stromkreise<br />

und Isolationsfehler sind häufig unterschätzte Risikofaktoren.<br />

Es können nicht nur enorme finanzielle Schäden<br />

entstehen. Vielmehr wird hier auch die Gesundheit der Angestellten<br />

leichtfertig aufs Spiel gesetzt, denn bei Schwelbränden<br />

entwickeln sich giftige Gase.<br />

Jeder Betriebsinhaber oder GmbH-Geschäftsführer muss sich<br />

darüber im Klaren sein, dass er mit seinem Privatvermögen<br />

haftet, wenn in seinem Unternehmen Computersysteme ausfallen<br />

und es dadurch zu Datenverlusten mit erheblichen wirtschaftlichen<br />

Folgen für das Unternehmen kommt, die dessen<br />

Existenz in Gefahr bringen. Im Schadensfall müsse er gegenüber<br />

Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften oder<br />

Versicherungen nachweisen, dass die Elektroanlage<br />

regelmäßig geprüft wurde. Aber<br />

obwohl die Wiederholungsprüfung aller<br />

Elektrogeräte und -anlagen in einem<br />

Betrieb laut der Unfallverhütungsvorschrift<br />

Pflicht ist und Betriebsinhaber<br />

für Personen- und Sachschäden haften,<br />

vernachlässigen viele Firmen die<br />

Wartung ihrer elektrischen Anlagen.<br />

- Anzeige -<br />

Stromausfall durch Kabelbrand – und der Betrieb steht still!<br />

Sichern Sie Ihre Arbeitsplätze: Datenverlust kann die Existenz bedrohen!<br />

Mit den Sicherheits-<br />

und Energiespartagen<br />

soll<br />

der E-CHECK des<br />

deutschen Elekt<br />

r o h a n d w e r k s<br />

noch bekannter<br />

gemacht werden.<br />

Der E-CHECK<br />

ist der von den<br />

B e r u f s g e n o s -<br />

senschaften anerkannte,normgerechte<br />

Nachweis, dass alles in Ordnung ist. „Daran muss<br />

doch jeder Betriebsinhaber ein ureigenes Interesse haben!“<br />

Terminhinweis<br />

4. Empfang<br />

des Handwerks<br />

<strong>Rhein</strong>-Westerwald<br />

Daaden<br />

18. November 2006<br />

15.00 Uhr, Bürgerhaus Daaden<br />

Ehrungen<br />

Jahrgangsbeste Prüflinge<br />

Ehrungen der Prüfungsbeste der Innungen und<br />

Kammer-, Landes- und ggf. Bundessieger des<br />

Leistungswettbewerbs der Deutschen Handwerksjugend<br />

25 Jahre Meisterprüfung<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-Westerwald<br />

Postfach 1364, 56403 Montabaur<br />

Wir erbitten Ihre Anmeldung bis spätestens 3. Nov. 2006<br />

Telefon 0 26 02 / 1 00 50 / Telefax 10 05 27<br />

Gerne können Sie sich auch unter<br />

www.handwerk-rww.de/empfang anmelden.


Brennpunkt Handwerk 3/ 006 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Seite 13<br />

Mitglied der Metallhandwerker-Innung setzt auf<br />

Mietberufskleidung aus dem Hause ITEX Gaebler<br />

Flexibilität, hohe Kundenorientierung<br />

und umweltschonende Ideen gehören<br />

zu den Erfolgsfaktoren der Fuhrländer<br />

AG, dem international tätigen Windenergieanlagen-Hersteller<br />

und Mitglied<br />

der Metallhandwerker-Innung <strong>Rhein</strong>-<br />

Lahn-Westerwald. Eigenschaften, die<br />

Betriebsleiter Jürgen Höppner auch von<br />

der eingesetzten Berufskleidung erwartet.<br />

Das Servicekonzept des Montabaurer<br />

Dienstleisters ITEX Gaebler hat Fuhrländer<br />

schon vor Jahren überzeugt.<br />

Das Fuchskauten-Team – Küchen- und Servicepersonal<br />

– freut sich über die stets frische<br />

Berufskleidung.<br />

Die Fuhrländer AG aus Waigandshain<br />

gehört zu den Pionieren der Windenergie.<br />

Seit über 20 Jahren ist der Westerwälder<br />

Hersteller in dieser Wachstumsbranche<br />

erfolgreich tätig. „Wir bauen<br />

zuverlässige Anlagen für den Weltmarkt<br />

und legen Wert auf ein einheitliches Erscheinungsbild<br />

unserer Mitarbeiter, egal<br />

ob sie in der Fertigung, bei der Montage<br />

im Windpark oder im Service mit Kundenkontakt<br />

arbeiten“, erklärt Jürgen<br />

Höppner. „Das imagegerechte Auftreten<br />

unserer Mitarbeiter hat bei Fuhrländer<br />

hohe Priorität. Denn die blaue Arbeitskleidung<br />

sowie aufgenähte Firmenembleme<br />

und der Firmenslogan wirken<br />

positiv nach Außen und unterstreichen<br />

gleichzeitig das Wir-Gefühl. Namensem-<br />

Seit 1. Juli 2006 sind zahlreiche Arzneimittel<br />

von der Zuzahlung befreit. Um<br />

von der neuen Regelung zu profitieren,<br />

sollten alle AOK-Versicherten ihre Ärzte<br />

darauf ansprechen, ob die Verordnung<br />

eines zuzahlungsfreien Arzneimittels in<br />

Betracht kommt. Ermöglicht wird die<br />

Befreiung durch das Gesetz zur Verbesserung<br />

der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung,<br />

das am 1. Mai 2006<br />

in Kraft trat.<br />

Damit hat der Gesetzgeber die Grundlagen<br />

dafür geschaffen, dass die Versicherten<br />

der gesetzlichen Krankenkassen<br />

eine Reihe von Arzneimitteln ohne Zuzahlung<br />

erhalten können. Voraussetzung<br />

ist zunächst, dass es für das jeweilige<br />

bleme schaffen die Individualität, die die<br />

Mitarbeiter wünschen“.<br />

Einmal wöchentlich holt ITEX Gaebler<br />

die verschmutzten Arbeitshosen und<br />

–jacken ab und ersetzt sie durch frisch<br />

gepflegte Berufskleidung. „Auch kleine<br />

Risse oder abgerissene Knöpfe, wie sie<br />

im harten Montagealltag entstehen, werden<br />

automatisch beseitigt oder ersetzt“,<br />

so Höppner. Das Mietservice-Konzept hat<br />

so überzeugt, dass jetzt auch das Hotel-<br />

Restaurant Fuchskaute, ein Fuhrländer<br />

Tochterunternehmen mit derzeit 30 Mitarbeitern,<br />

eingebunden ist. „Die Kleidung<br />

unserer Küchenmitarbeiter unterliegt genauso<br />

besonderen Ansprüchen wie die<br />

Ausstattung unserer Bedienungen, die<br />

stets adrett aussehen müssen.“<br />

Für die unternehmerische Entscheidung<br />

Mietberufskleidung einzuführen, standen<br />

auch wirtschaftliche Gründe im Vordergrund.<br />

Moderate Kosten, feste Leasingraten<br />

und der Wegfall von Lagerkosten<br />

sprechen für sich. Ein wichtiges Entscheidungskriterium<br />

war und ist der Umweltgedanke.<br />

ITEX Gaebler setzt auf moderne<br />

Technologien, die die Umwelt und<br />

die Textilien schonen. Wasser- und Wärmerückgewinnungsowie<br />

rechnergestützte<br />

Waschmittelzugabe sind<br />

ein wichtiger Beitrag<br />

zum Umweltschutz.<br />

ITEX Gaebler GmbH &<br />

Co. KG ist seit 4 Jahren<br />

Rahmenvertragspartner<br />

der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

<strong>Rhein</strong> Westerwald.<br />

Hiervon profitieren<br />

auch die Innungsbetriebe,<br />

die einen 5%igen<br />

Handwerker-Rabatt auf<br />

alle Serviceleistungen<br />

erhalten.<br />

Arzneimittel einen Festbetrag gibt. Festbeträge<br />

sind in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

festgelegte Höchstpreise<br />

für bestimmte Arzneimittel. Bietet<br />

nun der Hersteller das betreffende Medikament<br />

zu einem Preis an, der 30% oder<br />

mehr unter dem geltenden Festbetrag<br />

liegt, können die Spitzenverbände der<br />

Krankenkassen die Zuzahlungsbefreiung<br />

beschließen.<br />

Die Spitzenverbände der Krankenkassen<br />

informieren regelmäßig über die<br />

jeweils zuzahlungsfreien Produkte in<br />

einer Übersicht auf der Internetseite<br />

www.gkv.info.<br />

Die Veröffentlichung enthält sowohl eine<br />

alphabetische Auflistung mit den Namen<br />

Der Firmenslogan „Friendly Energy“ und das<br />

markante Fuhrländer „F“ auf der blauen Kleidung<br />

der Techniker und Monteure tragen ein<br />

Stück des Fuhrländer Corporate Designs nach<br />

außen.<br />

Vom ersten Ausbildungstag an tragen die 50 Fuhrländer-Lehrlinge<br />

perfekt sitzende Arbeitskleidung.<br />

Jetzt zahlreiche Arzneimittel ohne Zuzahlung<br />

der Präparate als auch eine Zusammenstellung<br />

der Wirkstoffe, differenziert<br />

nach Packungsgrößen und Wirkstärken.<br />

Wir empfehlen allen AOK-Versicherten<br />

von dieser Informationsquelle Gebrauch<br />

zu machen.<br />

Auskünfte rund um die Uhr gibt es zudem<br />

für AOK-Versicherte bei Clarimedis,<br />

der medizinischen Hotline unter<br />

01801 112255. Ein Faltblatt mit Infos<br />

zu den Zuzahlungsregelungen ist in<br />

allen AOK-Geschäftsstellen erhältlich.<br />

Ebenso sind alle Apotheken darüber<br />

informiert, welche Arzneimittel von der<br />

Zuzahlung befreit sind und berücksichtigen<br />

dies automatisch bei der Einlösung<br />

der Rezepte.


Brennpunkt Handwerk 3/ 006 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Seite 15<br />

1. Westerwälder Vergabe- und Baurechtsforum<br />

beleuchtete Perspektiven des Vergaberechts<br />

Ein schwieriges Terrain hatte sich die<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-Westerwald<br />

ausgesucht, um den im Mai des<br />

letzten Jahres begonnenen Dialog mit<br />

Bauhandwerkern und Entscheidungsträgern<br />

in Verwaltungen fortzusetzen. Das<br />

lag nicht am Countryhotel in Dernbach,<br />

dem Tagungsort, in dem der Vorsitzende<br />

Kreishandwerksmeister Kurt Krautscheid<br />

50 Fachleute aus Handwerk und<br />

Verwaltungen begrüßen konnte, sondern<br />

am komplizierten und vielschichtigen<br />

Thema „Vergabe- und Baurecht“.<br />

„Eigentlich hätte man damit eine ganze<br />

Woche verbringen können“, erläuterte<br />

Detlef Stiller, Regierungsdirektor<br />

im Mainzer Wirtschaftsministerium.<br />

Er stellte den Teilnehmern des ersten<br />

Westerwälder Vergabe- und Baurechtsforums<br />

die Entwicklung des Vergaberechts,<br />

die wichtigsten Grundzüge und<br />

notwendigen Reformen vor.<br />

Früher wurde das Vergaberecht ausschließlich<br />

unter dem Blickwinkel des<br />

Haushaltsrechts gesehen. Eine gesetzliche<br />

Regelung schien nicht erforderlich,<br />

denn die Auftragsvergabe gehört zur<br />

privatrechtlichen Tätigkeit der öffentlichen<br />

Hand. Konkrete Regelungswerke,<br />

die Vergabeordnungen ohne so genannte<br />

Rechtsnormqualität, wurden von Verdingungsausschüssen<br />

geschaffen.<br />

Wesentliche neue Impulse bekam das<br />

Vergaberecht erst durch das Europarecht.<br />

Dies machte sich die Förderung<br />

des Binnenmarktes zum Ziel, in<br />

dem ein freier Waren- und Dienstleistungsverkehr<br />

herrschen sollte und die<br />

Bedingungen für einen wirksamen<br />

Wettbewerb um öffentliche Aufträge geschaffen<br />

werden sollten. Ende Juni hat<br />

die Bundesregierung nun Leitlinien für<br />

eine Vereinfachung und Modernisierung<br />

sämtlicher Vergabeverfahren beschlossen,<br />

so Stiller.<br />

Komplexes Vergaberecht nützt nur<br />

gut bezahlten Spezialisten<br />

Darauf hatte bereits Wilhelm Höser, Vorstand<br />

des Mitveranstalters Westerwald<br />

Bank, in seiner Begrüßung hingewiesen.<br />

Als Ziel sei aus Berlin ein transparentes,<br />

mittelstandsfreundliches Vergaberecht<br />

genannt worden. Möglichst viele - auch<br />

kleinere - Unternehmen sollen sich<br />

demnach zukünftig an Vergabeverfahren<br />

beteiligen können. Höser wies auf<br />

die Notwendigkeit einer verlässlichen<br />

Gesetzgebung hin. Zwar unterliege das<br />

Vergaberecht einem steten Wandel, der<br />

aber stelle keine Verbesserung dar. „Gegensätze<br />

von strengem Formalismus<br />

und richterlichen Grundsatzentscheidungen<br />

prägen das komplexe Rechts-<br />

gebiet Vergaberecht.“ Das nütze nur gut<br />

bezahlten Spezialisten.<br />

Zwei Aspekten des Themenkomplexes<br />

widmete sich das Forum intensiv. So<br />

ging Detlef Stiller ausführlich auf den<br />

Rechtsschutz bei Vergabefehlern unterhalb<br />

der so genannten Schwellenwerte<br />

ein. Dabei nämlich bestehe kein gesetzlich<br />

normierter Rechtsschutz für Anbieter.<br />

Der sei allerdings sachlich absolut<br />

geboten, denn die Beschränkung des<br />

Rechtsschutzes führe zu einem unnötig<br />

komplexen Rechtssystem.<br />

Ausführlich diskutiert wurde das Stichwort<br />

„Präqualifikation“. Thies Claußen,<br />

Geschäftsführer des Vereins für die<br />

Präqualifikation von Bauunternehmen<br />

in Bonn, war in den Westerwald gekommen,<br />

um insbesondere die Vorteile<br />

dieses Modells vorzustellen.<br />

Bislang sah die Regelung so aus, dass<br />

ein Unternehmen bei jeder öffentlichen<br />

Vergabe seine Eignung belegen musste.<br />

Seit Januar kann dies quasi vorgelagert,<br />

auftragsunabhängig und für jeden potenziellen<br />

Auftraggeber nachvollziehbar<br />

und einsehbar geschehen. Die präqualifizierten<br />

Unternehmen werden in einer<br />

Datenbank im Internet geführt. Ein gewichtiger<br />

Vorteil für öffentliche Auftraggeber,<br />

so Claußen, liegt auf der Hand:<br />

„Mit der auftragsunabhängigen Prüfung<br />

der Nachweise können erhebliche<br />

Kosten eingespart werden.“ Außerdem<br />

würde möglichen Formfehlern vorgebeugt.<br />

Insgesamt sorge das Verfahren<br />

für mehr Transparenz bei der Vergabe<br />

öffentlicher Aufträge und mache Auftragsvergaben<br />

auch für die öffentlichen<br />

Auftraggeber einfacher. Die, so stellte<br />

Hauptgeschäftsführer Erwin Haubrich<br />

fest, führten ohnehin längst intern vergleichbare<br />

Präqualifikationslisten und<br />

wüssten in der Regel auch schon bei<br />

der Ausschreibung, welches Unternehmen<br />

tatsächlich die geforderten Bedingungen<br />

erfülle. Gleichwohl entzündete<br />

sich an diesem Punkt eine strittige<br />

Diskussion, da unter dem Strich auch<br />

durch die Präqualifikation ein Mehr an<br />

Bürokratie entstehen könne, weil das<br />

Verfahren nicht flächendeckend und<br />

teilweise neben dem herkömmlichen<br />

Eignungsnachweis geführt werde. Claußen<br />

zeigte sich zuversichtlich, dass dies<br />

durch Aufklärungsarbeit verbessert werden<br />

könne.<br />

Eine gelungene Veranstaltung die Anfang<br />

nächsten Jahres ihre Fortsetzung<br />

im 2. Westerwälder Vergabe- und Baurechtsforum<br />

findet.<br />

Über den erfolgreichen Verlauf des 1. Westerwälder Baurechtsforums freuten sich Erwin Haubrich,<br />

Hauptgeschäftsführer der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-Westerwald, Thies Claußen, Geschäftsführer<br />

des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Regierungsdirektor Detlef Stiller,<br />

Referent im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes <strong>Rhein</strong>land-<br />

Pfalz, Vors. Kreishandwerksmeister Kurt Krautscheid und Kreishandwerksmeister Dirk Schmidt (v.l.)


Seite 16 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Brennpunkt Handwerk 3/ 006<br />

Günstiger Strom für das Handwerk bis 007 gesichert<br />

Mit der Liberalisierung des Strommarktes<br />

haben die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>en<br />

und RWE <strong>Rhein</strong>-Ruhr AG, KE-<br />

VAG und OIE eine Rahmenvereinbarung<br />

Strom abgeschlossen. Dieser Rahmenvereinbarung<br />

haben sich bis heute ca.<br />

3.800 Betriebe angeschlossen.<br />

Die bestehende Rahmenvereinbarung<br />

hatte eine Laufzeit bis Ende August<br />

2006. Im Mai 2006 haben die ARGE<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> und RWE <strong>Rhein</strong>-<br />

Ruhr AG/KEVAG/OIE vereinbart, die bestehende<br />

Rahmenvereinbarung Strom<br />

um ein weiteres Jahr zu verlängern.<br />

Für Kunden mit Leistungsmessung:<br />

Allen Kunden, die eine Leistungsmessung<br />

haben, wurde zwischenzeitlich<br />

die Verlängerung des Stromlieferungsvertrages<br />

mit neuen Konditionen ange-<br />

RWE <strong>Rhein</strong>-Ruhr AG<br />

Grundpreis 120,00 Euro/a<br />

Verrechnungspreis 36,00 Euro<br />

Arbeitspreis 14,81 Ct/kWh<br />

Preise gelten zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer<br />

KHS Rabatt , %<br />

auf Entgelt vor Umsatzsteuer<br />

boten. Erstmals wurde vereinbart, dass<br />

die Betriebe, abweichend von der Laufzeit<br />

der Rahmenvereinbarung, eine längere<br />

Laufzeit abschließen können. Damit<br />

sichern sich die Mitgliedsbetriebe<br />

frühzeitig den Strom für die nächsten<br />

Jahre zu günstigen Konditionen. Für die<br />

gesamte Laufzeit des Stromlieferungsvertrages<br />

wird weiterhin ein Bonus von<br />

252,- Euro gewährt.<br />

Für Kunden ohne Leistungsmessung:<br />

Für die Betriebe, die keine Leistungsmessung<br />

haben, wurde eine Verlängerung<br />

bis zum 31.08.2007 vereinbart.<br />

Erstmalig ergeben sich jedoch unterschiedliche<br />

Rabatte bei den einzelnen<br />

Energieversorgern aufgrund unterschiedlich<br />

genehmigter Tarifpreise (siehe<br />

Kasten).<br />

KEVAG<br />

Grundpreis 120,00 Euro/a<br />

Verrechnungspreis 30,60 Euro<br />

Arbeitspreis 14,56 Ct/kWh<br />

Preise gelten zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer<br />

KHS Rabatt 1,5%<br />

auf Entgelt vor Umsatzsteuer<br />

Für den Strompool ist das Ergebnis ein voller Erfolg: Attraktive Preise, Planungssicherheit<br />

und regionale Versorger stärken nicht nur das Handwerk, sondern auch die<br />

Region. Alle Partner sind bestrebt auch über den 31.08.2007 diese über Jahre erfolgreiche<br />

Kooperation fortzuführen. Hierzu werden sich die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> und<br />

KEVAG/RWE/OIE frühzeitig an den Verhandlungstisch im kommenden Jahr setzen.<br />

In den Preisen ist die Reduzierung der Netznutzungsentgelte bereits berücksichtigt.<br />

Damit ist es der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> erneut gelungen, die Strompreise<br />

für das Handwerk auf einem im bundesweiten Vergleich niedrigen Niveau festzuschreiben.<br />

Die neuen Preise gelten für die bereits teilnehmenden Betriebe wie<br />

auch für Betriebe, die dem Pool neu beitreten.<br />

Der Rahmenvertrag mit der SÜWAG wurde noch nicht verlängert, die entsprechenden<br />

Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Wir werden Sie in der<br />

nächsten Ausgabe Brennpunkt Handwerk informieren.<br />

Informationen erhalten Sie über die Geschäftsstelle oder direkt bei Frau Groth,<br />

Tel.: 02602/100510.<br />

Kammer ehrt alte Handwerker<br />

Die Handwerkskammer (HwK) Koblenz verleiht am Donnerstag, 9. November,<br />

14:30 Uhr, an Handwerkssenioren, die 1956 oder früher ihre Meisterprüfung abgelegt<br />

haben, den „Goldenen Meisterbrief”. Mit dieser Altmeisterfeier wird dem<br />

Lebenswerk der Handwerkssenioren Respekt gezollt. So sollen Tradition und<br />

Erinnerung an das Geleistete lebendig bleiben. Die HwK bittet die Senioren, sich<br />

bis Donnerstag, 19. Oktober, zur Altmeisterfeier unter der Telefonnummer 0261/<br />

39 84 15 anzumelden.<br />

5 Jahre Meisterbrief<br />

Erstmals ehrt die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-Westerwald Handwerksmeister<br />

die vor 25 Jahren ihre Meisterprüfung abgelegt haben. Die Ehrung findet<br />

ab diesem Jahr im Rahmen der Veranstaltung „Empfang des Handwerks<br />

<strong>Rhein</strong>-Westerwald“ statt. Sollten Sie Ihr 25-jähriges Meisterjubiläum im nächsten<br />

Jahr begehen, teilen Sie uns dies bitte mit dem Formblatt „Ehrungen<br />

2007“ auf der Seite 31 mit.<br />

Fahrplan<br />

Ausbildungsbus<br />

Schon seit einigen Jahren fährt im Auftrag<br />

des Westerwaldkreises ein Ausbildungsbus<br />

aus dem Raum Höhr-Grenzhausen<br />

zur Berufsschule Westerburg<br />

und zurück. Nachstehend die Hin- und<br />

Rückfahrzeiten ab Oktober 2006. Betrieben<br />

wird die Linie durch WWH-Touristik,<br />

Nistertal, Telefon-Nr. 02661-40695.<br />

Neben Einzelfahrscheinen werden auch<br />

Schülermonats-, Wochen- und Mehrfahrkarten<br />

angeboten. Falls nicht anders<br />

vermerkt, werden die örtlich bekannten<br />

Haltestellen angefahren.<br />

Hinfahrt Rückfahrt<br />

Höhr-Grenzhausen/ 6.30 Uhr 16.05 Uhr<br />

Schulzentr.<br />

Alsbach/Mitte Ort 6.38 Uhr 16.00 Uhr<br />

Wittgert/ 6.45 Uhr 15.52 Uhr<br />

Haltestelle Mitte Ort<br />

Dessen/Mitte Ort 6.48 Uhr 15.50 Uhr<br />

Oberhaid/Haltestelle 6.52 Uhr 15.46 Uhr<br />

Selters/HAST. Voba 7.00 Uhr 15.40 Uhr<br />

Goddert/Haltestelle 7.05 Uhr 15.37 Uhr<br />

Rückeroth/ 7.07 Uhr 15.35 Uhr<br />

HAST. Bundesstr.<br />

Mündersbach/Haltestelle 7.13 Uhr 15.30 Uhr<br />

Herschbach/ 7.15 Uhr 15.28 Uhr<br />

HAST. Bergstr.<br />

Schenkelberg Haltestelle 7.18 Uhr 15.27 Uhr<br />

Hartenfels/Haltestelle 7.20 Uhr 15.25 Uhr<br />

Steinen/Haltestelle 7.25 Uhr 15.20 Uhr<br />

Westerburg/Berufsschule 7.40 Uhr 15.10 Uhr<br />

Call Profi Premium:<br />

Die Festnetz-Flatrate<br />

für Geschäftskunden<br />

Seit dem 3.07.2006 gilt: Rund um die<br />

Uhr deutschlandweit sowie in die an<br />

Deutschland angrenzenden Länder für<br />

0 Cent pro Minute telefonieren.<br />

Mit dem neuen Tarif „Call Profi Premium“<br />

von T-Com erreicht man übers<br />

Festnetz der T-Com, zum Nulltarif ohne<br />

zeitliche Begrenzung somit rund die<br />

Hälfte aller Telefonanschlüsse innerhalb<br />

der Europäischen Union; das sind<br />

in etwa 240 Millionen Einwohner und<br />

Unternehmen.<br />

Zusätzlich gibt es besondere Preisvorteile<br />

für Mitglieder der KHS<br />

Westerwald. Der neue Tarif Call Profi<br />

Premium rechnet sich für Rahmenvertragskunden<br />

der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

bereits ab einer Summengesprächszeit<br />

von weniger als einer Stunde ins deutsche<br />

Festnetz und ins Ausland.<br />

Informationen erhalten Sie unter:<br />

T-Punkt Business Mülheim-Kärlich,<br />

Industriestr. 15, 56218 Mülheim-Kärlich<br />

Tel.: 0261/291 99-45; Fax: 0261/291<br />

99-99.


Brennpunkt Handwerk 3/ 006 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Seite 17<br />

Umsatzsteuer-Erhöhung 007<br />

Warum Sie jetzt schon an die Umsatzsteuererhöhung denken müssen.<br />

Zum 1.1.2007 wird die Umsatzsteuer<br />

von bisher 16% auf 19% (Normalsatz)<br />

erhöht. Diese Umsatzsteuererhöhung -<br />

die die Handwerksorganisationen nach<br />

wie vor ablehnen - beruht auf dem Haushaltsbegleitgesetz<br />

2006. Der ermäßigte<br />

Umsatzsteuersatz von 7% bleibt unverändert<br />

bestehen.<br />

Welche Umsätze sind von der<br />

Umsatzsteuer-Erhöhung betroffen?<br />

Die Umsatzsteuer-Erhöhung tritt am<br />

1.1.2007 in Kraft. Das bedeutet, dass<br />

alle Umsätze, die ab dem 1.1.2007 erbracht<br />

werden, dem 19%igen Umsatzsteuersatz<br />

unterliegen (§ 27 Abs. 1<br />

Umsatzsteuergesetz - UStG). Alle Umsätze,<br />

die bis einschließlich 31.12.2006<br />

erbracht werden, unterliegen noch dem<br />

16%igen Umsatzsteuer-Satz. Ein Umsatz<br />

gilt dann als erbracht, wenn die<br />

vertraglich geschuldete Leistung beendet<br />

bzw. vollständig ausgeführt ist<br />

(Leistungszeitpunkt). Es gelten die folgenden<br />

Leistungszeitpunkte:<br />

Bewegte Lieferungen: Wird die Ware zum<br />

Kunden transportiert oder holt der Kunde<br />

die Ware selbst ab, so gilt die Lieferung<br />

am Tag des Beginns der Beförderung als<br />

ausgeführt (Lieferzeitpunkt).Beispiel: Ein<br />

Hersteller von Sanitärartikeln versendet<br />

am 30.12.2006 Ware (Waschbecken) an<br />

einen Sanitärinstallateur. Die Ware kommt<br />

am 3.1.2007 bei dem Installateur an. Er<br />

bezahlt die Ware am 15.1.2007. Die Lieferung<br />

gilt am Tag des Beginns der Beförderung,<br />

d. h. am 30.12.2006, als ausgeführt.<br />

Der Umsatz unterliegt deshalb dem<br />

16%igen Umsatzsteuersatz.<br />

Werklieferungen: Hierunter fallen z. B.<br />

Werklieferungen von oder an Gebäuden.<br />

Als Lieferzeitpunkt ist der Tag anzugeben,<br />

an welchem dem Kunden die<br />

Verfügungsmacht an dem fertigen Werk<br />

verschafft wird (in der Regel Tag der Abnahme).<br />

Beispiel: Tischler T. soll in das<br />

Einfamilienhaus des Kunden K neue<br />

Türen einbauen. T fertigt die Türen im<br />

November 2006 an, transportiert sie am<br />

15.12.2006 zu K und beginnt mit dem<br />

Einbau. Am 7.1.2007 führt T letzte Arbeiten<br />

an den Türen durch und K nimmt<br />

das Werk ab. Die Werklieferung gilt am<br />

7.1.2007, dem Tag ihrer Vollendung, als<br />

erbracht. Der Umsatz unterliegt deshalb<br />

dem 19%igen Umsatzsteuersatz.<br />

Sonstige Leistungen: Sonstige<br />

Leistungen sind alle Leistungen die keine<br />

Lieferungen (z. B. bewegte Lieferungen<br />

oder Werklieferungen) sind. Sonstige<br />

Leistungen gelten als erbracht, wenn<br />

sie beendet bzw. vollständig ausgeführt<br />

sind. Die Frage, welchem Steuersatz ein<br />

Umsatz unterliegt, ist immer nach den<br />

vorgenannten Grundsätzen zu klären.<br />

Nicht ausschlaggebend ist, ob ein Unternehmer<br />

die Soll- oder die Ist-Versteuerung<br />

anwendet, ob der Leistende oder<br />

der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer<br />

schuldet, ob ein Unternehmer<br />

seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen<br />

monatlich oder vierteljährlich beim Finanzamt<br />

einreicht, wann der Kunde die<br />

Rechnung bezahlt bzw. der Unternehmer<br />

das Entgelt vereinnahmt.<br />

Welcher Umsatzsteuersatz<br />

gilt für Anzahlungen?<br />

Anzahlungen (Vorauszahlungen) sind<br />

Entgelte oder Teilentgelte, die der Unternehmer<br />

vereinnahmt, bevor er die<br />

Leistung vollständig ausgeführt hat.<br />

Wann sind Anzahlungen zu versteuern?<br />

Anzahlungen sind immer nach dem<br />

Prinzip der Ist-Versteuerung zu versteuern.<br />

Das bedeutet: Die Umsatzsteuer für<br />

Anzahlungen entsteht mit Ablauf des<br />

Voranmeldungszeitraums, in dem der<br />

Unternehmer das Entgelt oder Teilentgelt<br />

vereinnahmt hat. Die Umsatzsteuer<br />

ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des<br />

Voranmeldungszeitraums beim Finanzamt<br />

anzumelden.<br />

Welchem Umsatzsteuersatz unterliegen<br />

Anzahlungen? Anzahlungen unterliegen<br />

dem gleichen Umsatzsteuersatz<br />

wie die Leistung, für die sie gezahlt werden.<br />

Beispiel: Bauunternehmer B baut<br />

für den Kunden K ein Einfamilienhaus.<br />

Die Fertigstellung erfolgt im Oktober<br />

2006. B hat im Februar, Mai und August<br />

2006 Anzahlungen von K vereinnahmt.<br />

Der Umsatz unterliegt dem 16%igen<br />

Umsatzsteuersatz. Das gleiche gilt für<br />

die Anzahlungen.<br />

Bei der bevorstehenden Umsatzsteuererhöhung<br />

wird es regelmäßig dazu<br />

kommen, dass Anzahlungen noch vor<br />

dem Inkrafttreten der Erhöhung am<br />

1.1.2007 vereinnahmt werden, die Leistung<br />

aber erst nach dem 31.12.2006<br />

vollendet wird (Leistungszeitpunkt). Das<br />

bedeutet: Obwohl die Leistung - und<br />

somit auch die Anzahlungen - in diesem<br />

Fall dem 19%igen Umsatzsteuersatz<br />

unterliegen, müssen die Anzahlungen<br />

zunächst mit dem 16%igen Umsatzsteuersatz<br />

versteuert werden (weil<br />

die Umsatzsteuererhöhung vor dem<br />

1.1.2007 noch nicht in Kraft ist).<br />

Die Nachversteuerung der Anzahlungen<br />

erfolgt für den Voranmeldungszeitraum,<br />

in dem die Leistung ausgeführt (vollendet)<br />

wird (vgl. § 27 Abs. 1 S. 2+3 UStG).<br />

(Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.)<br />

Umsatzsteuer in Angeboten<br />

und Verträgen<br />

Wenn Sie in 2006 Angebote abgeben, die<br />

auch noch in 2007 Gültigkeit haben oder<br />

Verträge abschließen, die erst in 2007<br />

erfüllt werden, dann müssen Sie schon<br />

jetzt an die Umsatzsteuer-Erhöhung denken!<br />

Beispiele: Verträge über Bauvorhaben,<br />

die erst in 2007 beendet werden<br />

Wartungsverträge, die auch noch in 2007<br />

gelten Angebote für Leistungen, die erst<br />

in 2007 erbracht werden. Bei der Abfassung<br />

des Vertrages bzw. Angebotes in<br />

2006 sollten Sie Sich vorbehalten, die<br />

Umsatzsteuer-Erhöhung an den Kunden<br />

weiterzugeben. Sie können z. B. die folgenden<br />

Formulierungen verwenden:<br />

Unternehmerische Kunden: „Alle<br />

Preise verstehen sich zuzüglich der<br />

jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.”<br />

oder: „Netto-Preis xxx<br />

zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer.”<br />

Privatkunden: „Netto-Preis xxx zuzüglich<br />

16 % USt xxx = Brutto-Preis xxx.<br />

Ab dem 1.1.2007 erhöht sich die Umsatzsteuer<br />

auf 19 %. Wird die Leistung<br />

nach dem 31.12.2006 vollendet, gilt<br />

folgender Preis: Netto-Preis xxx zuzüglich<br />

19 % USt xxx = Brutto-Preis xxx.”<br />

Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 der Preisangabenverordnung<br />

(PAngV) ist bei Angeboten<br />

an Letztverbraucher der Endpreis einschließlich<br />

Umsatzsteuer anzugeben. Bereits<br />

bestehende Verträge, die noch einen<br />

Umsatzsteuersatz von 16 % vorsehen,<br />

sollten entsprechend angepasst werden.<br />

Ist das Entgelt im Vertrag festgelegt und<br />

werden daneben keine separaten Rechnungen<br />

gestellt (z. B. bei Mietverträgen),<br />

ist dies auch im Interesse des Kunden,<br />

damit er — sofern er zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt ist — die volle Vorsteuer<br />

geltend machen kann. Sind im Vertrag<br />

noch 16 % USt ausgewiesen, hat der<br />

Unternehmer einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch<br />

gegenüber dem Kunden<br />

hinsichtlich der steuerlichen Mehrbelastung.<br />

Das gilt jedoch nur, wenn der<br />

Vertrag nicht später als vier Monate vor<br />

Inkrafttreten der Umsatzsteuer-Erhöhung<br />

abgeschlossen worden ist (§ 29 UStG).<br />

Ein Merkblatt über die Versteuerung<br />

von Anzahlungen und Abschlagsrechnungen<br />

erhalten Sie im Internet über die<br />

Seite der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> www.<br />

handwerk-rww.de/ust2007.pdf<br />

Hinweis: Die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

führt zu diesem wichtigen Thema kostenfreie<br />

Seminare durch. Informationen<br />

hierzu finden Sie bei den Seminarausschreibungen<br />

auf Seite 22.


Seite 18 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Brennpunkt Handwerk 3/ 006<br />

Nachbesserung beim Bauvertrag:<br />

Wann sind die Kosten unverhältnismäßig?<br />

Mängelbeseitigung kann teuer sein. Teilweise<br />

können diese Kosten sogar den<br />

zwischen den Parteien vereinbarten Werklohn<br />

überschreiten. Es wird dann oftmals<br />

vom Auftragnehmer dem Auftraggeber auf<br />

sein Mängelbeseitigungsverlangen entgegengehalten,<br />

die Nachbesserung sei unverhältnismäßig<br />

und werde deshalb nicht<br />

ausgeführt. Der Auftraggeber müsse sich<br />

mit einer Minderung zufrieden geben.<br />

Der Bundesgerichtshof hat folgende<br />

Regeln für die Mängelbeseitigung<br />

aufgestellt:<br />

1. Aufgrund der Risikoverteilung des<br />

Werkvertrages trägt der Unternehmer<br />

grundsätzlich das Erfüllungsrisiko für die<br />

versprochene Leistung. Auf den dafür erforderlichen<br />

Aufwand kommt es nicht an.<br />

Diese Risikoverteilung gilt auch für die<br />

Pflicht zur Mängelbeseitigung.<br />

2. Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit<br />

einer Nachbesserung kann nur dann<br />

erhoben werden, wenn einem objektiv<br />

„Es gibt vorerst keine Westerwald-Akademie<br />

der Handwerkskammer Koblenz<br />

in Wissen.“<br />

Hauptgeschäftsführer Dr. hc mult. Karl-<br />

Jürgen Wilbert (HWK Koblenz) hatte<br />

dies bei der Vorstands- und Obermeisterversammlung<br />

der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

<strong>Rhein</strong>-Westerwald am 4.8.06<br />

in Raubach mitgeteilt. In seiner Erklärung<br />

ließ er u.a. unter Hinweis auf dringend<br />

notwendige Investitionen bei den<br />

vorhandenen Bildungseinrichtungen<br />

in Koblenz sowie fehlende Fördermittel<br />

des Bundes durchblicken, dass die<br />

„Akademie Wissen“ nicht wie geplant<br />

errichtet werde.<br />

Wie nicht anders zu erwarten, hat die<br />

Erklärung von HGF Wilbert zwischen-<br />

geringen Interesse des Bestellers an der<br />

mangelfreien Vertragsleistung unter Abwägung<br />

aller Umstände ein erheblicher<br />

und deshalb unangemessener Aufwand<br />

für den Auftragnehmer gegenübersteht,<br />

der die Forderung des Auftraggebers<br />

nach einer entsprechenden Nacherfüllung<br />

als Verstoß gegen Treu und Glauben<br />

erscheinen lässt.<br />

3. Bei der Abwägung ist von dem vereinbarten<br />

oder nach dem Vertrag vorausgesetzten<br />

Gebrauch des Werkes auszugehen.<br />

Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit<br />

kann daher nur dann erfolgreich erhoben<br />

werden, wenn ein objektiv geringes Interesses<br />

des Auftraggebers an der Mängelbeseitigung<br />

dargelegt werden kann.<br />

Dies ist bei neu herzustellenden Werkleistungen<br />

in der Regel kaum darzustellen.<br />

Die Beurteilung, ob die Kosten einer<br />

Nachbesserung tatsächlich unverhältnismäßig<br />

sind, ist eine rechtliche Wertung,<br />

die unter Abwägung aller Umstände zu<br />

erfolgen hat. Maßgebend ist nicht der<br />

Vergleich zwischen ursprünglichen Herstellungs-<br />

und erforderlichen Nachbesserungskosten.<br />

Hat nämlich der Auftraggeber<br />

ein objektiv berechtigtes Interesse<br />

an einer ordnungsgemäßen Erfüllung des<br />

Vertrages, kann der Auftraggeber ihm<br />

regelmäßig eine Nachbesserung nicht<br />

wegen der damit verbundenen hohen<br />

Kosten verweigern. Der Auftragnehmer<br />

muss die Unverhältnismäßigkeit ausgehend<br />

von dem Interesse des Auftraggebers<br />

beweisen. Hat aber der Auftraggeber<br />

im Vertrag gerade auf bestimmte<br />

Merkmale der Werkleistung besonderen<br />

Wert gelegt, und werden diese durch<br />

Verschulden des Auftragnehmers nicht<br />

erreicht, ist die Nacherfüllung regelmäßig<br />

nicht unverhältnismäßig. Bei der Abwägung<br />

ist insbesondere das Ausmaß des<br />

Verschuldens des Auftragnehmers an<br />

dem Mangel der Werkleistung zu berücksichtigen.<br />

(OLG Karlsruhe, 14.06.2005,<br />

Az.: 17 U 82/04)<br />

Vorstands- und Obermeisterversammlung in Raubach<br />

3. Wettschießen um den Handwerkspokal <strong>Rhein</strong>-Westerwald<br />

zeitlich nicht nur in der Presse für einigen<br />

Wirbel gesorgt. Stellungnahmen<br />

aus Politik, Verwaltung und auch aus<br />

den Kreisen unserer Handwerker ließen<br />

nicht lange auf sich warten. Dabei<br />

blieb es auch nicht aus, dass Ross und<br />

Reiter vertauscht wurden und werden.<br />

Insoweit verweisen wir auf den,<br />

am 12.08.2006, in der <strong>Rhein</strong>-Zeitung<br />

erschienen Bericht „Akademie: Der<br />

Schock sitzt tief“. (Sie erhalten den Bericht<br />

über die Geschäftsstelle in Montabaur<br />

- Tel: 02602/1005-0.) Im Anschluß<br />

an die Versammlung wurden zum dritten<br />

Male die Handwerkspokale der<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-Westerwald<br />

ausgeschossen. Dieses Jahr erst-<br />

mals mit „Pfeil und Bogen“. Das Engagement<br />

der Teilnehmer stand dem der<br />

letzten Veranstaltungen in nichts nach.<br />

So blieb es nicht aus, dass nach den<br />

regulären Durchgängen ein Zusatzschießen<br />

zur Ermittlung der Sieger erforderlich<br />

wurde. Im Bild unten mit (v.l.)<br />

Udo Runkel, Geschäftsführer KHS, Kurt<br />

Krautscheid, Vorsitzender Kreishandwerksmeister<br />

die Sieger Frank Jonas,<br />

Obermeister Informationstechniker-Innung<br />

RLP, Elke Müller-Goßmann, Obermeisterin<br />

Friseurinnung des Kreises<br />

Altenkirchen (1. Platz Frauen), Dirk<br />

Schmidt, Kreishandwerksmeister und<br />

Udo Reinhard, Dachdeckermeister (2.<br />

Platz).


Brennpunkt Handwerk 3/ 006 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Seite 19<br />

Verbotswidriges Abstellen<br />

von Werbeanhängern<br />

Das Abstellen von Kraftfahrzeuganhängern<br />

oder Fahrzeugen mit Werbeschildern<br />

im öffentlichen Straßenraum kann bei<br />

fehlender straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnis<br />

gegen öffentlich-rechtliche<br />

Ordnungsvorschriften verstoßen<br />

und die Verhängung von Bußgeldern<br />

oder die behördliche Untersagung nach<br />

sich ziehen. Diese rechtliche Beurteilung<br />

ist jedoch strikt von einer wettbewerbsrechtlichen<br />

Bewertung zu trennen. Ein<br />

Wettbewerbsverstoß wegen Abstellens<br />

eines Werbefahrzeugs liegt - so der BGH<br />

- selbst dann nicht vor, wenn eine hierfür<br />

erforderliche straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis<br />

nicht vorliegt. Die<br />

Ordnungsvorschriften über die Erlaubnispflicht<br />

der Sondernutzung dienen nämlich<br />

ausschließlich dem Schutz der gemeingebräuchlichen<br />

Nutzungsmöglichkeit der öffentlichen<br />

Straße und nicht der Regelung<br />

In der Zeit vom 5. bis 9. Juli 2006 fand<br />

die Sonderfahrt der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

zu den Passionsspielen in St.<br />

Margarethen/Österreich statt. Die Anreise<br />

führte die gut gelaunten Reisenden<br />

über Frankfurt, Passau, Wien nach<br />

Eisenstadt. Auf der Hinfahrt bot sich die<br />

Gelegenheit, das Stift Melk zu besichtigen.<br />

Das Benediktiner-Kloster liegt in<br />

Niederösterreich bei der Stadt Melk an<br />

der Donau. Das Stift, bekannt durch<br />

Umberto Ecos Roman „Der Name der<br />

Rose“, der Beginn und Ende des Romans<br />

an diesen Ort legte, stimmte die<br />

Gruppe für die folgenden Tage ein.<br />

Am 2. Tag stand die Besichtigung der<br />

Freistadt Eisenstadt, der Landeshauptstadt<br />

vom Burgenland auf dem Programm.<br />

Eine Stadt mit einer bewegten<br />

Geschichte, die ihre Besucher auch<br />

heute noch in ihren Bann zieht. Fast jedes<br />

Gebäude hat eine interessante Geschichte<br />

zu erzählen. Bei der Führung<br />

durch das Schloss Esterházy fühlte man<br />

sich unwillkürlich in längst vergangene<br />

Zeiten zurückversetzt. Aber auch der<br />

Besuch der Bergkirche mit dem Haydn-<br />

Mausoleum bot viel Interessantes. Das<br />

Mittagessen an diesem Tag wurde in einer<br />

der ältesten und traditionsreichsten<br />

des Verhaltens von Unternehmen im Wettbewerb.<br />

(BGH 11.05.2006 1 ZR 250/03)<br />

Werkstatt<br />

trägt Beweislast<br />

Eine Autowerkstatt muss unter Umständen<br />

beweisen, dass sie Arbeiten<br />

fehlerfrei ausgeführt hat. Das hat das<br />

OLG Düsseldorf (Az.: 1 23 U 16/05) entschieden.<br />

Im Fall hatte sich bei einem<br />

Auto bei Tempo 100 das linke Vorderrad<br />

gelöst - elf Monate zuvor war das<br />

Fahrzeug in einer Werkstatt tiefer gelegt<br />

worden. Den Sachschaden von 2000<br />

Euro klagte der Autobesitzer vor Gericht<br />

ein: Die Werkstatt hätte unsauber<br />

gearbeitet. Die Richter gaben dem Kläger<br />

Recht. Die Tatsache, dass sich elf<br />

Monate nach dem Werkstattaufenthalt<br />

Befestigungsschrauben gelöst haben,<br />

seien „Anscheinsbeweis” dafür, dass<br />

die Mechaniker die Schrauben nicht<br />

sachgerecht angebracht hätten.<br />

Sonderfahrt der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> zu den<br />

Passionsspielen 006 in St. Margarethen<br />

Gaststätten Österreichs, der „Storchmühle“<br />

eingenommen. Bereits „Sissy“<br />

die Kaiserin hat hier übernachtet.<br />

Anschließend ging die Fahrt weiter zur<br />

Wein- und Storchenstadt Rust am Neusiedler<br />

See. Nach einer Stadtführung,<br />

wo u. a. 17 Storchenpaare bei der Aufzucht<br />

ihrer Jungtiere zu beobachten<br />

waren, folgte eine rustikale Weinprobe.<br />

Der dritte Tag stand ganz im Zeichen<br />

der Bundeshauptstadt Wien. Bei einer<br />

ganztägigen Stadtführung, teils zu Fuß,<br />

teils mit dem Bus, konnten sich die Teilnehmer<br />

von der Schönheit der Stadt<br />

überzeugen. Am Samstagvormittag<br />

ging die Fahrt nach Mörbisch, idyllisch<br />

gelegen am Neusiedler See. Mörbisch<br />

ist ein romantischer Ort, geprägt von<br />

alten, reich an Blumen und Oleandern<br />

geschmückten Hofgassen. Durch die<br />

weitläufigen Weingärten führen zahlreiche<br />

Rad- und Wanderwege.<br />

Der Neusiedler See lud zu einer herlichen<br />

Schifffahrt ein. Entlang der Ungarischen<br />

Grenze wurde übergesetzt<br />

nach Illmitz, wo im Pustakeller Carlo<br />

ein schmackhaftes Mittagessen eingenommen<br />

wurde. Anschließend ging es<br />

zum Hotel zurück, wo sich die Gruppe<br />

auf den Höhepunkt der Reise, den Besuch<br />

der Passionsspiele vorbereitete.<br />

Die Passionsspiele, die alle 5 Jahre, im<br />

Römersteinbruch in St. Margarethen<br />

stattfinden, waren ein besonderes Erlebnis.<br />

Über 500 Laienschauspieler<br />

stellten den Leidensweg Christi dar. Vor<br />

der einzigartigen Kulisse ein einmaliges<br />

Ereignis.<br />

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mit zahlreichen interaktiven Serviceleistungen<br />

– das bietet die neue Internetpräsenz<br />

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de finden interessierte Hausbesitzer<br />

ebenso wie das installierende Handwerk<br />

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Fragen rund um die Solartherme. Den<br />

installierenden Handwerksbetrieben<br />

bietet die Initiative auf der Internetpräsenz<br />

die Möglichkeit, sich kostenlos als<br />

Teilnehmer anzumelden und so in die<br />

Handwerksdatenbank aufgenommen<br />

zu werden. Im Bereich „Presse” finden<br />

nicht nur Journalisten attraktive Info-<br />

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Seite 0 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Brennpunkt Handwerk 3/ 006<br />

Endlich: Vereinfachung bei dem Nachweis<br />

der betrieblichen Pkw-Nutzung<br />

1-Prozent-Regel: Anforderungen an<br />

Nachweis jetzt klarer<br />

Ab 2006 ist die 1-Prozent-Regel nur<br />

noch auf Pkw mit mehr als 50 Prozent<br />

betrieblicher Nutzung anwendbar. Darunter<br />

fallen alle Fahrten, die in einem<br />

tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang<br />

mit dem Betrieb stehen,<br />

die Strecke zwischen Wohnung und<br />

Firma und Familienheimfahrten im Rahmen<br />

der doppelten Haushaltsführung.<br />

Viele Unternehmer müssen durch diese<br />

Neuregelung nachweisen, dass der Umfang<br />

der betrieblichen Nutzung über 50<br />

% liegt. Das Bundesministerium der Finanzen<br />

hat sich nun dazu geäußert, wie<br />

die betriebliche Nutzung von Pkw darzulegen<br />

und glaubhaft zu machen ist.<br />

Sie können die betriebliche Nutzung<br />

des Fahrzeugs in jeder geeigneten Form<br />

nachweisen; ein Fahrtenbuch müssen<br />

Sie nicht führen. So können sich z.B.<br />

auch Eintragungen in Terminkalendern,<br />

die Abrechnung gefahrener Kilometer<br />

gegenüber Auftraggebern, Reisekostenaufstellungen<br />

und andere Abrechnungsunterlagen<br />

eignen, um den betrieblichen<br />

Nutzungsanteil glaubhaft zu machen.<br />

Ohne solche Unterlagen können Sie<br />

die überwiegende betriebliche Nutzung<br />

durch formlose Aufzeichnungen über<br />

einen repräsentativen zusammenhängenden<br />

Zeitraum (in der Regel drei Monate)<br />

glaubhaft machen. Dabei reichen<br />

Angaben über die betrieblich veranlassten<br />

Fahrten (jeweiliger Anlass und die jeweils<br />

zurückgelegte Strecke) und die Kilometerstände<br />

zu Beginn und zum Ende<br />

des Aufzeichnungszeitraums aus.<br />

Wenn sich schon aus Art und Umfang<br />

Ihrer Tätigkeit ergibt, dass Sie das Fahr-<br />

zeug zu mehr als 50 % betrieblich nutzen,<br />

kann auf einen Nachweis der betrieblichen<br />

Nutzung verzichtet werden.<br />

Diese Regelung wendet der Fiskus aber<br />

nur bei Unternehmern an, die Ihr Fahrzeug<br />

für eine durch ihren Betrieb oder<br />

Beruf bedingte typische Reisetätigkeit<br />

benutzen oder zur Ausübung ihrer räumlichen<br />

ausgedehnten Tätigkeit auf die<br />

ständige Benutzung des Fahrzeugs angewiesen<br />

sind.<br />

Als Beispiele nennt das BMF Taxiunternehmer,<br />

Handelsvertreter, Handwerker<br />

der Bau- und Baunebengewerbe sowie<br />

Landtierärzte. Falls ein Unternehmer<br />

mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen<br />

hält, gilt diese Vermutung nur für<br />

das Fahrzeug mit der höchsten Jahreskilometerleistung.<br />

Sie brauchen keinen<br />

weiteren Nachweis, wenn die Fahrten<br />

zwischen Wohnung und Betrieb/Praxis<br />

(und ggf. die Familienheimfahrten bei einer<br />

aus betrieblichem Anlass begründeten<br />

doppelten Haushaltsführung) schon<br />

über 50 % der Jahreskilometerleistung<br />

des Pkw ausmachen.<br />

Haben Sie den betrieblichen Nutzungsumfang<br />

des Fahrzeugs einmal dargelegt,<br />

sollen die Finanzämter auch für<br />

die folgenden Veranlagungszeiträume<br />

von diesem Nutzungsumfang ausgehen.<br />

Das gilt jedenfalls, solange sich<br />

keine wesentlichen Veränderungen in<br />

Art oder Umfang der Tätigkeit oder bei<br />

den Fahrten zwischen Wohnung und<br />

Betrieb/Praxis ergeben. Ein Wechsel der<br />

Fahrzeugklasse – z.B. der Umstieg auf<br />

ein höherwertiges Fahrzeug, aber nicht<br />

jeder Fahrzeugwechsel – kann im Einzelfall<br />

Anlass für eine erneute Prüfung des<br />

Nutzungsumfangs sein.<br />

Das Handwerkerverzeichnis<br />

Hinweise:<br />

Jetzt fragen Sie sich sicher, was geschieht,<br />

wenn die nach den genannten<br />

Grundsätzen nachgewiesene betriebliche<br />

Nutzung des Fahrzeugs über<br />

50 % liegt. Falls die tatsächlich auf die<br />

private Nutzung entfallenden Kosten<br />

angesetzt werden sollen, bleibt Ihnen<br />

hier weiterhin nur die Möglichkeit, ein<br />

ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu<br />

führen, wenn Sie die Anwendung der<br />

1 %-Regelung vermeiden wollen.<br />

Die Neuregelung wirkt sich auch auf<br />

die Besteuerung der Privatnutzung<br />

bei der Umsatzsteuer aus. Dabei ist<br />

der Umsatzbesteuerung grundsätzlich<br />

der schon für die Einkommensteuer<br />

ermittelte private Nutzungsanteil<br />

zugrunde zu legen.<br />

Dipl.-Kfm. Andreas Becker, Wirtschaftsprüfer<br />

und Steuerberater, Horhausen<br />

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und das Beste für Sie, als Handwerksunternehmer, und Ihren Betrieb zu erreichen. Das Seminar ist in zwei Teile geteilt:<br />

Zum Einen in den Themenbereich der Mehrwertsteuererhöhung, zum Anderen behandelt es sonstige relevante Änderungen<br />

für den Handwerker im Steuerbereich.<br />

Themenblock 1 „Umsatzsteuer“<br />

Trotz erheblicher Kritik aus der Wirtschaft haben Bundestag und Bundesrat die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent<br />

beschlossen. Wir helfen Ihnen mit dem Thema Mehrwertsteuererhöhung richtig umzugehen. Es handelt es sich im Wesentlichen<br />

um die Beantwortung folgender Fragen: Was genau die Mehrwertsteuererhöhung auf 19% für Ihr Unternehmen bedeutet.<br />

Welche legalen Gestaltungsmöglichkeiten sich dadurch ergeben. Wie Sie keinen Cent zuviel ans Finanzamt zahlen<br />

Inhalt:<br />

Welche Umsätze sind von der Umsatzsteuererhöhung betroffen?<br />

a) Bewegte Lieferungen<br />

b) Werklieferungen<br />

c) Sonstige Leistungen<br />

– Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Anzahlungen/Teilzahlungen?<br />

– Umsatzsteuer in Angeboten<br />

– Umsatzsteuer in Verträgen (auch langfristigen Verträgen)<br />

d) Welche anderen Folgen hat die Mehrwertsteuererhöhung.<br />

10. Oktober 2006,<br />

Stadthalle Ransbach-Baumbach<br />

27. Oktober 2006,<br />

Autohaus Hanko, Neuwied<br />

17. November 2006,<br />

Forstarbeiterschule, Hachenburg<br />

Themenblock<br />

Was ist ab jetzt zu beachten,<br />

– wenn Sie Ihren Angestellten Fahrtkostenzuschüsse zahlen?<br />

– Sie Ihren leitenden Angestellten Firmenfahrzeuge zur Verfügung stellen?<br />

– Sie Ihren Betrieb als Einzelunternehmen führen und Sie Ihren PKW dem Betriebsvermögen zugeordnet haben?<br />

– Wenn der Umsatz Ihres Unternehmens weniger als 500.000,-- EUR im Jahr beträgt?<br />

Sollten sich bis zu den Vorträgen noch weitere steuerliche Gesetzesänderungen ergeben, werden auch diese angesprochen.<br />

Referent: Steuerberater Thomas Maschlinski, Marx & Jansen Revisions- und Treuhand GmbH, Großmaischeid<br />

Wir bieten unseren Mitgliedern an den folgenden Tagen jeweils zwischen 16:00 und 18:00 Uhr dieses kostenfreie Info-Seminar an:<br />

10. Oktober 2006 – Stadthalle Ransbach-Baumbach · 27. Oktober 2006 – Autohaus Hanko, Neuwied<br />

17. November 2006 – Forstarbeiterschule, Hachenburg<br />

Umsatzsteuererhöhung 007 – Was ist zu beachten?<br />

10. Oktober, Ransbach-Baumbach<br />

Name:<br />

7. Oktober, Neuwied 17. November, Hachenburg<br />

Straße:<br />

Plz, Ort:<br />

Telefon:<br />

Falls die Rechnungsstellung an eine Firma erfolgen soll, bitte<br />

Firmenanschrift eintragen:<br />

Ort, Datum Unterschrift


Seminare +++ Seminare +++ Seminare +++ Seminare +++ Seminare +++ Seminare +++<br />

Hiermit melde ich mich unter Zugrundelegung der Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an:<br />

(Die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu. Online finden Sie diese unter www.handwerk-rww.de, auf der Seminarseite.)<br />

Anmeldung per Fax: 0 741-9341 9<br />

oder per Post an:<br />

<strong>Rhein</strong>-Westerwald e.G.<br />

Bismarckstraße 7<br />

57518 Betzdorf<br />

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)<br />

als unternehmerisches Steuerungsinstrument zur<br />

Steigerung des Unternehmenswertes (Einführungsseminar).<br />

Mittelständischen Unternehmen mangelt es vielfach aus zeitlichen und personellen Gründen an einer der Größe des Unternehmens<br />

angemessenen Unternehmenssteuerung (Controlling). Oft fehlt es auch an geeigneten Hilfsmitteln, die den Unternehmer<br />

bei dieser Aufgabe unterstützen. Dieser Mangel stellt sich oft als entscheidender Fehler dar, da Unternehmenskrisen<br />

zu spät erkannt werden oder gegensteuernde Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig ergriffen werden. Auch die Risiken der<br />

Expansion eines Unternehmens können durch den gezielten Einsatz von Unternehmenssteuerungsinstrumenten begrenzt<br />

werden.<br />

Dass der moderne Handwerksbetrieb heute ohne eine betriebswirtschaftliche Unternehmensführung nicht mehr auskommt,<br />

ist zwar längst bekannt. Trotzdem haben immer noch viele Handwerksmeister Berührungsängste, sich mit den betriebswirtschaftlichen<br />

Grundlagen ihres Unternehmens auseinander zu setzen und sich ein Instrumentarium zuzulegen, das es ihnen<br />

erlaubt, sich regelmäßig der betriebwirtschaftlichen Seite ihres Unternehmens zuzuwenden.<br />

Mit Herrn Dipl.-Kfm. Andreas Becker, Wirtschaftprüfer, Steuerberater und Bonitäts-Analyst, aus Horhausen, konnten wir zum<br />

Zwecke einer realitätsnahen Auseinandersetzung mit diesem Thema einen erfahrenen Praktiker gewinnen, der mit seinem Steuerungs-Modell<br />

für kleine und mittelständische Unternehmen einen praxisorientierten Lösungsvorschlag entwickelt hat. Die monatliche<br />

betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) dient dabei als Hilfsmittel, um zunächst die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge<br />

und Risiken zu erkennen und anschließend mit Hilfe von zusätzlichen Kennzahlen sehr schnell zu verwertbaren<br />

Ergebnissen zu gelangen, die geeignet sind, notwendige Entscheidungen vorzubereiten und zum richtigen Zeitpunkt zu<br />

treffen.<br />

Das Seminar ist als Einführungsseminar gedacht und soll den Einstieg in eine Seminarreihe darstellen, die dazu dienen soll,<br />

in regelmäßigen Abständen weitergehende Hilfestellung für den mittelständischen Handwerksbetrieb zu geben.<br />

Folgende Fragestellungen sollen in dem Einführungsseminar zunächst behandelt werden:<br />

• Wie sollte eine BWA erstellt sein?<br />

• Wie nutze ich eine BWA?<br />

• Welche Aussagen können einer BWA<br />

entnommen werden?<br />

• Wo ist mein Gewinn?<br />

• Wie kann ich mit Hilfe der BWA das<br />

Unternehmen steuern?<br />

• Welcher Status des Unternehmens ist aus<br />

der BWA abzulesen und welche<br />

Entwicklung hat mein Unternehmen im<br />

Zeitablauf genommen?<br />

• Welche Kennzahlen mit Signalwirkung<br />

können schnell aus der BWA entwickelt<br />

werden?<br />

• Welche typischen Entscheidungen sind aus<br />

der BWA abzuleiten?<br />

Das Seminar richtet sich insbesondere an Unternehmer, die auf einer fundierten betriebswirtschaftlichen Basis eigenständig<br />

und selbstbewusst unternehmerische Entscheidungen treffen möchten und die nicht nur ihr Handwerk sondern auch<br />

die wirtschaftliche Situation ihres Unternehmens beherrschen wollen. Lassen Sie sich die Gelegenheit nicht entgehen und<br />

erhöhen Sie mit der Teilnahme an dem Seminar Ihre unternehmerischen Freiheiten. Für die Fortsetzung der Seminarreihe<br />

werden auch individuelle Wünsche der Teilnehmer Berücksichtigung finden, so dass der weitere Verlauf der Seminarreihe<br />

von den Teilnehmern mitgestaltet werden kann.<br />

7. November 006, 14.00 bis 17.30 Uhr, Heimathaus Neuwied<br />

Kosten je Teilnehmer aus Innungsbetrieb: 69 c, dto. je Teiln. aus Nichtinnungsbetrieb: 99 c (jeweils zzgl. MwSt.)<br />

Das Seminar ist auf 5 Teilnehmer begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs<br />

berücksichtigt.<br />

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung<br />

Einführungsseminar<br />

7. November, Neuwied<br />

Name:<br />

Straße:<br />

Plz, Ort:<br />

Telefon:<br />

Falls die Rechnungsstellung an eine Firma erfolgen soll, bitte<br />

Firmenanschrift eintragen:<br />

Ort, Datum Unterschrift


Brennpunkt Handwerk 3/ 006 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Seite 3<br />

Fragen und Antworten rund um die Ausbildung<br />

In der letzen Ausgabe unseres Magazins<br />

(2/2006) behandelten wir mit dem<br />

Artikel „Was ist am Beginn der Ausbildung<br />

zu beachten“. Themen rund<br />

um den Ausbildungsbeginn. In dieser<br />

und der nächsten Ausgabe liegt der<br />

Schwerpunkt auf Fragen die während<br />

der Ausbildung relevant werden können:<br />

Kann die Probezeit über die vertraglich<br />

vereinbarten vier Monate hinaus<br />

verlängert werden?<br />

Wenn die Probezeit um mehr als ein<br />

Drittel unterbrochen wurde, z.B. auf<br />

Grund einer Erkrankung, so kann sie um<br />

diesen Zeitraum verlängert werden. Da<br />

jede wesentliche Vertragsänderung der<br />

Lehrlingsrolle der Handwerkskammer<br />

zu melden ist, ist auch hier eine dementsprechende<br />

Mitteilung erforderlich.<br />

Was muss bei einer Kündigung in der<br />

Probezeit beachtet werden?<br />

Die Kündigung kann ohne Einhaltung<br />

einer Kündigungsfrist und ohne Angaben<br />

von Gründen geschehen. Die<br />

Schriftform ist aber erforderlich. ACH-<br />

TUNG: Bei einer Schwangerschaft gilt<br />

dieses nicht, da der Kündigungsschutz<br />

hier eine höhere Priorität besitzt.<br />

Zu welchen Maßnahmen müssen<br />

Auszubildende vom Ausbildungsbetrieb<br />

freigestellt werden?<br />

Die Lehrlinge müssen zur Berufsschule<br />

und zur überbetrieblichen Unterweisung<br />

(ÜBL). Desweiteren sind Jugendliche<br />

zu den vorgeschriebenen ärztlichen<br />

Untersuchungen freizustellen. Auch die<br />

Zwischen-, Gesellen- bzw. Abschlussprüfung<br />

fällt unter die Freistellung. Für<br />

die Zeit der Freistellung ist die Vergütung<br />

fortzuzahlen.<br />

Wer trägt die Fahrtkosten zur Berufsschule<br />

und zur ÜBL?<br />

Die überbetriebliche Unterweisung<br />

(ÜBL) zählt zur betrieblichen Ausbildung<br />

und fällt damit unter (betriebliche)<br />

Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte.<br />

Sofern die Kosten nicht<br />

anderweitig gedeckt sind, trägt der<br />

Ausbildungsbetrieb diese Kosten. Das<br />

gilt auch für die Fahrtkosten. Da im dualen<br />

System die Berufsschule und ihr<br />

Besuch eigenen gesetzlichen Grundlagen<br />

unterliegen, braucht der Ausbil-<br />

dungsbetrieb hier keine Kosten – auch<br />

nicht die Fahrtkosten - zu tragen. Es<br />

können vom Auszubildenden unter<br />

bestimmten Voraussetzungen aber Zuschüsse<br />

über die Bezirksregierung beantragt<br />

werden.<br />

Wie wird die Berufsschulzeit bei<br />

minderjährigen und bei volljährigen<br />

Auszubildenden auf die betriebliche<br />

Ausbildungszeit angerechnet?<br />

Bei jugendlichen Auszubildenden (unter<br />

18 Jahren) gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.<br />

Hier werden mehr als<br />

fünf Unterrichtsstunden von 45 Minuten<br />

mit 8 Zeitstunden auf die Ausbildungszeit<br />

angerechnet. Dies aber nur<br />

einmal in der Woche. Wenn ein zweiter<br />

Schultag stattfindet, so erfolgt hier<br />

keine Anrechnung und der Jugendliche<br />

kann die restliche Zeit im Betrieb ausgebildet<br />

werden. Bei volljährigen Auszubildenden<br />

erfolgt keine Anrechnung<br />

wie im Jugendarbeitsschutzgesetz.<br />

Hier kann nach der Berufsschule die<br />

Ausbildung im Betrieb weiter erfolgen.<br />

Über die Anrechnung der Schulzeit,<br />

ob mit oder ohne Pause, ob mit oder<br />

ohne Fahrzeit, gibt es unterschiedliche<br />

Berechnungen. In einigen Tarifverträgen<br />

gibt es hier verbindliche Aussagen.<br />

Nach einem Gerichtsurteil vom März<br />

2001 ist die Berufsschulzeit für volljährige<br />

Auszubildende einschließlich Pausen<br />

und Wegezeit zum Betrieb auf die<br />

Ausbildungszeit anzurechnen.<br />

TIPP: Lassen Sie sich gegebenenfalls<br />

von der Ausbildungsberatung<br />

informieren und sehen Sie in dem<br />

für Ihren Beruf maßgeblichen Tarifvertrag<br />

nach, ob dort eine entsprechende<br />

Vereinbarung vorliegt.<br />

Dürfen Lehrlinge<br />

Überstunden machen ?<br />

Bei jugendlichen Lehrlingen (unter 18<br />

Jahren) ist Mehrarbeit über die wöchentliche<br />

Ausbildungszeit von 40<br />

Stunden nicht gestattet. Bei volljährigen<br />

Auszubildenden ist im Rahmen<br />

der Arbeitszeitordnung eine Mehrarbeit<br />

nicht verboten. Diese sollte aber nur<br />

in wirklich dringenden Fällen erfolgen<br />

und keine Regelmäßigkeit darstellen.<br />

Bei Mehrarbeit gilt der Grundsatz, dass<br />

eine über die vereinbarte regelmäßige<br />

Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung<br />

besonders zu vergüten ist.<br />

Diese Vergütung kann finanziell oder<br />

durch Freizeitgewährung erfolgen.<br />

Manche Tarifverträge enthalten hier<br />

eine Aussage über die Höhe der Vergütung<br />

für Mehrarbeit. Sollten sie dazu<br />

konkrete Fragen haben, rufen Sie die<br />

Ausbildungsberater der Handwerkskammer<br />

an.


Versorgungswerk <strong>Rhein</strong>-Westerwald e.V.<br />

Langendorfer Straße 91 · 56564 Neuwied


Mängelprüfungskosten des Auftragnehmers<br />

In vielen Fällen lassen sich Handwerker immer wieder auf eine kostenfreie Reparatur ein, obwohl hierfür kein Anspruch besteht.<br />

Dabei entstehen nicht nur Kosten für die eigentliche Mängelbeseitigung, sondern oftmals schon erhebliche Kosten für<br />

die Feststellung der Schadensursache. Eigentlich ist es Sache des Auftraggebers, die beanstandeten Mängel nach Ort und<br />

Art genau zu bezeichnen. Ihn trifft die Verpflichtung, den oder die in Betracht kommenden Schadensverursacher und ihre<br />

Verantwortlichkeit festzustellen. Die dann zu erfolgende Mängelrüge soll dem Auftragnehmer die Überprüfung und ggf. die<br />

Beseitigung des Mangels ermöglichen. Der Regelfall ist jedoch der, dass der Auftraggeber einfach eine Meldung macht und<br />

den Unternehmer auffordert, den angeblichen oder tatsächlichen Mangel/Schaden zu beseitigen.<br />

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Beweissituation. Der maßgebliche Zeitpunkt ist die Abnahme des Bauwerks. Bis zur<br />

Abnahme des Bauwerks muss der Unternehmer in jedem Fall nachweisen, dass er den aufgetretenen Mangel nicht zu vertreten<br />

hat. Nach der Abnahme dreht sich die Beweislast jedoch um, so dass nun der Bauherr dem Unternehmer nachweisen muss,<br />

dass ein aufgetretener Mangel/Schaden von diesem zu vertreten ist. Kann der Unternehmer also vortragen, dass beispielsweise<br />

Einwirkungen Dritter auf die Anlage oder das falsche Betreiben der Anlage durch den Bauherrn zu dem Mangel/Schaden<br />

geführt hat, so muss der Bauherr nunmehr das Gegenteil beweisen. Auch spricht der „Beweis des ersten Anscheins“ für den<br />

Unternehmer, wenn die Anlage bereits fehlerfrei über einen längeren Zeitraum, z.B. zwei Jahre, in Betrieb war.<br />

Ergibt die Überprüfung die Mängelfreiheit des Werks oder liegt eine unzulässige Einwirkung Dritter vor, kann die<br />

Kostentragungspflicht nicht den Unternehmer treffen. Denn nur dann, wenn als Ergebnis der Überprüfung tatsächlich<br />

ein Mangel am von ihm erbrachten Werk vorliegt, stellen die Prüfungskosten einen Teil der Kosten der<br />

Nachbesserung dar, die der Unternehmer zu tragen hat. Um von vorne herein Streitigkeiten im Hinblick auf die Kostentragungspflicht<br />

nach erfolgter Reparatur zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Kunden vorab auf die Rechtslage hinzuweisen.<br />

Dabei kann auf den vom Landgericht Hamburg am 05.03.1992 aufgestellten Leitsatz zurückgegriffen werden, der besagt:<br />

„Für die Kosten, die ein Werkunternehmer auf eine unzutreffende Mängelrüge des Auftraggebers hin aufwendet,<br />

haftet der Auftraggeber“.<br />

Musterbrief an einen Auftraggeber, der im Verlauf der Gewährleistungszeit Mängel geltend macht,<br />

die ggf. auf Verschleißeinwirkung beruhen<br />

Wir bestätigen den Erhalt Ihrer Mängelanzeige vom ........................... Wir werden Ihre Beanstandung prüfen um festzustellen,<br />

ob wir für den von Ihnen behaupteten Mangel verantwortlich sind und demgemäß den angezeigten Mangel zu<br />

beseitigen haben. Sollte dies der Fall sein, werden wir selbstverständlich die Mängelbeseitigung im Rahmen unserer<br />

Gewährleistung und für Sie kostenfrei durchführen.<br />

Sollte es sich allerdings bei der Prüfung des von Ihnen angezeigten Mangels herausstellen, dass dieser nicht auf unser<br />

Verschulden zurückzuführen ist oder aber seine Ursache in normalem Verschleiß bzw. normaler Abnutzung hat,<br />

müssen wir im Hinblick auf die von uns dann aufgewendeten Kosten diese Arbeiten als Reparaturauftrag behandeln.<br />

In diesem Fall entstehen Kosten für An- und Abfahrt, Fehlersuche, Freilegung der Schadenstelle, Mängelbeseitigung,<br />

Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör sowie Wiederherstellung des alten Zustandes. Arbeitslöhne, Materialkosten,<br />

Kosten für Nebenleistungen usw. werden wir Ihnen dann in Rechnung stellen.<br />

Wir regen deshalb an, dass Sie bei der Feststellung für die Ursache des angezeigten Mangels zugegen sind. Damit<br />

kann an Ort und Stelle festgestellt werden, ob der Fall einer Gewährleistung oder einer notwendigen, zu berechnenden<br />

Reparatur vorliegt. Als Termin für diese Überprüfung haben wir den ................................um ............ Uhr eingeplant.<br />

Wir bitten Sie, uns diese Regelung durch Erteilung eines entsprechenden Überprüfungsauftrages zu bestätigen. Bitte<br />

unterzeichnen Sie dieses Schreiben und schicken, es mit Ihrem Bestätigungsvermerk versehen, an uns bis zum<br />

........................ zurück. Sollten Sie mit der von uns vorgeschlagenen Regelung nicht einverstanden sein, bitten wir um<br />

Rücksprache.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Einverständniserklärung des Auftraggebers: Ihrem vorstehenden Vorschlag stimme ich zu und beauftrage Sie hiermit<br />

um Feststellung der Schadensursache. Sollte kein Gewährleistungsschaden vorliegen, beauftrage ich Sie mit der<br />

Mangelbeseitigung. Sie wollen mir dann die entstandenen Kosten berechnen. Ich werde am vorgeschlagenen Feststellungstermin<br />

anwesend sein / nicht anwesend* sein. *nichtzutreffendes bitte durchstreichen<br />

Datum und Unterschrift Auftraggeber


Aushang<br />

An die Belegschaft .............................................<br />

........................., den .........................<br />

Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)<br />

im August 006<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />

im Laufe des Monats August 2006 tritt das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) in Kraft. Dadurch sollen im Geschäfts-<br />

und Arbeitsleben Benachteiligungen aus Gründen<br />

• der Rasse<br />

• des Geschlechts<br />

• der ethnischen Herkunft<br />

• der Religion<br />

• der Weltanschauung<br />

• der Behinderung<br />

• des Alters<br />

• der sexuellen Identität<br />

möglichst vermieden werden. Ich bitte Sie daher, Ihr Verhalten untereinander und auch gegenüber Personen, die zu uns in<br />

Kontakt treten oder mit denen wir schon länger in Verbindung stehen (Kunden, Lieferantenvertreter usw.), auf das neue Gesetz<br />

einzustellen. Bitte legen Sie hierbei vor allem am Telefon, im persönlichen Auftreten, in Bemerkungen und Briefen kein<br />

Verhalten an den Tag, das Ihr Gegenüber als eine Diskriminierung wegen eines der 8 genannten Gründe empfinden könnte.<br />

Der Gesetzgeber verpflichtet uns, Ihnen den gesamten Wortlaut des AGG sowie des § 61 b des Arbeitsgerichtsgesetzes<br />

zugänglich zu machen. Daher sind beide Dokumente neben diesem Schreiben angeheftet / ausgelegt und<br />

können von Ihnen jederzeit eingesehen werden.<br />

Sollten Sie sich selbst im Einzelfall wegen eines der Diskriminierungsgründe benachteiligt sehen - etwa durch das Verhalten<br />

eines Ihrer Arbeitskolleg/-innen, durch Dritte (z.B. Kunden) oder durch Maßnahmen des Arbeitgebers, so können Sie sich in<br />

unserem Betrieb an folgende Beschwerdestelle wenden:<br />

Herrn / Frau ...................................., Abteilung ........................., Telefondurchwahl: -........., E-Mail: .................................<br />

Die Beschwerden werden dort entgegengenommen, vertraulich behandelt und an mich als Vertreter des Arbeitgebers weitergeleitet.<br />

Die weiteren Maßnahmen werden dann pflichtgemäß geprüft und erforderlichenfalls getroffen.<br />

Zur gegebenen Zeit erhalten Sie zum Inhalt des Gesetzes mit dem Ziel der Vermeidung von Benachteiligungen in unserem<br />

Betrieb noch eine Schulung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

..............................................


Rundschreiben<br />

An die Belegschaft .............................................<br />

........................., den .........................<br />

Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)<br />

im August 006<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />

im Laufe des Monats August 2006 tritt das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) in Kraft. Dadurch sollen im Geschäfts-<br />

und Arbeitsleben Benachteiligungen aus Gründen<br />

• der Rasse<br />

• des Geschlechts<br />

• der ethnischen Herkunft<br />

• der Religion<br />

• der Weltanschauung<br />

• der Behinderung<br />

• des Alters<br />

• der sexuellen Identität<br />

möglichst vermieden werden. Ich bitte Sie daher, Ihr Verhalten untereinander und auch gegenüber Personen, die zu uns in<br />

Kontakt treten oder mit denen wir schon länger in Verbindung stehen (Kunden, Lieferantenvertreter usw.), auf das neue Gesetz<br />

einzustellen. Bitte legen Sie hierbei vor allem am Telefon, im persönlichen Auftreten, in Bemerkungen und Briefen kein<br />

Verhalten an den Tag, das Ihr Gegenüber als eine Diskriminierung wegen eines der 8 genannten Gründe empfinden könnte.<br />

Sollten Sie sich selbst im Einzelfall wegen eines der Diskriminierungsgründe benachteiligt sehen - etwa durch das Verhalten<br />

eines Ihrer Arbeitskolleg/-innen, durch Dritte (z.B. Kunden) oder durch Maßnahmen des Arbeitgebers, so können Sie sich in<br />

unserem Betrieb an folgende Beschwerdestelle wenden:<br />

Herrn / Frau ...................................., Abteilung ........................., Telefondurchwahl: -........., E-Mail: .................................<br />

Die Beschwerden werden dort entgegengenommen, vertraulich behandelt und an mich als Vertreter des Arbeitgebers weitergeleitet.<br />

Die weiteren Maßnahmen werden dann pflichtgemäß geprüft und erforderlichenfalls getroffen.<br />

Zur gegebenen Zeit erhalten Sie zum Inhalt des Gesetzes mit dem Ziel der Vermeidung von Benachteiligungen in unserem<br />

Betrieb noch eine Schulung.<br />

Der Gesetzgeber verpflichtet uns, Ihnen den gesamten Wortlaut des AGG sowie des § 61 b des Arbeitsgerichtsgesetzes<br />

zugänglich zu machen. Da dies auch durch E-Mail erfolgen darf, geschieht dies auf diesem Wege mit der Bitte,<br />

die Anhänge abzuspeichern und bei Bedarf einzusehen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

..............................................


Seite 8 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Brennpunkt Handwerk 3/ 006<br />

Die Mehrwertsteuererhöhung als Chance<br />

Natürlich ist die Mehrwertsteueranhebung<br />

zum 01.01.2007 ärgerlich und<br />

beeinflusst das Preisniveau deutlich.<br />

Aber diese Entscheidung der Politik<br />

bietet Ihnen auch einen guten Anlass,<br />

Ihre Preise und Ihre Kalkulation kritisch<br />

unter die Lupe zu nehmen. Überarbeiten<br />

Sie Ihre Preisstrategie schon jetzt<br />

grundsätzlich. Nutzen Sie also bereits<br />

den Herbst. Und: Führen Sie dabei<br />

keine Standard-Preiserhöhung von<br />

drei Prozentpunkten durch, sondern<br />

verschaffen Sie bei dieser Gelegenheit<br />

Ihrer Dienstleistungsorientierung noch<br />

mehr Profil.<br />

„Ungeschoren“ von der höheren Mehrwertsteuer<br />

kommt nur der Thekenverkauf<br />

im Nahrungsmittelhandwerk davon.<br />

Der reduzierte Steuersatz von 7 %<br />

beim Außerhausverkauf bleibt nämlich<br />

bestehen. Mit Umsatzeinbußen ist aber<br />

auch hier zu rechnen, denn die Steuererhöhung<br />

entzieht den Kunden Kaufkraft.<br />

Erfahrungsgemäß sparen sie dann<br />

zuerst bei den Grundnahrungsmitteln<br />

und nutzen verstärkt die Angebote der<br />

Discounter. Werfen Sie hier Ihre Kompetenz<br />

in die Waagschale. Zeigen Sie<br />

Ihren Kunden deutlich, wodurch sie<br />

gewinnen, wenn sie sich für einen Kauf<br />

bei Ihnen entscheiden und nicht zu Billiganbietern<br />

gehen.<br />

Betreiben Sie neben dem Thekenverkauf<br />

zusätzlich einen Gastronomiebereich<br />

(z. B. ein angeschlossenes Café<br />

oder einen Stehimbiss), dann schlägt<br />

dort die Mehrwertsteuererhöhung zu.<br />

Die Preisunterschiede werden dadurch<br />

noch deutlicher: Für ein Croissant, das<br />

zum Mitnehmen 1,10 Euro (inklusive 7<br />

% MWSt.) kostet, müssten Sie ab 2007<br />

im Café-Bereich 1,22 Euro (inkl. 19 %<br />

MWSt.) nehmen. Wenn Sie sich zu diesen<br />

zweigeteilten Preisen entscheiden,<br />

sollten Sie dies Ihren Kunden gegenüber<br />

eindeutig begründen.<br />

Entziehen Sie sich dem Preiskampf<br />

Für alle übrigen Handwerke gilt: Ihre<br />

Chance, sich dem Preiskampf zu entziehen,<br />

ist und bleibt die Individualität<br />

und die Qualität der Dienstleistungserbringung.<br />

Sie erschwert nicht nur den<br />

Preisvergleich, sondern unterstützt Sie<br />

auch in der Preisargumentation.<br />

Bei kritischem Überdenken Ihrer Kalkulation<br />

sollten Sie unbedingt die Möglichkeit<br />

prüfen, Ihre Angebote zu staffeln.<br />

Fragen Sie vor jeder Angebotserstellung<br />

die Preisvorstellungen des Kunden ab<br />

und kalkulieren Sie dann drei Offerten<br />

mit für Sie auskömmlichen Preis- und<br />

Leistungsalternativen. Die preiswerteste<br />

Lösung mit stark abgespeckten „Basis“-Leistungen<br />

ist Ihre Alternative zu<br />

Billigangeboten. Alternativangebot 2<br />

liegt genau an der „Schmerzgrenze“<br />

des Kunden, Variante 3 bildet das Angebot<br />

mit gehobener Ausführung. Mit<br />

ihm können Sie beim Kunden Bedürfnisse<br />

und Wünsche nach zusätzlichen<br />

Leistungen, nach einem „Hauch Luxus“<br />

wecken und zeigen ihm, was alles möglich<br />

ist.<br />

Eine Form der Preispolitik wendet einen<br />

ähnlichen psychologischen Trick an:<br />

Der typische Verbraucher strebt, besonders<br />

wenn er unsicher ist, Produkte des<br />

mittleren Preissegments an. Deswegen<br />

empfiehlt es sich, immer ein teures<br />

Produkt im Sortiment zu haben beziehungsweise<br />

als Alternative ein teureres<br />

Angebot vorzulegen, um zumindest die<br />

mittlere Variante zu „retten“.<br />

Ein weiterer geschickter Schachzug<br />

ist die Preisbündelung. Es werden dabei<br />

mehrere Produkte/Leistungen zusammengefasst<br />

und diese dann zu<br />

einem Paketpreis angeboten. Nachlässe<br />

in den Komplettpreisen lassen sich<br />

durch die „gleichzeitige“ Erbringung<br />

der Leistungen und den verminderten<br />

Aufwand zumeist ausgleichen. Außerdem<br />

kann dem Kunden so unter Umständen<br />

mehr verkauft werden, als er<br />

eigentlich wollte. Grundlage hierfür ist<br />

eine überzeugende individuelle Beratung<br />

und eine entsprechende Servicepalette.<br />

Zum Beispiel bei Hausbesuchen<br />

sollten Sie weitere Leistungen und<br />

Produktbündel anbieten. Hier können<br />

auch Zusatzleistungen, wie Finanzierungsmöglichkeiten<br />

und Hinweise auf<br />

Förderhilfen, kundenspezifisch zum<br />

„Verkaufen“ genutzt werden.<br />

Mischkalkulationen helfen ebenfalls, den<br />

Mehrwertsteuer-Schock abzufedern.<br />

Listen Sie dafür alle Ihre Leistungen<br />

und Produkte auf. Dann trennen Sie sie<br />

in Angebote, bei denen die Vergleichbarkeit<br />

der Preise nicht ohne weiteres<br />

möglich oder aufgrund der Qualität<br />

nicht sinnvoll ist, und in Leistungen und<br />

Produkte, die für den Kunden leicht vergleichbar<br />

sind. Ziel ist es, die Produkt-<br />

und Gewerkepreise im individuellen Bereich<br />

möglichst über den Steueranstieg<br />

hinaus anzuheben. Die Preise im Standardbereich<br />

sollten dagegen stabil gehalten<br />

oder möglichst nur unterhalb des<br />

neuen Steuersatzes angepasst werden.<br />

Achten Sie dabei auch auf eine spezielle<br />

zielgruppenbezogene Ausrichtung<br />

der Kalkulation. Diese Art der Preiserhöhung<br />

kommt Ihnen besonders zugute,<br />

wenn sich potenzielle Kunden mehrere<br />

Angebote einholen (heute bis zu sechs<br />

statt früher zwei Angebote). Zusätzlich<br />

informieren sie sich im Internet, haben<br />

meist Ladenpreise der Standardartikel<br />

im Kopf – Sie könnten hier auf andere<br />

Markenhersteller ausweichen, die ihre<br />

Produkte zum Beispiel nicht auch im<br />

Baumarkt anbieten - und besitzen dadurch<br />

eine extrem hohe Preistransparenz.<br />

Preisliche Anpassungen können<br />

Sie nur in Ihren spezialisierten und nicht<br />

vergleichbaren Leistungen, in individualisierten<br />

Produkten oder Leistungen und<br />

bei außergewöhnlicher Qualität oder<br />

Design erfolgreich durchsetzen. Bleiben<br />

Sie dabei aber in Ihrer Preisgestaltung<br />

flexibel, halten Sie sich nicht starr<br />

an einmal festgelegte Margen, sondern<br />

nehmen Sie bei jedem Auftrag Feinjustierungen<br />

vor.<br />

Bieten Sie exklusive Leistungen an<br />

Wenn dem schon heute so ist, dann gehören<br />

Sie zu den Glücklichen, die ihre<br />

Preise relativ problemlos anheben können.<br />

Bei exklusiven Leistungen ist dem<br />

Kunden wichtiger, wer die Leistung erbringt<br />

und zu welchem Preis. Qualität,<br />

Design und die Darbietung sind hier die<br />

Hauptverkaufsargumente. In Ausnahmefällen<br />

kann allerdings auch der Preis<br />

zum Qualitätsmerkmal werden. Denken<br />

Sie an Kosmetika: Manche sind zehnmal<br />

so teuer wie andere und werden<br />

gerade deshalb gekauft.<br />

Gehören Sie zu den „Unglücklichen“,<br />

die bisher Ihre Dienstleitungen noch<br />

nicht in die Exklusivität gehoben haben,<br />

dann wird es Zeit, dies zu ändern.<br />

Feilen Sie intensiv an der Qualität Ihrer<br />

Dienstleistungen/Produkte und stellen<br />

dann diese in den Vordergrund, denn<br />

so halten Sie dem Preisvergleich stand.<br />

Argumentieren Sie mit Ihrem Service<br />

(besonders in Notfallsituationen für die<br />

Kunden) und mit Ihrer Problemlösungskompetenz.<br />

Führen Sie beispielsweise<br />

Arbeiten auch nach Büroschluss Ihrer<br />

Kunden aus oder kombinieren Sie verschiedene<br />

Gewerke.


Brennpunkt Handwerk 3/ 006 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Seite 9<br />

Tipps, um die unruhige See der<br />

Mehrwertsteuererhöhung gut<br />

zu überstehen<br />

Beachten Sie die Preisschwellen Ihrer<br />

Kunden. Werden diese Schwellen<br />

überschritten, reagieren Kunden empfindlich.<br />

Produkte, die im Moment 9,99<br />

€ kosten, müssten ab dem 01.01.2007<br />

rechnerisch 10,25 € kosten. Jedoch<br />

werden die meisten Waren dann für<br />

10,49 € oder sogar 10,99 € zu erwerben<br />

sein. Mit solchen kräftigeren Preissprüngen<br />

reizen Sie die Preisschwellen<br />

aus, ohne damit aber Kunden zu verschrecken.<br />

Der psychologische Eindruck<br />

eines günstigen Preises bleibt<br />

nämlich bestehen. Nutzen also auch<br />

Sie diese menschliche Schwäche aus<br />

und analysieren Sie, wo bei Ihren Kunden<br />

die Preisschwellen liegen. Denn<br />

diese gilt es genau zu treffen oder auf<br />

die nächsthöhere auszuweichen. Endungen<br />

im 9er-Bereich sind psychologisch<br />

sinnvoll. Die Kunden nehmen<br />

nämlich unterbewusst vorwiegend die<br />

erste Zahl wahr. Psychologisch bedeutsame<br />

Schwellen sind auch 50 e, 100 e,<br />

150 e usw.<br />

Zu den Reaktionsmöglichkeiten der<br />

Kunden gehört das Ausweichen in die<br />

Schwarzarbeit. Fragt ein Kunde bei<br />

Ihnen Schwarzarbeit an, können Sie<br />

ihm mit folgenden Argumenten Stand<br />

halten: Schwarzarbeit ist nicht nur illegal,<br />

sondern Steuervorteile und Förderungen<br />

gibt es nur auf Rechnung,<br />

ebenso die Gewährleistung.<br />

Rabatte sollten Sie allenfalls in Höhe<br />

der Mehrwertsteuererhöhung gewähren<br />

und sie mit einer für Sie positiven<br />

Leistung des Kunden (bessere Zahlungsmodalitäten,<br />

Vorkasse oder Anzahlungen)<br />

verknüpfen. Besser ist es,<br />

Ihren Kunden einfach in Ihre Leistungserstellung<br />

aktiv mit einzubeziehen und<br />

ihm dafür dann Preisnachlässe oder<br />

etwa günstigere Preise für verminderte<br />

Leistungsbündel anzubieten. Möchte<br />

zum Beispiel ein Kunde einen Preisnachlass<br />

oder ein günstigeres Angebot<br />

bei Malerarbeiten, dann bieten Sie ihm<br />

doch an, alles selbst abzukleben oder<br />

hinterher die Endreinigung zu übernehmen.<br />

Bauen Sie für Ihre Kunden so das<br />

ihnen passende Angebot.<br />

Das richtige Timing der Preiserhöhungen<br />

ist ebenfalls ein entscheidender<br />

Faktor für die Akzeptanz. Vermeiden Sie<br />

den Neujahrsschock. Setzen Sie Ihre<br />

neue Preisstrategie vielmehr so schnell<br />

wie möglich um. Ist die Öffentlichkeit<br />

mit anderen Dingen beschäftigt, ist ihre<br />

Aufmerksamkeit gegenüber Preisanstiegen<br />

eher gering und ihre Akzeptanz<br />

höher. Haben Sie also Ihre Preise<br />

schon im Vorfeld angepasst, können<br />

Sie im Januar 2007 Ihre Preiskonstanz<br />

werbewirksam herausstellen. Zudem<br />

kommen Sie in den Vorteil, schon bei<br />

den vorgezogenen Aufträgen vor dem<br />

Jahreswechsel die höheren Preise zu<br />

nehmen. Wichtig insbesondere für das<br />

Ladenhandwerk: Passen Sie nicht auf<br />

einen Schlag die Verkaufspreise an.<br />

Beginnen Sie in einigen Sortimentsbereichen<br />

beispielsweise schon im September<br />

mit der Korrektur und ziehen<br />

Sie in den restlichen Sortimenten kontinuierlich<br />

bis Ende Januar 2007 nach.<br />

Haben Sie Ihre Preise nicht zusätzlich<br />

erhöht und wollen damit auf Kundenfang<br />

gehen, dann sollten Sie alte Preislisten<br />

aufbewahren und damit die tatsächlichen<br />

Steigerungen (nur um die<br />

Mehrwertsteuererhöhung) belegen. Ergänzend<br />

können Sie die tatsächlichen<br />

Verteuerungen durch die Mehrwertsteuer<br />

etwa anhand einer Beispielliste<br />

(siehe unten) belegen.<br />

Sind Sie in der Funktion des Zulieferers<br />

und Lieferanten, besteht keine Notwendigkeit,<br />

Ihre Preise anzupassen. Lassen<br />

Sie sich umgekehrt auch nicht durch<br />

die Mehrwertsteuererhöhung in Ihren<br />

Kalkulationen drücken. In Ihrem Kontrakt<br />

stehen Nettopreise, die sich nicht<br />

verändern. Überprüfen Sie jedoch, ob<br />

in Ihren Verträgen der Mehrwertsteuersatz<br />

vermerkt ist, und ändern Sie das<br />

gegebenenfalls. Auf der ganz sicheren<br />

Seite sind Sie, wenn ein Verweis auf die<br />

„gültige“ Mehrwertsteuer in Ihren Verträgen<br />

steht.<br />

Der Zeitpunkt der Lieferung oder<br />

Leistung ist maßgebend<br />

Wie bei allen bisherigen Änderungen<br />

der Steuerhöhe ist für den Zeitpunkt<br />

der Anwendung des neuen Satzes aus<br />

der Sicht des Steuerpflichtigen ausschließlich<br />

der Zeitpunkt der Ausführung<br />

der Lieferung, sonstigen Leistung,<br />

unentgeltlichen Wertabgabe (vormals:<br />

Eigenverbrauch), des innergemeinschaftlichen<br />

Erwerbs oder der Einfuhr<br />

maßgebend. Der Tag des Vertragsabschlusses,<br />

der Rechnungserteilung<br />

oder der Vereinnahmung des Entgelts<br />

sind unerheblich. Insofern müssen<br />

Rechnungen über Leistungen, die nach<br />

dem 31.12.2006 zu erbringen sind, bereits<br />

heute mit einem Umsatzsteuersatz<br />

von 19 % fakturiert werden. Andernfalls<br />

schulden Sie als Rechnungsaussteller<br />

den Differenzbetrag zum Zeitpunkt<br />

der Ausführung der Leistung. Werden<br />

dagegen Rechnungen über bis zum<br />

31.12.2006 erbrachte Leistungen erst<br />

im neuen Jahr erteilt, ist noch der Steuersatz<br />

von 16 % anzuwenden. 1,5<br />

Stellen Sie deswegen sicher, dass Sie<br />

noch in diesem Jahr möglichst alle laufenden<br />

Projekte beenden. Und berücksichtigen<br />

Sie in Ihrer Kalkulation schon<br />

jetzt die erhöhte Mehrwertsteuer für<br />

Projekte, die bis in das kommende Jahr<br />

dauern werden oder dann erst beginnen.<br />

Ines Wissel, MCH<br />

Mehrwertsteuererhöhung Neuer Preis Preiserhöhung absolut<br />

Mwst. unverändert bei 16% 100,00 e 0,00 e<br />

+ 1 Prozentpunkt auf 17%, 100,86 e, 0,86 e<br />

+ 2 Prozentpunkte auf 18% 101,72 e 1,72 e<br />

+ 3 Prozentpunkte auf 19% 102,59 e 2,59 e<br />

+ 4 Prozentpunkte auf 20% 103,45 e 3,45 e


Damit Innung und <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

Sie zu besonderen Jubiläen<br />

würdigen können, teilen Sie uns doch<br />

bitte Ihre Daten mit dem Formular mit.<br />

Ehrungen 007<br />

Senden Sie uns das Formular bitte im Fensterbriefumschlag mit der Post<br />

oder per Fax an 0 6 0 / 10 05 7 zurück. Bitte nur mit Schreibmaschine oder Druckschrift ausfüllen!<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-Westerwald<br />

Postfach 1364<br />

56403 Montabaur<br />

In unserem Betrieb stehen im Jahr 007 folgende Jubiläen an:<br />

Betriebsjubiläum:<br />

(Ehrungen erfolgen jeweils in Abständen von 25 Jahren nach der Betriebsgründung)<br />

Betriebsname:<br />

PLZ + Ort: Straße:<br />

Datum der Handwerksrolleneintragung:<br />

Falls abweichend: anderes Gründungsdatum:<br />

nachgewiesen durch:<br />

Wir planen die Durchführung einer Feier ja nein<br />

Wenn Sie eine Feier durchführen, werden die Urkunden im Regelfall persönlich überreicht. Richten Sie keine Feier aus, erhalten<br />

Sie die Urkunden per Post.<br />

Arbeitnehmerjubiläum:<br />

(Urkunden werden bei 25-, 40- und 50-jähriger Betriebszugehörigkeit ausgestellt)<br />

Name: Vorname:<br />

Geb.-Datum: PLZ + Wohnort:<br />

Eintrittsdatum: derzeitige Berufsbezeichnung:<br />

5 Jahre Meisterprüfung / 50 Jahre Meisterprüfung:<br />

(aus Anlass des 25-jährigen bzw. des 50-jährigen Meisterjubiläums)<br />

Name: Vorname: Geb.-Datum:<br />

NEU<br />

PLZ + Ort Straße:<br />

Meisterprüfung abgelegt am: im -Handwerk<br />

bei der Handwerkskammer:<br />

Ort/Datum Unterschrift<br />

Absender / Stempel:<br />

Auskunft erteilt:


Seite 3 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Brennpunkt Handwerk 3/ 006<br />

Arbeiten ohne Internet<br />

[ Arbeiten mit E-Mail und Internet ]<br />

Computer ohne Internetanschluss sind<br />

typischerweise in kleineren Unternehmen<br />

zu finden: zur Pflege der Buchhaltung,<br />

zum Aufsetzen von Geschäftsbriefen<br />

oder zum Verwalten einer<br />

überschaubaren Logistik. Diese Rechner<br />

stellen ein Arbeitswerkzeug zur Erstellung<br />

von Rechnungen, Abschlüssen<br />

und für die Kundenkorrespondenz<br />

dar und dienen oftmals lediglich zur<br />

Speicherung von Informationen. Um einen<br />

solchen PC-Arbeitsplatz sicher zu<br />

machen, sind folgende Punkte zu beachten<br />

- unabhängig davon, ob der PC<br />

Zugang ins Internet hat oder nicht.<br />

Zuverlässigkeit<br />

Fällt der Computer mit allen Kundendaten<br />

auf der Festplatte aus, kann dies<br />

empfindliche Folgen haben: Zeitaufwand<br />

zur Wiederherstellung oder sogar<br />

der totale Verlust aller Daten sowie<br />

Ausfall des Arbeitswerkzeuges sind nur<br />

einige schmerzliche Nachwirkungen.<br />

Auch der Ausfall einer Festplatte und<br />

der dazugehörige Datenverlust kann<br />

schwerwiegende Folgen haben.<br />

Um einen entsprechenden Verlust von<br />

Informationen bzw. Ausfall von Arbeitszeiten<br />

zu verhindern, sollten Sie folgendes<br />

beachten:<br />

Machen Sie regelmäßig Datensicherungen.<br />

Verwenden Sie möglichst keine speziellen<br />

Hardware-Elemente, sondern<br />

solche, die auf dem PC-Markt handelsüblich<br />

und leicht zu beschaffen sind.<br />

Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung ist<br />

unverzichtbar, denn jeder Unternehmer<br />

haftet für Schäden, die durch seine betriebliche<br />

Tätigkeit Dritten zugefügt wird.<br />

Typische Schadenfälle sind z. B. ein durch<br />

den Einbau eines undichten Heizungsventils<br />

verursachter Wasserschaden oder ein<br />

Brandschaden, der bei Schweißarbeiten<br />

entsteht. Die VHV Versicherungen, seit<br />

über 80 Jahren Bauspezialversicherer, bietet<br />

optimalen Schutz im Rahmen der Pro-<br />

Sicherheit am Einzelplatz-PC<br />

Diese sind im Bedarfsfall schnell zur<br />

Hand und ausgetauscht.<br />

Beurteilen Sie Ihren PC-Lieferanten auch<br />

nach den Lieferzeiten für Ersatzteile.<br />

Nutzen Sie Hardware-Garantien und<br />

bewahren Sie Rechnungen für Garantiefälle<br />

auf.<br />

Schließen Sie Wartungsverträge für<br />

die Reparatur oder den Umtausch von<br />

Hardware bei Ausfall ab. Stellen Sie vor<br />

dem Umtausch von Hardware sicher,<br />

dass keine Kundendaten oder andere<br />

sensiblen Daten mehr darauf gespeichert<br />

sind.<br />

Legen Sie für jeden Einzelplatz-PC ein<br />

PC-Checkheft an, in dem regelmäßige<br />

Datensicherungen, Passwort-Änderungen<br />

und Viren-Checks zur Selbstkontrolle<br />

dokumentiert werden.<br />

Beim Einsatz externer Servicemitarbeiter<br />

(z.B. bei Software-Problemen)<br />

sollten deren Tätigkeiten an internen<br />

EDV-Systemen überwacht bzw. beaufsichtigt<br />

werden.<br />

Kontrollierte Sicherheit:<br />

PC-Checkheft<br />

Die Einführung eines PC-Checkhefts<br />

erleichtert die regelmäßige Kontrolle<br />

der IT-Sicherheit.<br />

Folgende Aspekte sollten darin dokumentiert<br />

werden:<br />

• Name des PC-Benutzers,<br />

• Aufstellungsort des PC,<br />

• Beschreibung der Konfiguration,<br />

• Arten der Zugangskontrolle,<br />

eingesetzte Hard- und Software<br />

sowie Zubehör,<br />

• planmäßige Zeitpunkte<br />

für die Datensicherungen,<br />

• Durchgeführte Wartungen,<br />

Revisionen, Datensicherungen<br />

und Viren-Checks,<br />

• Zeitpunkt von<br />

Passwort-Änderungen,<br />

• Ansprechpartner für Problemfälle.<br />

duktlinie BAUPROTECT-Bauhandwerk.<br />

Einige Highlights der neuen Betriebs-<br />

Haftpflichtversicherung: Es gibt eine<br />

einheitliche Deckungssumme für Sach-<br />

und Vermögensschäden, inkl. Bearbeitungs-<br />

und Leitungsschäden.<br />

Mängelbeseitigungsnebenkosten werden<br />

ohne erhöhten Selbstbehalt und<br />

ohne Sublimit übernommen, ebenso<br />

Schäden durch Umwelteinwirkungen<br />

z. B. durch undichte Öltanks.<br />

Wird im Unternehmen ein solches PC-<br />

Checkheft eingeführt, erleichtert dies<br />

die Kontrolltätigkeiten für alle Benutzer,<br />

da über die Dokumentation im PC-<br />

Checkheft sofort einzusehen ist, wer<br />

welche Maßnahme durchgeführt hat,<br />

bzw. welche Maßnahmen nicht durchgeführt<br />

worden sind. Damit unterstützt<br />

das Heft eine notwendige Selbstkontrolle<br />

für regelmäßige Datensicherungen,<br />

Passwort-Änderungen und Viren-Checks.<br />

Datensicherheit<br />

Eine regelmäßige Datensicherung hilft,<br />

Datenverlusten vorzubeugen und die<br />

Risiken einzugrenzen.<br />

Schutz der Vertraulichkeit<br />

Vertrauliche bzw. geschäftskritische<br />

Daten müssen auch innerhalb der Firma<br />

geschützt werden (z.B. gegen Diebstahl<br />

des Servers bei einem Einbruch).<br />

Dazu müssen die relevanten Dateien<br />

verschlüsselt oder der Zugriff zumindest<br />

durch ein („starkes“) Passwort abgesichert<br />

werden.<br />

Virenschutz<br />

Wenn Sie Daten aus anderen Quellen<br />

beziehen und z.B. per Diskette, CD,<br />

E-Mail oder USB-Stick austauschen,<br />

dann ist in diesem Fall auch einem Virenbefall<br />

vorzubeugen. Denken Sie daran,<br />

dass beim Datenaustausch immer<br />

die Gefahr besteht, mit Viren in Kontakt<br />

zu kommen. Jeder Rechner muss daher<br />

gegen Virenbefall geschützt werden.<br />

Passwortschutz<br />

Falls mehrere Benutzer an einem einzelnen<br />

PC arbeiten, nutzen Sie die Benutzerverwaltung<br />

des Betriebssystems<br />

und legen Sie für jeden Nutzer eine<br />

eigene Arbeitsumgebung und eigene<br />

Datenverzeichnisse an. Den Zugriff<br />

auf einzelne Informationen oder ganze<br />

Computer sollten Sie mittels Passwortschutz<br />

kontrollieren.<br />

VHV BAUPROTECT-Bauhandwerk:<br />

Haftpflichtrisiken kompetent und optimal absichern<br />

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie<br />

z.B. Bagger sind pauschal versichert,<br />

auch wenn sie gemietet sind. Außerdem<br />

bietet die VHV für die sog. aktive Werklohnklage<br />

Rechtsschutz. Und die Privat-Haftpflichtversicherung<br />

der Betriebsinhaber<br />

gehört automatisch<br />

zum Versicherungsumfang.


Brennpunkt Handwerk 3/ 006 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Seite 33<br />

Natürlich gehört der<br />

alljährliche Licht-Test<br />

zum Pflichtprogramm<br />

eines jeden Autofahrers.<br />

Aber auch während der übrigen<br />

Monate sollte der verantwortungsbewusste<br />

Fahrzeuglenker auf die Sicherheit<br />

seiner Beleuchtungseinrichtungen<br />

und klare Sicht achten. Die folgenden<br />

Tipps sind auch für automobile Laien<br />

kein Buch mit sieben Siegeln:<br />

1. Achten Sie stets auf klare Scheiben<br />

rundum, auch von innen. Kunststoffausdünstungen<br />

und Zigarettenqualm lassen<br />

die Scheiben beschlagen und behindern<br />

die Sicht, u.a. durch verstärkte Blendwirkung,<br />

besonders nachts, erheblich.<br />

. Reinigen Sie nach jeder Autowäsche<br />

mit Wachspflege die Scheiben<br />

mit einem silikonfreien Glasreiniger.<br />

Gleiches gilt für die Scheibenwischer,<br />

die spätestens alle zwölf Monate ausgetauscht<br />

werden sollten.<br />

3. Achten Sie auf Steinschläge und<br />

Kratzer auf der Frontscheibe. Diese<br />

können nicht nur Streulicht verursachen<br />

sondern auch beim TÜV für Probleme<br />

sorgen.<br />

4. Säubern Sie bei nassen und schmierigen<br />

Fahrbahnbedingungen öfter<br />

rundum die Scheinwerfer- und Lampengläser.<br />

Bereits gering verschmutzte<br />

Gläser verringern die Lichtstärke um<br />

bis zu 85 Prozent. Besitzer von Fahrzeugen<br />

mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen<br />

sollten ihrer Heckbeleuchtung<br />

besondere Aufmerksamkeit widmen<br />

Ein fast alltägliches Problem: Ein Kunde<br />

meldet einen Mangel ohne genau den<br />

Verursacher zu benennen. Die Ursache<br />

des Mangels kann erst durch eine<br />

Untersuchung vor Ort ermittelt werden.<br />

Ergibt die Mängelsuche des Handwerkers,<br />

dass er für den Mangel gar nicht<br />

verantwortlich ist, stellt sich die Frage,<br />

wer die hierfür aufgewendeten Kosten<br />

zu tragen hat. Folgenden Fall hatte das<br />

OLG Karlsruhe zu entscheiden.<br />

Ein Kunde fordert den Handwerker unter<br />

Fristsetzung auf, Mängel an der vom<br />

Auftragnehmer installierten Fußbodenheizung<br />

zu beseitigen. Der Handwerker<br />

kündigt hierauf schriftlich eine Untersuchung<br />

der Anlage an und führt folgendes<br />

aus: „Sollte sich herausstellen,<br />

dass die Durchfeuchtung nicht durch<br />

die undichte Fußbodenheizung, sondern<br />

durch von uns nicht zu vertretende<br />

Gründe stattfindet, so werden<br />

Verantwortung für Sicht und Licht<br />

Regelmäßige Kontrollen erhöhen die Verkehrssicherheit<br />

und den Waschwasser-Vorrat im Auge<br />

behalten.<br />

5. Setzen Sie im Winter dem Waschwasser<br />

ein Frostschutzmittel, im Sommer<br />

einen Scheibenreiniger zu.<br />

6. Kontrollieren Sie möglichst wöchentlich<br />

durch einen kurzen Rundgang<br />

alle Beleuchtungseinrichtungen. Hat<br />

das Auto kein Selbstdiagnose-System<br />

und ist kein Beifahrer für Blinker- und<br />

Bremslichtkontrolle vorhanden, überprüfen<br />

Sie vor der Garagen- oder Hauswand<br />

deren Funktion.<br />

7. Tauschen Sie bei Ausfall einer Leuchte<br />

immer auch gleich die parallele<br />

Glühlampe aus, da deren Lebensdauer<br />

in etwa ihrer „Zwillingsschwester“<br />

gleicht. Das Mitführen einer Ersatzlampenbox<br />

erweist sich hierbei als äußerst<br />

praktisch. Im Übrigen ist diese in vielen<br />

Urlaubsländern bereits Pflicht.<br />

8. Herkömmliche Glühlampen, besonders<br />

minderer Qualität, können nach einer<br />

gewissen Zeit bis zu 50 Prozent ihrer<br />

Leuchtkraft verlieren. Tauschen Sie<br />

solche Lampen umgehend aus, auch<br />

wenn sie noch „funktionieren“.<br />

9. Tunen Sie wo immer möglich und<br />

technisch sinnvoll Ihre Lichtanlage.<br />

Unberechtigte Mängelrüge<br />

Wann hat der Handwerker Anspruch auf Kostenerstattung bei vergeblicher Mängelsuche?<br />

wir Ihnen die Kosten für die Uberprüfung<br />

einschließlich Fahrt km in Rechnung<br />

stellen.”<br />

Weil die Fehlersuche ergibt, dass kein<br />

Gewährleistungsfall vorliegt, verlangt<br />

der Auftragnehmer mit Erfolg die Vergütung<br />

für seine Arbeit. Mit Urteil<br />

vom 13. 05. 2003 – Az.: 17 U 193/02<br />

– hat das OLG Karlsruhe einen Vergütungsanspruch<br />

des Auftragnehmers<br />

mit folgenden Entscheidungsgründen<br />

bejaht. Das Schreiben des Handwerkers,<br />

in dem er die Fehlersuche gegen<br />

Kostenerstattung ankündigt, stellt ein<br />

Vertragsangebot dar, das der Kunde<br />

durch Inanspruchnahme der Arbeit<br />

„stillschweigend angenommen” hat.<br />

Somit liegt ein „konkludenter Vertragsschluss”<br />

vor, so dass der Auftraggeber<br />

nach Klärung der Mangelursache verpflichtet<br />

ist, hierfür die „übliche Vergütung”<br />

(§ 632 Abs. 2 BGB) zu zahlen.<br />

Tagfahrlicht wie Lightatday sowie Nebelscheinwerfer<br />

sollten heute zur Standardausrüstung<br />

gehören, zumal Tagfahrlicht<br />

in vielen europäischen Ländern<br />

vorgeschrieben ist.<br />

10. Achten Sie unbedingt<br />

immer auf den Beladungszustand<br />

Ihres Fahrzeugs<br />

und passen Sie die<br />

manuelle Leuchtweitenregulierung<br />

entsprechend<br />

an.<br />

Auf die Einstellung kommt es an …<br />

… der Scheinwerfer ist für die Sicherheit<br />

auf unseren Straßen immer stärker<br />

eine „Frage der Einstellung“. Vom Autofahrer<br />

noch zu oft missachtet, bieten<br />

alle Fahrzeuge nämlich die Möglichkeit,<br />

je nach Beladungszustand des Fahrzeuges<br />

die Leuchtweite zu regulieren.<br />

Besonders in der dunklen Jahreszeit sei<br />

es unverzichtbar, mit der richtig eingestellten<br />

Leuchtweite selbst ausreichend<br />

zu sehen und entgegenkommende Verkehrsteilnehmer<br />

nicht zu blenden.<br />

Der Licht-Test wird in diesem Jahr zum<br />

50. Mal durchgeführt. Aus Anlass des<br />

Jubiläums ruft das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe<br />

zu einer Spendenaktion<br />

zugunsten der Björn Steiger Stiftung<br />

auf. Informationen hierzu erhalten<br />

Sie im Internet unter der Seite des<br />

Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes<br />

www.kfz-rp.de oder unter www.steigerstiftung.de.<br />

Hinweis<br />

Es ist in der Praxis oft festzustellen,<br />

dass Auftraggeber geneigt sind,<br />

leichtfertig Mängel zu behaupten<br />

und den Handwerker damit zu kostenträchtigen<br />

Untersuchungen<br />

zu veranlassen. Es wird sicher in<br />

vielen Fällen vom Handwerker versäumt,<br />

diese Untersuchungskosten<br />

auf den Auftraggeber abzuwälzen.<br />

Oft scheitert dies aber auch<br />

daran, dass im Vorfeld nicht versucht<br />

wurde, hierfür die rechtlichen<br />

Voraussetzungen zu schaffen. Die<br />

Vorgehensweise des Klägers vor<br />

dem OLG Karlsruhe zeigt hierfür einen<br />

gangbaren Weg. Es empfiehlt<br />

sich also im Zweifel unbedingt für<br />

den Fall der unberechtigten Inanspruchnahme<br />

einen Vergütungsanspruch<br />

anzukündigen. Ein entsprechendes<br />

Musterschreiben finden<br />

Sie in diesem Heft auf Seite 25 .


Seite 34 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Brennpunkt Handwerk 3/ 006<br />

Mit der Kautionsversicherung-plus<br />

(KTV-plus) bietet R+V als größter deutscher<br />

Kautionsversicherung eine interessante<br />

Alternative zum Bürgschaftskredit<br />

(Avalkredit) der Hausbank. Die<br />

Wiesbadener Versicherung stellt täglich<br />

zwischen 2.000 und 2.500 Bürgschaften<br />

aus. Ein Bürgschaftskredit der<br />

R+V verbessert die Liquidität, entlastet<br />

Kreditlinien bei der Bank und ermöglicht<br />

damit zusätzlichen Finanzierungsspielraum.<br />

Die KTV-plus ist ein Spezialkonzept<br />

für kleine und mittelständische Unternehmen<br />

aus dem Bauhaupt- und<br />

Ausbaugewerbe, dem Maschinen- und<br />

Anlagebau sowie Existenzgründer mit<br />

einem Bürgschaftsbedarf bis EUR 1,5<br />

„Mehr als 70 Prozent aller Unfälle ereignen<br />

sich in der Freizeit. Der Versicherungsschutz<br />

der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

greift hier nicht. Ein<br />

privater Unfallschutz ist somit ein unverzichtbarer<br />

Bestandteil der Existenzsicherung“,<br />

so Erich Schönteich, Versicherungsexperte<br />

von der SIGNAL<br />

IDUNA Filialdirektion Koblenz.<br />

Der Unfallschutz, den das Versorgungswerk<br />

der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-<br />

Westerwald über den Rahmenvertrag<br />

„Unfallversicherung“ anbietet, ergänzt<br />

den Schutz der Berufsgenossenschaft.<br />

Er ist in drei Tarif-Varianten zu haben -<br />

„Kompakt“, „Optimal“, „Exklusiv“ – und<br />

enthält zahlreiche neue Leistungsarten<br />

und bislang nicht erhältliche Leistungserweiterungen.<br />

So ist in der Unfallrente<br />

ein Zusatzbaustein integriert: Dieser<br />

sieht eine einmalige Kapitalleistung in<br />

Höhe von 36 Monatsrenten vor, wenn<br />

der Versicherte 50 Prozent seiner ausgeübten<br />

beruflichen Haupttätigkeit<br />

nicht mehr ausüben kann. Ebenfalls<br />

neu ist die Leistungsart „Happy Holiday“:<br />

Sie sieht spezielle Leistungen bei<br />

außerberuflichen Unfällen vor, die sich<br />

mindestens 100 Kilometer vom Wohnort<br />

entfernt ereignen.<br />

Der schnelle Weg zur Bürgschaft<br />

Millionen. Besonders hervorzuheben<br />

ist die einfache und rasche Abwicklung<br />

bei der Beantragung des Kreditrahmens<br />

und der Bürgschaften. Über den<br />

Internet-Service „KTV-Online“ kann<br />

der Antrag auf eine Bürgschaft in nur<br />

wenigen Minuten automatisch bearbeitet<br />

werden.<br />

Was ist die<br />

Kautionsversicherung-plus?<br />

Unternehmen mit überwiegend eigener<br />

Produktionsleistung erhalten einen<br />

Bürgschaftskredit für die Übernahme<br />

von Mängelanspruchs-, Ausführungs-,<br />

Vertragserfüllungs- und Anzahlungsbürgschaften.<br />

R+V übernimmt dabei<br />

Bürgschaften zur Sicherung der Erfüllung<br />

von Verpflichtungen des Versicherungsnehmers<br />

(Auftragnehmer,<br />

Hauptschuldner) gegenüber seinem<br />

Auftraggeber (Gläubiger) aus Werkverträgen.<br />

Auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens<br />

haftet R+V für eventuelle<br />

Mängel.<br />

Aufgrund der vereinfachten Bonitätsprüfung<br />

ist ein wesentlicher Zeitvorteil<br />

gegeben, da die üblicherweise vorzulegenden<br />

Bilanzen nicht verlangt werden<br />

und somit auch nicht analysiert werden<br />

Rahmenvertrag „Unfallversicherung“<br />

SIGNAL IDUNA mit neuem Tarifwerk<br />

Zu den zahlreichen neuen Leistungserweiterungen<br />

gehört unter anderem das<br />

sogenannte „Gipsgeld“. Dieses wird<br />

nach einem Unfall beispielsweise mit<br />

Knochenbruch oder Bänderriss gezahlt,<br />

und zwar bis zum Zehnfachen des versicherten<br />

Krankenhaustagegeldes. Ändern<br />

sich die persönlichen Lebensumstände<br />

des Versicherten, zum Beispiel<br />

durch Heirat, Wechsel der Arbeitsstelle<br />

oder die Geburt eines Kindes, so erhöht<br />

sich der Versicherungsschutz beitragsfrei<br />

für drei Monate um 20 Prozent der<br />

vereinbarten Leistungen. Zudem besteht<br />

künftig das Recht, den Versicherungsumfang<br />

bei Arbeitslosigkeit auf<br />

die Hälfte zu reduzieren, so dass sich<br />

die Beiträge entsprechend vermindern.<br />

Automatisch in den Versicherungsschutz<br />

eingeschlossen sind beispielsweise<br />

Gesundheitsschäden durch Zeckenbisse,<br />

das Einatmen giftiger Gase<br />

und Dämpfe sowie durch Erfrierungen.<br />

Ein weiterer wichtiger Bestandteil: das<br />

Servicepaket, das umfangreiche Assistance-Leistungen<br />

beinhaltet.<br />

Der Versicherungsschutz kann außerdem<br />

ausgeweitet werden auf Bauchund<br />

Unterleibsbrüche sowie Nahrungsmittelvergiftungen.<br />

müssen. Dies bedeutet für den Kredit-<br />

/Versicherungsnehmer eine schnelle<br />

Bereitstellung des Bürgschaftskredits.<br />

Durch das Auslagern der Avalkredite<br />

auf R+V werden die Kreditlinien bei den<br />

Banken entlastet und stehen für andere<br />

Kredite bereit. Hierdurch erhalten die<br />

Unternehmen einen größeren Finanzierungsspielraum<br />

und können notwendige<br />

Investitionsentscheidungen flexibler<br />

gestalten.<br />

Der Weg zu guten Ratings<br />

und günstigen Konditionen<br />

Über die Qualität eines Kreditnehmers<br />

entscheidet seine Bonität, die mittels<br />

eines Ratings festgelegt wird.<br />

R+V bietet mittelständischen Unternehmen<br />

eine günstige Lösung zur Verbesserung<br />

ihrer Risikosituation und<br />

Ertragslage. Ein Teil der Risiken wird<br />

dabei auf eine Kredit- und Kautionsversicherung<br />

übertragen.<br />

Weiterführende Informationen erhalten<br />

Sie von Andreas Hannappel, Firmenkundenberater<br />

der R+V Versicherung,<br />

Tel.: 02623/899322, Fax 02623/89996<br />

oder weiteren Experten der Westerwald<br />

Bank eG.<br />

Darüber hinaus sorgen speziell auf das<br />

Handwerk zugeschnittene Gliedertaxen<br />

dafür, dass einzelne Körperteile, die besonders<br />

wichtig sind für die Ausübung<br />

des Berufs, höher bewertet sind. Wie<br />

sich dies in der Praxis auswirkt, verdeutlicht<br />

folgendes Beispiel.<br />

Ein bei der SIGNAL IDUNA versicherter<br />

Schreiner verliert bei einem<br />

Arbeitsunfall den Daumen seiner Arbeitshand.<br />

Es wird eine 20-prozentige<br />

Invalidität anerkannt. Eine Versicherungssumme<br />

von 40.000 Euro (Progression<br />

250) vorausgesetzt, hätte<br />

er mit einer herkömmlichen Gliedertaxe<br />

nun einen Leistungsanspruch in<br />

Höhe von gerade einmal 8.000 Euro.<br />

Aufgrund der „Erhöhten Gliedertaxe<br />

für Handwerker“ zahlt die SIGNAL<br />

IDUNA dem Verunglückten dagegen<br />

sogar 42.000 Euro aus.<br />

Auszubildende sind übrigens fünf Monate<br />

vor Ausbildungsbeginn und im<br />

ersten Ausbildungsmonat beitragsfrei<br />

versichert. Vollzeit-Meisterschüler haben<br />

bis zu einem Jahr beitragsfrei Anspruch<br />

auf 50 Prozent der Leistungen.


Seite 36 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Brennpunkt Handwerk 3/ 006<br />

„Geldwerte Vorteile“<br />

Hier sparen Innungsmitglieder!<br />

Sparen beim Bezug von Handwerksbedarf<br />

und Arbeitsschutz!<br />

Durch ein Rahmenabkommen mit dem<br />

Handwerksausrüster Engelbert Strauss<br />

erhalten Innungsmitglieder bei jedem<br />

Einkauf 3% Nachlass zusätzlich zum<br />

eventuell gewährten Skonto. Sie brauchen<br />

lediglich als eine erste Bestellnummer<br />

die – 8900 – einzutragen, ganz wie<br />

bei einem regulären Artikel. Eine besondere<br />

Kundennummer benötigen Sie<br />

hierdurch nicht. Auch wenn Sie bereits<br />

Kunde sind, können Sie problemlos die<br />

günstigen Rahmenkonditionen nutzen,<br />

indem Sie diese Nummer angeben. Einen<br />

Katalog der Firma Strauss erhalten<br />

Sie von Engelbert Strauss unter der Telefonnummer<br />

0180/5776175; zudem finden<br />

Sie das aktuelle Angebot im Internet<br />

unter www.engelbert-strauss.de. Die<br />

Bestellnummer – 8900 – gilt auch für alle<br />

zukünftigen Kataloge und Bestellungen.<br />

Tragen Sie die Bestellnummer bitte wie<br />

auf dem Bild unten gezeigt ein.<br />

Rahmenvertrag mit Lexware bringt<br />

Innungsmitgliedern 0% Rabatt<br />

Die <strong>Rhein</strong>-Westerwald e.G. hat für die<br />

Innungsmitglieder unserer <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

ein Rahmenabkommen mit dem<br />

Finanzsoftware–Hersteller Lexware geschlossen.<br />

Das Freiburger Unternehmen<br />

ist vor allem für seine anwenderfreundlichen<br />

und preisgünstigen Standardprodukte<br />

bekannt. Das Rahmenabkommen<br />

sieht vor, dass Mitgliedsunternehmen<br />

unserer <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> auf die<br />

Finanz- und Lohnbuchhaltungssoftware<br />

aus dem Hause Lexware einen Rabatt<br />

von bis zu 20% erhalten. Als weiteres<br />

Bonbon stellt Lexware allen Mitgliedsunternehmen<br />

auf Anfrage Lernsoftware<br />

zum Thema Finanz- und Lohnbuchhaltung<br />

kostenlos zur Verfügung. Weitere<br />

Informationen zum<br />

Rahmenabkommen sowie<br />

zur kostenlosen Lernsoftware<br />

erhalten Sie von Frau<br />

Monika Ott, Tel.: 01805 /<br />

398018 oder per Mail: Monika.Ott@hlsc.de.<br />

Haben Sie Fragen zu diesen oder anderen<br />

Rahmenverträgen, dann wenden<br />

Sie sich an Andreas Brobeck, <strong>Rhein</strong>-<br />

Westerwald eG (Telefon 02602/1005-<br />

14) oder Ihre Geschäftsstelle.<br />

Strategisches Planen<br />

Wer seine Unternehmensfinanzen nicht<br />

fachgerecht plant, erleidet leichter<br />

Schiffbruch und geht mit seinem Geschäft<br />

unter, fanden Wissenschaftler<br />

der Universität St. Gallen bei Gründern<br />

heraus. Mehr als 650 Projekte untersuchten<br />

die Betriebswirtschaftler, und<br />

demnach müssen gerade auch die<br />

Chefs von kleineren Betrieben ihre Vorhaben<br />

durchdenken und anhand konkreter<br />

Planzahlen rechnerisch nachvollziehbar<br />

machen — eine leichte Übung<br />

nach Angaben der Firma Lexware mit<br />

„QuickBooks Plus 2007”. Denn mit der<br />

neusten Ausgabe der Software möchten<br />

die Freiburger beweisen, dass eine<br />

solche Planung kein Hexenwerk ist:<br />

„QuickBooks Plus” verfügt jetzt über<br />

hochwertige Werkzeuge zur optimalen<br />

Unternehmensführung, wie etwa die<br />

Kennzahlenanalyse, den neuen Bereich<br />

„BusinessKnowHow”, einen speziellen<br />

Mehrwertsteuer-Assistenten, den Firmen<br />

bei der ausstehenden Erhöhung<br />

zum Jahresende einsetzen können.<br />

Trotz dieser umfangreichen Detailfunktionen<br />

sind die Analysen auch für Programm-Einsteiger<br />

leicht zu realisieren.<br />

Das gilt darüber hinaus auch für die<br />

in „QuickBooks Plus 2007” standardmäßig<br />

enthaltenen Funktionen für das<br />

kaufmännische Tagesgeschäft wie vollständige<br />

Buchhaltung für Freiberufler<br />

und Bilanzierer, Angebote, Auftragsbestätigungen,<br />

Rechnungen, Gutschriften<br />

Verkehrsrecht<br />

und alle modernen Varianten von Online-<br />

Banking. Für Kunden, die darauf Wert<br />

legen, unterstützt die Software deshalb<br />

ab sofort zudem Internet-Banking. Für<br />

das Plus an Übersicht sorgt die neue<br />

Möglichkeit, Belege direkt Buchungen<br />

zuzuordnen. So kann der Anwender<br />

eingescannte Originalpapiere mit seinen<br />

Buchungen verknüpfen und erspart<br />

sich somit viel Zeit und Sucherei, wenn<br />

er später auf seine Buchungen und die<br />

relevanten Belege zugreifen möchte.<br />

Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnauskunft,<br />

Eigenverbrauchs- und AfA-<br />

Rechner sind in QuickBooks Plus 2007<br />

den neuen gesetzlichen Verfahren für<br />

das Jahr 2006 rechtssicher angepasst<br />

worden. Stehen darüber hinaus weitere<br />

Änderungen in den Kalenderjahren<br />

2006 und 2007 an, kann der Quick-<br />

Books-Nutzer über den Online-Zugang<br />

garantiert rechtssicher und gemäß den<br />

neusten Vorschriften arbeiten. Das ermöglicht<br />

in der 2007-Ausgabe eine<br />

so genannte Pushtechnologie. Dieser<br />

Dienst überträgt auf Wunsch so wichtige<br />

Updates via Onlineverbindung zu<br />

inhaltlichen oder technischen Neuerungen,<br />

der Firmenchef muss sich nicht<br />

selbsttätig um die Aktualisierung des<br />

Pogramms bemühen und bekommt alle<br />

wichtigen Änderungen automatisiert.<br />

(Preise: QuickBooks Plus 2007 Erstversion:<br />

129,99 e, QuickBooks Plus 2007<br />

Update: 99,99 e)<br />

Ausländische Haftpflichtversicherer haben<br />

Regulierungsbeauftragte in Deutschland<br />

Autounfall im Urlaub kann auf deutsch geklärt werden<br />

Auf der Rückfahrt aus Südspanien wurde ich ohne Schuld in einen Unfall verwickelt.<br />

Wie komme ich am besten an mein Geld? Seit drei Jahren erleichtert eine<br />

Richtlinie der EU die Abwicklung solcher Schadensfälle. Denn alle ausländischen<br />

Versicherer haben einen „Schadensregulierungsbeauftragten” in Deutschland benennen<br />

müssen. Beim Zentralruf der Autoversicherer erfährt man, wer das für die<br />

jeweilige Gesellschaft ist (T.:0180 25026). Die Regelung gilt für alle Unfallgegner<br />

aus der Europäischen Union, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein sowie<br />

Island. Die Angabe des fremden Autokennzeichens reicht, darüber wird dann der<br />

zuständige Regulierungsbeauftragte ermittelt. Dieser führt im Namen des ausländischen<br />

Haftpflichtversicherers die außergerichtliche Schadensregulierung durch<br />

- auf deutsch. Die Volkswohlbund Versicherungen weisen auf den Verein Hamburger<br />

Verkehrsopferhilfe hin. Dieser hilft weiter, falls keine Versicherung ausfindig<br />

gemacht werden kann - oder wenn diese binnen drei Monaten nichts von sich<br />

hören lässt (T.: 040 301800).<br />

Auch bei Grün heißt es warten<br />

Stehen noch Nachzügler, die aufgrund stockenden Verkehrs aufgehalten werden,<br />

auf einer Ampelkreuzung, darf der Autofahrer, der die Kreuzung überqueren will,<br />

auch dann nicht in den Kreuzungsbereich hineinfahren, wenn seine Ampel „Grün”<br />

zeigt. Kommt es mit einem im Kreuzungsbereich stehenden Pkw zur Kollision, so<br />

trägt er dafür die alleinige Verantwortung. (KG Berlin, 12 U 42/ 02)


Innungsmitglieder sparen 0%<br />

Rahmenvertrag mit DELTA-V bringt Innungsmitgliedern<br />

unserer <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> bis zu 0% Rabatt.<br />

Die <strong>Rhein</strong>-Westerwald e.G. hat für die Innungsmitglieder unserer<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> ein Rahmenabkommen mit DELTA-V, einem<br />

bundesweit tätigen Fachausrüster für Büro- und Betriebseinrichtungen<br />

geschlossen.<br />

Es ist das bundesweit erste Rahmenabkommen zwischen einer<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> und DELTA-V.<br />

DELTA-V zählt zu den führenden Vermarktern von Büro- und Betriebseinrichtungen.<br />

Katalog und Online-Angebot werden Sie überzeugen.<br />

Damit sie die günstige Einkaufsmöglichkeit bei DELTA-V nutzen<br />

können, nehmen Sie bei Ihrer Bestellung bitte Bezug auf den Rahmenvertrag<br />

DELTA-V / <strong>Rhein</strong>-Westerwald eG. Auch wenn Sie bereits<br />

Kunde sind, können sie problemlos die günstigen Rahmenkonditionen<br />

nutzen. In den nächsten Wochen wird es noch einfacher<br />

für Sie, dann können Sie sich auch bei Internetbestellungen ganz<br />

einfach durch einen Klick auf den Rahmenvertrag beziehen.<br />

Für Fragen zu Ihrer Bestellung stehen Ihnen Verkaufsberater<br />

unter Tel.-Nr. 0 339/909-850 jederzeit gerne zur Verfügung. Haben<br />

Sie Fragen zum Rahmenvertrag, dann wenden Sie sich an die<br />

<strong>Rhein</strong>-Westerwald eG, Andreas Brobeck, Tel.: 02602/100514.<br />

Ihre Vorteile bei DELTA-V<br />

• Innungsmitglieder erhalten 0% Rabatt<br />

• extra Online Rabatt %<br />

• professionelle Einrichtungslösungen mit<br />

hochwertigen Produkten für Büro und Betrieb<br />

• unglaublich attraktive Industrie-Netto-Preise<br />

• Service Pur - das einzigartige Servicepaket<br />

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Bei Online Bestellungen profitieren wir von geringeren<br />

Auftragsabwicklungskosten. Diese Ersparnis geben wir<br />

direkt an Sie weiter und gewähren Ihnen % Online-<br />

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Das Standard-Nachschlagewerk für ihren Bedarf.<br />

ALLE hier angebotenen Artikel erhalten<br />

Sie frei Haus in extrem kurzer Lieferzeit! Das<br />

heißt, daß bis heute Mittag bestellte Ware noch<br />

heute Nachmittag an Sie abgeschickt wird.<br />

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„Geldwerte Vorteile“<br />

Hier sparen Innungsmitglieder!<br />

ITEX Gaebler – der<br />

Spezialist für textile<br />

Komplettlösungen<br />

aus Montabaur bietet<br />

für Industrie, Handwerk,<br />

Gastronomie<br />

und Dienstleistung die passende Berufs- und<br />

Innungskleidung mit dem professionellen Rundum-Service<br />

der DBL (Deutsche Berufskleider<br />

Leasing GmbH).<br />

Die Service-Palette ist vielfältig.<br />

Sie reicht von der individuellen Beratung bei der<br />

Auswahl der Berufskleidung über die fachgerechte<br />

Pflege bis hin zu dem bewährten Hol- und<br />

Bringservice. Von A wie Arbeitsschutz über I wie<br />

Imagekleidung bis Z wie Zunftkleidung hat ITEX<br />

Gaebler für jeden Arbeitsbereich die passende<br />

Kleidung.<br />

Auch Saubermatten und Maschinenputztücher<br />

sowie textile Schonbezüge gehören zur Angebotspalette<br />

im Mietservice.<br />

Markengerechte Produkte, kundenoptimierte Logistik<br />

und die räumliche Nähe machen ITEX Gaebler<br />

zu einem leistungsstarken, textilen Partner<br />

der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>.<br />

Die Mitglieder erhalten einen<br />

Innungs-Rabatt in Höhe von<br />

auf alle Dienstleistungen.<br />

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Weitere Informationen erhalten Sie im Internet<br />

unter www.dbl-itex.de, über Telefon:<br />

02602/9224-0 oder schreiben Sie eine<br />

E-Mail an: info@dbl-itex.de<br />

Rahmenabkommen<br />

mit PCS PayCard<br />

Service GmbH<br />

...sichert Innungsmitgliedern<br />

günstige Konditionen beim<br />

Einsatz von ec-Cash-Terminals<br />

Handwerker Vorteile:<br />

Die Kasse klingelt auch ohne Münzen.<br />

3 Wechselgeld muss nicht mehr herausgegeben<br />

werden.<br />

Bei autorisierten Electronic-Cash-Zahlungen<br />

3 und bei Kreditkarten-Zahlungen keinerlei<br />

Ausfallrisiko. Keine Sorgen über Falschgeld<br />

Die Vorteile für Innungs-Mitglieder gegenüber<br />

den Standardpreisen der PCS Paycard Service<br />

GmbH:<br />

- auf den Kaufpreis & Leasingrate ein Nachlass<br />

v. 7,5 %<br />

- die einmalige Leasingbearbeitungsgebühr<br />

von 75,00 EUR entfällt<br />

- 20 % Nachlass auf jeden Transaktionspreis<br />

- die einmalige Einrichtung in Höhe von<br />

60,00 EUR ist frei<br />

- Optional Clearing für nur 0,05 EUR je Transaktion<br />

Durch die Unabhängigkeit der PCS ist sie in<br />

der Lage, entsprechend Ihrer Bank und den<br />

technischen Anforderungen die einfachste<br />

und beste Lösung anzubieten. Persönliche,<br />

individuelle Beratung und Informationen erfolgen<br />

bereits im Vorfeld auch durch einen<br />

Ansprechpartner der PCS in Ihrer Nähe.<br />

Zur Nutzung des Rahmenabkommens<br />

wenden Sie sich an: PCS PayCard Service<br />

GmbH Rathenaustraße 19, 68165 Mannheim,<br />

Tel. 06 1-736100, Fax 06 1-7361066<br />

Mail: info@pcs-paycardservice.de, Web:<br />

www.pcs-paycardservice.de


Seite 38 <strong>Rhein</strong>-Westerwald Brennpunkt Handwerk 3/ 006<br />

Vertrags- und Baurecht<br />

Gewährleistung<br />

Sofern die VOB/B wirksam in Ihr Vertragsverhältnis einbezogen wurde (gegenüber<br />

Privatkunden nur durch Übergabe des vollständigen Textes der VOB/B möglich) gilt<br />

nach § 13 Nr. 4 VOB/B: Ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag<br />

vereinbart, beträgt sie für Bauwerke vier Jahre, für Arbeiten an einem Grundstück<br />

und für die vom Feuer berührten Teile und von Feuerungsanlagen zwei Jahre.<br />

Bei der kurzen Verjährungsfrist für Feuerungsanlagen von 2 Jahren ist darauf hinzuweisen,<br />

dass diese nicht die Feuerungsanlagen insgesamt erfasst, sondern nur die Teile,<br />

die vom Feuer berührt werden. Es muss sich also um Feuerungsanlagen (gemauerte<br />

Öfen, Heizungsöfen etc.) handeln und bei diesen gilt die verkürzte Gewährleistung nur<br />

für die Teile, die vom Feuer unmittelbar erreicht werden (z.B. die im Ofen befindlichen<br />

Röhren, die Roste, die Schamotte). Nur in diesen Fällen wird ausnahmsweise eine<br />

Aufteilung der Verjährungsfristen in einem einheitlichen Vertrag erreicht.<br />

Ist die VOB/B nicht wirksam in den Vertrag einbezogen, gilt die Gewährleistungsfrist<br />

nach § 634 a BGB. Für Bauwerksleistungen sind dies fünf Jahre, für Werke, bei denen<br />

der Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht,<br />

zwei Jahre gerechnet ab dem Datum der Abnahme.<br />

Auch im VOB-Vertrag können längere Gewährleistungsfristen, als die vierjährige Frist<br />

vereinbart werden. Grundsätzlich gilt, dass Gewährleistung nur für die Ordnungsgemäßheit<br />

der Werkleistung im Zeitpunkt der Abnahme zu leisten ist. D. h., der Mangel,<br />

der sich während der Gewährleistungszeit zeigt, muss dem Werk von Anfang an<br />

angehaftet haben. Entstehen Mängel der Werkleistung durch äußere Einflüsse, ist<br />

Gewährleistung nicht geschuldet. Da allerdings Gewährleistung auch für Fälle der<br />

üblichen Lebensdauer oder üblicher Abnutzung geschuldet ist, kann die Abgrenzung<br />

schwierig sein. Es gilt eine Vermutung, dass ein Werk, das über längere Zeit<br />

beanstandungslos funktioniert, im Zeitpunkt der Abnahme mangelfrei war. Grundsätzlich<br />

liegt die Beweislast für einen Mangel der Werkleistung nach der Abnahme<br />

beim Auftraggeber. Der Auftraggeber muss grundsätzlich nur das Mangelsymptom<br />

beschreiben. Ist aufgrund dieser Beschreibung anzunehmen, dass ein Mangel der<br />

Werkleistung vorliegt, ist der Unternehmer verpflichtet, den Mangel zu untersuchen.<br />

Im Hinblick auf das neue Gewährleistungsrecht ist besonders darauf hinzuweisen,<br />

dass der Auftraggeber den Auftragnehmer lediglich in Verzug setzen muss. Er muss<br />

dem Auftraggeber nicht mehr ankündigen, welche weiteren Rechte er nach Ablauf<br />

der gesetzten Frist geltend macht. Er muss dem Unternehmer keine weitere Frist zur<br />

Mängelbeseitigung setzen oder eine Ablehnungsandrohung erklären. Es gibt keine<br />

Regel, dass mehr als einmal zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden muss.<br />

Nach § 13 Nr. 4 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist bei maschinell und elektrotechnischen/elektronischen<br />

Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss<br />

auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, nur zwei Jahre, wenn der Auftraggeber<br />

sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist<br />

nicht zu übertragen. Eine entsprechende Regelung existiert im BGB-<br />

Werkvertragsrecht nicht. Eine Gewährleistungsverkürzung kann dementsprechend<br />

nur in VOB-Verträgen in Betracht kommen und auch nur dann, wenn auf die Erforderlichkeit<br />

des Abschlusses eines Wartungsvertrages hingewiesen wird und die<br />

weiteren Voraussetzungen vorliegen.<br />

Nicht jede Qualitätsminderung nach Abnahme stellt einen Baumangel dar. Natürlicher<br />

und für das betreffende Teil üblicher Verschleiß begründet keine Gewährleistungsansprüche.<br />

Hierunter fallen z.B. Dichtungen, bewegliche Teile von Pumpen,<br />

Scharniere, Kugellager etc. Solche Bauteile, die abhängig von der Häufigkeit ihres<br />

Gebrauchs üblicherweise nicht die Dauer der vereinbarten Gewährleistungszeit ohne<br />

Beeinträchtigung überstehen, fallen nur dann unter die Gewährleistung, wenn hierfür<br />

Haltbarkeitsgarantien gegeben werden. (s.theis@theis-heukrodt-bauer.de)<br />

Vertragsabschluss per Fax trotz OK kein Zugang<br />

Auf den „OK“- Vermerk im Sendeprotokoll Ihres Telefaxgerätes ist im Ernstfall nicht<br />

unbedingt Verlass. Bestreitet der Adressat eines Telefaxes, dass er es kommen hat,<br />

so genügt die Vorlage des Sendeprotokolls den Gerichten nicht als Beweis für den<br />

ordnungsgemäßen Zugang des Schreibens.Vor dieser misslichen Erfahrung können<br />

Sie sich schützen. Handelt es sich um ein Fax mit einem wichtigen Inhalt, sollten<br />

Sie dafür sorgen, dass einer Ihrer Mitarbeiter beim Empfänger anruft und sich den<br />

ordnungsgemäßen Eingang bestätigen lässt. Hierüber sollte er eine Telefonnotiz aufnehmen.<br />

Wichtig: Es sollte neben Datum und Uhrzeit auch der genaue Name des Telefongesprächspartners<br />

notiert werden. Nachlässigkeit könnte hier schlimme Folgen im<br />

Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben. (BGH, 24.6.1999, Az.: VII ZR<br />

196/98)<br />

Wirtschaftlichkeit hat Vorrang<br />

vor Denkmalschutz<br />

Decken die Mieteinnahmen eines unter<br />

Denkmalschutz stehenden Wohn- und<br />

Geschäftshauses nicht die Kosten für<br />

die laufenden Sanierungsmaßnahmen<br />

und wird nachhaltig nur ein Verlust<br />

verursacht, kann dem Eigentümer gegenüber<br />

der zuständigen Behörde ein<br />

Anspruch auf Erteilung einer Abrissgenehmigung<br />

zustehen. (OVG RLP,<br />

30.03.2006 1 A 10178/05)<br />

Mangelhafte Architektenleistung:<br />

Überschreitung der Baukosten<br />

Die Planung des Architekten ist als mangelhaft<br />

anzusehen, wenn eine mit dem<br />

Besteller vereinbarte Obergrenze für die<br />

Baukosten überschritten wird. Eine Toleranz<br />

kommt nur in Betracht, wenn sich<br />

im Vertrag hierfür Anhaltspunkte finden.<br />

Die in einem Bauantrag genannte Bausumme,<br />

die höher ist als die vereinbarte<br />

Baukostenobergrenze, wird nicht allein<br />

dadurch als Obergrenze für die Baukosten<br />

vereinbart, dass der Architekt den<br />

Antrag dem Bauherrn vorlegt, dieser ihn<br />

unterzeichnet und an die Baubehörde<br />

weiterleitet. Denn in der Regel enthält<br />

der vom Architekten erstellte Bauantrag<br />

keine für den Bauherrn bestimmte<br />

Willenserklärung und dient nicht der<br />

Bestimmung des einzuhaltenden Kostenrahmens.<br />

(BGH 13.02.2003 VII ZR<br />

395/01)<br />

Haftung eines aus Gefälligkeit<br />

tätigen Architekten<br />

Auch derjenige, der ohne vertragliche<br />

Grundlage, sondern nur aus Gefälligkeit<br />

bauplanende- oder überwachende<br />

Tätigkeiten im selben Umfang wie ein<br />

Architekt ausübt, haftet im Hinblick auf<br />

die überragende wirtschaftliche Bedeutung<br />

dieser Tätigkeit nach denselben<br />

Maßstäben wie ein Architekt aus einem<br />

Architektenvertrag. Insoweit unterliegt<br />

der Schadensersatzanspruch des „Auftraggebers“<br />

auch den gesetzlichen<br />

Verjährungsvorschriften für Werkverträge<br />

gemäß § 634a BGB. (OLG Köln,<br />

28.09.2005 11 U 16/05)<br />

Abnahme von Architektenleistungen<br />

Der Architektenvertrag ist Werkvertrag.<br />

Deshalb muss auch die Architektenleistung<br />

abgenommen werden. Da in der<br />

Regel im Vertrag Vereinbarungen darüber<br />

fehlen, wie die Abnahme zu erfolgen<br />

hat, kann in der vorbehaltlosen Schlusszahlung<br />

des Bauherrn ein wesentliches<br />

Indiz dafür liegen, dass die Abnahmereife<br />

der Architektenleistung gegeben ist.<br />

(OLG Naumburg, 08.07.2004, AZ.: 4 U<br />

29/04)


Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz<br />

mit IKK Jobfit<br />

Die IKK Südwest-Plus bietet mit IKK Jobfit maßgeschneiderte<br />

Angebote für die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz.<br />

„Die Gesundheit der Mitarbeiter hat eine wachsende Bedeutung<br />

für die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens“, so<br />

Frank Spaniol, Vorstand der IKK Südwest-Plus.<br />

So kann der Unternehmensgewinn wesentlich gesteigert<br />

werden, wenn die Motivation der Beschäftigten erhöht und<br />

deren Fehlzeiten reduziert werden. Dagegen beeinträchtigen<br />

arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen oder abnehmende<br />

Motivation die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und verursachen<br />

Mehrkosten. Daher wird Gesundheitsprävention in<br />

den kommenden Jahren in immer stärkerem Maße ein zentrales<br />

Thema im Gesundheitswesen werden.<br />

Hier setzt das betriebliche Gesundheitsmanagement der IKK<br />

Südwest-Plus an: Die Ursachen von möglichen Gesundheitsbelastungen<br />

werden analysiert und die Gesundheit der<br />

Mitarbeiter mit effektiven Methoden gefördert.<br />

„IKK Jobfit besteht aus drei Bausteinen, dem Erfolgs-ABC<br />

für ein Unternehmen: Analyse - Beratung - Coaching. Dieses<br />

ABC bieten wir Firmen als Komplettpaket oder als Einzelbausteine<br />

an“, so Wilfried Both, Teamleiter Gesundheitsmanagement<br />

der IKK Südwest-Plus.<br />

Die Gesundheitsberater der IKK Südwest-Plus ermitteln positive<br />

und negative Einflussfaktoren auf die Gesundheit der<br />

Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Dazu werden computergestützte<br />

Untersuchungen, wie der Herz-Kreislauf Check oder der<br />

Wirbelsäulen Check, eingesetzt. Außerdem führen die Spezialisten<br />

der IKK Südwest-Plus Arbeitsplatzbegutachtungen,<br />

Mitarbeiterbefragungen sowie Mitarbeiterzirkel durch.<br />

Die so im Rahmen der IKK Jobfit-Analyse gewonnenen Erkenntnisse<br />

werden auf Wunsch des Unternehmens in einem<br />

ausführlichen Gesundheitsbericht zusammen gefasst.<br />

Auf dieser Grundlage erstellen die Experten der IKK Südwest-Plus<br />

ein individuelles Fitnessprogramm. Dazu gehört<br />

die Erarbeitung von Vorschlägen, mit denen die Arbeitsabläufe<br />

und die Organisation im Unternehmen für die Mitarbeiter<br />

gesundheitsorientiert gestaltet werden können.<br />

Die Gesundheitsberater der IKK begleiten dabei die Firmen<br />

und ihre Mitarbeiter bei der Umsetzung des betrieblichen Fitnessprogramms<br />

und führen praktische Maßnahmen, wie z.<br />

B. Rückentraining am Arbeitsplatz, Ernährungsworkshops,<br />

Stressbewältigungsseminare oder Nichtrauchertraining, direkt<br />

vor Ort durch.<br />

Mit der Teilnahme am Programm IKK Jobfit leisten Firmen<br />

einen aktiven Beitrag zur Senkung krankheitsbedingter Kosten.<br />

Darüber hinaus zahlt die IKK Südwest-Plus für die teilnehmenden<br />

Firmen einen finanziellen Bonus.<br />

Interessierte erreichen die IKK Südwest-Plus über die kostenfreie<br />

IKK Gesundheits-Hotline 0800/0 133 000 rund um<br />

die Uhr an sieben Tagen in der Woche oder über das Internet<br />

unter www.ikk.de

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