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Neues Kommunales Finanzmanagement Handbuch zum NKF ...

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3.5 Interkommunale Kooperationen<br />

96<br />

lichkeitsquote zur Folge.<br />

Zinslastquote Je höher die Verbindlichkeiten einschließlich der damit einhergehenden Zinslasten, desto höher<br />

die Zinslastquote. Ein aktives Schuldenmanagement zielt darauf ab, die Zinslast zu reduzieren.<br />

Abbildung 3-9: Auswirkungen eines Schuldenmanagements auf die <strong>NKF</strong>-Kennzahlen<br />

Welche Auswirkungen ein Schuldenmanagement<br />

auf die <strong>NKF</strong>-Kennzahlen haben<br />

könnte, stellt die folgende Abbildung dar. Den<br />

größten Einfluss hat ein aktives Schuldenmanagement<br />

naturgemäß auf die Kennzahlen<br />

zur Finanzlage. Diese schlagen mit Ausnahme<br />

des Aufwandsdeckungsgrades auch auf<br />

die Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen<br />

Gesamtsituation durch. Direkte Auswirkungen<br />

auf die Kennzahlen zur Aufwands- und Ertragslage<br />

bestehen nicht. Auch die Kennzahlen<br />

zur Vermögenslage werden nicht unmittelbar<br />

von einem Schuldenmanagement beeinflusst.<br />

3.5 Interkommunale Kooperationen<br />

Rechtsgrundlagen<br />

Kurzfristige<br />

Verbindlichkeitsquote<br />

Zinslastquote<br />

Liquidität<br />

2. Grades<br />

Eigenkapitalquote<br />

1<br />

Schuldenmanagement<br />

Dynamischer<br />

Verschuldungsgrad <br />

Eigenkapitalquote<br />

2<br />

Anlagendeckungsgrad<br />

2<br />

Fehlbetragsquote<br />

Durch § 3 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 5, 6 und § 4 Abs. 8 GO NRW wird den Kommunen die gemeinsame<br />

Wahrnehmung oder die Übertragung von Aufgaben auf benachbarte Kommunen ermöglicht, soweit<br />

Spezialgesetze, Bundes- oder EU-Recht oder schutzwürdige Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen.<br />

Das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit regelt Einzelheiten der Zusammenarbeit und zeigt<br />

mögliche Organisationsformen auf: Arbeitsgemeinschaften, Zweckverbände, gemeinsame Kommunalunternehmen<br />

und öffentlich-rechtliche Vereinbarungen.<br />

Voraussetzung für kommunale Zusammenarbeit müssen gemeinsame Ziele und Interessen der Kooperationswilligen<br />

sein. Diese können allein durch die räumliche Anordnung / Nachbarschaft gegeben<br />

sein oder sich aus gleichen Interessen, Zielen und Vorstellungen ergeben.<br />

Kooperationen können nicht von der Aufsicht angeordnet werden, sondern die Bereitschaft hierzu<br />

muss aus der kommunalen Politik und Verwaltung kommen. Voraussetzung hierfür sind interkommunales<br />

Vertrauen und die Bereitschaft zur Transparenz.

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