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Neues Kommunales Finanzmanagement Handbuch zum NKF ...

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3.3 Forderungsmanagement<br />

ge alternativer Finanzierungsformen wie Leasing und ÖPP, die als kreditähnliche Rechtsgeschäfte<br />

nach § 86 Abs. 4 GO einzustufen sind.<br />

Die Bilanzierung eines Leasingobjektes findet i.d.R. beim Leasinggeber statt. Die Gemeinde ist nur<br />

zur Zahlung einer Leasingrate verpflichtet. Ggf. besteht eine Verlängerungsoption, so dass nur Aufwendungen<br />

aus den zu leistenden Leasingraten entsteht (vgl. <strong>NKF</strong>-Handreichung zu § 86 GO). Der<br />

Aufwand ist als Sonstiger ordentlicher Aufwand zu verbuchen und beeinflusst damit als Bestandteil<br />

der gesamten Ordentlichen Aufwendungen im Zähler der diversen Aufwandsquoten die Zinslast- die<br />

Personalintensitäts-, die Sach- und Dienstleistungsintensität und die Transferaufwandsquote positiv.<br />

Die Aufwandsdeckungsquote würde sich jedoch verschlechtern.<br />

In den Fällen, in denen es sich dagegen um ein Objekt nach den Wünschen der Gemeinde handelt,<br />

die Gemeinde die wirtschaftlichen Risiken und Lasten auf eigene Rechnung trägt, die Dauer der Mietzeit<br />

der voraussichtlichen Nutzungsdauer entspricht und die Leasingraten insgesamt die Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten des Objektes decken, ist das Leasingobjekt bei der Gemeinde zu aktivieren.<br />

Die Leasingraten stellen in einem solchen Fall Verbindlichkeiten der Gemeinde dar. Die Eigenkapitalquote<br />

1 und 2 würden sich entsprechend verschlechtern.<br />

Soweit möglich sind die Leasingraten in ihre konsumtiven und investiven Anteile aufzuteilen. Von der<br />

Gemeinde sind die konsumtiven Anteile aus dem Betrieb und der Unterhaltung der gemeindlichen<br />

Liegenschaft als Aufwendungen im Ergebnisplan der Gemeinde zu veranschlagen und verschlechtern<br />

damit die Sach- und Dienstleistungsaufwandsquote.<br />

Bei ÖPP-Projekten, die in unterschiedlichen Modellen, z.B. Erwerbermodell oder Inhabermodell, realisiert<br />

werden, ist die haushaltsmäßige Behandlung und wirtschaftliche Zuordnung von Vermögensgegenständen<br />

abhängig von der örtlichen Ausgestaltung des ÖPP-Projektes im Einzelfall. Eine generelle<br />

Aussage zu den Auswirkungen auf die Kennzahlen kann deshalb zu solchen Projekten nicht getroffen<br />

werden. (vgl. <strong>NKF</strong>-Handreichung zu § 86 GO). Im Einzelfall können solche Instrumente durchaus zu<br />

einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit führen. Dies ist jedoch keinesfalls zwingend. Grundlage einer<br />

entsprechenden strategischen Entscheidung muss daher immer eine Wirtschaftlichkeitsberechnung 22<br />

sein. Sofern sich eine Kommune für ÖPP oder Sale and lease back – Geschäfte entscheidet, hat dies<br />

Auswirkungen auf verschiedene Kennzahlen des <strong>NKF</strong>-Kennzahlensets NRW:<br />

� Bei Sale and lease back – Geschäften sinken durch die Verkaufserlöse die Verbindlichkeiten<br />

der Kommune sofern der Verkaufserlös zur Schuldentilgung verwendet wird. Dies führt zu einer<br />

Bilanzverkürzung und hat tendenziell eine Verbesserung der Eigenkapitalquote, eine Verbesserung<br />

der Zinslastquote und ein Absinken der Infrastrukturquote zur Folge. 23<br />

� Bei einem ÖVP-Projekt wird die Aufnahme neuer Verbindlichkeiten zur Finanzierung einer Investition<br />

vermieden. Dies hat Auswirkungen auf die Zinslastquote und, sofern das ÖVP-Projekt<br />

wirtschaftlich vorteilhaft ist, auf den Aufwandsdeckungsgrad.<br />

3.3 Forderungsmanagement<br />

Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation vieler kommunaler Haushalte steht die Liquidität<br />

im Fokus der Betrachtung und mit ihr die kommunalen Forderungen. Schließlich wirkt sich eine<br />

zeitnahe Realisierung von Forderungen unmittelbar auf die Liquidität aus. Damit steigt das Interesse<br />

an einem Forderungsmanagement.<br />

„Unter dem kommunalen Forderungsmanagement werden alle Maßnahmen und Aktivitäten<br />

subsumiert, die darauf abzielen, die Forderungen zeitnah zu realisieren, Ausfallrisiken zu redu-<br />

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