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Neues Kommunales Finanzmanagement Handbuch zum NKF ...

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3.2 Finanzierungsmanagement<br />

Wichtig ist es, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass sämtliche Leistungsbeziehungen<br />

zwischen der Kernverwaltung und einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung angemessen vergütet<br />

sein müssen (Vereinbarung kostendeckender Mieten sowie Spitzabrechnung der Betriebskosten<br />

etc.) 21 . Anderenfalls besteht die Gefahr, dass der Haushalt der Kernverwaltung „geschönt“ wird und<br />

Lasten in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung abgeschoben werden. Bei der Zentralisierung der<br />

Gebäudewirtschaft sollte jedoch der effizientere Umgang mit der wichtigen Ressource Immobilienvermögen<br />

und nicht bilanzpolitische Erwägungen zur Entlastung des Kernhaushaltes im Vordergrund<br />

stehen.<br />

3.2 Finanzierungsmanagement<br />

Die Finanzierungsquellen der Kommune werden über die Passivseite der Bilanz abgebildet. Diese gibt<br />

Auskunft über die Kapitalherkunft und gliedert sich in Eigenkapital und Fremdkapital. Die Änderung<br />

der Finanzierungsform sollte mit dem Ziel verfolgt werden, einen möglichst geringen Aufwand durch<br />

Zinszahlungen oder sonstige Finanzierungsaufwendungen zu erzielen.<br />

Zur Änderung der Finanzierungsform stehen der Kommune verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.<br />

Sofern ein positiver Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit erzielt wird bzw. ein liquider Mittelbestand<br />

vorhanden ist und nicht benötigt wird, kann dieser Liquiditätsbestand zur Finanzierung von Investitionen<br />

oder zur Senkung bestehender Verbindlichkeiten eingesetzt werden.<br />

Die Verwendung für Investitionen stellt einen Aktivtausch dar, der weder zur Änderung des Verhältnisses<br />

Eigenkapital zu Fremdkapital führt, noch unmittelbar Ertrags- oder Aufwandsposten beeinflusst.<br />

Werden die liquiden Mittel zur Tilgung der bestehenden Verbindlichkeiten eingesetzt, reduziert sich<br />

hierdurch der Zinsaufwand. Die Zinslastquote sinkt entsprechend. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf<br />

den Aufwandsdeckungsgrad, da die Zinsaufwendungen keinen Ordentlichen Aufwand darstellen und<br />

damit die Kennzahl unbeeinflusst lassen.<br />

Mit der Tilgung von Verbindlichkeiten geht die Bilanzsumme zurück, was sich positiv auf die Eigenkapitalquote<br />

(1 und 2) und die Infrastrukturquote auswirkt. Sofern kurzfristige Verbindlichkeiten getilgt<br />

werden, sinkt die Liquidität 2. Grades und die Kurzfristige Verbindlichkeitsquote.<br />

Der Verkauf von Anlagevermögen und der Einsatz der erzielten Verkaufserlöse zur Senkung bestehender<br />

Verbindlichkeiten führt ebenso wie die Verwendung bestehender Liquiditätsbestände zu einer<br />

Verbesserung der Zinslastquote, der Eigenkapital- und der Infrastrukturquote. Ggf. werden auch die<br />

Liquidität 2. Grades und die Kurzfristige Verbindlichkeitsquote sinken.<br />

Bei bestehenden Verbindlichkeiten besteht die Verpflichtung auf die Zinsentwicklung zu achten (s.<br />

Erlass des MIK zu Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften vom 06.05.2011). Die Umschuldung<br />

in günstigere Zinskonditionen führt dazu, dass die Zinsaufwandsquote sinkt. Dabei ist zwischen<br />

der Höhe der Zinskonditionen und der Laufzeit sorgfältig abzuwägen.<br />

Leasing- und ÖPP-Finanzierung<br />

Bei der Frage der Finanzierung eines Anlagegutes stellt sich neben der Eigenfinanzierung durch die<br />

Kommune mittels Einsatz bestehender Mittel oder der Aufnahme von Verbindlichkeiten auch die Fra-<br />

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