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Neues Kommunales Finanzmanagement Handbuch zum NKF ...

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3.1 Vermögensmanagement<br />

3.1 Vermögensmanagement<br />

Für eine Kommune ergeben sich Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten für die Kennzahlen, auf<br />

die das Anlagevermögen Einfluss nimmt. Dies sind nicht nur die Kennzahlen zur Vermögenslage,<br />

sondern auch Kennzahlen zur Aufwands- und Ertragslage. Durch das Anlagevermögen entstehen<br />

nicht nur Aufwendungen in Form von Abschreibungen und Instandhaltungen, es können auch Aufwendungen<br />

im Personal- oder Sach- und Dienstleistungsbereich entstehen. Der Aufwand aus Abschreibungen<br />

kann durch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten abgemildert werden. Ein hoher<br />

Bestand an Anlagevermögen bedeutet auch eine hohe Kapitalbindung. Das Vermögensmanagement<br />

birgt dementsprechend ein hohes Steuerungspotential. Nachfolgend werden die die Handlungsfelder<br />

Infrastrukturvermögen und Gebäudemanagement beleuchtet:<br />

Infrastrukturvermögen<br />

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Anlagevermögen einer Kommune dazu notwendig ist,<br />

ihre Aufgaben stetig erfüllen zu können. Sie darf Vermögensgegenstände nur veräußern, wenn sie<br />

diese zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt. Andererseits gibt es Möglichkeiten Vermögensgegenstände,<br />

die zur Aufgabenerfüllung benötigt werden, zu nutzen, ohne dass sie im Eigentum der<br />

Kommune sind (Leasing, Miete, ÖPP). Die dabei entstehenden Aufwendungen sind in Relation zu den<br />

Aufwendungen zu setzen, wenn der Vermögensgegenstand im Eigentum der Kommune ist (Zinsaufwand,<br />

Abschreibungen, Instandhaltung).<br />

Im Hinblick auf den demografischen Wandel und die Generationengerechtigkeit sollte sich eine Kommune<br />

im Rahmen von Investitionsentscheidungen die Frage stellen, welche Vermögensgegenstände<br />

in Zukunft für die Aufgabenerfüllung noch benötigt werden. 1<br />

Das Infrastrukturvermögen lässt sich, in Bezug auf die Aufgabenerfüllung, in die technische und soziale<br />

Infrastruktur unterteilen:<br />

� Die technische Infrastruktur bezieht sich auf Abwasserkanäle, Straßen, Stromversorgung,<br />

ÖPNV etc. Da die technische Infrastruktur einer Kommune auch bei Bevölkerungsrückgang in<br />

der Fläche im Wesentlichen aufrechterhalten werden muss, ist von einer geringen Anpassungsflexibilität<br />

auszugehen. Die Kosten für die Versorgung in der Fläche wird bei einem Rückgang<br />

der Bevölkerung auf weniger Personen verteilt, so dass die Kosten pro Einwohner hierfür steigen<br />

werden (Instandhaltung Kanäle, Straßen, Brücken etc.)<br />

� Die soziale Infrastruktur besteht aus den kommunalen Einrichtungen: Schulen, Kindergärten,<br />

Kultur- und Freizeiteinrichtungen etc. Bei Bevölkerungsrückgang können Einrichtungen geschlossen<br />

werden, sofern diese nicht mehr im ausreichenden Maße nachgefragt werden. Dies<br />

wird jedoch im gleichen Maße wie der Bevölkerungsrückgang erfolgen können, da die Anpassungsflexibilität<br />

zwar größer als bei der technischen Infrastruktur ist, aber auch die Versorgung<br />

mit kommunalen Einrichtungen gewährleistet bleiben muss. Eine Reduzierung von kommunalen<br />

Einrichtungen (Desinvestition) kann in der Fläche oder schwerpunktmäßig an einzelnen Orten<br />

in der Kommune stattfinden.<br />

Die Auswirkungen der demographischen Anpassungsprozesse werden noch erheblich zunehmen. Sie<br />

sind bei Bevölkerungsrückgang insbesondere auf folgenden Feldern zu erwarten:<br />

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