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Neues Kommunales Finanzmanagement Handbuch zum NKF ...

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g) Interpretation<br />

2.4 Aufwands- und Ertragskennzahlen<br />

Die Kennzahl gibt prozentual den Anteil wieder, in welchem Umfang die gesamten ordentlichen Aufwendungen<br />

durch Transferaufwendungen bedingt sind.<br />

Die Kennzahl ist erst durch einen Vergleich mit Kennzahlen anderer (vergleichbarer) Kommunen interpretationsfähig.<br />

Für einen aussagekräftigen Vergleich ist zu beachten, dass die Höhe der Transferaufwandsquote<br />

erheblich von der Organisation und der Aufgabenstruktur abhängt.<br />

Eine Veränderung der Transferaufwandsquote kann auch mit einer Veränderung der Aufgabenstruktur<br />

(z.B. Übertragung von zusätzlichen Aufgaben durch Bundes-/Landesgesetze) zusammenhängen, die<br />

auch mit Erstattungen verbunden sein kann.<br />

Die Veränderung der Transferaufwandsquote durch organisatorische Umstellungen lässt sich für die<br />

jeweils zu prüfende Kommune ergründen. Für die Durchschnittswerte lässt sich eine solche Veränderung<br />

bislang statistisch nicht nachvollziehen<br />

Die Transferaufwandsquote setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Aufwandsfaktoren, die<br />

sachlich nicht unmittelbar miteinander zusammenhängen und nur teilweise beeinflussbar, <strong>zum</strong> überwiegenden<br />

Teil jedoch faktisch oder rechtlich bedingt sind. Dies sind insbesondere:<br />

� Zuwendungen für laufende Zwecke (z.B. freiwillige Zuschüsse Vereine etc., Verlustabdeckungen<br />

oder Zuschüsse an Beteiligungen<br />

� Sozialtransferaufwendungen (überwiegend rechtlich verpflichtend)<br />

� Steuerbeteiligungen (Gewerbesteuerumlage, Fonds Deutsche Einheit) als faktische Zahlungsverpflichtung<br />

� Allgemeine Umlagen (Kreis- bzw. Landschaftsumlage) als faktische Zahlungsverpflichtung<br />

Um die genaue Zusammensetzung der Transferaufwendungen zu ergründen, benötigt man einen<br />

Kontierungsplan, der die jeweiligen näheren Informationen liefert.<br />

h) Einflussfaktoren<br />

Folgende Faktoren beeinflussen die Höhe der Transferaufwandsquote <strong>zum</strong> Teil erheblich:<br />

� Auslagerungen in wirtschaftlich und verwaltungsmäßig selbständige Organisationsformen, wie<br />

Eigenbetriebe / eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, Anstalten öffentlichen Rechts sowie Gesellschaften.<br />

Insbesondere wenn Immobilienverwaltungsbetriebe gegründet worden sind, erfolgt eine<br />

wesentliche Veranschlagung der Personal- aber auch weiterer Aufwendungen nicht immer im<br />

kommunalen Haushalt, sondern findet sich in den Zuschüssen an Beteiligungen als Bestandteil<br />

des Transferaufwandes wieder. Der Auslagerungsgrad lässt sich jedoch bislang nicht statistisch<br />

ermitteln, so dass jeweils eine individuelle Betrachtung erfolgen muss, die einen Vergleich mit<br />

durchschnittlichen Kennzahlen erschwert, da diese ebenfalls um diesen Faktor bereinigt werden<br />

müssten.<br />

� Umfang des Aufgabenspektrums, abhängig von z.B. Träger eigenen Jugendamts, Optionskommune,<br />

Größe der Kommune, Verhältnis der eigenen zu freien Trägerschaften von Kindertagesstätten.<br />

� rechtliche Vorgaben (z.B. SGB)<br />

� Umlagefestsetzungen (Landschaftsverbände, Kreise, Städteregion, Land, Bund)<br />

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