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Neues Kommunales Finanzmanagement Handbuch zum NKF ...

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g) Interpretation<br />

2.4 Aufwands- und Ertragskennzahlen<br />

Neben den kommunalen Steuererträgen (bei Umlageverbänden: Umlagen) bilden die Erträge aus<br />

Zuwendungen eine weitere zentrale Ertragsquelle ab.<br />

Hier sind insbesondere die Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs<br />

von besonderer Bedeutung und nehmen in der Regel den größten Posten unter den Erträgen aus<br />

Zuwendungen ein. Ziel des kommunalen Finanzausgleichs, der jährlich im Gemeindefinanzierungsgesetz<br />

neu festgelegt wird, ist es, über die Schlüsselzuweisungen die Differenz zwischen der Steuerkraft<br />

und dem durch die Ausgleichsmesszahl fiktiv bestimmten Finanzbedarf der Kommune bis auf 90 Prozent<br />

auszugleichen und somit dem Ziel einer landesweiten Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse<br />

Rechnung zu tragen. Hierfür werden Mittel aus den Steuereinnahmen des Landes (Verbundmasse)<br />

bereitgestellt. Damit sind die Schlüsselzuweisungen umso höher, je geringer die Steuerkraft im Verhältnis<br />

<strong>zum</strong> fiktiven Finanzbedarf ist. Übersteigt die Steuerkraft den fiktiven Finanzbedarf, erhält die<br />

Kommune keine Schlüsselzuweisungen. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang jedoch<br />

Folgendes: Zum einen werden bei der Berechnung der Steuerkraft im Rahmen des Finanzausgleichs<br />

nicht die tatsächlichen, sondern fiktive Hebesätze zugrunde gelegt, um zu vermeiden, dass die eigene<br />

Steuerkraft durch niedrige Hebesätze gezielt gering gehalten wird und der Differenzbetrag zu Lasten<br />

von Kommunen, die ihren Steuerpflichtigen höhere Hebesätze <strong>zum</strong>uten, über den Finanzausgleich<br />

eingenommen wird. Zum anderen ist auch ein gewisser zeitlicher Verzug zu beobachten, da für den<br />

Finanzausgleich Werte der Vergangenheit (siehe oben) zugrunde gelegt werden. Hat eine Kommune<br />

also in einem Jahr einen erheblichen Rückgang in den Steuereinnahmen zu verzeichnen, so können<br />

trotzdem gleichzeitig auch die Schlüsselzuweisungen rückläufig sein, weil der Ausgleichsmechanismus<br />

sich noch auf die Vorjahresperiode bezieht. Aus der Kennzahl muss diese Entwicklung nicht notwendigerweise<br />

ersichtlich sein. Insoweit macht immer auch eine Betrachtung der absoluten Zahlen<br />

Sinn. Schließlich sind die Zahlungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auch davon abhängig,<br />

was das Land selbst an Mitteln aus seinen eigenen Einnahmen zur Verfügung stellen kann.<br />

Auch werden die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten hier abgebildet. In einem Sonderposten<br />

werden Finanzleistungen Dritter in der Bilanz ausgewiesen, die die Kommune zur Anschaffung<br />

oder Herstellung von Vermögensgegenständen erhalten hat; die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten<br />

erfolgt entsprechend der Abschreibung des Vermögensgegenstandes. Hohe Erträge aus<br />

der Auflösung von Sonderposten zeigen damit einen hohen drittfinanzierten Anteil am gemeindlichen<br />

Vermögen auf. Der Anteil der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten ist bezogen auf die gesamten<br />

Erträge aus Zuwendungen i.d.R. eher gering.<br />

h) Einflussfaktoren<br />

Erträge aus Zuwendungen: Verbundmasse, Höhe der Schlüsselzuweisungen, mittelbar investive Zuwendungen<br />

wegen der Auflösung der Sonderposten in Zusammenhang mit der Abschreibung, mittelbar<br />

hat aufgrund der Berechnungsschemas der Schlüsselzuweisungen auch das Steueraufkommen<br />

der Vergangenheit (Referenzperiode) auf die Zuwendungsquote Einfluss, „durchgeleitete“ Zuwendungen,<br />

also Zuwendungen, die in gleicher Höhe weitergeleitet werden an Dritte<br />

Ertragskraft: Steueraufkommen, Steuerportfolio, Zuwendungen, Entgelte, sonstige Erträge<br />

Abhängigkeit vom Ausgliederungsgrad: bei Ausgliederung von zuwendungsfinanziertem Vermögen<br />

z.B. in einen Eigenbetrieb oder eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung gegeben, da dann die Erträge<br />

aus der Auflösung der Sonderposten entfallen<br />

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