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Neues Kommunales Finanzmanagement Handbuch zum NKF ...

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2.4 Aufwands- und Ertragskennzahlen<br />

h) Einflussfaktoren<br />

� Steuerertragskraft: Steueraufkommen, Steuerportfolio, Hebesätze<br />

� Ertragskraft: Steueraufkommen, Steuerportfolio, Zuwendungen, Entgelte, sonstige Erträge<br />

� Umlagekraft: Steuerkraftmesszahlen und Schlüsselzuweisungen der Umlagepflichtigen<br />

Abhängigkeit vom Ausgliederungsgrad:<br />

Ausgliederung von Personal: keine<br />

Ausgliederung von Vermögen: keine<br />

i) Beziehungen zu anderen Kennzahlen<br />

68<br />

� Zuwendungsquote: Die Netto-Steuerquote ist negativ korreliert zur Zuwendungsquote. Dies<br />

ergibt sich bereits daraus, dass die kommunale Steuerkraft bei der Berechnung der Zuweisungen<br />

aus dem kommunalen Finanzausgleich eine zentrale Rolle spielt. Ziel des kommunalen Finanzausgleichs,<br />

der jährlich im Gemeindefinanzierungsgesetz neu festgelegt wird, ist es, über<br />

die Schlüsselzuweisungen die Differenz zwischen der Steuerkraft und dem durch die Ausgleichsmesszahl<br />

fiktiv bestimmten Finanzbedarf der Kommune bis auf 90 Prozent auszugleichen<br />

und somit dem Ziel einer landesweiten Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse Rechnung<br />

zu tragen. Hierfür werden Mittel aus den Steuereinnahmen des Landes (Verbundmasse) bereitgestellt.<br />

Damit sind die Schlüsselzuweisungen umso höher, je geringer die Steuerkraft im Verhältnis<br />

<strong>zum</strong> fiktiven Finanzbedarf ist. Übersteigt die Steuerkraft den fiktiven Finanzbedarf, erhält<br />

die Kommune keine Schlüsselzuweisungen. In diesem Fall wird die Netto-Steuerquote regelmäßig<br />

einen hohen Wert aufweisen.<br />

Bei der Betrachtung der Netto-Steuerquote in Relation zur Zuwendungsquote sind jedoch einige<br />

Besonderheiten zu berücksichtigen. Zum einen werden bei der Berechnung der Steuerkraft im<br />

Rahmen des Finanzausgleichs nicht die tatsächlichen, sondern fiktive Hebesätze zugrunde gelegt,<br />

um zu vermeiden, dass die eigene Steuerkraft durch niedrige Hebesätze gezielt gering gehalten<br />

wird und der Differenzbetrag zu Lasten von Kommunen, die ihren Steuerpflichtigen höhere<br />

Hebesätze <strong>zum</strong>uten, über den Finanzausgleich eingenommen wird. Zum anderen ist auch ein<br />

gewisser zeitlicher Verzug zu beobachten, da für den Finanzausgleich Werte der Vergangenheit<br />

zugrunde gelegt werden. Hat eine Kommune also in einem Jahr einen erheblichen Rückgang in<br />

den Steuereinnahmen zu verzeichnen, so können trotzdem gleichzeitig auch die Schlüsselzuweisungen<br />

rückläufig sein, weil der Ausgleichsmechanismus sich noch auf die Vorjahresperiode<br />

bezieht. Aus der Kennzahl muss diese Entwicklung nicht notwendigerweise ersichtlich sein. Insoweit<br />

macht immer auch eine Betrachtung der absoluten Zahlen Sinn. Schließlich sind die Zahlungen<br />

aus dem kommunalen Finanzausgleich auch davon abhängig, was das Land selbst an<br />

Mitteln aus seinen eigenen Einnahmen zur Verfügung stellen kann.<br />

Bei der Interpretation der Quoten könnten ergänzend kombinierte Übersichten der tendenziellen<br />

Entwicklung von Netto-Steuerquote und Zuwendungsquote der jeweiligen Kommune, insbesondere<br />

unter Berücksichtigung der Daten umliegender bzw. in Größe/Struktur (ländlich bzw. industriell)<br />

vergleichbarer Kommunen helfen, einen objektiven und von lokalen Vorbehalten<br />

(„kommunale Standortkonkurrenz“ bzw. „Belastungsfähigkeit der Bürger“) in geringerem Maße<br />

beeinflussten Entwicklungsansatz für die kommunale Hebesatzpolitik (Grundsteuer B, Gewerbesteuer)<br />

zu erarbeiten.<br />

Die Allgemeine Umlagenquote ist entsprechend negativ korreliert zur Zuwendungsquote. Bei<br />

vorhandenen individuellen Mehrbelastungen und der Jugendamtsumlage können auch entsprechende<br />

Aufwendungen die jeweilige Aufwandsquote beeinflussen.

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