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Neues Kommunales Finanzmanagement Handbuch zum NKF ...

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2.4 Aufwands- und Ertragskennzahlen<br />

Quelle kommunaler Erträge sind schließlich die Einnahmen aus staatlichen Zuwendungen. Hier sind<br />

insbesondere die Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs von zentraler<br />

Bedeutung.<br />

Ist die Nettosteuerquote hoch, ist dies ein Indiz dafür, dass die betrachtete Kommune über eine gute<br />

Steuerkraft verfügt. Allerdings trifft die Kennzahl aufgrund ihrer reinen Ertragsbetrachtung keine Aussagen<br />

darüber, in wie weit diese Erträge in der Lage sind, die Aufwendungen zu decken und ob nicht<br />

trotz relativ hoher Nettosteuerquote gleichwohl dauerhaft ein strukturelles Defizit zu verzeichnen ist.<br />

Zudem müssen auch hier Zeitreihenbetrachtungen erfolgen, um einmalige oder zeitlich befristete Effekte<br />

wie z. B. erhebliche Steuernachzahlungen eines einzelnen großen Steuerzahlers auszuschließen.<br />

Umgekehrt kann aus einer geringen Steuerquote auf einen geringen Anteil der Selbstfinanzierung<br />

über Steuern geschlossen werden und damit auf eine vergleichsweise hohe Abhängigkeit von staatlichen<br />

Zuwendungen zur Finanzierung der allgemeinen kommunalen Aufgaben. Allerdings sind hierbei<br />

auch die örtlich festgelegten Hebesätze mit zu betrachten, die das Steueraufkommen mit beeinflussen.<br />

Problematisch ist es, wenn sich als Grund für eine geringe Netto-Steuerquote eine geringe Steuerkraft<br />

trotz vergleichsweise hoher örtlicher Steuerhebesätze herausstellt. Hier hat die Kommune nur<br />

noch mittelbar Möglichkeiten, auf die Höhe der Steuerkraft Einfluss zu nehmen (z.B. Erschließen von<br />

neuen Wohn- und Gewerbegebieten).<br />

Bei Kreisen und anderen Gemeindeverbänden, denen Steuern nicht in einem Umfang wie den Gemeinden<br />

zufließen, ist die Netto-Steuerquote durch eine Allgemeine Umlagenquote zu ersetzen. Die<br />

Umlage stellt die wichtigste Einnahmequelle der Umlageverbände dar. Sie wird erhoben, wenn die<br />

sonstigen Einnahmen den Finanzbedarf des Umlageverbandes nicht decken. Da die Umlage in Von-<br />

Hundert-Sätzen (Umlagesatz) der Umlagegrundlagen, damit der Steuerkraftmesszahlen der Umlagepflichtigen<br />

und deren Schlüsselzuweisungen bemessen wird, ist sie sowohl von der Entwicklung des<br />

Steueraufkommens der Gemeinden als auch des Landes abhängig.<br />

Der Umlagesatz wird jährlich auf Basis der Umlagegrundlagen neu festgesetzt. Die Steuerkraftmesszahl<br />

ergibt sich aus der Summe der für die Gemeinden geltenden Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer,<br />

der Grundsteuern, des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und des Gemeindeanteils<br />

an der Umsatzsteuer abzüglich der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuerumlage in der Referenzperiode,<br />

der das 2. Halbjahr des Vor-Vorjahres und das 1. Halbjahr des Vorjahres zu Grunde liegt. Als<br />

Schlüsselzuweisungen erhält jede Gemeinde 90 vom Hundert des Unterschiedsbetrages zwischen<br />

der maßgeblichen Ausgangsmesszahl und der maßgeblichen Steuerkraftmesszahl. Erreicht oder<br />

überschreitet die Steuerkraftmesszahl die Ausgangsmesszahl, so erhält die Gemeinde keine Schlüsselzuweisung.<br />

Die Ausgangsmesszahl orientiert sich wiederum an dem Gesamtansatz, der sich auf<br />

Hauptansatz, Schüleransatz, Soziallastenansatz und Zentralitätsansatz bezieht.<br />

Eine hohe Allgemeine Umlagenquote kann ein Indiz für eine hohe Umlagekraft der Umlagezahler insgesamt<br />

sein, z.B. dann, wenn die Zuwendungsquote mangels Schlüsselzuweisungen gering ist. Jedoch<br />

kann wegen der möglichen unterschiedlichen Struktur der Umlagezahler nicht davon ausgegangen<br />

werden, dass alle Umlagezahler gleichermaßen steuerstark sind, vielmehr können untereinander<br />

deutliche Unterschiede bestehen. Das Umlageaufkommen, und damit die Allgemeine Umlagenquote,<br />

wird auch beeinflusst vom individuell festgelegten Umlagehebesatz. Wegen insgesamt unterschiedlicher<br />

Umlagegrundlagen eines jeweiligen Umlageverbandes ist jedoch die Allgemeine Umlagenquote<br />

für einen Vergleich der Umlageverbände untereinander besser geeignet, als der individuell festgelegte<br />

Umlagehebesatz.<br />

Die Allgemeine Umlagenquote wird ggf. auch von den individuellen Mehrbelastungen und der Jugendamtsumlage<br />

mit beeinflusst.<br />

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